Behandlungsdatenträger (BDT) Pflege und Weiterentwicklung der BDT-Satzbeschreibung Der BDT (Schnittstellenbeschreibung zum systemunabhängigen Datentransfer von Behandlungsdaten) ermöglicht es, auch die über die Administration hinausgehenden und somit im ADT nicht definierten Daten (Befunde etc.) mittels einer definierten Schnittstelle zu übertragen. Die derzeit gültige Version 02/94 deckt annähernd alle Datenkategorien ab, die in Deutschland im Einsatz befindliche Praxiscomputersysteme verwalten können. Die Pflege der Satzbeschreibung erfolgt durch das Zentralinstitut. Änderungen werden mit dem BDTArbeitskreis abgestimmt. Bezug der BDT-Satzbeschreibung Die komplette mit Anhängen etwa 100 seitige Satzbeschreibung kann gegen Übersendung eines frankierten Rückumschlages angefordert werden bei: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland - Rechtsfähige Stiftung EDV-Beratungsstelle 50969 Köln (Zollstock), Höningerweg 115 Telefon: 0221/4005-111 Telefax: 0221/4005-147 Ansprechpartner Fragen zur Satzbeschreibung und zur BDT-Tauglichkeitsprüfung werden beantwortet vom Ansprechpartner: Friedrich Lichtner (0221/4005-111) BDT-Tauglichkeitsprüfung Das Zentralinstitut bietet allen Anbieterfirmen eine kostenlose BDT-Tauglichkeitsprüfung auf freiwilliger Basis in Köln an. Termine können mit dem o.g. Ansprechpartner telefonisch abgestimmt werden. Diskette mit Testfällen und Prüfmodul Anbieterfirmen, die sich zur BDT-Tauglichkeitsprüfung anmelden wollen, können zur Vorbereitung eine Diskette mit Testfällen und Prüfmodul unter der o.g. Adresse anfordern. Service im Rahmen der Ergänzungslieferungen zur Arbeitsmappe „EDV-gestützte Quartalsabrechnung“ Künftige Änderungen der Satzbeschreibung werden im Rahmen der Ergänzungslieferungen ebenso bekanntgegeben wie die jeweils aktuelle Übersicht der Anbieterfirmen, die den BDTTauglichkeitsnachweis für die Version 02/94 erbracht haben.
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