und Feiertage 2016

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt
Zentraler Personaldienst
Personalinformation
Frei- und Feiertage im Jahr 2016
Es gelten folgende gesetzliche Frei- und Feiertage:
Freitag
01. Januar
Neujahrstag
1.0
Montag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Sonntag
Montag
15. Februar
17. Februar
24. März
25. März
27. März
28. März
Fasnachtsmontag Nachmittag
Fasnachtsmittwoch Nachmittag
Gründonnerstag Nachmittag
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
0.5
0.5
0.5
1.0
1.0
Samstag
Sonntag
30. April
01. Mai
Nachmittag vor Tag der Arbeit
Tag der Arbeit
Mittwoch
Donnerstag
Sonntag
Montag
04. Mai
05. Mai
15. Mai
16. Mai
Nachmittag vor Auffahrt
Auffahrt
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
0.5
1.0
1.0
Montag
Sonntag
01. August
18. September
Bundesfeiertag
Eidg. Bettag
1.0
-
Samstag
Sonntag
Montag
24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
Heiligabend
Weihnachten
Stephanstag
1.0
Samstag
31. Dezember
Silvester Nachmittag
Total Tage
-
9.0
Gemäss RRB Nr. 11/29/25 vom 20. September 2011 gelten für die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt als Freiund Feiertage der 01. August, die kantonalen Feiertage, die Halbtage vor den kantonalen Feiertagen, sofern die kantonalen Feiertage auf einen Werktag fallen (Montag bis Samstag), sowie der Nachmittag des Fasnachtsmontags und –
mittwochs.
Für die Schulen und die Lehrpersonen gilt die separate Regelung gemäss Erziehungsratsbeschluss vom 18. Dezember
2003.
Gemäss den geltenden Bestimmungen werden Zulagen für Feiertagsdienste nur an den offiziellen Feiertagen (sind mit
Fettdruck gekennzeichnet) ausgerichtet. Der 1. August (Bundesfeiertag) gilt, betreffend Zulagen, als Sonntag.
Dienstfreie Tage oder Halbtage, die in die Ferien fallen, werden ersetzt. Ausgenommen sind die auf arbeitsfreie Samstage oder Sonntage entfallenden dienstfreien Tage oder Halbtage. Dienstfreie Tage oder Halbtage, die wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst oder höherer Gewalt nicht bezogen werden können, werden nicht ersetzt.
Basel, September 2015