Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Eigenkapital und Haushaltsausgleich DWP Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kommunale Bilanz Fortschreibung des Eigenkapital = Resourcenverbrauchskonzept Zusammenhänge •Kein Ressourcenverbrauch •Verschuldungssituation wird dargestellt •Keine fest Eigenkapitalgröße •Ressourcenverbrauch •Nominale Substanzerhaltung Regelungen zum Eigenkapital (1) Definition des Eigenkapital Eigenkapital Überschuss der Aktivposten über die Passivposten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Überschuss der Passivposten über die Aktivposten Regelungen zum Eigenkapital (2) Eigenkapital untergliedert sich in vier Posten: Allgemeine Rücklage Absolute Saldogröße aus sämtlichen Aktivposten und sämtlichen Passivposten außer der allgemeinen Rücklage selber Sonderrücklage Pflichtige Sonderrücklage Zweckgebundene Rücklagen aus Investitionsund Kapitalzuschüssen Freiwillige Rücklagen z.B. Überschüsse aus Gebühren Ausgleichsrücklage ..bis zu einem Drittel des Eigenkapital ..maximal jedoch bis zu einem Drittel der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen Ermittlung nur einmal in der EB-Bilanz in Folge Zuführung und Entnahme durch Jahresüberschüsse und -fehlbeträge Jahresüberschuss/-fehlbetrag Keine Verwendungsfiktion wie im HGB Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag Positive Differenz zwischen Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen Negative Differenz zwischen Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen Nach Bilanzaufstellung erfolgt die Gegenrechnung mit Ausgleichsrücklage oder Allgemeiner Rücklage Ermittlung des Eigenkapitals Aktiva Passiva T€ A Anlagevermögen T€ 100.000 A. Eigenkapital 42.000 T€ I. Allgemeine Rücklage II. Sonderrücklage III. Ausgleichsrücklage B. Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten Gesamt 40.000 2.000 142.000 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 20.000 8.000 14.000 0 B. Sonderposten 20.000 C. Rückstellungen 15.000 D. Verbindlichkeiten 60.000 E. Rechnungsabgrenzungsposten Gesamt 5.000 142.000 Ermittlung der Ausgleichsrücklage T€ T€ Eigenkapital 42.000 42.000 Max 1/3 14.000 14.000 Gesamtsteuereinnahmen der vorherigen 3 Jahre 63.000 153.000 Durchschnitt (Gesamt ./. 3) 21.000 51.000 Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts) 7.000 17.000 Höhe der Ausgleichsrücklage 7.000 14.000 Haushaltsausgleich Haushaltsausgleich im engeren Sinne Der Haushalt gilt als ausgegeglichen, „wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Die Ausgleichsrücklage ist Teil des Eigenkapitals (§75 Abs. 2 NKF GO NRW) Haushaltsausgleich im weiteren Sinne Die Kommune hat ein positives Eigenkapital auszuweisen (§ 75 Abs. 5 NKF GO NRW) Haushaltsausgleich i.e.S. Ergebnisplan als Anknüpfungspunkt für den Haushaltsausgleich Maßgebend ist das Jahresergebnis/-fehlbetrag Auch a.o. Einnahmen und Ausgaben finden Berücksichtigung Maßgeblich ist jedes einzelne Haushaltsjahr (Ausgleich über den Zeitraum der Haushaltsplanung Haushaltsjahr und drei folgende Jahre genügt nicht) Erträge und Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe anzusetzen (kfm. Imparitätsprinzip gilt auch für die Haushaltsplanung) Haushaltsausgleich i.w.S. Verbot der bilanziellen Überschuldung auch bereits in der mittelfristigen Planung Bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn die Passiva (o.EK) die Aktiva überschreiten und das EK als nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist. Zwei Möglichkeiten zur Erreichung einer bilanziellen Überschuldung Bereits die E-Bilanz weist eine Überschuldung auf Kapital wird durch Jahresfehlbeträge aufgezehrt (aber hier schon fehlender Haushaltsausgleich durch Fehlbeträge) und geht ins MINUS Kapital steht im Minus und neue Überschüsse decken noch nicht die bestehende Unterdeckung Aufstellung des Haushaltsplanes Erträge erreichen die Aufwendungen im Haushaltsjahr? nein Fehlbetrag < Bestand der Ausgleichsrücklage nein Genehmigung für die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ja ja nein Fortschr. des EK im Haushalt u. Mittelfr. Planung positiv Aufstellung und Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 75 Abs. 5) ja Erträge erreichen i.d. mittelfr. Planung Aufwendungen ja nein Anforderung des § 84 GO NKF nicht erfüllt Anzeige der Haushaltssatzung nach § 80 Abs. 5 GO NKF Erstellung des Jahresabschlusses Erträge erreichen Aufwendungen nein Fehlbetrag höher als im Haushaltsplan geplant ja Anzeige schon bei Bestätigung des Abschlusses § 75 Abs. 4 GO NKF nein Nein nein EK Positiv ja Anzeige des JA nach § 95 (2) GO NKF Aufstellung und Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes § 75 Abs. 5 GO NKF Fehlbetrag > Bestand der Ausgleichrücklage Ja Anzeige der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (§75 Abs. 3 GO NKF)
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