PWO-Geschäftspartnerkodex - Progress Werk Oberkirch AG

PWO-Geschäftspartnerkodex
Februar 2016
Unser Verständnis von Nachhaltigkeit im Geschäftspartnermanagement
Die Progress-Werk Oberkirch AG mitsamt ihren iSd § 15 AktG verbundenen Unternehmen
(zusammen
„PWO“)
versteht
Nachhaltigkeit
als
einen
wesentlichen
Bestandteil
ihrer
Geschäftsprozesse. Wir beziehen als weltweit führender Entwickler und Hersteller von
anspruchsvollen Metallkomponenten und Systemen in Leichtbauweise für Sicherheit und
Komfort im Automobil weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen bei Lieferanten,
Dienstleistern und anderen Geschäftspartnern (nachfolgend nur „Geschäftspartner“), um mit
innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern.
PWO ist sich ihrer gesellschaftlichen wie unternehmerischen Verantwortung bewusst und hält
sich an gesetzliche Vorgaben sowie hohe ethische Standards. Dies hat PWO zum einen im
Unternehmensleitbild verankert und sich zudem eigene Verhaltensrichtlinien auferlegt, die
Maßstäbe im geschäftlichen Umgang für alle PWO-Mitarbeiter setzen. Das Unternehmensleitbild
sowie
die
Verhaltensrichtlinien
sind
http://www.progress-
unter
werk.de/konzern/unternehmenskultur/ veröffentlicht.
Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete
Unternehmensführung. Aus diesem Grund binden wir Geschäftspartner direkt in unsere
Nachhaltigkeitsstrategie
ein.
Bei
unseren
Beschaffungsaktivitäten
achten
wir
neben
prozessualen, ökonomischen und technischen Kriterien ebenfalls auf gesellschaftliche und
ökologische Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und
Umweltschutz.
Im Spannungsfeld zwischen Produkt / Leistung, Markt, Region und Prozess sind für uns Kosten,
Qualität,
Zuverlässigkeit,
Innovation
und
Nachhaltigkeit
wesentliche
Faktoren
bei
der
Lieferantenauswahl und -bewertung.
Deshalb erwartet PWO von ihren Geschäftspartnern die Einhaltung aller relevanten nationalen
wie
internationalen
Gesetze
und
Regelungen
sowie
der
Anforderungen
Verhaltenskodexes für Geschäftspartner (nachfolgend „PWO-Geschäftspartnerkodex“).
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dieses
PWO-Geschäftspartnerkodex
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1. Umgang mit Mitarbeitern
PWO
erwartet
von
ihren
Geschäftspartnern
die
Einhaltung
der
grundlegenden
Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Rechtsordnung. Darüber hinaus erwartet
PWO die Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen,
der Prinzipien des UN Global Compact
sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) unter Berücksichtigung der an den verschiedenen Standorten
geltenden landesspezifischen Gesetze.
Kinderarbeit
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner jegliche Art von Kinderarbeit in ihren Unternehmen
verbieten und unterlassen.
Diskriminierung
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner deren Mitarbeiter fair behandeln und Diskriminierung
bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Ausund Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden. Wir erwarten von jedem Geschäftspartner,
niemanden
wegen
seinem
Geschlecht,
seiner
Hautfarbe,
seinem
Alter,
seiner
Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, sozialen Herkunft, Behinderung oder sexuellen
Orientierung zu diskriminieren.
Zwangsarbeit
PWO lehnt jede Form von Sklaverei oder Zwangsarbeit ab und erwartet das ebenso von ihren
Geschäftspartnern.
Vereinigungsfreiheit
PWO
erwartet,
dass
ihre
Geschäftspartner
die
Vereinigungsfreiheit
sowie
das
Recht,
Interessengruppen zu bilden, respektieren. Somit räumen sie innerhalb der nationalen Gesetze
und Regelungen ihren Mitarbeitern das Recht ein, ihre Interessen wahrzunehmen.
Vergütung und Arbeitszeiten
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner die jeweils geltende Gesetzgebung zur Arbeitszeit
einhalten. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeiter unserer Geschäftspartner eine Vergütung
erhalten, die im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen steht.
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PWO-Geschäftspartnerkodex
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2. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
PWO
erwartet,
dass
ihre
Geschäftspartner
die
jeweils
geltende
Gesetzgebung
zum
Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit einhalten. Die Geschäftspartner unterstützen die
Sicherheit und die Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter durch angemessene Maßnahmen, wie
einen
präventiven
und
konsequenten
Arbeitsschutz
sowie ein
sicheres und
gesundes
Arbeitsumfeld.
3. Umweltschutz
Als Unternehmen der Automobilzulieferindustrie sind wir stets bestrebt, Rohstoffe und Energie
einzusparen und die gesetzlich erlaubten Werkstoffe und Materialien einzusetzen, von denen
keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung ausgehen.
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner die jeweils geltenden Umweltgesetze, -regelungen
und -standards einhalten. Weiter wird erwartet, dass die Geschäftspartner ein angemessenes
Umweltmanagementsystem aufbauen und anwenden (z.B. gemäß ISO 14001).
4. Verhalten im geschäftlichen Umfeld
Verbot von Korruption und Bestechung
Korruption ist durch internationale Konventionen (z.B. durch die Prinzipien des UN Global
Compact und die UN-Konventionen gegen Korruptionen) und nationale Gesetze verboten. PWO
duldet sowohl bei ihren Mitarbeitern als auch bei ihren Geschäftspartnern keinerlei Form von
Bestechung oder Geschäftsgebaren, die den Eindruck unzulässiger Beeinflussung oder
Einflussnahme hervorrufen könnten.
PWO erwartet von ihren Geschäftspartnern, innerhalb der Geschäftsverbindung mit PWO,
weder Dritten Vorteile irgendwelcher Art direkt oder indirekt anzubieten, noch sich oder
anderen direkt oder indirekt Vorteile zu verschaffen. Auch lassen sie sich keine Vorteile
versprechen, die eine rechtswidrige Handlung nach den geltenden Antikorruptionsgesetzen
darstellen.
PWO erwartet zudem, dass ihre Geschäftspartner gerade im geschäftlichen Verkehr mit
Amtsträgern und Behörden im In- und Ausland keine Form gesetzeswidriger Zuwendungen
dulden. Ebenso achten sie auf ein integres Verhalten und Vorgehen ihrer Mitarbeiter.
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Einladungen und Geschenke
Im Umgang mit Zuwendungen, etwa in Form von Geschenken oder Einladungen, achtet der
Geschäftspartner generell und insbesondere in Verbindung mit seiner Tätigkeit für PWO strikt
darauf, jeglichen Anschein von Unredlichkeit oder Inkorrektheit zu vermeiden. PWO erwartet,
dass ihre Geschäftspartner Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen.
Einladungen und Geschenke an PWO-Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden
nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als
Ausdruck
örtlich
allgemein
anerkannter
Geschäftspraxis
betrachtet
werden
können.
Gleichermaßen fordern die Geschäftspartner von PWO-Mitarbeitern keine unangemessenen
Vorteile.
Vermeidung von Interessenkonflikten
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit
mit
PWO
ausschließlich
auf
der
Grundlage
sachgerechter
Erwägungen
treffen.
Interessenkonflikte mit privaten oder familiären Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen
oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder
Organisationen, sind schon im Ansatz zu vermeiden.
Freier Wettbewerb
PWO erwartet, dass sich ihre Geschäftspartner im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden
gesetzlichen Regelungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts einhalten. Die Geschäftspartner
beteiligen sich insbesondere weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern
noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich
aus.
Geldwäsche
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur
Geldwäscheprävention einhalten, sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen und den
internationalen Kampf gegen Geldwäsche unterstützen.
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5. Vertraulicher Umgang mit Informationen.
Zum Schutz von vertraulichen und personenbezogenen Informationen, Daten und Vorhaben
muss der Geschäftspartner diese sicher aufbewahren und vor dem Zugriff Dritter schützen.
PWO erwartet, dass ihre Geschäftspartner alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen zum
Datenschutz einhalten und personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der
geltenden Datenschutzvorschriften erheben, verarbeiten und nutzen.
Geschäftspartner
angemessene
dürfen
Weise
Informationen
nutzen.
Alle
ausschließlich
Geschäftspartner
für
von
autorisierte
PWO
Zwecke
verpflichten
und
sich,
auf
keine
vertraulichen Daten und Betriebsgeheimnisse an Dritte unbefugt weiter zu geben oder selbst zu
eigenen Zwecken zu nutzen.
6. Lieferantenbeziehungen
PWO
erwartet,
dass
ihre
Geschäftspartner
alle
hier
beschriebenen
Grundsätze
und
Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl
ebenfalls
berücksichtigen.
Die
Geschäftspartner
bestärken
ihre
Subunternehmer
und
Lieferanten darin, die in diesem Geschäftspartnerkodex beschriebenen Standards im Rahmen
der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
7. Einhaltung des PWO Geschäftspartnerkodex
PWO fordert ausgewählte Geschäftspartner auf, eine Selbsteinschätzung auf Basis des / der
sogenannten
„Lieferantenfragebogens“
/
„Lieferantenselbstauskunft“
vorzunehmen.
Die
Einhaltung der Anforderungen aus diesem PWO-Geschäftspartnerkodex prüft PWO im Rahmen
einer risikobasierten Prüfung, um Compliance- und Integritätsrisiken zu erkennen („Business
Partner Compliance Due Diligence“).
PWO behält sich vor, die Geschäftsverbindung mit jedem Geschäftspartner bei Abweichungen
von diesem PWO-Geschäftspartnerkodex zu überprüfen. PWO folgt dabei dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit, so dass PWO in jedem Einzelfall sorgfältig prüft, welche Konsequenzen
angemessen, geeignet und erforderlich sind. Dies kann bis zu einer sofortigen Beendigung der
Geschäftsbeziehung führen sowie zu einer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
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8. Meldung von Verstößen
Der Geschäftspartner hat den Verdacht auf einen Verstoß gegen Vorschriften, Gesetze und den
PWO-Geschäftspartnerkodex durch PWO Mitarbeiter zu melden. Bei Verstößen ist der
Compliance-Beauftragte der PWO AG zu benachrichtigen.
Alle mitgeteilten Informationen werden sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.
Compliance-Beauftragter der PWO AG
Christian Bühler
Industriestr. 8
77704 Oberkirch
Tel: 07802-84178
Fax: 07802-8488178
[email protected]
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PWO-Geschäftspartnerkodex
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9. Bestätigung des Geschäftspartners
Wir, die Unterzeichnenden, bestätigen hiermit, dass
•
wir den PWO-Geschäftspartnerkodex erhalten und gebührend zur Kenntnis genommen
haben,
•
wir alle relevanten Gesetze und Vorschriften der Länder kennen, in denen unser
Unternehmen tätig ist,
•
wir der PWO alle Verdachtsfälle von Verstößen gegen den PWO-Geschäftspartnerkodex
durch PWO Mitarbeiter melden,
•
wir die Anforderungen des PWO-Geschäftspartnerkodex basierend auf einem
entwicklungsorientierten Ansatz und ohne Änderungen oder Aufhebungen erfüllen und
akzeptieren,
•
wir unsere Mitarbeiter über den Inhalt des PWO-Geschäftspartnerkodex informieren,
•
wir alle Grundsätze und Anforderungen des PWO-Geschäftspartnerkodex an unsere
Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und diese darin bestärken, die in diesem
Geschäftspartnerkodex beschriebenen Standards einzuhalten.
Name des Unternehmens
____________________________________________________________________________
Unterschrift
Stempel / Siegel des Unternehmens
____________________________________________________________________________
Name und Titel
____________________________________________________________________________
Identifikationsnummer (z.B. Handelsregister-Nummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
____________________________________________________________________________
Datum und Ort
____________________________________________________________________________
Dieses Dokument muss von einem autorisierten Vertreter des Geschäftspartners unterzeichnet
und an die anfragende PWO-Einkaufsorganisation zurückgesandt werden.
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