Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 1/8 07.08.2015 Stuttgart Airport Busterminal (SAB) Öffentliches Interessensbekundungsverfahren und Angebotseinholung 1. Vermietung von Flächen zur Einrichtung eine Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und –proviant (Mietvertrag) 2. Bewirtschaftung eines Warteraumes und einer Sanitäranlage für Reisende als Werkvertrag 1) Anlass und Ziel der Ausschreibung Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) haben vertraglich vereinbart, am Flughafen Stuttgart den neuen Omnibusbahnhof für die Stadt und die Region Stuttgart zu errichten. Der neue Omnibusbahnhof trägt den Namen Stuttgart Airport Busterminal (kurz SAB). Über dem SAB errichtet die FSG derzeit das neue Parkhaus P14. Mit der Inbetriebnahme des SAB am 26. Januar 2016 werden die beiden interimistischen Fernbusbahnhöfe in Stuttgart-Obertürkheim und Stuttgart-Zuffenhausen aufgegeben. Die Betriebsführung des SAB wird von der Landeshauptstadt Stuttgart auf die Flughafen Stuttgart GmbH übertragen. Neben dem nationalen und internationalen Fernomnibusbuslinienverkehr werden innerhalb des SAB auch Flughafenzubringerbusse, Nahverkehrsomnibuslinien für Flughafen und Messe und Bustouristikverkehr sowie der Shuttleverkehr an/ zum Flughafen abgefertigt. Der SAB entsteht im Erdgeschoss des neuen, 6-geschossigen Parkhauses P 14 das ca. 1.560 Stellplätze bietet. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur A8 und B27 ist der Flughafen Stuttgart mit dem Auto für rund acht Millionen Menschen innerhalb von 90 Minuten zu erreichen. Die öffentliche Anbindung an das Umland gewährleisten mehrere Regionalbuslinien, die S-Bahn sowie Buslinien der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB). Die Anlagen der andienenden Verkehrsträger sind am Standort auf kurzer, fußläufiger Distanz zu erreichen. Bisherige Prognosen haben in der frequenzstärksten Stunde eine Anzahl von etwa 450 Fahrgästen in der Stunde an einem normalen Werktag ermittelt (ohne Nahverkehr). Zu Spitzenzeiten, wie etwa zu Ferienbeginn, zeigt die Prognose, dass die Anzahl auf bis zu 700 Fahrgäste pro Stunde ansteigen kann. Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 2/8 07.08.2015 Der SAB umfasst folgende Anlagenteile: • • 18 gedeckte Bussteige, davon 15 Bussteige für 15 m Reisebusse (nicht Vertragsgegenstand) Betriebsleitzentrale für SAB (nicht Vertragsgegenstand) • Servicegebäude 1: • Sanitäranlage (WCs, Duschen), Bezahlsystem zur Benutzung der Anlagen (Bewirtschaftung über Werkvertrag) • Servicegebäude 2: • • Warteraum mit 70 Sitzplätzen (Bewirtschaftung über Werkvertrag) Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und –proviant (Vermietungsgegenstand) Sonstige Einrichtungen (nicht Vertragsgegenstand): • • • • Ver- und Entsorgungsstation für die Reisebusse (wird in Nähe zur Anlage separat errichtet und ist nicht Vertragsgegenstand) Kiss & Ride – Plätze (nicht Vertragsgegenstand) Taxenstandplätze außerhalb des Gebäudes (nicht Vertragsgegenstand) Kurzparkplätze innerhalb der Parkhausüberbauung der Anlage (nicht Vertragsgegenstand) Die FSG sucht im Auftrag der LHS für den Betrieb der zum SAB gehörenden Einrichtungen Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und -proviant, Warteraum und Sanitäranlage im SAB einen Bewirtschafter. Ziel der LHS und der FSG ist es, einen Vertragspartner für alle drei Leistungsbereiche zu finden. Des Weiteren wird ein Bewirtschaftungskonzept erwartet, welches ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit und Komfort in allen drei Leistungsbereichen bietet. Zur Übersicht des SAB befindet sich in der Anlage 1 der Lageplan des SAB sowie in den Anlagen 2+3 die Grundrisspläne der beiden Servicepoints. 2) Inhalte der Ausschreibung: 1.Vermietung von Flächen zur Einrichtung und Betrieb einer Verkaufsstelle Reisebedarfsartikel und -proviant (Mietvertrag) inkl. eines Werkvertrages zur für 2. Bewirtschaftung eines Warteraumes und einer Sanitäranlage für Reisende (verbundener Werkvertrag) 2.1) Ausstattung Der Pachtgegenstand wird im Rahmen der Erstausstattung vom Vermieter mit folgenden Ausstattungsgegenständen ausgestattet: Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 3/8 07.08.2015 Zu Ziffer 1: Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und -proviant: An den Mieter/Bewirtschafter wird nach Fertigstellung ein veredelter Rohbau gemäß Beschreibung Anlage 4 übergeben. Die weitere Betriebsausstattung ist gemäß den Anforderungen an die Verkaufsstelle vom Bewirtschafter selbst zu beschaffen, einzubauen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern. Die Einrichtung und Gestaltung sind im Vorfeld mit der FSG abzustimmen und von ihr zu genehmigen. Zu Ziffer 2: Warteraum: Der Warteraum besteht aus einem reinen Wartebereich und einem weiteren Bereich, der gemeinsam als Wartebereich und Verzehrzone (gemischt genutzte Zone) genutzt werden kann. Ausstattung Warteraum Traversenbänke mit 53 Sitzplätzen im Warteraum. Die Beleuchtung wird bauseits, somit durch die LHS, gestellt. Weiteres siehe Anlage 4. Die ordnungsgemäße Instandhaltung liegt beim Bewirtschafter des Warteraumes. Die Erneuerung für normale Abnutzung liegt bei der LHS, die Erneuerung/der Ersatz bei Beschädigung und Zerstörung liegt beim Bewirtschafter. Ausstattung gemischt genutzter Bereich: Tische und Stühle in diesem Bereich sind von Bewirtschafter der Verkaufsstelle zu beschaffen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern. Sanitäranlagen: Die Ausstattungsgegenstände nach Anlage 4, werden von der LHS beschafft und eingebaut. Der Bewirtschafter hat diese Einrichtungen ordnungsgemäß instand zu halten. Die Erneuerung für normale Abnutzung liegt bei der LHS, die Erneuerung/der Ersatz bei Beschädigung und Zerstörung liegt beim Bewirtschafter. Der Bewirtschafter ist für die Beschaffung/Bereitstellung der Verbrauchsmaterialien wie Seife, Toilettenpapier, etc. verantwortlich und trägt deren Kosten im Rahmen des Werkvertrages. Des Weiteren ist er für die Beschaffung, den Einbau, die Instandhaltung und Erneuerung der dafür notwendigen Ausstattungsgegenstände wie Toilettenpapierhalter, Seifenspender, etc. verantwortlich und trägt deren Kosten. 2.2) Aufgaben und Pflichten eines möglichen Mieters/ Bewirtschafters Unabhängig der Anforderungen aus den einzelnen ausgeschriebenen Bereichen, obliegen dem Mieter/ Bewirtschafter folgende Aufgaben und Pflichten: • Die Nutzung der Mietsache und die überlassenen Flächen (zusammen als Bewirtschaftungsgegenstand bezeichnet) im Rahmen des Geschäftszweckes, Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 4/8 07.08.2015 müssen in Übereinstimmung mit der Flughafenbenutzungsordnung stehen und dürfen den Interessen der LHS und der FSG nicht entgegenstehen. Es dürfen des Weiteren nur Tätigkeiten ausgeführt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. • Ohne schriftliche Zustimmung der FSG darf der Bewirtschaftungsgegenstand weder ganz oder teilweise Dritten zur Nutzung überlassen werden. • Die erforderlichen Genehmigungen für Ausbauleistungen und den Betrieb der Verkaufsstelle hat der Bewirtschafter auf eigene Kosten einzuholen. Abstimmungen mit den Behörden sind durch den Bewirtschafter eigenständig, jedoch unter Beteiligung der FSG, durchzuführen. Das Ergebnis ist der FSG schriftlich mitzuteilen. • Die Instandhaltung und Instandsetzung (außer Dach und Fach, Lüftungs- und Brandmeldeanlage) aller Anlagen, Einrichtungen, Installationen ist Mieter-/ Bewirtschafteraufgabe. • Die Beseitigung von Glasschäden sowie der Ersatz von Leuchtmitteln inkl. der Vorschaltgeräte ist Mieter-/ Bewirtschafteraufgabe. • Für die vom Mieter/ Bewirtschafter vorgenommenen Ein- und Ausbauten obliegen dem Mieter/ Bewirtschafter die Instandhaltungs-/ Instandsetzungspflicht sowie die Pflicht zur Ersatzbeschaffung auf eigene Kosten. • Die Reinigungspflicht und die Pflege des Bewirtschaftungsgegenstandes obliegt dem Mieter/Bewirtschafter gemäß dem Leistungsverzeichnis Reinigung in Anlage 6. • Die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Bewirtschaftungsgegenstandes trägt der Mieter/ Bewirtschafter. Außerdem hat er für die Erfüllung und Einhaltung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie für die Einhaltung der Benutzungsordnung des SAB zu sorgen. • Der Mieter/Bewirtschafter haftet gegenüber der LHS für Schäden an dem Bewirtschaftungsgegenstand und an dem überlassenen Zubehör sowie für eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung, die von seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Kunden oder Besucher verursacht wurden und stellt die LHS von jeglichen Ansprüchen frei. • Der Mieter/Bewirtschafter ist verpflichtet folgende Versicherungen mit ausreichender Deckung abzuschließen: • • • • Sach- und Haftpflichtversicherung, inkl. Umwelthaftpflichtversicherung Einbruchdiebstahlversicherung Glasschadenversicherung Versicherung des eingebrachten Inventars und der eingebrachten Sachen gegen Elementarschäden Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 5/8 07.08.2015 2.3) Betrieb Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und –proviant Die Fläche der Verkaufsstelle umfasst 15,03 m² sowie einen Lagerraum mit ca. 6,66 m². Angeschlossen an diese Fläche befindet sich ein gemischt nutzbarer Bereich mit ca. 32,33 m². Auf diesen Flächen sollen Produkte eines klassischen Reisebedarfsartikel- und -proviantsortiments angeboten werden, um die an- und abreisenden Fahrgäste optimal zu versorgen. Von einem möglichen Bewirtschafter wird erwartet, dass dieser sein Warenangebot den Anforderungen eines internationalen Publikums entsprechend, repräsentativ gestaltet und präsentiert. Das Sortiment der Verkaufsstelle darf die Produkte gemäß beiliegender Sortimentsliste in Anlage 5 umfassen. Im Rahmen der Ausschreibung hat der Bieter Gelegenheit Vorschläge zur Erweiterung des Sortiments zu unterbreiten. Die Preisgestaltung ist dabei so vorzunehmen, dass die in der Verkaufsstelle des SAB verlangten Preise die Preise für vergleichbare Waren im regulären Verkauf an den Endverbraucher im Innenstadtbereich der Stadt Stuttgart nicht um mehr als 5% überschreiten. Der mögliche Bewirtschafter hat hierzu einen entsprechenden Nachweis auf eigene Kosten zu führen. Um eine Versorgung der Fahrgäste in den Kernzeiten sicherzustellen, hat sich der Bieter im Rahmen des Miet-/Bewirtschaftungsvertrages zu verpflichten, die Verkaufsstelle während den Kernzeiten des SAB-Betriebes geöffnet zu halten. Die Kernzeiten wurden festgelegt auf Montag bis Sonntag von 05.30 – 22.30 Uhr. Für die Sonntagsöffnungen muss beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Leinfelden-Echterdingen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Lehnt das Amt für öffentliche Ordnung die eingereichte Ausnahmegenehmigung ab, so reduzieren sich die Kernzeiten entsprechend. Zeitweise Schließungen im Rahmen von Betriebsferien, Instandhaltungsmaßnahmen o.ä. sind nicht zulässig. Im Rahmen des Bewirtschaftungskonzeptes können Vorschläge zur Ergänzung der Ausstattungsgegenstände bzw. des Angebots unterbreitet werden. 2.4) Bewirtschaftung Warteraum des SAB Der reine Warteraum befindet sich im Anschluss an den Bereich der Verkaufsstelle bzw. des gemischt nutzbaren Bereichs und umfasst ca. 68,58 m². Die Betriebszeiten des Warteraums sind täglich von 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Die LHS kann jederzeit die Änderung der Betriebszeiten unter Anpassung der Konditionen verlangen. 2.5) Bewirtschaftung der Sanitäreinrichtungen des SAB Innerhalb des Servicegebäudes, im Servicepoint 1, befinden sich die Toilettenanlagen sowie Duschen, die den Nutzern des SAB gegen ein Entgelt zur Nutzung zur Verfügung stehen. Der Sanitärbereich umfasst ca. 80,06 m². Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 6/8 07.08.2015 Für alle Beschäftigten der Einrichtungen im SAB steht im Servicepoint 2 eine Personaltoilette zur Verfügung. Die Bewirtschaftung des entgeltlichen Sanitärbereiches sowie alle damit notwendigen Tätigkeiten sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Benutzung der Personaltoilette ist jedoch für die Beschäftigten im SAB entgeltfrei. Die Betriebszeiten der Sanitäranlagen sind täglich von 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Die LHS kann jederzeit die Änderung der Betriebszeiten unter Anpassung der Konditionen verlangen. Der Standard für die Reinigung der Sanitäranlagen ist in Anlage 6 (Leistungsverzeichnis Reinigung) festgelegt. Im Rahmen der Ausschreibung wird vom Bewirtschafter erwartet, dass dieser ein Konzept zum wirtschaftlichen Betrieb der Sanitäreinrichtungen inkl. einer Entgeltordnung sowie ein Personalkonzept (inkl. eines Arbeitsplanes) erarbeitet. Das Angebot des Bieters sollte hierzu u.a. auch eine Auflistung der Serviceentgelte enthalten. Der Betrieb der Anlage wird über einen Werkvertrag vergütet. 3) Miet- /Bewirtschaftungsmodell Über die Anmietung der Verkaufsstelle ist ein Mietvertrag, kombiniert mit einem Werkvertrag für die Bewirtschaftung der Sanitäranlagen und des Warteraumes mit der LHS abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr, beginnend mit dem auf den Vertragsschluss folgenden Monatsersten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Eine längere Laufzeit kann im Rahmen der Vertragsverhandlungen vereinbart werden. Für die Verkaufsstelle und den gemischt genutzten Bereich fällt eine monatliche Mindestmiete in Höhe von 30,00 € netto/m² zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 10,00 €/m² (inkl. Medienkosten) an. Zusätzlich zur Mindestmiete wird eine Umsatzabgabe aus den Einnahmen aus dem Betrieb der Verkaufsstelle erwartet. Im Rahmen der Ausschreibung ist vom Bieter ein detailliertes Konzept für den Betrieb (Material-, Personalkonzept, Annahmen zur Ausgaben und Einnahmen, Anzahl notwendiger Kunden) vorzulegen. Aus diesem Konzept ist vom Bieter eine Kalkulation für eine Umsatzabgabe anhand der Produktpalette zu erarbeiten und ein Businessplan mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu erstellen. Für die Bewirtschaftung der Sanitäranlagen sowie des Warteraums erhält der Bewirtschafter eine Vergütung durch die LHS. Hierzu soll vom Bieter ein Angebot für einen wirtschaftlichen Betrieb inkl. einer Entgeltordnung für die Sanitäranlagen unter Berücksichtigung der Reinigungsstandards nach Anlage 6 erarbeitet und vorgelegt werden. Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen des Bieters abgegolten, die er für die Bewirtschaftung der Sanitäranlage (einschl. Einzug des Nutzungsentgelts für die Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 7/8 07.08.2015 Toilettennutzung) und des Warteraumes nach den vereinbarten Standards aufzuwenden hat, ebenso einschließlich seines kalkulierten Gewinns. Die Gebühren für die Nutzung der Toiletten werden an die LHS abgeführt. Die Einnahmen aus der Nutzung der Toiletten müssen nachweisbar in einer Umsatzmeldung aufgeführt werden. Die Entgelte für den Bezug von Wasser und Strom entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung Non-Aviation in Anlage 7. 4) Sicherheitsleistung Vom Mieter/Betreiber wird vor Vertragsabschluss die Erbringung einer Sicherheitsleistung i.H. von 7.711,20 € (entspricht 3 Bruttomonatsmieten inkl. der Nebenkostenvorauszahlungen) erwartet. 5) Beurteilungskriterien bzw. Mindestanforderungen an die Bewerbung Der Bieter hat folgende Nachweise in aussagekräftiger Form zu erbringen und ggf entsprechende Referenzen nachzuweisen: • • • • • • • • • • Unternehmen + wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Unternehmenskennzahlen, Anzahl +Qualifikation Mitarbeiter (z.B. mehrsprachig)) Einreichung eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) Referenzen aus den derzeitigen Betätigungsfeldern Darstellung der Wirtschaftlichkeit durch Vorlage eines Businessplanes für die Betriebszeit von 5 Jahren für die Verkaufsstelle Bewirtschaftungskonzepte Warteraum und Sanitäranlagen mit Abgabe eines Angebots für die Bewirtschaftung von Warteraum und Sanitäranlagen. Ergänzungsvorschläge zur vorgegebenen Sortimentsliste Gestaltungskonzept: Gestaltung der Verkaufsstelle, des Warenangebots und die Präsentation der Waren Darstellung des Bezahlsystems für die Toilettenanlagen Personalkonzept für alle Bereiche Annahme aller allgemein anerkannten Zahlungsmittel wie Bargeld, EC-Karten, gängige Kreditkarten 6) Sonstiges Die Darstellung der Daten muss in Schriftform erfolgen und ist sowohl in Papierform als auch in digitaler Form (pdf-Dokument) einzureichen. Die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Flughafen Stuttgart GmbH versichern, dass alle Daten ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Dokumentation des Ausschreibungsprozesses verwendet werden, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Center Grundstücksverkehr und Mietmanagement RV 1-5 8/8 07.08.2015 Die Flughafen Stuttgart GmbH ist berechtigt, bzgl. einzelner relevanter Angaben der Bewerber, Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 7) Ansprechpartner und Termine Ihre Unterlagen und Rückfragen richten Sie bitte an folgende Adresse: Flughafen Stuttgart GmbH Center Mietmanagement und Grundstücksverkehr Flughafenstr. 43 70629 Stuttgart Flughafen Zeitlicher Ablauf: Versand der Unterlagen: 10.08.2015 Abgabe der Bewerbungsunterlagen: 15.09.2015 Auswertung der Unterlagen: 05.10.2015 Anlagen Anlage 1: Lageplan SAB Anlage 2: Grundriss Servicepoint 1 Anlage 3: Grundriss Servicepoint 2 Anlage 4: Raumbuch Verkaufsstelle, Nebenräume, Warteraum und Sanitäranlage Anlage 5: Sortimentsliste Kiosk Anlage 6: Leistungsverzeichnis Reinigung Anlage 6.1: Plan der Reinigungsflächen Anlage 6.2: Begriffsdefinitionen Reinigung Anlage 7: Entgeltordnung Non-Aviation ŶůĂŐĞϰ ZĂƵŵďƵĐŚĨƺƌĚŝĞ^ĞƌǀŝĐĞƉŽŝŶƚƐϭƵŶĚϮ͖^ĂŶŝƚćƌĂŶůĂŐĞ͕tĂƌƚĞƌĂƵŵƵ͘sĞƌŬĂƵĨƐƐƚĞůůĞ ^ƚĂŶĚ͗Ϭϰ͘Ϭϴ͘ϮϬϭϱ ^ĞƌǀŝĐĞͲ WŽŝŶƚ ZĂƵŵͲ ŶƵŵŵĞƌ ƵƐƐƚĂƚƚƵŶŐ ŽĚĞŶďĞůĂŐ tĂŶĚďĞůĂŐ ĞĐŬĞ ĞůĞƵĐŚƚƵŶŐ ůĞŬƚƌŽͲ ŝŶƐƚĂůůĂƚŝŽŶĞŶ ϭ ϭ ϬϬϬϭ Ϯϱϰϭ &ƌĞŝĨůćĐŚĞ tͲsŽƌƌĂƵŵ ϯϯ͕ϯ ϭϭ͕Ϯϯ Ͳ Ͳ ĞƚŽŶƐƚĞŝŶƉĨůĂƐƚĞƌ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ Ͳ ^ĐŚŝĐŚƚŚŽůnjƉůĂƚƚĞŶ Ͳ ŶĂĐŚWůĂŶ Ͳ ŶĂĐŚWůĂŶ tĂƐĐŚƌĂƵŵĂŵĞŶ ϴ͕ϯϳ ϭƵƐĐŚĞŵŝƚĨĞƐƚĞŵ ƌĂƵƐĞŶŬŽƉĨ͕ ϭdŚĞƌŵŽƐƚĂƚͲ DŝƐĐŚĞƌďĂƚƚĞƌŝĞ͕ ϭtĂƐĐŚƚŝƐĐŚŵŝƚ ŝŶŚĞďĞůŵŝƐĐŚĞƌŵŝƚďůĂŐĞ Ƶ͘^ƉŝĞŐĞů͕ ϭtĂŶĚͲt͕hͲWƵƚnjͲ ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ͕tͲƌŝůůĞ͕ ϭtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ ϭtŝĐŬĞůƚŝƐĐŚ͕ŚŽĐŚŬůĂƉƉďĂƌ ϭ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ Ͳ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ϭ ϮϱϰϮ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ Ϯϱϰϯ sŽƌƌĂƵŵtĂŵĞŶ ϱ͕ϴϳ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ Ϯϱϰϰ tĂŵĞŶ ϭϲ͕ϴϲ ϰŝŶďĂƵͲtĂƐĐŚƚŝƐĐŚĞ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ ϰtĂƐƐĞƌĂƵƐůĂƵĨ͕ ƐĞŶƐŽƌŐĞƐƚĞƵĞƌƚ ^ƉŝĞŐĞůƺďĞƌtĂŶĚ ϳtĂŶĚͲt͕ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ ϳhͲWƵƚnjͲ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ͕ ϳtͲƌŝůůĞ͕ ϳtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ͕ ϳĂƵƚŽŵ͘tͲ^ƉƺůĞŝŶƌŝĐŚƚƵŶŐ͕ ϳ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ ϭtͲdƌĞŶŶǁĂŶĚĂŶůĂŐĞ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ Ϯϱϰϱ sŽƌƌĂƵŵt,ĞƌƌĞŶ ϱ͕ϴϴ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ Ϯϱϰϲ t,ĞƌƌĞŶ ϭϲ͕ϲ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ Ϯϱϰϳ tĂƐĐŚƌĂƵŵ,ĞƌƌĞŶ ϰ͕ϳ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ ϮϱϱϬ ĞŚŝŶĚĞƌƚĞŶt ϲ͕ϲ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ϭ Ϯϱϲϭ WƵƚnjƌĂƵŵ ϯ͕ϵϱ ϰŝŶďĂƵͲtĂƐĐŚƚŝƐĐŚĞ ϰtĂƐƐĞƌĂƵƐůĂƵĨ͕ ƐĞŶƐŽƌŐĞƐƚĞƵĞƌƚ ^ƉŝĞŐĞůƺďĞƌtĂŶĚ ϯtĂŶĚͲt͕ ϯhͲWƵƚnjͲ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ ϯtͲƌŝůůĞŶ ϯtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ ϯĂƵƚŽŵ͘tͲ ^ƉƺůĞŝŶƌŝĐŚƚƵŶŐĞŶ ϯ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ ϭtͲdƌĞŶŶǁĂŶĚĂŶůĂŐĞ ϯĂƵƚŽŵ͘tͲ ^ƉƺůĞŝŶƌŝĐŚƚƵŶŐĞŶ ϱhƌŝŶĂůĞ͕^ƉƺůƵŶŐ ƐĞŶƐŽƌŐĞƐƚĞƵĞƌƚ ϭƵƐĐŚĞŵŝƚĨĞƐƚĞŵ ƌĂƵƐĞŶŬŽƉĨ͕ ϭdŚĞƌŵŽƐƚĂƚͲ DŝƐĐŚĞƌďĂƚƚĞƌŝĞ͕ ϭtĂƐĐŚƚŝƐĐŚŵŝƚ ŝŶŚĞďĞůŵŝƐĐŚĞƌŵŝƚďůĂŐĞ Ƶ͘^ƉŝĞŐĞů͕ ϭtĂŶĚͲt͕hͲWƵƚnjͲ ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ͕tͲƌŝůůĞ͕ ϭtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ ϭ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ ϭƵƐĐŚĞŵŝƚĨĞƐƚĞŵ ƌĂƵƐĞŶŬŽƉĨ͕ ϭdŚĞƌŵŽƐƚĂƚͲ DŝƐĐŚĞƌďĂƚƚĞƌŝĞ͕ ϭtĂƐĐŚƚŝƐĐŚŵŝƚ ŝŶŚĞďĞůŵŝƐĐŚĞƌŵŝƚďůĂŐĞ Ƶ͘^ƉŝĞŐĞů͕ ϭtĂŶĚͲt͕hͲWƵƚnjͲ ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ͕tͲƌŝůůĞ͕ ϭtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ ϭ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ ϭƵƐŐƵƐƐďĞĐŬĞŶ ϮůĞŬƚƌŽĚƵƌĐŚůĂƵĨĞƌŚŝƚnjĞƌ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ Ϯ Ϯ Ϯ ϬϬϬϮ ϮϲϬϮ ϮϲϰϮ &ƌĞŝĨůćĐŚĞ &ůƵƌ tͲĂŵĞŶ ϯϯ͕ϴ ϰ͕ϵ Ϯ͕ϯϯ Ͳ &ůƵƌ ϭ,ĂŶĚǁĂƐĐŚďĞĐŬĞŶ͕ ϭ^ƉŝĞŐĞůŵŝƚďůĂŐĞ͕ ϭtĂŶĚͲt͕ ϭhͲWƵƚnjͲ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ͕ ϭtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ͕ ϭ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ͕ ĞƚŽŶƐƚĞŝŶƉĨůĂƐƚĞƌ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ Ͳ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ Ͳ ^ƚƌĞĐŬŵĞƚĂůů 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ Ͳ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ Ͳ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ EƵƚnjƵŶŐ &ůćĐŚĞ;ŵϸͿ Ϯ Ϯϲϰϲ tͲ,ĞƌƌĞŶ Ϯ͕ϯϵ Ϯ Ϯϲϲϭ >ĂŐĞƌƌĂƵŵ ϲ͕ϲϲ ϭ,ĂŶĚǁĂƐĐŚďĞĐŬĞŶ͕ ϭ^ƉŝĞŐĞůŵŝƚďůĂŐĞ͕ ϭtĂŶĚͲt͕ ϭtͲƺƌƐƚĞŶͲ^Ğƚ ϭhͲWƵƚnjͲ^ƉƺůŬĂƐƚĞŶ͕ ϭ<ůĞŝĚĞƌŚĂŬĞŶ Ͳ Ϯ Ϯ ϮϲϴϬ ϮϲϴϬͲϭ ϭϱ͕Ϭϯ ϯϮ͕ϯϯ Ͳ Ͳ Ϯ ϮϲϴϬͲϮ sĞƌŬĂƵĨƐďĞƌĞŝĐŚ 'ĞŵŝƐĐŚƚŶƵƚnjďĂƌĞƌ ĞƌĞŝĐŚ tĂƌƚĞƌĂƵŵ ϲϴ͕ϱϲ dƌĂǀĞƌƐĞŶďćŶŬĞŵ͘ ϱϯ^ŝƚnjƉůćƚnjĞŶ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ &ůŝĞƐĞŶ͕ƌĂƵŵŚŽĐŚ 'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ͕ ǁĞŝƘ ŐĞƐƚƌŝĐŚĞŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ͕ ƌƵƚƐĐŚĨĞƐƚ WƵƚnj͕'ŝƉƐŬĂƌƚŽŶ Ͳ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ WƵƚnj WƵƚnj ^ƚƌĞĐŬŵĞƚĂůů ^ƚƌĞĐŬŵĞƚĂůů ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ ^ƚĞŝŶnjĞƵŐĨůŝĞƐĞŶ WƵƚnj ^ƚƌĞĐŬŵĞƚĂůů ŶĂĐŚWůĂŶ ŶĂĐŚWůĂŶ Anlage 5 SAB: Sortimentsliste Verkaufsstelle für Reiseartikel und Reiseproviant Folgendes Sortiment soll in der Verkaufsstelle des SAB angeboten werden: • • • • • • • • • • Kaltgetränke (z.B. Wasser, Säfte, Limonaden) und Heißgetränke (z.B: Kaffee, Cappuccino, Heiße Schokolade, Tee) Auswahl an internationaler und nationaler Tagespresse und Zeitschriften. Für das Sortiment an Zeitschriften gilt eine Beschränkung bzw. Limitierung auf einen Umfang von max. 1,0 m Regalbreite bei einer Höhe von max. 1,80m. Speisen im Rahmen eines Thekenverkauf oder im Mitnahme-Format: Ͳ Backwaren (z.B. Brötchen, Brezeln, Croissants) Ͳ Belegte Brötchen Ͳ Obst Abgepackte Süßigkeiten und Snacks (z.B. Riegelware, Kaugummis, Bonbons) Tabakwaren und Zubehör (z.B. Feuerzeuge) Artikel des originären Reisebedarfs, wie Artikel zur Körperpflege (z.B. DamenHygieneartikel, Deodorant, Seife, Zahnbürste, Zahnpasta) Postwertzeichen Schreibwaren EVA-Karten Batterien/ Akkus Unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen und in Abstimmung mit der FSG kann das Sortiment erweitert werden, Der Bieter hat daher im Rahmen der Ausschreibung für den Betrieb der Verkaufsstelle Gelegenheit, Ergänzungsvorschläge für das o.g. Sortiment zu machen. Stuttgart Airport Busterminal (SAB) Anlage 6 Leistungsverzeichnis Reinigung 1) Prämissen - Der Betreiber berücksichtigt, dass es insbesondere in den Sommermonaten und zu Beginn aller Ferien zu außergewöhnlichen Peakzeiten kommen kann. In diesen Zeiten muss mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad gerechnet werden, der durch einen adäquaten Personaleinsatz und angepassten Reinigungszyklus zu kompensieren ist. - Der Betriebsablauf darf durch die Reinigung nicht gestört werden. Eine Beschädigung der Reinigungsobjekte ist durch die Auswahl geeigneter Reinigungsmittel und – maßnahmen auszuschließen. - Die Pflege nichttextiler Bodenbeläge muss im Rahmen der Unterhaltsreinigung ebenfalls mit durchgeführt werden. - In den Sanitärräumen sind durch den Betreiber Hinweislisten anzubringen, wer für die Reinigung zuständig ist, inkl. einer Kontaktnummer für Beschwerden und Störungen. - Die Ausführung sämtlicher Arbeiten sowie die eingesetzten Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen haben den jeweils aktuell anerkannten Regeln der Technik und handwerklichen Erfahrungen unter Beachtung der geltenden Gesetze, Verordnungen und unter Beachtung aller behördlichen Auflagen zu entsprechen. - Der Gebrauch von elektrischen Reinigungsgeräten bedarf der vorherigen Zustimmung der FSG. Der Gerätetyp ist im Vorfeld mit der FSG abzustimmen und es hat eine Vorführung der Geräte vor der Reinigung zu erfolgen. Eine Verschmutzung angrenzender Flächen und Betriebseinrichtungen im Zuge von Reinigungsarbeiten sind zu vermeiden und auf Kosten des Betreibers unverzüglich zu entfernen. Bei Einsatz maschineller und motorbetriebener Geräte hat der Betreiber alle anwendbaren lärmschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. - Die Bestimmungen des Umweltschutzes müssen eingehalten werden. Für alle eingesetzten Behandlungsmittel (Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel) müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter nachgewiesen werden. Es dürfen nur Reinigungsmittel eingesetzt werden, die hinsichtlich Hygiene, Umweltverträglichkeit, Entsorgung und Wirtschaftlichkeit jederzeit dem aktuellen Stand der branchenüblichen Anforderungen entsprechen. Bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet der Betreiber außerdem die zu reinigenden Oberflächen sowie die hierfür jeweils geltenden Reinigungsempfehlungen der Hersteller. Liegen entsprechende Pflegeanleitungen für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände vor, so müssen diese beachtet werden. Insbesondere ist auf die Wahrung der Hygiene ausreichend zu achten, z.B. durch regelmäßige Säuberung bzw. Austausch von Reinigungsutensilien. Zur hygienischen Reinigung gehört, insbesondere bei den Sanitärräumen, der Einsatz von desinfizierend wirkenden Behandlungsmitteln, wobei dazu – wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde – saure, kalklösende Sanitärreiniger ausreichend sind. - Es dürfen durch die Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren (z.B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc.) für die Gebäudenutzer und Besucher entstehen. Soweit erforderlich, hat der Betreiber die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Hinweise an den Gefahrenstellen anzubringen. - Die in den Sanitärräumen eingesetzten Reinigungsutensilien dürfen nicht auf anderen Flächen benutzt werden. Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, daher die Oberflächenreinigung muss mit farblich getrennten Reinigungsutensilien ausgeführt werden und zwar wie folgt: - Rot: Toiletten und Urinale Gelb: übrige sanitäre Einrichtung und Ausstattung Blau: Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen Grün: Küchenbereiche Die Bereitstellung von Bedarfsartikel ist Sache des Betreibers. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass in den Sanitärräumen nur so viele Mengen an Bedarfsartikeln (Papierhandtücher, Handseife, Toilettenpapier, Hygienebeutel, etc.) vorhanden sind, wie in den Vorratsbehältern gelagert werden können. Eine vorsorgliche Lagerung in den Sanitärräumen außerhalb dieser Behälter ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. - Bei der Reinigung ist sicherzustellen, dass keinerlei Geruchsbelästigung auftritt, insbesondere durch die Anwendung von Reinigungsmitteln. - Das Schmutzwasser nach erfolgter Reinigung darf nicht in den Toiletten/ Waschbecken oder Gullys entsorgt werden, sondern ist fachgerecht über das im Putzraum vorhandene Ausgussbecken zu entsorgen. - Der Betreiber verpflichtet sich, die Arbeits- und Einsatzbedingungen und die Vergütung der Reinigungskräfte mindestens nach den jeweils für ihn geltenden, allgemein verbindlichen Tarifverträgen sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu gestalten. Ausländische Reinigungskräfte dürfen vom Auftragnehmer im Bereich des Flughafen Stuttgarts nur eingesetzt werden, sofern sie gültige Arbeitspapiere besitzen. - Der Betreiber trifft alle Vorkehrungen zur Beachtung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und insbesondere der betrieblichen sicherheitstechnischen Anweisungen. 2) Qualität und Qualitätskontrolle Eine tägliche Kontrolle zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, zur Überprüfung der Anlage auf Schäden sowie zur Abnahme der erbrachten Reinigungsleistungen inklusive einer Dokumentation der Ergebnisse ist durch den Betreiber zu gewährleisten. Arbeitsmittel zur Feststellung möglicher Beanstandungen sowie zur Dokumentation sind Checklisten. Auf Verlanden des Auftraggebers hat der Betreiber die Ergebnisse der Kontrollen offen zu legen und Kopien der Dokumentationen zu übergeben. In regelmäßigen Abständen führt der Auftraggeber zusammen mit einem Vertreter des Betreibers eine Reinigungskontrolle durch. Die dabei festgestellten Mängel werden in einem Protokoll, dass durch den Betreiber gefertigt wird, festgehalten. Festgestellte Mängel müssen umgehend beseitigt werden. 3) Begriffsdefinition/ Reinigungsmethoden • Grobschmutz: z.B. Wollmäuse, Spinnweben, Sand/ kleine Steinchen, Laub, Papier, Papp/ Getränkebecher, Flaschen, Gläser, Getränkedosen • Feinschmutz: Staub, Blütenstaub, Haare • haftende Verschmutzungen: Griffspuren, Wischspuren auf Böden und Einrichtungen, Flecken von Speisen und Getränken, wassergebundener Straßenschmutz, Kaugummis, Strichverschmutzungen durch Schuhwerk, Gummiabrieb, Graffitiverschmutzungen (soweit sie sich mit handelsüblichen Reinigern entfernen lassen), Ablagerungen von mineralischen Verschmutzungen (z.B. Kalk) Die anzuwenden Reinigungsmethoden und weitergehende Begriffdefinitionen sind der Anlage 2 zu entnehmen. 4) Reinigungsumfang Der minimale Reinigungsumfang wird auf die unten beschriebenen Turni für die ersten 3 Monate des Betriebes festgelegt. Anhand der Erfahrungen der ersten drei Monate wird die FSG zusammen mit dem Betreiber den Reinigungsumfang neu festlegen und das Leistungsverzeichnis entsprechend überarbeiten. Auffallende Verschmutzungen sind jederzeit auch außerhalb der unten angegebenen Turni kurzfristig zu entfernen. Die zu reinigenden Flächen sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschrieb Turnus mindestens a) Innenreinigung Bodenflächen ( Bodenflächen, Sockelleisten, Türschienen, Schmutzfangmatten, Bodenabläufe) lose aufliegende Verschmutzung auf Fußboden und auf Schmutzfang- und Fußmatten entfernen täglich/ nach Bedarf haftender Schmutz auf Fußboden/ Flecken entfernen täglich maschinelle Reinigung der Bodenflächen 1x wöchentlich Türen und Wände ( Wände, Trennwände, Türblätter- und zargen, Türrahmen) lose aufliegende und haftende Verschmutzungen bis Raumhöhe entfernen täglich Decken (Deckenflächen, Deckenlampen, Lüftungsöffnungen/- ventilatoren Spinnweben an Decken entfernen lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an Lampen und Lüftungsöffnungen/-ventilatoren entfernen Inventar/ Einrichtung/ Ausstattung ( Abfallbehälter innen/ außen, Aschenbehälter, freistehende Trennwände, Sitzflächen) nach Bedarf 1x wöchentlich 1x wöchentlich Leeren von Hygienebehältern und Aschen- und Abfallbehälter nach Bedarf und mind. täglich lose aufliegende und haftende Verschmutzungen auf waagerechten und senkrechten Flächen von Inventar und Ausstattung bis Raumhöhe entfernen täglich lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an/ auf Beleuchtungskörper bis Raumhöhe, außenseitig ohne Deund Montage 1x monatlich Drehkreuze Eingang Sanitäranlagen lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an den Drehkreuzen und Seitenverkleidungen ( Schutzwände) entfernen täglich Technische Einrichtungen/ Ausstattungen ( Steckdosen, Heizkörper,-rohre, Lüftungsgitter, Deckenlüfter und Drallauslässen, Feuerlöscher, Notbeleuchtung, Anzeigetafel/ Hinweisschilder, Beschilderung) Feinschmutz und haftende Verschmutzungen entfernen 1x monatlich Inventar und Ausstattung im Naßbereich Reinigung von Waschbecken/ Ausgussbecken einschließlich Abläufe, Armaturen mit Perlatoren, Ablage Spiegel, Seifenund Papierspender einschließlich der Entfernung der Kalkansätze nach Bedarf, mind. täglich Reinigung der Wandfliesen im Spritzbereich, der WCBecken, WC-Sitz mit Deckel (einschließlich Scharnierbereich), Urinale, WC-Armaturen, WC-Bürste und Halter einschließlich der Entfernung der Kalkansätze nach Bedarf, mind. täglich Reinigung der Duschen und Duschabtrennungen einschließlich der Entfernung der Kalkansätze nach Bedarf, mind. täglich Auffüllen der Bedarfsartikel z.B. Handwaschseife, Papierhandtücher, WC-Papier, Hygienebeutel nach Bedarf, mind. täglich Reinigung von verschmutzten Bodenabläufen bis zum Geruchsverschluss täglich b) Außenreinigung (siehe Anlage 1 Reinigungsflächen) Bodenflächen ( Bodenflächen, Sockelleisten, Türschienen, Schmutzfangmatten, Bodenabläufe) Grobschmutz und haftende Verschmutzungen entfernen täglich verschmutzte Gullys/ Wasserabläufe reinigen täglich Treppen/ Podeste ( Bodenflächen Podeste, Treppenstufen Trittfläche + Setzfläche, Wangen, Seitenschutz, Handlauf) haftende Verschmutzungen an den Stirnseiten der Treppen, Teppenwangen, Handläufe und Seitenschutz entfernen täglich Gebäudeteile Spinnweben, Grobschmutz und Staub auf Überdachungen und Trägerkonstruktionen entfernen 1x wöchentlich lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an/ auf Beleuchtungskörper bis 2,50m Höhe, außenseitig ohne Deund Montage entfernen 1x wöchentlich lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an Seitenschutz und Ballustraden entfernen 1x wöchentlich Ausstattung im Außenbereich Leeren und feucht reinigen von verschmutzten Asche- und Abfallbehältern täglich lose aufliegende und haftende Verschmutzungen auf Sitzbänken entfernen nach Bedarf, mind. täglich c) Glasreinigung Entfernen der Verschmutzungen an Fenstern inkl. Rahmen, Falz, Wetterschenkel und Fensterbänke nach Bedarf, mind. 1x/Jahr 5) Abfallsammlung und -entsorgung Die Entsorgung der gesammelten Abfälle erfolgt durch den Betreiber. Die Anlieferung durch eingewiesenes Personal erfolgt bei der Abnahmestelle der FSG gegen Direktabrechnung oder alternativ durch eine fachgerechte Entsorgung durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen. Der Betreiber hat den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle durch einen Entsorgungsnachweis zu führen. Die Zwischenlagerung des Abfalls ist arbeitstäglich ausschließlich innerhalb der angemieteten Räumlichkeiten in nicht brennbaren Behältern erlaubt, welche vom Betreiber zu stellen sind. Es ist dem Betreiber ausdrücklich untersagt, den gesammelten Abfall oder Kehricht auf dem Gelände abzulegen oder zu verstreuen. 6) Reinigungsflächen Die zu reinigenden Flächen sind der Anlage 1 zu diesem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. 7) Arbeitsplan Der Betreiber erstellt auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses innerhalb der ersten 12 Wochen der Vertragslaufzeit einen prüffähigen Arbeitsplan, in dem die zeitlichen Vorgaben für jedes Reinigungsobjekt näher konkretisiert werden. Hier benennt der Betreiber folgende Angaben: • • • Ausführungszeitfenster der jeweiligen Reinigungstätigkeit Anzahl der Mitarbeiter zur Herstellung des Ergebniszustandes Ausstattung der betreffenden Objekte mit Reinigungsmaschinen und-geräten Anlage 1: Plan Reinigungsflächen Anlage 2: Begriffsdefinitionen Reinigung
© Copyright 2024 ExpyDoc