Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Zentraler Personaldienst Personalinformation Frei- und Feiertage im Jahr 2016 Es gelten folgende gesetzliche Frei- und Feiertage: Freitag 01. Januar Neujahrstag 1.0 Montag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonntag Montag 15. Februar 17. Februar 24. März 25. März 27. März 28. März Fasnachtsmontag Nachmittag Fasnachtsmittwoch Nachmittag Gründonnerstag Nachmittag Karfreitag Ostersonntag Ostermontag 0.5 0.5 0.5 1.0 1.0 Samstag Sonntag 30. April 01. Mai Nachmittag vor Tag der Arbeit Tag der Arbeit Mittwoch Donnerstag Sonntag Montag 04. Mai 05. Mai 15. Mai 16. Mai Nachmittag vor Auffahrt Auffahrt Pfingstsonntag Pfingstmontag 0.5 1.0 1.0 Montag Sonntag 01. August 18. September Bundesfeiertag Eidg. Bettag 1.0 - Samstag Sonntag Montag 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember Heiligabend Weihnachten Stephanstag 1.0 Samstag 31. Dezember Silvester Nachmittag Total Tage - 9.0 Gemäss RRB Nr. 11/29/25 vom 20. September 2011 gelten für die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt als Freiund Feiertage der 01. August, die kantonalen Feiertage, die Halbtage vor den kantonalen Feiertagen, sofern die kantonalen Feiertage auf einen Werktag fallen (Montag bis Samstag), sowie der Nachmittag des Fasnachtsmontags und – mittwochs. Für die Schulen und die Lehrpersonen gilt die separate Regelung gemäss Erziehungsratsbeschluss vom 18. Dezember 2003. Gemäss den geltenden Bestimmungen werden Zulagen für Feiertagsdienste nur an den offiziellen Feiertagen (sind mit Fettdruck gekennzeichnet) ausgerichtet. Der 1. August (Bundesfeiertag) gilt, betreffend Zulagen, als Sonntag. Dienstfreie Tage oder Halbtage, die in die Ferien fallen, werden ersetzt. Ausgenommen sind die auf arbeitsfreie Samstage oder Sonntage entfallenden dienstfreien Tage oder Halbtage. Dienstfreie Tage oder Halbtage, die wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst oder höherer Gewalt nicht bezogen werden können, werden nicht ersetzt. Basel, September 2015
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