Forum 2 Hochrisikofälle ()

Fallmanagement
Hochrisikofälle Häusliche Gewalt
Stadt und Landkreis Osnabrück
Monika Holtkamp, Polizeiinspektion Osnabrück
Kornelia Krieger, BISS Osnabrück
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Etablierung von Fallkonferenzen
Niedersachsen
2011
Ziel:
Systematisiertes
Hochrisikomanagement
mit professionsübergreifenden Fallkonferenzen
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Entwicklung von Fallkonferenzen in Osnabrück
• 2013: Austausch mit der Polizeiinspektion Lüneburg
• 2014: 8. Vernetzungstreffen
Bedarfserhebung der beteiligten
Institutionen für ein Fallmanagement
Ziel: Systematisches Erkennen von
Hochrisikofällen
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Flipchart
2014
Ergebnis:
Fallmanagement bei Hochrisikofällen
wird installiert!
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Jugendamt
Dialogbeauftragte
Polizei
AJSD
Profamilia
Täterberatung
Gericht
BISS
Hochrisikofall
Beratungsstelle
Prozessbegleitung
Gleichstellungsbeauftragte
Polizeiinspektion Osnabrück
Sozialpsych. Dienst
Frauenhaus
Staatsanwaltschaft
Kinderschutzzentrum
Opferhilfe
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Bisherige Ergebnisse aus drei Folgetreffen:
1. „Terminkonferenz“: Pro Quartal ein fest terminiertes Treffen
aller Mitglieder in der PI OS
2. „Spontankonferenz“: Jederzeit kurzfristige Fallanalyse in
akuten Fällen
3. Besprechung sowohl von akuten als auch Langzeitfällen aus
Stadt und LK, anonym oder mit Namensnennung, evtl. Einholung
einer Schweigepflichtentbindung, Information des Opfers
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Bisherige Ergebnisse:
4. Pro Profession Nennung eines festen Ansprechpartners sowie
eines Vertreters, Zustimmungen aller Leitungsebenen liegen vor,
Zugriff auf Namen und Erreichbarkeiten für alle Mitglieder
5. Gefährdungseinschätzung nach den Ergebnissen des EUProjektes Daphne – Wave Protect I und II (Woman Against
Violence Europe) www.wave-network.org
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Bisherige Ergebnisse:
6. Entwicklung eines Rasters zum strukturierten Vortragen und
Fortschreiben eines Hochrisikofalls mit Erarbeitung von
Handlungsmöglichkeiten:
- Stammdaten von Opfer und Täter
- Vorgeschichte
- aktueller Vorfall
- Risikofaktoren und fachliche Einschätzung
- Maßnahmen
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Raster - Fallbesprechung – Protokoll
Datum:…………………………………
Stammdaten/Opfer
Name oder Anonym
Alter
Adresse
Telefon/Mail
Arbeit
Alter
Adresse/Telefon
Telefon/Mail
Arbeit
Vorgeschichte/aktueller Vorfall
Taten/Schwere und Häufigkeit
Welche Maßnahmen gab es bislang
Beteiligte Institutionen
Sonstiges
Stammdaten/Gefährder
Name oder Anonym
Ergebnisse nach Checkliste falls vorhanden
Beziehung zum Opfer:
Stammdaten/Kinder
Name
Alter/
m/w
Adresse
Beziehung
zum Opfer
Beziehung zum
Gefährder/
Sorge und
Umgangsrecht
Weitere Gefährdungsfaktoren
Zugang zu Waffe, Art der Drohungen, Ist der Täter der Polizei bekannt
Psychische Erkrankung/Finanzielle Möglichkeiten des Opfers/Besondere Lage: z.B.
Trennung/bevorstehende Trennung/anstehende
Sorgerechtsentscheidungen/Behinderung/Migration/ Hindernisse gegen einen Aufenthalt
im Frauenhaus/Angst vor anderen Personen/Gewalt gegen frühere PartnerInnen
Sonstiges
Fachliche Einschätzung
Informationen zu Migrationshintergrund, Pflege, Behinderungen, Religion
Gefährdungsfaktoren
Maßnahmen
Informationen über Umfeld/Familienstruktur/Wohnsituation
Wer erledigt was bis
wann
Anmerkungen
Vertrauenspersonen
Schule Kindergarten
Sonstiges
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Fallmanagement Hochrisikofälle Häusliche Gewalt
Beteiligte Institutionen
Identifizierung von Hochrisikofällen
Entscheidung
Terminkonferenz
4 x jährlich
alle Mitglieder
Eigene
Institution
Spontankonferenz
Teilnehmer nach
Bedarf
Fallbeschreibung nach Raster  Maßnahmen
Weitere Konferenzen aller an Maßnahmen beteiligten Personen
Ergebnisüberprüfung / Verbesserungen
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
1/2
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Polizeiinspektion Osnabrück
2/2
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Bisherige Erfahrungen
Positive Effekte
• Einbezug der betroffenen Frau
• Entschärfung von risikoreichen Situationen
− Bevorstehende Trennung
− Mutter-Kind-Kur oder Platz im Frauenhaus
− Kontakt Faust Täter
− getrennte Anhörung beim Familiengericht
• „Neue“ Institutionen mit im Boot
• Sicherheitsberatung durch Präventionsteam
• Erkennen der Kindeswohlgefährdung bei Hochrisikofällen
• Koordination durch eine Institution
• 11 Fälle mit mehreren Spontankonferenzen seit Anfang 2015
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Bisherige Erfahrungen
Herausforderungen
• Fehlende Ressourcen (Grenzen der Zusammenarbeit)
• Unsicherheit beim Datenschutz
• Fehlende Schulungen im Umgang
mit Einschätzungsinstrumenten
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Datenschutzrechtliche Erfordernisse (I)
• Die Teilnehmer der Fallkonferenzen sind für die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
• Befugnisse für Datenaustausch in Spezialregelungen und Gesetzen
bei schwerwiegenden Gefahren für Leib und Leben
- §34 STGB
- §138 STGB
- §8a SGB VIII
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen
Datenschutzrechtliche Erfordernisse (II)
• Ohne Einverständnis des Opfers bei erheblichen Gefahren
• Gegen den Willen - ja, ohne Wissen - nein
• Anonymisierung - Veränderung von Daten oder
• Pseudonymisierung - Ersetzen von Daten nach § 67 SGB X
• Kooperationsvereinbarungen - BISS, Faust
Polizeiinspektion Osnabrück
Kriminalhauptkommissarin Monika Holtkamp 4.11.2015
Polizei Niedersachsen