ACKERBAU Aufzeichnungspflicht Was Sie beachten müssen Alle Betriebe ab einer gewissen Größe müssen bereits betriebsbezogene Aufzeichnungen führen. Betriebe, die bei speziellen ÖPULProgrammen mitmachen, müssen zusätzlich schlagbezogene Aufzeichnungen erstellen. Aber welche Möglichkeiten gibt es und was muss der Landwirt dabei beachten? Von Thomas WALLNER Die Aufzeichnungspflicht ist für viele Landwirte eine lästige Sache. Doch haben die Aufzeichnungen durchaus ihre Berechtigung. Nicht nur als Zufriedenstellung des Kontrolleurs wenn dieser an der Tür steht. Auch als Gedächtnisstütze hat die Dokumentation durchaus ihren Nutzen. Oft erkennt der Landwirt erst nach der Ernte, dass er Fehler gemacht hat. Danach entstehen die Fragen: Wie viel von welchem Dünger habe ich wann und wo ausgebracht? Antworten auf diese Fragen bieten oft nur sorgfältig geführte Aufzeichnungen. Betriebsbezogene Dokumentation Das Aktionsprogramm Nitrat 2012 verpflichtet seit dem 1. Jänner 2015 die meisten Landwirte zur betriebsbezogenen Dokumentation der Bewirtschaftung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Stickstoffdüngung. Was muss aufgezeichnet werden? a Die Größe der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes. a Die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der der Landwirt stickstoffhaltige Düngemittel ausbringt. a Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern nach Abzug der Stall- und Lagerverluste, die a) am Betrieb anfällt, b) der Landwirt an andere Betriebe abgibt oder von anderen Betrieben übernimmt, c) der Betrieb auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausbringt. 28 LANDWIRT • LAMBACHER ACKERBAUTAGUNG ACKERBAU • Die auf der düngungswürdigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgebrachte Stickstoffmenge. Dazu zählen Mineraldünger, organische Dünger und Wirtschaftsdünger feldfallend (nach Abzug der Ausbringungsverluste). Dabei wird nur die jahreswirksame Menge (die im Jahr der Anwendung wirksame Stickstoffmenge) berücksichtigt. • Den Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen. Der Landwirt muss dabei den Stickstoff berücksichtigen, den die Vorfrucht zur Verfügung stellt. Wer muss aufzeichnen? und Ernte muss laufend erfolgen und tagesaktuell am Betrieb aufliegen. Dokumentation Pflanzenschutz Neben der Dokumentationsverpflichtung über die Stickstoffdüngung ist seit 2014 die Dokumentation für alle Betriebe verpflichtend. Dabei muss der Landwirt folgende Aufzeichnungen führen. • WAS:Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels • WANN: der Zeitpunkt der Verwendung • WIE VIEL: die Aufwandmenge • WO:die behandelte Fläche, auf der Kulturpflanzen angebaut werden Mit wenigen Ausnahmen sind alle Betriebe mit Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zur betriebsbezogenen Aufzeichnung verpflichtet. Landwirte, die folgende Bedingungen erfüllen, müssen keine Aufzeichnungen führen: Betriebe mit höchstens 5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, die maximal 2 ha Gemüse oder Wein kultivieren. Betriebe mit höchstens 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Almen), die auf über 90 % der Flächen Dauergrünland oder Wechselwiesen bewirtschaften. Bis wann müssen die Aufzeichnungen vorliegen? Der Landwirt muss bis spätestens 31. März des vorangegangenen Kalenderjahres seine Dokumentation des Vorjahres abschließen. Das heißt, für das Jahr 2015 müssen die gesetzlichen Aufzeichnungen bis spätestens 31. März 2016 vorliegen. Der Landwirt muss die Daten sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren. Bei einer Kontrolle oder auf Verlangen der Behörde muss er die Unterlagen vorweisen. Experten empfehlen dem Landwirt, bereits im Vorfeld eine Düngeplanung durchzuführen und den daraus zulässigen eventuellen Mineraldüngerzukauf abzuleiten. Schlagbezogene Dokumentation Landwirte, die an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" teilnehmen, sind verpflichtet, schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Die Verpflichtung beschränkt sich auf die Flächen, die innerhalb der Gebietskulisse liegen. Bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres müssen diese Betriebe bereits die schlagbezogene Düngeplanung abschließen. Bis 31. Dezember des Verpflichtungsjahres muss der Landwirt zusätzlich eine schlagbezogene und eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz ziehen. Die Dokumentation der einzelnen Maßnahmen wie Anbau, Düngung, Pflanzenschutz LANDWIRT • LAMBACHER ACKERBAUTAGUNG ‘o+ Programmumfang • • • • • ODLIPlan ÖPUL - Maßnahmen Gesamtbetriebliche Stickstoffdokumentation Pflanzenschutzmitteleinsatz Modul für Bio-Betriebe u.a. Überprüfungen • Düngeobergrenzen • Düngungsverbotszeiträume • Pflanzenschutzmittelanwendung • Plausibilität der Dateneingabe • u.a. Eckdaten • Einstieg unter www.ödüplan.at • kostenloser Testzugang (14 Tage) möglich • einzige Programmvoraussetzung: aktueller Internetbrowser • Kosten: € 99 einmalig pro Betrieb (gilt für die gesamte OPUL 2015Laufzeit), • kostenlose Beratung durch die BWSB (LK 00) • Kurse durch die BWSB (LK OÖ) • Video-Anleitungen Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at bzw. www.ödüplan.at 29
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