Die Prüfung der PSA gegen Absturz Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist bei jedem Einsatz hohen Anforderungen ausgesetzt und muss unter Umständen sogar Ihr Leben retten. Vor jeder Benutzung hat der Anwender deshalb eigenständig die sogenannte Sichtprüfung durchzuführen. Hierbei wird die PSA auf sichtbare Beeinträchtigungen und Beschädigungen überprüft. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt weiterhin vor, dass der Unternehmer dazu verpflichtet ist die PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Kontakt: Friedrich Delker GmbH & Co. KG Manderscheidtstr. 20 45141 Essen *Ausgenommen hiervon sind Höhensicherungs- und Abseilgeräte! Telefon: +49 (0) 8912 - 504 Telefax: +49 (0) 8912 - 100 E-Mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc