GESPRÄCHSZUSAMMENFASSUNG TEILNEHMER PROTOKOLL Vertreter der Fachbehörden, Verbände und Vereinigungen; Dr. Arno Gramatte, Dr. Danuta Kneipp, Stefan Kluge (SuedLink Projektteam); Jörg Rassmus, Elisabeth Eßer (GFNUmweltplanung) Johannes Schultze (ERM) Margitta vor dem Gentschenfelde (Froelich & Sporbeck) DATUM 21.05.2015 Steffi Hennings BESPRECHUNGSDATUM 21.05.2015 (SuedLink Projektteam) ZEIT 13.30 – 17:00 Uhr ORT Ökozentrum, Verden / Aller SEITE 1 von 3 Gesprächszusammenfassung - Fachdialog SuedLink in Verden am 21.05.2015: Arbeitsgruppe 4 - Denkmalschutz, Tourismus, Wirtschaft und Gesundheit1. Ablauf Vorstellungsrunde Präsentation des Verfahrensstandes (Präsentation TenneT TOP 1 & 2, Dr. A. Gramatte, Dr. D. Kneipp) und des Umgangs mit Aspekten des Denkmalschutzes, des Tourismus, der Wirtschaft und Gesundheit im Zuge der Trassenkorridorherleitung (Präsentation Umweltplanung TOP 3, Margitta vor dem Gentschenfelde) Fragen und Diskussion Zusammenfassung & Ausblick 2. Auszug Präsentation TenneT – Aktueller Stand der Planungen zu SuedLink Derzeit setzt sich TenneT mit den Hinweisen der Bundesnetzagentur zu dem im Dezember 2014 eingereichten Antrag auf Bundesfachplanung für das Vorhaben SuedLink auseinander. Dabei geht es unter anderem um die systematische Aktualisierung der Datengrundlage für die Trassenkorridorherleitung für Vorhaben Nr. 4. Die entsprechenden Datensätze werden bereits bei den zuständigen Behörden angefragt. Der nun anstehende Fachdialog mit Behörden, Verbänden und Vereinigungen soll TenneT helfen, diese Datengrundlage zu prüfen und zu ergänzen. In Niedersachsen Nord wurden am 13.05.2015 und am 21.05.2015 je zwei Fachgruppensitzungen zu insgesamt vier Themenfeldern durchgeführt (siehe dazu Präsentation TenneT TOP 1). 3. Schwerpunkte der Diskussion & adressierte Fragestellungen Wie werden archäologische Belange außerhalb der in Regionalplänen ausgewiesenen Bereiche für Siedlung und Erholung beachtet? Insbesondere im Bereich der ALT_089 wird eine Erdkabeloption für einen Bereich geplant, der archäologisch wertvoll ist. In den Planungsphasen - Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren - werden der jeweiligen Planungsebene entsprechend, Untersuchungen zur archäologischen Erkundung von Bodendenkmalen in Abhängigkeit von der konkreten Anordnung der Trasse im Gelände durchgeführt. DATUM SEITE 21.05.2015 2 von 3 Innerhalb des 1.000 m breiten Korridors können im späteren Verfahren kleinräumige Maßnahmen, z.B. Verschieben der Maste, durchgeführt werden. Der Hinweis auf das archäologische Denkmal im Bereich der Erdkabeloption wird aufgenommen. Sind zu in Planung befindlichen Baugebieten bestimmte Abstände einzuhalten? In Aufstellung befindliche Bauleitpläne werden gemäß Kriterienset in den Unterlagen nach § 8 NABEG berücksichtigt. Damit eine Planung als hinreichend verfestigt gilt, muss ein Planaufstellungsbeschluss verfasst sein. Bis dahin können Hinweise auf ausgewiesene oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne an TenneT übergeben werden. Auch ausgewiesene, aber noch nicht bebaute Gebiete werden beachtet. Werden Gewerbegebiete und Rohstoffabbaugebiete gleich behandelt? Beide Gebietsformen werden beachtet. Zu unterscheiden ist, wie die Gebiete ausgewiesen sind. Ziele der Raumordnung werden bereits im Antrag nach § 6 NABEG, Bauleitpläne und Grundsätze der Raumordnung werden in den Unterlagen nach § 8 NABEG berücksichtigt. Werden Gebiete, die sich auf der Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe befinden, beachtet? Es können nur rechtsverbindliche Ausweisungen beachtet werden. Zu prüfen ist, ob die Vorschlagsliste in den Unterlagen nach § 8 NABEG zu beachten ist. Die Querung des Alten Landes ist aus verschiedenen Gründen eine große Herausforderung. Bisher liegen noch keine belastbaren technischen Daten zur Elbquerung vor, um die Auswirkungen des Eingriffs bewerten zu können. Werden Punktdarstellungen und Flächendarstellungen in Regionalen Raumordnungsplänen (RROP) gleichwertig behandelt? Grundsätzlich ist die Unterscheidung in Ziel und Grundsatz der Raumordnung relevant. Beide Darstellungen sind kartografisch schwer zu fassen. Dies gelingt insbesondere dann, wenn vom Regionalplaner Hinweise dazu gegeben werden können, ob sich die textlichen Ziele z.B. durch Schutzgebietsabgrenzungen abbilden lassen. Liegen TenneT solche Hinweise vor, werden diese berücksichtigt. In den sonstigen Fällen können textliche Ziele nur im Rahmen z.B. von verbalen qualitativen Betrachtungen und Vergleichen einbezogen werden. Auf welche Weise werden lokale Besonderheiten beachtet, die weder in der Regionalplanung noch in der Bauleitplanung ausgewiesen sind (hier Waldkindergarten Kirchlinteln)? Der Hinweis auf den Waldkindergarten Kirchlinteln wird im Rahmen der Ergänzung des Antrags nach § 6 NABEG berücksichtigt sowie in der strategischen Umweltprüfung für die Erstellung der Unterlagen nach § 8 NABEG beachtet. Derzeit geht TenneT davon aus, dass eine Trassenführung innerhalb des Korridors möglich ist, ohne den Bestand des Kindergartens zu gefährden. Werden Baudenkmale und Bodendenkmale in der Planung unterschiedlich berücksichtigt unterschieden? In Niedersachsen ist der Umgebungsschutz von Baudenkmalen nicht genau definiert. Hier ist die Prüfung des Einzelfalls notwendig und erfolgt in den Unterlagen nach § 8 NABEG. Punktuelle Denkmale sind auf der Ebene der Korridorsuche nicht abbildbar. Hierfür werden im späteren Verfahren kleinräumige Lösungen gesucht. Spätere Untersuchungen erfolgen DATUM SEITE 21.05.2015 3 von 3 im Maßstab 1:50 000. Hinweise werden aber aufgenommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Wie werden Dorf- und Mischgebiete in Bezug auf eine Erdverkabelung bewertet? Das EnLAG nutzt den Wortlaut „dem überwiegend Wohnen dienend“ für den Innenbereich (§ 34 BauGB), für Außenbereiche nach § 35 BauGB sieht das EnLAG diese Beschränkung nicht vor. Dorf- und Mischgebiete werden entsprechend im Außenbereich berücksichtigt. • Ist eine stärkere Beeinflussung des Menschen durch Erdkabel zu erwarten als bei Freileitungen? Der Grenzwert für magnetische Felder durch Gleichstromleitungen liegt laut der 26. BImSchV bei 500 Mikrotesla (µT). SuedLink wird von TenneT so geplant, errichtet und betrieben, dass die gesetzlichen Grenzwerte sicher eingehalten werden. Dies gilt sowohl für Freileitungen als auch für Erdkabel. Im Rahmen der Diskussion wurden außerdem die Breite der Erdkabeltrasse sowie das Thema Wald als schallabsorbierendes Schutzgut angesprochen. 4. Ergebnisse der Arbeitsgruppe TenneT prüft das Denkmalverzeichnis linearer Elemente. TenneT prüft, inwieweit die Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe in den Unterlagen nach § 8 NABEG zu beachten ist. TenneT sendet den Teilnehmern Informationen über das Thema Elektromagnetische Felder zu. TenneT bittet die Träger öffentlicher Belange darum, flächenhafte Darstellungen zu symbolhaften oder textlichen Festlegungen in den Raumordnungsplänen zur Verfügung stehen, sofern diese vorliegen. 5. Ausblick Eingegangene Hinweise und Daten werden im Anschluss an die Fachdialoge vom Vorhabenträger ergebnisoffen ausgewertet: Alle Hinweise werden geprüft und ggf. bei der Beschreibung von regionalen Besonderheiten und lokalen Konfliktstellen berücksichtigt, soweit die Kriterien bereits auf Ebene des Antrags nach § 6 NABEG relevant sind. Ansonsten werden die Hinweise für die weiteren Verfahren vorgehalten. In jedem Falle werden die Hinweise in einer den Antrag nach § 6 NABEG begleitenden Dokumentation zum Projektdialog der Bundesnetzagentur übergeben. Nach Abschluss der Ergänzung des Antrags nach § 6 NABEG wird die Bundesnetzagentur Antragskonferenzen durchführen (für Hinweise zu Grundlagen und dem Ablauf der Antragskonferenzen s. Präsentation TenneT TOP 5).
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