2015 - Aufzeichnungspflicht

ACKERBAU
Aufzeichnungspflicht
Was
Sie beachten
müssen
Alle Betriebe ab einer gewissen
Größe müssen bereits betriebsbezogene Aufzeichnungen führen.
Betriebe, die bei speziellen ÖPULProgrammen mitmachen, müssen
zusätzlich schlagbezogene
Aufzeichnungen erstellen. Aber
welche Möglichkeiten gibt es und
was muss der Landwirt dabei
beachten?
Von Thomas WALLNER
Die Aufzeichnungspflicht ist für viele Landwirte eine lästige Sache. Doch haben die Aufzeichnungen durchaus ihre Berechtigung.
Nicht nur als Zufriedenstellung des Kontrolleurs wenn dieser an der Tür steht. Auch als
Gedächtnisstütze hat die Dokumentation
durchaus ihren Nutzen. Oft erkennt der Landwirt erst nach der Ernte, dass er Fehler
gemacht hat. Danach entstehen die Fragen:
Wie viel von welchem Dünger habe ich wann
und wo ausgebracht? Antworten auf diese Fragen bieten oft nur sorgfältig geführte Aufzeichnungen.
Betriebsbezogene Dokumentation
Das Aktionsprogramm Nitrat 2012 verpflichtet seit dem 1. Jänner 2015 die meisten Landwirte zur betriebsbezogenen Dokumentation
der Bewirtschaftung. Das Hauptaugenmerk
liegt dabei auf der Stickstoffdüngung.
Was muss aufgezeichnet werden?
a Die Größe der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes.
a Die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der der Landwirt stickstoffhaltige
Düngemittel ausbringt.
a Die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern
nach Abzug der Stall- und Lagerverluste,
die
a) am Betrieb anfällt,
b) der Landwirt an andere Betriebe abgibt
oder von anderen Betrieben übernimmt,
c) der Betrieb auf der landwirtschaftlichen
Nutzfläche ausbringt.
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LANDWIRT • LAMBACHER ACKERBAUTAGUNG
ACKERBAU
• Die auf der düngungswürdigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgebrachte Stickstoffmenge.
Dazu zählen Mineraldünger, organische
Dünger und Wirtschaftsdünger feldfallend
(nach Abzug der Ausbringungsverluste).
Dabei wird nur die jahreswirksame Menge
(die im Jahr der Anwendung wirksame
Stickstoffmenge) berücksichtigt.
• Den Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen.
Der Landwirt muss dabei den Stickstoff berücksichtigen, den die Vorfrucht zur Verfügung stellt.
Wer muss aufzeichnen?
und Ernte muss laufend erfolgen und tagesaktuell am Betrieb aufliegen.
Dokumentation Pflanzenschutz
Neben der Dokumentationsverpflichtung
über die Stickstoffdüngung ist seit 2014 die
Dokumentation für alle Betriebe verpflichtend.
Dabei muss der Landwirt folgende Aufzeichnungen führen.
• WAS:Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
• WANN: der Zeitpunkt der Verwendung
• WIE VIEL: die Aufwandmenge
• WO:die behandelte Fläche, auf der
Kulturpflanzen angebaut werden
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Betriebe
mit Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen
Nutzflächen zur betriebsbezogenen Aufzeichnung verpflichtet. Landwirte, die folgende Bedingungen erfüllen, müssen keine Aufzeichnungen führen:
Betriebe mit höchstens 5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, die maximal 2 ha Gemüse
oder Wein kultivieren.
Betriebe mit höchstens 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (ohne Almen), die auf über
90 % der Flächen Dauergrünland oder Wechselwiesen bewirtschaften.
Bis wann müssen
die Aufzeichnungen vorliegen?
Der Landwirt muss bis spätestens 31. März
des vorangegangenen Kalenderjahres seine
Dokumentation des Vorjahres abschließen.
Das heißt, für das Jahr 2015 müssen die gesetzlichen Aufzeichnungen bis spätestens
31. März 2016 vorliegen. Der Landwirt muss
die Daten sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren. Bei einer Kontrolle
oder auf Verlangen der Behörde muss er die
Unterlagen vorweisen.
Experten empfehlen dem Landwirt, bereits
im Vorfeld eine Düngeplanung durchzuführen
und den daraus zulässigen eventuellen Mineraldüngerzukauf abzuleiten.
Schlagbezogene Dokumentation
Landwirte, die an der ÖPUL-Maßnahme
„Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" teilnehmen, sind verpflichtet, schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Die Verpflichtung beschränkt sich auf die Flächen, die
innerhalb der Gebietskulisse liegen. Bis zum
28. Februar des jeweiligen Jahres müssen diese
Betriebe bereits die schlagbezogene Düngeplanung abschließen.
Bis 31. Dezember des Verpflichtungsjahres
muss der Landwirt zusätzlich eine schlagbezogene und eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz ziehen.
Die Dokumentation der einzelnen Maßnahmen wie Anbau, Düngung, Pflanzenschutz
LANDWIRT • LAMBACHER ACKERBAUTAGUNG
‘o+
Programmumfang
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ODLIPlan
ÖPUL - Maßnahmen
Gesamtbetriebliche Stickstoffdokumentation
Pflanzenschutzmitteleinsatz
Modul für Bio-Betriebe
u.a.
Überprüfungen
• Düngeobergrenzen
• Düngungsverbotszeiträume
• Pflanzenschutzmittelanwendung
• Plausibilität der Dateneingabe
• u.a.
Eckdaten
• Einstieg unter www.ödüplan.at
• kostenloser Testzugang (14 Tage)
möglich
• einzige Programmvoraussetzung:
aktueller Internetbrowser
• Kosten: € 99 einmalig pro Betrieb
(gilt für die gesamte OPUL 2015Laufzeit),
• kostenlose Beratung durch die BWSB
(LK 00)
• Kurse durch die BWSB (LK OÖ)
• Video-Anleitungen
Nähere Informationen bei der
Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter
www.bwsb.at bzw. www.ödüplan.at
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