7. Mai 2015 Wahl eines Kommandanten und eines stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Mönsheim Öffentliche Sitzung TOP 5 Az.:131.17 Wie bereits berichtet, konnte bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 31. Januar 2015 kein Kommandant und auch keine Stellvertreter gefunden werden. Kommandant Oliver Pfrommer, der 5 Jahre dieses Amt und davor 10 Jahre lang das Amt des stellvertretenden Kommandanten bekleidet hatte, stellte sich nicht mehr zur Wahl. Der stellvertretende Kommandant, Markus Duppel, hätte sich für sein Amt wieder zur Wahl gestellt, allerdings nur dann, wenn ein Kommandant gefunden worden wäre. Nach dem Feuerwehrgesetz musste nun innerhalb von 3 Monaten nach der Hauptversammlung eine neue, außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, um einen Kommandanten und einen Stellvertreter zu wählen. Diese außerordentliche Hauptversammlung fand am Freitag, den 24. April 2015 im Feuerwehrgerätehaus statt. Leider konnte auch bei dieser Versammlung kein neuer Kommandant gewählt werden. Somit tritt nach dem Feuerwehrgesetz nun folgender Ablauf ein: Der Gemeinderat muss aus der Mitte der aktiven Feuerwehrleute einen geeigneten Feuerwehrmann (oder –frau) als Kommandanten wählen und der Bürgermeister diesen dann förmlich bestellen. Der so bestellte Kommandant bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Kommandant von der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wurde. Die Feuerwehrleute haben sich deshalb darauf verständigt, dass Herr Pfrommer und Herr Duppel als Kommandant und als Stellvertreter vom Gemeinderat gewählt werden sollen. Bis zur Hauptversammlung 2016 soll dann ein neuer Kommandant gefunden werden, der sich zur Wahl stellt. Ist dies der Fall, dann wird sich auch Herr Duppel wieder als Stellvertreter zur Wahl stellen. Es wird beantragt: 1. Herr Oliver Pfrommer wird zum Feuerwehrkommandanten gewählt und vom Bürgermeister bestellt, bis die Hauptversammlung wieder einen Kommandanten gewählt hat. 2. Herr Markus Duppel wird zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt und vom Bürgermeister bestellt, bis die Hauptversammlung wieder einen stellvertretenden Kommandanten gewählt hat.
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