Benachrichtigung der Anleger Nähere Einzelheiten zum Part-VII-Verfahren gemäß Financial Services and Markets Act 2000 in Bezug auf die von der The Royal Bank of Scotland plc ausgegebenen IPED-Wertpapiere bzw. entgegengenommenen IPEDEinlagen Aktualisiert am 19. November 2015 Ihr Zugriff auf dieses Dokument gilt als Zusicherung uns gegenüber, dass sie keine US-Person (U.S. person) sind und dass Sie sich nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Territorien und Besitzungen (einschließlich Puerto Rico, den Amerikanischen Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa, der Insel Wake und den Nördlichen Marianen), einem Staat der Vereinigten Staaten von Amerika oder dem District of Columbia aufhalten und dass Sie ansonsten berechtigt sind, die nachfolgenden Informationen zu erhalten. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen weder an Dritte weitergeleitet oder weitergegeben noch auf irgendeine Weise vervielfältigt werden; insbesondere dürfen sie nicht an eine US-Person oder an eine Adresse in den Vereinigten Staaten von Amerika weitergeleitet werden. Jede Weiterleitung, Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Informationen, gleich ob insgesamt oder teilweise, ist unzulässig. Eine Missachtung dieser Vorschrift kann einen Verstoß gegen den US-amerikanischen Securities Act of 1933 in jeweils geltender Fassung oder gegen das geltende Recht anderer Rechtsordnungen darstellen. Am 19. Februar 2014 gab The Royal Bank of Scotland plc ("RBS plc") bekannt, dass sie – vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigabe – mit der BNP Paribas S.A. ("BNP Paribas") die Veräußerung bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Bereich strukturierte Produkte für Privatinvestoren und Aktienderivate der RBS plc ("IPED-Geschäft") sowie des damit in Verbindung stehenden Market-Makings vereinbart habe (die "Geplante Transaktion"). Die RBS plc wolle im Rahmen der Geplanten Transaktion, soweit möglich, gesetzlich vorgesehene Übertragungsverfahren nutzen, um die rechtliche Übertragung der infrage kommenden Transaktionen (einschließlich Wertpapiere) an die BNP Paribas oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen umzusetzen. Insbesondere würden die RBS plc und die BNP Paribas gemeinsam auf das Ziel hinwirken, ein Verfahren zur Übertragung von Bankgeschäften gemäß Part VII des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (das "Part-VII-Verfahren") durchzuführen, das unter anderem der gerichtlichen und aufsichtsrechtlichen Freigabe unterliege. Die RBS plc und die BNP Paribas haben am 28. September 2015 beim Court of Session in Schottland (der "Court of Session") einen Antrag (der "Antrag") auf Freigabe des Part-VII-Verfahrens gestellt. Ein erster Anhörungstermin (preliminary hearing) wurde dort am 29. September 2015 durchgeführt. Am 19. November 2015 wurde ein letzter Anhörungstermin durchgeführt, bei dem der Court of Session sämtliche Antragsumstände in Erwägung gezogen hat, so auch die Interessen der betroffenen Parteien. Obwohl ihre Zustimmung nicht erforderlich war, konnten Anleger und Kontrahenten oder andere Parteien, die der Ansicht waren, dass sich das Part-VII-Verfahren nachteilig für sie auswirken würde, schriftlich (auch durch Übersenden der Einwände an die RBS plc und/oder die BNP Paribas) oder persönlich beim Anhörungstermin zur Freigabe des Part-VII-Verfahrens beim Court of Session Einwände erheben. Unter Berücksichtigung dieser Einwände hat der Court of Session entschieden, dass die Freigabe des Part-VII-Verfahrens angemessen ist. Das Part-VII-Verfahren wird voraussichtlich am 7. Dezember 2015, 00:01 Uhr (GMT), (oder an einem anderen späteren Datum, auf das sich die RBS plc und die BNP Paribas schriftlich einigen) in Kraft treten (das "Datum des Inkrafttretens"). Page 1/5 Änderungen des Datums des Inkrafttretens werden gegebenenfalls auf unserer Website unter http://investors.rbs.com/FSMAtransfer-IPED/ veröffentlicht. Eine Reihe häufig gestellter Fragen (frequently asked questions, FAQ) in Bezug auf das Part-VIIVerfahren ist ebenfalls auf der Website verfügbar. Die Erteilung der Freigabe durch den Court of Session hat zur Folge, dass die entsprechenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des IPED-Geschäfts am Datum des Inkrafttretens auf die BNP Paribas, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung, oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen übertragen werden. Weitere Ankündigungen werden am oder um das Datum des Inkrafttretens erfolgen. Es wird auf die Bekanntmachung über den Informationsdienst (regulatory news service announcement) verwiesen, die zum Datum dieser Benachrichtigung veröffentlicht wurde und die dieser Benachrichtigung beigefügt ist. Aktualisiert: 19. November 2015 Page 2/5 Anhang – Regulatory News Service Announcement Genehmigung des Part-VII-Verfahrens gemäß dem Financial Services and Markets Act 2000 in Bezug auf die von der The Royal Bank of Scotland plc ausgegebenen IPED-Wertpapiere bzw. entgegengenommenen IPEDEinlagen 19. November 2015 Am 29. September 2015 hat The Royal Bank of Scotland plc ("RBS plc") bekannt gegeben, dass sie beim Court of Session in Schottland (der "Court of Session") gemeinsam mit der BNP Paribas S.A. ("BNP Paribas") einen Antrag (der "Antrag") auf Freigabe eines Verfahrens zur Übertragung von Bankgeschäften in Bezug auf bestimmte Wertpapiere und Einlagen sowie bestimmte damit im Zusammenhang stehende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Bereich strukturierte Produkte für Privatinvestoren und Aktienderivate der RBS plc ("IPED-Geschäft") auf die BNP Paribas, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung, (das "Part-VII-Verfahren") gemäß Part VII des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (das "Gesetz") gestellt hat, und dass am 29. September 2015 ein erster Anhörungstermin (preliminary hearing) vor dem Court of Session stattgefunden hat. Am 19. November 2015 erging durch den Court of Session ein Beschluss (der "Beschluss") gemäß Part VII des Gesetzes, kraft dessen u. a.: 1. die Freigabe des Part-VII-Verfahrens gemäß Section 111 des Gesetzes erfolgte, in dessen Rahmen bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem IPED-Geschäft der RBS plc auf die Londoner Niederlassung der BNP Paribas übertragen werden und in dessen unmittelbarem Anschluss die Rolle der Emittentin der Wertpapiere (Securities Issuer Role) (gemäß der Definition im Part-VII-Verfahren) von der BNP Paribas auf die BNP Paribas Arbitrage Issuance B.V. ("BNPP IBV") übertragen werden; 2. gemäß Section 112(1)(a) des Gesetzes mit Wirkung zum "Datum des Inkrafttretens" (voraussichtlich der 7. Dezember 2015 oder ein anderes Datum, auf das sich die RBS plc und die BNP Paribas schriftlich einigen), 00:01 Uhr (GMT), die Übertragung des Teils der Unternehmung, des Vermögens und der Verbindlichkeiten, auf den das Part-VII-Verfahren angewendet wird (im Part-VII-Verfahren als Übertragener Geschäftsbereich (Transferring Business) definiert), erfolgte, wobei der Beschluss in Bezug auf Restliche Vermögenswerte (Residual Assets) und Restliche Verbindlichkeiten (Residual Liabilities) der RBS plc (jeweils gemäß der Definition im Part-VII-Verfahren) bis zum relevanten Späteren Übertragungstag (Subsequent Transfer Date) (gemäß der Definition im Part-VII-Verfahren) keine Wirkung entfalten soll; 3. gemäß Section 112(1)(a) des Gesetzes mit Wirkung zum Relevanten Datum (Relevant Date) (gemäß der Definition im PartVII-Verfahren) die Übertragung sämtlicher Rechte, Leistungen, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der RBS plc aus oder im Zusammenhang mit den Übertragenen Vermögenswerten (Transferring Assets) und den Übertragenen Verbindlichkeiten (Transferring Liabilities) (jeweils gemäß der Definition im Part-VII-Verfahren) erfolgte; sowie 4. gemäß Sections 112(2)(a), 112(2)(c), 112(2A) sowie 112(2B) des Gesetzes angeordnet wurde, dass die Übertragung für sämtliche Personen, die über Anteile oder Rechte an einem beliebigen Teil der Übertragenen Vermögenswerte (Transferring Assets) oder der Übertragenen Verbindlichkeiten (Transferring Liabilities) verfügen, gültig und verbindlich ist, unbeschadet jeglicher Beschränkungen der Übertragung oder anderweitigen Verfügung über dieselben, und dass die Übertragung so in Kraft tritt, als: (a) bestünde keine Notwendigkeit, die Zustimmung einer Person einzuholen; und (b) bestünden keine Verstöße oder Kollisionen in Bezug auf diese Anteile oder Rechte. Page 3/5 Beschlusskopien können auf Antrag bei der CMS Cameron McKenna LLP, Saltire Court, 20 Castle Terrace, Edinburgh EH1 2EN, Vereinigtes Königreich, angefordert werden. Das Dokument, das die Bedingungen des Part-VII-Verfahrens festlegt, ein Dokument, das die Zusammenfassung dieser Bedingungen beinhaltet, die von der BNP Paribas für die Verpflichtungen der BNPP IBV übernommene Garantie und das unwiderrufliche Angebot (irrevocable offer), welches die BNP Paribas und die BNPP IBV zugunsten der betreffenden Wertpapierinhaber unterzeichnet haben, stehen in Kopie auf der folgenden Website zur Verfügung: http://investors.rbs.com/FSMAtransfer-IPED/ Von der BNP Paribas dem Court of Session gegenüber eingegangene Verpflichtungen zugunsten von Einlegern und von der BNP Paribas und der BNPP IBV jeweils dem Court of Session gegenüber eingegangene Verpflichtungen zugunsten von Wertpapierinhabern sowie eine Reihe häufig gestellter Fragen (frequently asked questions, FAQ) in Bezug auf das Part-VIIVerfahren stehen ebenfalls in Kopie auf der folgenden Website zur Verfügung: http://investors.rbs.com/FSMA-transfer-IPED/ Ansprechpartner für weitere Informationen: RBS Investor Relations Matthew Richardson Head of Debt Investor Relations Tel: +44 (0)20 7678 1800 RBS Press Office Tel: +44 131 523 4205 Page 4/5 Haftungsausschluss In Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung oder zu sonstigen Zwecken sollte sich niemand auf die in dieser Mitteilung genannten Informationen hinsichtlich der Wertpapiere, die voraussichtlich auf die BNPP IBV als neuer Emittentin übertragen werden oder nicht übertragen werden, oder der Einlagen, die voraussichtlich auf die BNP Paribas als neuer Einlagenbank übertragen werden oder nicht übertragen werden, oder hinsichtlich sonstiger Einzelheiten des Part-VII-Verfahrens berufen und es sollte jedem bewusst sein, dass Änderungen der gegenwärtigen Vorhaben (einschließlich der konkreten Wertpapiere, die ggf. auf die BNPP IBV als neuer Emittentin übertragen werden, und der konkreten Einlagen, die ggf. auf die BNP Paribas als neuer Einlagenbank übertragen werden, der Art und Weise, auf die diese Wertpapiere letztlich ggf. auf die BNPP IBV als neuer Emittentin übertragen werden bzw. auf die diese Einlagen letztlich ggf. auf die BNP Paribas als neuer Einlagenbank übertragen werden, des Zeitplans für die Übertragung dieser Wertpapiere auf die BNPP IBV als neuer Emittentin bzw. dieser Einlagen auf die BNP Paribas als neuer Einlagenbank sowie jeglicher sonstiger Einzelheiten des vorstehend beschriebenen Part-VII-Verfahrens) vorgenommen werden können, soweit dies erforderlich ist oder nach freiem Ermessen der RBS plc oder der BNP Paribas aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen für wünschenswert befunden wird. Entsprechend sollten keine Informationen in dieser Mitteilung als Zusicherung angesehen werden (und die Informationen in dieser Mitteilung stellen keine solche Zusicherung dar), dass die BNPP IBV (nicht) auf die in dieser Mitteilung beschriebene Weise, entsprechend dem in dieser Mitteilung beschriebenen Zeitplan oder überhaupt die neue Emittentin der Wertpapiere der RBS plc wird bzw. dass die BNP Paribas (nicht) auf die in dieser Mitteilung beschriebene Weise, entsprechend dem in dieser Mitteilung beschriebenen Zeitplan oder überhaupt die neue Einlagenbank für die Einlagen der RBS plc wird. Unter http://investors.rbs.com/FSMA-transfer-IPED/ erhalten Anleger Informationen darüber, welche Wertpapiere voraussichtlich im Wege des Part-VII-Verfahrens auf die BNPP IBV als neuer Emittentin übertragen werden bzw. welche Einlagen voraussichtlich im Wege des Part-VIIVerfahrens auf die BNP Paribas als neuer Einlagenbank übertragen werden (diese Informationen entsprechen dem jeweils auf dieser Website angegebenen Stand). Zur Klarstellung: Diese Mitteilung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und versandt und stellt kein Angebot gegenüber irgendeiner Person dar. Bei Fragen hinsichtlich steuerlicher oder sonstiger Folgen der Veräußerung bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem IPED-Geschäft der RBS plc sowie des damit in Verbindung stehenden Market-Makings (die "Geplante Transaktion") (einschließlich des Part-VII-Verfahrens) für Sie persönlich wenden Sie sich bitte an Ihre steuerlichen oder sonstigen Berater. Warnhinweis Einige Aussagen in dieser Bekanntmachung können "zukunftsbezogene Aussagen (forward-looking statements)" im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act of 1995 darstellen. Diese "zukunftsbezogenen Aussagen" geben die gegenwärtigen Ansichten der Unternehmensleitung in Bezug auf bestimmte Ereignisse in der Zukunft oder die künftige finanzielle Entwicklung wieder und beruhen unter Umständen nicht auf tatsächlichen Daten der Vergangenheit oder Gegenwart. "Zukunftsbezogene Aussagen" sind möglicherweise an Formulierungen wie "voraussichtlich", "davon ausgehen", "erwarten", "schätzen", "prognostizieren", "beabsichtigen", "planen", "vorhersagen" und ähnlichen Formulierungen, die auf künftige Ereignisse und Trends hinweisen, zu erkennen. Insbesondere enthält diese Bekanntmachung unter anderem zukunftsbezogene Aussagen in Bezug auf die Geplante Transaktion (einschließlich des Part-VII-Verfahrens). Diese Aussagen basieren auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen und unterliegen verschiedenen Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den "zukunftsbezogenen Aussagen" enthaltenen prognostizierten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen können. Einige "zukunftsbezogene Aussagen" basieren auf gegenwärtigen Annahmen in Bezug auf künftige Ereignisse, die sich möglicherweise als nicht zutreffend herausstellen. Zu den weiteren Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Schätzungen der zukunftsbezogenen Aussagen in dieser Bekanntmachung abweichen können, zählen unter anderem die Möglichkeit, das Part-VII-Verfahren zeitnah abzuschließen, Änderungen der aufsichtsrechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern, in denen The Royal Bank of Scotland Group und die BNP-Paribas-Gruppe tätig sind, Änderungen der Gesetze, Vorschriften, Rechnungslegungsstandards und Besteuerung (einschließlich Änderungen der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften und Liquiditätsanforderungen) im Vereinigten Königreich und im Ausland sowie der Erfolg der RBS plc, der BNP Paribas bzw. der BNPP IBV beim Management der mit den vorgenannten Faktoren verbundenen Risiken. Auf "zukunftsbezogene Aussagen" sollte nicht unangemessen vertraut werden, da diese Aussagen lediglich den Stand zum Datum dieser Bekanntmachung wiedergeben. Die RBS plc ist nicht verpflichtet, die in dieser Bekanntmachung ggf. enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen an nach dem Datum dieser Bekanntmachung eintretende Ereignisse oder Umstände oder an unvorhergesehene Ereignisse anzupassen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen, Aussagen und Ansichten stellen nach keinem anwendbaren Recht ein öffentliches Angebot dar; sie stellen ferner kein Angebot zum Verkauf bzw. keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten und keine Beratung oder Empfehlung hinsichtlich dieser Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente dar. Page 5/5
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