Die RPBK des Malergewerbes Kt. Luzern / Unterwalden hat beschlossen, folgende Feiertage zu entschädigen, sofern sie auf einen Werktag fallen: Gestützt auf das Kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) vom 23.11.1987/27.01.1997 und dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vom 13.03.1964. - Neujahr Karfreitag Auffahrt (Christi Himmelfahrt) Fronleichnam 1. August (gemäss Bundesverfassung) Maria Himmelfahrt Allerheiligen Weihnachten Stephanstag Feiertage 2016 Datum 01. Januar 2016 25. März 2016 05. Mai 2016 26. Mai 2016 1. August 2016 15. August 2016 01. November 2016 26. Dezember 2016 Feiertag Neujahr Karfreitag Auffahrt Fronleichnam Nationalfeiertag Maria Himmelfahrt Allerheiligen Stephanstag Wochentag Freitag Freitag Donnerstag Donnerstag Montag Montag Dienstag Montag Auszug aus dem GAV des Maler- und Gipsergewerbe (Art. 12.2) Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf jährlich höchstens 9 bezahlte Feiertage inklusive 1. August. Die entschädigungsberechtigten Feiertage werden von den Regionalen Paritätischen Berufskommissionen (RPBK) festgelegt. Entschädigungsberechtigte Feiertage, die in die Ferien fallen, dürfen nicht als Ferientage angerechnet werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc