Briefkopf Kanzler/Rektor

Fachhochschule Münster • SOS • Postfach 30 20 • 48016 Münster
Der Kanzler
Service Office für Studierende
Münster,
im Januar 2016
Hüfferstraße 27
48149 Münster
Studium an der Fachhochschule Münster
Hochschulwechsel / Studiengangwechsel in ein höheres
Fachsemester zum Sommersemester 2016
Sehr geehrte Bewerberin,
sehr geehrter Bewerber,
an der Fachhochschule Münster unterliegen folgende Bachelor-Studiengänge einer
Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester:
Bauingenieurwesen (2. bis 4. Semester)
Betriebswirtschaft (2. bis 4. Semester)
Berufspädagogik im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege (2. bis 3. Semester)
Berufspädagogik im Gesundheitswesen - Fachrichtung Therapie (2. bis 3. Semester)
Maschinenbau (2 bis 4. Semester)
Lehramt BABK Gesundheitswissenschaft/Pflege (2. bis 4. Semester)
Pflege- und Gesundheitsmanagement (2. bis 4. Semester)
Soziale Arbeit (2. bis 4. Semester).
Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Maschinenbau (2. bis 4. Semester)
Fon +49 251 83-64700
Fax +49 251 83-64707
[email protected]
www.fh-muenster.de/studium/
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 10.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
von 14.00 bis 15.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 10.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
Alle anderen Studiengänge sind zulassungsfrei. Die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen finden Sie im Internet auf den Seiten des Service Office
für Studierende unter folgender Adresse: https://www.fh-muenster.de/studienangebot
von 14.00 bis 15.00 Uhr
Räume C 0.03 - C 0.14
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen (Fachhochschulreife, Hochschulreife) und
die besonderen Zugangsvoraussetzungen (z. B. Berufsausbildung, Praktikum, Eignungsfeststellungsprüfung) erfüllen und Ihr Studium an der Fachhochschule Münster
in einem höheren Fachsemester fortsetzen möchten, füllen Sie den „Antrag auf Einschreibung“ bitte sorgfältig aus und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen
bis zum 15. März 2016 an die im Adressfeld angegebene Postfachadresse.
Bei einem Hochschulwechsel entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des zuständigen Fachbereichs oder Instituts der Fachhochschule
Münster (die Adressen sind unten aufgeführt) über die Anerkennung von PrüfungsleisSeite 1
tungen aus Ihrem bisherigen Studium und die sich daraus evtl. ergebende Einstufung
in ein entsprechendes Fachsemester. Da die Bachelor-Studiengänge an den Fachhochschulen unterschiedlich strukturiert sind, ist die Anrechnung von Prüfungsleistungen, verbunden mit der Fachsemestereinstufung, auch von Studierenden aus namentlich gleichen Studiengängen erforderlich. Um eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in dem von Ihnen angestrebten Studiengang vornehmen zu können, benötigt
die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses von Ihnen alle Unterlagen über
bisher von Ihnen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Notenspiegel) in amtlich beglaubigter Kopie.
Wenn Ihnen auf Grund Ihrer bisherigen Studien-/Prüfungsleistungen mindestens ein
Fachsemester angerechnet werden kann, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung. Diese ist zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung im Service Office
für Studierende einzureichen.
Falls Sie über keine anrechenbaren Studien-/Prüfungsleistungen verfügen (entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes/der Prüfungsämter aller von Ihnen besuchten Hochschulen), können Sie sich nur für das 1. Fachsemester bewerben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Service Office für Studierende
Hausanschriften und Telefonnummern der Prüfungsausschüsse der Fachbereiche:
Fachbereich
Chemieingenieurwesen
Elektrotechnik und Informatik
Maschinenbau
Energie . Gebäude . Umwelt
Physikalische Technik
Architektur
Bauingenieurwesen
Design
Oecotrophologie • Facility Management
Wirtschaft
Sozialwesen
Pflege und Gesundheit
Anschrift
Stegerwaldstr. 39, 48565 Steinfurt
Stegerwaldstr. 39, 48565 Steinfurt
Stegerwaldstr. 39, 48565 Steinfurt
Stegerwaldstr. 39, 48565 Steinfurt
Stegerwaldstr. 39, 48565 Steinfurt
Leonardo Campus 5, 48149 Münster
Corrensstr. 25, 48149 Münster
Leonardo Campus 5, 48149 Münster
Corrensstr. 25, 48149 Münster
Corrensstr. 25, 48149 Münster
Hüfferstr. 27, 48149 Münster
Leonardo Campus 8, 48149 Münster
Telefonnummer
+49 2551 962-193
+49 2551 962-199
+49 2551 962-195
+49 2551 962-197
+49 2551 962-166
+49 251 83-65011
+49 251 83-65151
+49 251 83-65311
+49 251 83-65411
+49 251 83-65511
+49 251 83-65711
+49 251 83-65851
Fachbereichsübergreifende Studiengänge
Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Betriebswirtschaft: Institut für Technische
Betriebswirtschaft (ITB), Bismarckstr. 11, 48565 Steinfurt, Tel.: +49 2551 962-314.
Seite 2
Bescheinigung
über die Anrechnung von Studienzeiten
und die Einstufung in ein höheres Semester
(nur gültig zur Vorlage beim Service Office für Studierende der Fachhochschule Münster)
Vorname, Name der Bewerberin/des Bewerbers
Geburtsdatum
kann auf Grund der nachgewiesenen und anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen
aus dem
der
Bachelor/Master-Studiengang
Hochschule
in den
Bachelor/Master-Studiengang
Studiengangs-Nr.
der Fachhochschule Münster im unten angegebenen Fachsemester eingeschrieben werden.
Die nachgewiesenen und anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen entsprechen unter
Zugrundelegung der Prüfungsordnung für den o.a. Studiengang einem Leistungsstand
zu
Beginn des
Fachsemester
Diese Bescheinigung hat nur Gültigkeit für eine Einschreibung als Ersthörerin oder Ersthörer bzw. für eine
Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer gem. § 71 Abs. 2 HG an der Fachhochschule Münster
Semester
im
Die an der o.g. früheren Hochschule endgültig nicht bestandene/n Prüfung/en
Studienfach
ist/sind wegen erheblich höherer Anforderungen und damit nicht vorhandener Gleichwertigkeit nicht
relevant bzw. im o.g. Studiengang nicht erforderlich.
Datum
der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Unterschrift und Siegel
Seite 1/1
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.
Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag
Die Studierenden sind nach dem Studentenwerksgesetz und der Beitragsordnung des Studentenwerks Münster verpflichtet, je Semester einen Sozialbeitrag für Aufgaben des Studentenwerks Münster, sowie nach dem
Hochschulgesetz NRW einen Studierendenschaftsbeitrag – einschließlich des Beitrages für das Semesterticket – für Aufgaben der Studierendenschaft der Fachhochschule Münster zu entrichten.
2.
Krankenversicherung
Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen
und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß
den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die „Versicherungsbescheinigung“ und das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ oder „Bescheinigung für die
Krankenkasse“. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ bzw. „Bescheinigung für die Krankenkasse“ wird von der Hochschule an Ihre
Krankenkasse zurückgeschickt.
Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK
o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung
vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann
nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt.
3.
Ausbildungsförderung
Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für
Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, 48151 Münster,  (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629,
48041 Münster. http://www.studentenwerk-muenster.de/
Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster oder an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 – International Office -, Hüfferstraße 27, 48149 Münster. https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php
4.
Beratung durch AStA/Fachschaft
Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster,
Robert-Koch-Str. 30 (Keller), 48149 Münster,  +49 251 83-64991. In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA.
http://www.astafh.de/ Dort unter AStA – Büro ► Semesterticket
5.
Wohnungs-/Zimmersuche
Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, 48151 Münster  +49 251 837-0 (Wohnheime);
http://www.studentenwerk-muenster.de/
Stadt Münster: http://www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/tipps.html
Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau,
Raum 3, Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt,  +49 2551 962214.
Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden.
http://www.muenster.de/stadt/buergeramt/anmeldung.html
http://www.steinfurt.de/layout/index.html
6.
Anschrift
Um Sie auf per Brief dem Postwege erreichen zu können, geben Sie bitte unter Korrespondenzadresse die
Anschrift an, unter der Sie zu erreichen sind. Sollte sich die Anschrift ändern, teilen Sie uns bitte die neue Anschrift mit:
https://www.fh-muenster.de/adresse_aendern
Seite 1
Rückmeldung
Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen
Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie
von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per E-Mail aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum
Sommersemester und im Juni für das Wintersemester).
Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages sowie
ggf. anfallender Gebühren (z.B. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis und die Studienbescheinigungen per E-Mail an Ihren FH-Account geschickt.
Beachten Sie bitte, dass unsere E-Mail möglicherweise nicht zugestellt werden kann, wenn Sie eine Weiterleitung eingerichtet haben und die lokale Speicherung bei den Benutzereinstellungen nicht aktiviert haben. Sollte
Ihr privates E-Mail-Konto voll sein, die Adresse falsch eingegeben oder sich geändert haben, geht die E-Mail
bei nicht aktivierter lokaler Speicherung verloren.
Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter:
https://www.fh-muenster.de/rueckmeldung
Seite 2
Die Beglaubigung
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare,
öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein.
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen):
Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
X einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt
Y
Z
(Beglaubigungsvermerk),
die Unterschrift des Beglaubigenden und
den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher
Schriftstempel genügt nicht.
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von
derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift
versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass
auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder
Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke
aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite
beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen.
Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses
in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert
werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.
Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen
entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg
nicht an.
Merkblatt
Keine Einschreibung ohne Vorlage einer
Krankenversicherungsbescheinigung
Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine
Versicherungsbescheinigung vorlegen.
Sie sind…
a) gesetzlich versichert
Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen
Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein
Meldeformular zu erhalten.
Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus,
dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung
oder freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus,
welches von der Hochschule auszufüllen ist.
Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für
die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist
eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen.
b) privat versichert
Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer
Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen
Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die
gesetzliche Krankenkasse.)
Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob
sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.
c) ausländischer Studienbewerber aus der EU
Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den
Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte
oder, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer),
anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E
106 oder 109) nachweisen.
Bewerber-Nr.:
 WS
2
0
 SS
2
0
Antrag auf Einschreibung zum
Waren oder sind Sie bereits an der Fachhochschule Münster eingeschrieben oder als Zweithörer/in zugelassen?
 nein
 ja
Wenn ja, unter welcher Matrikelnummer:
Wird von der Hochschule ausgefüllt!
Matrikelnummer:
Geprüft und erfasst von (Hdz.):
Angaben zur Person:
1. Familienname (lt. Personalausweis oder Pass):
2. Vorname (lt. Personalausweis oder Pass):
3. Geschlecht:
 männlich
 weiblich
4. Namenszusatz (akademischer Grad/Titel):
5. Geburtsdatum:
Tag
Monat
Jahr
6. Geburtsort (Sofern im Ausland geboren, bitte Staat mit angeben):
7. Geburtsname (Nur bei Abweichung von Nr. 1. angeben):
8. Staatsangehörigkeit:
Korrespondenzadresse
Wichtig:
Schriftwechsel aller Art wird nur unter dieser Anschrift mit Ihnen geführt. Änderungen sind daher dem Service Office für
Studierende unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9. Straße und Hausnummer:
10. Internationales Kfz-Kennzeichen, z.B. ETH für Äthiopien (nur bei Anschrift im Ausland):
11. Postleitzahl:
12. Ort:
13. Anschriftenzusatz (z.B. Zimmer-Nr., Appartement-Nr.):
14. Telefon:
15. E-Mail-Adresse:
Berechtigung zum Hochschulstudium
16. Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB):
______________________________________________
17. Jahr des Erwerbs dieser Berechtigung:
18. Kreis bzw. kreisfreie Stadt der Schule an der die HZB erworben wurde:
(Falls die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, bitte den Staat angeben)
19. Kreis bzw. kreisfreie Stadt der Heimatanschrift:
Angaben zum beantragten Studium
20. Angestrebter Abschluss:


Bachelor
21. Studienform:
 Erststudium
Master

Gestufte Lehrerausbildung (BABK)
 Zweitstudium (setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Erststudium voraus)
22. Studiengang, für den die Einschreibung als Ersthörer/in bzw. Zulassung als Zweithörer/in erfolgen soll
23. In das wievielte Fachsemester - ohne Urlaubssemester - erfolgt die Einschreibung/Zulassung
24. Soll Ihre Einschreibung/Zulassung erfolgen als


Ersthörer/in
Zweithörer/in
25. Wenn Sie die Zulassung als Zweithörer/in beantragen, Name der Hochschule, an der Sie als Ersthörer/in eingeschrieben sind:
___________________________________________________________________________________________
Angaben zum früheren Studium
Wenn Sie bereits in der Bundesrepublik Deutschland studiert haben, werden folgende Angaben benötigt:
26. Name der Hochschule, an der Sie erstmalig immatrikuliert wurden:
__________________________________________________________________________________________
27. Semester der Ersteinschreibung:
 Wintersemester
 Sommersemester
28. An welcher Hochschule waren Sie zuletzt eingeschrieben?
Name der letzten Hochschule / bei einer ausländischen Hochschule bitte nur den Staat angeben:
________________________________________________________________________________________
Angestrebter Abschluss: ____________________________________________________
Studiengang:
_____________________________________________________
Hochschulsemester
Im wievielten Semester – einschließlich des Semesters, für das Sie die Einschreibung/Zulassung beantragen, und der Urlaubssemester/Praxissemester – studieren Sie
an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ohne die Semester am Studienkolleg und ohne Semester an Hochschulen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
Wichtiger Hinweis für Studierende in den Studiengängen CALA oder des EBP:
Zählen Sie bitte die an der ausländischen Partnerhochschule verbrachten Semester mit!
29. In diesen Hochschulsemestern sind folgende Urlaubssemester enthalten (Urlaubssemester sind nur solche Semester, für die Sie von Ihrer Hochschule ausdrücklich
vom Studium beurlaubt wurden) – bitte unbedingt Nachweise beifügen.
30. Wie viele Semester haben Sie studiert an
einem Studienkolleg
einer ausländischen Hochschule (Staat angeben)
Dauer (in Monaten):
31. Haben Sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
bereits einen Abschluss erworben? Wenn ja:
Art des Abschlusses (z. B. Diplom, Magister, LA) ____________________
Datum:
Tag
Studienfächer 1. __________________________________
Monat
Jahr
2. ____________________________________
3. __________________________________
Note (mit 2 Stellen hinter dem Komma)
Besondere Zugangsvoraussetzung
32. Praktikum abgeleistet
33.
von __________________
bis ___________________
Wochen
von __________________
bis ___________________
Wochen
von __________________
bis ___________________
Wochen
abgeschlossene Berufsausbildung:
 ja
 nein
Wochen
NRW.Bank-Studienbeitragsdarlehen
34. Haben Sie von der NRW.Bank ein Studienbeitragsdarlehen bezogen?
Wenn ja, geben Sie bitte Ihre Fördernummer an, mit der Sie bei der NRW.Bank registriert sind:
Ich beantrage die Einschreibung als Ersthörer/in / Zulassung als Zweithörerin bzw. Zweithörer in den unter Nr. 22 bezeichneten Studiengang:
Ich versichere, dass meine Angaben wahr und vollständig sind. Eventuell eintretende Änderungen - insbesondere der
Anschrift - werde ich dem Studierendensekretariat unverzüglich mitteilen.
Ich erkläre ausdrücklich,
- dass ich für den unter Nr. 22 bezeichneten Studiengang zugelassen worden bin (entfällt bei zulassungsfreien Studiengängen);
- dass ich in diesem Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes weder eine nach der
Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden, noch einen nach der Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht habe; dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist;
___________________________________
Ort und Datum
___________________________________________
Unterschrift (Vor- und Zuname)
Rechtsgrundlage:
Die Erhebung der Einschreibungsdaten erfolgt gemäß § 7 der Einschreibungsordnung der Fachhochschule Münster.
Wird von der Hochschule ausgefüllt:
Immatrikulationsdatum:
___________________
Datum
_____________
Hdz.
Sperre 1: ________________
für das Semester
____________________________________________________________
Grund
Sperre 2: ________________
für das Semester
____________________________________________________________
Grund
Wiedervorlagen gesetzt:
___________________
Datum
_________________________________________________________________
Grund
___________________
Datum
_________________________________________________________________
Grund
Fachhochschule Münster
Zusatzbogen zum Antrag auf Einschreibung
Der Antrag auf Einschreibung, der Zusatzbogen zum Antrag auf Einschreibung sowie die Erklärung über nicht bestandene Prüfungsleistungen sind ausgefüllt und unterschrieben zur Einschreibung mitzuschicken. Die unten aufgeführten Unterlagen sind — soweit für Sie zutreffend — ebenfalls zur Einschreibung mitzuschicken. Durch ankreuzen in der ersten Spalte machen Sie kenntlich, welche Unterlagen Sie dem Antrag auf Einschreibung beigefügt
haben.
Name: _________________________________________
Geburtsdatum:
Vorname:
Studiengang:
Studienbewerber/in
1.
Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)
2.
Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie)
Hochschule
a) Schulabschlusszeugnis (Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife)
b) Nachweis des gelenkten Praktikums/des einschlägigen Praktikums und Bescheinigung
der Bezirksregierung bzw. des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife oder Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern die Berufsausbildung zum Erwerb der FH-Reife gehört)
c) Nachweis über das Bestehen der Einstufungsprüfung als Studienberechtigung (§ 49 / 11 HG)
d) Nachweis für berufl. qualifizierte Bewerber (Meister etc., fachtreue Bewerbungen) als
Studienberechtigung (§ 49 Abs. 6 HG)
e) Zertifikat APS (bei chinesischen Zeugnissen)
f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und
für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben)
3.
Besondere Zugangsvoraussetzungen (amtlich beglaubigte Kopie)
a) Nachweis des Vorpraktikums (Dauer je nach Studiengang unterschiedlich)
b) Erklärung zum Vorpraktikum (Original)
(nur für die Studiengänge Bauingenieurwesen, Wirtschaft und für die Lehramtsausbildung)
c) Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
d) Nachweis der Eignungsfeststellungs- bzw. Vorbildungsprüfung
- für die Studiengänge Angewandte Informatik, Architektur, Design, Gestaltungstechnik,
Deutsch-Lateinamerikanischer Studiengang Betriebswirtschaft, European Business Programme (EBP), Total Facility Management, Jugendhilfe, Logistik -
4.
Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen
Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original)
5.
Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen
im Bundesgebiet (amtlich beglaubigte Kopie)
- jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges -
6.
Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche
(Notenspiegel) (Original)
7.
Semesterbescheinigung der Ersthochschule (Original)
(nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)
- mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges -
8.
Nur bei vorherigem Hochschulabschluss und bei den Master-Studiengängen:
Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (amtlich beglaubigte Kopie)
9.
Erklärung über endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen (Original)
10. Erklärung über die Fachbereichszugehörigkeit (Original) (bei Einschreibung in zwei
Studiengängen an der FH Münster)
11. Bescheinigung über Studienzeiten und erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
(Einstufungsbescheinigung des Prüfungsausschusses)
___________________________________
Ort und Datum
Unterschrift (Vor- und Zuname)
Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn
Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen
unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.
Erklärung über endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen
Name
Vorname
Geburtsdatum
Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster
Ich erkläre hiermit folgendes:
Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als
Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen:
1.
ja, Hochschule(n):
Studiengang/Studiengänge:
nein
An der / den Hochschule(n) habe ich
keine(n)
2.
in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern
nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e)
endgültig nicht bestanden:
Hochschule:
Studiengang:
Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:
Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:
3.
ja, und zwar bei
Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:
nein
Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a.
angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur
Exmatrikulation führen.
___________________________________
Ort und Datum
Unterschrift (Vor- und Zuname)