Mitteilungen aus der WK Einsprachen Innerschweizerischer Fussballverband Innerschweizerischer Fussballverband Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen Fussballverbandes IFV-Homepage Dokumentationen Reglemente Innerschweizerischer Fussballverband Artikel 5.1 Gegen folgende Beschlüsse kann weder Einsprache noch Rekurs erhoben werden: - Bussenverfügungen des Verbandsvorstandes betreffend Fernbleiben von Delegiertenversammlungen, Tagungen und Kurse des IFV - Verwarnung durch den Schiedsrichter - Bussen und Suspensionen wegen 2. Verwarnung im gleichen Spiel (gelb/rot) - Bussen und Suspensionen, herrührend aus Verwarnungen - Automatische Suspension für das erste, dem Platzverweis infolge einer direkten roten Karte folgende Verbandsspiel dieser Mannschaft Innerschweizerischer Fussballverband Muster-Einsprache auf unserer Homepage Dokumentationen Formulare Wichtig: Gegen persönliche Strafen von Spielern, Trainern, Funktionären usw. kann der Vereine keine Einsprache erheben. Eine allfällige Einsprache kann nur der Bestrafte in seinem persönlichen Namen einreichen und unterzeichnen. Gegen Vereinsstrafen (Forfaits, Ordnungsbussen gegen den Verein) kann nur der Verein, rechtsgültig gemäss Vereinsstatuten unterzeichnet, eine Einsprache einreichen. Innerschweizerischer Fussballverband Mitteilungen aus der WK Rekurse Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen Fussballverbandes IFV-Homepage Dokumentationen Reglemente Innerschweizerischer Fussballverband Alle Einspracheentscheide der Fachkommission des IFV können mittels Rekurs beim Rekursgericht IFV angefochten werden. Betreffend Legitimation gilt bei Rekursen das Gleiche wie bei Einsprachen: - Nur der Bestrafte ist berechtigt, einen Rekurs einzulegen - Rekurse durch Vereine sind gemäss Statuten durch den Verein zu unterzeichen Innerschweizerischer Fussballverband Mitteilungen aus der WK Proteste Wettspielreglement des SFV IFV-Homepage Dokumentationen Reglemente Innerschweizerischer Fussballverband Artikel 50: Protestanmeldung Nur durch den Kapitän möglich Artikel 51: Formalitäten nach dem Spiel Protestformular des SR. Unterschrift durch die Kapitäns der beiden Teams (bei Juniorenteams auch noch durch den verantwortlichen Trainer). Artikel 52: Bestätigung des Protestes Bestätigung spätestens am dritten Tag nach dem betreffenden Verbandsspiel durch Schreiben des Vereins mit statutarisch gültigen Unterschriften. Artikel 53: Kaution Spiele der 2. Liga regional alle übrigen Spiele Fr. 200.-Fr. 150.-- Innerschweizerischer Fussballverband Mitteilungen aus der WK Diverses Informationen aus der TK (Technische Kommission) Junioren D9 ergänzende Modalitäten Saison 2015/16 Spielzeit 3 x 25 Minuten, 5 Minuten Pause Keine Wechsel ausser bei Verletzungen während eines Drittels Jeder auf der Spielerkarte aufgeführte Spieler muss zwingend mindestens ein komplettes Drittel (25 Minuten) absolvieren Innerschweizerischer Fussballverband Mitteilungen aus der WK Diverses Informationen aus der TK (Technische Kommission) Juniorinnen Kategorie B Saison 2015/16: 9:9, jedoch auf grosse Tore, Strafraum bis Strafraum Saison 2016/17: 11:11 auf das ganze Feld Innerschweizerischer Fussballverband Reglement über die Leistungen (Leistungstarif) IFV-Homepage Dokumentationen Reglemente Innerschweizerischer Fussballverband Diverse Aenderungen (Beträge, Gestaltung, usw.) WETTSPIELWESEN Bearbeitungsgebühr pro Verfügung: (ausser bei Verwarnungen) wird in Busse integriert Fr. 10.-- Forfaitgebühren neu: Fr. 250.-Fr. 100.-- Einsatz nichtqualifzierte/gesperrte Spieler 2.-5. Liga / Frauen / Senioren Junioren Forfaitgebühren neu: 2.-5. Liga / Frauen / Senioren Fr. 300.-Nichtantreten, verspätetes Antreten Junioren Fr. 200.-(alle Kategorien letzten zwei Runden im Herbst und im Frühling = doppelte Busse!) Innerschweizerischer Fussballverband Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 150.-- alle Kategorien Fr. 300.-- alle Kategorien Fr. 400.-- Abmeldung nach Anmeldeschluss Rückzugsgebühren neu: Nach Veröffentlichung der Spielpläne Rückzugsgebühren neu: Während laufender Meisterschaft Innerschweizerischer Fussballverband Artikel 4 Trainer und Funktionäre Wegweisung vom Spielfeld wegen unerlaubtem Betreten Fr. 100.-Wegweisung vom Spielfeld nach Reklamieren Fr. 150.-- Wegweisung vom Spielfeld nach Beleidigung Fr. 250.-- Wegweisung vom Spielfeld nach grober Beleidigung Fr. 350.-- Innerschweizerischer Fussballverband Wiederholtes Wegweisen 2. Fall: Aufgebot Pro Fairplay-Kommission und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten» 3. Fall: doppelte Busse und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten» + mindestens 2 Spielsperren 4. Fall: Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten» + mindestens 4 Spielsperren Trainer und Funktionäre, welche dem Aufgebot zum Kurs «Negatives Verhalten» nicht Folge leisten, werden mit einer Sperre von 6 Monaten belegt. Spielabbruch verursacht durch Trainer: + mindestens 2 Spielsperren + normale Forfaitbusse Busse Fr. 500.-- Innerschweizerischer Fussballverband Bisheriger Artikel 7 «Leibchenreklame» Wird gestrichen, es werden also keine Gebühren mehr belastet. Die Ausführungsvorschriften für die Werbung auf der Spielerausrüstung bleiben jedoch bestehen und können wie folgt eingesehen werden: IFV-Homepage Amateurliga Dokumentationen Innerschweizerischer Fussballverband Anpassungen Bussen bei Verwarnungen Im Sinne des Verursacherprinzips und aufgrund des Wegfalls der Gebühren für die Leibchenreklamen werden die Bussen für Verwarnungen wie folgt erhöht: Innerschweizerischer Fussballverband Die Bearbeitungsgebühr von bisher Fr. 10.– entfällt und wird direkt in die Busse der Verwarnung integriert: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung bisher Fr. 20.-Fr. 30.-Fr. 40.-Fr. 50.-Fr. 60.-Fr. 70.-Fr. 80.-Fr. 90.-Fr. 100.-- neu Fr. 35.-Fr. 45.-Fr. 55.-Fr. 105.-Fr. 115.-Fr. 125.-Fr. 135.-Fr. 185.-Fr. 195.-- Innerschweizerischer Fussballverband
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