Das deutsche Nachbarrecht im Überblick Rechtsanwältin Jana Laurentius Das deutsche Nachbarrecht im Überblick Recht-Verständlich! e. Deutschherrenstr. 37, 53177 Bonn Tel. 0228 37 11 07 [email protected] www.verein-rechtverstaendlich.de Themen • Recht des Grundstückseigentümers kontra Recht der Nachbarn • Bereiche des Nachbarrechts und Beispiele • Ihre Fragen § § § Mein Recht als Eigentümer § 903 Satz 1 BGB Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Eigentümer zu sein ist toll... ...man darf veräußern, man darf Grundschuld man will sein Grundstück wenn man will; es mit einer belasten, wenn ...man darf auf seinem Grundstück bauen, wenn man will; man darf es bepflanzen, wenn man will ...man darf anderen verbieten, z.B. sein Grundstück zu betreten ...und meine Rechte als Nachbar?? • Bürgerliches Gesetzbuch • Nachbarrechtsgesetz NRW • Öffentlich-rechtliche Vorschriften • Und wenn alles nicht hilft: Das „nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis“ Regelung der Grenzverhältnisse • Anspruch jedes Grundstückseigentümers ggü. Nachbarn auf Mitwirkung bei der Errichtung einer Grenzmarkierung (z.B. Zaun) • Einfriedungspflicht bei bebauten Grundstücken, Einfriedung muss „ortsüblich“ sein (i. Zw. 1,20 m) • Im Zweifel gemeinsame Nutzung und gemeinsame Unterhaltung von Grenzeinrichtungen Insbesondere: Wände Eine Nachbarwand ist eine Wand, die auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht und von Gebäuden auf beiden Grundstücken genutzt werden soll. Eine Grenzwand ist eine Wand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet wurde. Insbesondere: Der Überbau Eigentümer baut über die Grundstücksgrenze, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt Nachbar hat Anspruch auf eine jährlich im voraus zu zahlende Geldrente Aber ich baue doch nur auf meinem Grundstück! Das darf ich doch wohl? Jein... • Abstandsflächen • Zulässige Höhe und Breite von Gebäuden • Fenster- und Lichtrecht • Rücksichtnahmegebot Nutzung meines Grundstücks durch Nachbarn • Schaffung einer Zugangsmöglichkeit zum Nachbargrundstück • Verlegung von Rohren und Leitungen zum Nachbargrundstück • Betreten meines Grundstücks für Bauarbeiten etc. (Hammerschlags- und Leiterrecht) • Sonstige Nutzungen Schaffung einer Zugangsmöglichkeit/ Verlegung von Rohren u. Leitungen • durch vertragliche Absprachen – Problem: wirken nicht gegenüber Dritten • durch Eintragung von Dienstbarkeiten • Baulasten – Problem: nur öffentlich-rechtlicher Natur • Notwegrecht Hammerschlag- und Leiterrecht • Recht des Nachbarn auf vorübergehendes Benutzen und Betreten des Grundstücks zwecks Durchführung von Bau- und Instandsetzungsarbeiten • zulässig nur bei vorheriger schriftlicher Anzeige, bei Nutzung über einen Monat Entschädigungspflicht Sonstige Rechte des Nachbarn am eigenen Grundstück • Recht auf Nutzung eines Baumes auf dem Nachbargrundstück, Mitbenutzung eines Brunnens •Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte Handlungen zu unterlassen Einwirkungen auf ein Grundstück • „Unwägbare“ Immissionen • Grobimmissionen • Gefahren durch Anlagen und Gebäude • Vertiefung des Nachbargrundstücks „Unwägbare” Immissionen Duldungspflichten, soweit Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich Duldungspflichten außerdem bei wesentlichen Beeinträchtigungen, soweit diese auf eine ortsübliche Nutzung zurückzuführen sind und nicht abgestellt werden können; in diesem Fall u.U. Anspruch auf Entschädigung Ansprüche bei Fehlen einer Duldungspflicht • Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche • Schadenersatzansprüche “Grobimmissionen“ § 906 BGB gilt nicht! Stattdessen „Richterrecht“ sowie spezialgesetzliche Regelungen. Gefahren durch Anlagen und Gebäude am Nachbargrundstück • Gefahrdrohende Anlagen: Anspruch gegen Nachbarn auf Unterlassung der Herstellung oder Unterhaltung gefahrdrohender Anlagen • Drohender Gebäudeeinsturz: Anspruch gegen Nachbarn, dass notwendige Vorkehrungen getroffen werden Vertiefung des Nachbargrundstücks Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. Umgekehrt auch bei Erhöhung eines Nachbargrundstücks Anspruch auf Absicherung (§ 30 NachbG NRW). Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Spenden an den gemeinnützigen Verein „Recht-Verständlich! e.V.“ sind willkommen: Spendenkonto bei der VR-Bank Bonn Kontonummer: 450 350 00 14 Bankleitzahl: 38 160 220 Recht-Verständlich! e. www.verein-rechtverstaendlich.de Tel: 0228 37 11 07 Vortrag erstellt von Rechtsanwältin Jana Laurentius, 2007
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