Unser ZUhaUse Wohnen in Berlin

Unser Zuhause
Wohnen in Berlin
Grüne Wohnungspolitik für eine vielfältige Stadt
2
01
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
wir erleben in Berlin eine Zeit des rasanten Wachstums.
Jährlich ziehen mehr Menschen in unsere Stadt. Dies
hat viele positive Folgen für Berlin – unsere neuen
Mitbürgerinnen und Mitbürger bringen viele Potenziale
mit. Gleichzeitig steigt der Handlungsdruck auf die
Politik, denn dieses Wachstum muss aktiv gestaltet
werden.
Wir legen unser Hauptaugenmerk darauf, dass die
hier lebenden Menschen sich unsere Stadt auch in
Zukunft noch leisten können. Die im internationalen Vergleich relativ günstigen
Lebenshaltungskosten sind ein wesentlicher Erfolgs­faktor für die große Beliebtheit,
Lebensqualität und Anziehungskraft Berlins für Kreative, Wirtschaftstreibende,
junge Start-ups, Kulturschaffende, Studierende und viele andere Menschen.
Doch die Knappheit der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Kultur und soziale Einrichtungen droht die Preise stark in die Höhe zu treiben und das Leben hier für viele
unerschwinglich zu machen. Die berühmte „Berliner Mischung“ und damit auch
die attraktive Vielfalt Berlins ist dadurch gefährdet. Die Regierungskoalitionen
der vergangenen Jahre haben diese Entwicklung verschlafen oder gar verdrängt.
Wir Grünen im Abgeordnetenhaus haben inzwischen eine ganze Reihe von Kon­
zepten entwickelt, wie Berlin den Herausforderungen des angespannten Wohnungsmarktes und der bedrohten Bezahlbarkeit der Stadt begegnen kann. In dieser
Broschüre haben wir unsere zahlreichen Lösungsvorschläge zusammengefasst.
An beispielhaften Situationen und Schicksalen zeigen wir, wie grüne Ideen den
Menschen in unserer Stadt konkret helfen können.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Antje Kapek
Fraktionsvorsitzende
03
Inhalt
1Vorwort
4Faire Mieten für Berlin:
Wohnungspolitik
bedarfsgerecht und
nachhaltig
20Zu viele Ferienwohnungen –
und Studierende finden
keine Bleibe
22Flüchtlingen ein neues
Zuhause geben
Unser Zuhause: Portraits
8Mehr Wohnraum für
Familien schaffen
10Mieterschutz in den Kiezen
ausbauen – soziale Vielfalt
erhalten
12Wohnungssuche in Berlin:
Wo beginnt eigentlich
der „erschwingliche
Stadtrand“?
14Mietrecht stärken für
besseren Mieterschutz
16Energetische Sanierung
muss sich auch für
MieterInnen rechnen
24Berliner Mischung
erhalten: Bedarfsgerechte
Wohnraumversorgung
statt Verdrängung
26Vergabe von Flächen
demo­kratisieren – neue
Freiräume schaffen
28Grundrecht auf
Wohnen gewährleisten –
Wohnungslosigkeit
vermeiden
30Glossar Wohnungs­politik
38Weitere Informationen
und nützliche Links
39Die WohnungspolitikerInnen
40Impressum
18Ein Wohnungstausch
gelingt oft nicht – die
Alternative kann ein
Neubau sein
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Faire Mieten
für Berlin:
Wohnungspolitik
bedarfsgerecht
und nachhaltig
Eine Einleitung von
Katrin Schmidberger und Andreas Otto
Berlin ist wohl derzeit die angesagteste Metropole in Europa. Beim bunten
Stimmengewirr in der S-Bahn hat man den Eindruck, gleichzeitig in Barcelona,
Paris und Warschau zu sein. Unsere Stadt boomt. Bis 2030 könnte Berlin an
der 4-Millionen-Einwohner-Grenze kratzen. Das Wachstum hat viel Positives,
muss aber auch fair und nachhaltig gestaltet werden.
Schon lange zeigen Wohnungsmarktberichte und Studien, woran die Entwicklung krankt: Berlin leidet unter massiver Wohnungsknappheit. 85 Prozent der
BerlinerInnen leben zur Miete. Wer eine neue Wohnung sucht, kann sie sich oft
nicht leisten.
Die Mietsteigerungen wurden massiv angeheizt: Durch den Senat, der massenhaft landeseigene Wohnungen verkaufte. Durch internationale Großinvestoren,
die mit Immobilien spekulieren. Und durch den starken und erfreulichen Zuzug
von Neuberlinerinnen und Neuberlinern.
So stiegen die Angebotsmieten bei Neuvermietung in zehn Jahren um 50 Prozent.
Das wirkt sich auch stark auf alle anderen Bestandsmieten aus, also auf den
Mietspiegel. 2008 wurden noch 56 Prozent aller Mietwohnungen unter sechs
Euro pro Quadratmeter nettokalt angeboten. Heute sind es nur noch 14 Prozent.
Alarmierende Zahlen am
Wohnungsmarkt
Berlinweit sank der Leerstand von Wohnungen auf ein Rekordtief von unter zwei
Prozent. Das ist so niedrig wie seit 1995 nicht mehr, als dieser wichtige Indikator für Wohnraumversorgung eingeführt wurde. Von einem ausgeglichenen
Wohnungsmarkt spricht man bei einer Leerstandsquote von mindestens drei
Prozent. Die Zahlen sind schon seit einigen Jahren alarmierend.
Die Wohnkostenbelastung der BerlinerInnen steigt folglich dramatisch an. Das
Neubauförderprogramm des Senats mit bisher 1000 Wohnungen pro Jahr
kann den Bedarf nicht decken. Dabei zählt die Versorgung der Bevölkerung mit
angemessenem Wohnraum zu den wichtigsten Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge und hat Verfassungsrang in Berlin (Artikel 28).
Gleichzeitig ist der Bedarf nach preiswerten Wohnungen immens hoch. 900.000
BerlinerInnen sind arm oder armutsgefährdet. Für sie fehlen schon heute über
50.000 Wohnungen im unteren Preissegment. Einige Experten gehen sogar von
einem Bedarf von 100.000 neuen Sozialwohnungen aus. Die wenigen noch bezahlbaren Wohnungen finden sich vor allem in den Großsiedlungen am Stadtrand.
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07
Menschen mit geringem Einkommen bleibt oft nichts anderes übrig, als dorthin
auszuweichen. Wir wollen, dass auch Menschen mit wenig Geld in der Stadtmitte
wohnen können und die Randbezirke für Haushalte mit höherem Einkommen
attraktiv sind. Nur so kann eine soziale Spaltung der Stadt verhindert werden.
Selbst Familien, die über ein gutes Einkommen verfügen, finden mitunter keinen
Wohnraum mehr. Auch bei den Studierenden herrscht Wohnraummangel. Für
Flüchtlinge gibt es keine Unterkünfte. Und die Wohnungslosenversorgung in
Berlin ist praktisch zusammengebrochen. Offiziell ist von 12.000 wohnungs­
losen Menschen in der Stadt die Rede, tatsächlich sind es deutlich mehr. Viele
müssen abgewiesen werden, weil es an Unterbringungsmöglichkeiten fehlt.
Diese beschämenden Zustände sind Folge der fehlgeleiteten Wohnungspolitik
des rot-schwarzen Senats und seiner Vorgänger.
Senat muss zentrale wohnungspolitische
Instrumente anwenden
Wir Grüne weisen seit Jahren auf diese Entwicklungen hin. Wir forderten den
Senat mit konkreten Vorschlägen auf, endlich wieder neu zu bauen und zentrale
wohnungspolitische Instrumente anzuwenden – wie etwa das Zweckentfremdungsverbot oder die Umwandlungsverordnung. Wir möchten, dass Familien
mit Wunsch nach den eigenen vier Wänden neu bauen können – und nicht
Mietwohnungen in Eigentum umwandeln müssen.
Um Wohnraum vor Spekulation zu schützen und neue, preiswerte Wohnungen
zu bauen, haben wir eigene Konzepte vorgelegt. Neben einem stetigen Wohnungsneubau kommt es vor allem auf stadtweite Regelungen im Bestand an,
um bezahlbaren Wohnraum langfristig sicherzustellen. Dafür ist ein größerer
Einfluss auf dem Wohnungsmarkt nötig. Wir möchten den Anteil kommunaler
und genossenschaftlicher Wohnungen daher massiv erhöhen. Ein geeignetes
Instrument ist neben gezielter Baulandvergabe der Aufkauf von Beständen –
etwa über ein Vorkaufsrecht der Bezirke. Doch der Senat läuft der Entwicklung
nur hinterher. Bislang hat er keinen glaubwürdigen Kurswechsel vollzogen, um
Berlin als bezahlbare Stadt zu erhalten.
Berlin braucht eine soziale
Wohnungspolitik
Unser besonderes Augenmerk haben BerlinerInnen, die sich wegen ihres geringen
Einkommens nicht selbst am freien Markt mit Wohnraum versorgen können.
Das betrifft etwa ein Fünftel der Haushalte. Diese Menschen brauchen eine
Wohnungspolitik, die den sozialen Auftrag ernst nimmt und durch Wohnungs­
angebote und finanzielle Unterstützung direkt hilft.
Eine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin fordert
auch die Initiative Mietenvolksentscheid. Innerhalb kürzester Zeit haben
mehr als 50.000 BerlinerInnen für dieses Anliegen unterschrieben und der
Druck zeigt Wirkung. Eine Einigung zwischen der Mietenvolksbe­gehrenInitiative und dem Senat könnte den langersehnten Richtungswechsel in
der Berliner Wohnungspolitik einleiten. Genau wie die Initiative fordern
auch wir Grüne schon seit vielen Jahren, die Mietpreise im Sozialen Wohnungsbau zu senken, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften neu aus­zu­
richten und den Ankauf sowie den Neubau bezahlbaren Wohnraums ganz
gezielt zu fördern.
Nachhaltige Planung für Quartiere
von morgen
Berlin muss dringend seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die fossilen
Energiereserven sind begrenzt, wir können nicht ungehemmt Kohlendioxid
in die Luft blasen. Der Senat hat sich zwar zu weitreichenden Einsparungen
verpflichtet, aber bisher zu wenig getan. Zudem möchten wir sorgsam mit
den kostbaren Freiflächen der Stadt umgehen. Durch intelligente Grundrisse
und flächensparendes Bauen können wir Platz sparen. Denn wenn mehr
Menschen in unsere Stadt kommen, brauchen wir mehr Grün- und Freiflächen.
Neubauflächen müssen parzelliert werden, um verschiedene Wohnmodelle
und Eigentumsformen zu ermöglichen. Ideal ist, wenn Genossenschaften, landeseigene Gesellschaften und Baugruppen kooperieren.
Dann sind die Voraussetzungen gut, dass auch in neuen Quartieren die
Berliner Mischung stimmt: jung und alt, arm und reich, Alteingesessene und
Zugewanderte, MieterInnen und WohneigentümerInnen, ArbeiterInnen
und ProfessorInnen.
Diese Broschüre will anhand von beispielhaften Schicksalen, wie sie einige
von Ihnen vielleicht von sich oder aus dem Bekanntenkreis kennen, grüne
Wohnungspolitik verdeutlichen. Sie soll zeigen, mit welchen wohnungspolitischen
Konzepten wir uns dafür einsetzen, dass die Berliner Mischung erhalten bleibt,
wie wir sie alle lieben. Denn soziale Verdrängung und steigende Mieten sind
keine Naturgesetze. Berlin muss bezahlbar bleiben - und das für alle. Dafür
setzen wir uns ein.
09
Ole und Lisa
leben mit ihren zwei Kindern in Prenzlauer Berg. Beide Eltern
gehen arbeiten. Die ältere Tochter besucht die erste Klasse, die
jüngere Tochter ist in der benachbarten Kita. Die Familie braucht
eine größere Wohnung, damit beide Kinder ihr eigenes Zimmer
bekommen. Sie möchte gerne in ihrem sozialen Umfeld bleiben –
auch damit ihre Kinder nicht Schule und Kita wechseln müssen
und ihre Freunde im Kiez verlieren.
Mehr Wohnraum
für Familien schaffen
Steigende Mieten und die Verknappung von Wohnraum führen mittlerweile oft
dazu, dass Berliner Familien ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen müssen.
Wenn die Kinder ein eigenes Zimmer brauchen oder sich die Familie vergrößert,
muss eine größere Wohnung her. Aber die findet sich im Kiez häufig nicht mehr.
Wir Grünen möchten, dass Berlin für Familien weiterhin attraktiv und lebenswert ist. Dazu gehört, dass das Wohnen bezahlbar bleibt. Durch g städtebauliche
Verträge und eine deutliche Erhöhung der Neubauförderung auf Landesebene
wollen wir überall dort, wo gebaut oder neues Baurecht geschaffen wird, soziale
und ökologische Ziele verankern. Dazu gehört eine breite soziale Infrastruktur
wie Spielplätze, Kitas oder ausreichend Schulplätze im Wohnumfeld. Unser Vorhaben sind 30 Prozent kostengünstiger Wohnraum bei privaten und 50 Prozent
bei landeseigenen Bauvorhaben. Neben kleinen Wohnungen muss dabei auch
mehr familiengerechter Wohnraum geschaffen werden. Denn Ole und Lisa
in Prenzlauer Berg sind nur ein Beispiel für viele andere wohnungssuchende
Familien in Berlin.
Familienfreundlichen Wohnraum zu erhalten und zu schaffen: Diese Aufgabe
haben nicht nur die g landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, sondern
auch die Genossenschaften und anderen gemeinnützigen Wohnformen. Wir
möchten daher langfristig den Anteil der öffentlichen, genossenschaftlichen
und anderer Non-Profit-Wohnungswirtschaft am gesamten Berliner Wohnungsbestand von heute knapp 30 auf mindestens 40 Prozent erhöhen. Dafür müssen
wir die gemeinnützige Wohnungswirtschaft wieder rechtlich stärken, ihre Bestände dauerhaft sichern und sie beim Wachsen finanziell unterstützen.
Selbsthilfe in Form von sozial engagierten Baugruppen und neuen Genossenschaften werden wir fördern. Ein Beispiel ist das „Mietshäuser Syndikat“ – ein
Zusammenschluss von selbstorganisierten Hausprojekten. Solche Initiativen
bringen mehr bedarfsgerechten Wohnraum und dienen dem Gemeinwohl.
11
Peter und Frida
leben seit über 40 Jahren in einer 90-Quadratmeter-Wohnung in
Reinickendorf. Ihre aktuelle Warmmiete beträgt rund 600 Euro.
Jetzt wurde das Mietshaus verkauft. Der neue Eigentümer will das
Haus aufwendig sanieren und alle Wohnungen in Eigentums­
wohnungen umwandeln. Ein Erwerb der Wohnung kommt für das
Rentnerehepaar nicht in Frage. Sie fürchten nun, eine höhere
Miete nicht mehr zahlen zu können und aus ihrer Nachbarschaft
wegziehen zu müssen.
Mieterschutz in den Kiezen
ausbauen – soziale Vielfalt
erhalten
Wie in Reinickendorf werden viele Wohnlagen in Berlin immer beliebter –
und teurer. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Leute wie Peter und Frida in
ihrem Lebensumfeld bleiben können und die soziale Vielfalt in den Kiezen
erhalten bleibt. Das ist eine große Herausforderung. Immer mehr Menschen sind
ge­zwungen, aufgrund von Mieterhöhungen umzuziehen. EigentümerInnen nutzen
häufig Modernisierungsmaßnahmen als Grund.
Ein Instrument, um das zu regulieren, ist der Erlass von g Sozialen Erhaltungssatzungen. In dem Fall können bestimmte Viertel zu sogenannten Milieuschutz­
gebieten erklärt werden. Modernisierungsmaßnahmen, die über einen gesetzlich
definierten Standard hinausgehen und unnötige Kosten verursachen, können so
untersagt werden. In g Milieuschutzgebieten kann zudem die Umwandlung von
Miet- in Eigentumswohnungen befristet verhindert werden. Wie im Fall des Ehepaars
ist dies ein häufiger Verdrängungsmotor in den Kiezen. Allein seit 2011 wurden
weit mehr als 25.000 Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.
Berlin braucht dringend mehr Milieuschutzgebiete. Grüne BaustadträtInnen nutzen
das Instrument schon seit Jahren. Das deckt aber leider nur einen kleinen Teil
von Berlin ab. Um MieterInnen in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu schützen, müsste
sich der Bezirk dafür einsetzen. Wir fordern deshalb vom Senat, dass er die Bezirke
dabei finanziell unterstützt. Denn der Milieuschutz kostet Geld und braucht Personal
in den Verwaltungen.
Um den Verkauf des Hauses von Peter und Frida zu verhindern, gibt es außerdem
die Möglichkeit, dass der Bezirk sein g Vorkaufsrecht von Wohnungen und Häusern
nutzt. Wir Grünen unterstützen die Nutzung dieses Instruments und setzen uns
mit unseren grünen BaustadträtInnen dafür ein. Damit aus der Theorie Praxis
werden kann, braucht es auf Landesebene endlich einen Wohnungsankauf-Fonds.
Dazu haben wir entsprechende Vorschläge gemacht.
12
Wohnungssuche in Berlin:
Wo beginnt eigentlich der
„erschwingliche Stadtrand“?
Die Bilanz rot-roter Wohnungspolitik ist traurig: Der Wohnungsbau wurde jahrelang verschlafen – und in wachen Momenten verhökerte der Senat auch noch
städtische Wohnungen. Dabei gab es bis zur Abwahl im Herbst 2011 angeblich
gar keine Wohnungsproblematik in Berlin. Doch bald darauf titelte der „Tagesspiegel“ mit überspitzter Polemik: „Es gibt kein Grundrecht auf Wohnen in
der Stadtmitte!“
Wer die Wohnungsinserate verfolgt, merkt schnell: Bezahlbare Wohnungen in
der Innenstadt – Fehlanzeige! Nicht einmal der g Wohnberechtigungsschein
(WBS) nützt etwas, wenn es keine adäquaten Bestände in den landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften gibt. Den g Mietenbündnis-Versprechen des
Senats stehen unsoziale Modernisierungsankündigungen landeseigener Gesellschaften gegenüber. Und die Bundesregierung feuert die Spekulation noch
an, indem sie Häuser und Grundstücke zum Höchstpreis verkauft.
Wir Grünen wollen, dass auch Leute mit wenig Geld in der Stadtmitte wohnen
können. Wir möchten, dass Simone eine Wohnung findet – und zwar ohne
dass ihr Sohn seine Freunde in der Nachbarschaft verliert. Neben bezahlbaren
Neubaumieten müssen vor allem die bestehenden Mieten fair bleiben. Die
g Wohnungsbaugesellschaften müssen ihre Bestände vergrößern und Haushalte
mit wenig Einkommen bevorzugen. Dazu haben wir das Quotenmodell für
die Wohnraumvergabe entwickelt: Ein Drittel der Wohnungen ist Empfängern
staatlicher Transferhilfe vorbehalten, ein Drittel sonstigen Haus­halten mit
niedrigem Einkommen sowie Wohnberechtigungsschein und ein Drittel Wohnungssuchenden ohne besondere Bedürftigkeit.
Die städtischen Gesellschaften müssen ihren Auftrag erfüllen, Wohnungen für
die breiten Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Diese Wohnungen müssen bezahlbar und im ganzen Stadtgebiet vorhanden sein. Daher
fordern wir Grünen eine verträgliche Nachverdichtung in den Kiezen und
mehr Ankäufe bestehender Wohnanlagen – auch aus dem geförderten g sozialen
Wohnungsbau im Westteil der Stadt. Nicht zuletzt müssen die Randbezirke so
attraktiv sein, dass sie auch für Haushalte mit höherem Einkommen interessant
werden. Die Mischung macht's!
Simone
steht nach der Trennung von ihrem Freund vor einer großen Herausforderung: Die Alleinerziehende muss in Berlin eine neue Wohnung
finden. Einen Schulwechsel möchte sie ihrem 8-jährigen Sohn Tom
ersparen. Daher sucht die Mutter eine Wohnung in der Nähe ihres
bisherigen Wohnortes in Mitte. Doch weil sie nicht Vollzeit arbeitet,
ist der finanzielle Spielraum begrenzt.
15
Mietrecht stärken für
besseren Mieterschutz
g Mietspiegel, Mietpreisbremse, g Kappungsgrenzenverordnung: Im Dschungel
des deutschen Mietrechts muss man als normaler Mensch erst einmal durchblicken. Vor allem auf den Irrwegen der sogenannten Mietpreisbremse rutschen
viele Berliner ziemlich schnell aus. Denn die Immobilienlobby hat für viele
Gesetzesausnahmen gesorgt – mit freundlicher Unterstützung der schwarz-roten
Bundesregierung.
Ausgenommen von der g Mietpreisbremse wurden nämlich Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen sowie bereits bestehende Mietverträge.
Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass sich MieterInnen im Fall einer zu hohen
Miete nach Vertragsabschluss beschweren können – die „Vormiete“ muss dann
nachgewiesen werden. Doch ob es tatsächlich etwas zurückgibt, ist unklar. Niemand geht so ein Risiko gerne ein – schon gar nicht Leute mit wenig Geld
wie Lehrling Stefan.
Stefan
aus Spandau hat endlich eine Lehrstelle als Tiefbaufacharbeiter
bekommen. Jetzt steht er vor der Entscheidung, weiter bei seinen
Eltern zu wohnen oder in die Nähe seines Ausbildungsplatzes in
Friedrichshain zu ziehen. Dann würde er sich jeden Tag einen anderthalbstündigen Anfahrts- und Abfahrtsweg ersparen. Eine kleine
Wohnung mit 25 Quadratmetern würde ihm ja reichen. Auch seine
Freundin rät ihm zum Umzug in den Szenestadtteil. Bleibt nur
noch die Frage: Wer soll das bezahlen?
Wir Grünen setzen uns seit Jahren für einen verbesserten Mieterschutz und
bezahlbare Mieten ein. Wir fordern, dass in den Mietspiegel nicht nur die Neuvertragsmieten der vergangenen vier Jahre, sondern auch die Bestandsmieten
einfließen. Wir verlangen außerdem niedrigere Kappungsgrenzen, die Wiedereinführung der bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungs­
gebieten sowie ein Recht auf Wohnungstausch auf Basis der jeweiligen Mietvertragshöhen. Die Mietpreisbremse muss dringend reformiert werden. Der
Bestandsschutz von Wuchermieten gehört gestrichen. Ein Mietpreis nach Mietspiegel plus zehn Prozent Aufschlag ist schon hoch genug.
Von den jungen, arbeitssuchenden Menschen wie Stefan aus Spandau wird
doch immer verlangt, flexibel zu sein. Das ist aber nur machbar, wenn die
Mieten auch am neuen Wohnort bezahlbar sind – ganz gleich in welchem
Bezirk. Grüne Wohnungspolitik setzt sich dafür ein.
16
Energetische Sanierung muss
sich auch für MieterInnen
rechnen
Energieeinsparungen sind wichtig. Doch um die Frage, wer Modernisierungsmaßnahmen bezahlt, gibt es oft Streit. Manche VermieterInnen setzen unter
dem Vorwand g energetischer Sanierungen Mietsteigerungen durch, die in
keinem Verhältnis zur Energieeinsparung stehen. Dabei gibt es Mittel, die mit
wenig Aufwand zu großen Einsparungen führen.
Bei MieterInnen wie Jörg und Achim stehen die Kosten in grobem Missverhältnis
zur Einsparung. Das ist in Berlin kein Einzelfall. Daher muss die elfprozentige
Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf die Jahresmiete abgesenkt
werden. Familien mit wenig Geld brauchen staatliche Unterstützung. Eine
g Modernisierungsumlage muss an die eingesparte Energie gekoppelt werden.
In Zeiten niedriger Zinsen profitieren EigentümerInnen von der jetzigen
Regelung. Dieser Finanzierungsvorteil muss an die MieterInnen weitergegeben
werden. Wir Grüne setzen uns für eine gerechte Verteilung der Kosten ein.
Hier ist der Bund in der Pflicht. Auch der Senat muss Druck über den Bundesrat machen.
Die Bezirke können ebenfalls aktiver werden und über städtebauliche Instrumente eingreifen. Doch die Fördermöglichkeiten zur energetischen Quartiersentwicklung lässt der Senat ungenutzt.
Fördermittel für den Wohnungsneubau sind richtig. Doch die MieterInnen in
Bestandswohnungen dürfen nicht alleine auf den Kosten energetischer Sanierung sitzen bleiben. Daher unterstützen wir Grüne das Stufenmodell von BUND,
Mieterverein und IHK - inklusive der vorgeschlagenen Härtefallregelung.
Gefördert wird dabei ein Paket aus effektiven Energiesparmaßnahmen wie
Dämmung der obersten Geschossdecke oder Abwracken der Ölheizung. GebäudeeigentümerInnen, die diese Maßnahmen um eine Modernisierung der Heizungsanlage ergänzen, erhalten einen zusätzlichen Landeszuschuss.
Umwelt und Gesellschaft brauchen die energetische Erneuerung der Gebäude.
Senat und Bund müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Kosten
gerechter verteilt werden und es nicht zu Verdrängung kommt.
Jörg und Achim
wohnen seit 15 Jahren in ihrer 86m²-Wohnung. Nun hat der Vermieter umfassende Modernisierungsmaßnahmen zur Energie­
einsparung (Fenster, Heizanlage, Dämmung) angekündigt. Die Miete
soll kräftig steigen: um 2,90 Euro pro m², also insgesamt um fast
250 Euro. Die monatliche Ersparnis durch die Modernisierungsmaßnahmen beträgt dagegen nur 69 Euro. Jörg und Achim haben
dem Eigentümer vorgeschlagen, im selben Haus in eine kleinere
Wohnung zu ziehen. Doch der lehnt ab.
18
Ein Wohnungstausch gelingt
oft nicht – die Alternative kann
ein Neubau sein
Der Fall ist in Berlin gar nicht selten: Die Kinder sind aus dem Haus und ein Ehepartner stirbt. Betroffene stehen dann vor der Frage, wie und wo sie ihren neuen
Lebensabschnitt verbringen möchten. SozialwissenschaftlerInnen empfehlen, möglichst früh eine Wohnung für den Lebensabend zu suchen – am besten lange vor
dem Renteneintritt. Doch ein Tausch der Wohnung scheitert meist sogar innerhalb
des Bestands einer g Wohnungsbaugesellschaft: Die kleinere Wohnung ist zwar
in besserem Zustand, aber dafür kaum günstiger als die größere, die in 30 Jahren abgewohnt wurde.
Für solche Fälle ist ein Anreizsystem für den Wohnungstausch nötig. Denn ein
Tausch, der die Wohnfläche pro Kopf absenkt, senkt den Bedarf an Neubauten. Wir
Grünen wollen daher einen Rechtsanspruch einführen, falls der Wohnungstausch
durch die HauseigentümerInnen blockiert wird.
Wenn Menschen wie Else aus Wilmersdorf trotzdem nichts finden, aber die Wohnung
aus gesundheitlichen Gründen nicht halten können, bietet sich ein Wohnprojekt
an. Dort kann häufig eine pflegerische Betreuung dazugebucht werden. Solche
Wohnungen sind insbesondere bei Neubauten komplett g barrierefrei. Wir setzen
uns dafür ein, dass der Anteil der barrierefreien Wohnungen – auch mit flexiblen
Grundrissen – im Neubau erhöht wird.
Die großen Sozialverbände wie Diakonie und Volkssolidarität bieten Wohnanlagen
mit generationsübergreifendem Charakter zur Miete an. Wer eine gute Rente oder
ein gefülltes Sparbuch hat und Eigentum erwerben möchte, ist in einer Baugemeinschaft richtig. Wir Grünen fordern, dass selbstorganisierte Wohnprojekte bei der
Grundstückssuche unterstützt werden, wenn sie eine Gemeinschaft insbesondere
mit älteren Menschen bilden möchten. Gerade eine kleinteilige Grundstücksvergabe hilft, sozial gemischte Gebiete zu entwickeln.
Unsere Gesellschaft wird immer älter. Angesichts der demografischen Veränderung
sind viel mehr Selbsthilfeprojekte nötig. Schließlich hält es die Gesellschaft
zusammen, wenn Junge und Alte zusammen wohnen und sich gegenseitig helfen.
Else
aus Wilmersdorf hat ihren Mann verloren. Die Tochter ist selten
in Berlin. Ihre Wohnung in einem alten Mietshaus ist mit 110 m²
viel zu groß. Trotz der vielen Erinnerungen entschließt sich Else
zum Umzug. Aber wohin? Kleinere Wohnungen sind oft kaum
billiger. Außerdem benötigt sie wegen einer Gehbehinderung eine
barrierefreie Wohnung mit Fahrstuhl. Gut wäre auch, die Option
auf Betreuung durch einen Pflegedienst zu haben.
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Heiko, Sergej und Mira
möchten an der TU Berlin Informatik studieren. Sie suchen dringend eine 3-Raum-Wohnung, um eine WG zu gründen. Doch in
Tiergarten finden sie lange nichts. Wohnungen aus Zeitungs­
anzeigen werden nur gegen Provision vermietet. Das Studentenwohnheim ist auch keine Alternative. Bis da ein Zimmer frei wird,
haben sie ihren Abschluss schon in der Tasche. Sie durchstreifen
weiter die Gegend und merken, dass viele Wohnungen eher wie
Hotels statt als Dauerbleiben vermietet sind.
Zu viele Ferienwohnungen –
und Studierende finden
keine Bleibe
Berlin ist eine Studentenstadt. Mehr als 170.000 junge Leute sind an den Hochschulen eingeschrieben. Doch es gibt nur 10.000 Plätze in den Studentenwohnheimen. Das ist ganz schön mager. Weitere 5000 hatte der ehemalige Regierende
Bürgermeister Wowereit zwar versprochen, bei seinem Nachfolger Michael Müller
scheinen sie aber in Vergessenheit geraten zu sein.
Da ist die Gründung einer WG die beste Variante. Doch wer neu in der Stadt ist, hat
es schwer. ImmobilienmaklerInnen wollen erst einmal Geld sehen, selbst wenn
sie nur eine Wohnungstür zur Besichtigung öffnen. Sie ignorieren einfach, dass bei
der Wohnungsvermittlung jetzt das Besteller-Prinzip gilt: Wenn etwa VermieterInnen
einen g Makler beauftragt haben, müssen sie die Provision zahlen und nicht die
MieterInnen. Diese grüne Forderung hat die Bundesregierung auf Drängen der
grün-mitregierten Bundesländer umgesetzt.
Wer keinen Makler beauftragen will, muss selber suchen. In der Innenstadt wird
man dabei auf viele g Ferienwohnungen stoßen. Doch jede Ferienwohnung,
so schön das für TouristInnen sein mag, ist als Dauerunterkunft verloren. Außerdem
gibt es manchmal Ärger wegen lauter Partys und betrunkenen Wochenendgästen.
Die Wohnungen in Berlin sind knapp genug. Deshalb haben wir Grünen uns jahrelang dafür eingesetzt, dass die Zahl der Ferienwohnungen von den Bezirksämtern
kontrolliert wird. Zudem müssen die Behörden den Abriss von Wohnraum und
absichtlichen, spekulativen Leerstand unterbinden. Unsere Ausdauer hat sich gelohnt: 2014 beschloss die rot-schwarze Koalition ein Gesetz gegen die g Zweckentfremdung von Wohnraum.
Doch es enthält zu lange Übergangsfristen. Zudem ist ungeklärt, in welchem
Maße die Behörden im Internet Ferienwohnungen aufspüren dürfen. Und an
Personal mangelt es ihnen auch. Der Zustand ist also unbefriedigend – nicht nur
für wohnungssuchende Studierende wie Heiko, Sergej und Mira. Das Gesetz
muss dringend überprüft und verbessert werden. Wie ein guter Weg aussehen
könnte, haben wir bereits 2013 in einem eigenen Gesetzentwurf aufgezeigt.
22
Flüchtlingen in Berlin
ein neues Zuhause geben
Syrien, Irak, Afghanistan: Es gibt viele Krisenregionen auf der Welt. Allein im Jahr
2015 werden mehr als 50.000 Flüchtlinge nach Berlin kommen. Nach ihrer
Ankunft landen sie oft in improvisierten Unterkünften wie Turnhallen und Schulen.
Manche Flüchtlinge müssen sogar in Notübernachtungen für Wohnungs­lose
schlafen. Die regulären Unterkünfte für Asylbewerber sind überbelegt, bieten oft
nur minimalen Komfort und nahezu keine Privatsphäre. Die Geflohenen müssen
in diesen Unterkünften oft Monate ausharren, bis ihr legaler Status geklärt ist. Eine
menschenwürdige Unterbringung und eine schnelle Integration der MigrantInnen
ist so kaum möglich.
Wir Grünen fordern, dass Flüchtlinge vorrangig in richtigen Wohnungen unter­
gebracht werden. Dafür muss der Anteil an landeseigenen Wohnungen für
geflüchtete Menschen deutlich aufgestockt werden. Auch leerstehende Wohnungen können übergangsweise für ihre Unterbringung genutzt werden. Ein
berlinweites Konzept für temporäres Wohnen muss her, erstellt in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Neben Flüchtlingen müssen darin auch Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit
bedrohte Menschen einbezogen werden, um eine Konkurrenz zwischen den
Bedürftigen zu vermeiden. Wir schlagen vor, spezielle Stadtteilunterkünfte für
temporäres Wohnen bereitzustellen. Eine dauerhafte Belegung dieser Stadtteil­
unterkünfte sollte der Senat den Trägern für den Zeitraum von zehn Jahren zusichern. Geflüchtete müssen außerdem einen Zugang zu g Wohnberechtigungsscheinen (WBS) erhalten, um ihre schnelle Unterbringung in Wohnungen zu
erleichtern. Die Mietgarantiescheine für Flüchtlinge sind verbesserungswürdig.
Und in ihren Unterkünften müssen Geflüchtete in allen Belangen ein Mitwirkungsrecht haben.
Es gibt also viel zu tun beim temporären Wohnen. Die Maßnahmen sind dringend
notwendig, um Flüchtlingen wie Ahmed und Samir ein neues und vor allem
menschenwürdiges Zuhause zu geben.
Ahmed und Samir
sind gemeinsam mit ihrem Onkel vor dem Bürgerkrieg in Syrien
geflohen. Die Brüder haben eine lebensgefährliche Reise hinter sich
gebracht: Von Syrien kamen sie per Boot in die Türkei und von dort
über den Landweg in die EU und nach Deutschland. Schließlich landeten sie in Berlin, wo sie die ersten zwei Wochen in einer Turnhalle
unterkamen. Nun sind sie mit rund 150 anderen Flüchtlingen in einer
Sammelunterkunft untergebracht. Hier teilen sich die Brüder mit
dem Onkel und dessen Familie ein Zimmer.
25
Berliner Mischung erhalten:
Bedarfsgerechte Wohnraumversorgung statt Verdrängung
Das Miteinander unterschiedlichster Gruppen und Kulturen ist Berlins Markenkern. Das soll so bleiben. Deshalb benötigen wir eine Neuregelung der g Kosten
der Unterkunft (KdU) und eine Reform der Sozialwohnungen.
Ein faire KdU-Regelung muss gemeinsam mit Betroffenen, sozialen Trägern,
Jobcentern und den Bezirken erarbeitet werden. Oberstes Ziel ist, die soziale
Mischung zu erhalten und weitere Verdrängung sowie soziale Segregation zu
stoppen.
Dafür wollen wir die Wohnungspolitik an die Bedingungen des aktuellen
Wohnungsmarkts anpassen. Bei notwendigen Umzügen sollten Betroffene in
ihrem Kiez bleiben können. So lange es für sie keinen angemessenen Wohnraum in der Umgebung gibt, muss der Staat höhere Mietzuschüsse übernehmen.
Differenzierte Richtwerte sind sinnvoll – anderer Kiez, andere Kosten. Zudem
fordern wir die Einführung eines „Klimabonus“, um Mieterhöhungen nach g energetischen Sanierungen aufzufangen. Auch Mietschulden sollten im Notfall
großzügiger übernommen werden, um den Erhalt der Wohnung zu sichern.
Michael
ist arbeitslos und auf die Unterstützung vom Jobcenter angewiesen.
Er ist einer von rund 900.000 BerlinerInnen, die einkommensarm
oder armutsgefährdet sind. Für sie ist die Wohnkostenbelastung
extrem hoch. Bei Geringverdienern geht oft fast die Hälfte des
Budgets für die Miete drauf. Bei immer mehr Bedarfsgemeinschaften
nach ALG II sind die tatsächlichen Wohnkosten höher als die
vom Jobcenter übernommene Miete. Das betrifft auch Michael und
seine Freundin. Sie fürchten, sich ihre Wohnung in Schöneberg
nicht mehr leisten zu können und umziehen zu müssen. Die soziale
Spaltung der Stadt geht voran.
Ein Sonderfall sind die g Sozialwohnungen. Sie sollten einst einkommensschwache Familien mit Wohnraum versorgen. Nun sind sie absurderweise teurer
als der Berliner Durchschnitt. Um die Sozialwohnungen wieder sozial zu
machen, möchten wir die Mieten begrenzen und eine soziale Richtsatzmiete
einführen. Die VermieterInnen beziehungsweise EigentümerInnen werden
dabei mit in die Pflicht genommen. Die g landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften brauchen mehr Eigenkapital, damit sie möglichst viele Sozialwohnungen
ankaufen und für soziale Wohnzwecke sichern können.
Für besonders einkommensschwache Familien möchten wir zusätzliche Hilfen
leisten, wenn dies erforderlich ist. Zudem wollen wir das Wohnraumgesetz zum
Wohnraumschutzgesetz erweitern und eine neue Berechnungsverordnung
erlassen. Das Kostenmietensystem mit seiner unsozialen Mietendynamik könnte
so „repariert“ werden. Vor allem ärmere Menschen wie Michael aus Schöneberg
würden davon profitieren. Er könnte in seinem Kiez bleiben.
26
Vergabe von Flächen
demo­kratisieren –
neue Freiräume schaffen
Vereine und Kulturschaffende beleben Berlin, aber sie brauchen Platz. Die
Vergabe von öffentlichen Liegenschaften ist ein zentrales Instrument, um die
Entwicklung der Stadt zu beeinflussen. Wir Grünen setzen uns daher für eine
echte Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik ein, die den Ausverkauf der
Stadt beendet. Wir möchten, dass bei der Grundstücksvergabe künftig das
beste Konzept den Zuschlag bekommt – und es nicht nur danach geht, was
finanziell auf den Tisch gelegt wird. So können beispielsweise auch soziale
oder kulturelle Projekte zum Zug kommen und erhalten werden – wie der
gemeinnützige Verein „KreativKiez“.
Außerdem müssen Liegenschaften verstärkt in Erbbaupacht vergeben werden.
Flächen werden so nicht privatisiert und die öffentliche Hand hat größere
Gestaltungsspielräume. Wir fordern die Einrichtung eines Rates für die Räume.
In diesem Beratungsgremium sollen VertreterInnen der Stadtgesellschaft über
alle Vergaben von Liegenschaften mitentscheiden. Für eine transparente Liegenschaftspolitik braucht Berlin zudem ein öffentliches Kataster, das umfassende
Informationen über landeseigene Liegenschaften enthält.
Auch der Bund steht in der Pflicht. Er besitzt viele Immobilien und Grundstücke,
die er über die g Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) meist zum
Höchstpreis verkauft. Diese staatliche Immobilienspekulation muss aufhören.
Wir Grünen fordern die Vergabe zum Verkehrswert an Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wenn nötig durch ein neues BImA-Gesetz.
Berlins Bevölkerung wächst und braucht dringend neue Flächen. Wichtig ist
ein strategisches Flächenmanagement, das dem Bedarf zukünftiger Generationen
gerecht wird und neue Freiräume schafft. Hierfür müssen das Land Berlin
und die Bezirke stärker ihr g Vorkaufsrecht nutzen. Wenn wir die wirtschafts-,
wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitische Zukunft Berlins beeinflussen
möchten, geht das mittelfristig nur über seine Flächen.
Dimitri
arbeitet als freier Künstler in Berlin. Er kann ein kleines Atelier bei
dem gemeinnützigen Verein „KreativKiez“ in Neukölln nutzen, die
Räume für internationale KünsterInnen sowie soziale und kulturelle
Projekte anbieten. Doch nun muss der Verein ausziehen, die Gewerbemiete wurde drastisch erhöht. Der Hauseigentümer möchte teure
Lofts und Büroräume schaffen. Wie viele andere Kulturschaffende,
Gewerbetreibende und soziale Träger steht der Verein vor dem Problem, keine passenden Räume mehr zu finden. Es gibt kaum noch
bezahlbare Flächen.
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Grundrecht auf Wohnen
gewährleisten – Wohnungs­
losigkeit vermeiden
In Berlin gibt es Tausende Menschen, die auf der Straße leben. Darüber hinaus
gibt es etwa 12.000 Wohnungslose in sozialen Einrichtungen. Die Dunkelziffer ist
deutlich höher. Genaue Zahlen existieren nicht, weil der Senat eine Statistik und
damit eine bedarfsgerechte Wohnungslosenhilfe ablehnt. Eigentlich als Nothilfe
eingerichtete Programme wie die Kältehilfe werden zur Regelversorgung, die
Unterbringung in Hostels ohne Betreuung zum Standard. Der Senat ignoriert das
wachsende Problem – ihm fehlt die Strategie und der politische Wille, die Situation
zu ändern.
Wohnraumsicherung und Wohnungslosenhilfe sind elementare Bestandteile unserer
grünen Wohnungspolitik. Wir fordern eine bessere Finanzierung sowie die Bereitstellung von Immobilien. Nötig ist ein Frühwarnsystem, bei dem landeseigene Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Jobcenter und eine schnelle Schuldnerberatung
zusammenarbeiten. Das kann g Zwangsräumungen vermeiden. Viele Menschen wie
der arbeitslose Victor würden so erst gar nicht auf der Straße landen.
Wir fordern außerdem mehr Wohnungen im g Geschützten Marktsegment, das
Menschen in prekären Verhältnissen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtert.
Wir benötigen qualitative Standards bei Unterkünften und vor allem eine verpflichtende Betreuung mit dem Ziel einer schnelleren Integration. Angebote für
wohnungslose Familien gibt es offiziell nicht, da Minderjährige im System der
Wohnungslosenhilfe nicht erfasst werden. Weil das fernab jeglicher Realität ist,
fordern wir Grünen auch für diese Menschen eine Zwischenlösung – so lange, bis
sie passende Hilfe erhalten oder eine für Kinder angemessene Wohnung finden.
Fakt ist: Eine verschleppte Wohnungslosenpolitik und ein schlecht ausgestattetes
Hilfesystem kosten viel Geld. Die intelligente Prävention von Wohnraumverlust
sowie eine individuelle, schnelle und strukturierte Hilfe für wohnungslose Menschen würde eine Menge Kosten sparen. Und vielen Betroffenen das Leben
enorm erleichtern.
Victor
hat seit fast zwei Jahren keine eigene Wohnung mehr und auch
kein eigenes Einkommen. Angefangen hat alles mit dem Verlust
seiner Arbeit. Zuhause gab es dann nur noch Streit und immer
mehr Alkoholabstürze. Schließlich ließ sich seine Frau von ihm
scheiden. Victor war bald nicht mehr in der Lage, seine Wohnung
zu halten. Seither schläft er entweder auf der Straße oder kommt
bei Freunden unter.
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Glossar
Wohnungs­politik
» Baunutzungsplan
Der Baunutzungsplan für Berlin wurde um
1960 für den damaligen Westteil der Stadt
aufgestellt. Er bildet noch heute die planungsrechtliche Grundlage in den Westbezirken,
sofern kein neueres Planungsrecht – zum Beispiel durch einen Bebauungsplan – besteht.
Wir wollen den veralteten Plan durch aktuelle
Gebietsplanungen ersetzen.
» Bauordnung
Die Bauordnung regelt das Baugenehmigungsverfahren sowie alle Vorgaben zur Bebauung
von Grundstücken Dazu gehören unter anderem
Abstandsflächen, Gestaltungsvorgaben, behindertengerechtes Bauen und die Brandschutzanforderungen an ein Gebäude.
» Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie ist Voraussetzung für die Umwandlung
von Miet- in Eigentumswohnungen und wird
von den Bauaufsichtsämtern ausgestellt.
Die Abgeschlossenheit einer Wohnung muss
bescheinigt werden, wenn sie von anderen
Teilen des Hauses getrennt ist und etwa über
einen eigenen Eingang und Sanitäranlagen
verfügt. Das ist i.d.R. in Berlin gegeben. Um
die Umwandlungen zu stoppen, fordern wir
mehr Milieuschutzgebiete für Berlin.
» Abwendungsvereinbarung
Sie wird zwischen den Bezirken und Haus­
eigentümern vereinbart und soll das Vorkaufsrecht in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
abwenden. EigentümerInnen verpflichten sich
darin, das Haus im Sinne der Erhaltungsziele
zu bewirtschaften. Dazu gehört, dass die
Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche
Vergleichsmiete nicht überschreitet oder
modernisierungbedingte Mietsteigerungen
bei einer bestimmten Höhe gekappt werden.
Wir Grüne fordern, das Vorkaufsrecht strategisch
anzuwenden. Dafür muss das Land die Bezirke
finanziell unterstützen.
» Bauaufsicht
Die Bauaufsichtsämter genehmigen und überwachen die Errichtung und Änderung baulicher
Anlagen und beraten bei bauaufsichtlichen
Angelegenheiten wie etwa Bauvorhaben. Die
Bauaufsicht ist unter anderem zuständig für
die Beseitigung von Missständen bei Baumaßnahmen an Wohngebäuden. Um im Interesse
der MieterInnen gegen illegale Baumaßnahmen
vorgehen zu können, fordern wir Grüne mehr
Personal, insbesondere im Außendienst.
» Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch ist das wichtigste Gesetz
des Bauplanungsrechts. Es definiert die
wesentlichen stadtplanerischen Instrumente:
Flächen- und Bebauungspläne sowie Sanierungs-, Erhaltungs- und Naturschutzrechte.
Das Baugesetzbuch ist Bundesrecht. Wir
wollen darin Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten verankern.
» Barrierefreiheit
Vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels wird Barrierefreiheit immer wichtiger.
Danach muss eine Wohnung so gestaltet sein,
dass sie jeder Mensch uneingeschränkt nutzen
kann - unabhängig von einer vorhandenen
Behinderung. Wir Grüne fordern, dass barrierefreies Bauen zur Selbstverständlichkeit wird
und bezahlbar bleibt.
» Bebauungsplan
Bebauungspläne regeln die Art und das Maß
der möglichen Nutzung von Grundstücken
oder Quartieren. Das kann Grünflächen, Wohnhäuser, Industrieanlagen und vieles mehr
betreffen. Die Pläne werden in Berlin meist
von den Bezirken aufgestellt. Der Senat stellt
selbst Bebauungspläne auf, wenn die Gebiete
für die ganze Stadt Bedeutung haben. Der
Senat kann den Bezirken auch Bebauungspläne
„wegnehmen“. Wir wollen, dass so etwas nicht
willkürlich geschieht und für Machtdemons­
trationen missbraucht wird.
» Betriebskostenverordnung
(BetrKV)
Die Betriebskostenverordnung ist die recht­
liche Grundlage, mit der VermieterInnen
Betriebskosten auf die Miete umlegen können
(zum Beispiel für Wasserversorgung oder
Müllbeseitigung). Bei Streit mit VermieterInnen
raten wir zu einer juristischen Beratung.
» BIM (Berliner Immobilienmanagement
GmbH)
Die Berliner Immobilienmanagement GmbH
(BIM) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin. Sie ist für Vermietung,
Bewirtschaftung und Verkauf landeseigener
Immobilien verantwortlich. Seit März 2015
gehört auch der Liegenschaftsfonds Berlin zur
BIM. Eine bedarfsgerechte Stadtentwicklung
erfordert ein öffentliches Liegenschaftskataster
und Grundstücksvergaben nach Konzeptverfahren – und keine Grundstücksspekulation
nach Höchstpreisverfahren.
» BImA (Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben)
Aufgabe der BImA ist, bundeseigene Liegenschaften möglichst wirtschaftlich zu verwalten
und auch zu veräußern. Besonders der Verkauf
von Grundstücken zum Höchstpreis stößt auf
Kritik. So wird die bundeseigene BImA zur
Immobilienspekulantin und heizt die Mietpreisentwicklung an. Wir Grünen fordern, den
Ausverkauf bundeseigener Liegenschaften
zu stoppen. Die Bezirke müssen ihr Vorkaufsrecht zum Verkehrswert ausüben können.
» Bruttokaltmiete/Bruttowarmmiete
Die Bruttokaltmiete ist die Miete einschließlich
der kalten Betriebskosten (g siehe auch
Betriebskostenverordnung). Die Bruttowarmmiete ist die Miete einschließlich der kalten
Betriebskosten sowie der warmen Betriebskosten für Heizungs- und Warmwasser­
versorgung (g siehe Heizkostenverordnung).
» Bündnis für soziale Wohnungspolitik
und bezahlbare Mieten
g siehe Mietenbündnis
» Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV soll helfen, die energiepolitischen
Ziele der Bundesregierung umzusetzen
und Energie in Gebäuden einzusparen. Mit
der EnEV-Novelle 2013 wurden energetische
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Standards für Neubauten geschaffen. Für
Bestandsbauten gilt, dass bei einer FassadenErneuerung unter Umständen gleichzeitig
der Wärmeschutz verbessert werden muss.
Hier sehen wir Verbesserungsbedarf, denn
jedes Gebäude ist anders beschaffen.
» Energetische Sanierung
Energetische Sanierung bedeutet die Modernisierung eines Gebäudes zur Minimierung des
Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser
und Lüftung. Die Vorgaben regelt die Energieeinsparverordnung (g siehe Energieeinsparverordnung). Aus grüner Sicht ist die energetische
Sanierung sinnvoll. Künftig müssen solche
Sanierungsmaßnahmen an die tatsächliche
Energieeinsparung gekoppelt werden. Skrupellose EigentümerInnen, die Ihre MieterInnen
aus den Wohnungen vertreiben wollen, legen
dafür besonders teure energetische Maßnahmen auf die Miete um. Diesen Missbrauch
wollen wir abstellen.
» Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein
Gebäude energetisch bewertet. Potenzielle
Käufer oder Mieter eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums können
einen Energieausweis verlangen. Aktuell
gibt es zwei Typen von Energieausweisen,
einen mit Verbrauchswerten und einen mit
errechneten Werten.
» Erhaltungssatzung/
Erhaltungsverordnung
Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet
drei Arten von Erhaltungssatzungen: eine
zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
(Städtebauliche Erhaltungssatzung), eine zur
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohn­
bevölkerung (Soziale Erhaltungs- oder
Milieuschutzsatzung) sowie die Satzung
bei städtebaulichen Umstrukturierungen
(Umstrukturierungssatzung). In Berlin sollte
es mehr derartige Gebiete geben.
Die Erhaltungssatzungen stellen die rechtliche
Grundlage für Genehmigungsvorbehalte
dar. EigentümerInnen müssen sich Umbau-
maßnahmen, Abrisse oder Neubauten von den
Bezirken genehmigen lassen. Die Genehmigung
kann versagt werden, wenn die Maßnahme den
Erhaltungszielen widerspricht.
In Berlin kommen häufig Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) zum Einsatz. Sie
sollen die Wohnbevölkerung vor Verdrängung
durch bauliche Aufwertung („Luxussanierungen“) schützen. Untersagt sind z. B. Abriss oder
Umnutzungen von Wohnungen in Gewerbe.
Die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands oder die Anpassung an Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung
ist dagegen rechtens. Die Umwandlung von
Wohn- in Eigentumswohnungen kann untersagt werden, seit der Senat endlich eine entsprechende Verordnung eingeführt hat. Leider
gelten auch hier Ausnahmen – etwa wenn
die EigentümerInnen sich verpflichten, Wohnungen nur an die MieterInnen des Objekts zu
veräußern. Weil diese Regelung missbraucht
werden kann, setzen wir uns auf Bundesebene
für die Streichung der Ausnahmen ein.
» Ferienwohnungen
Bei einer Ferienwohnung handelt es sich
meist um eine zuvor als Mietwohnung genutzte
Wohneinheit, die an Gäste vermietet wird
und so nicht mehr dem regulären Mietmarkt
zur Verfügung steht. Die Zweckentfremdung
von Wohnraum in Ferienwohnungen nimmt
in Berlin stark zu. Dabei gehen besonders
ehemals preiswerte Wohnungen verloren. 2014
führte das Land Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsverbot wieder ein (g siehe
Zweckentfremdungsverbotsgesetz). Wir Grünen
fordern, dass Ferienwohnungen wieder konsequent als Mietwohnungen genutzt werden.
Dafür brauchen wir ein lückenloses Zweckentfremdungsgesetz und genug Personal zur
Umsetzung in den Bezirken.
» Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan gehört zur vor­
bereitenden Bauleitplanung und ist ein
Instrument der Gemeinde. Er regelt im groben
Maßstab, welche Flächen für Wohnungen,
Gewerbe, Gemeinbedarf (z.B. Schulen oder
Kitas) oder Grünflächen vorgesehen sind.
Er ist unter anderem die Grundlage für
Bebauungspläne.
» Geschütztes Marktsegment
Für Wohnungsnotfälle gibt es in Berlin
seit 1993 das sogenannte “Geschützte
Markt­segment”. Es soll Menschen in
prekären Lebensverhältnissen den Zugang
zum Wohnungsmarkt erleichtern. Ein Bei­spiel sind von Wohnungslosigkeit bedrohte
Per­sonen, die ohne fremde Hilfe auf dem
Wohnungsmarkt keine Bleibe finden. Anderen
droht Wohnungslosigkeit, nachdem sie aus
betreuten Einrichtungen oder aus der Haft
entlassen wurden. Die Zahl der Wohnungs­
suchenden ist deutlich größer als das
Wohnungsangebot. Wir Grünen fordern,
dass für solche Härtefälle ausreichend
Wohnungen bereitgestellt werden.
» Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis,
das die Eigentumsverhältnisse an allen Grundstücken dokumentiert. Für Grundbuchangelegenheiten sind die Amtsgerichte zuständig
(Grundbuchämter). Jeder Mieter hat das Recht,
sich unter Vorlage seines Mietvertrages beim
Grundbuchamt über die Eigentumsverhältnisse
des Hauses zu informieren. Zudem dürfen
Rechtsanwälte Grundbuchakten einsehen.
» Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Bemessungsgrundlage
ist meist der Wert des Grundstücks. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt, in
Berlin vom Senat. Bei Wohngebäuden können
EigentümerInnen die Kosten über die Betriebs­
kostenumlage (g siehe Betriebskostenver­
ordnung) auf die MieterInnen umlegen.
» Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird bei der Übertragung einer Immobilie erhoben – also wenn
ein Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus
oder eine Wohnung geschlossen wird. Seit
September 2006 dürfen die Bundesländer den
Steuersatz selbst festlegen. In Berlin liegt er
derzeit bei 6,0 Prozent.
Wir Grüne setzen uns auf der Bundesebene
für einen differenzierten Steuersatz nach dem
Erwerbszweck ein. Das könnte die Unterlegenheit nicht-profitorientierter und kommunaler
Eigentumsmodelle gegenüber Investmentfonds zumindest ansatzweise ausgleichen.
» Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenVO)
regelt die Abrechnung über Heiz- und
Warmwasserkosten in Miet-, Nutzungsund Wohnungseigentümerverhältnissen.
Die EigentümerInnen des Gebäudes sind
verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit
ge­eigneten Geräten zu ermitteln. Für die
Kostenverteilung gibt es je nach verwendeter
Anlage Verteilungsformeln. Von den Kosten
des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage
sowie für Wärmelieferung und Warmwasserversorgungsanlage werden zwischen 50 und
70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch der NutzerInnen bzw. MieterInnen verteilt. Die übrigen Kosten berechnen sich nach
Wohn- oder Nutzfläche oder Raumvolumen.
» Kappungsgrenzenverordnung
Die seit Mai 2013 gültige Verordnung reduziert
die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
nach § 558 BGB. Danach sind innerhalb von
drei Jahren nur Mieterhöhungen von 15 Prozent
berechnet auf die Nettokaltmiete (oder Bruttokaltmiete) zulässig. Wir setzen uns für die
weitere Absenkung der Kappungsgrenzen ein.
» Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II
und §§ 35 und 36 SGB XII (KdU)
Seit Juli 2015 gilt in Berlin die neue AV Wohnen
(§ 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII). Sie
regelt, welche Kosten für Unterkunft und
Heizung im Rahmen der staatlichen Grund­
sicherung für Arbeitssuchende und RentnerInnen
als angemessen gelten. Trotz Neuregelung
verpasste der Senat, durch konsequent angepasste Richtwerte die Verdrängung einkommensschwacher Menschen aus der Innenstadt
zu bekämpfen. Notwendig sind differenzierte
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Richtwerte (anderer Kiez – andere Kosten), um
Verdrängung zu vermeiden. Ein „Klimabonus“
könnte Verdrängung durch energetische Sanierungen stoppen. Neuvertragszuschläge helfen
Betroffenen bei notwendigen Umzügen, in
ihrer Nachbarschaft zu bleiben. Bis zu einer
Neu­regelung fordern wir ein Moratorium von
Kostensenkungsverfahren und Zwangsumzügen.
» Kündigungssperrfrist/
-schutzklauselverordnung
Wurde eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, genießen die MieterInnen einen besonderen Kündigungsschutz. KäuferInnen können sich erst
nach Ablauf der Kündigungssperrfrist auf Eigenbedarf berufen. Seit Oktober 2013 gilt in Berlin
eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Ver­
äußerung der umgewandelten Wohnung und
dem Eintrag ins Grundbuch. Zudem besteht ein
Vorkaufsrecht der bisherigen MieterInnen für
die Wohnung, wenn diese zum ersten Mal nach
der Umwandlung verkauft wird. Wir möchten,
dass weniger Wohnungen überhaupt umgewandelt werden.
» Leerstand
g siehe Zweckentfremdungsverbotsgesetz
» Liegenschaftsfonds
g siehe BIM
» Luxusmodernisierung
Als Luxusmodernisierung gelten Modernisierungsmaßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard überschreiten (z.B. zweites
Bad). Die Gemeinden bzw. Bezirke können
diese Maßnahmen im Rahmen von Erhaltungs­
satzungen (Milieuschutz) untersagen (g siehe
Erhaltungssatzung). Zudem können sich
MieterInnen privatrechtlich gegen Moder­
nisierungsmaßnahmen wehren, wenn diese
eine besondere Härte darstellen (§ 555d BGB).
Eine rechtliche Beratung ist hier dringend zu
empfehlen (g siehe Mieterorganisationen).
» Makler
Seit Juni 2015 gilt das „Bestellerprinzip“ für
Maklerkosten. Danach zahlt derjenige die
Kosten des Maklers, der ihn beauftragt. Das ist
im Interesse der MieterInnen zu begrüßen.
Nötig sind noch Regelungen zum Maklerwesen,
die Qualitätsstandards und kompetente Be­
ratung sicherstellen. Denn leider gibt es auch
in diesem Berufsfeld schwarze Schafe.
» Mietenbündnis
Der Berliner Senat beschloss im Herbst 2012
mit den städtischen Wohnungsunternehmen
das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und
bezahlbare Mieten“. Es gilt zunächst für vier
Jahre. Vereinbart wurden sozialverträgliche
Mieten mit Nettokaltmieten unterhalb des
Mietspiegeldurchschnitts, eine Sicherung der
Wohnraumversorgung durch Ausweitung des
Wohnungsbestandes und die Bereitstellung
bezahlbaren Wohnraums für BerlinerInnen
mit geringem Einkommen (mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Um diese Ziele zu erreichen,
sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen unter anderem ihren Bestand durch
Neubau und Zukauf von Wohnungen erweitern
sowie den Wohnungstausch und eine geringere
Bruttowarmmiete bei Umzügen in kleinere
Wohnungen ermöglichen. Doch weil 60 Prozent
der BerlinerInnen WBS-berechtigt sind, ist
die Konkurrenz groß. Wir Grüne fordern eine
Quote für BürgerInnen, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden und die
sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen
können.
» Mieterbeirat
Bei den städtischen Wohnungsunternehmen
können sich MieterInnen einer Wohnanlage
in einem Mieterbeirat organisieren. Das
Gremium vertritt die Interessen der MieterInnen
gegenüber der Gesellschaft, etwa bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen oder
Betriebskostenabrechnungen. Der Beirat
hat jedoch keine Entscheidungsbefugnisse.
Grünes Ziel ist, die Mitbestimmungsrechte
der MieterInnen auszubauen.
» Mieterorganisationen
In Berlin gibt es vier große Mieterorgani­
sationen in Vereinsform: Mieterverein, MieterGemeinschaft, Mieterschutzbund und
Mieterschutzverein. Mitglieder können sich
dort juristisch beraten lassen. Eine Mietrechtsschutzversicherung ist Bestandteil der
Mitgliedschaft (außer beim Mieterschutzverein).
Einige Vereine wirken auch an der Erstellung
des Berliner Mietspiegels mit. Als Grüne stehen
wir an der Seite der Mieterorganisationen,
die für die Rechte der MieterInnen kämpfen.
» Mietpreisbindung
Eine Mietpreisbindung gibt es für Wohnraum,
der mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde
(Neubau oder Modernisierung). Im Gegenzug
für die staatliche Förderung verpflichtet sich
der Vermieter, nicht die maximal erzielbare
marktübliche Miete zu verlangen, sondern eine
mit dem Fördergeber, also Berlin, vereinbarte
Bewilligungsmiete. Nach Ende der Mietpreisbindung kann der Vermieter die Miete auf ortsübliches Niveau anheben. Wir Grüne möchten
möglichst dauerhafte Bindungen schaffen. Nur
so bleibt die Berliner Mischung erhalten.
» Mietpreisbremse/
Mietrechtsnovellierungsgesetz
Umgangssprachlich Mietpreisbremse genannt.
Seit Juni 2015 können die Länder in Gebieten
mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung eine Kappungsgrenze für die
Miete einführen. Diese darf nur maximal zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegen. Die Regelung gilt in Berlin seit Juni
2015 und ist fünf Jahre gültig. Doch die Mietpreisbremse beinhaltet viele Ausnahmen.
Ausgenommen sind z.B. Wohnungen, die nach
dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden
(Neubau) oder Wohnungen, die nach einer
umfassenden Sanierung erstmals wieder
vermietet werden. Nach einer „normalen
Modernisierung“ dürfen VermieterInnen zusätzlich zur Überschreitung um zehn Prozent
eine Modernisierungsumlage verlangen, woraus
sich eine höhere Miete ergibt. Zwar ist die
Einführung einer Mietpreisbremse eine grüne
Idee, die jetzige Form hat aber zu viele Ausnahmen zulasten der MieterInnen. Wir fordern
daher eine Bremse ohne Wenn und Aber, die
sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zzgl.
eines kleinen Aufschlags orientiert.
» Mietspiegel in Berlin
Der Berliner Mietspiegel gibt eine Übersicht
über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er ist der
Maßstab für Mieterhöhungen für nicht preis­
gebundenen Wohnraum und enthält Werte für
Mehrfamilienhäuser, die bis Ende 2009 bezugsfertig wurden – der Neubau ist ausgenommen.
Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre neu festgesetzt, der aktuelle gilt seit Mai 2015. Der
Mietspiegel berücksichtigt nur Mieten, die sich
in den vergangenen vier Jahren veränderten
oder neu abgeschlossen wurden. Der Großteil
der bestehenden Mietverträge bleibt unberücksichtigt. Wir Grüne fordern, dass künftig alle
Mieten, mindestens aber die Veränderungen der
vergangenen zehn Jahre, berücksichtigt werden. Das würde den Anstieg des Mietspiegels
bremsen und Mieterhöhungen erschweren.
» Milieuschutz
g siehe Erhaltungssatzung/
Erhaltungsverordnung
» Modernisierung/
Modernisierungsumlage
Das Gesetz versteht unter Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) alle baulichen
Maßnahmen, die den Gebrauchswert eines
Hauses/einer Wohnung nachhaltig erhöhen,
die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
nachhaltig Wasser oder Endenergie einsparen
(energetische Modernisierung) sowie neuen
Wohnraum schaffen. Alle anderen Arbeiten
bezeichnet man als Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten nicht auf
den Mieter umgelegt werden können.
Der Vermieter muss dem Mieter Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate
vor Arbeitsbeginn schriftlich ankündigen.
Die Gesamtkosten kann der Vermieter als
Modernisierungsumlage mit elf Prozent auf
die jährliche Nettokaltmiete umlegen. Eine
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Mieterhöhung ist ausgeschlossen, wenn sie
für den Mieter eine Härte bedeutet. Dies gilt
nicht, wenn die Wohnung in einen Zustand
versetzt wird, der allgemein als üblich gilt.
Grundsätzlich sollten sich MieterInnen bei
Modernisierungsmaßnahmen juristisch beraten
lassen. Leider wird die Modernisierungsumlage
gerade in Berlin oft missbraucht, um bisherige
MieterInnen zu verdrängen. Dieser Praxis
wollen wir einen Riegel vorschieben, indem
die Modernisierungsumlage deutlich ab­
gesenkt und perspektivisch abgeschafft wird.
» Nebenkosten/ Zweite Miete
Unter Nebenkosten versteht man die Miet­
kosten, die neben der Grundmiete fällig sind
(g siehe Bruttokaltmiete/Bruttowarmmiete
und Heizkostenverordnung). Sie werden auch
„zweite Miete“ genannt. Da die Nebenkosten
durch höhere Energiepreise seit Jahren steigen,
möchten wir kostenlose Beratungen und ein
Altgeräte-Austauschprogramm für einkommensschwache Familien fördern.
» Nettokaltmiete
Die Nettokaltmiete ist der Grundmietbetrag
ohne sämtliche Betriebskosten (g siehe
Bruttokaltmiete/Bruttowarmmiete und Heizkostenverordnung).
» Neuvermietungsmiete
g siehe Kappungsgrenzenverordnung
» Ortsübliche Vergleichsmiete
g siehe Mietspiegel in Berlin
» Städtebaulicher Vertrag
Städtebauliche Verträge werden meist bei
Bebauungsplänen zwischen Investor und Land
bzw. Bezirk abgeschlossen. Die Verträge legen
die vom Investor zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen (z. B. Kita- oder Schulneubau,
öffentliche Grünflächen, miet- und belegungsgebundener Wohnraum) fest. Dieses Instrument
muss stärker genutzt werden, um preiswerten
Wohnraum und soziale Infrastruktur zu
sichern. Grüne BaustadträtInnen zeigen,
wie das geht.
» Sozialer Wohnungsbau /
Sozialwohnungen
Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich
geförderten Bau von Wohnungen für Gruppen,
die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Bleibe
finden. Es gelten Belegungsbindungen und
Höchstsätze für die Miete. Aufgrund der
schlechten Förderkonstruktionen in der Vergangenheit sind die Mieten oft für Haushalte
mit wenig Einkommen nicht tragbar. Wir wollen
die Miethöhen überprüfen und die Mieten
senken. An den Kosten sollen auch Eigen­
tümerInnen beteiligt werden. In Berlin gibt es
rund 130.000 Sozialwohnungen, jedes Jahr
werden es mehrere Tausend weniger. Wir
wollen, dass Berlin solche Wohnungen von
PrivateigentümerInnen ankauft.
» Soziale Erhaltungssatzung
g siehe Erhaltungssatzung/
Erhaltungsverordnung
» Umwandlungsverordnung
g siehe Erhaltungssatzung/
Erhaltungsverordnung
» Wohnungsbaugenossenschaften
Wohnungsbaugenossenschaften sollen ihre
Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum
versorgen. Die Genossen/MieterInnen können
sich – anders als bei städtischen Wohnungsbau­
gesellschaften oder Privatvermietern – aktiv
an der Politik ihrer Genossenschaft beteiligen.
In Mitgliederversammlungen bestimmen sie als
MiteigentümerInnen Grundsätze der Genossenschaft mit. Genossenschaften und deren Neugründungen möchten wir fördern.
» Wohnungsbaugesellschaften/
Landeseigene Wohnungsbau­
gesellschaften
In Berlin gibt es sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: degewo, GESOBAU, Gewobag,
HOWOGE, STADT UND LAND, WBM. Wir Grüne
fordern, dass diese mehr preiswerten Wohnraum anbieten und Wohnungen für Menschen
bereitstellen, die auf dem freien Markt keine
Chance haben. Bei der energetischen Sanierung
der Bestände müssen diese Gesellschaften
besonders vorbildlich sein. Verkäufe von
landeseigenen Wohnungen darf es nicht
mehr geben.
» Vorkaufsrecht
In förmlich festgelegten Sanierungs- und
Erhaltungsgebieten kann der Bezirk sein
Vorkaufsrecht ausüben, wenn EigentümerInnen
mit dem Haus etwas planen, was den Zielen
der Sanierung oder der Erhaltungssatzung
widerspricht. Das Vorkaufsrecht kann z.B.
wahrgenommen werden, um preiswerten
Wohnraum zu erhalten. Doch die Bezirke haben
nicht genug finanzielle Mittel, um in den
gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einen
Ankauf zu stemmen. Wir Grüne fordern einen
Ankauffonds von der Landesebene und die
Unterstützung durch die landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften.
» Wohnaufwendungenverordnung
(WAV)
g siehe Kosten der Unterkunft
» Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit einem WBS können MieterInnen öffentlich
geförderte Wohnungen und Wohnungen
bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften
mieten. Grundlagen für die Erteilung: Höhe
des Einkommens, Wohnungsgröße je nach
Personenanzahl sowie evtl. ein besonderer
Wohnbedarf. Der WBS wird bei den Wohnungsämtern beantragt.
» Wohnraumgesetz
Das Gesetz trifft Regelungen für Wohnungen,
die öffentlich gefördert wurden (Sozial­
wohnungen). In Berlin gibt es ca. 123.000
Sozialwohnungen. Doch 60 Prozent dieser
Wohnungen sind teurer als solche auf dem
freien Markt. Es reicht nicht, Sozialmietern
bloß längere Kündigungsfristen einzuräumen.
Wir setzen uns für die Korrektur des Gesetzes
und für eine Beseitigung der Missstände im
sozialen Wohnungsbau ein. Dazu gehört die
Einführung einer sozialen Richtsatzmiete,
die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete
liegt. Die Eigentümer möchten wir an den
Kosten beteiligen, indem wir die Miethöhen
auf die wirtschaftlich erforderlichen Bau­
kosten begrenzen. VermieterInnen sollten
keine überhöhten, künstlich aufgeblähten
Rechnungen aus der Vergangenheit geltend
machen können.
» Zwangsräumung
Die Zwangsräumung einer Wohnung ist eine
Maßnahme beim Räumungsverfahren. Voraus
geht meist eine Räumungsklage der Ver­
mieterInnen, in dessen Ergebnis ein Gericht
feststellt, dass MieterInnen die Wohnung
verlassen müssen. Erfolgt dies nicht freiwillig,
wird das Urteil durch GerichtsvollzieherInnen
– oft mit Hilfe der Polizei – durchgesetzt. In
Berlin und anderen Städten haben sich Initiativen gegründet, die dagegen kämpfen. Wir setzen
uns dafür ein, Zwangsräumungen präventiv zu
verhindern – etwa durch die Einführung auf­
suchender Hilfe durch Sozialämter. Gerade alte
Menschen und Familien mit Kindern sollen
nicht mehr zwangsgeräumt werden dürfen.
» Zweckentfremdungsverbotsgesetz/
-verordnung
Das Gesetz definiert, unter welchen Voraus­
setzungen für Wohnungen eine zweckfremde
Nutzung (Ferienwohnung, Leerstand, Abriss,
gewerbliche Nutzung) vorliegt, die bei der
Gemeinde beantragt werden muss. So muss
Leerstand ab sechs Monaten von den Bezirken
genehmigt werden. Vermieten EigentümerInnen
eine solche Wohnung ohne Genehmigung als
Ferienwohnung, kann die Gemeinde die EigentümerInnen verpflichten, sie wieder Wohnzwecken zuzuführen. Ordnungsstrafen sind
möglich. Wir fordern für die Überwachung
deutlich mehr Personal. Die Bezirke müssen
zudem Online-Portale auswerten dürfen, um
das Gesetz umsetzen zu können. Die vom Senat
beschlossenen Ausnahmen sollen eingeschränkt
werden. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung definiert die anrechenbare Wohnfläche
einer Wohnung und regelt die Voraussetzungen,
unter denen die Gemeinde eine Genehmigung –
ggf. unter Auflagen – erteilen kann.
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Weitere Informationen
und nützliche Links
Die WohnungspolitikerInnen
Grüne Initiativen der Wohnungspolitik
» www.gruene-fraktion-berlin.de/initiativen-wohnungspolitik
Berliner Mieterorganisationen
» Berliner Mieterverein e. V. www.berliner-mieterverein.de
» Berliner MieterGemeinschaft e. V. www.bmgev.de
» Mieterschutzbund Berlin e. V. www.mieterschutzbund-berlin.de
Informationen rund um Mieten und Wohnen der Stadt Berlin
» Berliner Mietspiegel www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel
»B
erliner Betriebskostenübersicht 2015
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/betriebskosten
Katrin Schmidberger
Andreas Otto
Sprecherin für Mieten und soziale Stadt,
Sprecherin für Clubkultur
Sprecher für Bauen und Wohnen,
Vorsitzender des Ausschusses für Bauen,
Wohnen und Verkehr
Tel. +49 (0)30.2325-2474
[email protected]
www.katrin-schmidberger.de
Tel. +49 (0)30.2325-2445
[email protected]
www.otto-direkt.de
Katrin Schmidberger ist Abgeordnete
aus Friedrichshain-Kreuzberg. Sie setzt
sich für faire Mieten, den Schutz von
Wohnraum vor Spekulation und eine
soziale Stadtentwicklung ein. Sie kämpft
für eine soziale und bedarfsgerechte
Neuausrichtung der Wohnungspolitik
und den konsequenten Einsatz aller
mietenpolitischen Instrumente,
um der sozialen Spaltung der Stadt
entgegenzuwirken.
Andreas Otto ist direkt gewählter
Abgeordneter aus Prenzlauer Berg.
Er setzt sich dafür ein, dass in
Berlin Platz für alle Einkommensklassen ist. Die Mischung muss
stimmen – ob in Zehlendorf oder
Marzahn, ob zur Miete oder im
Eigentum. Besonders wichtig ist
ihm, dass die energetische Sanierung vorankommt – ökologisch
und bezahlbar.
» Berliner Mieterfibel www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel
» Wohngeld www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld
» Wohnberechtigungsschein www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs
»S
tädtische Wohnungsbaugesellschaften
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbaugesellschaften.shtml
» Wohnungsbaugenossenschaften www.wohnungsbaugenossenschaften.de
Bauen in Berlin
» Bebauungspläne online Berlin www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren
» Berliner Flächennutzungsplan www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp
» Baugesetzbuch www.gesetze-im-internet.de/bbaug
Wohnen in allen Lebenslagen
» Studentenwerk Berlin www.studentenwerk-berlin.de
» Netzwerkagentur GenerationenWohnen www.netzwerk-generationen.de
» Mehrgenerationenwohnen www.wohnen-im-alter.de/mehrgenerationenhaus-berlin.html
»B
etreutes Wohnen
www.verbraucherzentrale-berlin.de/Betreutes-Wohnen-eine-Alternative-fuers-Wohnen-im-Alter
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Stand: September 2015
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Impressum
Herausgeberin
Gestaltung Cskw – www.cskw.de
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Abgeordnetenhaus von Berlin
Fotos Tim Lüddemann – www.tim-lueddemann.de
Niederkirchnerstraße 5
Titel, S.2, S.3: Shutterstock, S. 39: Dennis Probst
10111 Berlin
Druck Laserline Druckzentrum, Berlin
Tel. +49 (0)30. 2325-2400
E-Mail [email protected]
Redaktionsschluss September 2015
Web www.gruene-fraktion-berlin.de
1. Auflage, 3000 Stück
Idee Julian Mieth
Projektleitung Anna-Lena Alfter
Redaktion Anna-Lena Alfter, Julian Mieth,
Haiko Prengel
Texte Frank Bertermann, Andreas Otto,
Katrin Schmidberger
Lektorat Haiko Prengel
Diese Publikation ist kostenlos und darf nicht zu
Wahlkampfzwecken verwendet werden.
Gedruckt auf 100% Recycling-Papier (FSC-zertifiziert
und mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet) und
klimaneutral hergestellt.
Hinweis: Die in dieser Broschüre dargestellten Personen
stehen beispielhaft für die Situation am Berliner Wohnungsmarkt. Die Namen und Geschichten in den Portraits sind
fiktiv und dienen allein der Veranschaulichung. Wir bedanken
uns herzlich bei den Freiwilligen und den grünen Aktiven
für das Mitwirken an dieser Broschüre.
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