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Die RPBK des Malergewerbes Kt. Luzern / Unterwalden hat beschlossen,
folgende Feiertage zu entschädigen, sofern sie auf einen Werktag fallen:
Gestützt auf das Kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) vom
23.11.1987/27.01.1997 und dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie,
Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vom 13.03.1964.
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Neujahr
Karfreitag
Auffahrt (Christi Himmelfahrt)
Fronleichnam
1. August (gemäss Bundesverfassung)
Maria Himmelfahrt
Allerheiligen
Weihnachten
Stephanstag
Feiertage 2016
Datum
01. Januar 2016
25. März 2016
05. Mai 2016
26. Mai 2016
1. August 2016
15. August 2016
01. November 2016
26. Dezember 2016
Feiertag
Neujahr
Karfreitag
Auffahrt
Fronleichnam
Nationalfeiertag
Maria Himmelfahrt
Allerheiligen
Stephanstag
Wochentag
Freitag
Freitag
Donnerstag
Donnerstag
Montag
Montag
Dienstag
Montag
Auszug aus dem GAV des Maler- und Gipsergewerbe (Art. 12.2)
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf jährlich höchstens 9 bezahlte Feiertage
inklusive 1. August. Die entschädigungsberechtigten Feiertage werden von den
Regionalen
Paritätischen
Berufskommissionen
(RPBK)
festgelegt.
Entschädigungsberechtigte Feiertage, die in die Ferien fallen, dürfen nicht als
Ferientage angerechnet werden.