pdfs Inter-Steuern Komb24 2015 V_2 Lokales Speichern Importieren von Formulardaten FinanzOnline, unser Service für Sie! An das Finanzamt 2015 >> Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen. Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer Bei natürlichen Personen 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen) FAMILIEN- ODER NACHNAME BZW. BEZEICHNUNG DES RECHTSTRÄGERS (BLOCKSCHRIFT) VORNAME (BLOCKSCHRIFT) TITEL (BLOCKSCHRIFT) Beilage zur Einkommensteuer- bzw. Feststellungserklärung für pauschalierte Einkünfte aus - Weinbau - Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst - Mostbuschenschank - Almausschank für 2015 Sehr geehrte Steuerzahlerin! Sehr geehrter Steuerzahler! Diese Beilage ist jedenfalls auszufüllen und aufzubewahren, aber nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Betriebsanschrift 1. Einkünfte aus Weinbau Einheitswert Größe der selbstbewirtschafteten Weingärten: (Eigenbesitz einschließlich Zupachtungen oder zur Nutzung übernommene Flächen abzüglich Verpachtungen oder zur Nutzung überlassene Flächen) ha a davon ertragsfähig ha a davon nicht ertragsfähig ha a wegen www.bmf.gv.at Ernte im Herbst 2015: Traubenverkauf kg Süßmostverkauf l Traubensaft l Wein Zukauf (insgesamt) l Betrag Trauben kg Süßmost l Traubensaft l Wein l 1) Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an. Komb 24-PDF-2015 Bundesministerium für Finanzen Komb 24, Seite 1, Version vom 21.09.2015 Betrag Davon Zukauf für den Buschenschank Betrag Sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade) Trauben kg Süßmost l Speisen, Buffetwaren Traubensaft l Tabakwaren und sonstige Zukäufe Wein l Vorrat an Wein: am 1. Jänner 2015 l am 31. Dezember 2015 l Vorrat an Traubensaft: am 1. Jänner 2015 l am 31. Dezember 2015 l Ermittlung der Einkünfte aus Weinbau: Betriebseinnahmen (inklusive Umsatzsteuer) aus Betrag Bouteillenweinverkäufen (ausgenommen Ausschank in Buschenschank) aus eigenen Trauben l insgesamt aus erworbenen Produkten Buschenschank Wein, Traubensaft, Süßmost, Sturm und sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade) l insgesamt Speisen, Buffetwaren andere Einnahmen aus Buschenschank (z.B. Tabakwaren) Sonstige Einnahmen soweit diese Einnahmen nicht bereits unter Bouteillenweinverkauf/Buschenschank erfasst sind 2) Traubenverkauf kg insgesamt Maischeverkauf l insgesamt Süßmost- Traubensaft- und Sturmverkauf l insgesamt Weinverkauf im Gebinde Flaschenweinverkauf l aus eigenen Trauben l aus erworbenen Produkten l aus eigenen Trauben l aus erworbenen Produkten An-, Ergänzungs- und Restzahlungen von Genossenschaften, Weinhändlern usw. Eigenverbrauch an Wein l insgesamt Eigenverbrauch an Süßmost, Traubensaft und Sturm l insgesamt Andere Einnahmen aus Weinbau (z.B. ÖPUL, Rodungsprämie, Hagelentschädigung etc.) Summe der Betriebseinnahmen Betriebsausgaben 70% der Betriebseinnahmen (inkl. Umsatzsteuer), mindestens jedoch 5.000 Euro pro Hektar weinbaulich genutzter Fläche laut Einheitswertbescheid, höchstens jedoch Summe der Betriebseinnahmen. Einkünfte aus Weinbau (dieser Betrag darf nicht negativ sein) Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9730 2) Nur auszufüllen, wenn die Weinbaufläche 60 Ar überschreitet oder der Einheitswert 75.000 Euro übersteigt oder die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche 60 ha übersteigt oder die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten 120 nachhaltig übersteigt oder die Beitragsgrundlagenoption bei der SVA der Bauern oder die Teilpauschalierungsoption ausgeübt wird. Komb 24, Seite 2, Version vom 21.09.2015 2. Einkünfte aus dem Betrieb einer Intensivobstanlage von mehr als 10 ha zur Produktion von Tafelobst Betrag Betriebseinnahmen (inkl. USt) Betriebsausgaben: Betriebsausgabenpauschale (70% der Betriebseinnahmen inkl. USt) Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) 3) und Kommunalsteuer Einkünfte aus dem Betrieb einer Intensivobstanlage zur Produktion von Tafelobst Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9739 (dieser Betrag darf nicht negativ sein) Betrag 3. Einkünfte aus Mostbuschenschank Zukauf: Mostobst kg Most Sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade) Speisen, Buffetwaren Andere Zukäufe (z.B. Tabakwaren) l Einnahmen aus Mostbuschenschank (inklusive Umsatzsteuer) Most und sonstige Getränke (z.B. Mineralwasser, Fruchtlimonade) Speisen, Buffetwaren Andere Einnahmen (z.B. Tabakwaren) Eigenverbrauch Gesamteinnahmen aus Mostbuschenschank Ausgaben: 70% der Gesamteinnahmen aus Mostbuschenschank Einkünfte (Gewinn) aus Mostbuschenschank Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9741 3) Die Betriebsausgaben (einschließlich Betriebsausgabenpauschale) sind nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abzugsfähig. Lohnnebenkosten sind: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, Dienstgeberbeitrag (DB) und Dienstgeberbeiträge nach Landesgesetzen. Komb 24, Seite 3, Version vom 21.09.2015 Betrag 4. Einkünfte aus Almausschank Hinweis: Eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft setzt voraus, dass die Einnahmen aus Almausschank sowie aus Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung (Komb 26) insgesamt 33.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigen und - die land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundfläche mindestens 5 ha oder - die weinbaulich- oder gärtnerisch genutzte Grundfläche mindestens 1 ha beträgt. Bei der Ermittlung der 33.000 Euro-Grenze sind Einnahmen aus der Privatzimmervermietung und Dienstleistungen bzw. Gerätevermietungen aus der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, soweit sie auf reiner Selbstkostenbasis (keine Verrechnung der eigenen Arbeitskraft) erfolgen, nicht zu berücksichtigen. Liegen lediglich Einnahmen aus einem Almausschank (ohne Nebenerwerb und/oder Be- und Verarbeitung) vor, sind die oben genannten Mindestflächen nicht maßgebend. Zukauf: Getränke Speisen Einnahmen aus Almausschank (inklusive Umsatzsteuer) Getränke (inklusive Urprodukte) Speisen (inklusive Urprodukte) Andere Einnahmen Eigenverbrauch Gesamteinnahmen aus Almausschank Ausgaben: 70% der Gesamteinnahmen aus Almausschank Einkünfte (Gewinn) aus Almausschank Übertragen Sie bitte diesen Betrag im Formular E 1c bzw. im Formular E 6c in die Kennzahl 9741 Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unvollständige oder unrichtige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung). WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer) D Datum und Unterschrift Komb 24, Seite 4, Version vom 21.09.2015
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