Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/3152
12.02.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Westenberger und Dennis Thering (CDU)
vom 05.02.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Welche Folgen hat der Umbau des Klostersterns und des Eppendorfer
Baums für die Infrastruktur des Stadtteils und der Stadt?
Im Zuge der Politik des Senats sollen Klosterstern und Eppendorfer Baum
umgebaut werden. Durch massiven Protest der Anwohner sowie der Gewerbetreibenden des Eppendorfer Baums hat Verkehrsstaatsrat Rieckhof Medienberichten zufolge nunmehr entschieden, die Anzahl der Parkplätze im
Innenkreisel des Klostersterns, anders als bisher von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) geplant, nicht zu verändern. Diese
Entscheidung erscheint allerdings als eine willkürliche Einzelentscheidung,
die das Gesamtpaket der fragwürdigen Senatsmaßnahmen nur partiell entschärft und den eigentlichen Herausforderungen nicht Rechnung trägt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Zu den Planungen am Klosterstern und Eppendorfer Baum ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt worden. Am 4. Juni 2015 hat eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden. Vom 5. bis 12. Juni 2015 standen ein mobiles Informationsbüro und Informationsstände vor Ort. In dieser Zeit sind auch strukturierte
dialogische Interviews mit Gewerbetreibenden, Kunden, Anwohnern und anderen
Beteiligten geführt worden. Am 13. Juni 2015 wurde ein ganztägiger Workshop mit
intensiver Bürgerbeteiligung veranstaltet. Am 1. Dezember 2015 fand eine weitere
öffentliche Informationsveranstaltung zum Abschluss der Planungen statt. Bei allen
Veranstaltungen waren fachkundige Personen vor Ort und haben Informationen
gegeben, Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen. Insbesondere
während des Workshops haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene Vorschläge eingebracht und diskutiert.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die aktuelle Planung sind unter http://
lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klosterstern-umgestaltung/ dokumentiert.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Während der Senat in Drs. 21/1182 eine Zahl von 65 Parkplätzen am
Klosterstern anführte, sind dort laut der Präsentation für die zweite
Informationsveranstaltung vom 1. Dezember 20151 44 Parkplätze möglich und wurden 97 Fahrzeuge gezählt. Wie viele Parkplätze gibt es
aktuell am Klosterstern?
Im Inneren des Kreisels Klosterstern stehen derzeit circa 45 Parkplätze zur Verfügung, wenn alle Pkw längs zur inneren Fahrspur abgestellt werden. Es wird jedoch
1
http://lsbg.hamburg.de/contentblob/4657396/data/klosterstern-praesentation-zur-2informationsveranstaltung-vom-1-dezember-2015.pdf.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
unter Inkaufnahme von Behinderungen der übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer und Inkaufnahme von Beschädigungen der abgestellten Fahrzeuge deutlich enger und schräg zur inneren Fahrspur geparkt. Dadurch stehen im Kreiselinneren circa 65 Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Darüber hinaus wird auch der mittlere, begrünte und mit Bäumen bewachsene Trennstreifen zum Parken genutzt. Zeitweise sind dadurch insgesamt bis zu 97 abgestellte Pkw gezählt worden.
2.
Trifft es zu, dass jüngst entschieden wurde, die Parkplätze am Klosterstern in der bisherigen und in der Antwort auf 1. genannten Anzahl zu
erhalten?
Wenn ja,
a)
welche Stelle beziehungsweise welcher Funktionsträger aus welcher Behörde hat die Letztentscheidung hierüber getroffen?
b)
welche Begründung liegt dieser Entscheidung zugrunde?
c)
hatten die Einwendungen der örtlichen Bevölkerung und insbesondere der Gewerbetreibenden vor Ort Einfluss auf diese Entscheidung?
Während der Bürgerbeteiligung haben sich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer
kritisch dazu geäußert, dass die Parkmöglichkeiten im Innenkreisel eingeschränkt
werden sollen. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung hat der zuständige Staatsrat
entschieden, den Parkplatz im Inneren des Kreisels weitgehend in der derzeitigen
Situation zu belassen. Lediglich das Parken auf dem mittleren, begrünten Trennstreifen soll zukünftig unterbunden werden, um Gefährdungen und Behinderungen durch
parkende Kfz und Ein- und Ausparkvorgänge zu verhindern.
3.
Wie viele Parkplätze gibt es aktuell in der Straße Eppendorfer Baum?
In der Straße Eppendorfer Baum zwischen Klosterstern und Hegestraße gibt es 40
allgemeine Parkplätze, zwei Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
und acht Stellplätze im eingeschränkten Halteverbot (Ladezonen).
4.
Wird es auch einen Bestandsschutz für die Parkplätze in der Straße
Eppendorfer Baum geben?
Wenn nein, warum nicht?
In der Straße Eppendorfer Baum wird es zukünftig 38 allgemeine Parkplätze, zwei
Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und zwei Ladezonen mit 23
beziehungsweise 28 Meter Länge (entspricht zusammen neun Stellplätzen) geben.
5.
Welche Bäume werden am Klosterstern und im Bereich Eppendorfer
Baum im Rahmen des Umbaus gefällt, welche bleiben erhalten? Bitte
exakte Auflistung mit Flurkarte.
Am Klosterstern und im Eppendorfer Baum sind keine Baumfällungen geplant. Im
Eppendorfer Baum sollen zwei Bäume zusätzlich gepflanzt werden.
Im
Übrigen
umgestaltung/.
6.
siehe
http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klosterstern-
Schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die weiteren manifesten Einwendungen der Anwohner und Gewerbetreibenden
bezüglich des Klostersterns und des Eppendorfer Baums als irrelevant
ein?
Nein. Viele im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragene Anregungen sind in die
Planung eingeflossen. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/
4481992/klosterstern-umgestaltung/.
7.
2
Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die
provisorische Verschränkung der auf den Klosterstern einmündenden
Fahrstreifen des Eppendorfer Baums mit Rückstaubildung mindestens
bis zur Hegestraße?
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
8.
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Zu welchem Ergebnis kommt der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde durch die im vergangenen Jahr eingerichtete Testphase?
Die U-Bahn-Station Klosterstern soll barrierefrei ausgebaut werden. Dazu wird ein
Aufzug installiert werden, der aufgrund der Lage der Haltestelle im derzeitigen Fahrbahnbereich des Eppendorfer Baum positioniert werden wird. Dadurch wird zukünftig
an der Zufahrt Eppendorfer Baum in den Klosterstern eine der beiden derzeit vorhandenen Fahrspuren entfallen. Die Testphase mit Einrichtung einer einstreifigen Verkehrsführung an der Einmündung vom Eppendorfer Baum in den Klosterstern hat die
zuvor berechnete Simulation des zukünftigen Zustands bestätigt.
9.
Welche Bedeutung misst der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde dem periodischen beidseitigen Verkehr zwischen Flughafen
und Innenstadt bei und welche konzeptionelle Alternativstrecke konnte
der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in dieser Testphase
erarbeiten?
Bei der Planung wurde auch der zum Flughafen führende Durchgangsverkehr berücksichtigt. Die wegweisende Beschilderung zwischen Flughafen und Zentrum soll nicht
verändert werden.
10. Welches Konzept verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde nun bezüglich der Busüberliegerplätze? Wie viele entstehen wo
und wie viele Parkplätze müssen dafür weichen? Bitte genaue Aufstellung mit Flurkarte.
Im Eppendorfer Baum soll der Überliegerplatz auf der Nordseite entfallen. Auf der
Südseite sollen zwei Überliegerplätze verbleiben, von denen einer gleichzeitig die
Endhaltestelle der Buslinie 114 ist. Dafür werden keine Parkplätze entfallen. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klosterstern-umgestaltung/.
11. Welches Konzept verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde bezüglich der Ladezonen am Eppendorfer Baum? Bitte genaue
Auflistung mit Flurkarte.
Siehe Antwort zu 4. sowie http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/klostersternumgestaltung/.
12. Welches Konzept verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige
Behörde bezüglich der Fahrradwege am Eppendorfer Baum und am
Klosterstern? Bitte genaue Darstellung mit Flurkarte.
Im Eppendorfer Baum wird es beidseitig Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer geben. Die heute noch vorhandenen Radwege in den Nebenflächen werden als
Teil der zukünftigen Gehwege umgebaut werden. Im Klosterstern wird es am heutigen
rechten Fahrbahnrand einen Radweg geben, der 3 cm höher liegen wird als die Fahrbahn und durch einen 65 cm breiten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt sein wird. Im Übrigen siehe http://lsbg.hamburg.de/stadtstrassen/4481992/
klosterstern-umgestaltung/.
13. An welchen Standorten sollen welche Ladezonen für die Einzelhändler in
der Straße Eppendorfer Baum zwischen Isestraße und Eppendorfer
Baum genutzt werden können?
Auf der Nordseite wird es eine 28 Meter lange Ladezone auf Höhe der Hausnummer
Eppendorfer Baum 4, auf der Südseite eine 23 Meter lange Ladezone auf Höhe der
Hausnummer Eppendorfer Baum 7 geben.
Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
14. Die Frist zur Stellungnahme durch die Träger öffentlicher Belange (TÖB)
im Rahmen der Erstverschickung ist am 6. Januar 2016 abgelaufen.
Welche TÖB haben eine entsprechende Stellungnahme abgegeben,
inwieweit widersprechen die Inhalte dieser Stellungnahmen dem Inhalt
der Erstverschickung und wann wird die Schlussverschickung erfolgen?
Es liegen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange (TÖB) vor:
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde
für Umwelt und Energie, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Finanzbehörde, Bezirksamt Eimsbüttel, Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg, Hamburger Hochbahn AG, Hamburger Stadtreinigung, Handelskammer, Leitungsunternehmen, Taxen-Union Hamburg Hansa e.V. und P + R Betriebsgesellschaft mbH.
Die Handelskammer kritisierte den Verlust von Parkplätzen. Die übrigen TÖB gaben
eine Vielzahl von inhaltlichen Hinweisen zur weiteren Bearbeitung, die weitgehend
berücksichtigt werden konnten.
Die Schlussverschickung soll im März 2016 erfolgen.
15. In der Antwort auf Drs. 21/706 hat der Senat im Vorwort den Wortlaut
einer im Namen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer
(LSBG) herausgegebenen Infozeitung abgedruckt. Darin heißt es unter
anderem: „Im Vordergrund stehen dabei neben der Erneuerung des
Straßenbelags eine verbesserte Verkehrsführung für alle, die mit dem
Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind und die Neuordnung des
ruhenden (PKW- und Fahrrad-) Verkehrs.“ Welche konkreten Verbesserungen wird es in diesem Kontext für diejenigen geben, die mit dem Auto
unterwegs sind?
Der Bau eines Radwegs direkt am Fahrbahnrand im Kreisel Klosterstern soll die
Unfallgefahren für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrer gleichermaßen
mindern.
Da zukünftig nicht auf dem mittleren Trennstreifen im Klosterstern geparkt werden
darf, entfallen die bisher daraus resultierenden Gefahren für den fließenden Verkehr.
Durch die Anlage von Schutzstreifen für Radfahrende im Eppendorfer Baum sind die
Radfahrerinnen und Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer. Unfallgefahren können so
vermieden werden.
Durch den Umbau der Kreuzung Eppendorfer Baum/Hochallee/Isestraße, einschließlich einer optimierten Ampelschaltung wird sich der Verkehrsfluss verbessern.
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