Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Radar Bulletin 2015-04 Zeitraum 21. März – 24. April 2015 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Risikomanagements innerhalb des VetDienst CH. Gesichtete Quellen: ADNS, AGRA FACTS, AHO, BLV, Defra, DG SANTÉ, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Unmittelbare Gefahr für die Schweiz - es besteht Handlungsbedarf Veränderte Situation – es besteht noch keine unmittelbare Gefahr für die Schweiz. Verstärkte Aufmerksamkeit ist notwendig und konkreter Handlungsbedarf angezeigt Keine spezielle Situation – es besteht keine Gefahr für die Schweiz und kein besonderer Handlungsbedarf Informationen zur Krankheit – ein Klick auf das Symbol führt zum Seuchenmerkblatt Eilmeldung – wichtige Seuchenmeldung, die kurz nach Redaktionsschluss eingegangen ist Übersicht Umfrage Radar Bulletin Umfrage Evaluation des Radar Bulletins: Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Neue Meldungen ASP Neue Fälle in den Baltischen Staaten, Polen und Russland. Kleiner Beutenkäfer Situation in Italien und Einschleppungsgefahr unverändert. MKS Neue Fälle aus Algerien gemeldet. HPAI Hoch pathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N1 in Bulgarien und Rumänien; H5 im Gaza-Streifen; H5N2, H5N1, H5N8 und H7N3 in Nordamerika. LPAI Niedrig pathogene aviäre Influenza (LPAI): Je ein Ausbruch H7 und H5N2 in den Niederlanden und H5N2 in den USA. BT Neue Fälle (BTV-1 und BTV-4) in Kroatien. EIA Ein Ausbruch von Equiner Infektiöser Anämie (EIA) in Frankreich. Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-03, März 2015 IBR/IPV/IPB Aktualisierung zu den Abklärungen in Österreich und Deutschland. TB Neue Fälle aus Deutschland und Frankreich gemeldet. 44/2013/16433 \ COO.2101.102.1.289097 Umfrage zum Radar Bulletin Seit September 2014 veröffentlicht das BLV auf seiner Webseite www.blv.admin.ch monatlich das Radar Bulletin. Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengefasst. Mit der folgenden Umfrage möchten wir evaluieren, - ob die Informationen im Radar Bulletin zur internationalen Tiergesundheit für Sie nützlich sind, - ob die Form des Radar Bulletins für Sie geeignet erscheint und - durch welche Änderungen wir das Radar noch verbessern könnten. Mit dem folgenden Link gelangen Sie zum Fragebogen zum Radar Bulletin: Fragebogen Radar Bulletin Das Radar-Team des BLV dankt Ihnen für Ihre Teilnahme an der Umfrage. 2/9 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) – Estland, Lettland, Litauen, Polen und Russland Situation Aus den Baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen sowie aus Polen wurden seit dem letzten Radar Bulletin 2015-03 neue ASP-Fälle bei Wildschweinen gemeldet. Unter anderem sind Fälle in neuen Gebieten in den Ländern Lettland, Litauen und Polen entdeckt worden, woraufhin die Liste der betroffenen Gebiete im EU-Durchführungsbeschluss ergänzt wurde (vgl. Folgen für die Schweiz). Aus Russland wurden neue ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen und Fälle bei Wildschweinen gemeldet. Kommentar Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden insgesamt 114 ASP-Ausbrüche in Europa registriert, darunter 96 in EU-Mitgliedstaaten und 18 in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die Gesamtzahl der Fälle, die aus den drei baltischen Republiken und Polen seit der Einschleppung der Seuche Anfang 2014 gemeldet wurden, stieg auf mehr als 350. Da sich das Virus in der warmen Saison aktiv ausbreitet, muss in den kommenden Monaten mit vermehrten Fällen und mit einem Epidemie-Peak im Sommer gerechnet werden. Eine spanische Forschungsgruppe des Centre de Recerca en Sanitat Animal (CReSA) ist zurzeit intensiv an der Entwicklung eines sicheren und effizienten Impfstoffes gegen ASP. Die Gruppe bestätigt das Vorhandensein von mehreren potentiellen Vakzin-Kandidaten, welche nun genauer untersucht werden. Wann dieser Impfstoff verfügbar sein wird, ist nicht bekannt. In den baltischen Staaten und in Polen ist die Viruszirkulation in Wildschweinen und Hinterhofhaltungen trotz intensiven Überwachungs- und Kontrollmassnahmen durch die Veterinärdienste nicht unter Kontrolle und besorgniserregend. Experten der Schweinebranche sehen ASP als erhebliche Bedrohung für die globale Schweineproduktion. Um das Seuchenbewusstsein in den betroffenen Ländern zu stärken und eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, wurde am 1. Februar 2015 eine internationale Initiative gestartet. Das Ziel dieses Train-The-Trainer Projekt ist die Entwicklung eines umfassenden und nachhaltigen Wissens- und Expertisen-Netzwerkes in den Ländern Armenien, Georgien, Kasachstan und Ukraine für die Stärkung der Seuchenkontrolle und -prävention von ASP. Dabei wird die regionale Tierärzteschaft von Fachexperten geschult, welche danach die lokalen Landwirte sowie weitere Stakeholder der Schweine- und Schweinefleischbranche schulen. Folgen für die Schweiz Mit dem EU-Durchführungsbeschluss 2015/558/EU vom 1. April 2015 wurde die Liste mit den neu betroffenen Gebieten in Lettland, Litauen und Polen erweitert. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von ASP aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde entsprechend angepasst und ist am 16. April in Kraft getreten. Bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt. Bei unklaren Bestandsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Quellen / Links OIE Estland, Polen, Lettland, Litauen und Russland; Schweizer Bauer; GlobalMeat; FAO; The Pig Site Krankheit Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) – Italien Situation Die Situation des Kleinen Beutenkäfers in Italien ist unverändert und weiterhin besorgniserregend. Der Schädling scheint sich in den betroffenen Gebieten etabliert zu haben. Seit dem erstmaligen Auftreten (5. September 2014) des Kleinen Beutenkäfers in Italien gab es in Kalabrien und Sizilien total 61 bestätigte Fälle (vgl. Tabelle IZSV). Kommentar Der italienische Veterinärdienst hat den letzten Fall am 23. Dezember 2014 gemeldet. 2015 muss mit einer weiteren Ausbreitung gerechnet werden. Folgen für die Schweiz Der Bundesrat hat am 25. März 2015 eine Änderung der Tierseuchenverordnung beschlossen, die am 1. April 2015 zu Beginn der Flugsaison der Bienen in Kraft getreten ist. Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer wird neu als zu bekämpfende Seuche eingestuft. Damit können im Falle einer Einschleppung in die Schweiz Massnahmen getroffen werden, um die Verbreitung des Schädlings zu verhindern. Diese Änderung der Tierseuchenverordnung verstärkt die bestehenden Schutzmassnahmen gegen den Kleinen Beutenkäfer. Bereits im Januar 2015 wurde analog zu den Massnahmen der Europäischen Kommission die 3/9 Einfuhr von Honigbienen und Hummeln, gebrauchtem Imkereimaterial, unverarbeiteten ImkereiNebenprodukten und Wabenhonig aus Sizilien und Kalabrien untersagt. Mit dem nationalen Programm APINELLA werden darüber hinaus zusätzliche Massnahmen zur Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers ergriffen. Verteilt über die ganze Schweiz werden sogenannte Sentinel-Imker regelmässig ihre Bienenvölker kontrollieren, um ein Auftreten des Kleinen Beutenkäfers so rasch als möglich zu erkennen. Im Rahmen von APINELLA werden ca. 180 Sentinel-Bienenstände in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein eingerichtet. Das Programm wird vom Veterinärdienst Schweiz in enger Zusammenarbeit mit dem Bienengesundheitsdienst und der Imkerbranche umgesetzt. Bei Importen von Bienenvölkern, Bienenköniginnen oder gebrauchtem Imkereimaterial ist äusserste Wachsamkeit und Zurückhaltung angebracht. Das BLV hat technische Weisungen über die Massnahmen zur amtlichen Überwachung auf einen Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer beim Import von Bienenvölkern erlassen, welche am 23. April 2015 in Kraft getreten sind. Für die Vorbeugung und Erkennung des Kleinen Beutenkäfers ist die Brutbildkontrolle wichtig. Beim Auffinden von verdächtigen Käfern und Larven sollen sich Imker umgehend an den Bieneninspektor wenden, welcher nach vorhergehender Rücksprache mit dem Zentrum für Bienenforschung (ZBF) Proben dorthin einsendet. Quellen / Links IZSV; BLV Krankheit Maul- und Klauenseuche (MKS) – Fälle in Algerien, aktuelle Lage in Marokko, Tunesien, Für weitere Informationen siehe EFSA; BLV Fachinformation Ägypten und Libyen Situation In Algerien ist die MKS-Seuchensituation seit den ersten Seuchenmeldungen im Juli 2014 weiterhin unkontrolliert. Seit dem 2. März 2015 wurden der OIE insgesamt 12 neue Ausbrüche bei Rindern, Schafen und Ziegen in den nördlichen Provinzen El Bayadh, Sidi bel Abbès und Saida und in der östlichen Provinz El Oued gemeldet (Abb. 1). Die aktuellen Ausbrüche liegen in Gebieten, die während des Ausbruchs im Sommer 2014 nicht betroffen waren. Im Oktober 2014 wurden die letzten Fälle aus Algerien gemeldet (vgl. Radar Bulletin 2014-10). Abbildung 1: Aktuelle MKS-Ausbrüche März/April 2015 in Algerien (Quelle: WAHID OIE) Kommentar Im Zeitraum Juli bis September 2014 wurden aus Algerien insgesamt 420 MKS-Ausbrüche bei Rindern in den nördlichen Provinzen mit einer Ausbreitung von Osten nach Westen gemeldet. Die aktuellen Ausbrüche bei kleinen Wiederkäuern sind ein weiterer Hinweis auf eine breite Zirkulation des Virus in der betroffenen Region. Offizielle Meldungen von MKS-Ausbrüchen in der Schaf- und Ziegenpopulation aus Algerien werden vermutlich Einfluss auf die Kontrollmassnahmen in den umliegenden Regionen und unter anderem in Marokko haben. In der algerischen Provinz El Bayadh hat der Veterinärdienst präventive Massnahmen ergriffen, um die Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. So wurde die tierärztliche Überwachung der Nutztierpopulation in den betroffenen Gebieten intensiviert, die Kontrollen der Tiertransporte verschärft und am 1. April 2015 eine Notimpfkampagne gestartet. Im Unterschied zu 2014 wurden 2015 auch die Schafund Ziegenpopulation geimpft. Ausserdem hat die lokale Regierung entschieden, die offiziellen Tiermärkte 4/9 zu schliessen, da diese für die Mehrheit der aktuell entdeckten MKS-Ausbrüche in den einzelnen Bezirken verantwortlich gemacht werden. Obwohl die getroffenen Präventions- und Kontrollmassnahmen ein Indiz auf das verstärkte Seuchenbewusstsein in den betroffenen Regionen ist, scheinen diese eher reaktiv anstelle proaktiv zu sein: Schliessung der Tiermärkte zum Zeitpunkt der Erkennung ihrer Rolle in der Weiterverbreitung der Seuche, Impfkampagne als Antwort auf die Ausbrüche anstelle präventiver Impfstrategien in Form eines nationalen Programms als Antwort auf den MKS-Peak im Sommer 2014. Ausserdem besteht zurzeit Unklarheit über den Serotyp des aktuell in Algerien zirkulierenden Virusstammes resp. ob es sich beim aktuellen Stamm um denselben Serotypen O mit den gleichen Subtyp und Virulenzen handelt wie beim MKS-Ausbruch im 2014. Genauere Untersuchungen und Genotypisierungen sind nötig, um sicher zu sein, dass der passende Impfstoff verwendet wird. In Marokko wurde im Februar 2015 eine grossflächige Nachimpfung der Rinderpopulation durchgeführt, um den Status der Seuchenfreiheit aufrecht zu erhalten. Kritisch einzuschätzen ist, dass bei dieser Impfkampagne die Schaf- und Ziegenpopulation nicht geimpft wurde und daher eine Viruszirkulation bei kleinen Wiederkäuern nicht ausgeschlossen werden kann. Aus Tunesien wurden seit dem letzten Radar Bulletin 2014-10 keine neuen Fälle gemeldet. Obwohl sich die Situation durch die Notimpfkampagnen im Sommer 2014 verbessert scheint zu haben, wurden in Tunesien z.T. die offiziellen Tiermärkte nicht geschlossen und die tierärztlichen Kontrollen auf den Märkten waren mangelhaft. Des Weiteren wurden Tierbewegungen nicht kontrolliert und infizierte Tiere nicht gekeult, da Geldmittel für die Kompensation der Tierhalter fehlten. In Libyen und Ägypten tritt die MKS endemisch auf. Empfängliche Tierarten (Paarhufer) dürfen aus den betroffenen Ländern nicht verbracht werden. Jedoch besteht ein Risiko, dass das widerstandsfähige Virus mit zurückkehrenden Transportfahrzeugen, d.h. Schiffe und/oder Strassenfahrzeuge, die Tiere oder Futtermittel in die betroffenen Länder verbracht haben, eingeschleppt werden könnte. Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/689/EU vom 29. September 2014 werden daher Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung von MKS festgelegt. Folgen für die Schweiz Es gibt keinen legalen Tierverkehr aus den betroffenen Gebieten in die EU. Reisende in die Türkei, nach Algerien, Tunesien und Ägypten sind aufgefordert, keine Produkte tierischer Herkunft in die Schweiz zu bringen, den Kontakt zu Klauentieren zu meiden und die Kleider und Schuhe zu reinigen, bevor sie in der Schweiz Kontakt mit Klauentieren haben. Das BLV informiert auf seiner Homepage. Quellen / Links OIE; ProMED Krankheit Hoch pathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N1 in Bulgarien und Rumänien; H5 im Gaza-Streifen; H5N2, H5N1, H5N8 und H7N3 in Nordamerika Situation Am 26. März 2015 wurde ein Fall von HPAI (H5N1) in Wildvögeln in Bulgarien gemeldet. Es handelte sich um 21 Pelikane, die im Srebarna Naturschutzgebiet tot aufgefunden wurden. In den 3 und 10 km Restriktionszonen befanden sich zum Zeitpunkt des Nachweises keine aktiven kommerziellen Geflügelhaltungen. Am 30. März 2015 meldete Rumänien auch einen Fall von H5N1 bei Pelikanen (64 Kadaver). Da sich aber im 10 km Umkreis der Fundstelle keine Geflügelhaltungen befanden, wurden keine Massnahmen ergriffen. Aus Ungarn wurden keine neuen Fälle gemeldet. Der Ausbruch der HPAI H5N8 im März 2015 blieb damit ein Einzelfall. Im Gaza-Streifen wurden 3 Fälle von HPAI in Hinterhofhaltungen gemeldet. In einem Fall wurde H5N1 nachgewiesen, bei den anderen Fällen beschränkt sich die Typisierung auf H5. Seit dem letzten Radar Bulletin 2015-03 wurden aus den USA HPAI-Fälle aus 11 Bundesstaaten gemeldet. Dabei wurde an der Nordwestküste H5N1 und H5N8 im Rahmen der Wildvogelüberwachung gefunden. In Mittleren Westen ist mehr als eine Million Truten von Ausbrüchen von H5N2 betroffen. Kanada meldet einen Fall bei Truthähnen (H5N2), der zum gleichen epidemiologischen Geschehen gezählt werden kann. 5/9 Mexiko meldete zwei Fälle in Hinterhofgeflügelhaltungen (H7N3). Kommentar Es gibt Hinweise darauf, dass die zirkulierenden H5 Virusstämme durch Wildvögel entlang der regulären Zugrouten verbreitet werden. Dabei scheinen auch überlappende Rastgebiete eine Rolle zu spielen, da das Virus so auch über indirekte Zugrouten verbreitet wird. Für die zirkulierenden Viren in Nordamerika konnte belegt werden, dass Teile des genetischen Materials von eurasischen Subtypen stammt. Folgen für die Schweiz Importe von lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen aus den betroffenen US-Bundesstaaten nach Europa wurden bereits eingestellt (Durchführungsbeschluss (EU) 2015/536). Die Regionalisierung der USA wird entsprechend dem HPAI-Seuchenverlauf angepasst und in der EDAV Kontrollverordnung übernommen. Die Regionalisierung von Kanada wird von der EU-Kommission vorbereitet. Geflügelfleischerzeugnisse aus den betroffenen Regionen müssen bei der Verarbeitung auf mindestens 70°C erhitzt werden. Bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft ist erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt. Bei unklaren Bestandsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Quellen / Links OIE; EU-Kommission; USDA; Ausbreitung H5N8; Artikel Eurosurveillance Krankheit Niedrig pathogene aviäre Influenza (LPAI) H5N2 und H7N7 – Niederlanden und USA Situation Die niederländischen Veterinärbehörden meldeten am 27. März 2015 einen Ausbruch von LPAI H7N7 in der Provinz Friesland. Die 22‘273 Tiere des betroffenen Betriebs wurden getötet. Um den betroffenen Legehennenbetrieb wurde im Umfang von 1 km eine Restriktionszone errichtet. Eine Geflügelhaltung liegt innerhalb der Restriktionszone und wurde untersucht. Am 3. April 2015 wurde ein weiterer Ausbruch in der Provinz Noord-Brabant gemeldet (LPAI H5N2). 12‘000 Legehennen wurden getötet. Im Umfang von 1 km wurde eine Restriktionszone errichtet. Eine Geflügelhaltung liegt innerhalb der Restriktionszone und wurde untersucht. In beiden Ausbrüchen ist der Eintragsweg unbekannt. In den USA wurde am 29. März 2015 ein Mastpoulet-Betrieb in Kansas positiv auf LPAI getestet. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um H5N2 handelt. Die Tiere wurden getötet. Kommentar In Ländern, in denen die LPAI überwacht wird, werden immer wieder vereinzelte Fälle im Rahmen dieser Überwachung festgestellt. Da LPAI-Virusstämme mit der Hämagglutinin-Komponente H5 in der Vergangenheit gezeigt haben, dass sie in ein hochpathogenes Virus mutieren können, wird LPAI H5 überwacht und ist meldepflichtig. Folgen für die Schweiz Es besteht kein Handlungsbedarf für die Schweiz. Quellen / Links OIE: Niederlande H5N2, Niederlande H7N7; EU-Kommission; ADNS 6/9 Krankheit Bluetongue (BT) BTV-4 und BTV-1 – Kroatien Situation Am 2. April 2015 wurde ein weiterer Ausbruch von BTV-4 sowie 8 Ausbrüche von BTV-1 auf einer Insel vor der kroatischen Küste gemeldet. Von BTV-1 sind Rinder, Schafe und Ziegen betroffen, von BTV-4 nur Rinder. Der Nachweis von BTV-4 stammt von einem Betrieb, der auch mit BTV-1 infiziert ist. Montenegro hat seit dem letzten Bulletin (2015-03) keine Fälle gemeldet. Abbildung 2: Ausbrüche des BTV Serotyp 1 (Quelle: WAHID OIE). Kommentar Mit dem Beginn der Vektorsaison steht in den betroffenen Ländern zurzeit die Vorbereitung auf den im Sommer erwarteten Seuchenzug im Vordergrund. Anfang Februar 2015 startete die Impfkampagne gegen BTV-4, welche alle Wiederkäuer über 3 Monate einschloss. Der Abschluss erfolgte am 15. April 2015. Die Überwachung konzentriert sich nun auf eine mögliche Weiterverbreitung von BTV-1 und auf die Verifizierung der Wirksamkeit der Impfung. Gegen BTV-1 wird zurzeit nicht geimpft. Folgen für die Schweiz Eine weitere Verbreitung von BT in Richtung Westeuropa kann nicht ausgeschlossen werden. Zurzeit besteht jedoch kein Handlungsbedarf für die Schweiz. Der Nachweis der Seuchenfreiheit für BT wird in der Schweiz mit einem jährlichen serologischen Überwachungsprogramm erbracht. Der benutzte Screening-Test erkennt Antikörper aller Serotypen. Für die Früherkennung ist die passive Überwachung, vor allem bei den kleinen Wiederkäuern, besonders wichtig (Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Schleimhaut im Maul, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, respiratorische Symptome). Quellen / Links OIE: BTV-1, BTV-4; ADNS; EU-Kommission Krankheit Equine Infektiöse Anämie (EIA) – Fall in Frankreich, Situation in Rumänien und Italien Situation Frankreich meldete am 20. März 2015 einen Ausbruch von EIA in Saint-Laurent-des-Arbres. In einem Reitzentrum mit insgesamt 29 Pferden wurde Ende 2014 eine Stute positiv getestet. Keines der Pferde zeigte klinische Symptome, bei den restlichen Tieren fiel der Test negativ aus. Kommentar In Rumänien und Italien ist EIA endemisch, so verzeichnete Rumänien in 2014 über 400 Ausbrüche. Italien meldete die letzten EIA-Fälle (n = 2) im Jahr 2013. Fälle von EIA-positiven Pferden in anderen EULändern stehen teilweise mit Importen von rumänischen Pferden in Zusammenhang. Die Eintragsquelle des Ausbruchs in Frankreich ist jedoch unklar und kann nicht eindeutig auf Kontakt mit Pferden aus den bekannten betroffenen Regionen zurückgeführt werden. EIA geht oft mit keinen oder unspezifischen Krankheitsanzeichen einher. Positive Tiere können jahrelang 7/9 unbemerkt infiziert sein und erst unter Stress oder bei zusätzlichen Erkrankungen Symptome wie Fieberschübe, Abmagerung, Müdigkeit und Leistungsabfall zeigen. In der Schweiz zählt EIA zu den auszurottenden Tierseuchen. Es existiert kein vorbeugender Impfstoff gegen die Krankheit. In der Schweiz ist seit 1991 kein EIA-Fall mehr gemeldet worden. Folgen für die Schweiz Im Zusammenhang mit dem Fall in Frankreich besteht für die Schweiz kein Handlungsbedarf. Eine Untersuchung auf EIA ist für das „Verbringen von Pferden im Veterinärraum EU-Schweiz“ nicht vorgeschrieben. Staatliche Vorschriften dazu gibt es einzig im Rahmen der Seuchenbekämpfung in betroffenen Beständen und im Verkehr mit Rumänien. Aus Rumänien dürfen Pferde seit 2010 nicht in die Schweiz eingeführt werden (siehe auch die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Bekämpfung der infektiösen Anämie der Einhufer bei Equiden aus Rumänien). Quellen / Links OIE; BLV Das Radar Bulletin wird von der Früherkennung in Zusammenarbeit mit Experten aus anderen Fachbereichen des BLV erstellt. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung. Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-03 – März 2015 IBR/IPV/IPB Österreich: Insgesamt wurden 651 Betriebe auf Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) beprobt, davon befinden sich noch 10 in Untersuchung (Stand: 20. April 2015). Es wurden mehr als 8‘400 Rinder beprobt, wovon bisher 306 positiv waren. Die Anzahl bestätigter Betriebe beträgt 26 - ein Betrieb in Vorarlberg hat sich im Nachhinein als IBR negativ herausgestellt (AGES; EU-Kommission). Deutschland: seit dem 23. Februar 2015 wurden insgesamt acht IBR-Fälle aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg und zwei aus Nordrein-Westfalen bestätigt (TSIS). Die auf weitere Bundesländer ausgedehnten Abklärungsuntersuchungen sind am Laufen. Die Schweiz verzeichnet weiterhin nur einen IBR-Fall bei einem importierten Rind. Deutschland: Am 18. April 2015 wurde ein neuer Rindertuberkulose(TB)-Fall in Mecklenburg Vorpommern gemeldet (TSIS). Das ist der 7. Fall, der in diesem Jahr aus Deutschland gemeldet wurde. TB Frankreich: Seit Beginn 2015 wurden insgesamt 33 TB-Fälle bei Rindern gemeldet (ADNS). Österreich: Bis jetzt wurden 4 bestätigte TB-Fälle bei Rindern gemeldet (ADNS). Aus Italien liegen keine neuen Meldungen zu TB-Fällen bei Rindern vor. Aus den Ländern mit TB-Fällen besteht weiterhin ein nicht unerhebliches Einschleppungsrisiko 8/9 9/9
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