Allgemeines Wir tätowieren erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres. Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogenoder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten. Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Terminvereinbarung Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen, somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bei Nichteinhaltung des Termins behalten wir uns vor, diesen in Rechnung zu stellen. Nachstechen Falls nötig beinhalten unsere Preise selbstverständlich einen Termin fürs Nachstechen. Nachstechtermine müssen innerhalb von 3 Monaten vereinbart werden. Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns das Nachstechen vor. Entlohung Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohung direkt in Form von Bargeld oder Maestro-/Kreditkarte, sowie in voller Höhe zu entrichten. Ratenzahlung nur nach Vereinbarung. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschliesslich zur Verrechnung eines Auftrages. Der Gutschein ist maximal 3 Jahre gültig. Hygiene Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den hiesigen Hygienevorschriften arbeiten. Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Plegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen kein Haftung für Missachtung. Die Nadeln und Griffstücke sind Einwegwerkzeuge. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Einverständniserklärung Tattoo Der Unterzeichner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er aus freiem Willen tätowiert werden möchte Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der Haut verbleibt. Der Unterzeichner nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien etc.) auf die Tätowierung bzw. der verwendeten Materialien nicht abschätzbar sind. Um dieses auszuschliessen müsste vor dem Tätowieren ein Arzt konsultiert werden. Der Unterzeichner stimmt nach ausführlicher Information und Aufklärung der Tätowierung ausdrücklich zu. Im Übrigen wird ein Haftungsasusschluss für Fahrlässigkeit des Tätowierers vereinbart. Dem Unterzeichner werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen übergeben; für die Folgen bei Nichtbeachtung haftet der Unterzeichner selbst. Weiter wird keine Haftung für das Nichterreichens des vom Unterzeichner angestrebten Ergebnisses übernommen, da dies in hohem Masse von vielen Faktoren abhängig ist, die vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beherrscht werden kann. Für den Erfolg wird daher nicht eingestanden. Ebenfalls erklärt der Unterzeichner, dass es nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht. Der Unterzeichner erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden bei Nordic Thunder nicht tätowiert. Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Studios Nordic Thunder in Glis.
© Copyright 2024 ExpyDoc