GEMEINDERAT BUOCHS

POLITISCHE
GEMEINDE
GEMEINDERAT
BUOCHS
Datum:
16. November
An alle von den neu ausserhalb des Siedlungsgebietes entlang der Fliessgewässer
ausgeschiedenen Gewässerraumzonen
oder Schutzzonen Abflusswege betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundei
gentümer
2015
Kontaktperson: PatrikDommen
Telefon
direkt:
E-l\,lail:
041 624 52OB
[email protected]
Teilrevision Nutzungsplanung Buochs
lnformation über die Ausscheidung der Gewässerraumzone und Schutzzonen Abflusswege entlang der Fliessgewässer ausserhalb des Siedlungsgebietes
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Gemeinde Buochs erarbeitet zuzeit eine Teilrevision der Nutzungsplanung, in welcher insbesondere die Gewässerraumzonen entlang des Sees sowie ausserhalb der Bauzonen (inkl.
Schutzzonen Abflusswege) ausgeschieden werden.
Am 10. November 2015 fand im Gemeindesaal Schulhaus 04 eine lnformationsveranstaltung
statt. Dabei hat Kantonsingenieur Josef Eberli die Entstehung der Gewässerraumzone, die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie das Ausscheidungsprozedere erklärt. Alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden persönlich zu dieser lnformationsveranstaltung eingeladen. lm Einladungsschreiben haben wir lhnen zugesichert, die für lhre Pazelle relevanten Unterlagen zuzustellen. Mit diesem Schreiben möchten wir lhnen einerseits die
Gewässerraumzone nochmals kuz erläutern und lhnen andererseits die Unterlagen zu lhrer
Pazelle zustellen.
Die Zonenpläne wurden entsprechend den Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung überarbeitet. Von den Anderungen ist auch lhre Parzelle betroffen. Die Auswirkungen auf lhre Parzelle sind im beiliegenden Situationsplan festgehalten.
Gesetzliche Grundlaoen
Gewässerraumzonen müssen gestützt auf dre Gewässerschutzgesetzgebung (GSchV, SR
814.201, siehe Art. 41a ff. GSchV) bis Ende 2018 im Zonenplan ausgeschieden werden. Mit den
Gewässerraumzonen wird der Raumbedarf der Gewässer zum Schutz vor Hochwasser und zur
Gewährleistung der natürlichen Funktionen des Gewässers festgelegt. Die Gewässerraumzonen
werden grundsätzlich nach dem Ausführungsmodells des Bundes ausgeschieden.
lnsbesondere folgende Gewässer wurden bezüglich der Gewässerräume bearbeitet: Engelberger Aa, Challenbach, Bannholzbach, Bisibüelbach, Rübibach, Stöckmatt, Schüpfgraben, Mühlebach und Scheidgraben.
Geschäftsnummer: 201 1-1 1 5
Beckenriederstrasse 9, Postfach 144
6374 Buochs
Seite 1/2
Telefon 041 624 52
Fax
52
041 624 52 42
[email protected]
www.buochs.ch
Zusätzlich ist gemäss kantonalem Baugesetz (NG 61 1 .1) ab der Gewässerraumzone ein Hochbauabstand von 3 m einzuhalten, welcher die Zugänglichkeit für den Unterhalt und die lntervention gewährleistet.
Neben den Gewässerräumen, werden kleinere Fliessgewässer (auch eingedolte Gewässer) und
potentielle Oberflächenabflüsse im Zonenplan als Schutzzone Abflusswege ausgeschieden.
Abflusswege dienen grundsätzlich zum Schutz vor Hochwasser. Die ökologische Funktion des
Gewässers ist dabei von geringerer Bedeutung. Die Errichtung von Bauten und Anlagen innerhalb der Schutzzone Abflusswege sind nicht zulässig, hingegen können Bauten und Anlagen bis
an die Begrenzung der Schutzzone Abflusswege erstellt werden. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird durch die Schutzzone Abflusswege nicht zusätzlich eingeschränkt. Es gilt jedoch
zu beachten, dass die Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005, welche den Umgang mit Stoffen (Biozidprodukte oder Pflanzenschutzmittel), die den Menschen oder die Umwelt gefährden
könnten,weiterhin einzuhalten ist. Die Schutzzone Abflusswege ist in der Gemeinde Buochs
durchgängig 11 m breit. Es sind keine Abweichungen vorgesehen.
Weiteres Voroehen
Für allfällige Fragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung. Damit wir die Beantwortung der Fragestellungen koordinieren können, bitten wir Sie, allfällige Fragen schriftlich bis zum 12. Februar 2016 an das Bauamt Buochs, Beckenriederstrasse 9, Postfach 144,6374 Buochs, einzureichen. Selbstverständlich ist die Einreichung auch per E-Mail möglich ([email protected]).
Sofern Sie das Gewässerschutzgesetz sowie die Gewässerschutzverordnung nachlesen möchten, können Sie diese beiden gesetzlichen Grundlagen auf unserer Homepage vmrw.buochs.ch
unter der Rubrik Neuigkeiten > Ausscheidung der Gewässerraumzonen entlang des Sees und
der Bäch e herunterladen.
Der Gemeinderat sieht vor, die Teilrevision des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglements im Jahr 2016 öffentlich aufzulegen und an der Gemeindeversammlung die Anderungen
zur Beschlussfassung vozulegen
Wir danken für lhre wertvolle Mitarbeiten und wünschen lhnen eine schöne Zeit.
Freundliche Grüsse
S^e M"ü
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Gemeindeschreiber
Situationsplan I hrer Parzelle
Kopie:
Arbeitsgruppe Nutzungsplanung
Ortsplaner AM-Plan GmbH, Buochs
Geschäftsnummer 201 1 -1'l 5
Beckenriederstrasse 9, Postfach 144
6374 Buochs
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