Schwerpunktbereich.XI.„Kriminalität.und.Kriminalitätskontrolle“. ! Mit! der! Neufassung! der! Schwerpunktbereichsprüfungsordnung! der! Fakultät! für! Rechtswissenschaft!der!Universität!Hamburg!ist!der!Schwerpunktbereich!„Kriminalität! und!Kriminalitätskontrolle“!neu!strukturiert!worden.!! Die! Neuordnung! gilt! grundsätzlich! für! alle! Studierenden,! die! ab! dem! Wintersemester! 2012/2013!die!Zulassung!zur!Schwerpunktbereichsprüfung!beantragen.!Bis!einschließP lich!Wintersemester!2013/2014!besteht!allerdings!alternativ!die!Möglichkeit!der!ZulasP sung!zur!Schwerpunktbereichsprüfung!nach!Maßgabe!der!Prüfungsordnung!in!der!FasP sung!vom!7.!November!2007.! ! Ziel. Ziel!der!Ausbildung!im!Schwerpunktbereich!ist!es,!die!im!Pflichtstudium!auf!dem!Gebiet! des! Strafrechts! erworbenen! Kenntnisse! zu! ergänzen! und! zu! vertiefen.! Leitthemen! der! Schwerpunktausbildung!sind!die!Grundlagen,!die!Praxis!und!die!aktuellen!EntwicklunP gen!des!Strafrechts.!Die!Zusammensetzung!der!Lehrveranstaltungen!berücksichtigt!die! Forschungsinteressen! der! an! der! Fakultät! tätigen! Wissenschaftlerinnen! und! WissenP schaftler.!Dadurch!soll!die!unmittelbare!Verzahnung!von!Forschung!und!Lehre!gewährP leistet!werden.! Der!Einstieg!in!den!Schwerpunkt!ist!sowohl!zum!Sommersemester!als!auch!zum!WinterP semester!möglich.! ! Gegenstand. Den! Gegenstand! des! Schwerpunkts! bilden! die! Veranstaltungen! des! Pflichtfachbereichs! und!des!Wahlfachbereichs.! Der!Pflichtfachbereich!vermittelt!Grundlagenwissen.!Der!Pflichtfachbereich!gliedert!sich! in! einen! Pflichtkernbereich,! der! von! allen! Studierenden! des! Schwerpunktes! zu! belegen! ist,!sowie!einen!Pflichtwahlbereich,!aus!welchem!je!nach!Wahl!des/r!Studierenden!eines! von! zwei! Gebieten! zu! belegen! ist.! Der! Pflichtkernbereich! betrifft! zentrale! Materien! des! Strafrechts.! Die! Veranstaltungen! zum! Strafprozessrecht! und! zum! Sanktionenrecht! erP weitern! die! im! Grundstudium! erworbenen! Kenntnisse! zum! Strafverfahrensrecht! und! beziehen!die!Rechtsfolgenseite!ein.!Die!Veranstaltung!zur!Kriminologie!befasst!sich!mit! den! Erscheinungsformen! und! Ursachen! von! sowie! den! Reaktionen! auf! Kriminalität! durch!die!Instanzen!sozialer!Kontrolle.!Der!Pflichtwahlbereich!erlaubt!die!gezielte!BefasP sung!mit!aktuellen!und!besonders!praxiswirksamen!Entwicklungen!des!Strafrechts.!Die! Veranstaltungen!zum!Arbeitsfeld!„Jugend“!betreffen!das!Jugendstrafrecht!einschließlich! des!Jugendstrafverfahrens!sowie!spezifische!kriminologische!Aspekte!der!JugendkrimiP nalität.! Die! Veranstaltungen! zum! Arbeitsfeld! „Internationales“! vermitteln! GrundkenntP nisse!der!internationalen!und!europäischen!Bezüge!des!deutschen!Strafrechts!sowie!des! Völkerstrafrechts.! Der! Wahlfachbereich! zielt! auf! die! Erweiterung! und! Vertiefung! des! Pflichtfachstoffes,! indem!(1)!die!philosophischen!und!historischen!Grundlagen!des!Strafrechts!einbezogen! werden;! (2)! der! Pflichtfachbereich! um! weitere,! spezielle! strafrechtliche! Arbeitsfelder! wie!das!Wirtschaftsstrafrecht!und!das!Strafvollzugsrecht!ergänzt!wird;!und!(3)!die!VerP anstaltungen!des!Pflichtfachbereichs!punktuell!vertieft!werden.! Pflichtfachbereich.und.Wahlfachbereich. Insgesamt! umfasst! der! Schwerpunkt! Veranstaltungen! im! Umfang! von! 16! SemesterwoP chenstunden!(Pflichtfachbereich!und!Wahlfachbereich).! Der! Pflichtfachbereich! umfasst! Lehrveranstaltungen! im! Umfang! von! zehn! SemesterP wochenstunden.!Der!Pflichtfachbereich!ist!im!Jahresrhythmus!organisiert,!das!heißt!jede! Veranstaltung! wird! mindestens! in! jedem! zweiten! Semester! angeboten.! Die! VeranstalP tungen!im!Pflichtfachbereich!finden!in!der!Regel!als!Vorlesungen!statt.!Der!PflichtfachP bereich! gliedert! sich! in! einen! Pflichtkernbereich,! der! von! allen! Studierenden! des! Schwerpunktes! zu! belegen! ist,! sowie! einen! Pflichtwahlbereich,! aus! welchem! je! nach! Wahl!des/r!Studierenden!eines!von!zwei!Gebieten!zu!belegen!ist.!! Pflichtfächer!sind:! ! P P P Strafprozessrecht.Vertiefung!(2!SWS)! Sanktionen. des. allgemeinen. Strafrechts,! einschließlich! des! Rechts! der! StrafP zumessung!(2!SWS)! Kriminologie!(2!SWS)! /–/Pflichtkernbereich/–// / sowie!–!nach!Wahl!des!Prüflings!–!entweder! P P Jugendstrafrecht!(2!SWS)!und!! Jugendkriminologie!(2!SWS)! oder. P P Völkerstrafrecht!(2!SWS)!und!! internationale.und.europäische.Bezüge.des.deutschen.Strafrechts!(2!SWS)! –/Pflichtwahlbereich/–/./ / Zusätzlich! zu! den! Veranstaltungen! im! Pflichtfachbereich! sind! Lehrveranstaltungen! im! Wahlfachbereich! im! Umfang! von! mindestens! sechs! Semesterwochenstunden! zu! beleP gen.!Die!Veranstaltungen!im!Wahlfachbereich!finden!in!der!Regel!als!Seminare!statt.!Das! Angebot!im!Wahlfachbereich!umfasst!insbesondere!Veranstaltungen!zum! P P Wirtschaftsstrafrecht,. Strafvollzugsrecht! sowie!! P ! weitere! Lehrveranstaltungen,! welche! die! historischen. oder. philosophischen. Grundlagen.des!Strafrechts!einbeziehen,!den!Stoff!des!Pflichtfachbereichs!punkP tuell!vertiefen!oder!weitere,!spezielle.strafrechtliche.Arbeitsfelder!betreffen.! Prüfungen. Gegenstand! der!Klausur! und! der! mündlichen. Prüfung! ist! der! Stoff! der! VeranstaltunP gen!im!Pflichtfachbereich,!also!im!Pflichtkernbereich!sowie!entsprechend!der!Wahl!des! Prüflings!in!einem!der!beiden!Pflichtwahlbereiche!(„Jugend“!oder!„Internationales“).!Die! Studierenden!teilen!dem!Prüfungsamt!mit!dem!Antrag!auf!Zulassung!zum!Schwerpunkt! mit,!welchen!Pflichtwahlbereich!sie!belegen.!! Zum! Stoff! der! Pflichtfächer! werden! zusätzliche! prüfungsvorbereitende! LehrveranstalP tungen!angeboten.!Diese!dienen!der!Wiederholung!des!Prüfungsstoffes.! Gegenstand! der! häuslichen. Arbeit! ist! ein! Thema,! welches! in! einer! Veranstaltung! des! Wahlfachbereichs!ausgegeben!wird.!Wahlfachveranstaltungen,!in!denen!die!Anfertigung! einer!häuslichen!Arbeit!möglich!ist,!werden!als!solche!im!Vorlesungsverzeichnis!ausgeP wiesen!(„mit!Examenshausarbeit“).! ! Informationsveranstaltung. Auf!einer!Informationsveranstaltung!zu!Beginn!jedes!Semesters!werden!die!im!SchwerP punktbereich! angebotenen! Lehrveranstaltungen,! insbesondere! soweit! sie! den! PflichtP wahlbereich! und! den! Wahlfachbereich! betreffen,! von! den! Dozentinnen! und! Dozenten! vorgestellt.!Dadurch!soll!den!Studierenden!die!Entscheidung!darüber,!welche!VeranstalP tungen!sie!belegen,!ereichtert!werden.! ! Koordination. Koordinator!des!Schwerpunktbereiches!ist!Prof..Dr..Peter.Wetzels.!Prof.!Wetzels!steht! als!Ansprechpartner!für!alle!den!Schwerpunkt!betreffenden!Fragen!zur!Verfügung!und! ist!wie!folgt!erreichbar:! Universität!Hamburg! Fakultät!für!Rechtswissenschaft!! Rothenbaumchaussee!33! 20146!Hamburg!! Büro:!Rechtshaus,!Zi.!A!215! Telefon:!040/42838P4591,!Telefax:!040/42838P2344!! Email:[email protected]! ! Für!Fragen!speziell!zum!Pflichtwahlbereich!„Internationales“!steht!zusätzlich!auch!Prof.. Dr..Florian.Jeßberger.zur!Verfügung.!Prof.!Jeßberger!ist!wie!folgt!erreichbar:! ! Universität!Hamburg! Fakultät!für!Rechtswissenschaft!! Rothenbaumchaussee!33! 20146!Hamburg!! Büro:!Rechtshaus,!Zi.!A!409! Telefon:!040/42838P4586,!Telefax:!040/42838P4592! Email:[email protected]!
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