„Die bernische Baugesetzrevision – eigentumspolitischer Sündenfall oder notwendiges Uebel?“ 19. Mai 2015 / Haas Ausgangslage: Eingereichte Kulturlandinitiative fordert Schutz der LN Verfassungstext: «Der Kanton sorgt für die Erhaltung von genügend landwirtschaftlich nutzbarem Kulturland, insbesondere mit dem quantitativen und qualitativen Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN). Er schützt so wertvollen Boden nachhaltig als Ressource. Der Kanton bestimmt die Kriterien für die zulässige Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen und sorgt für angemessenen Ausgleich.» Definition der LN nach Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung, LBV): Alles Nicht-Bauland ohne Sömmerungsfläche 19. Mai 2015 / Haas Ausgangslage: Eingereichte Kulturlandinitiative fordert Schutz der LN LN 19. Mai 2015 / Haas Ausgangslage: Kieswirtschaft unter Beschuss 19. Mai 2015 / Haas Ausgangslage: Kieswirtschaft unter Beschuss Grossrat Raumplanungsbericht 2014; Planungserklärung «Der Grosse Rat stimmt dem Grundsatz zu, dass im Bereich der ADT-Planungen die Zuständigkeit des Kantons gestärkt werden soll, aber nur in Bereichen, die anderweitig nicht geregelt werden können und in denen deshalb ein Notstand herrscht. Dabei sind die Anliegen der Gemeinden sowie der betroffenen Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen». 19. Mai 2015 / Haas Ausgangslage: Ueberwiesene Motionen und Postulate aus dem Grossrat und Wunschliste der Verwaltung 19. Mai 2015 / Haas Ausgangslage: Neues Raumplanungsgesetz RPG Umsetzung im Kanton Aufträge • • • • Strategie Siedlung Grösse und Verteilung Siedlungsgebiet Bauzonendimensionierung Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen • Mehrwertabschöpfung • Verflüssigung Bauland • Stärkerer Schutz Fruchtfolgeflächen FFF 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030 BauG 2017 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Termine • Mitwirkung und Vernehmlassung: abgeschlossen • Überarbeitung und Vorprüfung beim Bund (Streit mit dem Bund betr. Quantität Neueinzonungen und Planungshoheit der Gemeinden offenbar beigelegt) • Beschluss Regierungsrat Sommer 2015 • Genehmigung Bund zweite Hälfte 2015 • Kenntnisnahme Grosser Rat Herbst 2015 NB: Übergangsbestimmungen RPG: - Vergrösserung Bauzone nur mit Kompensation bis zur Genehmigung des revidierten Richtplans durch den Bund - Nach 5 Jahren ab 1.5.2014 auch mit Kompensation nicht mehr möglich 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Wichtigster Inhalt • Definiert Grösse und Verteilung des Siedlungsgebiets (bis 2038) • Dimensioniert Bauzonen so, dass der voraussichtliche Bedarf für 15 Jahre (d.h. 2028) unter Berücksichtigung der inneren Reserven und Nachverdichtungspotenziale nicht überschritten wird. 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Bevölkerungswachstum = > Bauzonendimensionierung 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Raumkonzept Kanton Bern Quelle: AGR Kanton Bern 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Fünf Raumtypen und Ziele Urbane Kerngebiete der Agglomerationen: Als Entwicklungsmotoren stärken Agglomerationsgürtel und Entwicklungsachsen: Fokussiert verdichten Zentrumsnahe ländliche Gebiete: Siedlung konzentrieren Hügel- und Berggebiete: Als Lebens- und Wirtschaftsraum erhalten Hochgebirgslandschaften: Schützen und sanft nutzen Quelle: AGR Kanton Bern 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Entwicklung nach Raumtypen Prinzip: Je zentraler der Raumtyp, desto höhere Entwicklung wird zugestanden und desto höhere Dichte wird verlangt 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030 Berechnung Baulandbedarf Wohnen Unüberbaute Bauzonen werden in allen Gemeinden zu 100% angerechnet (wie bisher) Verdichtungspotential wird in Gemeinden, die den vorgegebenen Dichtewert nicht erreichen, zu 1/3 angerechnet. 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030 Verdichtung und Wahrheit 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: RPG-Abstimmung 3.3.2013: Hohe Zustimmung zum Grundsatz der Verdichtung 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030 Mögliches Wachstum nach Regierung Bis 2028 (15-Jahre) Wohn- Misch und Kernzonen: 35ha/Jahr (das entspricht rund 2x dem Viererfeld) Arbeitszonen: Bei Neu-Einzonungen braucht es einen Bedarfsnachweis und eine hohe bauliche Dichte. Der Kanton muss zudem eine Arbeitszonenbewirtschaftung (?) installieren. 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030: Mögliches Wachstum der Bauzonen 35ha/a LN 19. Mai 2015 / Haas Richtplan 2030 Siedlungsgebiet: Konkrete Erweiterungen Siedlungserweiterungen von kantonaler Bedeutung werden in den Richtplan aufgenommen (Massnahme A_08): 19. Mai 2015 / Haas 19. Mai 2015 / Haas Revision Baugesetz: Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Uebersicht) Pflicht • Mehrwertabschöpfung. • Verflüssigung Bauland. • Stärkerer Schutz Fruchtfolgeflächen FFF. Umsetzung RPG, aber … Kür • Grundlage für Lenkungsabgabe auf Zweitwohungen. • Beschränkung Wirkungsbereiche der OLK. Grossrat Ersatzabgabe betr. Spielflächen. Hindernisfreies Bauen. Breitere Anwendung der kantonalen UeO. Erdbebenvorsorge. Verpflichtung Deponiebetreiber Zugang zu Deponien zu gewähren. • Steuerung Zweitwohnungen durch Gemeinde. • Weitere Anpassungen (z.T. wegen Rechtsprechung). Verwaltung • • • • • 19. Mai 2015 / Haas 22 Revision Baugesetz Zusatzfragen des Regierungsrates – Grundsatzdiskussion • • • Vertikale Verschiebung Nutzungsplanungshoheit Gemeinde Kanton? Horizontale Kompetenzverschiebung Gemeindelegislative -exekutive? Mehrwertabschöpfungsertrag zu 100% an Kanton? Mehrheitlich ablehnende Rückmeldungen in der Vernehmlassung Regierungsrat beschloss am 15.10.2014 Abkoppelung von der BauG-Revision. 23 19. Mai 2015 / Haas Revision Baugesetz: Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details) Mehrwertabschöpfung • Abschliessende kantonale Regelung • auf Ein-, Auf- und Umzonungen, temporären Nutzungen (Materialabbau, Deponien 40%). • Abgabesatz: mind. 30% - max. 50% (Staffelung). • Freigrenze: Fr. 20’000.--. • Unter Gemeinwesen ausgeschlossen. • Fälligkeitszeitpunkt: Überbauung oder Veräusserung. • Splitting Erträge: Gemeinden 70% / Kanton 30%. • Verwendung: Spezialfinanzierung materielle Enteignungen und Massnahmen der Raumplanung • Verfahren: Verfügung (statt Vertrag). 19. Mai 2015 / Haas Umsetzung RPG, aber … Revision Baugesetz: Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details) Verflüssigung Bauland • Vertragliche Bauverpflichtung mit Kaufrecht. • Bedingte Einzonung. • Anordnung der Bauverpflichtung (auch bei bestehenden Bauzonen). • Enteignung als Möglichkeit. • Mehrwertabschöpfung: Staffelung bei Einzonungen. 19. Mai 2015 / Haas Umsetzung RPG, aber … Revision Baugesetz: Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details) Stärkerer Schutz Fruchtfolgeflächen FFF • Mindestumfang nach Vorgaben Bund ist dauerhaft zu erhalten. • Beanspruchung von FFF zulässig, wenn ein aus Sicht Kanton wichtiges Ziel es erfordert und optimale Flächennutzung sichergestellt ist oder Kompensation durch Auszonung gleichwertiger Flächen oder Bodenaufwertung erfolgt. • Bodenschutz: FFF-Schutz soll auch für vorübergehende Beanspruchung des Bodens gelten (Behinderung Abbau- und Ablagerungsvorhaben). 19. Mai 2015 / Haas Umsetzung RPG, aber … Revision Baugesetz: Wichtigste Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Details) Weitgehend unnötige «Wunschliste» (25 Bereiche!) • Grundlage für Lenkungsabgabe Zweitwohnungen (z.G. der Gemeinden) • Beschränkung Wirkungsbereiche der OLK. Ersatzabgabe betr. Spielflächen. Hindernisfreies Bauen. Breitere Anwendung der kantonalen UeO. Erdbebenvorsorge. Verpflichtung Deponiebetreiber Zugang zu Deponien zu gewähren. • Zweitwohnungsregelungen in den Gemeinden ergänzend zum Bundesgesetz. • Weitere Anpassungen (z.T. wegen Rechtsprechung). • • • • • 19. Mai 2015 / Haas Grossrat Verwaltung Revision Baugesetz: Inhalte der Vernehmlassungsvorlage Umsetzung RPG Wunschliste GR und VW 19. Mai 2015 / Haas 28 Revision Baugesetz: Zu üppiges Menu – was tun? 19. Mai 2015 / Haas 29 Revision Baugesetz Vorgeschlagenes Vorgehen (HIV) Vorschlag Regierung: Revision BauG Jetzt: Revision BauG Nr. 1 Kein Gegenvorschlag Kulturlandinitiative Indirekter Gegenvorschlag Kulturlandinitiative RPG-Umsetzung (scharf) RPG-Umsetzung (mild) Weitere Bestimmungen (Wünsche) Später oder gar nicht: Revision BauG Nr. 2 Weitere Bestimmungen (Wünsche) 19. Mai 2015 / Haas Revision Baugesetz Das geistert dem Vernehmen nach in der Verwaltung herum Mehrwertabschöpfung: • • • • Verzicht auf abschliessende Regelung im BauG, d.h. Gemeinden müssen mindestens Bundesrecht anwenden Kiesabbau je nach Gemeinderegelung betroffen (wohl ungefähr wie heute) Gemeinden müssen Mehrwertabschöpfung verfügen Ertragssplitting Kanton-Gemeinde N.B Def. Beurteilungen hängen von konkreter Regelung ab 19. Mai 2015 / Haas Revision Baugesetz Das geistert dem Vernehmen nach in der Verwaltung herum Baulandverflüssigung: - Verzicht auf Enteignung Fiskalisches Instrument (Lenkungsabgabe) Kaufrecht z.G. des Kantons für strategisch wichtige Grundstücke N.B Def. Beurteilungen hängen von konkreter Regelung ab 19. Mai 2015 / Haas Revision Baugesetz Das geistert dem Vernehmen nach in der Verwaltung herum Regelung der Fruchtfolgeflächen (evtl. auch als indirekter Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative) • • • • • Schonung LN ohne Kompensation Strenger Schutz FFF (mit Kompensation) Verwertungspflicht Bodenaushub Planungsgrundsätze zur Siedlungsentwicklung im Innern Siedlungsbegrenzungslinien in regionalen Richtplänen N.B Def. Beurteilungen hängen von konkreter Regelung ab 19. Mai 2015 / Haas Revision Baugesetz 2017: Termine • • • • • • • • Vernehmlassung: abgeschlossen Überarbeitung durch JGK: z.Z. Zweites Mitberichtsverfahren (verwaltungsintern): Juni 2015 Grüne Vorlage Regierungsrat: September 2015 Beratung in der GR-Kommission (BAK): Okt./Nov. 2015 Grosser Rat 1. Lesung: Januar 2016 Grosser Rat 2. Lesung: Juni 2016 Referendum? NB: Übergangsbestimmungen RPG: • Nach 5 Jahren seit 1.5.2014 keine Einzonungen mehr möglich bis zur Neuregelung der Mehrwertabschöpfung 19. Mai 2015 / Haas Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit mehr, sie zu übertreten. Johann Wolfgang von Goethe 19. Mai 2015 / Haas
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