Behandlungsdatenträger (BDT)

Behandlungsdatenträger (BDT)
Pflege und Weiterentwicklung der BDT-Satzbeschreibung
Der BDT (Schnittstellenbeschreibung zum systemunabhängigen Datentransfer von
Behandlungsdaten) ermöglicht es, auch die über die Administration hinausgehenden und
somit im ADT nicht definierten Daten (Befunde etc.) mittels einer definierten Schnittstelle zu
übertragen. Die derzeit gültige Version 02/94 deckt annähernd alle Datenkategorien ab, die in
Deutschland im Einsatz befindliche Praxiscomputersysteme verwalten können. Die Pflege der
Satzbeschreibung erfolgt durch das Zentralinstitut. Änderungen werden mit dem BDTArbeitskreis abgestimmt.
Bezug der BDT-Satzbeschreibung
Die komplette mit Anhängen etwa 100 seitige Satzbeschreibung kann gegen Übersendung
eines frankierten Rückumschlages angefordert werden bei:
Zentralinstitut
für die kassenärztliche Versorgung
in der Bundesrepublik Deutschland
- Rechtsfähige Stiftung EDV-Beratungsstelle
50969 Köln (Zollstock), Höningerweg 115
Telefon: 0221/4005-111
Telefax: 0221/4005-147
Ansprechpartner
Fragen zur Satzbeschreibung und zur BDT-Tauglichkeitsprüfung werden beantwortet vom
Ansprechpartner:
Friedrich Lichtner (0221/4005-111)
BDT-Tauglichkeitsprüfung
Das Zentralinstitut bietet allen Anbieterfirmen eine kostenlose BDT-Tauglichkeitsprüfung auf
freiwilliger Basis in Köln an. Termine können mit dem o.g. Ansprechpartner telefonisch
abgestimmt werden.
Diskette mit Testfällen und Prüfmodul
Anbieterfirmen, die sich zur BDT-Tauglichkeitsprüfung anmelden wollen, können zur
Vorbereitung eine Diskette mit Testfällen und Prüfmodul unter der o.g. Adresse anfordern.
Service im Rahmen der Ergänzungslieferungen zur Arbeitsmappe „EDV-gestützte
Quartalsabrechnung“
Künftige Änderungen der Satzbeschreibung werden im Rahmen der Ergänzungslieferungen
ebenso bekanntgegeben wie die jeweils aktuelle Übersicht der Anbieterfirmen, die den BDTTauglichkeitsnachweis für die Version 02/94 erbracht haben.