Anfrage Wissenschaftspolitik - FDP – Fraktion in der Hamburgischen

4. Dezember 2015
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.11.2015
und
Antwort des Senats
- Drucksache 21/2422 -
Betr.: 200-Tage-Bilanz von Senatorin Fegebank
Senatorin Fegebank ist jetzt seit gut 200 Tagen im Amt. Es ist nicht erkennbar, dass sie
messbare Verbesserungen für die Hamburger Hochschulen bewirkt hat.
Ich frage den Senat:
Wissenschaft und Forschung sind zentrale Faktoren für die Zukunftsfähigkeit moderner Metropolen.
Die Leitung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) und die Präsidien
der staatlichen Hamburger Hochschulen haben unmittelbar nach der Regierungsbildung einen gemeinsamen, von Vertrauen und Respekt getragenen Dialog begonnen. Sie haben diesen Prozess mit
der gemeinsamen Erklärung der Landeshochschulkonferenz und der Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vom September dieses Jahres bekräftigt. Dabei ist das den Hochschulen
gesetzlich zugestandene Recht auf Selbstverwaltung einschließlich Handlungsfreiheit, Flexibilität und
Planungssicherheit auch in finanzieller Hinsicht verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Grundlage
dafür bilden die bis 2020 gültigen Hochschulvereinbarungen einschließlich deren Revisionsklauseln,
die mit ihrer kontinuierlichen Steigerung die Grundfinanzierung sicherstellen. Hinzu kommen vollständig die Mittel des Hochschulpaktes.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Was hat Senatorin Fegebank gegen die Unterfinanzierung der Hamburger Hochschulen,
die von ihrer Partei jahrelang beklagt wurde, getan?
Hamburg wendet auf Basis des von der Bürgerschaft am 17. Dezember 2014 beschlossenen Doppelhaushalts 2015/2016 für die Wissenschaft und Forschung rund 1 Milliarde Euro jährlich auf. Das sind
rund 7,6 Prozent des Gesamthaushalts. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, zusätzlich 40 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung zu verwenden. Die Festlegung über die Schwerpunktsetzung im Bereich Wissenschaft und Forschung sowie die haushaltstechnische Umsetzung werden in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Die zuständige Behörde ist hierzu in engem Austausch mit den Hochschulen. Im
Übrigen siehe Vorbemerkung.
2.
Hat Senatorin Fegebank dafür gesorgt, dass die 30 Mio €, die der Bund der Stadt Hamburg durch Übernahme der BAFöG-Kosten erspart, den Hamburger Hochschulen zugute
kommt, wie es ihre Partei vor der Bürgerschaftswahl verlangt hat?
Siehe Drs. 21/339.
3.
Was hat Senatorin Fegebank dagegen unternommen, dass die Universität Hamburg und
die Technische Universität Hamburg-Harburg ihren Betrieb nur durch den Abbau von
Rücklagen aufrecht erhalten können, also von ihrer Substanz leben?
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Die Summe der nicht verausgabten Mittel setzt sich aus noch nicht verwendeten Mitteln des Hochschulpakts und dem in den Jahresabschlüssen der Hochschulen ausgewiesenen Eigenkapital zusammen. Die Verwendung der Hochschulpaktmittel erfolgt fortlaufend entsprechend den Vorgaben
des Bundes. Die Verwendung von in Vorjahren gebildeten Gewinnrücklagen setzt ein planerisches
beziehungsweise eingetretenes negatives Betriebsergebnis voraus, welches dann in der Regel zum
Jahresende in einer Abschlussbuchung ausgeglichen wird (siehe Drs. 21/1038). Demzufolge kann aus
der Auflösung von Rücklagen aus Vorjahren nicht geschlossen werden, dass die Universität Hamburg
und die Technische Universität Hamburg-Harburg von ihrer Substanz leben.
4.
Was hat Senatorin Fegebank dagegen unternommen, dass der Anteil der ausländischen
Absolventen an den Hamburger Hochschulen zurück geht?
Die Rekrutierung und Begleitung von internationalen Studierenden bis zu ihrem eventuellen Abschluss
an einer Hamburger Hochschule erfolgt durch die Hochschulen selbst. Die BWFG unterstützt die
Hochschulen in ihren hochschuleigenen Internationalisierungsstrategien.
International ausgerichtete Hochschulen und der systematische Ausbau internationaler Wissenschaftskooperationen sind für den Senat ein wichtiges strategisches Ziel.
Dies wird insbesondere auch mit den vielfältigen Maßnahmen des Hamburger Integrationskonzeptes
zur Unterstützung und Begleitung ausländischer Studierender verfolgt.
Im Übrigen siehe Drs. 21/1642.
5.
Was hat Senatorin Fegebank unternommen, um das beeindruckende Engagement der
Hamburger Hochschulen für die Flüchtlinge zu koordinieren und zu unterstützen?
Die Hamburger Hochschulen übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle bei der Schaffung einer Willkommenskultur für Flüchtlinge in Hamburg. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für
die Integration. Die Behördenleitung der zuständigen Behörde hat am 27. August 2015 alle Hamburger Hochschulen ins Rathaus zu einem Runden Tisch eingeladen, um sich mit den Hochschulen über
Wege der Integration von geflüchteten Menschen auszutauschen und die Hochschulen untereinander
hierzu zu vernetzen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/2114.
Die zuständige Behörde ist eng in entsprechende Prozesse in den Hochschulen eingebunden. Außerdem ist die für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung zuständige Behörde in den Gremien der
Work and Integration für Refugees (W.I.R.) vertreten.
Ziele dieser Arbeitsprozesse waren u.a. die Optimierung der Modulstruktur von #UHHhilft
(https://www.uni-hamburg.de/uhhhilft.html) und die Implementierung eines Fragebogens für studierwillige Geflüchtete in Zusammenarbeit mit und Anknüpfung an bereits bestehende Erhebungsinstrumente.
Die KMK hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2015 die Erleichterung des Zugangs für studieninteressierte Geflüchtete beschlossen. Die BWFG hat die Hochschulen gebeten, ihr bis Jahresende konkrete
Maßnahmen zu benennen, mit denen die Studierfähigkeit von Flüchtlingen sowie die weitere Internationalisierung der Hochschulen verbessert werden kann.
Darüber hinaus prüft die zuständige Behörde die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Studierende.
Im Übrigen siehe Drs. 21/1632 und Antwort zu 4.
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