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„Die bernische Baugesetzrevision –
eigentumspolitischer Sündenfall oder
notwendiges Uebel?“
19. Mai 2015 / Haas
Ausgangslage:
Eingereichte Kulturlandinitiative fordert Schutz der LN
Verfassungstext:
«Der Kanton sorgt für die Erhaltung von genügend landwirtschaftlich
nutzbarem Kulturland, insbesondere mit dem quantitativen und
qualitativen Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN).
Er schützt so wertvollen Boden nachhaltig als Ressource. Der Kanton
bestimmt die Kriterien für die zulässige Inanspruchnahme
von landwirtschaftlichen Nutzflächen und sorgt für angemessenen
Ausgleich.»
Definition der LN nach Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung, LBV): Alles Nicht-Bauland ohne Sömmerungsfläche
19. Mai 2015 / Haas
Ausgangslage:
Eingereichte Kulturlandinitiative fordert Schutz der LN
LN
19. Mai 2015 / Haas
Ausgangslage:
Kieswirtschaft unter Beschuss
19. Mai 2015 / Haas
Ausgangslage:
Kieswirtschaft unter Beschuss
Grossrat
Raumplanungsbericht 2014; Planungserklärung
«Der Grosse Rat stimmt dem Grundsatz zu, dass im Bereich
der ADT-Planungen die Zuständigkeit des Kantons gestärkt
werden soll, aber nur in Bereichen, die anderweitig nicht
geregelt werden können und in denen deshalb ein Notstand
herrscht. Dabei sind die Anliegen der Gemeinden sowie der
betroffenen Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen».
19. Mai 2015 / Haas
Ausgangslage:
Ueberwiesene Motionen und Postulate aus dem
Grossrat und Wunschliste der Verwaltung
19. Mai 2015 / Haas
Ausgangslage:
Neues Raumplanungsgesetz RPG
Umsetzung
im Kanton
Aufträge
•
•
•
•
Strategie Siedlung
Grösse und Verteilung Siedlungsgebiet
Bauzonendimensionierung
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen
• Mehrwertabschöpfung
• Verflüssigung Bauland
• Stärkerer Schutz Fruchtfolgeflächen FFF
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan
2030
BauG
2017
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Termine
• Mitwirkung und Vernehmlassung: abgeschlossen
• Überarbeitung und Vorprüfung beim Bund (Streit mit dem Bund
betr. Quantität Neueinzonungen und Planungshoheit der
Gemeinden offenbar beigelegt)
• Beschluss Regierungsrat Sommer 2015
• Genehmigung Bund zweite Hälfte 2015
• Kenntnisnahme Grosser Rat Herbst 2015
NB: Übergangsbestimmungen RPG:
- Vergrösserung Bauzone nur mit Kompensation bis zur
Genehmigung des revidierten Richtplans durch den Bund
- Nach 5 Jahren ab 1.5.2014 auch mit Kompensation nicht mehr
möglich
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Wichtigster Inhalt
•
Definiert Grösse und Verteilung des Siedlungsgebiets (bis 2038)
•
Dimensioniert Bauzonen so, dass der voraussichtliche Bedarf für
15 Jahre (d.h. 2028) unter Berücksichtigung der inneren
Reserven und Nachverdichtungspotenziale nicht
überschritten wird.
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Bevölkerungswachstum = > Bauzonendimensionierung
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Raumkonzept Kanton Bern
Quelle: AGR Kanton Bern
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Fünf Raumtypen und Ziele
Urbane Kerngebiete der Agglomerationen:
Als Entwicklungsmotoren stärken
Agglomerationsgürtel und Entwicklungsachsen:
Fokussiert verdichten
Zentrumsnahe ländliche Gebiete:
Siedlung konzentrieren
Hügel- und Berggebiete:
Als Lebens- und Wirtschaftsraum erhalten
Hochgebirgslandschaften:
Schützen und sanft nutzen
Quelle: AGR Kanton Bern
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Entwicklung nach Raumtypen
Prinzip: Je zentraler der Raumtyp, desto höhere Entwicklung wird
zugestanden und desto höhere Dichte wird verlangt
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030
Berechnung Baulandbedarf Wohnen
Unüberbaute Bauzonen
werden in allen Gemeinden zu
100% angerechnet (wie
bisher)
Verdichtungspotential
wird in Gemeinden, die den
vorgegebenen Dichtewert
nicht erreichen, zu 1/3
angerechnet.
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030
Verdichtung und Wahrheit
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
RPG-Abstimmung 3.3.2013: Hohe Zustimmung zum
Grundsatz der Verdichtung
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030
Mögliches Wachstum nach Regierung
Bis 2028 (15-Jahre)
Wohn- Misch und Kernzonen: 35ha/Jahr (das entspricht rund 2x
dem Viererfeld)
Arbeitszonen: Bei Neu-Einzonungen braucht es einen
Bedarfsnachweis und eine hohe bauliche Dichte.
Der Kanton muss zudem eine Arbeitszonenbewirtschaftung (?)
installieren.
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030:
Mögliches Wachstum der Bauzonen
35ha/a
LN
19. Mai 2015 / Haas
Richtplan 2030
Siedlungsgebiet: Konkrete Erweiterungen
Siedlungserweiterungen von kantonaler Bedeutung werden in
den Richtplan aufgenommen (Massnahme A_08):
19. Mai 2015 / Haas
19. Mai 2015 / Haas
Revision Baugesetz:
Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Uebersicht)
Pflicht
• Mehrwertabschöpfung.
• Verflüssigung Bauland.
• Stärkerer Schutz Fruchtfolgeflächen FFF.
Umsetzung RPG,
aber …
Kür
• Grundlage für Lenkungsabgabe auf Zweitwohungen.
• Beschränkung Wirkungsbereiche der OLK.
Grossrat
Ersatzabgabe betr. Spielflächen.
Hindernisfreies Bauen.
Breitere Anwendung der kantonalen UeO.
Erdbebenvorsorge.
Verpflichtung Deponiebetreiber Zugang zu
Deponien zu gewähren.
• Steuerung Zweitwohnungen durch Gemeinde.
• Weitere Anpassungen (z.T. wegen Rechtsprechung).
Verwaltung
•
•
•
•
•
19. Mai 2015 / Haas
22
Revision Baugesetz
Zusatzfragen des Regierungsrates – Grundsatzdiskussion
•
•
•
Vertikale Verschiebung Nutzungsplanungshoheit Gemeinde Kanton?
Horizontale Kompetenzverschiebung Gemeindelegislative -exekutive?
Mehrwertabschöpfungsertrag zu 100% an Kanton?
Mehrheitlich ablehnende Rückmeldungen in der Vernehmlassung
Regierungsrat beschloss am 15.10.2014 Abkoppelung von der
BauG-Revision.
23
19. Mai 2015 / Haas
Revision Baugesetz:
Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details)
Mehrwertabschöpfung
• Abschliessende kantonale Regelung
• auf Ein-, Auf- und Umzonungen, temporären
Nutzungen (Materialabbau, Deponien 40%).
• Abgabesatz: mind. 30% - max. 50% (Staffelung).
• Freigrenze: Fr. 20’000.--.
• Unter Gemeinwesen ausgeschlossen.
• Fälligkeitszeitpunkt: Überbauung oder
Veräusserung.
• Splitting Erträge: Gemeinden 70% / Kanton 30%.
• Verwendung: Spezialfinanzierung materielle
Enteignungen und Massnahmen der Raumplanung
• Verfahren: Verfügung (statt Vertrag).
19. Mai 2015 / Haas
Umsetzung RPG,
aber …
Revision Baugesetz:
Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details)
Verflüssigung Bauland
• Vertragliche Bauverpflichtung mit Kaufrecht.
• Bedingte Einzonung.
• Anordnung der Bauverpflichtung (auch
bei bestehenden Bauzonen).
• Enteignung als Möglichkeit.
• Mehrwertabschöpfung: Staffelung bei
Einzonungen.
19. Mai 2015 / Haas
Umsetzung RPG,
aber …
Revision Baugesetz:
Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details)
Stärkerer Schutz Fruchtfolgeflächen FFF
• Mindestumfang nach Vorgaben Bund ist
dauerhaft zu erhalten.
• Beanspruchung von FFF zulässig, wenn ein aus
Sicht Kanton wichtiges Ziel es erfordert und
optimale Flächennutzung sichergestellt ist oder
Kompensation durch Auszonung gleichwertiger
Flächen oder Bodenaufwertung erfolgt.
• Bodenschutz: FFF-Schutz soll auch für
vorübergehende Beanspruchung des Bodens
gelten (Behinderung Abbau- und
Ablagerungsvorhaben).
19. Mai 2015 / Haas
Umsetzung RPG,
aber …
Revision Baugesetz:
Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details)
Weitgehend unnötige «Wunschliste»
(25 Bereiche!)
• Grundlage für Lenkungsabgabe Zweitwohnungen
(z.G. der Gemeinden)
• Beschränkung Wirkungsbereiche der OLK.
Ersatzabgabe betr. Spielflächen.
Hindernisfreies Bauen.
Breitere Anwendung der kantonalen UeO.
Erdbebenvorsorge.
Verpflichtung Deponiebetreiber Zugang zu
Deponien zu gewähren.
• Zweitwohnungsregelungen in den Gemeinden
ergänzend zum Bundesgesetz.
• Weitere Anpassungen (z.T. wegen Rechtsprechung).
•
•
•
•
•
19. Mai 2015 / Haas
Grossrat
Verwaltung
Revision Baugesetz:
Inhalte der Vernehmlassungsvorlage
Umsetzung RPG
Wunschliste
GR und VW
19. Mai 2015 / Haas
28
Revision Baugesetz:
Zu üppiges Menu – was tun?
19. Mai 2015 / Haas
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Revision Baugesetz
Vorgeschlagenes Vorgehen (HIV)
Vorschlag Regierung:
Revision BauG
Jetzt:
Revision BauG Nr. 1
Kein
Gegenvorschlag
Kulturlandinitiative
Indirekter
Gegenvorschlag
Kulturlandinitiative
RPG-Umsetzung
(scharf)
RPG-Umsetzung
(mild)
Weitere
Bestimmungen
(Wünsche)
Später oder gar nicht:
Revision BauG Nr. 2
Weitere
Bestimmungen
(Wünsche)
19. Mai 2015 / Haas
Revision Baugesetz
Das geistert dem Vernehmen nach in der Verwaltung herum
Mehrwertabschöpfung:
•
•
•
•
Verzicht auf abschliessende Regelung im BauG, d.h. Gemeinden
müssen mindestens Bundesrecht anwenden
Kiesabbau je nach Gemeinderegelung betroffen (wohl ungefähr wie
heute)
Gemeinden müssen Mehrwertabschöpfung verfügen
Ertragssplitting Kanton-Gemeinde
N.B Def. Beurteilungen hängen von konkreter Regelung ab
19. Mai 2015 / Haas
Revision Baugesetz
Das geistert dem Vernehmen nach in der Verwaltung herum
Baulandverflüssigung:
-
Verzicht auf Enteignung
Fiskalisches Instrument (Lenkungsabgabe)
Kaufrecht z.G. des Kantons für strategisch wichtige Grundstücke
N.B Def. Beurteilungen hängen von konkreter Regelung ab
19. Mai 2015 / Haas
Revision Baugesetz
Das geistert dem Vernehmen nach in der Verwaltung herum
Regelung der Fruchtfolgeflächen
(evtl. auch als indirekter Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative)
•
•
•
•
•
Schonung LN ohne Kompensation
Strenger Schutz FFF (mit Kompensation)
Verwertungspflicht Bodenaushub
Planungsgrundsätze zur Siedlungsentwicklung im Innern
Siedlungsbegrenzungslinien in regionalen Richtplänen
N.B Def. Beurteilungen hängen von konkreter Regelung ab
19. Mai 2015 / Haas
Revision Baugesetz 2017:
Termine
•
•
•
•
•
•
•
•
Vernehmlassung: abgeschlossen
Überarbeitung durch JGK: z.Z.
Zweites Mitberichtsverfahren (verwaltungsintern): Juni 2015
Grüne Vorlage Regierungsrat: September 2015
Beratung in der GR-Kommission (BAK): Okt./Nov. 2015
Grosser Rat 1. Lesung: Januar 2016
Grosser Rat 2. Lesung: Juni 2016
Referendum?
NB: Übergangsbestimmungen RPG:
• Nach 5 Jahren seit 1.5.2014 keine Einzonungen mehr möglich
bis zur Neuregelung der Mehrwertabschöpfung
19. Mai 2015 / Haas
Wenn man alle Gesetze studieren
wollte, so hätte man gar keine Zeit
mehr, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
19. Mai 2015 / Haas