Unser Zuhause Wohnen in Berlin Grüne Wohnungspolitik für eine vielfältige Stadt 2 01 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, wir erleben in Berlin eine Zeit des rasanten Wachstums. Jährlich ziehen mehr Menschen in unsere Stadt. Dies hat viele positive Folgen für Berlin – unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger bringen viele Potenziale mit. Gleichzeitig steigt der Handlungsdruck auf die Politik, denn dieses Wachstum muss aktiv gestaltet werden. Wir legen unser Hauptaugenmerk darauf, dass die hier lebenden Menschen sich unsere Stadt auch in Zukunft noch leisten können. Die im internationalen Vergleich relativ günstigen Lebenshaltungskosten sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die große Beliebtheit, Lebensqualität und Anziehungskraft Berlins für Kreative, Wirtschaftstreibende, junge Start-ups, Kulturschaffende, Studierende und viele andere Menschen. Doch die Knappheit der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Kultur und soziale Einrichtungen droht die Preise stark in die Höhe zu treiben und das Leben hier für viele unerschwinglich zu machen. Die berühmte „Berliner Mischung“ und damit auch die attraktive Vielfalt Berlins ist dadurch gefährdet. Die Regierungskoalitionen der vergangenen Jahre haben diese Entwicklung verschlafen oder gar verdrängt. Wir Grünen im Abgeordnetenhaus haben inzwischen eine ganze Reihe von Kon zepten entwickelt, wie Berlin den Herausforderungen des angespannten Wohnungsmarktes und der bedrohten Bezahlbarkeit der Stadt begegnen kann. In dieser Broschüre haben wir unsere zahlreichen Lösungsvorschläge zusammengefasst. An beispielhaften Situationen und Schicksalen zeigen wir, wie grüne Ideen den Menschen in unserer Stadt konkret helfen können. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Mit herzlichen Grüßen Ihre Antje Kapek Fraktionsvorsitzende 03 Inhalt 1Vorwort 4Faire Mieten für Berlin: Wohnungspolitik bedarfsgerecht und nachhaltig 20Zu viele Ferienwohnungen – und Studierende finden keine Bleibe 22Flüchtlingen ein neues Zuhause geben Unser Zuhause: Portraits 8Mehr Wohnraum für Familien schaffen 10Mieterschutz in den Kiezen ausbauen – soziale Vielfalt erhalten 12Wohnungssuche in Berlin: Wo beginnt eigentlich der „erschwingliche Stadtrand“? 14Mietrecht stärken für besseren Mieterschutz 16Energetische Sanierung muss sich auch für MieterInnen rechnen 24Berliner Mischung erhalten: Bedarfsgerechte Wohnraumversorgung statt Verdrängung 26Vergabe von Flächen demokratisieren – neue Freiräume schaffen 28Grundrecht auf Wohnen gewährleisten – Wohnungslosigkeit vermeiden 30Glossar Wohnungspolitik 38Weitere Informationen und nützliche Links 39Die WohnungspolitikerInnen 40Impressum 18Ein Wohnungstausch gelingt oft nicht – die Alternative kann ein Neubau sein 04 05 Faire Mieten für Berlin: Wohnungspolitik bedarfsgerecht und nachhaltig Eine Einleitung von Katrin Schmidberger und Andreas Otto Berlin ist wohl derzeit die angesagteste Metropole in Europa. Beim bunten Stimmengewirr in der S-Bahn hat man den Eindruck, gleichzeitig in Barcelona, Paris und Warschau zu sein. Unsere Stadt boomt. Bis 2030 könnte Berlin an der 4-Millionen-Einwohner-Grenze kratzen. Das Wachstum hat viel Positives, muss aber auch fair und nachhaltig gestaltet werden. Schon lange zeigen Wohnungsmarktberichte und Studien, woran die Entwicklung krankt: Berlin leidet unter massiver Wohnungsknappheit. 85 Prozent der BerlinerInnen leben zur Miete. Wer eine neue Wohnung sucht, kann sie sich oft nicht leisten. Die Mietsteigerungen wurden massiv angeheizt: Durch den Senat, der massenhaft landeseigene Wohnungen verkaufte. Durch internationale Großinvestoren, die mit Immobilien spekulieren. Und durch den starken und erfreulichen Zuzug von Neuberlinerinnen und Neuberlinern. So stiegen die Angebotsmieten bei Neuvermietung in zehn Jahren um 50 Prozent. Das wirkt sich auch stark auf alle anderen Bestandsmieten aus, also auf den Mietspiegel. 2008 wurden noch 56 Prozent aller Mietwohnungen unter sechs Euro pro Quadratmeter nettokalt angeboten. Heute sind es nur noch 14 Prozent. Alarmierende Zahlen am Wohnungsmarkt Berlinweit sank der Leerstand von Wohnungen auf ein Rekordtief von unter zwei Prozent. Das ist so niedrig wie seit 1995 nicht mehr, als dieser wichtige Indikator für Wohnraumversorgung eingeführt wurde. Von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt spricht man bei einer Leerstandsquote von mindestens drei Prozent. Die Zahlen sind schon seit einigen Jahren alarmierend. Die Wohnkostenbelastung der BerlinerInnen steigt folglich dramatisch an. Das Neubauförderprogramm des Senats mit bisher 1000 Wohnungen pro Jahr kann den Bedarf nicht decken. Dabei zählt die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu den wichtigsten Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge und hat Verfassungsrang in Berlin (Artikel 28). Gleichzeitig ist der Bedarf nach preiswerten Wohnungen immens hoch. 900.000 BerlinerInnen sind arm oder armutsgefährdet. Für sie fehlen schon heute über 50.000 Wohnungen im unteren Preissegment. Einige Experten gehen sogar von einem Bedarf von 100.000 neuen Sozialwohnungen aus. Die wenigen noch bezahlbaren Wohnungen finden sich vor allem in den Großsiedlungen am Stadtrand. 06 07 Menschen mit geringem Einkommen bleibt oft nichts anderes übrig, als dorthin auszuweichen. Wir wollen, dass auch Menschen mit wenig Geld in der Stadtmitte wohnen können und die Randbezirke für Haushalte mit höherem Einkommen attraktiv sind. Nur so kann eine soziale Spaltung der Stadt verhindert werden. Selbst Familien, die über ein gutes Einkommen verfügen, finden mitunter keinen Wohnraum mehr. Auch bei den Studierenden herrscht Wohnraummangel. Für Flüchtlinge gibt es keine Unterkünfte. Und die Wohnungslosenversorgung in Berlin ist praktisch zusammengebrochen. Offiziell ist von 12.000 wohnungs losen Menschen in der Stadt die Rede, tatsächlich sind es deutlich mehr. Viele müssen abgewiesen werden, weil es an Unterbringungsmöglichkeiten fehlt. Diese beschämenden Zustände sind Folge der fehlgeleiteten Wohnungspolitik des rot-schwarzen Senats und seiner Vorgänger. Senat muss zentrale wohnungspolitische Instrumente anwenden Wir Grüne weisen seit Jahren auf diese Entwicklungen hin. Wir forderten den Senat mit konkreten Vorschlägen auf, endlich wieder neu zu bauen und zentrale wohnungspolitische Instrumente anzuwenden – wie etwa das Zweckentfremdungsverbot oder die Umwandlungsverordnung. Wir möchten, dass Familien mit Wunsch nach den eigenen vier Wänden neu bauen können – und nicht Mietwohnungen in Eigentum umwandeln müssen. Um Wohnraum vor Spekulation zu schützen und neue, preiswerte Wohnungen zu bauen, haben wir eigene Konzepte vorgelegt. Neben einem stetigen Wohnungsneubau kommt es vor allem auf stadtweite Regelungen im Bestand an, um bezahlbaren Wohnraum langfristig sicherzustellen. Dafür ist ein größerer Einfluss auf dem Wohnungsmarkt nötig. Wir möchten den Anteil kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungen daher massiv erhöhen. Ein geeignetes Instrument ist neben gezielter Baulandvergabe der Aufkauf von Beständen – etwa über ein Vorkaufsrecht der Bezirke. Doch der Senat läuft der Entwicklung nur hinterher. Bislang hat er keinen glaubwürdigen Kurswechsel vollzogen, um Berlin als bezahlbare Stadt zu erhalten. Berlin braucht eine soziale Wohnungspolitik Unser besonderes Augenmerk haben BerlinerInnen, die sich wegen ihres geringen Einkommens nicht selbst am freien Markt mit Wohnraum versorgen können. Das betrifft etwa ein Fünftel der Haushalte. Diese Menschen brauchen eine Wohnungspolitik, die den sozialen Auftrag ernst nimmt und durch Wohnungs angebote und finanzielle Unterstützung direkt hilft. Eine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin fordert auch die Initiative Mietenvolksentscheid. Innerhalb kürzester Zeit haben mehr als 50.000 BerlinerInnen für dieses Anliegen unterschrieben und der Druck zeigt Wirkung. Eine Einigung zwischen der MietenvolksbegehrenInitiative und dem Senat könnte den langersehnten Richtungswechsel in der Berliner Wohnungspolitik einleiten. Genau wie die Initiative fordern auch wir Grüne schon seit vielen Jahren, die Mietpreise im Sozialen Wohnungsbau zu senken, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften neu auszu richten und den Ankauf sowie den Neubau bezahlbaren Wohnraums ganz gezielt zu fördern. Nachhaltige Planung für Quartiere von morgen Berlin muss dringend seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die fossilen Energiereserven sind begrenzt, wir können nicht ungehemmt Kohlendioxid in die Luft blasen. Der Senat hat sich zwar zu weitreichenden Einsparungen verpflichtet, aber bisher zu wenig getan. Zudem möchten wir sorgsam mit den kostbaren Freiflächen der Stadt umgehen. Durch intelligente Grundrisse und flächensparendes Bauen können wir Platz sparen. Denn wenn mehr Menschen in unsere Stadt kommen, brauchen wir mehr Grün- und Freiflächen. Neubauflächen müssen parzelliert werden, um verschiedene Wohnmodelle und Eigentumsformen zu ermöglichen. Ideal ist, wenn Genossenschaften, landeseigene Gesellschaften und Baugruppen kooperieren. Dann sind die Voraussetzungen gut, dass auch in neuen Quartieren die Berliner Mischung stimmt: jung und alt, arm und reich, Alteingesessene und Zugewanderte, MieterInnen und WohneigentümerInnen, ArbeiterInnen und ProfessorInnen. Diese Broschüre will anhand von beispielhaften Schicksalen, wie sie einige von Ihnen vielleicht von sich oder aus dem Bekanntenkreis kennen, grüne Wohnungspolitik verdeutlichen. Sie soll zeigen, mit welchen wohnungspolitischen Konzepten wir uns dafür einsetzen, dass die Berliner Mischung erhalten bleibt, wie wir sie alle lieben. Denn soziale Verdrängung und steigende Mieten sind keine Naturgesetze. Berlin muss bezahlbar bleiben - und das für alle. Dafür setzen wir uns ein. 09 Ole und Lisa leben mit ihren zwei Kindern in Prenzlauer Berg. Beide Eltern gehen arbeiten. Die ältere Tochter besucht die erste Klasse, die jüngere Tochter ist in der benachbarten Kita. Die Familie braucht eine größere Wohnung, damit beide Kinder ihr eigenes Zimmer bekommen. Sie möchte gerne in ihrem sozialen Umfeld bleiben – auch damit ihre Kinder nicht Schule und Kita wechseln müssen und ihre Freunde im Kiez verlieren. Mehr Wohnraum für Familien schaffen Steigende Mieten und die Verknappung von Wohnraum führen mittlerweile oft dazu, dass Berliner Familien ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen müssen. Wenn die Kinder ein eigenes Zimmer brauchen oder sich die Familie vergrößert, muss eine größere Wohnung her. Aber die findet sich im Kiez häufig nicht mehr. Wir Grünen möchten, dass Berlin für Familien weiterhin attraktiv und lebenswert ist. Dazu gehört, dass das Wohnen bezahlbar bleibt. Durch g städtebauliche Verträge und eine deutliche Erhöhung der Neubauförderung auf Landesebene wollen wir überall dort, wo gebaut oder neues Baurecht geschaffen wird, soziale und ökologische Ziele verankern. Dazu gehört eine breite soziale Infrastruktur wie Spielplätze, Kitas oder ausreichend Schulplätze im Wohnumfeld. Unser Vorhaben sind 30 Prozent kostengünstiger Wohnraum bei privaten und 50 Prozent bei landeseigenen Bauvorhaben. Neben kleinen Wohnungen muss dabei auch mehr familiengerechter Wohnraum geschaffen werden. Denn Ole und Lisa in Prenzlauer Berg sind nur ein Beispiel für viele andere wohnungssuchende Familien in Berlin. Familienfreundlichen Wohnraum zu erhalten und zu schaffen: Diese Aufgabe haben nicht nur die g landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch die Genossenschaften und anderen gemeinnützigen Wohnformen. Wir möchten daher langfristig den Anteil der öffentlichen, genossenschaftlichen und anderer Non-Profit-Wohnungswirtschaft am gesamten Berliner Wohnungsbestand von heute knapp 30 auf mindestens 40 Prozent erhöhen. Dafür müssen wir die gemeinnützige Wohnungswirtschaft wieder rechtlich stärken, ihre Bestände dauerhaft sichern und sie beim Wachsen finanziell unterstützen. Selbsthilfe in Form von sozial engagierten Baugruppen und neuen Genossenschaften werden wir fördern. Ein Beispiel ist das „Mietshäuser Syndikat“ – ein Zusammenschluss von selbstorganisierten Hausprojekten. Solche Initiativen bringen mehr bedarfsgerechten Wohnraum und dienen dem Gemeinwohl. 11 Peter und Frida leben seit über 40 Jahren in einer 90-Quadratmeter-Wohnung in Reinickendorf. Ihre aktuelle Warmmiete beträgt rund 600 Euro. Jetzt wurde das Mietshaus verkauft. Der neue Eigentümer will das Haus aufwendig sanieren und alle Wohnungen in Eigentums wohnungen umwandeln. Ein Erwerb der Wohnung kommt für das Rentnerehepaar nicht in Frage. Sie fürchten nun, eine höhere Miete nicht mehr zahlen zu können und aus ihrer Nachbarschaft wegziehen zu müssen. Mieterschutz in den Kiezen ausbauen – soziale Vielfalt erhalten Wie in Reinickendorf werden viele Wohnlagen in Berlin immer beliebter – und teurer. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Leute wie Peter und Frida in ihrem Lebensumfeld bleiben können und die soziale Vielfalt in den Kiezen erhalten bleibt. Das ist eine große Herausforderung. Immer mehr Menschen sind gezwungen, aufgrund von Mieterhöhungen umzuziehen. EigentümerInnen nutzen häufig Modernisierungsmaßnahmen als Grund. Ein Instrument, um das zu regulieren, ist der Erlass von g Sozialen Erhaltungssatzungen. In dem Fall können bestimmte Viertel zu sogenannten Milieuschutz gebieten erklärt werden. Modernisierungsmaßnahmen, die über einen gesetzlich definierten Standard hinausgehen und unnötige Kosten verursachen, können so untersagt werden. In g Milieuschutzgebieten kann zudem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen befristet verhindert werden. Wie im Fall des Ehepaars ist dies ein häufiger Verdrängungsmotor in den Kiezen. Allein seit 2011 wurden weit mehr als 25.000 Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Berlin braucht dringend mehr Milieuschutzgebiete. Grüne BaustadträtInnen nutzen das Instrument schon seit Jahren. Das deckt aber leider nur einen kleinen Teil von Berlin ab. Um MieterInnen in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu schützen, müsste sich der Bezirk dafür einsetzen. Wir fordern deshalb vom Senat, dass er die Bezirke dabei finanziell unterstützt. Denn der Milieuschutz kostet Geld und braucht Personal in den Verwaltungen. Um den Verkauf des Hauses von Peter und Frida zu verhindern, gibt es außerdem die Möglichkeit, dass der Bezirk sein g Vorkaufsrecht von Wohnungen und Häusern nutzt. Wir Grünen unterstützen die Nutzung dieses Instruments und setzen uns mit unseren grünen BaustadträtInnen dafür ein. Damit aus der Theorie Praxis werden kann, braucht es auf Landesebene endlich einen Wohnungsankauf-Fonds. Dazu haben wir entsprechende Vorschläge gemacht. 12 Wohnungssuche in Berlin: Wo beginnt eigentlich der „erschwingliche Stadtrand“? Die Bilanz rot-roter Wohnungspolitik ist traurig: Der Wohnungsbau wurde jahrelang verschlafen – und in wachen Momenten verhökerte der Senat auch noch städtische Wohnungen. Dabei gab es bis zur Abwahl im Herbst 2011 angeblich gar keine Wohnungsproblematik in Berlin. Doch bald darauf titelte der „Tagesspiegel“ mit überspitzter Polemik: „Es gibt kein Grundrecht auf Wohnen in der Stadtmitte!“ Wer die Wohnungsinserate verfolgt, merkt schnell: Bezahlbare Wohnungen in der Innenstadt – Fehlanzeige! Nicht einmal der g Wohnberechtigungsschein (WBS) nützt etwas, wenn es keine adäquaten Bestände in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gibt. Den g Mietenbündnis-Versprechen des Senats stehen unsoziale Modernisierungsankündigungen landeseigener Gesellschaften gegenüber. Und die Bundesregierung feuert die Spekulation noch an, indem sie Häuser und Grundstücke zum Höchstpreis verkauft. Wir Grünen wollen, dass auch Leute mit wenig Geld in der Stadtmitte wohnen können. Wir möchten, dass Simone eine Wohnung findet – und zwar ohne dass ihr Sohn seine Freunde in der Nachbarschaft verliert. Neben bezahlbaren Neubaumieten müssen vor allem die bestehenden Mieten fair bleiben. Die g Wohnungsbaugesellschaften müssen ihre Bestände vergrößern und Haushalte mit wenig Einkommen bevorzugen. Dazu haben wir das Quotenmodell für die Wohnraumvergabe entwickelt: Ein Drittel der Wohnungen ist Empfängern staatlicher Transferhilfe vorbehalten, ein Drittel sonstigen Haushalten mit niedrigem Einkommen sowie Wohnberechtigungsschein und ein Drittel Wohnungssuchenden ohne besondere Bedürftigkeit. Die städtischen Gesellschaften müssen ihren Auftrag erfüllen, Wohnungen für die breiten Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Diese Wohnungen müssen bezahlbar und im ganzen Stadtgebiet vorhanden sein. Daher fordern wir Grünen eine verträgliche Nachverdichtung in den Kiezen und mehr Ankäufe bestehender Wohnanlagen – auch aus dem geförderten g sozialen Wohnungsbau im Westteil der Stadt. Nicht zuletzt müssen die Randbezirke so attraktiv sein, dass sie auch für Haushalte mit höherem Einkommen interessant werden. Die Mischung macht's! Simone steht nach der Trennung von ihrem Freund vor einer großen Herausforderung: Die Alleinerziehende muss in Berlin eine neue Wohnung finden. Einen Schulwechsel möchte sie ihrem 8-jährigen Sohn Tom ersparen. Daher sucht die Mutter eine Wohnung in der Nähe ihres bisherigen Wohnortes in Mitte. Doch weil sie nicht Vollzeit arbeitet, ist der finanzielle Spielraum begrenzt. 15 Mietrecht stärken für besseren Mieterschutz g Mietspiegel, Mietpreisbremse, g Kappungsgrenzenverordnung: Im Dschungel des deutschen Mietrechts muss man als normaler Mensch erst einmal durchblicken. Vor allem auf den Irrwegen der sogenannten Mietpreisbremse rutschen viele Berliner ziemlich schnell aus. Denn die Immobilienlobby hat für viele Gesetzesausnahmen gesorgt – mit freundlicher Unterstützung der schwarz-roten Bundesregierung. Ausgenommen von der g Mietpreisbremse wurden nämlich Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen sowie bereits bestehende Mietverträge. Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass sich MieterInnen im Fall einer zu hohen Miete nach Vertragsabschluss beschweren können – die „Vormiete“ muss dann nachgewiesen werden. Doch ob es tatsächlich etwas zurückgibt, ist unklar. Niemand geht so ein Risiko gerne ein – schon gar nicht Leute mit wenig Geld wie Lehrling Stefan. Stefan aus Spandau hat endlich eine Lehrstelle als Tiefbaufacharbeiter bekommen. Jetzt steht er vor der Entscheidung, weiter bei seinen Eltern zu wohnen oder in die Nähe seines Ausbildungsplatzes in Friedrichshain zu ziehen. Dann würde er sich jeden Tag einen anderthalbstündigen Anfahrts- und Abfahrtsweg ersparen. Eine kleine Wohnung mit 25 Quadratmetern würde ihm ja reichen. Auch seine Freundin rät ihm zum Umzug in den Szenestadtteil. Bleibt nur noch die Frage: Wer soll das bezahlen? Wir Grünen setzen uns seit Jahren für einen verbesserten Mieterschutz und bezahlbare Mieten ein. Wir fordern, dass in den Mietspiegel nicht nur die Neuvertragsmieten der vergangenen vier Jahre, sondern auch die Bestandsmieten einfließen. Wir verlangen außerdem niedrigere Kappungsgrenzen, die Wiedereinführung der bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungs gebieten sowie ein Recht auf Wohnungstausch auf Basis der jeweiligen Mietvertragshöhen. Die Mietpreisbremse muss dringend reformiert werden. Der Bestandsschutz von Wuchermieten gehört gestrichen. Ein Mietpreis nach Mietspiegel plus zehn Prozent Aufschlag ist schon hoch genug. Von den jungen, arbeitssuchenden Menschen wie Stefan aus Spandau wird doch immer verlangt, flexibel zu sein. Das ist aber nur machbar, wenn die Mieten auch am neuen Wohnort bezahlbar sind – ganz gleich in welchem Bezirk. Grüne Wohnungspolitik setzt sich dafür ein. 16 Energetische Sanierung muss sich auch für MieterInnen rechnen Energieeinsparungen sind wichtig. Doch um die Frage, wer Modernisierungsmaßnahmen bezahlt, gibt es oft Streit. Manche VermieterInnen setzen unter dem Vorwand g energetischer Sanierungen Mietsteigerungen durch, die in keinem Verhältnis zur Energieeinsparung stehen. Dabei gibt es Mittel, die mit wenig Aufwand zu großen Einsparungen führen. Bei MieterInnen wie Jörg und Achim stehen die Kosten in grobem Missverhältnis zur Einsparung. Das ist in Berlin kein Einzelfall. Daher muss die elfprozentige Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf die Jahresmiete abgesenkt werden. Familien mit wenig Geld brauchen staatliche Unterstützung. Eine g Modernisierungsumlage muss an die eingesparte Energie gekoppelt werden. In Zeiten niedriger Zinsen profitieren EigentümerInnen von der jetzigen Regelung. Dieser Finanzierungsvorteil muss an die MieterInnen weitergegeben werden. Wir Grüne setzen uns für eine gerechte Verteilung der Kosten ein. Hier ist der Bund in der Pflicht. Auch der Senat muss Druck über den Bundesrat machen. Die Bezirke können ebenfalls aktiver werden und über städtebauliche Instrumente eingreifen. Doch die Fördermöglichkeiten zur energetischen Quartiersentwicklung lässt der Senat ungenutzt. Fördermittel für den Wohnungsneubau sind richtig. Doch die MieterInnen in Bestandswohnungen dürfen nicht alleine auf den Kosten energetischer Sanierung sitzen bleiben. Daher unterstützen wir Grüne das Stufenmodell von BUND, Mieterverein und IHK - inklusive der vorgeschlagenen Härtefallregelung. Gefördert wird dabei ein Paket aus effektiven Energiesparmaßnahmen wie Dämmung der obersten Geschossdecke oder Abwracken der Ölheizung. GebäudeeigentümerInnen, die diese Maßnahmen um eine Modernisierung der Heizungsanlage ergänzen, erhalten einen zusätzlichen Landeszuschuss. Umwelt und Gesellschaft brauchen die energetische Erneuerung der Gebäude. Senat und Bund müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Kosten gerechter verteilt werden und es nicht zu Verdrängung kommt. Jörg und Achim wohnen seit 15 Jahren in ihrer 86m²-Wohnung. Nun hat der Vermieter umfassende Modernisierungsmaßnahmen zur Energie einsparung (Fenster, Heizanlage, Dämmung) angekündigt. Die Miete soll kräftig steigen: um 2,90 Euro pro m², also insgesamt um fast 250 Euro. Die monatliche Ersparnis durch die Modernisierungsmaßnahmen beträgt dagegen nur 69 Euro. Jörg und Achim haben dem Eigentümer vorgeschlagen, im selben Haus in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Doch der lehnt ab. 18 Ein Wohnungstausch gelingt oft nicht – die Alternative kann ein Neubau sein Der Fall ist in Berlin gar nicht selten: Die Kinder sind aus dem Haus und ein Ehepartner stirbt. Betroffene stehen dann vor der Frage, wie und wo sie ihren neuen Lebensabschnitt verbringen möchten. SozialwissenschaftlerInnen empfehlen, möglichst früh eine Wohnung für den Lebensabend zu suchen – am besten lange vor dem Renteneintritt. Doch ein Tausch der Wohnung scheitert meist sogar innerhalb des Bestands einer g Wohnungsbaugesellschaft: Die kleinere Wohnung ist zwar in besserem Zustand, aber dafür kaum günstiger als die größere, die in 30 Jahren abgewohnt wurde. Für solche Fälle ist ein Anreizsystem für den Wohnungstausch nötig. Denn ein Tausch, der die Wohnfläche pro Kopf absenkt, senkt den Bedarf an Neubauten. Wir Grünen wollen daher einen Rechtsanspruch einführen, falls der Wohnungstausch durch die HauseigentümerInnen blockiert wird. Wenn Menschen wie Else aus Wilmersdorf trotzdem nichts finden, aber die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht halten können, bietet sich ein Wohnprojekt an. Dort kann häufig eine pflegerische Betreuung dazugebucht werden. Solche Wohnungen sind insbesondere bei Neubauten komplett g barrierefrei. Wir setzen uns dafür ein, dass der Anteil der barrierefreien Wohnungen – auch mit flexiblen Grundrissen – im Neubau erhöht wird. Die großen Sozialverbände wie Diakonie und Volkssolidarität bieten Wohnanlagen mit generationsübergreifendem Charakter zur Miete an. Wer eine gute Rente oder ein gefülltes Sparbuch hat und Eigentum erwerben möchte, ist in einer Baugemeinschaft richtig. Wir Grünen fordern, dass selbstorganisierte Wohnprojekte bei der Grundstückssuche unterstützt werden, wenn sie eine Gemeinschaft insbesondere mit älteren Menschen bilden möchten. Gerade eine kleinteilige Grundstücksvergabe hilft, sozial gemischte Gebiete zu entwickeln. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Angesichts der demografischen Veränderung sind viel mehr Selbsthilfeprojekte nötig. Schließlich hält es die Gesellschaft zusammen, wenn Junge und Alte zusammen wohnen und sich gegenseitig helfen. Else aus Wilmersdorf hat ihren Mann verloren. Die Tochter ist selten in Berlin. Ihre Wohnung in einem alten Mietshaus ist mit 110 m² viel zu groß. Trotz der vielen Erinnerungen entschließt sich Else zum Umzug. Aber wohin? Kleinere Wohnungen sind oft kaum billiger. Außerdem benötigt sie wegen einer Gehbehinderung eine barrierefreie Wohnung mit Fahrstuhl. Gut wäre auch, die Option auf Betreuung durch einen Pflegedienst zu haben. 21 Heiko, Sergej und Mira möchten an der TU Berlin Informatik studieren. Sie suchen dringend eine 3-Raum-Wohnung, um eine WG zu gründen. Doch in Tiergarten finden sie lange nichts. Wohnungen aus Zeitungs anzeigen werden nur gegen Provision vermietet. Das Studentenwohnheim ist auch keine Alternative. Bis da ein Zimmer frei wird, haben sie ihren Abschluss schon in der Tasche. Sie durchstreifen weiter die Gegend und merken, dass viele Wohnungen eher wie Hotels statt als Dauerbleiben vermietet sind. Zu viele Ferienwohnungen – und Studierende finden keine Bleibe Berlin ist eine Studentenstadt. Mehr als 170.000 junge Leute sind an den Hochschulen eingeschrieben. Doch es gibt nur 10.000 Plätze in den Studentenwohnheimen. Das ist ganz schön mager. Weitere 5000 hatte der ehemalige Regierende Bürgermeister Wowereit zwar versprochen, bei seinem Nachfolger Michael Müller scheinen sie aber in Vergessenheit geraten zu sein. Da ist die Gründung einer WG die beste Variante. Doch wer neu in der Stadt ist, hat es schwer. ImmobilienmaklerInnen wollen erst einmal Geld sehen, selbst wenn sie nur eine Wohnungstür zur Besichtigung öffnen. Sie ignorieren einfach, dass bei der Wohnungsvermittlung jetzt das Besteller-Prinzip gilt: Wenn etwa VermieterInnen einen g Makler beauftragt haben, müssen sie die Provision zahlen und nicht die MieterInnen. Diese grüne Forderung hat die Bundesregierung auf Drängen der grün-mitregierten Bundesländer umgesetzt. Wer keinen Makler beauftragen will, muss selber suchen. In der Innenstadt wird man dabei auf viele g Ferienwohnungen stoßen. Doch jede Ferienwohnung, so schön das für TouristInnen sein mag, ist als Dauerunterkunft verloren. Außerdem gibt es manchmal Ärger wegen lauter Partys und betrunkenen Wochenendgästen. Die Wohnungen in Berlin sind knapp genug. Deshalb haben wir Grünen uns jahrelang dafür eingesetzt, dass die Zahl der Ferienwohnungen von den Bezirksämtern kontrolliert wird. Zudem müssen die Behörden den Abriss von Wohnraum und absichtlichen, spekulativen Leerstand unterbinden. Unsere Ausdauer hat sich gelohnt: 2014 beschloss die rot-schwarze Koalition ein Gesetz gegen die g Zweckentfremdung von Wohnraum. Doch es enthält zu lange Übergangsfristen. Zudem ist ungeklärt, in welchem Maße die Behörden im Internet Ferienwohnungen aufspüren dürfen. Und an Personal mangelt es ihnen auch. Der Zustand ist also unbefriedigend – nicht nur für wohnungssuchende Studierende wie Heiko, Sergej und Mira. Das Gesetz muss dringend überprüft und verbessert werden. Wie ein guter Weg aussehen könnte, haben wir bereits 2013 in einem eigenen Gesetzentwurf aufgezeigt. 22 Flüchtlingen in Berlin ein neues Zuhause geben Syrien, Irak, Afghanistan: Es gibt viele Krisenregionen auf der Welt. Allein im Jahr 2015 werden mehr als 50.000 Flüchtlinge nach Berlin kommen. Nach ihrer Ankunft landen sie oft in improvisierten Unterkünften wie Turnhallen und Schulen. Manche Flüchtlinge müssen sogar in Notübernachtungen für Wohnungslose schlafen. Die regulären Unterkünfte für Asylbewerber sind überbelegt, bieten oft nur minimalen Komfort und nahezu keine Privatsphäre. Die Geflohenen müssen in diesen Unterkünften oft Monate ausharren, bis ihr legaler Status geklärt ist. Eine menschenwürdige Unterbringung und eine schnelle Integration der MigrantInnen ist so kaum möglich. Wir Grünen fordern, dass Flüchtlinge vorrangig in richtigen Wohnungen unter gebracht werden. Dafür muss der Anteil an landeseigenen Wohnungen für geflüchtete Menschen deutlich aufgestockt werden. Auch leerstehende Wohnungen können übergangsweise für ihre Unterbringung genutzt werden. Ein berlinweites Konzept für temporäres Wohnen muss her, erstellt in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken. Neben Flüchtlingen müssen darin auch Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen einbezogen werden, um eine Konkurrenz zwischen den Bedürftigen zu vermeiden. Wir schlagen vor, spezielle Stadtteilunterkünfte für temporäres Wohnen bereitzustellen. Eine dauerhafte Belegung dieser Stadtteil unterkünfte sollte der Senat den Trägern für den Zeitraum von zehn Jahren zusichern. Geflüchtete müssen außerdem einen Zugang zu g Wohnberechtigungsscheinen (WBS) erhalten, um ihre schnelle Unterbringung in Wohnungen zu erleichtern. Die Mietgarantiescheine für Flüchtlinge sind verbesserungswürdig. Und in ihren Unterkünften müssen Geflüchtete in allen Belangen ein Mitwirkungsrecht haben. Es gibt also viel zu tun beim temporären Wohnen. Die Maßnahmen sind dringend notwendig, um Flüchtlingen wie Ahmed und Samir ein neues und vor allem menschenwürdiges Zuhause zu geben. Ahmed und Samir sind gemeinsam mit ihrem Onkel vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflohen. Die Brüder haben eine lebensgefährliche Reise hinter sich gebracht: Von Syrien kamen sie per Boot in die Türkei und von dort über den Landweg in die EU und nach Deutschland. Schließlich landeten sie in Berlin, wo sie die ersten zwei Wochen in einer Turnhalle unterkamen. Nun sind sie mit rund 150 anderen Flüchtlingen in einer Sammelunterkunft untergebracht. Hier teilen sich die Brüder mit dem Onkel und dessen Familie ein Zimmer. 25 Berliner Mischung erhalten: Bedarfsgerechte Wohnraumversorgung statt Verdrängung Das Miteinander unterschiedlichster Gruppen und Kulturen ist Berlins Markenkern. Das soll so bleiben. Deshalb benötigen wir eine Neuregelung der g Kosten der Unterkunft (KdU) und eine Reform der Sozialwohnungen. Ein faire KdU-Regelung muss gemeinsam mit Betroffenen, sozialen Trägern, Jobcentern und den Bezirken erarbeitet werden. Oberstes Ziel ist, die soziale Mischung zu erhalten und weitere Verdrängung sowie soziale Segregation zu stoppen. Dafür wollen wir die Wohnungspolitik an die Bedingungen des aktuellen Wohnungsmarkts anpassen. Bei notwendigen Umzügen sollten Betroffene in ihrem Kiez bleiben können. So lange es für sie keinen angemessenen Wohnraum in der Umgebung gibt, muss der Staat höhere Mietzuschüsse übernehmen. Differenzierte Richtwerte sind sinnvoll – anderer Kiez, andere Kosten. Zudem fordern wir die Einführung eines „Klimabonus“, um Mieterhöhungen nach g energetischen Sanierungen aufzufangen. Auch Mietschulden sollten im Notfall großzügiger übernommen werden, um den Erhalt der Wohnung zu sichern. Michael ist arbeitslos und auf die Unterstützung vom Jobcenter angewiesen. Er ist einer von rund 900.000 BerlinerInnen, die einkommensarm oder armutsgefährdet sind. Für sie ist die Wohnkostenbelastung extrem hoch. Bei Geringverdienern geht oft fast die Hälfte des Budgets für die Miete drauf. Bei immer mehr Bedarfsgemeinschaften nach ALG II sind die tatsächlichen Wohnkosten höher als die vom Jobcenter übernommene Miete. Das betrifft auch Michael und seine Freundin. Sie fürchten, sich ihre Wohnung in Schöneberg nicht mehr leisten zu können und umziehen zu müssen. Die soziale Spaltung der Stadt geht voran. Ein Sonderfall sind die g Sozialwohnungen. Sie sollten einst einkommensschwache Familien mit Wohnraum versorgen. Nun sind sie absurderweise teurer als der Berliner Durchschnitt. Um die Sozialwohnungen wieder sozial zu machen, möchten wir die Mieten begrenzen und eine soziale Richtsatzmiete einführen. Die VermieterInnen beziehungsweise EigentümerInnen werden dabei mit in die Pflicht genommen. Die g landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften brauchen mehr Eigenkapital, damit sie möglichst viele Sozialwohnungen ankaufen und für soziale Wohnzwecke sichern können. Für besonders einkommensschwache Familien möchten wir zusätzliche Hilfen leisten, wenn dies erforderlich ist. Zudem wollen wir das Wohnraumgesetz zum Wohnraumschutzgesetz erweitern und eine neue Berechnungsverordnung erlassen. Das Kostenmietensystem mit seiner unsozialen Mietendynamik könnte so „repariert“ werden. Vor allem ärmere Menschen wie Michael aus Schöneberg würden davon profitieren. Er könnte in seinem Kiez bleiben. 26 Vergabe von Flächen demokratisieren – neue Freiräume schaffen Vereine und Kulturschaffende beleben Berlin, aber sie brauchen Platz. Die Vergabe von öffentlichen Liegenschaften ist ein zentrales Instrument, um die Entwicklung der Stadt zu beeinflussen. Wir Grünen setzen uns daher für eine echte Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik ein, die den Ausverkauf der Stadt beendet. Wir möchten, dass bei der Grundstücksvergabe künftig das beste Konzept den Zuschlag bekommt – und es nicht nur danach geht, was finanziell auf den Tisch gelegt wird. So können beispielsweise auch soziale oder kulturelle Projekte zum Zug kommen und erhalten werden – wie der gemeinnützige Verein „KreativKiez“. Außerdem müssen Liegenschaften verstärkt in Erbbaupacht vergeben werden. Flächen werden so nicht privatisiert und die öffentliche Hand hat größere Gestaltungsspielräume. Wir fordern die Einrichtung eines Rates für die Räume. In diesem Beratungsgremium sollen VertreterInnen der Stadtgesellschaft über alle Vergaben von Liegenschaften mitentscheiden. Für eine transparente Liegenschaftspolitik braucht Berlin zudem ein öffentliches Kataster, das umfassende Informationen über landeseigene Liegenschaften enthält. Auch der Bund steht in der Pflicht. Er besitzt viele Immobilien und Grundstücke, die er über die g Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) meist zum Höchstpreis verkauft. Diese staatliche Immobilienspekulation muss aufhören. Wir Grünen fordern die Vergabe zum Verkehrswert an Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wenn nötig durch ein neues BImA-Gesetz. Berlins Bevölkerung wächst und braucht dringend neue Flächen. Wichtig ist ein strategisches Flächenmanagement, das dem Bedarf zukünftiger Generationen gerecht wird und neue Freiräume schafft. Hierfür müssen das Land Berlin und die Bezirke stärker ihr g Vorkaufsrecht nutzen. Wenn wir die wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitische Zukunft Berlins beeinflussen möchten, geht das mittelfristig nur über seine Flächen. Dimitri arbeitet als freier Künstler in Berlin. Er kann ein kleines Atelier bei dem gemeinnützigen Verein „KreativKiez“ in Neukölln nutzen, die Räume für internationale KünsterInnen sowie soziale und kulturelle Projekte anbieten. Doch nun muss der Verein ausziehen, die Gewerbemiete wurde drastisch erhöht. Der Hauseigentümer möchte teure Lofts und Büroräume schaffen. Wie viele andere Kulturschaffende, Gewerbetreibende und soziale Träger steht der Verein vor dem Problem, keine passenden Räume mehr zu finden. Es gibt kaum noch bezahlbare Flächen. 28 Grundrecht auf Wohnen gewährleisten – Wohnungs losigkeit vermeiden In Berlin gibt es Tausende Menschen, die auf der Straße leben. Darüber hinaus gibt es etwa 12.000 Wohnungslose in sozialen Einrichtungen. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Genaue Zahlen existieren nicht, weil der Senat eine Statistik und damit eine bedarfsgerechte Wohnungslosenhilfe ablehnt. Eigentlich als Nothilfe eingerichtete Programme wie die Kältehilfe werden zur Regelversorgung, die Unterbringung in Hostels ohne Betreuung zum Standard. Der Senat ignoriert das wachsende Problem – ihm fehlt die Strategie und der politische Wille, die Situation zu ändern. Wohnraumsicherung und Wohnungslosenhilfe sind elementare Bestandteile unserer grünen Wohnungspolitik. Wir fordern eine bessere Finanzierung sowie die Bereitstellung von Immobilien. Nötig ist ein Frühwarnsystem, bei dem landeseigene Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Jobcenter und eine schnelle Schuldnerberatung zusammenarbeiten. Das kann g Zwangsräumungen vermeiden. Viele Menschen wie der arbeitslose Victor würden so erst gar nicht auf der Straße landen. Wir fordern außerdem mehr Wohnungen im g Geschützten Marktsegment, das Menschen in prekären Verhältnissen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtert. Wir benötigen qualitative Standards bei Unterkünften und vor allem eine verpflichtende Betreuung mit dem Ziel einer schnelleren Integration. Angebote für wohnungslose Familien gibt es offiziell nicht, da Minderjährige im System der Wohnungslosenhilfe nicht erfasst werden. Weil das fernab jeglicher Realität ist, fordern wir Grünen auch für diese Menschen eine Zwischenlösung – so lange, bis sie passende Hilfe erhalten oder eine für Kinder angemessene Wohnung finden. Fakt ist: Eine verschleppte Wohnungslosenpolitik und ein schlecht ausgestattetes Hilfesystem kosten viel Geld. Die intelligente Prävention von Wohnraumverlust sowie eine individuelle, schnelle und strukturierte Hilfe für wohnungslose Menschen würde eine Menge Kosten sparen. Und vielen Betroffenen das Leben enorm erleichtern. Victor hat seit fast zwei Jahren keine eigene Wohnung mehr und auch kein eigenes Einkommen. Angefangen hat alles mit dem Verlust seiner Arbeit. Zuhause gab es dann nur noch Streit und immer mehr Alkoholabstürze. Schließlich ließ sich seine Frau von ihm scheiden. Victor war bald nicht mehr in der Lage, seine Wohnung zu halten. Seither schläft er entweder auf der Straße oder kommt bei Freunden unter. 30 31 Glossar Wohnungspolitik » Baunutzungsplan Der Baunutzungsplan für Berlin wurde um 1960 für den damaligen Westteil der Stadt aufgestellt. Er bildet noch heute die planungsrechtliche Grundlage in den Westbezirken, sofern kein neueres Planungsrecht – zum Beispiel durch einen Bebauungsplan – besteht. Wir wollen den veralteten Plan durch aktuelle Gebietsplanungen ersetzen. » Bauordnung Die Bauordnung regelt das Baugenehmigungsverfahren sowie alle Vorgaben zur Bebauung von Grundstücken Dazu gehören unter anderem Abstandsflächen, Gestaltungsvorgaben, behindertengerechtes Bauen und die Brandschutzanforderungen an ein Gebäude. » Abgeschlossenheitsbescheinigung Sie ist Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und wird von den Bauaufsichtsämtern ausgestellt. Die Abgeschlossenheit einer Wohnung muss bescheinigt werden, wenn sie von anderen Teilen des Hauses getrennt ist und etwa über einen eigenen Eingang und Sanitäranlagen verfügt. Das ist i.d.R. in Berlin gegeben. Um die Umwandlungen zu stoppen, fordern wir mehr Milieuschutzgebiete für Berlin. » Abwendungsvereinbarung Sie wird zwischen den Bezirken und Haus eigentümern vereinbart und soll das Vorkaufsrecht in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten abwenden. EigentümerInnen verpflichten sich darin, das Haus im Sinne der Erhaltungsziele zu bewirtschaften. Dazu gehört, dass die Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet oder modernisierungbedingte Mietsteigerungen bei einer bestimmten Höhe gekappt werden. Wir Grüne fordern, das Vorkaufsrecht strategisch anzuwenden. Dafür muss das Land die Bezirke finanziell unterstützen. » Bauaufsicht Die Bauaufsichtsämter genehmigen und überwachen die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und beraten bei bauaufsichtlichen Angelegenheiten wie etwa Bauvorhaben. Die Bauaufsicht ist unter anderem zuständig für die Beseitigung von Missständen bei Baumaßnahmen an Wohngebäuden. Um im Interesse der MieterInnen gegen illegale Baumaßnahmen vorgehen zu können, fordern wir Grüne mehr Personal, insbesondere im Außendienst. » Baugesetzbuch Das Baugesetzbuch ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Es definiert die wesentlichen stadtplanerischen Instrumente: Flächen- und Bebauungspläne sowie Sanierungs-, Erhaltungs- und Naturschutzrechte. Das Baugesetzbuch ist Bundesrecht. Wir wollen darin Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten verankern. » Barrierefreiheit Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird Barrierefreiheit immer wichtiger. Danach muss eine Wohnung so gestaltet sein, dass sie jeder Mensch uneingeschränkt nutzen kann - unabhängig von einer vorhandenen Behinderung. Wir Grüne fordern, dass barrierefreies Bauen zur Selbstverständlichkeit wird und bezahlbar bleibt. » Bebauungsplan Bebauungspläne regeln die Art und das Maß der möglichen Nutzung von Grundstücken oder Quartieren. Das kann Grünflächen, Wohnhäuser, Industrieanlagen und vieles mehr betreffen. Die Pläne werden in Berlin meist von den Bezirken aufgestellt. Der Senat stellt selbst Bebauungspläne auf, wenn die Gebiete für die ganze Stadt Bedeutung haben. Der Senat kann den Bezirken auch Bebauungspläne „wegnehmen“. Wir wollen, dass so etwas nicht willkürlich geschieht und für Machtdemons trationen missbraucht wird. » Betriebskostenverordnung (BetrKV) Die Betriebskostenverordnung ist die recht liche Grundlage, mit der VermieterInnen Betriebskosten auf die Miete umlegen können (zum Beispiel für Wasserversorgung oder Müllbeseitigung). Bei Streit mit VermieterInnen raten wir zu einer juristischen Beratung. » BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin. Sie ist für Vermietung, Bewirtschaftung und Verkauf landeseigener Immobilien verantwortlich. Seit März 2015 gehört auch der Liegenschaftsfonds Berlin zur BIM. Eine bedarfsgerechte Stadtentwicklung erfordert ein öffentliches Liegenschaftskataster und Grundstücksvergaben nach Konzeptverfahren – und keine Grundstücksspekulation nach Höchstpreisverfahren. » BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) Aufgabe der BImA ist, bundeseigene Liegenschaften möglichst wirtschaftlich zu verwalten und auch zu veräußern. Besonders der Verkauf von Grundstücken zum Höchstpreis stößt auf Kritik. So wird die bundeseigene BImA zur Immobilienspekulantin und heizt die Mietpreisentwicklung an. Wir Grünen fordern, den Ausverkauf bundeseigener Liegenschaften zu stoppen. Die Bezirke müssen ihr Vorkaufsrecht zum Verkehrswert ausüben können. » Bruttokaltmiete/Bruttowarmmiete Die Bruttokaltmiete ist die Miete einschließlich der kalten Betriebskosten (g siehe auch Betriebskostenverordnung). Die Bruttowarmmiete ist die Miete einschließlich der kalten Betriebskosten sowie der warmen Betriebskosten für Heizungs- und Warmwasser versorgung (g siehe Heizkostenverordnung). » Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten g siehe Mietenbündnis » Energieeinsparverordnung (EnEV) Die EnEV soll helfen, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung umzusetzen und Energie in Gebäuden einzusparen. Mit der EnEV-Novelle 2013 wurden energetische 32 33 Standards für Neubauten geschaffen. Für Bestandsbauten gilt, dass bei einer FassadenErneuerung unter Umständen gleichzeitig der Wärmeschutz verbessert werden muss. Hier sehen wir Verbesserungsbedarf, denn jedes Gebäude ist anders beschaffen. » Energetische Sanierung Energetische Sanierung bedeutet die Modernisierung eines Gebäudes zur Minimierung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Die Vorgaben regelt die Energieeinsparverordnung (g siehe Energieeinsparverordnung). Aus grüner Sicht ist die energetische Sanierung sinnvoll. Künftig müssen solche Sanierungsmaßnahmen an die tatsächliche Energieeinsparung gekoppelt werden. Skrupellose EigentümerInnen, die Ihre MieterInnen aus den Wohnungen vertreiben wollen, legen dafür besonders teure energetische Maßnahmen auf die Miete um. Diesen Missbrauch wollen wir abstellen. » Energieausweis Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Potenzielle Käufer oder Mieter eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums können einen Energieausweis verlangen. Aktuell gibt es zwei Typen von Energieausweisen, einen mit Verbrauchswerten und einen mit errechneten Werten. » Erhaltungssatzung/ Erhaltungsverordnung Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet drei Arten von Erhaltungssatzungen: eine zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart (Städtebauliche Erhaltungssatzung), eine zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohn bevölkerung (Soziale Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzung) sowie die Satzung bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Umstrukturierungssatzung). In Berlin sollte es mehr derartige Gebiete geben. Die Erhaltungssatzungen stellen die rechtliche Grundlage für Genehmigungsvorbehalte dar. EigentümerInnen müssen sich Umbau- maßnahmen, Abrisse oder Neubauten von den Bezirken genehmigen lassen. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Maßnahme den Erhaltungszielen widerspricht. In Berlin kommen häufig Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) zum Einsatz. Sie sollen die Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch bauliche Aufwertung („Luxussanierungen“) schützen. Untersagt sind z. B. Abriss oder Umnutzungen von Wohnungen in Gewerbe. Die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands oder die Anpassung an Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung ist dagegen rechtens. Die Umwandlung von Wohn- in Eigentumswohnungen kann untersagt werden, seit der Senat endlich eine entsprechende Verordnung eingeführt hat. Leider gelten auch hier Ausnahmen – etwa wenn die EigentümerInnen sich verpflichten, Wohnungen nur an die MieterInnen des Objekts zu veräußern. Weil diese Regelung missbraucht werden kann, setzen wir uns auf Bundesebene für die Streichung der Ausnahmen ein. » Ferienwohnungen Bei einer Ferienwohnung handelt es sich meist um eine zuvor als Mietwohnung genutzte Wohneinheit, die an Gäste vermietet wird und so nicht mehr dem regulären Mietmarkt zur Verfügung steht. Die Zweckentfremdung von Wohnraum in Ferienwohnungen nimmt in Berlin stark zu. Dabei gehen besonders ehemals preiswerte Wohnungen verloren. 2014 führte das Land Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsverbot wieder ein (g siehe Zweckentfremdungsverbotsgesetz). Wir Grünen fordern, dass Ferienwohnungen wieder konsequent als Mietwohnungen genutzt werden. Dafür brauchen wir ein lückenloses Zweckentfremdungsgesetz und genug Personal zur Umsetzung in den Bezirken. » Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan gehört zur vor bereitenden Bauleitplanung und ist ein Instrument der Gemeinde. Er regelt im groben Maßstab, welche Flächen für Wohnungen, Gewerbe, Gemeinbedarf (z.B. Schulen oder Kitas) oder Grünflächen vorgesehen sind. Er ist unter anderem die Grundlage für Bebauungspläne. » Geschütztes Marktsegment Für Wohnungsnotfälle gibt es in Berlin seit 1993 das sogenannte “Geschützte Marktsegment”. Es soll Menschen in prekären Lebensverhältnissen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern. Ein Beispiel sind von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, die ohne fremde Hilfe auf dem Wohnungsmarkt keine Bleibe finden. Anderen droht Wohnungslosigkeit, nachdem sie aus betreuten Einrichtungen oder aus der Haft entlassen wurden. Die Zahl der Wohnungs suchenden ist deutlich größer als das Wohnungsangebot. Wir Grünen fordern, dass für solche Härtefälle ausreichend Wohnungen bereitgestellt werden. » Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse an allen Grundstücken dokumentiert. Für Grundbuchangelegenheiten sind die Amtsgerichte zuständig (Grundbuchämter). Jeder Mieter hat das Recht, sich unter Vorlage seines Mietvertrages beim Grundbuchamt über die Eigentumsverhältnisse des Hauses zu informieren. Zudem dürfen Rechtsanwälte Grundbuchakten einsehen. » Grundsteuer Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Bemessungsgrundlage ist meist der Wert des Grundstücks. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt, in Berlin vom Senat. Bei Wohngebäuden können EigentümerInnen die Kosten über die Betriebs kostenumlage (g siehe Betriebskostenver ordnung) auf die MieterInnen umlegen. » Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuer wird bei der Übertragung einer Immobilie erhoben – also wenn ein Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung geschlossen wird. Seit September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. In Berlin liegt er derzeit bei 6,0 Prozent. Wir Grüne setzen uns auf der Bundesebene für einen differenzierten Steuersatz nach dem Erwerbszweck ein. Das könnte die Unterlegenheit nicht-profitorientierter und kommunaler Eigentumsmodelle gegenüber Investmentfonds zumindest ansatzweise ausgleichen. » Heizkostenverordnung Die Heizkostenverordnung (HeizkostenVO) regelt die Abrechnung über Heiz- und Warmwasserkosten in Miet-, Nutzungsund Wohnungseigentümerverhältnissen. Die EigentümerInnen des Gebäudes sind verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Für die Kostenverteilung gibt es je nach verwendeter Anlage Verteilungsformeln. Von den Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage sowie für Wärmelieferung und Warmwasserversorgungsanlage werden zwischen 50 und 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch der NutzerInnen bzw. MieterInnen verteilt. Die übrigen Kosten berechnen sich nach Wohn- oder Nutzfläche oder Raumvolumen. » Kappungsgrenzenverordnung Die seit Mai 2013 gültige Verordnung reduziert die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Danach sind innerhalb von drei Jahren nur Mieterhöhungen von 15 Prozent berechnet auf die Nettokaltmiete (oder Bruttokaltmiete) zulässig. Wir setzen uns für die weitere Absenkung der Kappungsgrenzen ein. » Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (KdU) Seit Juli 2015 gilt in Berlin die neue AV Wohnen (§ 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII). Sie regelt, welche Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der staatlichen Grund sicherung für Arbeitssuchende und RentnerInnen als angemessen gelten. Trotz Neuregelung verpasste der Senat, durch konsequent angepasste Richtwerte die Verdrängung einkommensschwacher Menschen aus der Innenstadt zu bekämpfen. Notwendig sind differenzierte 34 35 Richtwerte (anderer Kiez – andere Kosten), um Verdrängung zu vermeiden. Ein „Klimabonus“ könnte Verdrängung durch energetische Sanierungen stoppen. Neuvertragszuschläge helfen Betroffenen bei notwendigen Umzügen, in ihrer Nachbarschaft zu bleiben. Bis zu einer Neuregelung fordern wir ein Moratorium von Kostensenkungsverfahren und Zwangsumzügen. » Kündigungssperrfrist/ -schutzklauselverordnung Wurde eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, genießen die MieterInnen einen besonderen Kündigungsschutz. KäuferInnen können sich erst nach Ablauf der Kündigungssperrfrist auf Eigenbedarf berufen. Seit Oktober 2013 gilt in Berlin eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Ver äußerung der umgewandelten Wohnung und dem Eintrag ins Grundbuch. Zudem besteht ein Vorkaufsrecht der bisherigen MieterInnen für die Wohnung, wenn diese zum ersten Mal nach der Umwandlung verkauft wird. Wir möchten, dass weniger Wohnungen überhaupt umgewandelt werden. » Leerstand g siehe Zweckentfremdungsverbotsgesetz » Liegenschaftsfonds g siehe BIM » Luxusmodernisierung Als Luxusmodernisierung gelten Modernisierungsmaßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard überschreiten (z.B. zweites Bad). Die Gemeinden bzw. Bezirke können diese Maßnahmen im Rahmen von Erhaltungs satzungen (Milieuschutz) untersagen (g siehe Erhaltungssatzung). Zudem können sich MieterInnen privatrechtlich gegen Moder nisierungsmaßnahmen wehren, wenn diese eine besondere Härte darstellen (§ 555d BGB). Eine rechtliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen (g siehe Mieterorganisationen). » Makler Seit Juni 2015 gilt das „Bestellerprinzip“ für Maklerkosten. Danach zahlt derjenige die Kosten des Maklers, der ihn beauftragt. Das ist im Interesse der MieterInnen zu begrüßen. Nötig sind noch Regelungen zum Maklerwesen, die Qualitätsstandards und kompetente Be ratung sicherstellen. Denn leider gibt es auch in diesem Berufsfeld schwarze Schafe. » Mietenbündnis Der Berliner Senat beschloss im Herbst 2012 mit den städtischen Wohnungsunternehmen das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“. Es gilt zunächst für vier Jahre. Vereinbart wurden sozialverträgliche Mieten mit Nettokaltmieten unterhalb des Mietspiegeldurchschnitts, eine Sicherung der Wohnraumversorgung durch Ausweitung des Wohnungsbestandes und die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für BerlinerInnen mit geringem Einkommen (mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Um diese Ziele zu erreichen, sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen unter anderem ihren Bestand durch Neubau und Zukauf von Wohnungen erweitern sowie den Wohnungstausch und eine geringere Bruttowarmmiete bei Umzügen in kleinere Wohnungen ermöglichen. Doch weil 60 Prozent der BerlinerInnen WBS-berechtigt sind, ist die Konkurrenz groß. Wir Grüne fordern eine Quote für BürgerInnen, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden und die sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen können. » Mieterbeirat Bei den städtischen Wohnungsunternehmen können sich MieterInnen einer Wohnanlage in einem Mieterbeirat organisieren. Das Gremium vertritt die Interessen der MieterInnen gegenüber der Gesellschaft, etwa bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen oder Betriebskostenabrechnungen. Der Beirat hat jedoch keine Entscheidungsbefugnisse. Grünes Ziel ist, die Mitbestimmungsrechte der MieterInnen auszubauen. » Mieterorganisationen In Berlin gibt es vier große Mieterorgani sationen in Vereinsform: Mieterverein, MieterGemeinschaft, Mieterschutzbund und Mieterschutzverein. Mitglieder können sich dort juristisch beraten lassen. Eine Mietrechtsschutzversicherung ist Bestandteil der Mitgliedschaft (außer beim Mieterschutzverein). Einige Vereine wirken auch an der Erstellung des Berliner Mietspiegels mit. Als Grüne stehen wir an der Seite der Mieterorganisationen, die für die Rechte der MieterInnen kämpfen. » Mietpreisbindung Eine Mietpreisbindung gibt es für Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Neubau oder Modernisierung). Im Gegenzug für die staatliche Förderung verpflichtet sich der Vermieter, nicht die maximal erzielbare marktübliche Miete zu verlangen, sondern eine mit dem Fördergeber, also Berlin, vereinbarte Bewilligungsmiete. Nach Ende der Mietpreisbindung kann der Vermieter die Miete auf ortsübliches Niveau anheben. Wir Grüne möchten möglichst dauerhafte Bindungen schaffen. Nur so bleibt die Berliner Mischung erhalten. » Mietpreisbremse/ Mietrechtsnovellierungsgesetz Umgangssprachlich Mietpreisbremse genannt. Seit Juni 2015 können die Länder in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung eine Kappungsgrenze für die Miete einführen. Diese darf nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung gilt in Berlin seit Juni 2015 und ist fünf Jahre gültig. Doch die Mietpreisbremse beinhaltet viele Ausnahmen. Ausgenommen sind z.B. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden (Neubau) oder Wohnungen, die nach einer umfassenden Sanierung erstmals wieder vermietet werden. Nach einer „normalen Modernisierung“ dürfen VermieterInnen zusätzlich zur Überschreitung um zehn Prozent eine Modernisierungsumlage verlangen, woraus sich eine höhere Miete ergibt. Zwar ist die Einführung einer Mietpreisbremse eine grüne Idee, die jetzige Form hat aber zu viele Ausnahmen zulasten der MieterInnen. Wir fordern daher eine Bremse ohne Wenn und Aber, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zzgl. eines kleinen Aufschlags orientiert. » Mietspiegel in Berlin Der Berliner Mietspiegel gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er ist der Maßstab für Mieterhöhungen für nicht preis gebundenen Wohnraum und enthält Werte für Mehrfamilienhäuser, die bis Ende 2009 bezugsfertig wurden – der Neubau ist ausgenommen. Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre neu festgesetzt, der aktuelle gilt seit Mai 2015. Der Mietspiegel berücksichtigt nur Mieten, die sich in den vergangenen vier Jahren veränderten oder neu abgeschlossen wurden. Der Großteil der bestehenden Mietverträge bleibt unberücksichtigt. Wir Grüne fordern, dass künftig alle Mieten, mindestens aber die Veränderungen der vergangenen zehn Jahre, berücksichtigt werden. Das würde den Anstieg des Mietspiegels bremsen und Mieterhöhungen erschweren. » Milieuschutz g siehe Erhaltungssatzung/ Erhaltungsverordnung » Modernisierung/ Modernisierungsumlage Das Gesetz versteht unter Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert eines Hauses/einer Wohnung nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Wasser oder Endenergie einsparen (energetische Modernisierung) sowie neuen Wohnraum schaffen. Alle anderen Arbeiten bezeichnet man als Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Der Vermieter muss dem Mieter Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Arbeitsbeginn schriftlich ankündigen. Die Gesamtkosten kann der Vermieter als Modernisierungsumlage mit elf Prozent auf die jährliche Nettokaltmiete umlegen. Eine 36 37 Mieterhöhung ist ausgeschlossen, wenn sie für den Mieter eine Härte bedeutet. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung in einen Zustand versetzt wird, der allgemein als üblich gilt. Grundsätzlich sollten sich MieterInnen bei Modernisierungsmaßnahmen juristisch beraten lassen. Leider wird die Modernisierungsumlage gerade in Berlin oft missbraucht, um bisherige MieterInnen zu verdrängen. Dieser Praxis wollen wir einen Riegel vorschieben, indem die Modernisierungsumlage deutlich ab gesenkt und perspektivisch abgeschafft wird. » Nebenkosten/ Zweite Miete Unter Nebenkosten versteht man die Miet kosten, die neben der Grundmiete fällig sind (g siehe Bruttokaltmiete/Bruttowarmmiete und Heizkostenverordnung). Sie werden auch „zweite Miete“ genannt. Da die Nebenkosten durch höhere Energiepreise seit Jahren steigen, möchten wir kostenlose Beratungen und ein Altgeräte-Austauschprogramm für einkommensschwache Familien fördern. » Nettokaltmiete Die Nettokaltmiete ist der Grundmietbetrag ohne sämtliche Betriebskosten (g siehe Bruttokaltmiete/Bruttowarmmiete und Heizkostenverordnung). » Neuvermietungsmiete g siehe Kappungsgrenzenverordnung » Ortsübliche Vergleichsmiete g siehe Mietspiegel in Berlin » Städtebaulicher Vertrag Städtebauliche Verträge werden meist bei Bebauungsplänen zwischen Investor und Land bzw. Bezirk abgeschlossen. Die Verträge legen die vom Investor zu erbringenden Erschließungsmaßnahmen (z. B. Kita- oder Schulneubau, öffentliche Grünflächen, miet- und belegungsgebundener Wohnraum) fest. Dieses Instrument muss stärker genutzt werden, um preiswerten Wohnraum und soziale Infrastruktur zu sichern. Grüne BaustadträtInnen zeigen, wie das geht. » Sozialer Wohnungsbau / Sozialwohnungen Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen für Gruppen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Bleibe finden. Es gelten Belegungsbindungen und Höchstsätze für die Miete. Aufgrund der schlechten Förderkonstruktionen in der Vergangenheit sind die Mieten oft für Haushalte mit wenig Einkommen nicht tragbar. Wir wollen die Miethöhen überprüfen und die Mieten senken. An den Kosten sollen auch Eigen tümerInnen beteiligt werden. In Berlin gibt es rund 130.000 Sozialwohnungen, jedes Jahr werden es mehrere Tausend weniger. Wir wollen, dass Berlin solche Wohnungen von PrivateigentümerInnen ankauft. » Soziale Erhaltungssatzung g siehe Erhaltungssatzung/ Erhaltungsverordnung » Umwandlungsverordnung g siehe Erhaltungssatzung/ Erhaltungsverordnung » Wohnungsbaugenossenschaften Wohnungsbaugenossenschaften sollen ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum versorgen. Die Genossen/MieterInnen können sich – anders als bei städtischen Wohnungsbau gesellschaften oder Privatvermietern – aktiv an der Politik ihrer Genossenschaft beteiligen. In Mitgliederversammlungen bestimmen sie als MiteigentümerInnen Grundsätze der Genossenschaft mit. Genossenschaften und deren Neugründungen möchten wir fördern. » Wohnungsbaugesellschaften/ Landeseigene Wohnungsbau gesellschaften In Berlin gibt es sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM. Wir Grüne fordern, dass diese mehr preiswerten Wohnraum anbieten und Wohnungen für Menschen bereitstellen, die auf dem freien Markt keine Chance haben. Bei der energetischen Sanierung der Bestände müssen diese Gesellschaften besonders vorbildlich sein. Verkäufe von landeseigenen Wohnungen darf es nicht mehr geben. » Vorkaufsrecht In förmlich festgelegten Sanierungs- und Erhaltungsgebieten kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht ausüben, wenn EigentümerInnen mit dem Haus etwas planen, was den Zielen der Sanierung oder der Erhaltungssatzung widerspricht. Das Vorkaufsrecht kann z.B. wahrgenommen werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten. Doch die Bezirke haben nicht genug finanzielle Mittel, um in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einen Ankauf zu stemmen. Wir Grüne fordern einen Ankauffonds von der Landesebene und die Unterstützung durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. » Wohnaufwendungenverordnung (WAV) g siehe Kosten der Unterkunft » Wohnberechtigungsschein (WBS) Mit einem WBS können MieterInnen öffentlich geförderte Wohnungen und Wohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften mieten. Grundlagen für die Erteilung: Höhe des Einkommens, Wohnungsgröße je nach Personenanzahl sowie evtl. ein besonderer Wohnbedarf. Der WBS wird bei den Wohnungsämtern beantragt. » Wohnraumgesetz Das Gesetz trifft Regelungen für Wohnungen, die öffentlich gefördert wurden (Sozial wohnungen). In Berlin gibt es ca. 123.000 Sozialwohnungen. Doch 60 Prozent dieser Wohnungen sind teurer als solche auf dem freien Markt. Es reicht nicht, Sozialmietern bloß längere Kündigungsfristen einzuräumen. Wir setzen uns für die Korrektur des Gesetzes und für eine Beseitigung der Missstände im sozialen Wohnungsbau ein. Dazu gehört die Einführung einer sozialen Richtsatzmiete, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Eigentümer möchten wir an den Kosten beteiligen, indem wir die Miethöhen auf die wirtschaftlich erforderlichen Bau kosten begrenzen. VermieterInnen sollten keine überhöhten, künstlich aufgeblähten Rechnungen aus der Vergangenheit geltend machen können. » Zwangsräumung Die Zwangsräumung einer Wohnung ist eine Maßnahme beim Räumungsverfahren. Voraus geht meist eine Räumungsklage der Ver mieterInnen, in dessen Ergebnis ein Gericht feststellt, dass MieterInnen die Wohnung verlassen müssen. Erfolgt dies nicht freiwillig, wird das Urteil durch GerichtsvollzieherInnen – oft mit Hilfe der Polizei – durchgesetzt. In Berlin und anderen Städten haben sich Initiativen gegründet, die dagegen kämpfen. Wir setzen uns dafür ein, Zwangsräumungen präventiv zu verhindern – etwa durch die Einführung auf suchender Hilfe durch Sozialämter. Gerade alte Menschen und Familien mit Kindern sollen nicht mehr zwangsgeräumt werden dürfen. » Zweckentfremdungsverbotsgesetz/ -verordnung Das Gesetz definiert, unter welchen Voraus setzungen für Wohnungen eine zweckfremde Nutzung (Ferienwohnung, Leerstand, Abriss, gewerbliche Nutzung) vorliegt, die bei der Gemeinde beantragt werden muss. So muss Leerstand ab sechs Monaten von den Bezirken genehmigt werden. Vermieten EigentümerInnen eine solche Wohnung ohne Genehmigung als Ferienwohnung, kann die Gemeinde die EigentümerInnen verpflichten, sie wieder Wohnzwecken zuzuführen. Ordnungsstrafen sind möglich. Wir fordern für die Überwachung deutlich mehr Personal. Die Bezirke müssen zudem Online-Portale auswerten dürfen, um das Gesetz umsetzen zu können. Die vom Senat beschlossenen Ausnahmen sollen eingeschränkt werden. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung definiert die anrechenbare Wohnfläche einer Wohnung und regelt die Voraussetzungen, unter denen die Gemeinde eine Genehmigung – ggf. unter Auflagen – erteilen kann. 38 39 Weitere Informationen und nützliche Links Die WohnungspolitikerInnen Grüne Initiativen der Wohnungspolitik » www.gruene-fraktion-berlin.de/initiativen-wohnungspolitik Berliner Mieterorganisationen » Berliner Mieterverein e. V. www.berliner-mieterverein.de » Berliner MieterGemeinschaft e. V. www.bmgev.de » Mieterschutzbund Berlin e. V. www.mieterschutzbund-berlin.de Informationen rund um Mieten und Wohnen der Stadt Berlin » Berliner Mietspiegel www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel »B erliner Betriebskostenübersicht 2015 www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/betriebskosten Katrin Schmidberger Andreas Otto Sprecherin für Mieten und soziale Stadt, Sprecherin für Clubkultur Sprecher für Bauen und Wohnen, Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Tel. +49 (0)30.2325-2474 [email protected] www.katrin-schmidberger.de Tel. +49 (0)30.2325-2445 [email protected] www.otto-direkt.de Katrin Schmidberger ist Abgeordnete aus Friedrichshain-Kreuzberg. Sie setzt sich für faire Mieten, den Schutz von Wohnraum vor Spekulation und eine soziale Stadtentwicklung ein. Sie kämpft für eine soziale und bedarfsgerechte Neuausrichtung der Wohnungspolitik und den konsequenten Einsatz aller mietenpolitischen Instrumente, um der sozialen Spaltung der Stadt entgegenzuwirken. Andreas Otto ist direkt gewählter Abgeordneter aus Prenzlauer Berg. Er setzt sich dafür ein, dass in Berlin Platz für alle Einkommensklassen ist. Die Mischung muss stimmen – ob in Zehlendorf oder Marzahn, ob zur Miete oder im Eigentum. Besonders wichtig ist ihm, dass die energetische Sanierung vorankommt – ökologisch und bezahlbar. » Berliner Mieterfibel www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel » Wohngeld www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld » Wohnberechtigungsschein www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wbs »S tädtische Wohnungsbaugesellschaften www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbaugesellschaften.shtml » Wohnungsbaugenossenschaften www.wohnungsbaugenossenschaften.de Bauen in Berlin » Bebauungspläne online Berlin www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren » Berliner Flächennutzungsplan www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp » Baugesetzbuch www.gesetze-im-internet.de/bbaug Wohnen in allen Lebenslagen » Studentenwerk Berlin www.studentenwerk-berlin.de » Netzwerkagentur GenerationenWohnen www.netzwerk-generationen.de » Mehrgenerationenwohnen www.wohnen-im-alter.de/mehrgenerationenhaus-berlin.html »B etreutes Wohnen www.verbraucherzentrale-berlin.de/Betreutes-Wohnen-eine-Alternative-fuers-Wohnen-im-Alter Die Nennung der Links dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Stand: September 2015 40 Impressum Herausgeberin Gestaltung Cskw – www.cskw.de Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin Fotos Tim Lüddemann – www.tim-lueddemann.de Niederkirchnerstraße 5 Titel, S.2, S.3: Shutterstock, S. 39: Dennis Probst 10111 Berlin Druck Laserline Druckzentrum, Berlin Tel. +49 (0)30. 2325-2400 E-Mail [email protected] Redaktionsschluss September 2015 Web www.gruene-fraktion-berlin.de 1. Auflage, 3000 Stück Idee Julian Mieth Projektleitung Anna-Lena Alfter Redaktion Anna-Lena Alfter, Julian Mieth, Haiko Prengel Texte Frank Bertermann, Andreas Otto, Katrin Schmidberger Lektorat Haiko Prengel Diese Publikation ist kostenlos und darf nicht zu Wahlkampfzwecken verwendet werden. Gedruckt auf 100% Recycling-Papier (FSC-zertifiziert und mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet) und klimaneutral hergestellt. Hinweis: Die in dieser Broschüre dargestellten Personen stehen beispielhaft für die Situation am Berliner Wohnungsmarkt. Die Namen und Geschichten in den Portraits sind fiktiv und dienen allein der Veranschaulichung. Wir bedanken uns herzlich bei den Freiwilligen und den grünen Aktiven für das Mitwirken an dieser Broschüre. Sie interessieren sich für unsere Arbeit? Bleiben Sie informiert und abonnieren Sie unsere Newsletter unter: gruene-fraktion-berlin.de/newsletter/subscribe Oder folgen Sie uns bei Facebook und Twitter: facebook.com/GrueneFraktionBerlin twitter.com/GrueneFraktionB gruene-fraktion-berlin.de
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