TenneT Besprechungsprotokoll

GESPRÄCHSZUSAMMENFASSUNG
TEILNEHMER
PROTOKOLL
Vertreter der Fachbehörden, Verbände und
Vereinigungen;
Dr. Arno Gramatte, Dr. Danuta Kneipp, Stefan
Kluge (SuedLink Projektteam);
Jörg Rassmus, Elisabeth Eßer (GFNUmweltplanung)
Johannes Schultze (ERM)
Margitta vor dem Gentschenfelde (Froelich &
Sporbeck)
DATUM
21.05.2015
Steffi Hennings
BESPRECHUNGSDATUM
21.05.2015
(SuedLink Projektteam)
ZEIT
13.30 – 17:00 Uhr
ORT
Ökozentrum, Verden / Aller
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Gesprächszusammenfassung - Fachdialog SuedLink in Verden am 21.05.2015:
Arbeitsgruppe 4 - Denkmalschutz, Tourismus, Wirtschaft und Gesundheit1. Ablauf
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Vorstellungsrunde
Präsentation des Verfahrensstandes (Präsentation TenneT TOP 1 & 2, Dr. A. Gramatte,
Dr. D. Kneipp) und des Umgangs mit Aspekten des Denkmalschutzes, des Tourismus, der
Wirtschaft und Gesundheit im Zuge der Trassenkorridorherleitung (Präsentation Umweltplanung TOP 3, Margitta vor dem Gentschenfelde)
Fragen und Diskussion
Zusammenfassung & Ausblick
2. Auszug Präsentation TenneT – Aktueller Stand der Planungen zu SuedLink
Derzeit setzt sich TenneT mit den Hinweisen der Bundesnetzagentur zu dem im Dezember
2014 eingereichten Antrag auf Bundesfachplanung für das Vorhaben SuedLink auseinander. Dabei geht es unter anderem um die systematische Aktualisierung der Datengrundlage für die Trassenkorridorherleitung für Vorhaben Nr. 4. Die entsprechenden Datensätze
werden bereits bei den zuständigen Behörden angefragt. Der nun anstehende Fachdialog
mit Behörden, Verbänden und Vereinigungen soll TenneT helfen, diese Datengrundlage zu
prüfen und zu ergänzen. In Niedersachsen Nord wurden am 13.05.2015 und am
21.05.2015 je zwei Fachgruppensitzungen zu insgesamt vier Themenfeldern durchgeführt
(siehe dazu Präsentation TenneT TOP 1).
3. Schwerpunkte der Diskussion & adressierte Fragestellungen
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Wie werden archäologische Belange außerhalb der in Regionalplänen ausgewiesenen Bereiche für Siedlung und Erholung beachtet? Insbesondere im Bereich der
ALT_089 wird eine Erdkabeloption für einen Bereich geplant, der archäologisch
wertvoll ist.
In den Planungsphasen - Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren - werden der
jeweiligen Planungsebene entsprechend, Untersuchungen zur archäologischen Erkundung
von Bodendenkmalen in Abhängigkeit von der konkreten Anordnung der Trasse im Gelände durchgeführt.
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Innerhalb des 1.000 m breiten Korridors können im späteren Verfahren kleinräumige Maßnahmen, z.B. Verschieben der Maste, durchgeführt werden.
Der Hinweis auf das archäologische Denkmal im Bereich der Erdkabeloption wird aufgenommen.
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Sind zu in Planung befindlichen Baugebieten bestimmte Abstände einzuhalten?
In Aufstellung befindliche Bauleitpläne werden gemäß Kriterienset in den Unterlagen nach
§ 8 NABEG berücksichtigt. Damit eine Planung als hinreichend verfestigt gilt, muss ein
Planaufstellungsbeschluss verfasst sein. Bis dahin können Hinweise auf ausgewiesene
oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne an TenneT übergeben werden. Auch ausgewiesene, aber noch nicht bebaute Gebiete werden beachtet.
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Werden Gewerbegebiete und Rohstoffabbaugebiete gleich behandelt?
Beide Gebietsformen werden beachtet. Zu unterscheiden ist, wie die Gebiete ausgewiesen
sind. Ziele der Raumordnung werden bereits im Antrag nach § 6 NABEG, Bauleitpläne und
Grundsätze der Raumordnung werden in den Unterlagen nach § 8 NABEG berücksichtigt.
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Werden Gebiete, die sich auf der Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe befinden,
beachtet?
Es können nur rechtsverbindliche Ausweisungen beachtet werden. Zu prüfen ist, ob die
Vorschlagsliste in den Unterlagen nach § 8 NABEG zu beachten ist.
Die Querung des Alten Landes ist aus verschiedenen Gründen eine große Herausforderung. Bisher liegen noch keine belastbaren technischen Daten zur Elbquerung vor, um die
Auswirkungen des Eingriffs bewerten zu können.
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Werden Punktdarstellungen und Flächendarstellungen in Regionalen Raumordnungsplänen (RROP) gleichwertig behandelt?
Grundsätzlich ist die Unterscheidung in Ziel und Grundsatz der Raumordnung relevant.
Beide Darstellungen sind kartografisch schwer zu fassen. Dies gelingt insbesondere dann,
wenn vom Regionalplaner Hinweise dazu gegeben werden können, ob sich die textlichen
Ziele z.B. durch Schutzgebietsabgrenzungen abbilden lassen. Liegen TenneT solche Hinweise vor, werden diese berücksichtigt. In den sonstigen Fällen können textliche Ziele nur
im Rahmen z.B. von verbalen qualitativen Betrachtungen und Vergleichen einbezogen
werden.
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Auf welche Weise werden lokale Besonderheiten beachtet, die weder in der Regionalplanung noch in der Bauleitplanung ausgewiesen sind (hier Waldkindergarten
Kirchlinteln)?
Der Hinweis auf den Waldkindergarten Kirchlinteln wird im Rahmen der Ergänzung des
Antrags nach § 6 NABEG berücksichtigt sowie in der strategischen Umweltprüfung für die
Erstellung der Unterlagen nach § 8 NABEG beachtet. Derzeit geht TenneT davon aus,
dass eine Trassenführung innerhalb des Korridors möglich ist, ohne den Bestand des Kindergartens zu gefährden.
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Werden Baudenkmale und Bodendenkmale in der Planung unterschiedlich berücksichtigt unterschieden?
In Niedersachsen ist der Umgebungsschutz von Baudenkmalen nicht genau definiert. Hier
ist die Prüfung des Einzelfalls notwendig und erfolgt in den Unterlagen nach § 8 NABEG.
Punktuelle Denkmale sind auf der Ebene der Korridorsuche nicht abbildbar. Hierfür werden
im späteren Verfahren kleinräumige Lösungen gesucht. Spätere Untersuchungen erfolgen
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im Maßstab 1:50 000. Hinweise werden aber aufgenommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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Wie werden Dorf- und Mischgebiete in Bezug auf eine Erdverkabelung bewertet?
Das EnLAG nutzt den Wortlaut „dem überwiegend Wohnen dienend“ für den Innenbereich
(§ 34 BauGB), für Außenbereiche nach § 35 BauGB sieht das EnLAG diese Beschränkung
nicht vor. Dorf- und Mischgebiete werden entsprechend im Außenbereich berücksichtigt.
• Ist eine stärkere Beeinflussung des Menschen durch Erdkabel zu erwarten als bei
Freileitungen?
Der Grenzwert für magnetische Felder durch Gleichstromleitungen liegt laut der 26. BImSchV bei 500 Mikrotesla (µT).
SuedLink wird von TenneT so geplant, errichtet und betrieben, dass die gesetzlichen
Grenzwerte sicher eingehalten werden. Dies gilt sowohl für Freileitungen als auch für Erdkabel.
Im Rahmen der Diskussion wurden außerdem die Breite der Erdkabeltrasse sowie das
Thema Wald als schallabsorbierendes Schutzgut angesprochen.
4. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
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TenneT prüft das Denkmalverzeichnis linearer Elemente.
TenneT prüft, inwieweit die Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe in den Unterlagen
nach § 8 NABEG zu beachten ist.
TenneT sendet den Teilnehmern Informationen über das Thema Elektromagnetische Felder zu.
TenneT bittet die Träger öffentlicher Belange darum, flächenhafte Darstellungen zu symbolhaften oder textlichen Festlegungen in den Raumordnungsplänen zur Verfügung stehen, sofern diese vorliegen.
5. Ausblick
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Eingegangene Hinweise und Daten werden im Anschluss an die Fachdialoge vom Vorhabenträger ergebnisoffen ausgewertet: Alle Hinweise werden geprüft und ggf. bei der Beschreibung von regionalen Besonderheiten und lokalen Konfliktstellen berücksichtigt, soweit die Kriterien bereits auf Ebene des Antrags nach § 6 NABEG relevant sind. Ansonsten
werden die Hinweise für die weiteren Verfahren vorgehalten. In jedem Falle werden die
Hinweise in einer den Antrag nach § 6 NABEG begleitenden Dokumentation zum Projektdialog der Bundesnetzagentur übergeben.
Nach Abschluss der Ergänzung des Antrags nach § 6 NABEG wird die Bundesnetzagentur
Antragskonferenzen durchführen (für Hinweise zu Grundlagen und dem Ablauf der Antragskonferenzen s. Präsentation TenneT TOP 5).