Komb24 - Bundesministerium für Finanzen

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Inter-Steuern
Komb24
2015
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An das Finanzamt
2015
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Eingangsvermerk
Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung
ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können
maschinell nicht gelesen werden.
Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.
Abgabenkontonummer
Finanzamtsnummer - Steuernummer
Bei natürlichen Personen
10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1)
Geburtsdatum (TTMMJJJJ)
(Wenn keine SV-Nummer vorhanden,
jedenfalls auszufüllen)
FAMILIEN- ODER NACHNAME BZW. BEZEICHNUNG DES RECHTSTRÄGERS (BLOCKSCHRIFT)
VORNAME (BLOCKSCHRIFT)
TITEL (BLOCKSCHRIFT)
Beilage zur Einkommensteuer- bzw. Feststellungserklärung für
pauschalierte Einkünfte aus
- Weinbau
- Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst
- Mostbuschenschank
- Almausschank
für 2015
Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler!
Diese Beilage ist jedenfalls auszufüllen und aufzubewahren, aber nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.
Betriebsanschrift
1. Einkünfte aus Weinbau
Einheitswert
Größe der selbstbewirtschafteten Weingärten:
(Eigenbesitz einschließlich Zupachtungen oder zur
Nutzung übernommene Flächen abzüglich Verpachtungen oder zur Nutzung überlassene Flächen)
ha
a
davon ertragsfähig
ha
a
davon nicht ertragsfähig
ha
a
wegen
www.bmf.gv.at
Ernte im Herbst 2015:
Traubenverkauf
kg
Süßmostverkauf
l
Traubensaft
l
Wein
Zukauf (insgesamt)
l
Betrag
Trauben
kg
Süßmost
l
Traubensaft
l
Wein
l
1)
Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.
Komb 24-PDF-2015 Bundesministerium für Finanzen
Komb 24, Seite 1, Version vom 21.09.2015
Betrag
Davon Zukauf für den Buschenschank
Betrag
Sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade)
Trauben
kg
Süßmost
l
Speisen, Buffetwaren
Traubensaft
l
Tabakwaren und sonstige
Zukäufe
Wein
l
Vorrat an Wein:
am 1. Jänner 2015
l
am 31. Dezember 2015
l
Vorrat an Traubensaft:
am 1. Jänner 2015
l
am 31. Dezember 2015
l
Ermittlung der Einkünfte aus Weinbau:
Betriebseinnahmen (inklusive Umsatzsteuer) aus
Betrag
Bouteillenweinverkäufen
(ausgenommen Ausschank in Buschenschank)
aus eigenen Trauben
l insgesamt
aus erworbenen Produkten
Buschenschank
Wein, Traubensaft, Süßmost, Sturm und sonstige Getränke
(z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade)
l insgesamt
Speisen, Buffetwaren
andere Einnahmen aus Buschenschank (z.B. Tabakwaren)
Sonstige Einnahmen
soweit diese Einnahmen nicht bereits unter Bouteillenweinverkauf/Buschenschank erfasst sind
2)
Traubenverkauf
kg insgesamt
Maischeverkauf
l insgesamt
Süßmost- Traubensaft- und Sturmverkauf
l insgesamt
Weinverkauf im Gebinde
Flaschenweinverkauf
l
aus eigenen Trauben
l
aus erworbenen Produkten
l
aus eigenen Trauben
l
aus erworbenen Produkten
An-, Ergänzungs- und Restzahlungen von Genossenschaften, Weinhändlern usw.
Eigenverbrauch an Wein
l insgesamt
Eigenverbrauch an Süßmost, Traubensaft und Sturm
l insgesamt
Andere Einnahmen aus Weinbau (z.B. ÖPUL, Rodungsprämie, Hagelentschädigung etc.)
Summe der Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
70% der Betriebseinnahmen (inkl. Umsatzsteuer), mindestens jedoch 5.000 Euro pro Hektar weinbaulich
genutzter Fläche laut Einheitswertbescheid, höchstens jedoch Summe der Betriebseinnahmen.
Einkünfte aus Weinbau (dieser Betrag darf nicht negativ sein)
Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9730
2)
Nur auszufüllen, wenn die Weinbaufläche 60 Ar überschreitet oder der Einheitswert 75.000 Euro übersteigt oder die selbst bewirtschaftete
reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche 60 ha übersteigt oder die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten 120
nachhaltig übersteigt oder die Beitragsgrundlagenoption bei der SVA der Bauern oder die Teilpauschalierungsoption ausgeübt wird.
Komb 24, Seite 2, Version vom 21.09.2015
2. Einkünfte aus dem Betrieb einer Intensivobstanlage von mehr als 10 ha zur Produktion
von Tafelobst
Betrag
Betriebseinnahmen (inkl. USt)
Betriebsausgaben:
Betriebsausgabenpauschale (70% der Betriebseinnahmen inkl. USt)
Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) 3) und Kommunalsteuer
Einkünfte aus dem Betrieb einer Intensivobstanlage zur Produktion von Tafelobst
Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9739
(dieser Betrag darf nicht negativ sein)
Betrag
3. Einkünfte aus Mostbuschenschank
Zukauf: Mostobst
kg
Most
Sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade)
Speisen, Buffetwaren
Andere Zukäufe (z.B. Tabakwaren)
l
Einnahmen aus Mostbuschenschank (inklusive Umsatzsteuer)
Most und sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade)
Speisen, Buffetwaren
Andere Einnahmen (z.B. Tabakwaren)
Eigenverbrauch
Gesamteinnahmen aus Mostbuschenschank
Ausgaben: 70% der Gesamteinnahmen aus Mostbuschenschank
Einkünfte (Gewinn) aus Mostbuschenschank
Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9741
3)
Die Betriebsausgaben (einschließlich Betriebsausgabenpauschale) sind nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abzugsfähig.
Lohnnebenkosten sind: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, Dienstgeberbeitrag
(DB) und Dienstgeberbeiträge nach Landesgesetzen.
Komb 24, Seite 3, Version vom 21.09.2015
Betrag
4. Einkünfte aus Almausschank
Hinweis: Eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft setzt voraus, dass die Einnahmen aus Almausschank sowie aus Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung (Komb 26) insgesamt 33.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen und
- die land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundfläche mindestens 5 ha oder
- die weinbaulich- oder gärtnerisch genutzte Grundfläche mindestens 1 ha beträgt.
Bei der Ermittlung der 33.000 Euro-Grenze sind Einnahmen aus der Privatzimmervermietung und Dienstleistungen bzw. Gerätevermietungen aus der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, soweit sie auf reiner Selbstkostenbasis (keine Verrechnung der eigenen Arbeitskraft) erfolgen, nicht zu berücksichtigen.
Liegen lediglich Einnahmen aus einem Almausschank (ohne Nebenerwerb und/oder Be- und Verarbeitung) vor, sind die oben genannten
Mindestflächen nicht maßgebend.
Zukauf: Getränke
Speisen
Einnahmen aus Almausschank (inklusive Umsatzsteuer)
Getränke (inklusive Urprodukte)
Speisen (inklusive Urprodukte)
Andere Einnahmen
Eigenverbrauch
Gesamteinnahmen aus Almausschank
Ausgaben: 70% der Gesamteinnahmen aus Almausschank
Einkünfte (Gewinn) aus Almausschank
Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9741
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass
die Angaben überprüft werden und dass unvollständige oder unrichtige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende
Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).
WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach
elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)
D
Datum und Unterschrift
Komb 24, Seite 4, Version vom 21.09.2015