Radar Bulletin 2015-04

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Radar Bulletin 2015-04
Zeitraum 21. März – 24. April 2015
Zweck des Radar Bulletins:
Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten
Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch
können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint
monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die
etablierten Kommunikationswege des Risikomanagements innerhalb des VetDienst CH.
Gesichtete Quellen:
ADNS, AGRA FACTS, AHO, BLV, Defra, DG SANTÉ, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED und weitere.
Definitionen der Ampelsymbole:
Unmittelbare Gefahr für die Schweiz - es besteht Handlungsbedarf
Veränderte Situation – es besteht noch keine unmittelbare Gefahr für die Schweiz. Verstärkte
Aufmerksamkeit ist notwendig und konkreter Handlungsbedarf angezeigt
Keine spezielle Situation – es besteht keine Gefahr für die Schweiz und kein besonderer
Handlungsbedarf
Informationen zur Krankheit – ein Klick auf das Symbol führt zum Seuchenmerkblatt
Eilmeldung – wichtige Seuchenmeldung, die kurz nach Redaktionsschluss eingegangen ist
Übersicht
Umfrage Radar Bulletin
Umfrage
Evaluation des Radar Bulletins: Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Neue Meldungen
ASP
Neue Fälle in den Baltischen Staaten, Polen und Russland.
Kleiner Beutenkäfer
Situation in Italien und Einschleppungsgefahr unverändert.
MKS
Neue Fälle aus Algerien gemeldet.
HPAI
Hoch pathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N1 in Bulgarien und
Rumänien; H5 im Gaza-Streifen; H5N2, H5N1, H5N8 und H7N3 in
Nordamerika.
LPAI
Niedrig pathogene aviäre Influenza (LPAI): Je ein Ausbruch H7 und
H5N2 in den Niederlanden und H5N2 in den USA.
BT
Neue Fälle (BTV-1 und BTV-4) in Kroatien.
EIA
Ein Ausbruch von Equiner Infektiöser Anämie (EIA) in Frankreich.
Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-03, März 2015
IBR/IPV/IPB
Aktualisierung zu den Abklärungen in Österreich und Deutschland.
TB
Neue Fälle aus Deutschland und Frankreich gemeldet.
44/2013/16433 \ COO.2101.102.1.289097
Umfrage zum Radar Bulletin
Seit September 2014 veröffentlicht das BLV auf seiner Webseite www.blv.admin.ch monatlich das Radar Bulletin.
Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten
Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengefasst.
Mit der folgenden Umfrage möchten wir evaluieren,
-
ob die Informationen im Radar Bulletin zur internationalen Tiergesundheit für Sie nützlich sind,
-
ob die Form des Radar Bulletins für Sie geeignet erscheint und
-
durch welche Änderungen wir das Radar noch verbessern könnten.
Mit dem folgenden Link gelangen Sie zum Fragebogen zum Radar Bulletin: Fragebogen Radar Bulletin
Das Radar-Team des BLV dankt Ihnen für Ihre Teilnahme an der Umfrage.
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Krankheit
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Estland, Lettland, Litauen, Polen und Russland
Situation
Aus den Baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen sowie aus Polen wurden seit dem letzten Radar
Bulletin 2015-03 neue ASP-Fälle bei Wildschweinen gemeldet. Unter anderem sind Fälle in neuen Gebieten
in den Ländern Lettland, Litauen und Polen entdeckt worden, woraufhin die Liste der betroffenen Gebiete im
EU-Durchführungsbeschluss ergänzt wurde (vgl. Folgen für die Schweiz).
Aus Russland wurden neue ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen und Fälle bei Wildschweinen gemeldet.
Kommentar
Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden insgesamt 114 ASP-Ausbrüche in Europa registriert,
darunter 96 in EU-Mitgliedstaaten und 18 in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die
Gesamtzahl der Fälle, die aus den drei baltischen Republiken und Polen seit der Einschleppung der
Seuche Anfang 2014 gemeldet wurden, stieg auf mehr als 350. Da sich das Virus in der warmen Saison
aktiv ausbreitet, muss in den kommenden Monaten mit vermehrten Fällen und mit einem Epidemie-Peak im
Sommer gerechnet werden.
Eine spanische Forschungsgruppe des Centre de Recerca en Sanitat Animal (CReSA) ist zurzeit intensiv
an der Entwicklung eines sicheren und effizienten Impfstoffes gegen ASP. Die Gruppe bestätigt das
Vorhandensein von mehreren potentiellen Vakzin-Kandidaten, welche nun genauer untersucht werden.
Wann dieser Impfstoff verfügbar sein wird, ist nicht bekannt.
In den baltischen Staaten und in Polen ist die Viruszirkulation in Wildschweinen und Hinterhofhaltungen
trotz intensiven Überwachungs- und Kontrollmassnahmen durch die Veterinärdienste nicht unter Kontrolle
und besorgniserregend.
Experten der Schweinebranche sehen ASP als erhebliche Bedrohung für die globale Schweineproduktion.
Um das Seuchenbewusstsein in den betroffenen Ländern zu stärken und eine Weiterverbreitung der
Seuche zu verhindern, wurde am 1. Februar 2015 eine internationale Initiative gestartet. Das Ziel dieses
Train-The-Trainer Projekt ist die Entwicklung eines umfassenden und nachhaltigen Wissens- und
Expertisen-Netzwerkes in den Ländern Armenien, Georgien, Kasachstan und Ukraine für die Stärkung der
Seuchenkontrolle und -prävention von ASP. Dabei wird die regionale Tierärzteschaft von Fachexperten
geschult, welche danach die lokalen Landwirte sowie weitere Stakeholder der Schweine- und
Schweinefleischbranche schulen.
Folgen für
die Schweiz
Mit dem EU-Durchführungsbeschluss 2015/558/EU vom 1. April 2015 wurde die Liste mit den neu
betroffenen Gebieten in Lettland, Litauen und Polen erweitert. Die Verordnung des BLV über Massnahmen
zur Verhinderung der Einschleppung von ASP aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
wurde entsprechend angepasst und ist am 16. April in Kraft getreten.
Bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt. Bei unklaren
Bestandsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von
Ausschlussuntersuchungen empfohlen.
Quellen /
Links
OIE Estland, Polen, Lettland, Litauen und Russland; Schweizer Bauer; GlobalMeat; FAO; The Pig Site
Krankheit
Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) – Italien
Situation
Die Situation des Kleinen Beutenkäfers in Italien ist unverändert und weiterhin besorgniserregend. Der
Schädling scheint sich in den betroffenen Gebieten etabliert zu haben. Seit dem erstmaligen Auftreten
(5. September 2014) des Kleinen Beutenkäfers in Italien gab es in Kalabrien und Sizilien total 61 bestätigte
Fälle (vgl. Tabelle IZSV).
Kommentar
Der italienische Veterinärdienst hat den letzten Fall am 23. Dezember 2014 gemeldet. 2015 muss mit einer
weiteren Ausbreitung gerechnet werden.
Folgen für
die Schweiz
Der Bundesrat hat am 25. März 2015 eine Änderung der Tierseuchenverordnung beschlossen, die am
1. April 2015 zu Beginn der Flugsaison der Bienen in Kraft getreten ist. Der Befall mit dem Kleinen
Beutenkäfer wird neu als zu bekämpfende Seuche eingestuft. Damit können im Falle einer Einschleppung
in die Schweiz Massnahmen getroffen werden, um die Verbreitung des Schädlings zu verhindern. Diese
Änderung der Tierseuchenverordnung verstärkt die bestehenden Schutzmassnahmen gegen den Kleinen
Beutenkäfer. Bereits im Januar 2015 wurde analog zu den Massnahmen der Europäischen Kommission die
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Einfuhr von Honigbienen und Hummeln, gebrauchtem Imkereimaterial, unverarbeiteten ImkereiNebenprodukten und Wabenhonig aus Sizilien und Kalabrien untersagt.
Mit dem nationalen Programm APINELLA werden darüber hinaus zusätzliche Massnahmen zur
Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers ergriffen. Verteilt über die ganze Schweiz werden sogenannte
Sentinel-Imker regelmässig ihre Bienenvölker kontrollieren, um ein Auftreten des Kleinen Beutenkäfers so
rasch als möglich zu erkennen. Im Rahmen von APINELLA werden ca. 180 Sentinel-Bienenstände in der
Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein eingerichtet. Das Programm wird vom Veterinärdienst Schweiz
in enger Zusammenarbeit mit dem Bienengesundheitsdienst und der Imkerbranche umgesetzt.
Bei Importen von Bienenvölkern, Bienenköniginnen oder gebrauchtem Imkereimaterial ist äusserste
Wachsamkeit und Zurückhaltung angebracht. Das BLV hat technische Weisungen über die Massnahmen
zur amtlichen Überwachung auf einen Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer beim Import von Bienenvölkern
erlassen, welche am 23. April 2015 in Kraft getreten sind.
Für die Vorbeugung und Erkennung des Kleinen Beutenkäfers ist die Brutbildkontrolle wichtig. Beim
Auffinden von verdächtigen Käfern und Larven sollen sich Imker umgehend an den Bieneninspektor
wenden, welcher nach vorhergehender Rücksprache mit dem Zentrum für Bienenforschung (ZBF) Proben
dorthin einsendet.
Quellen /
Links
IZSV; BLV
Krankheit
Maul- und Klauenseuche (MKS) – Fälle in Algerien, aktuelle Lage in Marokko, Tunesien,
Für weitere Informationen siehe EFSA;
BLV Fachinformation
Ägypten und Libyen
Situation
In Algerien ist die MKS-Seuchensituation seit den ersten Seuchenmeldungen im Juli 2014 weiterhin
unkontrolliert. Seit dem 2. März 2015 wurden der OIE insgesamt 12 neue Ausbrüche bei Rindern, Schafen
und Ziegen in den nördlichen Provinzen El Bayadh, Sidi bel Abbès und Saida und in der östlichen Provinz
El Oued gemeldet (Abb. 1). Die aktuellen Ausbrüche liegen in Gebieten, die während des Ausbruchs im
Sommer 2014 nicht betroffen waren. Im Oktober 2014 wurden die letzten Fälle aus Algerien gemeldet (vgl.
Radar Bulletin 2014-10).
Abbildung 1: Aktuelle MKS-Ausbrüche März/April
2015 in Algerien (Quelle: WAHID OIE)
Kommentar
Im Zeitraum Juli bis September 2014 wurden aus Algerien insgesamt 420 MKS-Ausbrüche bei Rindern in
den nördlichen Provinzen mit einer Ausbreitung von Osten nach Westen gemeldet. Die aktuellen
Ausbrüche bei kleinen Wiederkäuern sind ein weiterer Hinweis auf eine breite Zirkulation des Virus in der
betroffenen Region. Offizielle Meldungen von MKS-Ausbrüchen in der Schaf- und Ziegenpopulation aus
Algerien werden vermutlich Einfluss auf die Kontrollmassnahmen in den umliegenden Regionen und unter
anderem in Marokko haben.
In der algerischen Provinz El Bayadh hat der Veterinärdienst präventive Massnahmen ergriffen, um die
Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. So wurde die tierärztliche Überwachung der
Nutztierpopulation in den betroffenen Gebieten intensiviert, die Kontrollen der Tiertransporte verschärft und
am 1. April 2015 eine Notimpfkampagne gestartet. Im Unterschied zu 2014 wurden 2015 auch die Schafund Ziegenpopulation geimpft. Ausserdem hat die lokale Regierung entschieden, die offiziellen Tiermärkte
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zu schliessen, da diese für die Mehrheit der aktuell entdeckten MKS-Ausbrüche in den einzelnen Bezirken
verantwortlich gemacht werden.
Obwohl die getroffenen Präventions- und Kontrollmassnahmen ein Indiz auf das verstärkte
Seuchenbewusstsein in den betroffenen Regionen ist, scheinen diese eher reaktiv anstelle proaktiv zu sein:
Schliessung der Tiermärkte zum Zeitpunkt der Erkennung ihrer Rolle in der Weiterverbreitung der Seuche,
Impfkampagne als Antwort auf die Ausbrüche anstelle präventiver Impfstrategien in Form eines nationalen
Programms als Antwort auf den MKS-Peak im Sommer 2014. Ausserdem besteht zurzeit Unklarheit über
den Serotyp des aktuell in Algerien zirkulierenden Virusstammes resp. ob es sich beim aktuellen Stamm
um denselben Serotypen O mit den gleichen Subtyp und Virulenzen handelt wie beim MKS-Ausbruch im
2014. Genauere Untersuchungen und Genotypisierungen sind nötig, um sicher zu sein, dass der passende
Impfstoff verwendet wird.
In Marokko wurde im Februar 2015 eine grossflächige Nachimpfung der Rinderpopulation durchgeführt,
um den Status der Seuchenfreiheit aufrecht zu erhalten. Kritisch einzuschätzen ist, dass bei dieser
Impfkampagne die Schaf- und Ziegenpopulation nicht geimpft wurde und daher eine Viruszirkulation bei
kleinen Wiederkäuern nicht ausgeschlossen werden kann.
Aus Tunesien wurden seit dem letzten Radar Bulletin 2014-10 keine neuen Fälle gemeldet. Obwohl sich
die Situation durch die Notimpfkampagnen im Sommer 2014 verbessert scheint zu haben, wurden in
Tunesien z.T. die offiziellen Tiermärkte nicht geschlossen und die tierärztlichen Kontrollen auf den Märkten
waren mangelhaft. Des Weiteren wurden Tierbewegungen nicht kontrolliert und infizierte Tiere nicht
gekeult, da Geldmittel für die Kompensation der Tierhalter fehlten.
In Libyen und Ägypten tritt die MKS endemisch auf.
Empfängliche Tierarten (Paarhufer) dürfen aus den betroffenen Ländern nicht verbracht werden. Jedoch
besteht ein Risiko, dass das widerstandsfähige Virus mit zurückkehrenden Transportfahrzeugen, d.h.
Schiffe und/oder Strassenfahrzeuge, die Tiere oder Futtermittel in die betroffenen Länder verbracht haben,
eingeschleppt werden könnte. Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/689/EU vom 29. September 2014
werden daher Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung von MKS festgelegt.
Folgen für
die Schweiz
Es gibt keinen legalen Tierverkehr aus den betroffenen Gebieten in die EU. Reisende in die Türkei, nach
Algerien, Tunesien und Ägypten sind aufgefordert, keine Produkte tierischer Herkunft in die Schweiz zu
bringen, den Kontakt zu Klauentieren zu meiden und die Kleider und Schuhe zu reinigen, bevor sie in der
Schweiz Kontakt mit Klauentieren haben. Das BLV informiert auf seiner Homepage.
Quellen /
Links
OIE; ProMED
Krankheit
Hoch pathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N1 in Bulgarien und Rumänien;
H5 im Gaza-Streifen; H5N2, H5N1, H5N8 und H7N3 in Nordamerika
Situation
Am 26. März 2015 wurde ein Fall von HPAI (H5N1) in Wildvögeln in Bulgarien gemeldet. Es handelte sich
um 21 Pelikane, die im Srebarna Naturschutzgebiet tot aufgefunden wurden. In den 3 und 10 km
Restriktionszonen befanden sich zum Zeitpunkt des Nachweises keine aktiven kommerziellen
Geflügelhaltungen.
Am 30. März 2015 meldete Rumänien auch einen Fall von H5N1 bei Pelikanen (64 Kadaver). Da sich aber
im 10 km Umkreis der Fundstelle keine Geflügelhaltungen befanden, wurden keine Massnahmen ergriffen.
Aus Ungarn wurden keine neuen Fälle gemeldet. Der Ausbruch der HPAI H5N8 im März 2015 blieb damit
ein Einzelfall.
Im Gaza-Streifen wurden 3 Fälle von HPAI in Hinterhofhaltungen gemeldet. In einem Fall wurde H5N1
nachgewiesen, bei den anderen Fällen beschränkt sich die Typisierung auf H5.
Seit dem letzten Radar Bulletin 2015-03 wurden aus den USA HPAI-Fälle aus 11 Bundesstaaten
gemeldet. Dabei wurde an der Nordwestküste H5N1 und H5N8 im Rahmen der Wildvogelüberwachung
gefunden. In Mittleren Westen ist mehr als eine Million Truten von Ausbrüchen von H5N2 betroffen.
Kanada meldet einen Fall bei Truthähnen (H5N2), der zum gleichen epidemiologischen Geschehen
gezählt werden kann.
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Mexiko meldete zwei Fälle in Hinterhofgeflügelhaltungen (H7N3).
Kommentar
Es gibt Hinweise darauf, dass die zirkulierenden H5 Virusstämme durch Wildvögel entlang der regulären
Zugrouten verbreitet werden. Dabei scheinen auch überlappende Rastgebiete eine Rolle zu spielen, da
das Virus so auch über indirekte Zugrouten verbreitet wird. Für die zirkulierenden Viren in Nordamerika
konnte belegt werden, dass Teile des genetischen Materials von eurasischen Subtypen stammt.
Folgen für
die Schweiz
Importe von lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen aus den betroffenen US-Bundesstaaten nach
Europa wurden bereits eingestellt (Durchführungsbeschluss (EU) 2015/536). Die Regionalisierung der USA
wird entsprechend dem HPAI-Seuchenverlauf angepasst und in der EDAV Kontrollverordnung
übernommen. Die Regionalisierung von Kanada wird von der EU-Kommission vorbereitet.
Geflügelfleischerzeugnisse aus den betroffenen Regionen müssen bei der Verarbeitung auf mindestens
70°C erhitzt werden.
Bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft ist erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt. Bei unklaren
Bestandsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von
Ausschlussuntersuchungen empfohlen.
Quellen /
Links
OIE; EU-Kommission; USDA; Ausbreitung H5N8; Artikel Eurosurveillance
Krankheit
Niedrig pathogene aviäre Influenza (LPAI) H5N2 und H7N7 – Niederlanden und USA
Situation
Die niederländischen Veterinärbehörden meldeten am 27. März 2015 einen Ausbruch von LPAI H7N7 in
der Provinz Friesland. Die 22‘273 Tiere des betroffenen Betriebs wurden getötet. Um den betroffenen
Legehennenbetrieb wurde im Umfang von 1 km eine Restriktionszone errichtet. Eine Geflügelhaltung liegt
innerhalb der Restriktionszone und wurde untersucht.
Am 3. April 2015 wurde ein weiterer Ausbruch in der Provinz Noord-Brabant gemeldet (LPAI H5N2). 12‘000
Legehennen wurden getötet. Im Umfang von 1 km wurde eine Restriktionszone errichtet. Eine
Geflügelhaltung liegt innerhalb der Restriktionszone und wurde untersucht. In beiden Ausbrüchen ist der
Eintragsweg unbekannt.
In den USA wurde am 29. März 2015 ein Mastpoulet-Betrieb in Kansas positiv auf LPAI getestet. Es wird
davon ausgegangen, dass es sich um H5N2 handelt. Die Tiere wurden getötet.
Kommentar
In Ländern, in denen die LPAI überwacht wird, werden immer wieder vereinzelte Fälle im Rahmen dieser
Überwachung festgestellt. Da LPAI-Virusstämme mit der Hämagglutinin-Komponente H5 in der
Vergangenheit gezeigt haben, dass sie in ein hochpathogenes Virus mutieren können, wird LPAI H5
überwacht und ist meldepflichtig.
Folgen für
die Schweiz
Es besteht kein Handlungsbedarf für die Schweiz.
Quellen /
Links
OIE: Niederlande H5N2, Niederlande H7N7; EU-Kommission; ADNS
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Krankheit
Bluetongue (BT) BTV-4 und BTV-1 – Kroatien
Situation
Am 2. April 2015 wurde ein weiterer Ausbruch von BTV-4 sowie 8 Ausbrüche von BTV-1 auf einer Insel vor
der kroatischen Küste gemeldet. Von BTV-1 sind Rinder, Schafe und Ziegen betroffen, von BTV-4 nur
Rinder. Der Nachweis von BTV-4 stammt von einem Betrieb, der auch mit BTV-1 infiziert ist.
Montenegro hat seit dem letzten Bulletin (2015-03) keine Fälle gemeldet.
Abbildung 2: Ausbrüche des BTV Serotyp 1 (Quelle: WAHID OIE).
Kommentar
Mit dem Beginn der Vektorsaison steht in den betroffenen Ländern zurzeit die Vorbereitung auf den im
Sommer erwarteten Seuchenzug im Vordergrund.
Anfang Februar 2015 startete die Impfkampagne gegen BTV-4, welche alle Wiederkäuer über 3 Monate
einschloss. Der Abschluss erfolgte am 15. April 2015. Die Überwachung konzentriert sich nun auf eine
mögliche Weiterverbreitung von BTV-1 und auf die Verifizierung der Wirksamkeit der Impfung. Gegen
BTV-1 wird zurzeit nicht geimpft.
Folgen für
die Schweiz
Eine weitere Verbreitung von BT in Richtung Westeuropa kann nicht ausgeschlossen werden. Zurzeit
besteht jedoch kein Handlungsbedarf für die Schweiz.
Der Nachweis der Seuchenfreiheit für BT wird in der Schweiz mit einem jährlichen serologischen
Überwachungsprogramm erbracht. Der benutzte Screening-Test erkennt Antikörper aller Serotypen. Für
die Früherkennung ist die passive Überwachung, vor allem bei den kleinen Wiederkäuern, besonders
wichtig (Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Schleimhaut im
Maul, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, respiratorische
Symptome).
Quellen /
Links
OIE: BTV-1, BTV-4; ADNS; EU-Kommission
Krankheit
Equine Infektiöse Anämie (EIA) – Fall in Frankreich, Situation in Rumänien und Italien
Situation
Frankreich meldete am 20. März 2015 einen Ausbruch von EIA in Saint-Laurent-des-Arbres. In einem
Reitzentrum mit insgesamt 29 Pferden wurde Ende 2014 eine Stute positiv getestet. Keines der Pferde
zeigte klinische Symptome, bei den restlichen Tieren fiel der Test negativ aus.
Kommentar
In Rumänien und Italien ist EIA endemisch, so verzeichnete Rumänien in 2014 über 400 Ausbrüche.
Italien meldete die letzten EIA-Fälle (n = 2) im Jahr 2013. Fälle von EIA-positiven Pferden in anderen EULändern stehen teilweise mit Importen von rumänischen Pferden in Zusammenhang. Die Eintragsquelle
des Ausbruchs in Frankreich ist jedoch unklar und kann nicht eindeutig auf Kontakt mit Pferden aus den
bekannten betroffenen Regionen zurückgeführt werden.
EIA geht oft mit keinen oder unspezifischen Krankheitsanzeichen einher. Positive Tiere können jahrelang
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unbemerkt infiziert sein und erst unter Stress oder bei zusätzlichen Erkrankungen Symptome wie Fieberschübe, Abmagerung, Müdigkeit und Leistungsabfall zeigen.
In der Schweiz zählt EIA zu den auszurottenden Tierseuchen. Es existiert kein vorbeugender Impfstoff
gegen die Krankheit. In der Schweiz ist seit 1991 kein EIA-Fall mehr gemeldet worden.
Folgen für
die Schweiz
Im Zusammenhang mit dem Fall in Frankreich besteht für die Schweiz kein Handlungsbedarf.
Eine Untersuchung auf EIA ist für das „Verbringen von Pferden im Veterinärraum EU-Schweiz“ nicht
vorgeschrieben. Staatliche Vorschriften dazu gibt es einzig im Rahmen der Seuchenbekämpfung in
betroffenen Beständen und im Verkehr mit Rumänien. Aus Rumänien dürfen Pferde seit 2010 nicht in die
Schweiz eingeführt werden (siehe auch die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Bekämpfung der
infektiösen Anämie der Einhufer bei Equiden aus Rumänien).
Quellen /
Links
OIE; BLV
Das Radar Bulletin wird von der Früherkennung in Zusammenarbeit mit Experten aus anderen Fachbereichen des BLV
erstellt.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.
Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-03 – März 2015
IBR/IPV/IPB
Österreich: Insgesamt wurden 651 Betriebe auf Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR)
beprobt, davon befinden sich noch 10 in Untersuchung (Stand: 20. April 2015). Es wurden
mehr als 8‘400 Rinder beprobt, wovon bisher 306 positiv waren. Die Anzahl bestätigter
Betriebe beträgt 26 - ein Betrieb in Vorarlberg hat sich im Nachhinein als IBR negativ
herausgestellt (AGES; EU-Kommission).
Deutschland: seit dem 23. Februar 2015 wurden insgesamt acht IBR-Fälle aus Bayern, vier
aus Baden-Württemberg und zwei aus Nordrein-Westfalen bestätigt (TSIS). Die auf weitere
Bundesländer ausgedehnten Abklärungsuntersuchungen sind am Laufen.
Die Schweiz verzeichnet weiterhin nur einen IBR-Fall bei einem importierten Rind.
Deutschland: Am 18. April 2015 wurde ein neuer Rindertuberkulose(TB)-Fall in Mecklenburg
Vorpommern gemeldet (TSIS). Das ist der 7. Fall, der in diesem Jahr aus Deutschland
gemeldet wurde.
TB
Frankreich: Seit Beginn 2015 wurden insgesamt 33 TB-Fälle bei Rindern gemeldet (ADNS).
Österreich: Bis jetzt wurden 4 bestätigte TB-Fälle bei Rindern gemeldet (ADNS).
Aus Italien liegen keine neuen Meldungen zu TB-Fällen bei Rindern vor. Aus den Ländern mit
TB-Fällen besteht weiterhin ein nicht unerhebliches Einschleppungsrisiko
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