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Niedersächsisches
Kultusministerium
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover
Alle öffentlichen berufsbildenden Schulen
und alle berufsbildenden Schulen in
freier Trägerschaft (Ersatzschulen)
in Niedersachsen
Nur per E-Mail
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Frau Tetzlaff
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Durchwahl (0511) 120-
15 - 50303 - TZ 11/15
7070
Hannover
16.11.2015
Statistik der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
Hier: Informationen zur Jahresstatistik 2015
Anlagen: Informationsblatt „Automatischer Versand der verschlüsselten Jahresstatistikdateien“
1. Übersicht
Mit dem Erlass des MK vom 14.09.2015 (15 - 50303 - TZ 09/15) haben Sie grundsätzliche
Informationen zur Schulstatistik (Vorabstatistik und Jahresstatistik) der berufsbildenden Schulen
für das Schuljahr 2015/2016 erhalten. Ergänzend dazu erhalten Sie hiermit weitere Informationen
zur Erstellung der Jahresstatistik für das Schuljahr 2015/2016.
2. Termine
Stichtag für die Erstellung der Jahresstatistik 2015 ist der 15.11.2015. Die Jahresstatistik ist dem
Kultusministerium bis zum 23.11.2015 vorzulegen. Diese Termine gelten für die öffentlichen
berufsbildenden Schulen ebenso wie für die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft
(Ersatzschulen).
3. Programm BBS Planung
Für die Erstellung der Jahresstatistik ist das Programm BBS Planung einzusetzen. Dieses
Programm steht Ihnen im Schul-Portal Niedersachsen
https://stabil.niedersachsen.de
zum Download zur Verfügung.
Die Downloadseite erreichen Sie wie gewohnt über den Link „Download“ im BBS Planung Support
Forum (http://www.nibis.ni.schule.de/~ref_404/index.htm) oder durch Eingabe der oben
genannten Adresse in einem Web-Browser. Die Downloadseite hat den gleichen Aufbau wie die
Ihnen bekannte Seite des BBS Planung Support Forums. Bevor Sie die Seite angezeigt
bekommen, werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrer Schulnummer und einem Schlüsselwort
zu authentifizieren. Das Schlüsselwort wurde Ihnen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 vom IT.N
zugesandt. Es ist identisch mit dem Schlüsselwort, dass Sie für die Arbeit mit EIS-Online-BBS
verwenden.
20151116_Statistikerlass zum 15.11.2015.docx
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Die öffentlichen berufsbildenden Schulen haben die zum Programm BBS Planung gehörende
Zusatzdatenbank S_Daten_Plus bereits am 25.03.2015 im Schul-Portal Niedersachsen zum
Download bereitgestellt bekommen als Anlage zum Erlass „Statistik der berufsbildenden Schulen:
QM-Auswertungen/Update BBS Planung, Version 21.4“. Berufsbildende Schulen in freier
Trägerschaft benötigen diese Zusatzdatenbank für die Erstellung der Jahresstatistik nicht.
Das Programm BBS Planung 22.2 kann auf der Basis von MS Access 2010, MS Access 2007,
MS Access 2003 oder MS Access XP genutzt werden. Das Programm ist für den Einsatz im
Schuljahr 2015/2016 vorgesehen.
BBS Planung 22.2 enthält zu allen Bearbeitungsschritten eine umfangreiche kontextsensitive
Hilfefunktion (Datei „BBS_Planung.chm“); die Hilfefunktion kann im Programm über die Taste
F2 aufgerufen werden.
Den Erlass zur Bereitstellung der Version 22.2 von BBS Planung haben Sie am 03.11.2015
erhalten. Für die Erstellung der Jahresstatistik 2015 arbeiten Sie bitte unbedingt mit der aktuellen
Version BBS Planung 22.2.
Falls Sie für Ihre Schulverwaltung nicht das Programm BBS Planung einsetzen, übertragen Sie
bitte Ihre Schulverwaltungsdaten in BBS Planung und erstellen Sie anschließend hiermit Ihre
Jahresstatistik.
Die öffentlichen berufsbildenden Schulen, die am Schulversuch „SPRINT“ teilnehmen, erhalten
bei der Genehmigung des Schulversuches von der NLSchB das BBS Planung Sprint Update,
dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die am Schulversuch „SPRINT“ teilnehmen,
ermöglicht.
4. Erhebungsunterlagen zur Jahresstatistik 2015
4.1 Prüfbogen
Vor der Abgabe beim Niedersächsischen Kultusministerium sind die Daten der Jahresstatistik
von Ihnen sorgfältig zu prüfen. Dazu rufen Sie in BBS Planung unter „Verwaltung I Statistik I
Prüfbogen“ den sog. „Prüfbogen“ auf. Hier werden Unstimmigkeiten angezeigt, die BBS Planung
in Ihren Daten ermittelt hat. Überprüfen Sie alle angezeigten Unstimmigkeiten und nehmen
Sie die erforderlichen Korrekturen vor. Die Jahresstatistik soll erst dann vorgelegt werden,
wenn in dem Prüfbogen keine Fehler mehr angezeigt werden.
Falls sich trotz intensiver Prüfung einzelne Unstimmigkeiten nicht vollständig beseitigen lassen,
nehmen Sie bitte auf dem Prüfbogen wie folgt entsprechende Erläuterungen vor:
-
Klicken Sie im Programmteil „Verwaltung I Statistik I Prüfbogen“ auf das
Programmsymbol „Druckvorschau".
In der Druckvorschau wählen Sie „Extras I Office Verknüpfungen I Veröffentlichen mit
Microsoft Word".
Anschließend erscheint auf dem Bildschirm das Formular „Prüfbogen". Tragen Sie hier
Ihre Erläuterungen ein und drucken Sie das Formular mit den Erläuterungen aus.
Nach dieser Überprüfung und nach Vornahme der erforderlichen Korrekturen erstellen Sie mit
BBS Planung die Kontroll-Ausdrucke, die an das Niedersächsische Kultusministerium gesandt
werden müssen.
4.2 Übermittlung der Statistikdaten an das Niedersächsische Kultusministerium
Die Begleitberichte, die Sie dem Niedersächsischen Kultusministerium vorlegen müssen,
erstellen Sie mit BBS Planung unter „Verwaltung I Jahresstatistik I Ausdrucke“. Dabei sind im
Einzelnen die folgenden Ausdrucke zu erstellen:
1. Gesamtübersicht
2. Abgleich Unterrichtsstunden KUL und LV
Seite 2
3. Übersicht Abgängerinnen und Abgänger des vorangegangenen Schuljahres
4. Bestandsentwicklung der Bildungsgänge*
5. Ergebnis nachschulischer Laufbahn* (Grundlage zur Berechnung der Kennzahl 2
„Übernahmequote“)
6. Prüfbogenausdruck
* Diese Prüfauswertung ist bei berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) nicht erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass der Ausdruck „Gesamtübersicht" (siehe: „Hauptmenü I Verwaltung I
Jahresstatistik I Ausdruck") eine Übersicht über das Budget in Theorie und Praxis enthält. Eine
gesonderte Einblendung bei den öffentlichen berufsbildenden Schulen macht auf
Budgetüberschreitungen aufmerksam und kann nur erzeugt werden, wenn die aktuelle
Zusatzdatenbank "s_daten_plus.mde" eingebunden ist. Sämtliche Ausdrucke zur Jahresstatistik
enthalten die Versionskennung von BBS Planung.
Die Schulleitung bestätigt mit Ihrer Unterschrift auf den Kontroll-Ausdrucken, dass die Angaben
vollständig und richtig sind. Gleiches gilt für den Ausdruck des Prüfbogens.
Die Zusendung von Dokumenten für die Hauptstatistik auf dem Brief-Postweg entfällt ab
diesem Schuljahr.
Die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unterschriebenen Begleitberichte sind als JPGoder PDF-Dateien einzuscannen und wie alle anderen einzureichenden Dokumente im Ordner
„Statistikdokumente“ des Programmverzeichnisses von BBS Planung zu speichern. Der gesamte
Inhalt des Ordners „Statistikdokumente“ wird zusammen mit den Statistikdaten verschlüsselt und
beim automatischen Upload an das MK versendet.
Sollte der automatische Upload fehlschlagen, ist die verschlüsselte Statistikdatei
„nds_mk_xxxxxx.7z“, die Sie im Ordner „verschluesselte_Jahresstatistik“ finden, an die
E-Mail-Adresse [email protected] zu senden.
Hinweis: Die Datei „nds_mk_xxxxxx.7z“ im Ordner “verschluesselte_Jahresstatistik“ enthält
neben den Statistikdaten auch die Inhalte des Ordners „Statistikdokumente“.
Ein Informationsblatt mit Hinweisen zum automatischen Versand der verschlüsselten
Jahresstatistikdaten ist als Anlage beigefügt.
Die Jahresstatistik ist dem Niedersächsischen Kultusministerium bis spätestens 23.11.2015
vorzulegen. Eine Terminüberschreitung führt zu einer unmittelbaren Verzögerung im weiteren
Erhebungsprozess. Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist im Falle der
Terminüberschreitung in Kenntnis zu setzen. Sie veranlasst die notwendigen Schritte für eine
schnellstmögliche Aufgabenerledigung.
5. Ergänzende Hinweise zur Jahresstatistik
5.1 Arbeitszeitkonto
Die Stunden aus dem verpflichtenden Arbeitszeitkonto sind laut dem Erlass des
Niedersächsischen Kultusministeriums vom 05.09.2011 - 15 - 50303 - TZ 08/11 - mit Beginn der
Jahresstatistik 15.11.2011 verpflichtend in BBS Planung einzutragen und damit Bestandteil der
Jahersstatistik. Diese Daten werden im Rahmen der Jahresstatistik an das Niedersächsische
Kultusministerium übertragen. Fehlerhaft bearbeitete Datensätze des Arbeitszeitkontos werden
in der Jahresstatistik als Fehler ausgewiesen. Zu beachten sind deshalb die gegebenenfalls
vorhandenen Fehlermarkierungen im Register "Arbeitszeitkonto“. Auf die Bedeutung der
Erfassung der Ausgleichsphase für das Stellenausgleichsverfahren weist Referat 15 an dieser
Stelle hin.
Seite 3
5.2
Änderung der Regelstundenzahl gemäß der Vorgriffsregelung des Kultusministeriums vom 31.08.2015 zum Entwurf der Änderungsverordnung der Nds.
ArbZVO-Schule v. 07.08.2015
Für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, die mit der überwiegenden
Anzahl Ihrer Unterrichtsstunden in der Schulform berufliches Gymnasium eingesetzt sind, liegt
die Regelstundenzahlverpflichtung ab dem Schuljahr 2014/2015 gemäß der Vorgriffsregelung
des Kultusministeriums vom 31.08.2015 zum Entwurf der Änderungsverordnung der Nds.
ArbZVO-Schule v. 07.08.2015 rückwirkend bei 23,5. Dies gilt ebenso für Seefahrtslehrkräfte.
Die Erfassung der im Schuljahr 2014/2015 über die tatsächlich bestehende
Unterrichtsverpflichtung hinaus geleisteten Unterrichtswochenstunden der o. g. Lehrkräfte erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt über eine gesonderte Abfrage.
5.3 Lehrkräfteverzeichnis: Anmerkungen zum Schlüsselverzeichnis 2015
Neue Schlüssel, die ab dem Schuljahr 2015/2016 gültig sind:
Schlüssel Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen
9365
Ermäßigung zwecks Teilnahme an der Qualifizierung „sonderpädagogische Förderung“
9910
Teilzeitbeschäftigungsverbot während der Schwangerschaft (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
Aus gegebenem Anlass wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte, die für den
Schulversuch „SPRINT“ eingesetzt werden, unter dem Anrechnungsschlüssel 5455
(Schulversuche / Einzelthemen Bezeichnung angeben) zu verbuchen sind. Im
Lehrkräfteverzeichnis ist für diese Lehrkräfte unter Bemerkungen zur Statistik als Grund
„SPRINT“ anzugeben.
5.4 Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife
Die Schülerinnen und Schüler des Ergänzungsbildungsganges der eigenen Schule und jene der
Fremdschulen sind fachbezogen im Ergänzungsbildungsgang zu unterrichten, der als Kurs
auszuweisen ist. Im Register „Stunden" des Formulars „Gruppen/Kurse" sind die Kurse zum
Erwerb der Fachhochschulreife zwingend mit dem Kürzel „FH" im Feld „Bes." zu kennzeichnen.
Die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule und die der Fremdschule sind in den jeweiligen
Kursen zum Erwerb der Fachhochschulreife zusammenzuführen. Im Eingabeformular
Schülerinnen und Schüler sind Schülerinnen und Schüler, die den Ergänzungsbildungsgang
belegen, in den beiden Auswahlfeldern "Zus. FH-Reife:" mit der jeweiligen Kennung zu versehen.
Im 1. Auswahlfeld ist die Markierung "J" zu setzen, im 2. Auswahlfeld ist der konkrete
Bildungsgang (aktuell: FOZFH1T für die 1. Klassenstufe oder FOZFH2T für die 2. Klassenstufe)
zu selektieren.
Für Lerngruppen zum „Erwerb der zusätzlichen Fachhochschulreife" wird der Budgetwert
errechnet und angezeigt (siehe: „Hauptmenü | Planung | Theoriebereich" bzw. „Hauptmenü |
Erhebungsergebnisse | Jahresstatistik | Budgetierung - Theorie (P2)" bzw. „Hauptmenü |
Verwaltung | Auswertungen | Budgetierung - Theorie (P2)“. Der Statistikausdruck „Abgleich
Unterrichtsstunden KUL und LV“ weist ab diesem Schuljahr auch die Stundenwerte für den
Bildungsgang der „zusätzlichen Fachhochschulreife“ (FOZFH) aus.
5.5
Angabe des ersten Bildungsganges für Schülerinnen und Schüler der Klasse 12 der
Fachoberschule
Das Auswahlfeld "1. Bildungsgang" erscheint ab dem Schuljahr 2015/2016 nur bei Schülerinnen
oder Schülern die sich im Bildungsgang der Fachoberschule Klasse 12 befinden. Hier ist der
Bildungsgang einer Fachoberschule einzugeben, der von dem Schüler oder der Schülerin im vorangegangenen Schuljahr besucht wurde. Für die Auswahl des ersten Bildungsganges ist ein
DropDownfeld vorhanden. Wurde vorher keine Fachoberschule besucht, sind keine Änderungen
im Eingabefeld „1.Bildungsgang“ erforderlich.
Seite 4
5.6 Geänderte Faktorenverzeichnisse
Folgende aktuelle Faktorenanpassungen sind bei der Erstellung der Statistik zu
berücksichtigen:












Die Faktoren des Bildungsganges F2NHG Hotel- und Gaststättengewerbe (3-jährig)
wurden geändert. Für die neu beginnenden Schülerinnen und Schüler ist das
Faktorenverzeichnis F2NHH zu verwenden.
Die Faktoren des Bildungsganges F4PWN Nautik-Kapitän wurden geändert. Für die neu
beginnenden Schülerinnen und Schüler ist das Faktorenverzeichnis F4PWO zu
verwenden.
Die Faktoren des Bildungsganges F4PML Schiffsbetriebstechnik - Leiter der
Maschinenanlage wurden geändert. Für die neu beginnenden Schülerinnen und Schüler
ist das Faktorenverzeichnis F4PMM zu verwenden.
Die Faktoren F2 des Bildungsganges WBX Betriebswirtschaft (3jährig) wurden geändert.
Für die neu beginnenden Schülerinnen und Schüler ist das Faktorenverzeichnis F2WBT
zu verwenden.
Der Bildungsgang BSHHM Holzmechaniker ist auslaufend. Dafür gibt es den Bildungsgang Holzmechaniker nun in folgenden 3 Fachrichtungen:
- BSHMI Herst. v. Möbeln und Innenausbauteilen
- BSHBH Herst. v. Bauelem., Holzpackm. u. Rahmen
- BSHMO Mont. von Innenausb. u. Bauelementen
Die nachfolgenden Fachrichtungen für Gießereimechaniker sind auslaufend:
- BSMG1 Maschinenformguss (aB)
- BSMG2 Handformguss (aB)
- BSMG3 Druck und Kokillenguss (aB)
BSXMN Modenäher/Modenäherin (aB) und BSXMS Modeschneider/Modeschneiderin(aB)
sind auslaufend.
Folgende Bildungsgänge wurden neu aufgenommen:
- BSXMT Textil- und Modenäher(in) und BSXMX Textil- und Modeschneider(in)
- BSBWH Werksteinherstellerin(in)
Im Bildungsgang BSHK Metalltechnik ist die fehlende 2. Klassenstufe ergänzt worden.
Bei den Bildungsgängen B1JFL Floristik, B1J Gartenbau, BSJFL und BSJ3 Florist(in),
BSJGA Gärtner(in), BSJFG und BSJX Werkerin/Werker im Gartenbau, BSJHG Helfer im
Gartenbau wurden die Fakultas angepasst.
Für den Schulversuch BEST (Berufseinstiegsstufe) wurden 14 neue Faktorenverzeichnisse in der Schulform BE (Berufseinstiegsklasse) bereitgestellt. Erkennbar sind die Faktorenverzeichnisse an einem eingefügten „B“ im Bildungsgangschlüssel (z.B.: BEAxV
heisst für BEST BEABxV).
Für den Schulversuch SPRINT wurde das Faktorenverzeichnis BVVSP1V erzeugt. Dieses
Faktorenverzeichnis weist keine Soll- und Iststunden aus. Die Eingabe der Schülerinnen
und Schüler die am Schulversuch Sprint teilnehmen, erfolgt über das Hauptmenü I
Verwaltung I im Formular Schüler/Schülerin.
5.7 Erfassung von Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung
Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 NSchG steht das Verwaltungspersonal zur Personal- und
Mittelbewirtschaftung in unmittelbarem Dienstverhältnis zum Land und ist dementsprechend auch
statistisch zu erfassen. Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung, das gemäß
§ 53 Abs. 1 Satz 2 nicht in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land steht, ist bei der
Abgabe der Jahresstatistik differenziert abzubilden
5.8 Nicht lehrendes Schulpersonal
Tragen Sie auch alle nicht lehrenden Bediensteten des Landes Niedersachsen, die an Ihrer
Schule beschäftigt sind, vollständig in das Lehrkräfteverzeichnis (Verwaltung I Lehrkräfte) ein.
Seite 5
5.9 Mehr- und Minderstunden von Lehrkräften
Gemäß § 4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule sollen Mehr- oder Minderzeiten einer Lehrkraft am Ende
des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Sie können die Einhaltung dieser
Vorgabe für alle Lehrkräfte Ihrer Schule in BBS Planung unter „Verwaltung I Analyse I Lehrkräfte
I Mehr-/Minderstunden der Lehrkräfte“ überprüfen und anschließend entsprechende Korrekturen
vornehmen. Falls dennoch für eine einzelne Lehrkraft eine Abweichung von den Vorgaben der
Nds. ArbZVO-Schule vorliegt, erläutern Sie dies in dem Datenfeld „Bemerkungen zur
Statistik“. Beachten Sie bitte, dass Sie alle Ist-Stunden der Lehrkräfte im Schuljahr 2014/2015
erfassen müssen (z. B. Blockunterricht, periodische Zusatzangebote). Kontrollieren Sie deshalb
mit den programmseitig vorgesehenen Analysemöglichkeiten die Mehrstunden und die
Minderstunden der Lehrkräfte und berichtigen Sie ggf. fehlerhafte Eintragungen.
5.10 Grenzwerte für die Lehrkräfte-Soll-Stunden
BBS Planung liefert in den Faktorentabellen für jeden Bildungsgang klare Vorgaben im Hinblick
auf die Obergrenze und die Untergrenze für die Lehrkräfte-Soll-Stunden. Diese Grenzwerte sind
einzuhalten. Die Einhaltung der Grenzwerte können Sie im Programmteil „Erhebungsergebnisse
I Dienstprogramme I Überschreitung von OG oder UG“ („Theorie“ bzw. „Fachpraxis“) überprüfen
und dann die erforderlichen Korrekturen vornehmen. Falls auch nach den Korrekturen noch
eine Verletzung der Grenzwerte vorliegt, so begründen Sie diese bitte. Zur Nutzung des
oben genannten Programmteils müssen die Daten der Jahresstatistik unter
„Erhebungsergebnisse I Dienstprogramme I Daten importieren I Jahresstatistik“ importiert
werden.
5.11 Gleichmäßige Unterrichtsversorgung, Lehrkräfte-Soll-Stunden und -Ist-Stunden
Nach der EB-BbS, 3. Abschnitt: Klassenbildung, Punkt 2.2, haben die Schulen bei den
organisatorischen Entscheidungen nach Punkt 2.1 zur Klassenbildung eine hohe und
gleichmäßige Unterrichtsversorgung in allen Schulformen Vorrang einzuräumen. Auf die gültige
EB-BbS vom RdErl. d. MK v. 20.05.2014 wird hier insbesondere verwiesen. Sollten Sie bei
einzelnen Bildungsgängen mehr Lehrkräfte-Ist-Stunden als Lehrkräfte-Sollstunden ausgewiesen
haben, bedeutet dies eine Ist-Versorgung von mehr als 100%. Deshalb sind möglichst die
Lehrkräfte-Ist-Stunden maximal bis zur Höhe der Lehrkräfte-Sollstunden anzusetzen.
5.12 Schulversuch „SPRINT“
Schülerinnen und Schüler, die am Schulversuch „SPRINT“ teilnehmen, sind in BBS Planung
aufzunehmen. Lehrkräfte oder anderes Personal, die für den Schulversuch „SPRINT“ eingestellt
werden, sind ebenfalls in BBS Planung aufzunehmen (siehe auch 5.3).
5.13 Religionsstatistik
Die von den berufsbildenden Schulen an das Niedersächsische Kultusministerium übermittelten
Jahresstatistiken bilden die Grundlage für die jährlich vom Niedersächsischen Kultusministerium
erstellte Religionsstatistik. Eine gesonderte Erhebung der Daten zum Religionsunterricht konnte
deshalb bisher entfallen. Tragen Sie insbesondere in BBS Planung präzise ein, ob in einer
bestimmten Klasse evangelischer Religionsunterricht („RE“) oder katholischer
Religionsunterricht („RK“) erteilt wird. Bei konfessionell-kooperativem Unterricht richtet
sich die Zuordnung „RE“ oder „RK“ nach der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft.
Bitte geben Sie ebenfalls im Lehrerstammdatenblatt an, wenn eine Lehrkraft eine Drittfakultas
im Unterrichtsfach Religion erworben hat. Berücksichtigen Sie bitte im Schülerstammdatenblatt,
dass die Angabe zur Konfessionszugehörigkeit für die Schülerinnen und Schüler nicht freiwillig
ist und nachdrücklich eingefordert werden sollte.
5.14 Organisatorische Angaben zur Schule (SD-Datei)
Für die öffentlichen berufsbildenden Schulen ist die E-Mail-Adresse im Schul-Portal
Niedersachsen unter https://stabil.niedersachsen.de zu pflegen. Für alle berufsbildenden
Schulen sind im Programmteil von BBS Planung bei „Verwaltung I Schuldaten“; die
Schuldatenangaben Ihrer Schule zu pflegen. Ihre Eintragungen dienen u. a. der Aktualisierung
der Daten, die zu Ihrer Schule im Niedersächsischen Kultusministerium vorgehalten werden.
Seite 6
6. Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft
Alle Statistikeingaben zu Stunden der Lehrkräfte basieren auf der entsprechenden
Regelstundenzahl (Unterrichtsstunden) für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Soweit die
Arbeitszeit Ihrer Lehrkräfte vertraglich in Zeitstunden festgelegt ist, sind die Zeitstunden auf
Unterrichtsstunden umzurechnen. Beschäftigen Sie z. B. eine Lehrkraft für Fachpraxis in
Vollzeitbeschäftigung entspricht das, unabhängig von den tatsächlichen vereinbarten Stunden,
einer Regelstundenzahl von 27,5 Unterrichtsstunden. Teilzeitbeschäftigungen sind entsprechend
dem Arbeitszeitanteil umzurechnen. Eine Umrechnungstabelle finden Sie auf der Internetseite
des Niedersächsischen Kultusministeriums (Pfad: Schule > Unsere Schulen > Schulen in freier
Trägerschaft > Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft). Vor- und Nachbereitungsstunden
sowie Tätigkeiten, die nicht Unterricht, Anrechnungs- oder Ermäßigungsstunden sind, werden
wie auch für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, in der Statistik nicht dargestellt.
7. Beratung
Für jede Schule ist ein Mitglied des Moderatoren-Teams als fester persönlicher Ansprechpartner
für die Beratung bei Fragen zum Einsatz des Programms BBS Planung einschließlich seiner
Module vorgesehen. Welche Moderatorin oder welcher Moderator für Ihre Schule zuständig ist,
erfahren Sie im Hauptmenü unter „Informationen“.
Die Beratung der Schulen erfolgt im Regelfall durch Kommunikation über Telefon oder E-Mail.
Falls ausnahmsweise die Beratung einer Schule vor Ort erforderlich ist, erfolgt dies nach
Absprache zwischen dieser Schule und dem zuständigen Mitglied des Moderatoren-Teams. Die
Kosten der Dienstreise der Moderatorin oder des Moderators sind durch die Schule zu
übernehmen, von der die Beratung angefordert wird.
8. Aktuelle Informationen
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wird der operative Teil der Datenprüfung im Rahmen der
Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen (Statistikprüfung)
sukzessive bis zum Schuljahr 2017/2018 an die Niedersächsische Landesschulbehörde
verlagert. Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird bereits in diesem Schuljahr die
Statistikprüfung der öffentlichen berufsbildenden Schulen übernehmen und sich bei
entsprechenden Rückfragen direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Folgende Dezernentinnen und Dezernenten stehen den öffentlichen berufbildenden Schulen als
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Statistikfragen in den Regionalabteilungen der
Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung:
Braunschweig:
Herr Barckmann
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0531 484-3832
Hannover:
Frau Bickmann
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0511 106-2330
Lüneburg:
Herr Roffmann
E-Mail: [email protected]
Tel.: 04131 15-2129
Osnabrück:
Frau Meyer-Stürze
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0541 314-215
Seite 7
Im Niedersächsischen Kultusministerium stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner bei Statistikanfragen zur Verfügung:
Für technische Fragen:
Herr Björn Kalies
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0511 120-7086
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an:
Frau Marlies Tetzlaff
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0511 120-7070
Im Auftrage
Torsten Glaser
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