Reifeprüfung - BRG 2 Vereinsgasse

Reifeprüfung
Reifeprüfung Information Mag. Günter Stingl
Die drei Säulen der Reifeprüfung
VORWISSENSCHAFTLICHE
ARBEIT

bis spätestens 12. Februar 2016:
HOCHLADEN der fertigen VWA +
zwei gedruckte Exemplare (mit
Erklärung der Eigenständigkeit) an
BL+
Begleitprotokoll

7. – 18. März oder
30. März - 15. April:
Zeitraum für die Präsentation der VWA

eine Woche vor dem festgelegten
Termin: Abgabe der Präsentation
auf USB-Stick (Name!) an KV
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
KLAUSURARBEITEN

9. Mai 2016: DEUTSCH

10. Mai 2016: MATHEMATIK

11. Mai 2016: ENGLISCH

12. Mai 2015: FRANZÖSISCH

?? Mai 2015: DARST. GEOMETRIE/
PHYSIK/BIOLOGIE

19. Mai 2016: LATEIN

25. Mai 2016: Bekanntgabe der
Ergebnisse
MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
8. -30. Juni 2016
(Bekanntgabe der genauen
Einteilung:
1. Juni 2016
Beurteilung der VWA

Beschreibung durch BL: 5 Kompetenzbereiche

Präsentation vor Prüfungskommission (Vorsitz, Schulleiter, Klassenvorstand, BL):
ca. 5 Minuten

Diskussion: ca. 5 Minuten

positive Beurteilung, wenn alle acht Kompetenzbereiche wenigstens überwiegend erfüllt
sind – Kommission entscheidet

Bei negativer Beurteilung:

•innerhalb von zwei Wochen Festlegung eines neuen Themas (neue Einreichung, neues
Genehmigungsverfahren),

•Neuabfassung der Arbeit – ohne Betreuung

•Abgabe der Arbeit erste Unterrichtswoche (oder erste Woche im Dezember) des
nächsten Schuljahres, Präsentation Herbst (oder Frühjahr)
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ZULASSUNG ZUR REIFEPRÜFUNG:
Voraussetzung:erfolgreicher Abschluss der 8.
Klasse (Beurteilungskonferenz am 22. April 2015,
am nächsten Tag Versenden der
Entscheidungen)
bei einem Nicht genügend: Wiederholungsprüfung
(auf Antrag –spätestens bis 27. April 2015) am 30.
April 2014 (= letzter Schultag) –bei negativem
Ergebnis kann die Prüfung im Herbst wiederholt
werden.
bei zwei Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im
Herbst
bei mehr als zwei Nicht genügend: Wiederholen der
8. Klasse
Wird die 8. Klasse wiederholt, so kann die verfasste
VWA „behalten“ werden, die Präsentation muss aber
vor der neuen Prüfungskommission
wiederholtwerden.
Neue Reifeprüfung 2014 - Mag. Günter Stingl - Informationsveranstaltung für die 8. Klassen am 5.
November 2014
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Zulassung zur Reifeprüfung

Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss der 8. Klasse (Beurteilungskonferenz
am 27. April 2016, am nächsten Tag Ausgabe bzw. Versenden der
Entscheidungen –Antrag auf Wiederholungsprüfung bei einem Nicht
genügend)

bei einem Nicht genügend:



Wiederholungsprüfung (auf Antrag) am 29. April oder 2. Mai 2016 – bei negativem
Ergebnis kann die Prüfung im Herbst wiederholt werden.

Ist das Ergebnis auch dann negativ, wird die 8. Klasse wiederholt.
bei zwei Nicht genügend:

Wiederholungsprüfung im Herbst

Werden beide Prüfungen bestanden, ist das Antreten zur Reifeprüfung im Herbsttermin
möglich

Sonst: Wiederholung der 8. Klasse
bei mehr als zwei Nicht genügend:


Wiederholen der 8. Klasse
Wird die 8. Klasse wiederholt, so wird die beurteilte VWA „behalten“
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Wahl der Prüfungsgebiete


3 Klausurarbeiten:

4 Klausurarbeiten:

•DEUTSCH

•DEUTSCH

•ENGLISCH oder FRANZÖSISCH

•ENGLISCH oder FRANZÖSISCH

•MATHEMATIK

•MATHEMATIK

• noch nicht gewählte LEBENDE
FREMDSPRACHE oder

LATEIN oder

DARSTELLENDE GEOMETRIE oder

PHYSIK oder

BIOLOGIE
3 mündliche Prüfungen
(insgesamt mind. 15 WSt.)

2 mündliche Prüfungen
(insgesamt mind. 10 WSt.)
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Prüfungsgebiete

•Pflichtgegenstände (außer: WAP, BE bzw. ME wenn in der 7. und 8.
Klasse nicht besucht)

•Wahlpflichtgegenstände Lebende Fremdsprache und Informatik (mind.
6 WSt)

•andere Wahlpflichtgegenstände (wenn mindestens 4 WSt.)

•Freigegenstände und Religion (wenn zumindest in der 8. Klasse besucht
und erfolgreiche Externistenprüfung über andere Klassen)
Ein vertiefendes WPF kann nicht neben dem entsprechenden
Pflichtfach als eigenständiges Prüfungsgebiet gewählt werden.
Ein vertiefendes WPF kann als Ergänzung zum entsprechenden
Pflichtfach genommen werden, um die nötige WSt-Anzahl zu
erreichen.
Beispiel: Chemie – im RG/ORG mit DG:
5 + 4 WSt – Kombination mit dem (besuchten) WPF Chemie
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Themenpool

Für jedes Prüfungsgebiet gibt es einen Themenpool:

Bekanntgabe 30. November 2015

Pro Jahreswochenstunde enthält der Pool drei Themen – maximal 24.

Bei der mündlichen Prüfung zieht der Kandidat/die Kandidatin aus
dem Pool zwei Themen. Davon wählt er/sie eines aus.

Aus diesem Themenbereich wird dann eine Frage gestellt.
Wahl der Klausuren und der Prüfungsgebiete:
Abgabe des Anmeldeformulars beim KV spätestens
bis 12. Jänner 2016
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KLAUSURARBEITEN

DEUTSCH(standardisiert)

aus drei Aufgabenstellungen (zu je
zwei Teilaufgaben) wird eine
gewählt

MATHEMATIK
(standardisiert):

zwei unabhängige
Aufgabenbereiche

Arbeitszeit 300 Minuten

Umfang: ca. 900 Wörter

Teil 1 – Grundkompetenzen;

Wörterbuch erlaubt

Teil 2 – Vernetzung von
Grundkompetenzen

zeitlich getrennte Bearbeitung

Arbeitszeit: 120 + 150 Minuten

gewohnte Hilfsmittel:
Taschenrechner, Formelsammlung,
Schreibgeräte, Zirkel, Geo-Dreieck
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KLAUSURARBEITEN

LEBENDE FREMDSPRACHE
(standardisiert)

eine Aufgabenstellung mit vier
voneinander unabhängigen
Aufgabenbereichen

zeitlich voneinander getrennte
Bearbeitung

Arbeitszeit: Leseverstehen 60 Minuten

Hörverstehen 45 (E) bzw. 40 (F)
Minuten

Sprachverwendung im Kontext 45
Minuten

Schreibkompetenz 120 (E) bzw. 125
(F) Minuten (ca. 650 bzw. 400 Wörter)

keine Hilfsmittel (Wörterbuch, u. ä,)
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
LATEIN (standardisiert):

zwei unabhängige Aufgabenbereiche
(Übersetzung; Interpretation)

Arbeitszeit: 270 Minuten

Umfang: 210 Wörter (mind. 110 im
Übersetzungsteil, mind. 80 Wörter im
Interpretationsteil)

Wörterbuch erlaubt
KLAUSURARBEITEN (nicht standardisiert)

DARSTELLENDE GEOMETRIE.

drei bis fünf voneinander unabhängige
Aufgaben

Arbeitszeit: 270 Minuten



PHYSIK:



drei bis vier voneinander unabhängige
Aufgaben
Arbeitszeit: 270 Minuten
BIOLOGIE:

drei bis voneinander unabhängige
Aufgaben

Arbeitszeit: 270 Minuten
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
Keine Verwendung unerlaubter Hilfsmittel!
Kandidaten und Kandidatinnen, die
Anweisungen nicht befolgen, sind von der
Prüfung auszuschließen
Abgabe der Wörterbücher und
Formelsammlungen:
spätestens bis 3. Mai 2016
KOMPENSATIONSPRÜFUNGEN

Bei negativer Beurteilung von Klausurarbeiten ist auf Antrag eine mündliche
Kompensationsprüfung möglich

25. Mai 2016: Konferenz über die Klausuren – Bekanntgabe der Klausurergebnisse

spätestens 30. Mai 2016: Anmeldung zur Kompensationsprüfung.

Kompensationsprüfungen finden vor den mündlichen Prüfungen statt

Aufgabenstellungen wie bei Klausurprüfung standardisiert bzw. nicht standardisiert –
mind. zwei Aufgabenstellungen

Vorbereitungszeit: 30 Minuten

Prüfungsdauer: höchstens 25 Minuten

Kompensationsprüfungen sind nicht öffentlich

Kompensationsprüfung ist Teil der Klausurprüfung, kein Ersatz!

Klausurnote bestenfalls Befriedigend
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MÜNDLICHE REIFEPRÜFUNG

Arbeitsgruppen zur
Vorbereitung auf die
mündliche Prüfung:

zwischen Klausurarbeiten und
mündl. Prüfung

vier UE pro Prüfungsgebiet

20 Schülerinnen/Schüler pro
Gruppe
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
Mündliche Prüfungen:

Wahl eines von zwei gezogenen Themengebieten

eine Fragestellung

Vorbereitungszeit: 20 Minuten
(Lebende Fremdsprache: 15 Minuten)

Prüfungsdauer: mind. 10, höchstens 20 Minuten

Prüfungen können an verschiedenen (Halb)-Tagen
stattfinden (Fächer tw. blockweise)
Prüfungskommission

Vorsitzende(r)

Schulleiter

Klassenvorstand

für VWA: Betreuungslehrer(in)

für Klausurarbeit: Fachlehrer(in) der 8. Klasse

für Kompensationsprüfung: Fachlehrer(in) der 8. Klasse + Beisitzer

für mündliche Prüfung: Fachlehrer(in) der 8. (bzw. bei WPF auch ev. 7.) Klasse + Beisitzer

Beisitzer und Fachprüfer haben gemeinsam eine Stimme

Vorsitzende(r) stimmt nicht mit

keine Stimmenthaltung möglich

bei Doppelfunktionen wird von der Schulleitung ein Vertreter bestimmt
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REIFEPRÜFUNGSZEUGNIS

erst nach Ablegen aller Prüfungen

enthält:

Jahreszeugnis der Abschlussklasse

Stundentafel der Oberstufe

Beurteilungen aller
Prüfungsgebiete: VWA, Klausuren,
mündliche Prüfungen
mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden,
wenn mindestens die Hälfte der
Prüfungsgebiete mit Sehr gut und die übrigen
mit Gut beurteilt worden sind – Befriedigend
können durch mindestens gleich viele Sehr gut
über die Hälfte hinaus ausgeglichen werden
Positiv beurteilte Teilprüfungen bleiben erhalten!
Negativ beurteilte Teilprüfungen können in den
nächsten Prüfungsterminen wiederholt werden
• Anmeldung erforderlich – bei ungerechtfertigtem
Fernbleiben negativ beurteilt!
• höchstens dreimalige Wiederholung möglich
Reifeprüfung Information Mag. Günter Stingl
mit gutem Erfolg bestanden,
wenn kein Genügend und
mindestens gleich viele Sehr gut
wie Befriedigend
bestanden, wenn kein
Nicht genügend
nicht bestanden, wenn
mindestens ein Nicht genügend
Viel Erfolg bei
der
Reifeprüfung!
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