Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7873
15. Wahlperiode
14. 12. 2015
Mitteilung
der Landesregierung
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags;
hier:
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union betreffend die Richtlinie zur Beschränkung
oder Untersagung des Anbaus von GVO in den Mitgliedstaaten
Landtagsbeschluss
Der Landtag hat am 18. Juni 2015 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache
15/6957):
Die Landesregierung zu ersuchen,
1.sich bei der bevorstehenden Novelle des Gentechnikgesetz des Bundes zur Umsetzung der in der EU vereinbarten „Ausstiegsklausel“ (Opt-out) im Rahmen der
Zulassung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) für Regelungen einzusetzen, die bundesweite, rechtssichere Verbote für den Anbau von
GVO ermöglichen;
2.sich insbesondere dafür einzusetzen, dass bundesweite Anbauverbote für alle in
der EU zugelassenen GVO durch den Bund erlassen und im Falle von Neuzulassungen um diese GVO erweitert werden;
3.sich bei der Bundesregierung und in der EU dafür einzusetzen, dass die Zulassungsverfahren auf EU-Ebene überprüft und so geregelt werden, dass eine
verschärfte, umfassende und unabhängige Risikobewertung auf Basis unabhängiger Risikostudien gewährleistet wird.
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Eingegangen: 14. 12. 2015 / Ausgegeben: 21. 12. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7873
Bericht
Mit Schreiben vom 14. Dezember 2015, Az.: 0123.049, berichtet das Staatsministerium wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Baden-Württemberg hat gemeinsam mit den Ländern Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das Rechtsgutachten „Spielräume für ein rechtssicheres Verbot des Anbaus von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO)“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde am
20. Juni 2015 veröffentlicht. Es befasst sich mit der Umsetzung der Opt-out-Regelung für den Anbau von GVO-Pflanzen in nationales Recht und hält dazu unter
anderem fest, dass eine Umsetzung der Opt-out-Regelung bundeseinheitlich auf
Bundesebene möglich ist.
Baden-Württemberg hat am 10. Juli 2015 gemeinsam mit weiteren Bundesländern
(Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes
in den Bundesrat eingebacht. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die Opt-out-Regelung für den Anbau von GVO-Pflanzen in Deutschland so umzusetzen, dass Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen in einem vom Bund geführten Verfahren
bundeseinheitlich für ganz Deutschland und unter Berücksichtigung der Interessen
der Länder umgesetzt werden. Er wurde vom Bundesrat am 25. September 2015
an den Bundestag weitergeleitet.
Zu 3.:
Am 28. September 2012 fand in Schöntal eine Agrarministerkonferenz unter Vorsitz von Baden-Württemberg statt. Im Rahmen dieser Konferenz wurde beschlossen, dass bei der Zulassung, Bewertung und Überprüfung (mit Bezug auf die gentechnisch veränderte Maissorte NK 603) unabhängige Studien und Langzeitstudien
notwendig sind und das bisherige Zulassungsverfahren insoweit anzupassen ist.
In der Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz am 16. Januar 2014 in Berlin hat u. a. Baden-Württemberg die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene
gegen Anbauzulassungen von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen einzusetzen.
Im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 5. September 2014 in Potsdam wurde durch einstimmigen Beschluss der Länder die Bundesregierung aufgefordert,
ein bundeseinheitliches Anbauverbot für die betroffenen gentechnisch veränderten
Organismen in Abstimmung mit den Ländern auszusprechen und die Länder in
einem von der Bundesregierung betriebenen Opt-out-Verfahren zu beteiligen. Unabhängig davon forderten die Länder die Bundesregierung auf, grundsätzlich bei
allen künftigen zum Anbau zugelassenen GVO regelmäßig zu prüfen, ob es neue
wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die eine Inanspruchnahme der Schutzklausel
nach Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie erfordern.
Bei der Agrarministerkonferenz am 20. März 2015 in Bad Homburg wurde auf
den Beschluss des Bundesrates vom 11. April 2014 (Bundesratsdrucksache 58/14,
Ziffer 8) verwiesen, in dem grundsätzlich ein national einheitlich geregeltes GVOAnbauverbot gefordert wird.
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