BauherrenBauherren-Information der Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen ißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 __________________________________________________________________ Stadt Blaubeuren Finanzverwaltung Karlstr. 2 89143 Blaubeuren www.blaubeuren.de Ihr Ansprechpartner Madeleine Baumann Tel. 07344/966907344/9669-21 Fax: 07344/966907344/9669-7721 e-mail: [email protected] Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ Seiß ßen IV“ Sei BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ wir freuen uns, dass Sie Interesse an unserem o.g. Neubaugebiet haben und möchten Ihnen deshalb nähere Informationen überreichen. Textliche Festsetzungen / Bebauungsplan Aus den textlichen Festsetzungen sowie dem Bebauungsplan selbst können Sie ersehen, wie Sie bauen können, was vorgeschrieben und was nicht erlaubt ist. Die vollständigen textlichen Festsetzungen sind als Anlage beigefügt. Diese sind ausschließlich für die Bebauung gültig und maßgebend. Eine Kopie des Bebauungsplanes ist ebenfalls beigefügt. Detaillierte Auskünfte zu den textlichen Festsetzungen und zum Bebauungsplan sowie gegebenenfalls zu möglichen Befreiungen erhalten Sie auf dem Stadtbauamt der Stadt Blaubeuren (Frau Gallo, Tel. 07344/9669-49). Lageplan Der beigefügte Lageplan zeigt Ihnen den Zuschnitt und die Größe der Bauplätze und gibt die Flurstücksnummer an. Kaufpreis / Kaufvertrag Kaufvertrag Der Kaufpreis beträgt 135,- €/m² für die im Lageplan 2 schwarz schraffierte Fläche In diesem Kaufpreis ist a) Grund und Boden b) Kanalbeitrag c) Baukostenzuschuss Wasser d) Klärbeitrag (mechanisch und biologischer Teil) e) Erschließungsbeitrag nach BauGB entsprechend dem jetzigen Bebauungsplan und den derzeit gültigen Satzungen enthalten. Sollten in der Zukunft öffentlich-rechtliche Beiträge anfallen, so sind diese jedoch nicht im Kaufpreis enthalten. Neben dem Kaufpreis ist eine Pauschale für die Vermessung und Vermarkung des Grundstückes und die Grundstücksanschlusskosten für Kanal, Gas und Wasser - wie bereits verlegt - in Höhe von 8.000 € mit dem Kaufpreis zu bezahlen. Nicht im Kaufpreis enthalten und vom Erwerber gesondert zu bezahlen sind die Anschlusskosten für Telefon, Strom, Fernseher und ähnliches sowie die Kosten der späteren Gebäudeaufnahme durch das Staatliche Vermessungsamt (lt. Auskunft des Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. belaufen sich die Kosten der Gebäudeaufnahme bei Baukosten zwischen 100.000,- € und 400.000,- € auf zurzeit 462,- €). Außerdem kommen noch die Hausanschlusskosten (von kurz hinter der Grenze des Kaufgegenstandes bis zum Haus) für Wasser, Gas und Abwasser. Weiter wird im notariellen Kaufvertrag zu regeln sein: Die Stadt schließt jegliche Haftung für Sachmängel / Rechtsmängel - soweit dies gesetzlich zulässig ist - aus. Die Stadt sichert keine besondere Eigenschaften zu, und übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die Güte und Beschaffenheit von Grund und Boden. Es besteht eine Bauverpflichtung von zwei Jahren (Absicherung im Grundbuch). Die Kosten des Vertrages und seines Vollzuges im Grundbuch sowie die anfallende Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Sehr geehrte(r) Bauplatzinteressent(en), BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ (Die Grunderwerbssteuer müssen Sie an das Finanzamt bezahlen und beträgt 5 % aus dem Wert der Gegenleistung, also Kaufpreis und Pauschalen. Die Notarkosten für einen Kaufvertrag mit Erklärung der Auflassung betragen ca. 1,5%. (In diesem Betrag ist jedoch die Bestellung und Eintragung von evtl. erforderlichen Grundpfandrechten nicht enthalten). Der Stadtteil Seißen bildet neben Asch den Siedlungsschwerpunkt für Blaubeuren. Der Erwerber hat die Immissionen und Emissionen jederzeit und unwiderruflich zu dulden (Absicherung im Grundbuch über eine Dienstbarkeit), welche sich auf Grund der vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet an der B 28 bzw. aus der Bewirtschaftung und Nutzung dieser Betriebe ergeben können. Ferner sind die Geruchs- und Geräuschbelästigungen auf Dauer und unwiderruflich zu dulden, welche sich aus den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundstücken und dem Schaftriebweg entlang des Baugebietes bzw. aus deren Bewirtschaftung und Nutzung ergeben. Wertminderungs- und/oder Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Der Erwerber verzichtet auf solche Ansprüche. Die oben genannten Punkte sind in aller Kürze die - unserer Meinung nach - wichtigsten, welche im notariellen Kaufvertrag zu regeln sind. Ein Kaufvertragsentwurf ist in der Anlage beigefügt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Grundbuch erst Eigentümer werden, wenn Sie die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt bezahlt haben (und der Notar dann die sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vom Finanzamt erhalten hat). Eine weitere Voraussetzung für die Eigentumsübertragung ist die Erklärung der Auflassung beim Notar. Auflassung heißt, dass Einigung darüber besteht, dass das Grundstück jetzt auf den Käufer übergehen soll und somit der Bauplatz in das Grundbuch vom Käufer umgeschrieben werden kann. Da mit der Auflassung die Stadt das Eigentum am Grundstück dem Käufer übergibt, ist vor Erklärung der Auflassung der Kaufpreis zu bezahlen. Eine Beleihung des Bauplatzes zur Kaufpreisfinanzierung scheidet aus den vorgenannten Gründen aus. Insofern möchten wir Sie bitten, diese Frage rechtzeitig mit Ihrer Bank / Sparkasse abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von der Stadt weder eine Ausfallbürgschaft noch ein Treuhandauftrag übernommen werden kann. Stadtteilentwicklungsplan Damit Sie - aus heutiger Sicht - wissen, was in Zukunft um das Baugebiet herum geplant ist, haben wir Ihnen einen Auszug aus dem Stadtteilentwicklungsplan beigefügt. Er trifft eine Aussage für die nächsten ca. 15 bis 20 Jahre, wohin die bauliche Entwicklung geht. Der Stadtteilentwicklungsplan wurde dem Flächennutzungsplan vorgeschaltet. Aus dem Flächennutzungsplan wurde der Bebauungsplan entwickelt. Seißen ist Siedlungsschwerpunkt und soll hauptsächlich diejenige bauliche Entwicklung aufnehmen, welche in Blaubeuren selbst auf Grund der topographischen Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Der Stadtteilentwicklungsplan zeigt eine starke bauliche Entwicklung (Wohnbebauung) zwischen Seißen und der „Steigziegelhütte“. Es ist angestrebt, dass Seißen und die „Steigziegelhütte“ aufeinander zu wachsen. Entlang der B 28 befindet sich das Gewerbegebiet. Eine Verbindung mit Seißen ist mit der „Alten Poststraße“ gewährleistet. Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Grunderwerbssteuer trägt der Erwerber. Die Vermessungs- und Vermarkungskosten (ohne Gebäudeaufnahme) werden vom Erwerber über die Pauschale bezahlt. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Vergabe Die Vergabe der Bauplätze erfolgt letztendlich durch den Ortschaftsrat in Seißen. Deshalb kann dieses Schreiben keine Zusage auf einen Bauplatz sein. Aufwendungen (z. B. Architektenkosten, Finanzierungskosten.....), welche Sie in der Hoffnung auf Zuteilung eines oder des gewünschten Bauplatzes tätigen, gehen bei Nichtberücksichtigung bei der Vergabe zu Ihren Lasten. Die Stadt schließt jeglichen Kostenersatz ausdrücklich aus. Die Vergabe der Plätze durch den Ortschaftsrat erfolgt laufend. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir keine Reservierungen von Bauplätzen vornehmen können. Ablauf Wenn Sie nach Durchsicht der vorstehenden Ausführungen und Unterlagen nach wie vor Interesse am Erwerb eines Bauplatzes haben möchten wir Sie bitten • beigefügten Fragebogen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzugeben (bitte geben Sie auf dem Fragebogen neben Ihrem Wunschplatz immer auch Alternativplätze an) und • den Betrag von 250,- € als Vormerkgebühr auf eines unserer Konten Sparkasse Blaubeuren: IBAN DE64 6305 0000 0001 6301 63 BIC SOLADES1ULM oder Volksbank Blaubeuren IBAN DE36 6309 1200 0000 4900 08 BIC GENODES1BLA zu überweisen. Wir bieten Ihnen auch gerne an, mit uns einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wir möchten Sie in einem ausführlichen Gespräch umfassend, jedoch für Sie völlig unverbindlich und kostenlos über das gesamte Baugebiet informieren und Ihre Fragen beantworten. Für das Baugebiet „Steigziegelhütte“ ist Ihr Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung: Frau Baumann (Tel. 07344/9669–21; Email: [email protected]) Selbstverständlich helfen Ihnen auch alle anderen Mitarbeiter des Amtes gerne weiter. Der Eingang des Fragebogens und der Vormerkgebühr ist für uns das Zeichen, dass Sie einen Bauplatz erwerben wollen. Wir werden die Angelegenheit dann weiter bearbeiten, d. h. dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorlegen. Im Falle des Erwerbs des Bauplatzes werden Ihnen die 250,- € Vormerkgebühr auf den Kaufpreis angerechnet. Sollten Sie jedoch nach Überweisung der Vormerkgebühr von Ihren Kaufabsichten zurücktreten, wird Ihnen diese Vormerkgebühr nicht mehr zurückbezahlt. Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie vor der Vergabe ggfs. noch in den Ortschaftsrat eingeladen werden. Die Einladung erfolgt dann durch den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin. Wie Sie wissen, besteht eine Bauverpflichtung von zwei Jahren ab Erwerb des Grundstückes. Sie müssen also in den nächsten Jahren eine größere Summe in den Bauplatzkauf und den Hausbau investieren. Wir halten es für sinnvoll, dass Sie rechtzeitig vor dem Bauplatzkauf eine Finanzierung mit Ihrer Bank / Sparkasse für Grundstück und Gebäude besprechen und abklären, ob die Gesamtfinanzierung übernommen wird. (Bitte besprechen Sie in diesem Zusammenhang auch die Frage der Kaufpreiszahlung ohne sofortige Beleihung des Bauplatzes mit Grundpfandrechten - siehe Ausführungen am Ende des Abschnittes „Kaufpreis / Kaufvertrag“ auf Seite 3). Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Wir möchten darauf hinweisen, dass nördlich der B 28 und nördlich der in diesem Bereich verlaufenden EnBW Leitung im Flächennutzungsplan eine Vorrangfläche für Windkraft ausgewiesen wurde. In diesem Bereich besteht die Möglichkeit, eine große Anzahl von Windrädern (Windpark) zu errichten. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Wir hoffen dass wir mit unseren oben genannten Ausführungen Ihnen unser Baugebiet etwas nähergebracht haben und würden uns freuen, wenn Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen oder weitere Auskünfte telefonisch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung Blaubeuren Anlagen: Textliche Festsetzungen Bebauungsplan – unmaßstäblich Lageplan unmaßstäblich 1 Lageplan unmaßstäblich 2 Stadtteilentwicklungsplan Flächennutzungsplan Kaufvertragsentwurf Fragebogen Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Wir möchten Sie bitten, uns vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages eine Bestätigung der Bank / Sparkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Finanzierung des Gesamtvorhabens (Bauplatz und Wohnhaus) aus heutiger Sicht gesichert ist. Ein Finanzierungsplan ist nicht notwendig. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Schriftlicher Teil (TEIL B) Stadt Blaubeuren, Blaubeuren, Stadtteil Seißen AlbAlb-DonauDonau-Kreis Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und dem schriftlichen Teil (Teil B 1.). Der Geltungsbereich wird durch das entsprechende Planzeichen in der Planzeichnung (Teil A) begrenzt. Lageplan M 1 : 500 Für die Festsetzungen zum Bebauungsplan gelten: - Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) - Baunutzungsverordnung Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). - Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember1990 (BGBl. 1991 I. S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGB I S. 1509). Bisherige Festsetzungen: Der Bebauungsplan „Steigziegelhütte IV“ überlagert im Osten geringfügig den bestehenden Bebauungsplan „Steigziegelhütte III“, rechtskräftig seit dem 24.04.1998. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Steigziegelhütte IV“ treten im Geltungsbereich alle bisherigen Festsetzungen von Bebauungsplänen außer Kraft. Der verbleibende Teil des Bebauungsplans „Steigziegelhütte III“ ist für sich selbst weiter funktionsfähig und gültig. 1. Festsetzungen zum Bebauungsplan (§ 9 BauGB und BauNVO) 1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) 1 BauGB) und § 1 (2) BauNVO) 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA ) (§ 4 BauNVO) Die TeilgebieteWA 1, WA 2, WA 3 und WA 4 sind als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. 1.1.1.1 Zulässig sind: Folgende Nutzungen gemäß § 4 (2) BauNVO: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke - Betriebe des Beherbergungsgewerbes 1.1.1.2 Nicht zulässig sind: Folgende in § 4 (2) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen sind gemäß § 1 (5) BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans und damit unzulässig: - Schank- und Speisewirtschaften, Folgende in § 4 (3) BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind gemäß § 1 (6) 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans und damit unzulässig: - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen 1. Bebauungsplan "Steigziegelhütte IV" BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ 1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) 1 BauGB und §§ 16 – 21a BauNVO) - siehe Einschrieb im Lageplan – 1.2.1 Grundflächenzahl (§ 9 (1) 1 BauGB und §§ 16 u. 19 BauNVO ) - siehe Einschrieb im Lageplan – 1.2.2 Geschossflächenzahl (§ 9 (1) 1 BauGB und §§ 16 (2) und 20 BauNVO) - siehe Einschrieb im Lageplan – 1.2.3 Zahl der Vollgeschosse (§ 9 (1) 1 BauGB und § 16 und 20 (1) BauNVO und § 2 (6) LBO) Im Teilgebiet WA 4 sind zwei Vollgeschosse (II) zulässig. 1.2.3 Bauweise ( § 9 Abs.1 Nr.2 BauGB und § 22 BauNVO ) - siehe Einschrieb im Lageplan Teilgebiet WA 1 und WA 2: Abweichende Bauweise Es gelten die Vorschriften der offenen Bauweise, abweichend hiervon ist die Gebäudelänge des Hauptbaukörpers auf 18,00m begrenzt. - zulässig sind nur Einzelhäuser und Doppelhäuser Teilgebiet WA 3: Abweichende Bauweise Es gelten die Vorschriften der offenen Bauweise, abweichend hiervon ist die Gebäudelänge des Hauptbaukörpers bei Einzel- und Doppelhäusern auf 18,00m begrenzt. Bei Hausgruppen darf die Gebäudelänge des Hauptbaukörpers max. 30 m betragen. - zulässig sind Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen 1.2.4 Teilgebiet WA 4: Offene Bauweise Es gelten die Vorschriften der offenen Bauweise Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) 1 BauGB und §§ 16 (2) und 18 BauNVO) Die Gebäudehöhe ist beschränkt. - siehe Einschrieb im Lageplan In den Teilgebieten WA 1, WA 2 und WA 3 gilt: Die Traufhöhe wird gemessen von der tatsächlichen Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zur Schnittkante zwischen Außenwand und der Unterkante der Dachkonstruktion. Die Firsthöhe wird gemessen von der tatsächlichen Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zum Schnittpunkt der Oberkante der Dachhaut beider Dachflächen (Satteldach). Die Gebäudehöhe (beim Pultdach, bzw. versetzt am Hochpunkt gegeneinander gebautes Pultdach) wird gemessen von der tatsächlichen Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zur höchsten Stelle der Dachfläche. Versetztes Pultdach (versetzt am Hochpunkt gegeneinander gebautes Pultdach) der Versatz darf maximal 2,00 m betragen. Im Teilgebiet WA 4 gilt: Das Höchstmaß zwischen der Erdgeschoßrohfußbodenhöhe (EFH) und dem Schnittpunkt Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen - Anlagen für Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe. - Tankstellen. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Wird der im Bebauungsplan zulässige Spielraum von bis zu +/- 0,30m bei der Erdgeschossrohfußbodenhöhe nicht ausgenutzt, so kann diese Differenz bis zur rechnerisch maximal möglichen Traufhöhe (= festgesetzte EFH nach Bebauungsplan +/- 0,30 m + 3,95 m) der zulässigen Traufhöhe über EFH zugeschlagen werden. 1.3 Flächen für Garagen und überdachte Stellplätze (§ 9 (1) 4 BauGB und § 23 (5) BauNVO) Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Vor Garagentoren ist zur Verkehrsfläche ein Abstand von mindestens 5,00 m (Stauraum) einzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Baugrenze näher als 5,00m an die Straße heranrückt. Zur öffentlichen Verkehrsfläche ist ein seitlicher Abstand zur Grundstücksgrenze von 1,00m einzuhalten. Bei Carports kann der Abstand zur Verkehrsfläche auf 0,50 m verringert werden. Stellplätze sind in direktem Anschluss an die öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. 1.4 Nebenanlagen (§ 9 (1) 4 BauGB und § 14 und § 23 (5) BauNVO) Auf der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche sind Nebenanlagen soweit es sich um Gebäude gemäß § 14 (1) BauNVO handelt nicht zulässig. Kleinwindkraftanlagen sind als Nebenanlagen zulässig wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - pro Grundstück ist nur eine Kleinwindkraftanlage zulässig - die Nabenhöhe der Anlage darf max. 7,00m betragen - der Rotorradius (Länge Rotorblatt) darf 2,00 m nicht überschreiten - von öffentlichen Flächen ist ein Abstand von mindestens 15,00 m einzuhalten - auf Dächern angebracht darf die Nabenhöhe der Anlage nur max. 2,00 m über der Firsthöhe liegen - Bei freistehenden Anlagen ohne offenen Rotor z.B. mit senkrechter Trommel darf eine Gesamthöhe von 7,00 m nicht überschritten werden - Bei Anlagen ohne offenen Rotor z.B. mit senkrechter Trommel die auf Dächern angebracht sind darf eine Gesamthöhe von 2,00m nicht überschritten werden Hinweis: Die Zulässigkeit im Hinblick auf die Anforderungen des Schutzes vor Schall- und Lichtimmissionen sowie die entsprechenden Abstandsflächen sind nachzuweisen. 1.5 Grünflächen (§ 9 (1) 15 BauGB) Die gekennzeichnete Fläche ist als öffentliche Grünfläche auszubilden. 1.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Land Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB) Maßnahme 1: Baufeldräumung Die Baufeldräumung und Rodung von Gehölzen darf nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln und außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen. Ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG stellt nach § 69 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld belegt wird. Maßnahme 2: Pflanzung von Bäumen auf dem Baugrundstück Je Baugrundstück sind nach Umsetzung der Baumaßnahmen 2 Bäume zu pflanzen. Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen von Außenwand und Dachhaut (Traufhöhe TH) darf an der Traufseite bei maximal 3,95 m und die Firsthöhe, gemessen ab der EFH maximal 9,50m betragen. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Flächen für die Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§ 9 (1) 14 BauGB) Das Niederschlagswasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen ist im Mischsystem abzuleiten. Rückhaltezisternen sind zulässig. 1.8 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25a BauGB) Pflanzgebot 1 (Pfg 1) = Anlage von Magerwiesenstreifen entlang Schaftriebweg und an der alten Kiefer Der Schaftriebweg (Schotterweg) im Westen der Fläche, der die kleinen Magerrasenflächen im Norden und Westen der Steigziegelhütte verbindet, bleibt erhalten und wird durch hinzufügen eines Grünstreifens im Bereich der Wohnbauflächen auf ca. 5 m verbreitert. Hier wird abgeschobener Oberboden aus den Magerwiesenbreichen um den Schafstall zur Initiierung einer Wiesenvegetation aufgebracht. Diese renaturierten Flächen sind während der Erschließungsmaßnahmen mit einem Bauzaun vor Befahren zu sichern. Gleiches gilt für die derzeitig Ackerflächenreste, die zur Arrondierung der Grünfläche für den Erhalt der Kiefer im Norden notwendig sind. Pflege oder Nutzung: Optimal ist eine kurzzeitige Schafbeweidung zweimal im Jahr, auch die kurzzeitige Pferchung weniger Schafe ist denkbar. Alternativ kann eine zweimalige mit Abräumen des Mähgutes erfolgen. Im 1. Jahr nach Sodenschüttung sind bei unerwünschtem Samenpotenzial im Boden zusätzliche Pflegeschnitte und das Abräumen des Schnittguts notwendig. Alle Flächen sind dauerhaft zu erhalten und ggf. zu ersetzen, sofern Lücken entstehen. Pflanzgebot 2 (Pfg 2) = Rückbau und Renaturierung des Sammelplatzes für Ackersteine an der alten Kiefer Die Steinlagerfläche in der Nähe der Kiefer wird renaturiert. Dazu werden Magerwiesenflächen im Bereich der Erschließungsstraßen im Osten des Schafstalls abgeschoben und auf die gelockerte Lagerfläche und den benachbarten Acker aufgebracht. Da dies am Anfang der Erschließungsarbeiten erfolgen muss, sind diese renaturierten Flächen während der Erschließungsmaßnahmen mit einem Bauzaun vor Befahren zu sichern. Pflanzgebot 3 (Pfg 3) = Anlage einer artenreichen Wiese am Lärmschutzwall (bereits umgesetzt) Der bereits im Zuge der Umsetzung von Gewerbegebiet und Wohngebiet begrünte Lärmschutzwall und die vorgelagerte Wiese sind innerhalb der Baugebietsgrenze dauerhaft zu erhalten. Die Wiesenfläche wurde zur Förderung der heimischen Tierwelt als autochthone, arten- und krautreiche Glatthaferwiese (Gebietsherkunft 7-9) mit 2-3 Mahdterminen angesät. Die 1. Mahd darf nicht vor Mitte Juni erfolgen. Pflanzgebot 4 (Pfg 4) = Pflanzung von Straßenbäumen mit Unterwuchs Als Baumarten für die 6 Straßenbäume innerhalb der Straßenflächen sind Spitzahorn (Acer platanoides) oder Bergahorn (Acer pseudoplatanus) zu verwenden. Die Unterpflanzung kann mit verdichtet wachsen Stauden erfolgen. Gut eignen sich Geranium x magnificum (Pracht-Storchschnabel) durch seine dunkelvioletten großen Blüten und den horstigen Wuchs. Möglich ist auch Alchemilla mollis (Großblättriger Frauenmantel), dessen große Blätter Unkraut zurück drängen oder andere, unkrautverdrängende Stauden. Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen 1.7 BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ 1.9 Pflanzbindung Pfb 1) = Erhalt der landschaftsbildrelevanten Kiefer im Südwes Pflanzbindung 1 (Pfb Südwesten Die alte Kiefer ist zu schützen und zu erhalten. Bei Verlust ist sie durch einen standorttypischen Baum zu ersetzen. Pflanzbindung 2 (Pfb 2) = Erhalt der Straßenbäume entlang der Alten Poststraße Die gekennzeichneten Straßenbäume sind zu schützen und zu erhalten. Bei Verlust sind sie durch standorttypische Bäume zu ersetzen. Pflanzbindung 3 (Pfb 3) = Pflanzung von Bäumen und Sträuchern am Lärmschutzwall (bereits umgesetzt) Der bereits im Zuge der Umsetzung von Gewerbegebiet und Wohngebiet begrünte Lärmschutzwall und die vorgelagerte Wiese sind innerhalb der Baugebietsgrenze dauerhaft zu erhalten. Die Wiesenfläche ist durch Einzelbäume gegliedert. Der Lärmschutzwall wurde durch die Pflanzung heimischer Straucharten gegliedert und strukturell bereichert. 1.10 Höhenlage von Gebäuden (§ 9 (3) BauGB) In den Teilgebieten WA 1, WA 2 und WA 3 gilt: Die Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) darf max. 0,5 m über der öffentlichen Straße liegen, gemessen an der Bezugshöhe. Die Bezugshöhe (Skizze: maßgebender Messpunkt) für die Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) ist die Höhe der Straßenachse in der Mitte des Grundstücks. Bei Eckgrundstücken darf die höhere Bezugshöhe gewählt werden. Bei der Ermittlung der Bezugshöhen ist von einer maximalen Grundstückslänge von 25,00m auszugehen. Im Teilgebiet WA 4 gilt: Die Erdgeschoßfußbodenhöhe (EFH), bezogen auf das eingezeichnete Hausschema, ist im Plan eingetragen und auf +/- 0,30m einzuhalten. Bei Verschiebung der Lage der Gebäude gegenüber dem Hausschema innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist die EFH entsprechend der Hangneigung zu ändern. Bei versetzten Geschossen bezieht sich die EFH auf die überwiegende Grundrissfläche des Gebäudes. 1.11 Sichtfelder Sichtfelder (§ 9 (1) 10 und 11 BauGB) Im Mündungsbereich der Erschließungsstraße wird folgendes Sichtfeld festgesetzt: L = 3/70 m, V85 = 50 km/h, Anfahrsichtweite Sichtfelder im Bereich der Erschließungsstraße sind von ständigen Sichthindernissen, parkenden Fahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs zwischen 0,80m und 2,50m Höhe, gemessen von der Fahrbahnoberkante, auf Dauer freizuhalten und freizumachen. Bäume, Lichtmaste, Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb des Sichtfeldes zulässig, sofern diese innerhalb des o.g. Bereiches die Sicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge oder nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer nicht verdecken. 2. 2.1 Hinweise Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im rechtskräftig festgesetzten Wasserschutzgebiet BlaubeurenGerhausen. Die Bestimmungen der Rechtsverordnung vom 3. Dezember 2003 sind einzuhalten. Das Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe ist verboten, sofern nicht geeignete Schutzmaßnahmen entsprechend den Vorschriften der “Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (§ 9 (1) 25b BauGB) BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ 2.2 Altlasten Bei der Baugrunderkundung und geotechnischen Untersuchung, wurde durch das Büro Geotechnik Hundhausen eine Fläche mit möglicher Altlast festgestellt. Die Fläche ist in der Planzeichnung gekennzeichnet. Weitere Informationen können aus dem Gutachten entnommen werden. Werden bei den Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.) ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis umgehend zu benachrichtigen. Der belastete Boden muss entsorgt werden. 2.3 Erdaushub Der Erdaushub aus der Baugrube soll auf dem Baugrundstück gleichmäßig und in Anpassung an das Nachbargrundstück eingebracht werden. Humoser Oberboden ist getrennt auszubauen, zu lagern und wieder einzubauen. Überschüssiger Mutterboden darf nicht überschüttet werden. 2.4 Temporäre Belästigungen An das Wohngebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen und ein landwirtschaftlicher Betrieb. Bei der Bewirtschaftung zum Beispiel durch das Ausbringen von Gülle, Feldmist und Pflanzenschutzmittel) entstehen Geruchs-, Staub-, und Lärmimmissionen, die temporär zu Belästigungen führen können. 2.5 Schaftrieb Am Westrand der Bebauung verläuft ein landwirtschaftlicher Weg der auch als Schaftriebweg genutzt wird. Kurzzeitige Lärmbelästigungen sind zu tolerieren. 2.6 Denkmalschutz 1. Erdbaumaßnahmen zur Baulanderschließung bedürfen der Begleitung durch die Archäologische Denkmalpflege. 2. Der vorgesehene Beginn von Erdarbeiten (Oberbodenabtrag) ist der Archäologischen Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 26-Denkmalpflege mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich anzuzeigen. 3. Sollten sich archäologische Funde oder Befunde zeigen, ist die Möglichkeit zur fachgerechten Fundbergung und Dokumentation einzuräumen. 4. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zu Fundbergung und Dokumentation ist einzuräumen. 2.7 Empfehlung Empfehlung Lärmschutz Es wird empfohlen ergänzende passive Lärmschutzvorkehrungen wie beispielsweise abgewandte Wohnraumorientierung, Lärmschutzfenster, usw. vorzusehen. Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS)“ vom 11.02.1994 in der jeweils geltenden Fassung angewendet werden und eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu befürchten ist. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Stadt Blaubeuren, Stadtteil Seiß Seißen, AlbAlb-DonauDonau-Kreis Die örtlichen Bauvorschriften bestehen aus der Planzeichnung (Teil A) und dem schriftlichen Teil (Teil B 2.). Der Geltungsbereich wird durch das entsprechende Planzeichen in der Planzeichnung (Teil A) begrenzt. Lageplan M 1 : 500 Für die Örtlichen Bauvorschriften gelten: - Landesbauordnung (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S. 357, berichtigt S. 416), geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2013 (GBI. S. 209). Bisherige Festsetzungen: Die Örtlichen Bauvorschriften „Steigziegelhütte IV“ überlagern im Osten geringfügig die Örtlichen Bauvorschriften „Steigziegelhütte III“, rechtskräftig seit dem 24.04.1998. Mit Inkrafttreten der Örtlichen Bauvorschriften „Steigziegelhütte IV“ treten im Geltungsbereich alle bisherigen Festsetzungen von Bebauungsplänen außer Kraft. Der verbleibende Teil der Örtlichen Bauvorschriften „Steigziegelhütte III“ sind für sich selbst weiter funktionsfähig und gültig. 1. Dachform Dachform und Dachneigung (§ 74 (1) 1 LBO) - siehe Einschrieb im Lageplan – In den Teilgebieten WA 1, WA 2 und WA 3 gilt: Die im Lageplan beschriebene Dachform gilt für Hauptgebäude. Zulässig sind Satteldächer, Pultdächer und versetzte Pultdächer. Die Dacheindeckung ist in der Form von Dachziegeln auszuführen; untergeordnete Bauteile, Dachaufbauten, Garagen und Nebenanlagen sind davon ausgenommen. Begrünte Dächer sind zulässig. Für die Dacheindeckung sind rote, graue, anthrazitfarbene und braune Materialien sowie Mischfarben daraus zulässig. Bei untergeordneten Bauteilen, Garagen und Nebenanlagen sind geringere Neigungen oder Flachdächer zulässig. Dachbeläge aus unbeschichtetem Metall (wie beispielsweise Blei, Kupfer, Zink) sind nicht zulässig. Im Teilgebiet WA 4 gilt: Die Dacheindeckung ist in der Form von Dachziegeln auszuführen. Für die Dacheindeckung sind rote, graue, anthrazitfarbene und braune Materialien sowie Mischfarben daraus zulässig. Flachdächer sind auf Garagen zugelassen, wenn diese begrünt werden. Dachbeläge aus unbeschichtetem Metall (wie beispielsweise Blei, Kupfer, Zink) sind nicht zulässig. 2. Aneinandergebaute Gebäude (§ 74 (1) LBO) Aneinandergebaute Gebäude (insbesondere Doppelhäuser und Hausgruppen) müssen bezüglich der Gebäudehöhe (Firsthöhe und Traufhöhe), Dachneigung und Dachdeckung übereinstimmen. 3. Werbeanlagen (§ 74 (1) 2 LBO) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Oberkante der Werbeanlage darf max. 3,0m über der EFH liegen. Je Baugrundstück ist eine Werbeanlage von maximal 1,0 m² Fläche zulässig. Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen 2. Örtliche Bauvorschriften "Steigziegelhütte IV" BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Einfriedigungen der Grundstücke (§ 74 (1) 3 LBO) Einfriedungen sind nur als Hecken, Holzlatten-,Metallgitter- oder Metalldrahtzäune auszuführen. Zu öffentlichen Flächen darf die Höhe max. 1,40m betragen. Einfriedigungen der Grundstücke an öffentlichen Flächen müssen zum Fahrbahnrand einen Abstand von 0,50m einhalten. 5. Belagsflächen/ Freiflächen (§ 74 (1) 3 LBO) Stellplatzbereiche sind mit wasserdurchlässigen Materialien wie z.B. Rasenpflaster, Pflaster mit breiten Rasenfugen, Schotterrasen oder anderen wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Die befestigten Grundstücksflächen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Freiflächen zwischen den öffentlichen Verkehrsflächen und den baulichen Anlagen sind zu begrünen, sofern sie nicht zur Gebäudeerschließung benötigt werden. Bei der Bepflanzung sind überwiegend gebietsheimische Gehölze zu verwenden. 6. Aufschüttungen und Abgrabungen (§§ 10 und 74 (3) 1 LBO) Aufschüttungen und Abgrabungen des nicht an bauliche Anlagen anschließenden Geländes sowie Stützmauern sind nur bis zu einer Höhe von 1,50m zulässig. Mit Stützmauern ist ein Abstand von mindestens 0,5 Metern zur Nachbargrenze einzuhalten. Ausnahmen sind bei besonderen topographischen Verhältnissen möglich. An den Grundstücksgrenzen ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich. 7. Abstandsflächen der Gebäude (§ 74 (1) 7 LBO) Im Teilgebiet WA 1 beträgt abweichend von den Werten gemäß § 5 (7) LBO bei allen Wandflächen, die die maximale Traufhöhe von 6,50 m überschreiten (insbesondere Pultdächer), die Tiefe der Abstandsflächen 0,6 der Wandhöhe bezogen auf die gesamte Wandfläche. Davon unberührt bleiben die Regelungen gemäß § 6 LBO. 8. Stellplatzverpflichtung (§ 74 (2) 2 LBO) Abweichend von § 37 (1) LBO wird festgesetzt, dass je Wohngebäude 2 Stellplätze und für jede weitere Wohnung 1 zusätzlicher Stellplatz herzustellen ist. Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 (3) 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen folgende Örtliche Bauvorschriften verstößt: 9. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Dachform und Dachneigung Aneinandergebaute Gebäude Werbeanlagen Einfriedigungen der Grundstücke Belagsflächen/ Freiflächen Aufschüttungen und Abgrabungen Abstandsflächen der Gebäude Stellplatzverpflichtung Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen 4. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Hinweis: Dies ist lediglich ein unmaßstäblicher Übersichtsplan des Bebauungsplans. Den vollständigen Plan finden Sie auf unserer Homepage www.blaubeuren.de. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt (Tel.: 07344 / 9669-49). Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Bebauungsplan zeichnerischer Teil BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Lageplan 1 Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Lageplan 2 BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Übersichtsplan BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Stadtteilentwicklungsplan Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Notariat Blaubeuren Webergasse 6 89143 Blaubeuren Tel.: 07344/95297-0 Fax: 07344/95297-20 Blaubeuren Beurkundet am <> - Vor mir, Notarvertreterin Denise Jaud als Vertreterin der Notarin Monika Jaudas beim Notariat Blaubeuren erscheinen heute in den Amtsräumen in der Webergasse 6 in Blaubeuren: Die Erschienenen erklären mit dem Ersuchen um notarielle Beurkundung: KAUFVERTRAG § 1 Kaufgegenstand Die Stadt Blaubeuren - nachstehend auch "der Verkäufer" genannt -, v e r k a u f t an - nachstehend "der Erwerber" genannt -, Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Kaufvertragsentwurf BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ Gemarkung Seißen Flst. (…) (…) Gebäude- und Freifläche (…) m² samt allen damit verbundenen Rechten, Pflichten und Bestandteilen. § 2 Kaufpreis, Anschlusspauschale Der Kaufpreis beträgt € --,--/m², somit insgesamt € ----- in Worten: Euro ------. Im Kaufpreis enthalten sind a) Grund und Boden b) der Kanalbeitrag c) der Klärbeitrag (mechanisch-biologischer Teil) d) der Baukostenzuschuss Wasser e) der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB. Der Erschließungsbeitrag wurde bereits abgelöst. Zusätzlich zum Kaufpreis hat der Erwerber zu bezahlen eine Pauschale für a) Vermessung und Vermarkung des Grundstücks b) Grundstücksanschlusskosten für Kanal, Gas und Wasser (von der Hauptleitung in der Straße bis kurz hinter die Grenze des Kaufgegenstands), in Höhe von € 8.000,-- in Worten: Euro achttausend -. Mit der Pauschale ist der Kostenerstattungsanspruch der Stadt Blaubeuren abgegolten. Der Erwerber ist damit einverstanden. Im Kaufpreis und in der Pauschale nicht enthalten sind: a) die an die Versorgungsunternehmen zu zahlenden Anschlusskosten für Strom, Telefon, Rundfunk, Fernsehen u.a., b) die Kosten der späteren Gebäudeaufnahme (Gebäudeeinmessung) durch das Landratsamt AlbDonau-Kreis Fachdienst Vermessung, c) künftig anfallende einmalige öffentlich-rechtliche Beiträge. § 3 Fälligkeit Der Gesamtkaufpreis von € ----- in Worten: Euro ----- - abzüglich der bereits bezahlten Vormerkgebühr von € 250,-- ist innerhalb eines Monats von heute an gerechnet zur Zahlung fällig, somit am ----- Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Grundbuch von Seißen Blatt (...) BV Nr. (...) BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ a) Sparkasse Blaubeuren BIC: SOLADES1ULM IBAN: DE64 6305 0000 0001 6301 63 b) Volksbank Blaubeuren BIC: GENODES1BLA IBAN: DE36 6309 1200 0000 4900 08 Mehrere Erwerber haften für die Zahlung des Kaufpreises als Gesamtschuldner. Bei verspäteter Zahlung des Kaufpreises kommt der Erwerber ohne Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB). Mit der Bezahlung des Kaufpreises besteht keine Verpflichtung der Stadt Blaubeuren, die Gesamterschließung in einem bestimmten Zeitraum fertig zu stellen. § 4 Bauverpflichtung Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren von heute an gerechnet mit der Errichtung eines Wohngebäudes entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan zu beginnen. Innerhalb dieser Frist müssen mindestens die Fundamente sowie die Erdgeschoss- und Fußbodendecke fertiggestellt sein. Das Wohngebäude ist zügig fertig zu stellen. Der Erwerber räumt der Stadt Blaubeuren ein Wiederkaufsrecht für den Fall ein, dass a) der Erwerber seine Bauverpflichtung nicht erfüllt, b) der Erwerber durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt seine Bauabsicht aufgegeben hat, c) der Erwerber den Kaufgegenstand ohne Zustimmung der Stadt Blaubeuren vor Erfüllung der Bauverpflichtung weiterveräußert. Der Wiederkaufspreis entspricht dem in § 3 bezeichneten Gesamtkaufpreis. Verwendungsersatz für durchgeführte Baumaßnahmen kann vom Erwerber nicht verlangt werden, auch soweit Verwendungen werterhöhend wirken. Vom Erwerber bezahlte Kosten und Steuern, die Planungs- und Finanzierungskosten, ein Zinsverlust und Kaufkraftschwund und dergleichen sind dem Erwerber nicht zu ersetzen. Eine Nutzungsentschädigung kann von der Stadt Blaubeuren nicht verlangt werden. Der Wiederkaufspreis ist zahlbar gegen Rückauflassung des Kaufgegenstands ohne Belastungen in der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuchs. Die Stadt Blaubeuren wird hierbei einen Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % aus dem in § 3 bezeichneten Gesamtkaufpreis einbehalten. Die durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts und des Vollzugs im Grundbuch entstehenden Kosten trägt der heutige Erwerber. Die Besitzübergabe des Grundstücks an die Stadt Blaubeuren erfolgt mit dem Zugang der Ausübungserklärung beim heutigen Erwerber. Im übrigen gelten die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages sinngemäß für das Wiederkaufsrecht. Zur Sicherung des durch die Ausübung des bedingten Wiederkaufsrechts entstehenden Anspruchs Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Eine gesonderte Rechnungsstellung durch die Stadt Blaubeuren erfolgt nicht. Die Zahlung hat aufgrund dieses Vertrags zu erfolgen durch Überweisung auf eines der Konten der Stadt Blaubeuren BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ § 5 Duldung von Immissionen Dem Erwerber ist bekannt, dass der Stadtteil Seißen den Siedlungsschwerpunkt in Blaubeuren sowohl für den Wohnungsbau als auch für die Gewerbeentwicklung bildet. Der Erwerber anerkennt daher ausdrücklich, dass die Stadt Blaubeuren keinerlei Zusicherung übernehmen kann, wonach der Bereich um das Gebiet „Steigziegelhütte“ auf Dauer unbebaut bleiben wird. Dem Erwerber ist bekannt, dass eine Bebauung jeder Art (Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebiet) möglich ist und auch erfolgen kann. Dem Erwerber ist die Lage des Gewerbegebiets Blaubeuren - Seißen bekannt. Er wurde anhand von Planunterlagen über die Lage und das Ausmaß des Gewerbegebiets und seiner möglichen Erweiterung aus der heutigen Sicht informiert. Der Erwerber duldet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften jederzeit und unwiderruflich alle Beeinträchtigungen, die durch die Gewerbebetriebe und ihre Einrichtungen selbst und aus deren Bewirtschaftung und Nutzung entstehen können, insbesondere etwaige Geruchs- und Geräuschbelästigungen (sogenannten Immissionen und Emissionen). Der Erwerber hat ferner Geruchs- und Geräuschbelästigungen, die sich aus den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben, dem Schaftriebeweg bzw. aus deren Bewirtschaftung und Nutzung in dem landwirtschaftlich geprägten Stadtteil Seißen ergeben, ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Dauer und unwiderruflich zu dulden, auch soweit dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung des Kaufgrundstücks herbeigeführt wird. Dies gilt auch für das zusammentreffen von Immissionen verschiedener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebsarten einschließlich zulässiger Veränderungen. Der Erwerber verzichtet insoweit auf jegliche Wertminderungs- und Schadenersatzansprüche, als solche Ansprüche anstelle des ausgeschlossenen Abwehranspruchs (§ 1004 BGB) zum Inhalt des Eigentums gehören und als Eigentümerrecht bestehen. Zur Sicherung dieser Verpflichtungen bewilligt der Erwerber die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die Stadt Blaubeuren und zulasten des Kaufgegenstands im Grundbuch. Antragstellung erfolgt bei Auflassung. § 6 Weitere Bestimmungen 1. Die Besitzübergabe erfolgt sofort. Mit der Besitzübergabe gehen Nutzen, Lasten und Gefahr sowie die Verkehrssicherungspflicht auf den Erwerber über. Der Erwerber trägt die Grundsteuer und die sonstigen wiederkehrenden öffentlichen Abgaben ab dem 1. Januar 201-. Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen nicht. 2. Der Kaufgegenstand wird als Bauplatz verkauft, die Bauplatzeigenschaft im Rahmen des derzeit gültigen Bebauungsplans wird garantiert. Eine weitergehende Haftung der Stadt Blaubeuren für Sachmängel, insbesondere für Güte und Beschaffenheit von Grund und Boden und die Grundstücksgröße, wird abweichend von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen. Der Erwerber wurde darauf hingewiesen, dass auf der Schwäbischen Alb die Baugrundverhältnisse rasch wechseln und Felsuntergrund oder Dolinen vorhanden sein können. Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen der Stadt Blaubeuren auf Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand bewilligt der heutige Erwerber die Eintragung einer Vormerkung gemäß § 883 BGB zugunsten der Stadt Blaubeuren und zulasten des Kaufgegenstands im Grundbuch. Antragstellung erfolgt bei Auflassung. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ 4. Die Haftung der Stadt Blaubeuren für Rechtsmängel bestimmt sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuchs sind keine Belastungen eingetragen. 5. Der Erwerber wurde darauf hingewiesen, dass das Gebiet des Baugebiets Steigziegelhüte IV Ende des zweiten Weltkrieges bombardiert wurde. Die Auswertung von Luftbildern und Untersuchungen des Geländes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst ergaben, dass größere Schäden hierbei nicht entstanden. Es muss jedoch mit Bombenblindgängern gerechnet werden. Für eine absolute Kampfmittelfreiheit haftet die Stadt Blaubeuren sowie auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht, die Sachmängelhaftung wird auch hierfür geschlossen. 6. Im Neubaugebiet Steigziegelhütte IV wurden Altlasten entdeckt und fachgerecht entsorgt. Dem Erwerber ist dies bekannt. 7. Der Erwerber wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan samt Textteil, in die Ortsbausatzung, das Baulastenbuch, die Satzungen der Stadt Blaubeuren für Erschließungs- und Anliegerbeiträge sowie in den Flächennutzungsplan hingewiesen. 8. Der Erwerber hat öffentliche Beleuchtungseinrichtungen und Lichtmasten einschließlich Schaltschränken und Leitungen auf Dauer zu dulden, auch wenn sich diese ganz oder teilweise auf dem Kaufgegenstand befinden. Der Erwerber ist verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung den Rechtsnachfolger darauf hinzuweisen und ihn zur weiteren Duldung zu verpflichten. 9. Dem Erwerber ist bekannt, dass teilweise die Abmarkung des Kaufgegenstands (Setzen der Grenzsteine) bis zur endgültigen Bebauung ausgesetzt ist. Der Erwerber ist damit einverstanden. 10.Die Kosten dieses Vertrags und seines Vollzugs im Grundbuch sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber. § 7 Zeitpunkt der Auflassung 1. Die Auflassung erfolgt nach vollständiger Zahlung des in § 3 bezeichneten Gesamtkaufpreises sowie etwaiger Zinsen. Der Erwerber wurde darauf hingewiesen, dass er im Grundbuch erst als Eigentümer eingetragen werden kann, wenn die Auflassung erklärt ist und vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen der Grunderwerbsteuer vorliegt. 2. Der schuldrechtliche Eigentumsübertragungsanspruch des Erwerbers kann bis zur Erklärung der Auflassung durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert werden. Die Stadt Blaubeuren bewilligt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Antragstellung erfolgt vorerst nicht. § 8 Vollmacht Der Erwerber erteilt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB der Stadt Blaubeuren die von diesem Vertrag unabhängige Vollmacht zur Erklärung der Auflassung Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen 3. Unabhängig vom Haftungsausschluss haftet die Stadt Blaubeuren für Mängel, die sie dem Erwerber arglistig verschwiegen hat oder wenn sie für die Beschaffenheit der Sache eine Garantie übernommen hat. BauherrenBauherren-Information der Stadt Stadt Blaubeuren zum Neubaugebiet „Steigziegelhütte IV“ IV“ in Seiß Seißen , Stand 10. 10.11.20 11.201 .2015 ______________________________________________________________ sowie zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, Bewilligungen und Anträge, die nach dem Ermessen der Bevollmächtigten zum Vollzug dieses Vertrags erforderlich sind. § 9 Vertragsentwurf Nach Hinweis auf die Vorschriften des § 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz erklärt der Erwerber, dass er ausreichend Gelegenheit hatte, sich vor Beurkundung mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen und dass er zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin einen Vertragsentwurf erhalten hat. Diese Niederschrift wurde ohne Beilage vom Notarvertreter vorgelesen, von den Erschienenen genehmigt und wie folgt unterschrieben: Blaubeuren - leben, wo andere Urlaub machen Die Vollmacht ist ganz oder teilweise übertragbar und erlischt nicht durch den Tod des Vollmachtgebers.
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