Hier finden Sie die Informationen

Mitteilungen aus der WK
Einsprachen
Innerschweizerischer Fussballverband
Innerschweizerischer Fussballverband
Rechtspflege-Reglement des
Innerschweizerischen
Fussballverbandes
IFV-Homepage
Dokumentationen
Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Artikel 5.1
Gegen folgende Beschlüsse kann weder Einsprache noch Rekurs erhoben
werden:
- Bussenverfügungen des Verbandsvorstandes betreffend Fernbleiben von
Delegiertenversammlungen, Tagungen und Kurse des IFV
- Verwarnung durch den Schiedsrichter
- Bussen und Suspensionen wegen 2. Verwarnung im gleichen Spiel
(gelb/rot)
- Bussen und Suspensionen, herrührend aus Verwarnungen
- Automatische Suspension für das erste, dem Platzverweis infolge einer
direkten roten Karte folgende Verbandsspiel dieser Mannschaft
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Muster-Einsprache auf unserer Homepage
 Dokumentationen
 Formulare
Wichtig:
Gegen persönliche Strafen von Spielern, Trainern, Funktionären usw. kann
der Vereine keine Einsprache erheben.
Eine allfällige Einsprache kann nur der Bestrafte in seinem persönlichen
Namen einreichen und unterzeichnen.
Gegen Vereinsstrafen (Forfaits, Ordnungsbussen gegen den Verein) kann
nur der Verein, rechtsgültig gemäss Vereinsstatuten unterzeichnet, eine
Einsprache einreichen.
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Mitteilungen aus der WK
Rekurse
Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen
Fussballverbandes
IFV-Homepage
 Dokumentationen
 Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Alle Einspracheentscheide der Fachkommission des
IFV können mittels Rekurs beim Rekursgericht IFV
angefochten werden.
Betreffend Legitimation gilt bei Rekursen das
Gleiche wie bei Einsprachen:
- Nur der Bestrafte ist berechtigt, einen Rekurs einzulegen
- Rekurse durch Vereine sind gemäss Statuten durch den
Verein zu unterzeichen
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Mitteilungen aus der WK
Proteste
Wettspielreglement des SFV
IFV-Homepage
Dokumentationen
Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Artikel 50: Protestanmeldung
Nur durch den Kapitän möglich
Artikel 51: Formalitäten nach dem Spiel
Protestformular des SR. Unterschrift durch die Kapitäns der beiden Teams (bei
Juniorenteams auch noch durch den verantwortlichen Trainer).
Artikel 52: Bestätigung des Protestes
Bestätigung spätestens am dritten Tag nach dem betreffenden Verbandsspiel
durch Schreiben des Vereins mit statutarisch gültigen Unterschriften.
Artikel 53: Kaution
Spiele der 2. Liga regional
alle übrigen Spiele
Fr. 200.-Fr. 150.--
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Mitteilungen aus der WK
Diverses
Informationen aus der TK (Technische Kommission)
Junioren D9
 ergänzende Modalitäten Saison 2015/16
Spielzeit 3 x 25 Minuten, 5 Minuten Pause
Keine Wechsel ausser bei Verletzungen während eines Drittels
Jeder auf der Spielerkarte aufgeführte Spieler muss zwingend mindestens
ein komplettes Drittel (25 Minuten) absolvieren
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Mitteilungen aus der WK
Diverses
Informationen aus der TK (Technische Kommission)
Juniorinnen Kategorie B
Saison 2015/16: 9:9, jedoch auf grosse Tore, Strafraum bis Strafraum
Saison 2016/17: 11:11 auf das ganze Feld
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Reglement über die
Leistungen (Leistungstarif)
IFV-Homepage
Dokumentationen
Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Diverse Aenderungen (Beträge, Gestaltung, usw.)
WETTSPIELWESEN
Bearbeitungsgebühr pro Verfügung:
(ausser bei Verwarnungen)  wird in Busse integriert
Fr. 10.--
Forfaitgebühren neu:
Fr. 250.-Fr. 100.--
Einsatz nichtqualifzierte/gesperrte Spieler
2.-5. Liga / Frauen / Senioren
Junioren
Forfaitgebühren neu:
2.-5. Liga / Frauen / Senioren
Fr. 300.-Nichtantreten, verspätetes Antreten
Junioren
Fr. 200.-(alle Kategorien letzten zwei Runden im Herbst und im Frühling = doppelte Busse!)
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Rückzugsgebühren neu:
alle Kategorien
Fr. 150.--
alle Kategorien
Fr. 300.--
alle Kategorien
Fr. 400.--
Abmeldung nach Anmeldeschluss
Rückzugsgebühren neu:
Nach Veröffentlichung der Spielpläne
Rückzugsgebühren neu:
Während laufender Meisterschaft
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Artikel 4
Trainer und Funktionäre
Wegweisung vom Spielfeld wegen unerlaubtem Betreten Fr. 100.-Wegweisung vom Spielfeld nach Reklamieren
Fr. 150.--
Wegweisung vom Spielfeld nach Beleidigung
Fr. 250.--
Wegweisung vom Spielfeld nach grober Beleidigung
Fr. 350.--
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Wiederholtes Wegweisen
2. Fall:
Aufgebot Pro Fairplay-Kommission und/oder Verpflichtung Kursbesuch
«Negatives Verhalten»
3. Fall:
doppelte Busse und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten»
+ mindestens 2 Spielsperren
4. Fall:
Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten»
+ mindestens 4 Spielsperren
Trainer und Funktionäre, welche dem Aufgebot zum Kurs «Negatives Verhalten»
nicht Folge leisten, werden mit einer Sperre von 6 Monaten belegt.
Spielabbruch verursacht durch Trainer:
+ mindestens 2 Spielsperren + normale Forfaitbusse
Busse Fr. 500.--
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Bisheriger Artikel 7 «Leibchenreklame»
Wird gestrichen, es werden also keine Gebühren mehr belastet.
Die Ausführungsvorschriften für die Werbung auf der Spielerausrüstung
bleiben jedoch bestehen und können wie folgt eingesehen werden:
IFV-Homepage
 Amateurliga
 Dokumentationen
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Anpassungen Bussen bei Verwarnungen
Im Sinne des Verursacherprinzips und aufgrund des Wegfalls der
Gebühren für die Leibchenreklamen werden die Bussen für
Verwarnungen wie folgt erhöht:
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Die Bearbeitungsgebühr von bisher Fr. 10.– entfällt und wird direkt in die Busse
der Verwarnung integriert:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
Verwarnung
bisher
Fr. 20.-Fr. 30.-Fr. 40.-Fr. 50.-Fr. 60.-Fr. 70.-Fr. 80.-Fr. 90.-Fr. 100.--
neu
Fr. 35.-Fr. 45.-Fr. 55.-Fr. 105.-Fr. 115.-Fr. 125.-Fr. 135.-Fr. 185.-Fr. 195.--
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