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Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland - Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
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Ausgabe 1 / April 2005
INHALT
>VORWORT<
Vorwort des Leiters der FIU im Bundeskriminalamt, Herrn Dieter Potzel
>GASTKOMMENTAR<
Karl-Heinz Symann, Leiter Anti Money Laundering der Dresdner Bank
>EINLEITUNG<
Vorstellung der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) im Bundeskriminalamt
>Thema INTERNETPORTAL<
Einführung eines Informationsportals im Internet zur Sensibilisierung neu verpflichteter Berufsgruppen
>Thema STATISTIK / TRENDS<
>Thema FALLDARSTELLUNG<
Geldwäsche - Softwaregeschäfte - Bargeldübergaben - Umsatzsteuerkarussell - Offshorefirmen
>TERMINE / VORTRÄGE<
>KONTAKT / SONSTIGES<
© 2005 Bundeskriminalamt Wiesbaden
Sämtliche Informationen dieses Newsletters unterliegen
dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche
Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise,
bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nachdruck von
Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet.
Herausgeber: Bundeskriminalamt, Financial
Intelligence Unit, 65173 Wiesbaden
Impressum:
Bundeskriminalamt
Referat OA 14 - FIU
Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen
65173 Wiesbaden
Tel.: +49-(0)611-55 14545
Tel.: +49-(0)611-55 18615
Fax.: +49-(0)611-55 45300
E-Mail: [email protected]
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Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland - Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
>Vorwort<
Vorwort des Leiters der FIU im Bundeskriminalamt, Herrn Dieter Potzel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen den ersten NEWSLETTER der FIU Deutschland präsentieren zu können.
Der NEWSLETTER richtet sich primär an die Adressaten des Geldwäschegesetzes (GwG), aber auch an alle anderen bei
der Geldwäschebekämpfung bzw. der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus mitwirkenden Institutionen.
Mit der ersten Ausgabe des NEWSLETTERS möchten wir Ihnen unser neues Medium für ausgewählte Beiträge zur
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vorstellen. Ziel ist es, über den Jahresbericht hinaus
zeitnah über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung wie
-
Einführung eines Informationsportals zur Sensibilisierung neu verpflichteter Berufsgruppen im Internet
-
Darstellung von Typologien und Methoden der Geldwäsche anhand von ausgewählten Fällen
-
Aktualisierung des Papiers "Anhaltspunkte, die auf Geldwäsche hindeuten können"
-
Entwicklung und Einführung einer Standard - Verdachtsanzeige
zu informieren, um das gemeinsame Vorgehen kontinuierlich zu optimieren.
Um aktuelle Facetten der Geldwäschebekämpfung möglichst umfassend abzubilden und verschiedene Blickwinkel zu
berücksichtigen, bitten wir Sie, sich auch mit Ideen und Beiträgen einzubringen.
Der Erscheinungszeitpunkt der mehrmals jährlich geplanten Ausgaben orientiert sich an der Notwendigkeit zur Darstellung
aktueller und bedeutsamer Themen bzw. Tendenzen.
Die FIU beabsichtigt, mit der Einführung dieses neuen Mediums noch intensiver als bisher die nach dem Geldwäschegesetz
zur Abgabe von Verdachtsmeldungen Verpflichteten über relevante Themen zu informieren.
Wir wünschen uns, dass die behandelten Themen auf Ihr Interesse stoßen und gleichzeitig Anlass bieten, die
Kommunikation zwischen der FIU und Ihnen noch weiter zu intensivieren.
In diesem Sinne laden wir Sie ausdrücklich zu diesem Dialog ein und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
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Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland - Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
>Gastkommentar<
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein neuer Geldwäsche-NEWSLETTER ? Von der FIU ? Was wird er bringen ? Neue Anforderungen an die
Geldwäschebeauftragten und damit noch mehr Druck vielleicht ? Brauchen wir den NEWSLETTER ? Oder setzt er die
Intensivierung des zeitnahen und kontinuierlichen Feedbacks in die Praxis um ?
Beim kurzen Blick zurück auf nunmehr fast 12 Jahre Geldwäschebekämpfung fallen mir ganz spontan Fragen ein, die wir in
Einzelgesprächen und Arbeitskreisen gestellt haben, wie zum Beispiel:
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Was ist daraus geworden, was wir angezeigt haben ?
Warum hat die Polizei hier nichts gemacht ?
Worauf müssen wir achten ?
Ich denke an die großen Veranstaltungen zum Thema Geldwäsche, die wir mehrmals im Jahr durchführen und neue
Entwicklungen sowie alte Probleme diskutieren; oder aber an die vielen Zeitungsartikel, die Geldwäschebekämpfung als
erfolglos dargestellt haben.
Oder an die vielen Rundschreiben, Richtlinien, Mindestanforderungen etc. die wir bekommen, die uns über neue Gefahren
informieren und uns an unsere Pflichten, diese zu bekämpfen erinnern.
In dem uns vorliegenden ersten NEWSLETTER lesen wir, dass sich ein Team in der FIU Fragen von uns wünscht. Wir lesen
auch, dass wir mit Hilfe des Newsletters in eine aktivere Kommunikation eintreten können. Wir hatten zu einzelnen Fällen
schon von Anfang an einen sehr guten Informationsaustausch mit den zuständigen Polizeien. Wir haben seit fast 12 Jahren
sehr gut funktionierende Arbeitskreise bei einzelnen Landeskriminalämtern. Das waren kleine, hochprofessionelle
Veranstaltungen, auf denen wir immer sehr viel Hilfe und gute Hinweise erhalten haben. Aber es waren Veranstaltungen, die
nur einen relativ kleinen Teil der mehreren tausend mit der Geldwäschebekämpfung in den Banken Beschäftigten erreicht
haben. In meinen Seminaren zur Aus- und Weiterbildung von Geldwäschebeauftragten werden mir von den Teilnehmern
immer wieder dieselben Fragen gestellt. Einige habe ich eingangs zitiert.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben so viele Fragen. Für viele dieser Fragen haben wir jetzt ein Forum. Fragen, die
nicht den einzelnen Fall betreffen, darauf kann normalerweise die FIU nicht eingehen. Fragen auch, die vielleicht die FIU
nicht direkt selbst beantworten kann, aber dafür hat vielleicht ein anderer Kollege einen Vorschlag. Zudem gibt es nicht nur
Fragen; es gibt auch Anregungen. Wir haben hier auch ein Forum für Anregungen aus unserem Kreis. Anregungen für
Verbesserungen, gewachsen auf der Erfahrung mehrerer tausend Kollegen, insbesondere bei Banken, die sich
schwerpunktmäßig mit der Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche beschäftigen.
Ich freue mich darauf, dass mit diesem NEWSLETTER eine neue Möglichkeit des fachlichen Dialogs geschaffen wird und
hoffe auf rege Beteiligung.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit kollegialen Grüßen
Ihr Karl-Heinz Symann, Dresdner Bank
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Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland - Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
>Einleitung<
Vorstellung der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) im Bundeskriminalamt
Das Geldwäschegesetz weist der FIU in § 5 Absatz 1 unter anderen folgende Aufgaben zu:
-
Sammlung und Auswertung der nach § 11 GwG übermittelten Verdachtsanzeigen sowie Abgleich mit Erkenntnissen
anderer nationaler Stellen,
-
Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder über sie betreffende Erkenntnisse,
-
statistische Erfassung der Verdachtsanzeigen,
-
Veröffentlichung eines Jahresberichtes,
-
Information der nach dem Gesetz Anzeigeverpflichteten über erkannte Typologien und Methoden der Geldwäsche,
-
Zusammenarbeit mit den für die Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus
zuständigen Zentralstellen anderer Staaten.
Die gesetzlichen Aufgaben werden in einer Vielzahl von FIU-Aktivitäten umgesetzt. Nachfolgend sind beispielhaft einige
dieser Aufgaben angeführt, die Rückschlüsse auf die Vielfalt der Tätigkeiten der FIU zulassen:
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Informationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene
Durchführung operativer und strategischer Sonderauswertungen
Aufbau einer Fallsammlung Finanzermittlungen
Aktualisierung des Kataloges "Anhaltspunkte für Geldwäsche"
Auswertung von Verdachtsanzeigen
Ansprechpartner für Verpflichtete / Unterhaltung einer Hotline
Vortragstätigkeit
Durchführung Gesprächskreis Banken und Kammern
Zusammenarbeit mit / Mitarbeit in internationalen Gremien, z.B.
•
FATF (Financial Action Task Force),
•
IWF (Internationaler Währungsfond),
•
Egmont Group (Verbund von zur Zeit 94 FIU's)
Betreuung von Besucherdelegationen, Hospitanten, Stipendiaten
Abschluss von Memoranden of Understanding mit anderen Staaten
Konzeption und Abstimmung einer Standard-Verdachtsanzeige
Weiterentwicklung und Betreuung des
•
FIU-Net,
•
Egmont Secure Web (abgesicherte Kommunikationsnetze der FIU's)
Beratung / Service im Bereich nationaler Geldwäschebekämpfung
Weiterentwicklung spezieller IT-Systeme etc.
Eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten ergibt sich aus den auf der Internetseite des BKA
(www.bka.de) eingestellten Jahresberichten der FIU für die Jahre 2002 und 2003.
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>Thema INTERNETPORTAL<
Einführung eines Informationsportals im Internet
zur Sensibilisierung neu verpflichteter Berufsgruppen
Die FIU richtet sich mit diesem Informationsportal primär an die nach der Novellierung des GwG im Jahre 2002 neu
verpflichteten Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Rechtsbeistände (die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind),
Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer.
Das Portal wurde durch die FIU mit Unterstützung der jeweiligen Berufskammern, einer externen Beraterfirma sowie unter
Beteiligung der Landeskriminalämter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen erstellt. Es soll die genannten Berufsgruppen
zum Themenkomplex Geldwäsche - ausgehend von der Entwicklung und dem Stand der Geldwäschebekämpfung in
Deutschland über die Phasen der Geldwäsche nebst Beispielen, umfassenden Informationen zu Präventionsmechanismen
bis hin zur Verdachtsanzeige - informieren und sensibilisieren. Das Portal enthält außerdem Hinweise auf Betreiber von
Internetseiten zum Thema Geldwäsche sowie Antworten zu den wichtigsten Fragen, die den Kreis der Neuverpflichteten
betreffen.
Das Informationsportal enthält allerdings auch informative Hintergründe für andere an der Geldwäschebekämpfung beteiligte
Institutionen.
Die Einstellung auf die Homepage des BKA (www.bka.de) unter Rubrik "Geldwäsche" soll noch Mitte des Jahres 2005
erfolgen.
>Thema STATISTIK / TRENDS <
Der von der FIU mit anderen Mitgliedern der EGMONT-Gruppe in 2004 geführte internationale Informationsaustausch ist im
Verhältnis zu 2003 erheblich angestiegen. Diese Entwicklung könnte damit zusammenhängen, dass sich die FIU sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene etabliert hat und als zentraler Ansprechpartner für zahlreiche Institutionen
innerhalb und außerhalb der Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung steht.
Darüber hinaus ist für 2004 ein signifikanter Anstieg der nach dem Geldwäschegesetz in Deutschland abgegebenen
Verdachtsanzeigen zu konstatieren.
Auch die Rückmeldungen seitens der Staatsanwaltschaften gem. § 11 Abs. 9 GwG haben gegenüber den Vorjahren insbesondere im zweiten Halbjahr 2004 - zugenommen, bedürfen aber weiter der Intensivierung.
Eine ausführliche Statistik mit dem relevanten Zahlenmaterial sowie weiteren Ausführungen und Bewertungen werden im
Bericht der FIU für das Jahr 2004 enthalten sein. Dieser soll nach bisheriger Planung Mitte des Jahres erscheinen.
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>Thema FALLDARSTELLUNG<
Es ist vorgesehen in einer der nächsten Ausgaben des NEWSLETTERS als Schwerpunktthema mehrere interessante Fälle
mit
Verschleierungsmechanismen
aufzubereiten.
Eine
ausführliche
Analyse
der
bei
der
FIU
eingegangenen
Verdachtsanzeigen bzw. des geführten Schriftverkehrs mit anderen Mitgliedern der EGMONT-Gruppe erfolgte bereits im
Rahmen der Veröffentlichung des FIU - Jahresberichtes 2003 und ist auch wieder für den kommenden Jahresbericht 2004
vorgesehen.
Diese Schilderungen von Methoden der Geldwäsche basieren auf den bei der FIU zwischenzeitlich gesammelten Fällen.
Nachfolgend wird exemplarisch ein komplexer Fall dargestellt, aus dem sich mehrere Aspekte ergeben, die das Erkennen
von Geldwäsche ermöglichen (im Text hervorgehoben).
Fall: Geldwäsche mittels Software-Geschäften - staatenübergreifender Bargeldtransport Umsatzsteuerkarussel - Nutzung von Offshorefirmen
Ein im Land A lebender ehemaliger Staatsangehöriger des Landes B (Hauptverdächtiger) organisierte den physischen
Transport von Geld aus A nach B, ließ dieses auf von ihm selbst kontrollierte Konten in Land B einzahlen. Die Summen
beliefen sich im allgemeinen auf USD 70.000 – USD 300.000 pro Transaktion. Die Bankkonten liefen für gewöhnlich unter
den Namen von Strohmännern und eigens hierfür gegründeten Scheinfirmen in Land A und B sowie und in Offshore
Gebieten.
Um die wahre Quelle (Erlöse aus dem Rauschgifthandel, Verschiebung hochwertiger Kraftfahrzeuge, dem illegalen
Glückspiel und anderen Straftaten) zu verschleiern, wurde ein Scheinvertrag über den Kauf von Computersoftware zunächst
zwischen zwei eigens hierfür gegründeten Firmen in den Ländern A und B geschlossen. Durch die Organisation wurden in
ca. neun Monaten ca. 4,5 Millionen US-Dollar gewaschen.
Der Hauptverdächtige sowie die beiden Firmen verfügten alle über separate Bankkonten. Sobald das Geld auf das Konto des
Hauptverdächtigen eingegangen war, wurde es telegrafisch auf das Konto der Firma in Land A überwiesen. Das Geld wurde
dann vom Konto dieser Firma auf das Konto der zweiten Firma mit Sitz in Land B weiter überwiesen und schließlich in bar
abgehoben. Dieser ganze Prozess lief normalerweise innerhalb von wenigen Tagen ab.
Der Hauptverdächtige gab Anweisungen darüber, wo die Computer-Disketten hingeschickt werden sollten. Die meisten
Disketten wurden an den Verdächtigen an seinen Hauptwohnsitz in Land A geschickt, einige aber auch in andere
europäische Staaten, u.a. nach Deutschland. Jede Sendung bestand aus einer Diskette, deren Wert überhöht mit USD
300.000 – USD 500.000 angegeben wurde. Es erfolgte ein Versand von ungefähr zwei Sendungen pro Monat.
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Die zwecks Export von Disketten erstellten Dokumente wiesen den überhöhten Wert für die Computerdisketten aus, um die
hohen, aus illegalen Geschäften stammenden Summen, die gewaschen wurden, zu rechtfertigen. Nach der Abwicklung der
Versanddokumente beim Zoll im Land B wurde der Wert wieder auf einen Mindestwert, und zwar normalerweise auf USD
15,- abgeändert. Durch die Wertminderung der Diskette war es möglich, sie ohne Prüfung durch den Zoll des Landes A
einzuführen.
Mitarbeiter der Firma im Land B erhielten Anweisungen vom Hauptverdächtigen, wonach diese vom Bankkonto der Firma
Gelder in Landeswährung B abheben sollten. Nach der Barabhebung trafen die Mitarbeiter der in Land B eingerichteten
Firma dann einen Partner des Hauptverdächtigen in der Bank und übergaben diesem das Geld. Dieser Partner händigte den
Mitarbeitern der Firma im Land B Empfangsquittungen aus. Dieser faxte dann eine Kopie der Bankbelege, die die Abhebung
dokumentierten, an den Hauptverdächtigen in Land A.
Nachdem der Hauptverdächtige mehrere Monate lang die Firma im Land B benutzt hatte, ließ er eine Offshorefirma gründen,
um USD empfangen zu können. Die Firma wurde im Auftrag des Hauptverdächtigen durch eine Person gegründet, die als
Verantwortliche mehrerer Firmen erfasst wurde und die bereits in mehreren Ländern Gegenstand von Verdachtsanzeigen
war. Diese Person veranlasste im Land A durch ein weiteres zwischengeschaltetes Unternehmen die Gründung mehrerer
Firmenmäntel. Über diese für die Gründung von Firmenmänteln verwendete Gesellschaft wurde darüber hinaus bekannt,
dass Verbindungen zu Organisationen bestanden, die in den internationalen Rauschgifthandel verwickelt waren.
Die einzige Aufgabe des eingesetzten Strohmannes bestand darin, Barabhebungen in USD vom Konto der Offshorefirma
durchzuführen. Er tätigte die Abhebungen für gewöhnlich, nachdem ihn eine weitere Person angerufen hatte. Der Strohmann
hob dann das Geld ab, wartete vor der Bank und übergab es einer unbekannten Person, die eine unterzeichnete
Empfangsquittung überreichte.
Außerdem wurde bekannt, dass in einem Zeitraum von ungefähr vier Monaten ca. USD 1,5 Millionen vom Konto der
Offshorefirma bei der Bank im Land B telegrafisch auf das Konto eines Mittäters, das bei einer anderen Bank ebenfalls im
Land B geführt wurde, überwiesen wurden.
Des Weiteren wurde ein ausgefeiltes, vom Hauptverdächtigen geleitetes Mehrwertsteuer-Betrugsschema festgestellt. Die
Regierung des Landes B erstattet Nicht-Staatsbürgern, die Waren für den Export kaufen, die Mehrwertsteuer in Höhe von
25% zurück.
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Die Vorgehensweise des Mehrwertsteuer - Betrugsschemas sowie der festgestellten Geldwäschehandlungen stellten sich
zusammengefasst wie folgt dar:
1.
Bargeld in US-Dollar-Währung wurde persönlich von Mittelsmännern in das Land B eingeführt.
2.
Der Hauptbeschuldigte unterzeichnete im Voraus Blanko-Vollmachten, mit denen die Bargeldeinzahlungen auf sein
Bankkonto im Land B durch verschiedene Personen autorisiert wurden.
3.
Eine elektronische Überweisung erfolgte dann auf das Bankkonto der Gesellschaft im Land B, wo das Geld in die
Inlandswährung B konvertiert wurde.
4.
Von dem Konto dieser Firma wurde die Inlandswährung anschließend auf ein Konto einer eigens hierfür gegründeten
Softwarefirma überwiesen.
5.
Eine Barverfügung erfolgte von dem Konto der Softwarefirma entweder am selben Tag oder innerhalb eines Tages. Danach
wurde das Geld an eine weitere Person übergeben.
6.
Die Softwarefirma übersandte dann die Software in Form einer Diskette an die Gesellschaft in Land B.
7.
Diese Gesellschaft in Land B stellte dem Hauptverdächtigen die Software zu einem überhöhten Wert von 300.000 US-Dollar
und mehr in Rechnung und setzte sich dann mit einem Zollmakler in Verbindung, der zuerst die Diskette dem Zoll des Landes
B zuleitete, wo es versiegelt und mit einem Stempel versehen wurde, desgleichen die Papiere. Als nächstes wurde es zum
Zoll am Flughafen in Land B verbracht. Nach der zollamtlichen Bearbeitung wurden die Diskette an die Frachtgesellschaft
geliefert.
8.
Die Gesellschaft in Land B übersandte dann per Fax eine neue Rechnung an die Spedition und änderte dabei den in
Rechnung gestellten Preis der Software von ca. 300.000 US-Dollar auf 5,00 US-Dollar.
9.
Die Diskette wurde dann an den Hauptverdächtigen an Domizile in verschiedenen Staaten versandt. Dort wurde die Diskette
entweder ausgesondert oder manchmal nach B zurückgeschickt und als neues Projekt "re-exportiert".
10. Der Hauptverdächtige beantragte dann eine Erstattung der Mehrwertsteuer, welche auf sein Konto in Land B überwiesen und
für die anfallenden Kosten verwendet wurde.
Der Hauptverdächtige kannte mindestens zwei Angestellte einer privaten Rückerstattungsfirma in Land B. Wenn der
Hauptverdächtige Ansprüche auf Mehrwertsteuerrückerstattungen im Zusammenhang mit seinen oben dargestellten
Transaktionen geltend machte, halfen ihm diese Insider, seine Ansprüche zügig durchzusetzen. Auch ergaben die
Ermittlungen, dass für Software-Verkäufe nie Mehrwertsteuern bezahlt wurden. Mit Hilfe der Insider und betrügerischen
Zolldokumenten gelang es dem Hauptverdächtigen, den Staat B in einem Zeitraum von ca. 10 Monaten um Mehrwertsteuern
in Höhe von ca. 2 Millionen USD zu betrügen.
Die betrügerisch erlangten Mehrwertsteuer-Rückerstattungen setzte der Hauptverdächtige ausschließlich dazu ein, um die
Kosten seiner oben beschriebenen Geldwäscheaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem im Land B erlangten illegalen
Erlöse anfielen zu decken, die z.B. im Zusammenhang mit der Anmietung von Pkw oder Büroräumen, Flugreisen und
Mietwohnungen (also zur Finanzierung der Logistik der Geldwäscheorganisation) anfielen.
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>TERMINE / VORTRÄGE<
In den nachfolgenden NEWSLETTERN sollen unter dieser Rubrik "TERMINE / VORTRÄGE" zum Beispiel überregionale
Vorträge, Workshops, internationale Tagungen veröffentlicht werden, die für den Adressatenkreis - speziell die nach dem
Geldwäschegesetz zur Abgabe von Verdachtsmeldung Verpflichteten - von besonderem Interesse sind. Vor diesem
Hintergrund möchten wir Sie ermuntern, uns entsprechende Termine ( vorzugsweise an die e-mail Adresse
[email protected] ) mitzuteilen.
Auch im Jahr 2005 wird die FIU Deutschland wieder zu einem "Gesprächskreis der Banken, Bankfachverbände und der
Kammern" einladen. Die Grobplanung sieht als Zeitfenster den Juni 2005 vor. Der genaue Termin sowie der Tagungsort
werden noch festgelegt und sobald als möglich mitgeteilt. Die Übermittlung von Themenvorschlägen für diese Gespräche
aus dem Kreis der Teilnehmer an die FIU Deutschland ist ausdrücklich erwünscht und kann ab sofort erfolgen.
>KONTAKT / SONSTIGES<
Da wir die Veröffentlichung von Themen zukünftig auch von der bei Ihnen bestehenden Interessenlage abhängig machen
wollen, möchten wir Ihnen die Möglichkeit eröffnen, selbst Themenvorschläge einzureichen. Die Redaktion des FIU
NEWSLETTERS wird die eingereichten Themen auf Relevanz prüfen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass gegebenenfalls
nicht alle vorgeschlagenen Themen behandelt werden können.
Für Kontaktaufnahmen stehen wir Ihnen gerne unter den nachfolgenden Erreichbarkeiten zur Verfügung.
Bundeskriminalamt
Referat OA 14 - FIU
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65173 Wiesbaden
Tel.: +49-(0)611-55 14545
Tel.: +49-(0)611-55 18615
Fax.: +49-(0)611-55 45300
E-Mail: [email protected]
Sonstiges:
Da vereinzelt noch Kopien der Verdachtsanzeigen postalisch an die FIU übermittelt werden, bitten wir zukünftig
ausschließlich um Übermittlung per Telefax an die o.g. Nummer. Die Übermittlung der Kopien von Verdachtsanzeigen per
Telefax ermöglicht aufgrund hiesiger technischer Möglichkeiten eine effizientere Bearbeitung bei der Zentralstelle für
Verdachtsanzeigen. Diese Übermittlungsart dürfte gleichermaßen den Aufwand für Sie als Absender reduzieren.
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