Schwerpunktbereich XI-RevidierteFassung-1

Schwerpunktbereich.XI.„Kriminalität.und.Kriminalitätskontrolle“.
!
Mit! der! Neufassung! der! Schwerpunktbereichsprüfungsordnung! der! Fakultät! für!
Rechtswissenschaft!der!Universität!Hamburg!ist!der!Schwerpunktbereich!„Kriminalität!
und!Kriminalitätskontrolle“!neu!strukturiert!worden.!!
Die! Neuordnung! gilt! grundsätzlich! für! alle! Studierenden,! die! ab! dem! Wintersemester!
2012/2013!die!Zulassung!zur!Schwerpunktbereichsprüfung!beantragen.!Bis!einschließP
lich!Wintersemester!2013/2014!besteht!allerdings!alternativ!die!Möglichkeit!der!ZulasP
sung!zur!Schwerpunktbereichsprüfung!nach!Maßgabe!der!Prüfungsordnung!in!der!FasP
sung!vom!7.!November!2007.!
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Ziel.
Ziel!der!Ausbildung!im!Schwerpunktbereich!ist!es,!die!im!Pflichtstudium!auf!dem!Gebiet!
des! Strafrechts! erworbenen! Kenntnisse! zu! ergänzen! und! zu! vertiefen.! Leitthemen! der!
Schwerpunktausbildung!sind!die!Grundlagen,!die!Praxis!und!die!aktuellen!EntwicklunP
gen!des!Strafrechts.!Die!Zusammensetzung!der!Lehrveranstaltungen!berücksichtigt!die!
Forschungsinteressen! der! an! der! Fakultät! tätigen! Wissenschaftlerinnen! und! WissenP
schaftler.!Dadurch!soll!die!unmittelbare!Verzahnung!von!Forschung!und!Lehre!gewährP
leistet!werden.!
Der!Einstieg!in!den!Schwerpunkt!ist!sowohl!zum!Sommersemester!als!auch!zum!WinterP
semester!möglich.!
!
Gegenstand.
Den! Gegenstand! des! Schwerpunkts! bilden! die! Veranstaltungen! des! Pflichtfachbereichs!
und!des!Wahlfachbereichs.!
Der!Pflichtfachbereich!vermittelt!Grundlagenwissen.!Der!Pflichtfachbereich!gliedert!sich!
in! einen! Pflichtkernbereich,! der! von! allen! Studierenden! des! Schwerpunktes! zu! belegen!
ist,!sowie!einen!Pflichtwahlbereich,!aus!welchem!je!nach!Wahl!des/r!Studierenden!eines!
von! zwei! Gebieten! zu! belegen! ist.! Der! Pflichtkernbereich! betrifft! zentrale! Materien! des!
Strafrechts.! Die! Veranstaltungen! zum! Strafprozessrecht! und! zum! Sanktionenrecht! erP
weitern! die! im! Grundstudium! erworbenen! Kenntnisse! zum! Strafverfahrensrecht! und!
beziehen!die!Rechtsfolgenseite!ein.!Die!Veranstaltung!zur!Kriminologie!befasst!sich!mit!
den! Erscheinungsformen! und! Ursachen! von! sowie! den! Reaktionen! auf! Kriminalität!
durch!die!Instanzen!sozialer!Kontrolle.!Der!Pflichtwahlbereich!erlaubt!die!gezielte!BefasP
sung!mit!aktuellen!und!besonders!praxiswirksamen!Entwicklungen!des!Strafrechts.!Die!
Veranstaltungen!zum!Arbeitsfeld!„Jugend“!betreffen!das!Jugendstrafrecht!einschließlich!
des!Jugendstrafverfahrens!sowie!spezifische!kriminologische!Aspekte!der!JugendkrimiP
nalität.! Die! Veranstaltungen! zum! Arbeitsfeld! „Internationales“! vermitteln! GrundkenntP
nisse!der!internationalen!und!europäischen!Bezüge!des!deutschen!Strafrechts!sowie!des!
Völkerstrafrechts.!
Der! Wahlfachbereich! zielt! auf! die! Erweiterung! und! Vertiefung! des! Pflichtfachstoffes,!
indem!(1)!die!philosophischen!und!historischen!Grundlagen!des!Strafrechts!einbezogen!
werden;! (2)! der! Pflichtfachbereich! um! weitere,! spezielle! strafrechtliche! Arbeitsfelder!
wie!das!Wirtschaftsstrafrecht!und!das!Strafvollzugsrecht!ergänzt!wird;!und!(3)!die!VerP
anstaltungen!des!Pflichtfachbereichs!punktuell!vertieft!werden.!
Pflichtfachbereich.und.Wahlfachbereich.
Insgesamt! umfasst! der! Schwerpunkt! Veranstaltungen! im! Umfang! von! 16! SemesterwoP
chenstunden!(Pflichtfachbereich!und!Wahlfachbereich).!
Der! Pflichtfachbereich! umfasst! Lehrveranstaltungen! im! Umfang! von! zehn! SemesterP
wochenstunden.!Der!Pflichtfachbereich!ist!im!Jahresrhythmus!organisiert,!das!heißt!jede!
Veranstaltung! wird! mindestens! in! jedem! zweiten! Semester! angeboten.! Die! VeranstalP
tungen!im!Pflichtfachbereich!finden!in!der!Regel!als!Vorlesungen!statt.!Der!PflichtfachP
bereich! gliedert! sich! in! einen! Pflichtkernbereich,! der! von! allen! Studierenden! des!
Schwerpunktes! zu! belegen! ist,! sowie! einen! Pflichtwahlbereich,! aus! welchem! je! nach!
Wahl!des/r!Studierenden!eines!von!zwei!Gebieten!zu!belegen!ist.!!
Pflichtfächer!sind:!
!
P
P
P
Strafprozessrecht.Vertiefung!(2!SWS)!
Sanktionen. des. allgemeinen. Strafrechts,! einschließlich! des! Rechts! der! StrafP
zumessung!(2!SWS)!
Kriminologie!(2!SWS)!
/–/Pflichtkernbereich/–//
/
sowie!–!nach!Wahl!des!Prüflings!–!entweder!
P
P
Jugendstrafrecht!(2!SWS)!und!!
Jugendkriminologie!(2!SWS)!
oder.
P
P
Völkerstrafrecht!(2!SWS)!und!!
internationale.und.europäische.Bezüge.des.deutschen.Strafrechts!(2!SWS)!
–/Pflichtwahlbereich/–/./
/
Zusätzlich! zu! den! Veranstaltungen! im! Pflichtfachbereich! sind! Lehrveranstaltungen! im!
Wahlfachbereich! im! Umfang! von! mindestens! sechs! Semesterwochenstunden! zu! beleP
gen.!Die!Veranstaltungen!im!Wahlfachbereich!finden!in!der!Regel!als!Seminare!statt.!Das!
Angebot!im!Wahlfachbereich!umfasst!insbesondere!Veranstaltungen!zum!
P
P
Wirtschaftsstrafrecht,.
Strafvollzugsrecht!
sowie!!
P
!
weitere! Lehrveranstaltungen,! welche! die! historischen. oder. philosophischen.
Grundlagen.des!Strafrechts!einbeziehen,!den!Stoff!des!Pflichtfachbereichs!punkP
tuell!vertiefen!oder!weitere,!spezielle.strafrechtliche.Arbeitsfelder!betreffen.!
Prüfungen.
Gegenstand! der!Klausur! und! der! mündlichen. Prüfung! ist! der! Stoff! der! VeranstaltunP
gen!im!Pflichtfachbereich,!also!im!Pflichtkernbereich!sowie!entsprechend!der!Wahl!des!
Prüflings!in!einem!der!beiden!Pflichtwahlbereiche!(„Jugend“!oder!„Internationales“).!Die!
Studierenden!teilen!dem!Prüfungsamt!mit!dem!Antrag!auf!Zulassung!zum!Schwerpunkt!
mit,!welchen!Pflichtwahlbereich!sie!belegen.!!
Zum! Stoff! der! Pflichtfächer! werden! zusätzliche! prüfungsvorbereitende! LehrveranstalP
tungen!angeboten.!Diese!dienen!der!Wiederholung!des!Prüfungsstoffes.!
Gegenstand! der! häuslichen. Arbeit! ist! ein! Thema,! welches! in! einer! Veranstaltung! des!
Wahlfachbereichs!ausgegeben!wird.!Wahlfachveranstaltungen,!in!denen!die!Anfertigung!
einer!häuslichen!Arbeit!möglich!ist,!werden!als!solche!im!Vorlesungsverzeichnis!ausgeP
wiesen!(„mit!Examenshausarbeit“).!
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Informationsveranstaltung.
Auf!einer!Informationsveranstaltung!zu!Beginn!jedes!Semesters!werden!die!im!SchwerP
punktbereich! angebotenen! Lehrveranstaltungen,! insbesondere! soweit! sie! den! PflichtP
wahlbereich! und! den! Wahlfachbereich! betreffen,! von! den! Dozentinnen! und! Dozenten!
vorgestellt.!Dadurch!soll!den!Studierenden!die!Entscheidung!darüber,!welche!VeranstalP
tungen!sie!belegen,!ereichtert!werden.!
!
Koordination.
Koordinator!des!Schwerpunktbereiches!ist!Prof..Dr..Peter.Wetzels.!Prof.!Wetzels!steht!
als!Ansprechpartner!für!alle!den!Schwerpunkt!betreffenden!Fragen!zur!Verfügung!und!
ist!wie!folgt!erreichbar:!
Universität!Hamburg!
Fakultät!für!Rechtswissenschaft!!
Rothenbaumchaussee!33!
20146!Hamburg!!
Büro:!Rechtshaus,!Zi.!A!215!
Telefon:!040/42838P4591,!Telefax:!040/42838P2344!!
Email:[email protected]!
!
Für!Fragen!speziell!zum!Pflichtwahlbereich!„Internationales“!steht!zusätzlich!auch!Prof..
Dr..Florian.Jeßberger.zur!Verfügung.!Prof.!Jeßberger!ist!wie!folgt!erreichbar:!
!
Universität!Hamburg!
Fakultät!für!Rechtswissenschaft!!
Rothenbaumchaussee!33!
20146!Hamburg!!
Büro:!Rechtshaus,!Zi.!A!409!
Telefon:!040/42838P4586,!Telefax:!040/42838P4592!
Email:[email protected]!