Allgemeines Wir tätowieren erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres

Allgemeines
Wir tätowieren erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres.
Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogenoder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren
Krankheiten. Wir behalten uns vor, Kundenwünsche
unbegründet abzulehnen.
Terminvereinbarung
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung
ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen, somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bei Nichteinhaltung des
Termins behalten wir uns vor, diesen in Rechnung zu
stellen.
Nachstechen
Falls nötig beinhalten unsere Preise selbstverständlich
einen Termin fürs Nachstechen. Nachstechtermine
müssen innerhalb von 3 Monaten vereinbart werden.
Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns das Nachstechen vor.
Entlohung
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohung direkt in Form von Bargeld oder Maestro-/Kreditkarte, sowie in voller Höhe zu entrichten.
Ratenzahlung nur nach Vereinbarung. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der
Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden,
sondern gilt ausschliesslich zur Verrechnung eines Auftrages. Der Gutschein ist maximal 3 Jahre gültig.
Hygiene
Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den
hiesigen Hygienevorschriften arbeiten. Ferner wird der
Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Plegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen kein Haftung für Missachtung. Die Nadeln und
Griffstücke sind Einwegwerkzeuge.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so
bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der
Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Einverständniserklärung Tattoo
Der Unterzeichner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass
er aus freiem Willen tätowiert werden möchte
Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass es sich
bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang
handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der
Haut verbleibt.
Der Unterzeichner nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien etc.) auf
die Tätowierung bzw. der verwendeten Materialien nicht
abschätzbar sind. Um dieses auszuschliessen müsste
vor dem Tätowieren ein Arzt konsultiert werden.
Der Unterzeichner stimmt nach ausführlicher Information und Aufklärung der Tätowierung ausdrücklich zu.
Im Übrigen wird ein Haftungsasusschluss für Fahrlässigkeit des Tätowierers vereinbart.
Dem Unterzeichner werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen übergeben; für
die Folgen bei Nichtbeachtung haftet der Unterzeichner
selbst.
Weiter wird keine Haftung für das Nichterreichens des
vom Unterzeichner angestrebten Ergebnisses übernommen, da dies in hohem Masse von vielen Faktoren abhängig ist, die vom Tätowierer trotz fachlicher
Qualifikation und geeignetem Material nicht beherrscht
werden kann. Für den Erfolg wird daher nicht eingestanden.
Ebenfalls erklärt der Unterzeichner, dass es nicht unter
Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
Der Unterzeichner erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden bei Nordic Thunder nicht tätowiert.
Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Studios
Nordic Thunder in Glis.