Eigenkapital und Haushaltsausgleich

Neues Kommunales
Finanzmanagement
(NKF)
Eigenkapital und Haushaltsausgleich
DWP Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kommunale Bilanz
Fortschreibung des Eigenkapital
= Resourcenverbrauchskonzept
Zusammenhänge
•Kein
Ressourcenverbrauch
•Verschuldungssituation
wird dargestellt
•Keine fest
Eigenkapitalgröße
•Ressourcenverbrauch
•Nominale Substanzerhaltung
Regelungen zum Eigenkapital (1)

Definition des Eigenkapital

Eigenkapital


Überschuss der Aktivposten über die Passivposten
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Überschuss der Passivposten über die Aktivposten
Regelungen zum Eigenkapital (2)

Eigenkapital
untergliedert sich in vier
Posten:
Allgemeine Rücklage

Absolute Saldogröße aus sämtlichen
Aktivposten und sämtlichen Passivposten
außer der allgemeinen Rücklage selber
Sonderrücklage

Pflichtige Sonderrücklage


Zweckgebundene Rücklagen aus Investitionsund Kapitalzuschüssen
Freiwillige Rücklagen

z.B. Überschüsse aus Gebühren
Ausgleichsrücklage




..bis zu einem Drittel des Eigenkapital
..maximal jedoch bis zu einem Drittel der
Höhe der durchschnittlichen jährlichen
Steuereinnahmen und allgemeinen
Zuweisungen
Ermittlung nur einmal in der EB-Bilanz
in Folge Zuführung und Entnahme durch
Jahresüberschüsse und -fehlbeträge
Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Keine Verwendungsfiktion wie im HGB

Jahresüberschuss


Jahresfehlbetrag


Positive Differenz zwischen Gesamterträgen und
Gesamtaufwendungen
Negative Differenz zwischen Gesamterträgen und
Gesamtaufwendungen
Nach Bilanzaufstellung erfolgt die Gegenrechnung
mit Ausgleichsrücklage oder Allgemeiner Rücklage
Ermittlung des Eigenkapitals
Aktiva
Passiva
T€
A Anlagevermögen
T€
100.000
A. Eigenkapital 42.000 T€
I. Allgemeine Rücklage
II. Sonderrücklage
III. Ausgleichsrücklage
B. Umlaufvermögen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamt
40.000
2.000
142.000
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
20.000
8.000
14.000
0
B. Sonderposten
20.000
C. Rückstellungen
15.000
D. Verbindlichkeiten
60.000
E. Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamt
5.000
142.000
Ermittlung der Ausgleichsrücklage
T€
T€
Eigenkapital
42.000
42.000
Max 1/3
14.000
14.000
Gesamtsteuereinnahmen der vorherigen 3
Jahre
63.000
153.000
Durchschnitt (Gesamt ./. 3)
21.000
51.000
Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts)
7.000
17.000
Höhe der Ausgleichsrücklage
7.000
14.000
Haushaltsausgleich

Haushaltsausgleich im engeren Sinne


Der Haushalt gilt als ausgegeglichen, „wenn der
Fehlbedarf im Ergebnisplan durch
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt wird. Die Ausgleichsrücklage ist Teil des
Eigenkapitals (§75 Abs. 2 NKF GO NRW)
Haushaltsausgleich im weiteren Sinne

Die Kommune hat ein positives Eigenkapital
auszuweisen (§ 75 Abs. 5 NKF GO NRW)
Haushaltsausgleich i.e.S.




Ergebnisplan als Anknüpfungspunkt für den Haushaltsausgleich
Maßgebend ist das Jahresergebnis/-fehlbetrag
 Auch a.o. Einnahmen und Ausgaben finden Berücksichtigung
Maßgeblich ist jedes einzelne Haushaltsjahr (Ausgleich über den
Zeitraum der Haushaltsplanung Haushaltsjahr und drei folgende
Jahre genügt nicht)
Erträge und Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe
anzusetzen (kfm. Imparitätsprinzip gilt auch für die
Haushaltsplanung)
Haushaltsausgleich i.w.S.

Verbot der bilanziellen Überschuldung auch bereits
in der mittelfristigen Planung

Bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn die Passiva
(o.EK) die Aktiva überschreiten und das EK als nicht durch
EK gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist.

Zwei Möglichkeiten zur Erreichung einer bilanziellen
Überschuldung



Bereits die E-Bilanz weist eine Überschuldung auf
Kapital wird durch Jahresfehlbeträge aufgezehrt (aber hier schon
fehlender Haushaltsausgleich durch Fehlbeträge) und geht ins
MINUS
Kapital steht im Minus und neue Überschüsse decken noch nicht
die bestehende Unterdeckung
Aufstellung des Haushaltsplanes
Erträge erreichen die
Aufwendungen im Haushaltsjahr?
nein
Fehlbetrag < Bestand
der Ausgleichsrücklage
nein
Genehmigung für die
Inanspruchnahme
der allgemeinen Rücklage
ja
ja
nein
Fortschr. des EK im Haushalt u.
Mittelfr. Planung
positiv
Aufstellung und Genehmigung
eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 75 Abs. 5)
ja
Erträge erreichen i.d. mittelfr.
Planung
Aufwendungen
ja
nein
Anforderung des
§ 84 GO NKF nicht erfüllt
Anzeige der Haushaltssatzung nach § 80 Abs. 5 GO NKF
Erstellung des Jahresabschlusses
Erträge
erreichen
Aufwendungen
nein
Fehlbetrag höher
als im Haushaltsplan
geplant
ja
Anzeige schon bei
Bestätigung des Abschlusses
§ 75 Abs. 4 GO NKF
nein
Nein
nein
EK Positiv
ja
Anzeige des JA
nach § 95 (2) GO NKF
Aufstellung und
Genehmigung eines
Haushaltssicherungskonzeptes
§ 75 Abs. 5 GO NKF
Fehlbetrag > Bestand
der Ausgleichrücklage
Ja
Anzeige der
Inanspruchnahme der
allgemeinen Rücklage
(§75 Abs. 3 GO NKF)