Seite Lfd. Nr. 294/15 Beschluss Abstimmungsergebnis Vollzug des Bay. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Feuerwehrkommandanten bzw. des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Langensteinach. Gemäß Art. 7 Abs. 4 u. 5 BayFwG sind der 1. Kommandant und dessen Stellvertreter nach der Wahl von der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Herr Peter Kleinschrot wurde als 1. Kommandant und Herr Dieter Geißendörfer als 2. Kommandant in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Langensteinach am 24.04.2015 gewählt. Die Gewählten wurden vom Kreisbrandrat mit Schreiben vom 12.06.2015 bestätigt. Die Amtsdauer beträgt jeweils 6 Jahre und der Feuerwehrdienst endet i.d.R. mit dem vollendeten 63. Lebensjahr. Entscheidung des Stadtrates in der Sitzung am 02.07.2015: ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach kurzer Aussprache und Anerkennung des ehrenamtlichen Einsatzes der Kommandanten beschließt der Stadtrat auf Antrag des Vorsitzenden, die Kommadantenwahl gemäß Beschlussvorlage zu bestätigen. 17 : 0
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