TRANSPORT + LOGISTIK HELMKES KLARTEXT Vorsicht bei Importen! S owohl im IMDG-Code als auch im ADR sind Regelungen für den Umgang mit begasten Containern enthalten. Nach meiner Erfahrung lauert die eigentliche Gefahr aber in jenen Containern, die angeblich bereits entgast sind und meist sogar von einem entsprechenden Zertifikat begleitet werden. Verlässt man sich auf dieses sog. „Gasfreiheitszertifikat“ läuft man sehr schnell Gefahr, die Entlademitarbeiter erheblichen Claus-Dieter Helmke meldet sich in jeder gela zu Wort: Ungereimtes aufs Korn genommen, Tipps des Praktikers für den Praktiker ... Der Autor ist selbst Gefahrgutbeauftragter und Träger des Deutschen Gefahrgut-Preises 2002. Diese Rubrik gibt es auch online im Download-Bereich von www.gela.de gesundheitlichen Gefahren bis hin zum Tod auszusetzen. Das hat in vielen Fällen nichts damit zu tun, dass ein Gasfreiheitszertifikat zu leichtfertig ausgestellt wurde, sondern häufig kommt es eben vor, dass sich während der Seereise Reste des Begasungsmittels, das sich in den Verpackungen festgesetzt haben kann oder sich aber im hinteren Teil des Containers in Staulücken gesammelt hatte, nun frei wird und weiter im gesamten Container ausbreitet, so dass es dann bei der Entladung zu derartigen gesundheitlichen Problemen kommen kann. Hier sollte man, auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen, zum Schutz der Mitarbeiter einige wichtige Punkte beachten. Ist ein Gasfreiheitszertifikat aus dem Abgangsland vorhanden, so ist auf alle Fälle mit Restgasen im Container zu rechnen. Aber auch ohne das Vorliegen eines derartigen Zertifikats gibt es verschiedene Merkmale, die den Verdacht auf das Vorhandensein schädlicher Begasungsmittel aufkommen lassen. Häufig sind an den Lüftungsschlitzen der Container noch Reste von Klebebändern zum Verschließen der Luftschlitze zu erkennen. Eventuell sind auch noch Reste der vorgeschriebenen Warnhinweise an den Türen zu erkennen. Das Öffnen eines Containers sollte nie von einer Person allein vorgenommen werden. Stellt man dann ungewöhnliche Gerüche fest oder findet auf dem Boden liegend verschiedene Beutel, die offensichtlich nicht zur Ladung gehören, so sollte man sofort an das Vorhandensein von Schädlingsbekämpfungsmittel denken. Aber auch Produktaustritte oder Ausgasungen aus Verpackungs- material können zu Gesundheitsgefährdungen führen. Nach Feststellung des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) weist etwa jeder fünfte Import-Frachtcontainer gesundheitsgefährdende Schadstoffkonzentrationen auf. Grundsätzlich sollte ein solcher Container sofort von der Rampe abgezogen werden, damit das auftretende Gas nicht in die Umschlaghalle eindringen kann. Zusätzlich sollte der Container mit offenen Türen auf einem abgesperrten Bereich des Hofes abgestellt werden. Die endgültige Sicherheit, dass keine Gefahr mehr für die Mitarbeiter besteht, schafft nur eine erneute „Gasfreiheitsmessung“ durch einen zugelassenen und anerkannten Fachbetrieb oder eine für Begasungen ausgebildete sachkundige Person. Erst wenn dieser Sachkundige sein Okay gibt, kann gefahrlos mit der Entladung begonnen werden. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse in Betrieben, bei denen Containerentladungen vorgenommen werden – und das sind häufig Speditionen –, muss die TRGS 512 „Begasungen“ beachtet werden. Der Beitrag dieses Monats hat zwar nicht unbedingt direkt etwas mit dem Gefahrguttransportrecht zu tun, er soll aber aufzeigen, dass das Gefahrgutrecht sehr eng mit dem Arbeitsschutzrecht verknüpft ist. IMPRESSUM Pressespiegel Die Rechte zur Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über die PMG PresseMonitor GmbH Tel. 030/28 49 30 www.presse-monitor.de 40 60. Jahrgang Seit 1956 Still working strong ecomed-Storck GmbH Ein Unternehmen der Süddeutscher Verlag GmbH Justus-von-Liebig-Str. 1, 86899 Landsberg Geschäftsführer: Dr. Karl Ulrich Verlagsleitung: Udo Graf Handelsregister: Amtsgericht Augsburg HRB 29023 Storck Verlag Hamburg Striepenweg 31, 21147 Hamburg Telefon: 040/797 13-140 Telefax: 040/797 13-101 Internet: www.ecomed-storck.de www.gela.de ISSN 0016-5808 Redaktion: Uwe Heins, Chefredakteur, verantw. 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