Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Der Bürgermeister

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Der Bürgermeister Verwendung des Stadtlogos von Bad Neuenahr-Ahrweiler
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt die Nutzung des Logos Dritten grundsätzlich kostenlos zur Verfügung und begrüßt ausdrücklich die Verwendung des Logos. Das Logo soll zusätzlich zu den bestehenden Signets verwendet werden. Für die Nutzung des
Logos ist ein schriftlicher Antrag (Mail/Brief/Fax) unter Angabe des Verwendungszweckes, der erforderlichen Dateiformate und der
Nutzeranschrift einschließlich eMail-Adresse an die unten aufgeführte Adresse zu senden. Mit der Antragstellung werden die nachstehenden Lizenzbedingungen anerkannt. Das Logo wird dem Antragsteller per Mail zugesandt.
Lizenzbestimmungen für die Nutzung des Logos der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bei Verwendung des Logos der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, gleich welcher Art, gilt grundsätzlich folgendes als vereinbart, es sei
denn, es ist ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden:
1.) Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler verfügt zum Zwecke des Stadtmarketings über ein Logo. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen uneingeschränkt bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
2.) Alle Formen des Merchandising, die sich ausschließlich auf die Vermarktung des Logos beziehen (z.B. Herausgabe von Pins,
Aufdrucken auf Werbeartikeln etc. ) liegen bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
3.) Die Verwendung und Nutzung des Logos der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist nur nach vorheriger, schriftlich erteilter Genehmigung durch die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler möglich. Die Genehmigung gilt nur für die bei der Stadtverwaltung
angefragte Verwendung im beantragten Nutzungskontext. Durch die Nutzung darf nicht der Eindruck erweckt werden, es handle sich
um offizielle Seiten der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bzw. durch sie autorisierte Publikationen. Jegliche Reproduktion, Neuveröffentlichung oder Wiederverbreitung des Logos ohne die vorherige schriftliche Genehmigung seitens der Stadt Bad NeuenahrAhrweiler ist untersagt.
4.)Die Verfremdung und Abänderung des Logos der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist untersagt. Das gilt insbesondere auch für eine
Änderung der Farben*1 oder eine verzerrte Darstellung*2 des Logos. Eine 1-farbig eingefärbte Darstellung der 1-farbigen Varianten
des Logos*3 (Strich- und Graustufenvariante) aus technischen oder gestalterischen Gründen ist gestattet. Die mehrfarbige Variante
des Logos muss grundsätzlich auf weißem Hintergrund dargestellt*4 werden. Ist dies nicht möglich, muss eine 1-farbige Variante des
Logos benutzt werden.
5.) Der Nutzer verpflichtet sich mind. 1 Belegexemplar kostenfrei an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Stadtmarketing,
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, zu senden.
6.) Bei Missbrauch des Stadtlogos behält sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Erhebung einer Konventionalstrafe in angemessener Höhe vor.
Für die vereinbarungsgemäße Nutzung bedanken wir uns herzlich.
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Herr Thomas Spitz
Stab Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel.: 02641-87-184
[email protected]
Antrag zur Verwendung des Stadtlogos Bad Neuenahr-Ahrweiler
Per Mail oder Fax an:
Mail: [email protected]
Fax: 02641 – 87 180
Hiermit wird die Verwendung des Stadtlogos für folgenden Zweck beantragt (Angaben in Stichworten):
Logo als
‫ ‫‬Wort und Bild
Darstellung
‫ ‫‬Farbe
‫ ‮‬Bild
‫ ‫‬Graustufen
Benötigtes Dateiformat
eps
pdf
cmyk
rgb
72 dpi
300 dpi
tiff
‫ ‫‬Schwarz-weiß
jpeg
Antragsteller:
Institution:
Name:
Vorname:
Strasse/Hausnr:
PLZ:
Ort:
Tel.:
E-Mail:
Mit der Beantragung zur Nutzung des Stadtlogos akzeptiere ich die Bedingungen für die Verwendung
(Lizenzbedingungen).
Datum
Unterzeichner
Nach Prüfung und Genehmigung Ihres Antrages wird Ihnen das Logo in dem gewünschten Dateiformat
zugesandt.