150810_SAB Ausschreibung

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07.08.2015
Stuttgart Airport Busterminal (SAB)
Öffentliches Interessensbekundungsverfahren und Angebotseinholung
1. Vermietung von Flächen zur Einrichtung eine Verkaufsstelle für
Reisebedarfsartikel und –proviant (Mietvertrag)
2. Bewirtschaftung eines Warteraumes und einer Sanitäranlage für Reisende
als Werkvertrag
1) Anlass und Ziel der Ausschreibung
Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) haben
vertraglich vereinbart, am Flughafen Stuttgart den neuen Omnibusbahnhof für die Stadt und
die Region Stuttgart zu errichten. Der neue Omnibusbahnhof trägt den Namen Stuttgart
Airport Busterminal (kurz SAB). Über dem SAB errichtet die FSG derzeit das neue Parkhaus
P14.
Mit der Inbetriebnahme des SAB am 26. Januar 2016 werden die beiden interimistischen
Fernbusbahnhöfe in Stuttgart-Obertürkheim und Stuttgart-Zuffenhausen aufgegeben. Die
Betriebsführung des SAB wird von der Landeshauptstadt Stuttgart auf die Flughafen
Stuttgart
GmbH
übertragen.
Neben
dem
nationalen
und
internationalen
Fernomnibusbuslinienverkehr werden innerhalb des SAB auch Flughafenzubringerbusse,
Nahverkehrsomnibuslinien für Flughafen und Messe und Bustouristikverkehr sowie der
Shuttleverkehr an/ zum Flughafen abgefertigt.
Der SAB entsteht im Erdgeschoss des neuen, 6-geschossigen Parkhauses P 14 das ca.
1.560 Stellplätze bietet.
Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur A8 und B27 ist der Flughafen Stuttgart mit dem Auto
für rund acht Millionen Menschen innerhalb von 90 Minuten zu erreichen. Die öffentliche
Anbindung an das Umland gewährleisten mehrere Regionalbuslinien, die S-Bahn sowie
Buslinien der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB). Die Anlagen der andienenden
Verkehrsträger sind am Standort auf kurzer, fußläufiger Distanz zu erreichen. Bisherige
Prognosen haben in der frequenzstärksten Stunde eine Anzahl von etwa 450 Fahrgästen in
der Stunde an einem normalen Werktag ermittelt (ohne Nahverkehr). Zu Spitzenzeiten, wie
etwa zu Ferienbeginn, zeigt die Prognose, dass die Anzahl auf bis zu 700 Fahrgäste pro
Stunde ansteigen kann.
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Der SAB umfasst folgende Anlagenteile:
•
•
18 gedeckte Bussteige, davon 15 Bussteige für 15 m Reisebusse (nicht
Vertragsgegenstand)
Betriebsleitzentrale für SAB (nicht Vertragsgegenstand)
•
Servicegebäude 1:
• Sanitäranlage (WCs, Duschen), Bezahlsystem zur Benutzung der Anlagen
(Bewirtschaftung über Werkvertrag)
•
Servicegebäude 2:
•
•
Warteraum mit 70 Sitzplätzen (Bewirtschaftung über Werkvertrag)
Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und –proviant (Vermietungsgegenstand)
Sonstige Einrichtungen (nicht Vertragsgegenstand):
•
•
•
•
Ver- und Entsorgungsstation für die Reisebusse (wird in Nähe zur Anlage separat
errichtet und ist nicht Vertragsgegenstand)
Kiss & Ride – Plätze (nicht Vertragsgegenstand)
Taxenstandplätze außerhalb des Gebäudes (nicht Vertragsgegenstand)
Kurzparkplätze innerhalb der Parkhausüberbauung der Anlage (nicht
Vertragsgegenstand)
Die FSG sucht im Auftrag der LHS für den Betrieb der zum SAB gehörenden Einrichtungen
Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und -proviant, Warteraum und Sanitäranlage im SAB
einen Bewirtschafter. Ziel der LHS und der FSG ist es, einen Vertragspartner für alle drei
Leistungsbereiche zu finden.
Des Weiteren wird ein Bewirtschaftungskonzept erwartet, welches ein hohes Maß an
Nutzerfreundlichkeit und Komfort in allen drei Leistungsbereichen bietet.
Zur Übersicht des SAB befindet sich in der Anlage 1 der Lageplan des SAB sowie in den
Anlagen 2+3 die Grundrisspläne der beiden Servicepoints.
2) Inhalte der Ausschreibung:
1.Vermietung von Flächen zur Einrichtung und Betrieb einer Verkaufsstelle
Reisebedarfsartikel und -proviant (Mietvertrag) inkl. eines Werkvertrages zur
für
2. Bewirtschaftung eines Warteraumes und einer Sanitäranlage für Reisende (verbundener
Werkvertrag)
2.1) Ausstattung
Der Pachtgegenstand wird im Rahmen der Erstausstattung vom Vermieter mit folgenden
Ausstattungsgegenständen ausgestattet:
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Zu Ziffer 1: Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und -proviant:
An den Mieter/Bewirtschafter wird nach Fertigstellung ein veredelter Rohbau gemäß
Beschreibung Anlage 4 übergeben. Die weitere Betriebsausstattung ist gemäß den
Anforderungen an die Verkaufsstelle vom Bewirtschafter selbst zu beschaffen, einzubauen,
zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern. Die Einrichtung und Gestaltung sind im
Vorfeld mit der FSG abzustimmen und von ihr zu genehmigen.
Zu Ziffer 2:
Warteraum:
Der Warteraum besteht aus einem reinen Wartebereich und einem weiteren Bereich, der
gemeinsam als Wartebereich und Verzehrzone (gemischt genutzte Zone) genutzt werden
kann.
Ausstattung Warteraum Traversenbänke mit 53 Sitzplätzen im Warteraum. Die Beleuchtung
wird bauseits, somit durch die LHS, gestellt. Weiteres siehe Anlage 4.
Die ordnungsgemäße Instandhaltung liegt beim Bewirtschafter des Warteraumes. Die
Erneuerung für normale Abnutzung liegt bei der LHS, die Erneuerung/der Ersatz bei
Beschädigung und Zerstörung liegt beim Bewirtschafter.
Ausstattung gemischt genutzter Bereich:
Tische und Stühle in diesem Bereich sind von Bewirtschafter der Verkaufsstelle zu
beschaffen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern.
Sanitäranlagen:
Die Ausstattungsgegenstände nach Anlage 4, werden von der LHS beschafft und eingebaut.
Der Bewirtschafter hat diese Einrichtungen ordnungsgemäß instand zu halten. Die
Erneuerung für normale Abnutzung liegt bei der LHS, die Erneuerung/der Ersatz bei
Beschädigung und Zerstörung liegt beim Bewirtschafter. Der Bewirtschafter ist für die
Beschaffung/Bereitstellung der Verbrauchsmaterialien wie Seife, Toilettenpapier, etc.
verantwortlich und trägt deren Kosten im Rahmen des Werkvertrages. Des Weiteren ist er für
die Beschaffung, den Einbau, die Instandhaltung und Erneuerung der dafür notwendigen
Ausstattungsgegenstände wie Toilettenpapierhalter, Seifenspender, etc. verantwortlich und
trägt deren Kosten.
2.2) Aufgaben und Pflichten eines möglichen Mieters/ Bewirtschafters
Unabhängig der Anforderungen aus den einzelnen ausgeschriebenen Bereichen, obliegen
dem Mieter/ Bewirtschafter folgende Aufgaben und Pflichten:
•
Die Nutzung der Mietsache und die überlassenen Flächen (zusammen als
Bewirtschaftungsgegenstand bezeichnet) im Rahmen des Geschäftszweckes,
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müssen in Übereinstimmung mit der Flughafenbenutzungsordnung stehen und dürfen
den Interessen der LHS und der FSG nicht entgegenstehen. Es dürfen des Weiteren
nur Tätigkeiten ausgeführt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
•
Ohne schriftliche Zustimmung der FSG darf der Bewirtschaftungsgegenstand weder
ganz oder teilweise Dritten zur Nutzung überlassen werden.
•
Die erforderlichen Genehmigungen für Ausbauleistungen und den Betrieb der
Verkaufsstelle hat der Bewirtschafter auf eigene Kosten einzuholen. Abstimmungen
mit den Behörden sind durch den Bewirtschafter eigenständig, jedoch unter
Beteiligung der FSG, durchzuführen. Das Ergebnis ist der FSG schriftlich mitzuteilen.
•
Die Instandhaltung und Instandsetzung (außer Dach und Fach, Lüftungs- und
Brandmeldeanlage) aller Anlagen, Einrichtungen, Installationen ist Mieter-/
Bewirtschafteraufgabe.
•
Die Beseitigung von Glasschäden sowie der Ersatz von Leuchtmitteln inkl. der
Vorschaltgeräte ist Mieter-/ Bewirtschafteraufgabe.
•
Für die vom Mieter/ Bewirtschafter vorgenommenen Ein- und Ausbauten obliegen
dem Mieter/ Bewirtschafter die Instandhaltungs-/ Instandsetzungspflicht sowie die
Pflicht zur Ersatzbeschaffung auf eigene Kosten.
•
Die Reinigungspflicht und die Pflege des Bewirtschaftungsgegenstandes obliegt dem
Mieter/Bewirtschafter gemäß dem Leistungsverzeichnis Reinigung in Anlage 6.
•
Die Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Bewirtschaftungsgegenstandes trägt der
Mieter/ Bewirtschafter. Außerdem hat er für die Erfüllung und Einhaltung der
geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie für die Einhaltung der
Benutzungsordnung des SAB zu sorgen.
•
Der Mieter/Bewirtschafter haftet gegenüber der LHS für Schäden an dem
Bewirtschaftungsgegenstand und an dem überlassenen Zubehör sowie für eine über
den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung, die von seinen
Mitarbeitern, Beauftragten, Kunden oder Besucher verursacht wurden und stellt die
LHS von jeglichen Ansprüchen frei.
•
Der Mieter/Bewirtschafter ist verpflichtet folgende Versicherungen mit ausreichender
Deckung abzuschließen:
•
•
•
•
Sach- und Haftpflichtversicherung, inkl. Umwelthaftpflichtversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Glasschadenversicherung
Versicherung des eingebrachten Inventars und der eingebrachten Sachen
gegen Elementarschäden
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2.3) Betrieb Verkaufsstelle für Reisebedarfsartikel und –proviant
Die Fläche der Verkaufsstelle umfasst 15,03 m² sowie einen Lagerraum mit ca. 6,66 m².
Angeschlossen an diese Fläche befindet sich ein gemischt nutzbarer Bereich mit ca.
32,33 m². Auf diesen Flächen sollen Produkte eines klassischen Reisebedarfsartikel- und
-proviantsortiments angeboten werden, um die an- und abreisenden Fahrgäste optimal
zu versorgen. Von einem möglichen Bewirtschafter wird erwartet, dass dieser sein
Warenangebot den Anforderungen eines internationalen Publikums entsprechend,
repräsentativ gestaltet und präsentiert.
Das Sortiment der Verkaufsstelle darf die Produkte gemäß beiliegender Sortimentsliste in
Anlage 5 umfassen. Im Rahmen der Ausschreibung hat der Bieter Gelegenheit
Vorschläge zur Erweiterung des Sortiments zu unterbreiten. Die Preisgestaltung ist dabei
so vorzunehmen, dass die in der Verkaufsstelle des SAB verlangten Preise die Preise für
vergleichbare Waren im regulären Verkauf an den Endverbraucher im Innenstadtbereich
der Stadt Stuttgart nicht um mehr als 5% überschreiten. Der mögliche Bewirtschafter hat
hierzu einen entsprechenden Nachweis auf eigene Kosten zu führen.
Um eine Versorgung der Fahrgäste in den Kernzeiten sicherzustellen, hat sich der Bieter
im Rahmen des Miet-/Bewirtschaftungsvertrages zu verpflichten, die Verkaufsstelle
während den Kernzeiten des SAB-Betriebes geöffnet zu halten. Die Kernzeiten wurden
festgelegt auf Montag bis Sonntag von 05.30 – 22.30 Uhr. Für die Sonntagsöffnungen
muss beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Leinfelden-Echterdingen eine
Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Lehnt das Amt für öffentliche Ordnung die eingereichte Ausnahmegenehmigung ab, so
reduzieren sich die Kernzeiten entsprechend.
Zeitweise Schließungen im Rahmen von Betriebsferien, Instandhaltungsmaßnahmen o.ä.
sind nicht zulässig.
Im Rahmen des Bewirtschaftungskonzeptes können Vorschläge zur Ergänzung der
Ausstattungsgegenstände bzw. des Angebots unterbreitet werden.
2.4) Bewirtschaftung Warteraum des SAB
Der reine Warteraum befindet sich im Anschluss an den Bereich der Verkaufsstelle bzw.
des gemischt nutzbaren Bereichs und umfasst ca. 68,58 m².
Die Betriebszeiten des Warteraums sind täglich von 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Die LHS
kann jederzeit die Änderung der Betriebszeiten unter Anpassung der Konditionen
verlangen.
2.5) Bewirtschaftung der Sanitäreinrichtungen des SAB
Innerhalb des Servicegebäudes, im Servicepoint 1, befinden sich die Toilettenanlagen
sowie Duschen, die den Nutzern des SAB gegen ein Entgelt zur Nutzung zur Verfügung
stehen. Der Sanitärbereich umfasst ca. 80,06 m².
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Für alle Beschäftigten der Einrichtungen im SAB steht im Servicepoint 2 eine
Personaltoilette zur Verfügung.
Die Bewirtschaftung des entgeltlichen Sanitärbereiches sowie alle damit notwendigen
Tätigkeiten sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Benutzung der
Personaltoilette ist jedoch für die Beschäftigten im SAB entgeltfrei.
Die Betriebszeiten der Sanitäranlagen sind täglich von 5.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Die LHS
kann jederzeit die Änderung der Betriebszeiten unter Anpassung der Konditionen
verlangen.
Der Standard für die Reinigung der Sanitäranlagen ist in Anlage 6 (Leistungsverzeichnis
Reinigung) festgelegt.
Im Rahmen der Ausschreibung wird vom Bewirtschafter erwartet, dass dieser ein
Konzept zum wirtschaftlichen Betrieb der Sanitäreinrichtungen inkl. einer Entgeltordnung
sowie ein Personalkonzept (inkl. eines Arbeitsplanes) erarbeitet. Das Angebot des
Bieters sollte hierzu u.a. auch eine Auflistung der Serviceentgelte enthalten. Der Betrieb
der Anlage wird über einen Werkvertrag vergütet.
3) Miet- /Bewirtschaftungsmodell
Über die Anmietung der Verkaufsstelle ist ein Mietvertrag, kombiniert mit einem
Werkvertrag für die Bewirtschaftung der Sanitäranlagen und des Warteraumes mit der
LHS abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr, beginnend mit dem auf
den Vertragsschluss folgenden Monatsersten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende von einer der beiden
Vertragsparteien gekündigt wird. Eine längere Laufzeit kann im Rahmen der
Vertragsverhandlungen vereinbart werden.
Für die Verkaufsstelle und den gemischt genutzten Bereich fällt eine monatliche
Mindestmiete in Höhe von 30,00 € netto/m² zzgl. der Nebenkostenvorauszahlung in Höhe
von 10,00 €/m² (inkl. Medienkosten) an. Zusätzlich zur Mindestmiete wird eine
Umsatzabgabe aus den Einnahmen aus dem Betrieb der Verkaufsstelle erwartet. Im
Rahmen der Ausschreibung ist vom Bieter ein detailliertes Konzept für den Betrieb
(Material-, Personalkonzept, Annahmen zur Ausgaben und Einnahmen, Anzahl
notwendiger Kunden) vorzulegen. Aus diesem Konzept ist vom Bieter eine Kalkulation für
eine Umsatzabgabe anhand der Produktpalette zu erarbeiten und ein Businessplan mit
einer Laufzeit von 5 Jahren zu erstellen.
Für die Bewirtschaftung der Sanitäranlagen sowie des Warteraums erhält der
Bewirtschafter eine Vergütung durch die LHS. Hierzu soll vom Bieter ein Angebot für
einen wirtschaftlichen Betrieb inkl. einer Entgeltordnung für die Sanitäranlagen unter
Berücksichtigung der Reinigungsstandards nach Anlage 6 erarbeitet und vorgelegt
werden. Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen des Bieters abgegolten, die er für die
Bewirtschaftung der Sanitäranlage (einschl. Einzug des Nutzungsentgelts für die
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Toilettennutzung) und des Warteraumes nach den vereinbarten Standards aufzuwenden
hat, ebenso einschließlich seines kalkulierten Gewinns. Die Gebühren für die Nutzung
der Toiletten werden an die LHS abgeführt. Die Einnahmen aus der Nutzung der
Toiletten müssen nachweisbar in einer Umsatzmeldung aufgeführt werden.
Die Entgelte für den Bezug von Wasser und Strom entnehmen Sie bitte der
Entgeltordnung Non-Aviation in Anlage 7.
4) Sicherheitsleistung
Vom
Mieter/Betreiber wird
vor
Vertragsabschluss die Erbringung
einer
Sicherheitsleistung i.H. von 7.711,20 € (entspricht 3 Bruttomonatsmieten inkl. der
Nebenkostenvorauszahlungen) erwartet.
5) Beurteilungskriterien bzw. Mindestanforderungen an die Bewerbung
Der Bieter hat folgende Nachweise in aussagekräftiger Form zu erbringen und ggf
entsprechende Referenzen nachzuweisen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Unternehmen + wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Unternehmenskennzahlen,
Anzahl +Qualifikation Mitarbeiter (z.B. mehrsprachig))
Einreichung eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate)
Referenzen aus den derzeitigen Betätigungsfeldern
Darstellung der Wirtschaftlichkeit durch Vorlage eines Businessplanes für die
Betriebszeit von 5 Jahren für die Verkaufsstelle
Bewirtschaftungskonzepte Warteraum und Sanitäranlagen mit Abgabe eines
Angebots für die Bewirtschaftung von Warteraum und Sanitäranlagen.
Ergänzungsvorschläge zur vorgegebenen Sortimentsliste
Gestaltungskonzept: Gestaltung der Verkaufsstelle, des Warenangebots und die
Präsentation der Waren
Darstellung des Bezahlsystems für die Toilettenanlagen
Personalkonzept für alle Bereiche
Annahme aller allgemein anerkannten Zahlungsmittel wie Bargeld, EC-Karten,
gängige Kreditkarten
6) Sonstiges
Die Darstellung der Daten muss in Schriftform erfolgen und ist sowohl in Papierform
als auch in digitaler Form (pdf-Dokument) einzureichen. Die Landeshauptstadt
Stuttgart sowie die Flughafen Stuttgart GmbH versichern, dass alle Daten
ausschließlich
zum
Zweck
der
Prüfung
und
Dokumentation
des
Ausschreibungsprozesses verwendet werden, vertraulich behandelt und nicht an
Dritte weitergegeben werden.
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Die Flughafen Stuttgart GmbH ist berechtigt, bzgl. einzelner relevanter Angaben der
Bewerber, Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
7) Ansprechpartner und Termine
Ihre Unterlagen und Rückfragen richten Sie bitte an folgende Adresse:
Flughafen Stuttgart GmbH
Center Mietmanagement und Grundstücksverkehr
Flughafenstr. 43
70629 Stuttgart Flughafen
Zeitlicher Ablauf:
Versand der Unterlagen: 10.08.2015
Abgabe der Bewerbungsunterlagen: 15.09.2015
Auswertung der Unterlagen: 05.10.2015
Anlagen
Anlage 1: Lageplan SAB
Anlage 2: Grundriss Servicepoint 1
Anlage 3: Grundriss Servicepoint 2
Anlage 4: Raumbuch Verkaufsstelle, Nebenräume, Warteraum und Sanitäranlage
Anlage 5: Sortimentsliste Kiosk
Anlage 6: Leistungsverzeichnis Reinigung
Anlage 6.1: Plan der Reinigungsflächen
Anlage 6.2: Begriffsdefinitionen Reinigung
Anlage 7: Entgeltordnung Non-Aviation
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Anlage 5
SAB: Sortimentsliste Verkaufsstelle für Reiseartikel und Reiseproviant
Folgendes Sortiment soll in der Verkaufsstelle des SAB angeboten werden:
•
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•
•
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•
•
•
Kaltgetränke (z.B. Wasser, Säfte, Limonaden) und Heißgetränke (z.B: Kaffee,
Cappuccino, Heiße Schokolade, Tee)
Auswahl an internationaler und nationaler Tagespresse und Zeitschriften. Für das
Sortiment an Zeitschriften gilt eine Beschränkung bzw. Limitierung auf einen Umfang
von max. 1,0 m Regalbreite bei einer Höhe von max. 1,80m.
Speisen im Rahmen eines Thekenverkauf oder im Mitnahme-Format:
Ͳ
Backwaren (z.B. Brötchen, Brezeln, Croissants)
Ͳ
Belegte Brötchen
Ͳ
Obst
Abgepackte Süßigkeiten und Snacks (z.B. Riegelware, Kaugummis, Bonbons)
Tabakwaren und Zubehör (z.B. Feuerzeuge)
Artikel des originären Reisebedarfs, wie Artikel zur Körperpflege (z.B. DamenHygieneartikel, Deodorant, Seife, Zahnbürste, Zahnpasta)
Postwertzeichen
Schreibwaren
EVA-Karten
Batterien/ Akkus
Unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen und in Abstimmung mit der
FSG kann das Sortiment erweitert werden, Der Bieter hat daher im Rahmen der
Ausschreibung für den Betrieb der Verkaufsstelle Gelegenheit, Ergänzungsvorschläge für
das o.g. Sortiment zu machen.
Stuttgart Airport Busterminal (SAB)
Anlage 6
Leistungsverzeichnis Reinigung
1) Prämissen
-
Der Betreiber berücksichtigt, dass es insbesondere in den Sommermonaten und zu Beginn
aller Ferien zu außergewöhnlichen Peakzeiten kommen kann. In diesen Zeiten muss mit
einem erhöhten Verschmutzungsgrad gerechnet werden, der durch einen adäquaten
Personaleinsatz und angepassten Reinigungszyklus zu kompensieren ist.
-
Der Betriebsablauf darf durch die Reinigung nicht gestört werden. Eine Beschädigung der
Reinigungsobjekte ist durch die Auswahl geeigneter Reinigungsmittel und – maßnahmen
auszuschließen.
-
Die Pflege nichttextiler Bodenbeläge muss im Rahmen der Unterhaltsreinigung ebenfalls mit
durchgeführt werden.
-
In den Sanitärräumen sind durch den Betreiber Hinweislisten anzubringen, wer für die
Reinigung zuständig ist, inkl. einer Kontaktnummer für Beschwerden und Störungen.
-
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten sowie die eingesetzten Reinigungsmittel, Geräte und
Maschinen haben den jeweils aktuell anerkannten Regeln der Technik und handwerklichen
Erfahrungen unter Beachtung der geltenden Gesetze, Verordnungen und unter Beachtung
aller behördlichen Auflagen zu entsprechen.
-
Der Gebrauch von elektrischen Reinigungsgeräten bedarf der vorherigen Zustimmung der
FSG. Der Gerätetyp ist im Vorfeld mit der FSG abzustimmen und es hat eine Vorführung der
Geräte vor der Reinigung zu erfolgen. Eine Verschmutzung angrenzender Flächen und
Betriebseinrichtungen im Zuge von Reinigungsarbeiten sind zu vermeiden und auf Kosten des
Betreibers unverzüglich zu entfernen. Bei Einsatz maschineller und motorbetriebener Geräte
hat der Betreiber alle anwendbaren lärmschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
-
Die Bestimmungen des Umweltschutzes müssen eingehalten werden. Für alle eingesetzten
Behandlungsmittel (Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel) müssen aktuelle
Sicherheitsdatenblätter nachgewiesen werden. Es dürfen nur Reinigungsmittel eingesetzt
werden, die hinsichtlich Hygiene, Umweltverträglichkeit, Entsorgung und Wirtschaftlichkeit
jederzeit dem aktuellen Stand der branchenüblichen Anforderungen entsprechen. Bei der
Auswahl der Reinigungsmittel beachtet der Betreiber außerdem die zu reinigenden
Oberflächen sowie die hierfür jeweils geltenden Reinigungsempfehlungen der Hersteller.
Liegen entsprechende Pflegeanleitungen für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände vor,
so müssen diese beachtet werden. Insbesondere ist auf die Wahrung der Hygiene
ausreichend zu achten, z.B. durch regelmäßige Säuberung bzw. Austausch von
Reinigungsutensilien. Zur hygienischen Reinigung gehört, insbesondere bei den
Sanitärräumen, der Einsatz von desinfizierend wirkenden Behandlungsmitteln, wobei dazu –
wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde – saure, kalklösende Sanitärreiniger
ausreichend sind.
-
Es dürfen durch die Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren (z.B. Allergien durch
Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc.) für die
Gebäudenutzer und Besucher entstehen. Soweit erforderlich, hat der Betreiber die gebotenen
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Hinweise an den Gefahrenstellen
anzubringen.
-
Die in den Sanitärräumen eingesetzten Reinigungsutensilien dürfen nicht auf anderen
Flächen benutzt werden. Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische
Gesichtspunkte berücksichtigt werden, daher die Oberflächenreinigung muss mit farblich
getrennten Reinigungsutensilien ausgeführt werden und zwar wie folgt:
-
Rot: Toiletten und Urinale
Gelb: übrige sanitäre Einrichtung und Ausstattung
Blau: Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen
Grün: Küchenbereiche
Die Bereitstellung von Bedarfsartikel ist Sache des Betreibers. Er hat außerdem dafür Sorge
zu tragen, dass in den Sanitärräumen nur so viele Mengen an Bedarfsartikeln
(Papierhandtücher, Handseife, Toilettenpapier, Hygienebeutel, etc.) vorhanden sind, wie in
den Vorratsbehältern gelagert werden können. Eine vorsorgliche Lagerung in den
Sanitärräumen außerhalb dieser Behälter ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.
-
Bei der Reinigung ist sicherzustellen, dass keinerlei Geruchsbelästigung auftritt, insbesondere
durch die Anwendung von Reinigungsmitteln.
-
Das Schmutzwasser nach erfolgter Reinigung darf nicht in den Toiletten/ Waschbecken oder
Gullys entsorgt werden, sondern ist fachgerecht über das im Putzraum vorhandene
Ausgussbecken zu entsorgen.
-
Der Betreiber verpflichtet sich, die Arbeits- und Einsatzbedingungen und die Vergütung der
Reinigungskräfte mindestens nach den jeweils für ihn geltenden, allgemein verbindlichen
Tarifverträgen sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu gestalten. Ausländische
Reinigungskräfte dürfen vom Auftragnehmer im Bereich des Flughafen Stuttgarts nur
eingesetzt werden, sofern sie gültige Arbeitspapiere besitzen.
-
Der Betreiber trifft alle Vorkehrungen zur Beachtung und Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und insbesondere der betrieblichen
sicherheitstechnischen Anweisungen.
2) Qualität und Qualitätskontrolle
Eine tägliche Kontrolle zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, zur Überprüfung der Anlage
auf Schäden sowie zur Abnahme der erbrachten Reinigungsleistungen inklusive einer
Dokumentation der Ergebnisse ist durch den Betreiber zu gewährleisten. Arbeitsmittel zur
Feststellung möglicher Beanstandungen sowie zur Dokumentation sind Checklisten.
Auf Verlanden des Auftraggebers hat der Betreiber die Ergebnisse der Kontrollen offen zu
legen und Kopien der Dokumentationen zu übergeben.
In regelmäßigen Abständen führt der Auftraggeber zusammen mit einem Vertreter des
Betreibers eine Reinigungskontrolle durch. Die dabei festgestellten Mängel werden in einem
Protokoll, dass durch den Betreiber gefertigt wird, festgehalten. Festgestellte Mängel müssen
umgehend beseitigt werden.
3) Begriffsdefinition/ Reinigungsmethoden
•
Grobschmutz: z.B. Wollmäuse, Spinnweben, Sand/ kleine Steinchen, Laub, Papier,
Papp/ Getränkebecher, Flaschen, Gläser, Getränkedosen
•
Feinschmutz: Staub, Blütenstaub, Haare
•
haftende Verschmutzungen: Griffspuren, Wischspuren auf Böden und Einrichtungen,
Flecken von Speisen und Getränken, wassergebundener Straßenschmutz, Kaugummis,
Strichverschmutzungen durch Schuhwerk, Gummiabrieb, Graffitiverschmutzungen
(soweit sie sich mit handelsüblichen Reinigern entfernen lassen), Ablagerungen von
mineralischen Verschmutzungen (z.B. Kalk)
Die anzuwenden Reinigungsmethoden und weitergehende Begriffdefinitionen sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
4) Reinigungsumfang
Der minimale Reinigungsumfang wird auf die unten beschriebenen Turni für die ersten 3 Monate des
Betriebes festgelegt. Anhand der Erfahrungen der ersten drei Monate wird die FSG zusammen mit
dem Betreiber den Reinigungsumfang neu festlegen und das Leistungsverzeichnis entsprechend
überarbeiten.
Auffallende Verschmutzungen sind jederzeit auch außerhalb der unten angegebenen Turni kurzfristig
zu entfernen.
Die zu reinigenden Flächen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Beschrieb
Turnus mindestens
a) Innenreinigung
Bodenflächen ( Bodenflächen, Sockelleisten,
Türschienen, Schmutzfangmatten, Bodenabläufe)
lose aufliegende Verschmutzung auf Fußboden und auf
Schmutzfang- und Fußmatten entfernen
täglich/ nach Bedarf
haftender Schmutz auf Fußboden/ Flecken entfernen
täglich
maschinelle Reinigung der Bodenflächen
1x wöchentlich
Türen und Wände ( Wände, Trennwände, Türblätter- und
zargen, Türrahmen)
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen bis
Raumhöhe entfernen
täglich
Decken (Deckenflächen, Deckenlampen,
Lüftungsöffnungen/- ventilatoren
Spinnweben an Decken entfernen
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an Lampen
und Lüftungsöffnungen/-ventilatoren entfernen
Inventar/ Einrichtung/ Ausstattung ( Abfallbehälter innen/
außen, Aschenbehälter, freistehende Trennwände,
Sitzflächen)
nach Bedarf 1x
wöchentlich
1x wöchentlich
Leeren von Hygienebehältern und Aschen- und
Abfallbehälter
nach Bedarf und mind.
täglich
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen auf
waagerechten und senkrechten Flächen von Inventar und
Ausstattung bis Raumhöhe entfernen
täglich
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an/ auf
Beleuchtungskörper bis Raumhöhe, außenseitig ohne Deund Montage
1x monatlich
Drehkreuze Eingang Sanitäranlagen
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an den
Drehkreuzen und Seitenverkleidungen ( Schutzwände)
entfernen
täglich
Technische Einrichtungen/ Ausstattungen ( Steckdosen,
Heizkörper,-rohre, Lüftungsgitter, Deckenlüfter und
Drallauslässen, Feuerlöscher, Notbeleuchtung,
Anzeigetafel/ Hinweisschilder, Beschilderung)
Feinschmutz und haftende Verschmutzungen entfernen
1x monatlich
Inventar und Ausstattung im Naßbereich
Reinigung von Waschbecken/ Ausgussbecken einschließlich
Abläufe, Armaturen mit Perlatoren, Ablage Spiegel, Seifenund Papierspender einschließlich der Entfernung der
Kalkansätze
nach Bedarf, mind.
täglich
Reinigung der Wandfliesen im Spritzbereich, der WCBecken, WC-Sitz mit Deckel (einschließlich
Scharnierbereich), Urinale, WC-Armaturen, WC-Bürste und
Halter einschließlich der Entfernung der Kalkansätze
nach Bedarf, mind.
täglich
Reinigung der Duschen und Duschabtrennungen
einschließlich der Entfernung der Kalkansätze
nach Bedarf, mind.
täglich
Auffüllen der Bedarfsartikel z.B. Handwaschseife,
Papierhandtücher, WC-Papier, Hygienebeutel
nach Bedarf, mind.
täglich
Reinigung von verschmutzten Bodenabläufen bis zum
Geruchsverschluss
täglich
b) Außenreinigung (siehe Anlage 1 Reinigungsflächen)
Bodenflächen ( Bodenflächen, Sockelleisten,
Türschienen, Schmutzfangmatten, Bodenabläufe)
Grobschmutz und haftende Verschmutzungen entfernen
täglich
verschmutzte Gullys/ Wasserabläufe reinigen
täglich
Treppen/ Podeste ( Bodenflächen Podeste,
Treppenstufen Trittfläche + Setzfläche, Wangen,
Seitenschutz, Handlauf)
haftende Verschmutzungen an den Stirnseiten der Treppen,
Teppenwangen, Handläufe und Seitenschutz entfernen
täglich
Gebäudeteile
Spinnweben, Grobschmutz und Staub auf Überdachungen
und Trägerkonstruktionen entfernen
1x wöchentlich
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an/ auf
Beleuchtungskörper bis 2,50m Höhe, außenseitig ohne Deund Montage entfernen
1x wöchentlich
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen an
Seitenschutz und Ballustraden entfernen
1x wöchentlich
Ausstattung im Außenbereich
Leeren und feucht reinigen von verschmutzten Asche- und
Abfallbehältern
täglich
lose aufliegende und haftende Verschmutzungen auf
Sitzbänken entfernen
nach Bedarf, mind.
täglich
c) Glasreinigung
Entfernen der Verschmutzungen an Fenstern inkl. Rahmen,
Falz, Wetterschenkel und Fensterbänke
nach Bedarf, mind.
1x/Jahr
5) Abfallsammlung und -entsorgung
Die Entsorgung der gesammelten Abfälle erfolgt durch den Betreiber. Die Anlieferung durch
eingewiesenes Personal erfolgt bei der Abnahmestelle der FSG gegen Direktabrechnung oder
alternativ durch eine fachgerechte Entsorgung durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Der Betreiber hat den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle durch einen
Entsorgungsnachweis zu führen.
Die Zwischenlagerung des Abfalls ist arbeitstäglich ausschließlich innerhalb der angemieteten
Räumlichkeiten in nicht brennbaren Behältern erlaubt, welche vom Betreiber zu stellen sind. Es ist
dem Betreiber ausdrücklich untersagt, den gesammelten Abfall oder Kehricht auf dem Gelände
abzulegen oder zu verstreuen.
6) Reinigungsflächen
Die zu reinigenden Flächen sind der Anlage 1 zu diesem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
7) Arbeitsplan
Der Betreiber erstellt auf Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses innerhalb der ersten 12 Wochen
der Vertragslaufzeit einen prüffähigen Arbeitsplan, in dem die zeitlichen Vorgaben für jedes
Reinigungsobjekt näher konkretisiert werden. Hier benennt der Betreiber folgende Angaben:
•
•
•
Ausführungszeitfenster der jeweiligen Reinigungstätigkeit
Anzahl der Mitarbeiter zur Herstellung des Ergebniszustandes
Ausstattung der betreffenden Objekte mit Reinigungsmaschinen und-geräten
Anlage 1: Plan Reinigungsflächen
Anlage 2: Begriffsdefinitionen Reinigung