7. Wahl eines Kommandanten und eines

7.
Mai
2015
Wahl eines Kommandanten und eines
stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige
Feuerwehr Mönsheim
Öffentliche
Sitzung
TOP 5
Az.:131.17
Wie bereits berichtet, konnte bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
am 31. Januar 2015 kein Kommandant und auch keine Stellvertreter gefunden
werden.
Kommandant Oliver Pfrommer, der 5 Jahre dieses Amt und davor 10 Jahre lang das
Amt des stellvertretenden Kommandanten bekleidet hatte, stellte sich nicht mehr zur
Wahl. Der stellvertretende Kommandant, Markus Duppel, hätte sich für sein Amt
wieder zur Wahl gestellt, allerdings nur dann, wenn ein Kommandant gefunden
worden wäre.
Nach dem Feuerwehrgesetz musste nun innerhalb von 3 Monaten nach der
Hauptversammlung eine neue, außerordentliche Hauptversammlung einberufen
werden, um einen Kommandanten und einen Stellvertreter zu wählen. Diese
außerordentliche Hauptversammlung fand am Freitag, den 24. April 2015 im
Feuerwehrgerätehaus statt. Leider konnte auch bei dieser Versammlung kein neuer
Kommandant gewählt werden.
Somit tritt nach dem Feuerwehrgesetz nun folgender Ablauf ein:
Der Gemeinderat muss aus der Mitte der aktiven Feuerwehrleute einen geeigneten
Feuerwehrmann (oder –frau) als Kommandanten wählen und der Bürgermeister
diesen dann förmlich bestellen. Der so bestellte Kommandant bleibt so lange im Amt,
bis ein neuer Kommandant von der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
gewählt wurde.
Die Feuerwehrleute haben sich deshalb darauf verständigt, dass Herr Pfrommer und
Herr Duppel als Kommandant und als Stellvertreter vom Gemeinderat gewählt
werden sollen. Bis zur Hauptversammlung 2016 soll dann ein neuer Kommandant
gefunden werden, der sich zur Wahl stellt. Ist dies der Fall, dann wird sich auch Herr
Duppel wieder als Stellvertreter zur Wahl stellen.
Es wird beantragt:
1. Herr Oliver Pfrommer wird zum Feuerwehrkommandanten gewählt und vom
Bürgermeister bestellt, bis die Hauptversammlung wieder einen
Kommandanten gewählt hat.
2. Herr Markus Duppel wird zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
gewählt und vom Bürgermeister bestellt, bis die Hauptversammlung wieder
einen stellvertretenden Kommandanten gewählt hat.