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Ziele der Heißausbildung
Anforderungen an das Übungsobjekt
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Anforderungen an Trainer / Teilnehmer
Persönliche Schutzausrüstungen
Begleitheft
im pdf-Format
Maßnahmen vor der Heißausbildung
Durchführung der Heißausbildung
Nachbereitung der Heißausbildung
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Ziele der Heißausbildung
Mögliche Ziele können sein:
Erfahrungen sammeln im Umgang mit realen Bedingungen des Brandeinsatzes
zum Einschätzen der eigenen Tätigkeit; Eigenschutz geht vor
Erfahrungen sammeln über den Schutz der PSA
Erkennen von sich anbahnenden Rauchgasdurchzündungen (in der RDA)
Erlernen und Üben von Brandbekämpfungstaktiken und Sicherungsmaßnahmen
z. B.
Türöffnung
Personensuche
Brandbekämpfung
Bekämpfung von Rauchgasdurchzündungen
Atemschutzüberwachung
Kommunikation mit der Einsatzleitung
eigenes Verhalten unter extremer Hitzeeinwirkung
Ziele der Heißausbildung
Achtung!
Die in den Brandübungsanlagen erzeugten Rauchdurchzündungen
dürfen bei den Teilnehmern nicht den Eindruck erwecken, dass diese immer
beherrschbar sind. Sie sind nicht zu vergleichen mit denen aus der Realität.
Rauchdurchzündungen sind immer Extremfälle im Feuerwehreinsatz und müssen
in der Einsatzpraxis möglichst vermieden werden. Der Rückzug ist dazu
rechtzeitig anzutreten.
Bei längerem Aufenthalt in warmer Umgebung kann die Wärme plötzlich
unverhofft durchschlagen. Nachteilig ist dabei bisher die reduzierte
Temperatursensorik der Feuerwehrangehörigen aufgrund der guten
Dämmeigenschaften ihrer PSA.
Ziele der Heißausbildung
Achtung!
Achtung: Taktikfehler rächen sich im gasbefeuerten Brandübungshaus in der
Regel nicht! Eine verletzungsfreie Ausbildung in einer gasbefeuerten
Brandsimulationsanlage ist damit kein automatischer Garant für eine Befähigung
zum Innenangriff.
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Anforderungen an das Übungsobjekt
Abbruchhäuser
Gasbefeuerte Brandsimulationsanlagen (BSA)
Feststoffbefeuerte Wärmegewöhnungsanlage (WGA)
Feststoffbefeuerte Rauchdurchzündungsanlagen (RDA)
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Anforderungen an das Übungsobjekt
Abbruchhäuser
Abbruchhäuser sollten möglichst nicht für die heiße Ausbildung
genutzt werden!
Ansonsten sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
• jeweils 2 unabhängige Fluchtwege aus jedem Übungsort
• jederzeit von innen leicht öffenbare Türen im Verlauf der Fluchtwege
• keine weiteren brennbaren Gegenstände als die für das
selbst geschaffene (kleine) Übungsfeuer
• keine brennbaren Flüssigkeiten verwenden
• keine zusätzlichen Gefahren
(z. B. Löcher im Boden, Absturzstellen an Geländern oder Podesten,
unter Spannung stehende blanke Kabel …)
Vor jeder Übung ist eine genaue Kontrolle des Übungsobjektes erforderlich
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Anforderungen an das Übungsobjekt
Gasbefeuerte Brandsimulationsanlagen (BSA)
• keine brennbaren Darstellungsmittel verwenden
• Anlage muss DIN 14097-1 und -2 entsprechen
• Umsetzung der Anforderungen gemäß Betriebsanleitung
• Not-Aus-Einrichtungen dürfen nicht verstellt sein
• Wasserwannen zur Abkühlmöglichkeit und Getränke bereitstellen
• AED bereithalten
• Unterstellmöglichkeiten bei Regenwetter (Durchnässen der
Kleidung verhindern)
• Schulungsräume in der Nähe
• Sanitäranlagen in der Nähe
• ausreichende Beleuchtung der Außenanlagen
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Anforderungen an das Übungsobjekt
Feststoffbefeuerte Wärmegewöhnungsanlage (WGA)
• keine Brandbeschleuniger zum Anzünden verwenden
• keine brennbaren Darstellungsmittel verwenden
• Anlage muss DIN 14097-1 und -3 entsprechen
• Umsetzung der Anforderungen gemäß Betriebsanleitung/Herstellerangaben
• alle Notausgänge müssen sich schnell und leicht öffnen lassen
• Wasserwannen zur Abkühlmöglichkeit und Getränke bereitstellen
• AED bereithalten
• Unterstellmöglichkeiten bei Regenwetter (Durchnässen der
Kleidung verhindern)
• Schulungsräume in der Nähe
• Sanitäranlagen in der Nähe
• ausreichende Beleuchtung der Außenanlagen
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Anforderungen an das Übungsobjekt
Feststoffbefeuerte Rauchdurchzündungsanlagen (RDA)
• keine Brandbeschleuniger zum Anzünden verwenden
• keine brennbaren Darstellungsmittel verwenden
• Anlage muss DIN 14097-1 und -3 entsprechen
• Umsetzung der Anforderungen gemäß Betriebsanleitung/Herstellerangaben
• alle Notausgänge müssen sich schnell und leicht öffnen lassen
• Markierung oder Abschrankung des 5 m-Bereiches um Türen
• Wasserwannen zur Abkühlmöglichkeit sowie Getränke bereitstellen
• AED bereitstellen; telemetrische HF-Überwachung der Teilnehmer sinnvoll
• Unterstellmöglichkeiten bei Regenwetter (kein Durchnässen der Kleidung)
• Schulungsräume und Sanitäranlagen in der Nähe
• ausreichende Beleuchtung der Außenanlagen
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Anforderungen an Trainer / Teilnehmer
Körperliche Eignung
• gültige G 26-3 – Untersuchung; Trainer zusätzlich G 30 (Hitze)
• regelmäßige jährliche Durchgänge durch Atemschutzübungsanlage
gemäß FwDV 7 (möglichst gute Fitness)
• guter gesundheitlicher Allgemeinzustand – keine Erkrankungen,
gutes Befinden (ehrliche Selbsteinschätzung)
• keine auffälligen Blutdruck- und Herzfrequenzwerte
• vor und während der Übung möglichst nicht rauchen
(sonst zu starke CO-Belastung)
• kein Alkohol, keine Drogen-, Medikamenteneinnahme, keine Blutspende
• kein Körperschmuck, der die Wärmeleitung zur Haut verstärkt
• vor der Übung bereits reichlich (alkoholfreies) getrunken haben
• keine Mobiltelefone oder Feuerzeuge mitführen
Anforderungen an Trainer / Teilnehmer
Fachliche Eignung
• Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
• vorherige Unterweisung und Einweisung in das Objekt
• Trainer muss im sicheren Umgang mit der Übungsanlage geschult sein;
Mindestqualifikation Gruppenführer
• sicherer Umgang mit der Wärmebildkamera
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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
PSA Teilnehmer
Achtung! Belastung der PSA bei der Heißausbildung vielfach größer, als bei
vielen Brandeinsätzen; daher unbedingt auf völlig intakte und korrekt angelegte
PSA achten
komplette PSA für den Innenangriff:
• Kleidung der Leistungsstufe 2 nach DIN EN 469
alternativ auch Einsatzkleidung nach HuPF Teile 1 und 4
(im RDA ggf. auch Ponchos zum Überziehen zum Schutz der Ausrüstungen)
• Helme und Handschuhe für den Innenangriff geeignet
• Atemschutzgeräte (die nach der Übung ohne gründliche Wartung nicht
für den Einsatzdienst eingesetzt werden dürfen)
Achtung! Keine durchnässte Kleidung in der Übungsanlage verwenden
direkt von Durchzündung beaufschlagte (verfärbte) Kleidung aussondern
Wechselwäsche und Duschzeug
Zu PSA für den Trainer
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
PSA Trainer
Achtung! Belastung der Trainer in RDA ist noch größer, als die der Teilnehmer;
daher zusätzlich zur Kleidung der Teilnehmer Spezialkleidung einsetzen:
• Kühlwesten
• PBI-Kleidung z. Zt. am besten geeignet
• möglichst unauffällige und unbestreifte Kleidung, um Teilnehmern keine
Orientierungshilfe zu geben
• unterschiedliche Helmfarbe eher wirkungslos, da sich die Helme ohnehin
schwarz färben (RDA)
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Maßnahmen vor der Heißausbildung
• Getränke/Verpflegung bereitstellen
• Kühlmittel bereitstellen (z. B. Wasserwanne …)
• Prüfungen am Übungsobjekt
Gasbefeuerte Anlagen
Holzbefeuerte Anlagen
• Einweisung in die Übungsanlage
• Einweisung in die Übung
• Unterweisung zu den Notfallmaßnahmen
• redundante Wasserversorgung zum Schutz der Teilnehmer aufbauen
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Maßnahmen vor der Heißausbildung
Prüfungen am Übungsobjekt – gasbefeuerte Anlagen
Umsetzung der Anforderungen gemäß Betriebsanleitung
(s. a. Herstellerangaben); Prüfung:
• Sicherheitssensoren, Lüftungsklappen funktionsbereit
•
Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit der Not-Aus-Einrichtungen
• Alarmierungseinrichtungen vorhanden u. funktionsbereit
• vorh. Leitstände zugänglich
• Fluchtwege und –türen unverschlossen und frei von Hindernissen
• Kommunikationstechnik, Leuchten, Wärmebildkamera funktionsfähig
• keine brennbaren Gegenstände bzw. nicht benötigte Gegenstände in
der Anlage
• Prüfung der Anlage auf sichtbare Schäden oder andere Mängel
• Prüfung, dass sich keine unbefugten Personen im Übungsbereich aufhalten
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Maßnahmen vor der Heißausbildung
Prüfungen am Übungsobjekt – holzbefeuerte Anlagen
• Umsetzung der Anforderungen gemäß Betriebsanleitung/Herstellerangaben
• Prüfung aller Darstellungsmittel
•
nicht brennbar
•
Gasflaschen als Darstellungsmittel leer (mit Loch versehen)
• Prüfung der Funktionsfähigkeit der Rauchabzugsklappen
• Prüfung Zugänglichkeit und Öffenbarkeit der Notausgänge
• Kommunikationstechnik, Leuchten, Wärmebildkamera funktionsfähig
• keine brennbaren Gegenstände bzw. nicht benötigte Gegenstände in
der Anlage
• Prüfung der Anlage auf sichtbare Schäden oder andere Mängel
• Prüfung, dass sich keine unbefugten Personen im Übungsbereich aufhalten
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Durchführung der Heißausbildung
• theoretischer Unterricht
• Prüfung der gesundheitlichen Eignung der Übungsteilnehmer
• Einweisung in die Übungsanlage und die Übung
• Unterweisung zu den Notfallmaßnahmen
• Inbetriebnahme der Anlage
• korrektes Anlagen der PSA einschl. der gegenseitigen Kontrolle
• praktische Übungen
z. B. Strahlrohrtraining / Seitenkriechgang / Türöffnungsprozedur /
Absuchen von Räumen / Retten von Personen/
Brandbekämpfungsmaßnahmen / Erkennen sich anbahnender
Rauchgasdurchzündungen / Einsetzen des Funks /
Atemschutzüberwachung / Bereitstellung Sicherheitstrupp /
Atemschutznotfall
Das Ziel / Ergebnis der Übung sollte (wie in der Praxis) das Löschen
des Brandes sein.
Durchführung der Heißausbildung
• Überwachung der Übenden und der Raumtemperaturen durch die
Trainer (z. B. mittels Wärmebildkamera)
• sofortiger Übungsabbruch bei körperlichen Beschwerden eines
Teilnehmers:
Zunehmende Brustschmerzen, Kurzatmigkeit, auftretende Müdigkeit
oder Schwindelgefühle, Übelkeit, Kopfschmerzen,
Unterschenkelschmerzen (Hinweis auf Durchblutungsstörungen),
Muskelkrämpfe, Bauchschmerzen, Bewusstseinstrübungen.
• zeitliche Begrenzung der Übungsdauer auf 20 – 30 min
• im Umkreis 5 m von den Türen einer RDA dürfen sich keine Personen
aufhalten; Bereich markieren oder absperren
• Bei Notfall oder nach Beendigung der Übung Verlassen des
Übungsobjektes durch die Teilnehmer nach genauer Anweisung der
Trainer
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Nachbereitung der Heißausbildung
• Kleidung ausschütteln/ausklopfen, um CO2-Konzentration zu verringern
• Entlastung des Blutkreislaufes
gemeinsames Abschwitzen; Kleidung Ablegen (Sommer) oder öffnen
(Winter);
Achtung! Ausrüstungsteile können noch heiß sein
Kühlung der Hände und Unterarme
• viel Trinken
• Abfrage des Gesundheitszustandes der Teilnehmer
(behandlungsbedürftige Auffälligkeiten)
• Kontrolle der PSA auf Schäden
• Auswertung der Übung/Erfahrungsaustausch/Fehlerdiskussion
• Ruhezeiten von mind. 30 min
• Duschen und Umkleiden
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