Orientierungshilfe: Wann muss ein VOF

Orientierungshilfe: Wann muss ein VOFVerfahren durchgeführt werden
Saarbrücken, den 08. Juli 2015
Dipl.-Ing. Peter Kalte
Geschäftsführer, Öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger, Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammern BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz
GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.
Friedrichsplatz 6, 68165 Mannheim
Tel.: 0621- 860 861 0 Fax: 0621- 860 861 20
E-Mail: [email protected] Web: www.ghv-guetestelle.de
Inhalt
• Kurzvorstellung der GHV
• Auftragswert in GWB, VgV und VOF
• Budgets, die zu VOF-Verfahren führen, für die Planung von:
•
Gebäuden und Innenräumen
•
Freianlagen
•
Ingenieurbauwerken
•
Verkehrsanlagen
•
Tragwerksplanung
•
Technischer Ausrüstung
• Zusammenfassung
2
GHV – Gütestelle Honorar- und Vergaberecht
Rd. 350 direkte und rd. 5.500 indirekte Vereinsmitglieder, z. B.:
• Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V., Stuttgart
• 5 Berufsverbände der Ökologen
• Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Mainz
• FRAPORT, Flughafen Köln-Bonn, ZDF
• Ingenieurkammern Baden-Württemberg und Saarland
• Architektenkammer Saarland
• Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, BW
• Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, BW
• Städte Karlsruhe, Ludwigshafen, Mainz, Stuttgart, Ulm
• Ingenieur- und Architekturbüros
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GHV – Gütestelle Honorar- und Vergaberecht
Die GHV
• berät, führt Schlichtungen durch, erstellt Schiedsgutachten und
Empfehlungen in HOAI- und VOF- Fragen
• ist neutral,
• stellt dies durch einen paritätisch besetzten Vorstand sicher,
• stellt dies durch vereidigte Sachverständige und Anwälte
sicher,
• wird bundesweit angefragt,
• ist beim Justizministerium B.-W. als Schlichtungsstelle geführt,
• ist bei der Europäischen Kommission notifiziert,
• ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 100 Abs. 1 GWB Anwendungsbereich:
„Dieser Teil gilt für Aufträge, deren Auftragswert den jeweils
festgelegten Schwellenwert erreicht oder überschreitet.“
 GWB greift ab und oberhalb der EU-Schwellenwerte!
§ 2 Abs. 1 VgV:
„Diese Verordnung gilt nur für Aufträge deren geschätzter
Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte erreicht oder
überschreitet, die in (…) festgelegt werden (EU-Schwellenwerte).“
 VgV greift ab und oberhalb der EU-Schwellenwerte!
5
Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 1 Abs. 2 VOF:
„Die Bestimmungen der VOF sind anzuwenden, sofern der
geschätzte Auftragswert die Schwellwerte für Dienstleistungen oder
Wettbewerbe ohne Umsatzsteuer nach § 2 der Vergabeverordnung
erreicht oder überschreitet.“
 VOF greift ab und oberhalb der EU-Schwellenwerte!
 Und: Auftragswerte sind vom Auftraggeber zu schätzen!
6
Auftragswert in GWB, VgV und VOF
Schwellenwerte lt. aktueller Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 (ab
01.01.2014 bis 31.12.2015):
•
„134.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der
Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer
Bundeseinrichtungen
•
414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im
Sektorenbereich
•
414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich
Verteidigung und Sicherheit
•
207.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
•
5.186.000 Euro für Bauleistungen.“
 GWB, VgV und VOF greifen ab und oberhalb von 207.000,00 €
für die üblichen Aufträge von Architekten und Ingenieuren!
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
Auftragswert!
Nein
• Freihändige
Vergabe
≥ 207.000 €
Ja
• GWB
• VgV
• VOF
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 97 Abs. 3 GWB:
„Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge vernehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der
Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet
(Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen
zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische
Gründe dies erfordern.“
 Grundsatz: Kein Generalplaner, sondern einzelne Planer!
 Ausnahme: Generalplaner, wenn wirtschaftliche (gibt es nicht)
oder technische (gibt es praktisch nicht) Gründe dies erfordern!
 Reduzierung der Koordination ist kein anerkannter Grund!
 Gewährleistung nur bei einem ist kein Grund! Im Gegenteil, bei
mehreren Haftungssituation für den Auftraggeber besser!
9
Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 3 Abs. 1 VgV:
„Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten
Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung (…) auszugehen.“
 Erneut: Auftraggeber schätzt den Auftrag!
 Es zählt die Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung!
 Wird ein Generalplaner (berechtigt) beauftragt, zählt die Summe
aller Honorare!
 Werden Einzelplaner beauftragt, greift § 3 Abs. 7 VgV (bei dem
allerdings umstritten ist, ob er konform zur Richtlinie und zur
EuGH-Rechtsprechung (Autalhalle) ist)!
 Überwiegende Meinung: Solange § 3 Abs. 7 VgV deutsches
Recht ist, gilt es, diesen zu beachten!
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 3 Abs. 7 VgV:
„Besteht die beabsichtigte Beschaffung aus mehreren Losen, für die
jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, ist der Wert aller Lose
zugrunde zu legen. (…) Soweit eine zu vergebende freiberufliche
Leistung nach § 5 in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen
Leistung aufgeteilt wird, müssen die Werte der Teilaufträge zur
Berechnung des geschätzten Auftragswertes addiert werden. (…)“
 Nur Lose derselben freiberuflichen Leistung addieren!
 Leistungsbilder der HOAI sind meist die Orientierung!
 Dort dann aber alle Leistungsphasen eines Leistungsbildes!
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 3 Abs. 2 VgV:
„Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht
geschätzt oder aufgeteilt werden, den Auftrag der Anwendung dieser
Verordnung zu entziehen.“
 Auftragswert ist „pflichtgemäß“ zu ermitteln!
§ 11 Abs. 5 Satz 3 VOF:
„Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebührenoder Honorarordnung zu vergüten, ist der Preis nur im dort
vorgeschriebenen Rahmen zu berücksichtigen.“
 HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und
zu beachten und das schon für die Auftragswertschätzung!
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 3 Abs. 9 VgV:
„Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des des Auftragswertes
ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten
Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere
Weise eingeleitet wird.“
 Auftragswert ist immer aktuell vor der geplanten
Bekanntmachung zu ermitteln!
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Auftragswert in GWB, VgV und VOF
§ 2 Abs. 1 VgV (erneut):
„Diese Verordnung gilt nur für Aufträge, deren geschätzter
Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte erreicht oder
überschreitet, die in (…) festgelegt werden (EU-Schwellenwerte).“
 Auftragswerte sind Netto-Werte, auf Brutto-Herstellungskosten
(Budget genannt) umzurechnen (USt. und Baunebenkosten)!
§ 3 Abs. 1 VgV:
„Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten
Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung (…) auszugehen.“
 Nebenkosten sind zu berücksichtigen (n. h. M.)!
 Besondere Leistungen sind zu berücksichtigen!
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VOF bei Gebäudeplanungen
Auftragswert von rd. 207.000 € bei Gebäuden- oder
Innenraumplanungen:
Randbedingungen Budget:
 Mindestsätze der Honorartafeln!
 Nebenkosten des Planers mit 5 % des Honorars!
 Baunebenkosten (Kgr. 700) mit 20 %!
 Umsatzsteuer mit 19 %!
 Keine Besonderen Leistungen!
Beim Planen und Bauen im Bestand (PlBB):
 mvB vereinfacht 15 % der aK!
 Umbauzuschlag 20 %!
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VOF bei Gebäudeplanungen
Folgendes Budget führt zu einem VOF-Verfahren bei der
Objektplanung Gebäude oder Innenräume:
HOAI 2013
HOAI 2013 (PlBB)
Honorarzone
Budget
Honorarzone
Budget
I
4.120.000,00 €
I
2.980.000,00 €
II
3.440.000,00 €
II
2.490.000,00 €
III
2.820.000,00 €
III
2.040.000,00 €
IV
2.200.000,00 €
IV
1.600.000,00 €
V
1.930.000,00 €
V
1.400.000,00 €
 Typischer Neubau eines Kindergartens (Zone IV) erfordert bei
rd. 2,2 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
 Typischer Umbau einer Schule (Zone III) erfordert bei rd. 2 Mio.
€ Budget ein VOF-Verfahren!
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VOF bei Freianlagenplanung
Auftragswert von rd. 207.000 € bei Freianlagenplanung:
Randbedingungen Budget, wie bei Gebäuden, jedoch:
 Mindestsätze der Tafelwerte (HOAI oder RifT)!
 Baunebenkosten (Kgr. 700) mit 12 %!
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VOF bei Freianlagenplanung
Folgendes Budget führt zu einem VOF-Verfahren bei der
Objektplanung Freianlagen:
HOAI 2013
HOAI 2013 (PlBB)
Honorarzone
Budget
Honorarzone
Budget
I
3.170.000,00 €
I
2.290.000,00 €
II
2.570.000,00 €
II
1.860.000,00 €
III
2.070.000,00 €
III
1.500.000,00 €
IV
1.590.000,00 €
IV
1.150.000,00 €
V
1.360.000,00 €
V
990.000,00 €
 Typischer Neubau eines Fußgängerbereichs (Zone IV) erfordert
bei rd. 1,6 Mio. Budget ein VOF-Verfahren!
 Typischer Umbau eines Spielplatzes (Zone III) erfordert bei rd.
1,5 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
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VOF bei der Ingenieurbauwerksplanung
Auftragswert von rd. 207.000 € bei Ingenieurbauwerken:
Randbedingungen Budget, wie bei Gebäuden, jedoch:
 Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung mit 3,0 % der aK
(s. nachfolgende Tabelle)!
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VOF bei der Ingenieurbauwerksplanung
Örtliche Bauüberwachung ist eine Besondere Leistung, zählt
also zum Auftragswert:
Empfehlung aus dem Gutachten des früheren BMVBS:
 Örtliche BÜ mit 3,0 % der aK nach HOAI 2013!
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VOF bei der Ingenieurbauwerksplanung
Folgendes Budget führt zu einem VOF-Verfahren bei der
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
HOAI 2013
HOAI 2013 (PlBB)
Honorarzone
Budget
Honorarzone
Budget
I
3.940.000,00 €
I
2.850.000,00 €
II
3.470.000,00 €
II
2.510.000,00 €
III
3.070.000,00 €
III
2.230.000,00 €
IV
2.750.000,00 €
IV
1.990.000,00 €
V
2.500.000,00 €
V
1.810.000,00 €
 Typischer Neubau einer Pumpstation (Zone III) erfordert bei rd.
3 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
 Typischer Umbau einer Kläranlage (Zone V) erfordert bei rd.
1,8 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
21
VOF bei der Verkehrsanlagenplanung
Auftragswert von rd. 207.000 € bei Verkehrsanlagenplanung:
Randbedingungen Budget, wie bei Ingenieurbauwerken, jedoch:
 Baunebenkosten (Kgr. 700) mit 15 %!
22
VOF bei der Verkehrsanlagenplanung
Folgendes Budget führt zu einem VOF-Verfahren bei der
Objektplanung Verkehrsanlagen:
HOAI 2013
HOAI 2013 (PlBB)
Honorarzone
Budget
Honorarzone
Budget
I
3.790.000,00 €
I
2.750.000,00 €
II
3.320.000,00 €
II
2.410.000,00 €
III
2.950.000,00 €
III
2.140.000,00 €
IV
2.630.000,00 €
IV
1.900.000,00 €
V
2.380.000,00 €
V
1.720.000,00 €
 Typischer Neubau einer Straße im Neubaugebiet (Zone II)
erfordert bei rd. 3,3 Mio. Budget ein VOF-Verfahren!
 Typischer Umbau einer schwierigen innerörtlichen Straße (Zone
IV) erfordert bei rd. 1,9 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
23
VOF bei der Tragwerksplanung
Auftragswert von rd. 207.000 € bei Tragwerksplanung von
Gebäuden:
Randbedingungen, wie bei Gebäuden, jedoch:
 Besondere Leistung „Bewehrungsabnahme“ mit 6,0 % des
Honorars!
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VOF bei der Tragwerksplanung
Folgendes Budget führt zu einem VOF-Verfahren bei der
Fachplanung Tragwerk Gebäude:
HOAI 2013
HOAI 2013 (PlBB)
Honorarzone
Budget
Honorarzone
Budget
I
17.430.000,00 €
I
12.630.000,00 €
II
15.210.000,00 €
II
11.020.000,00 €
III
11.250.000,00 €
III
8.150.000,00 €
IV
8.460.000,00 €
IV
6.130.000,00 €
V
6.910.000,00 €
V
5.010.000,00 €
 Typischer Neubau eines einfachen Gebäudes (Zone III)
erfordert bei rd. 11,2 Mio. Budget ein VOF-Verfahren!
 Typischer Umbau eines schwierigen Gebäudes (Zone IV)
erfordert bei rd. 6,1 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
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VOF bei der Planung Technische Ausrüstung
Auftragswert von rd. 207.000 € bei der Planung von Technischer
Ausrüstung (alle Anlagen in einer Anlagengruppe):
Randbedingungen, wie bei Gebäuden, jedoch:
 Streitthema „Lose“ ausgeblendet und eine TA angenommen!
 Annahme: Anteil der TA an den Gesamtkosten: 25 %!
26
VOF bei der Planung Technische Ausrüstung
Folgendes Budget führt zu einem VOF-Verfahren bei der
Fachplanung Technische Ausrüstung:
HOAI 2013
HOAI 2013 (PlBB)
Honorarzone
Budget
Honorarzone
Budget
I
9.760.000,00 €
I
7.070.000,00 €
II
7.760.000,00 €
II
5.620.000,00 €
III
6.290.000,00 €
III
4.560.000,00 €
 Typischer Neubau eines einfachen Gebäudes (Zone II) erfordert
bei rd. 7,7 Mio. Budget ein VOF-Verfahren!
 Typischer Umbau eines schwierigen Gebäudes (Zone IV)
erfordert bei rd. 4,5 Mio. € Budget ein VOF-Verfahren!
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Zusammenfassung 1
Budget (Neubau), ab dem ein VOF-Verfahren zu prüfen ist:
Gebäudeplanung
Zone
Budget
I
4.120.000,00 €
II
3.440.000,00 €
III
2.820.000,00 €
IV
2.200.000,00 €
V
1.930.000,00 €
Freianlagenplanung
Zone
Budget
I
3.170.000,00 €
II
2.570.000,00 €
III
2.070.000,00 €
IV
1.590.000,00 €
V
1.360.000,00 €
Planung Ingenieurbauw.
Zone
Budget
I
3.940.000,00 €
II
3.470.000,00 €
III
3.070.000,00 €
IV
2.750.000,00 €
V
2.500.000,00 €
Planung Verkehrsanlagen
Zone
Budget
I
3.790.000,00 €
II
3.320.000,00 €
III
2.950.000,00 €
IV
2.630.000,00 €
V
2.380.000,00 €
Tragwerksplanung Gebäude
Zone
Budget
I
17.430.000,00 €
II
15.210.000,00 €
III
11.250.000,00 €
IV
8.460.000,00 €
V
6.910.000,00 €
Planung TA
Zone
Budget
I
9.760.000,00 €
II
7.760.000,00 €
III
6.290.000,00 €
 Auch „kleinere“ Projekte können VOF-Verfahren auslösen!
28
Zusammenfassung 2
Budget (Umbau), ab dem heute ein VOF-Verfahren zu prüfen ist:
Gebäudeplanung
Zone
Budget
I
2.980.000,00 €
II
2.490.000,00 €
III
2.040.000,00 €
IV
1.600.000,00 €
V
1.400.000,00 €
Freianlagenplanung
Zone
Budget
I
2.290.000,00 €
II
1.860.000,00 €
III
1.500.000,00 €
IV
1.150.000,00 €
V
990.000,00 €
Planung Ingenieurbauw.
Zone
Budget
I
2.850.000,00 €
II
2.510.000,00 €
III
2.230.000,00 €
IV
1.990.000,00 €
V
1.810.000,00 €
Planung Verkehrsanlagen
Zone
Budget
I
2.750.000,00 €
II
2.410.000,00 €
III
2.140.000,00 €
IV
1.900.000,00 €
V
1.720.000,00 €
Tragwerksplanung Gebäude
Zone
Budget
I
12.630.000,00 €
II
11.020.000,00 €
III
8.150.000,00 €
IV
6.130.000,00 €
V
5.010.000,00 €
Planung TA
Zone
Budget
I
7.070.000,00 €
II
5.620.000,00 €
III
4.560.000,00 €
 Beim PlBB führen sogar recht kleine Projekte zu VOF-Verfahren!
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Gesamtzusammenfassung
 Die GHV hilft bei HOAI und VOF!
 Auftraggeber muss Auftragswert schätzen und dabei die HOAI
beachten!
 Ab einem Auftragswert von 207.000 € ist VOF zwingend!
 Budgets, die zu VOF-Verfahren führen können, sind:
•
Gebäude und Innenräume: ab rd. 1,4 Mio. €!
•
Freianlagen: ab rd. 1 Mio. €
•
Ingenieurbauwerke: ab rd. 1,8 Mio. €
•
Verkehrsanlagen: ab rd. 1,7 Mio. €
•
Tragwerksplanung: ab rd. 5 Mio. €
•
Technische Ausrüstung: ab rd. 4,5 Mio. €
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Orientierungshilfe: Wann muss ein VOFVerfahren durchgeführt werden
Saarbrücken, den 08. Juli 2015
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
www.ghv-guetestelle.de