Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. November 2015 TOP 1 Bekanntgaben 1. Mit einem Hinweis auf die erneute Verschiebung der kommenden Sitzungstermine eröffnete Bürgermeister Berger die Sitzung. Der Sitzungstermin am 07.12.2015 solle nun doch nicht entfallen, sondern wie ursprünglich geplant stattfinden. Dafür verzichte man auf die Sitzung am 22.12.2015. Die letzte Sitzung in diesem Jahr mit Haushaltsberatung finde am 21.12.2015 statt. 2. Für die Erstellung eines Strukturgutachtens im Rahmen des Fremdwasserkonzeptes in Wehrhalden habe das Regierungspräsidium Freiburg nun einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten von 17.800 € bewilligt, fuhr Bürgermeister Berger fort. 3. In der letzten Gemeinderatssitzung habe der Gemeinderat beschlossen, das Buswartehäuschen bei der Tankstelle Saaler in Hogschür barrierefrei neu zu errichten, verkündete Bürgermeister Berger. Dazu habe man die Inanspruchnahme eines Sonderinvestitionsprogrammes vorgesehen. Zwischenzeitlich habe sich jedoch herausgestellt, dass dieses Projekt dafür eher ungeeignet sei. Insbesondere seien die Anforderungen an die Barrierefreiheit unklar. Die Errichtung des Buswartehäuschens solle deshalb auf das nächste Jahr verschoben werden 4. Weiter klärte Bürgermeister Berger über die Gründe auf, weshalb man das Salzsilo für den Bauhof noch nicht aufgestellt habe. Vor der Beauftragung sei festgestellt worden, dass die Maße des Salzsilos einschließlich des Trägergestells von den angefragten Maßen abweichen würden. Seitdem stehe man in Kontakt mit der Herstellerfirma um ein Salzsilo in der richtigen Größe zu erhalten. 5. Erfreut berichtete Bürgermeister Berger den Gemeinderäten davon, dass man mit dem gekündigten Mieter Janssen im ehemaligen Schulhaus in Rütte eine Einigung herbeigeführt habe. Herr Janssen habe sich nun doch bereit erklärt, in die ihm zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal angebotene Wohnung einzuziehen. Daraufhin habe die Gemeinde die Räumungsklage zurück genommen. 6. Am Ende der Bekanntgaben angelangt bedankte sich Bürgermeister Berger bei den Gemeinderäten und Ortsvorstehern, die ihn beim gestrigen zentralen Volkstrauertag begleitet hätten. TOP 2 Fragen und Bürgerfrageviertelstunde Keine Wortmeldungen Anregungen aus dem Gemeinderat, TOP 3 Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried Die fünfjährige Amtszeit des Kommandanten Christian Dröse läuft zum Monatsende aus. Deshalb hatten die Mitglieder der Feuerwehr am 14.11.2015 in der Jahreshauptversammlung Herrn Dröse erneut zum Kommandanten gewählt. Die neue Amtszeit beträgt wieder fünf Jahre und beginnt mit der Zustimmung durch den Gemeinderat und der Bestellung durch den Bürgermeister. Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Christian Dröse zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried einstimmig zu. 1 TOP 4 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Marcus Berger zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried einstimmig zu. Die neue Amtszeit beträgt wieder fünf Jahre. Bürgermeister Berger gratulierte dem stellvertretenden Kommandanten Marcus Berger und händigte ihm anschließend die Bestellungsurkunde aus. TOP 5 Zustimmung zur Wahl des zweiten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Michael Allgaier zum zweiten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried einstimmig zu. Bürgermeister Berger gratulierte dem zweiten stellvertretenden Kommandanten Michael Allgaier und händigte ihm anschließend die Bestellungsurkunde aus. TOP 6 Ergänzungssatzung und örtliche Bauvorschriften "Schellenberg", Gemarkung Großherrischwand im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss aufgrund von § 10 BauGB, § 74 LBO und § 4 GemO Der Gemeinderat der Gemeinde Herrischried hat am 27.07.2015 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Schellenberg“ gebilligt und beschlossen, eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 07.09.2015 bis einschließlich 12.10.2015 durchgeführt. Den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bürgermeister Berger setzte darüber in Kenntnis, dass während der Offenlage keine Einwendungen von Privatpersonen eingegangen seien. Seitens der öffentlichen Belange habe das Landratsamt vorgebracht, dass die prägende Wirkung der baulichen Nutzung am Ortsrand nicht ausreichend dargestellt sei. Man werde deshalb eine Ergänzung in der Begründung vornehmen. Die naturschutzrechtliche Prüfung habe ergeben, dass die Schutzgebiete sichtbar abzugrenzen seien. Beim Wasserschutz würden Widersprüche zwischen der Satzung und den örtlichen Bauvorschriften bestehen. Diese Korrektur und die redaktionellen Berichtigungen werde man noch vornehmen. Der Gemeinderat beschloss die Ergänzungssatzung "Schellenberg“ sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 16.11.2015 nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 GemO einstimmig. TOP 7 Teilsanierung der Heizungsanlage in der Schule hier: Beschluss zum Austausch des „Dachs“ zur Stromerzeugung Die Gemeinde betreibt seit Juni 2003 in der Nikolaus-Rombach-Schule eine kleine KWK-Anlage (installierte Leistung 5,5 kW) des Fabrikates „Dachs“. Es handelt sich dabei um eine Verbrennungsmotorenanlage (BHKW) der Firma Senertec, die -mit Heizöl betrieben- elektrischen Strom erzeugt und deren Abwärme als Heizenergie für das Schulgebäude und die Rotmooshalle genutzt wird. In den ersten zehn Betriebsjahren wurde die Stromerzeugung nach den Bestimmungen des KWK-Gesetzes gefördert. Neben der Einspeisevergütung von ED erhielt die Gemeinde einen durch das KWK-Gesetz festgelegten Zuschlag. Im 2 letzten vollen Jahr des geförderten Betriebs waren dies 0,1067 €/kWh. (KWK-Vergütung: 0,05185 €, vermiedene Netzkosten 0,0037 €, Zuschlag für kleine Anlagen bis 50 kW 0,0511 €, jeweils pro kWh). Nach Auslaufen des Förderzeitraums im Juni 2013 hat sich die Vergütung des eingespeisten Stromes auf 0,04 €/kWh reduziert, also auf unter 40 % der früheren Beträge.Nach wie vor gilt, dass die Anlage umso wirtschaftlicher betrieben wird, desto mehr sie den eigenen Strombedarf deckt und dessen externer Bezug, also der Einkauf bei ED zum Preis von 0,246 €/kWh (2014) bzw. 0,26 €/kWh (2013) vermieden werden kann. Die Firma Senertec GmbH, Schopfheim, ist mit einem Angebot über die Erneuerung des Dachs und mit einer Nachkalkulation der Wirtschaftlichkeit an die Gemeinde herangetreten. Nach Kontrolle durch die Verwaltung und Abstimmung mit unseren Daten können die Basisdaten dieser der Kalkulation (Erzeugungs-, Einspeisungs- und Eigenverbrauchsmengen) so bestätigt werden. Bürgermeister Berger begrüßte Herrn Basler, Firma Senertec, der dem Gemeinderat die Gründe welche für einen Austausch des „Dachs“ sprechen würden, erläutert. Die derzeitige KWK-Anlage sei im Jahr 2003 installiert worden, erklärte Herr Basler. 35 % des erzeugten Stroms würden in der Schule verwendet. Den restlichen Strom verkaufe man an den Netzbetreiber. Die Anlage weise inzwischen 63.500 Betriebsstunden auf. Seit der Inbetriebnahme würden sich die Ausgaben für Heizöl und Wartung auf 93.270 € belaufen. Bei einer Gegenüberstellung der gesamten Einnahmen (Einsparung Heizkosten und Strom, Verkauf Stromüberschuss, Rückerstattung Energiesteuer, staatliche Förderung bis 2014) in Höhe von 113.470 € ergebe sich eine Ersparnis in Höhe von rd. 20 T€. Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, ob mit dem „Dachs“ auch eine Erweiterung des Schulgebäudes abgedeckt werden könnte. Laut Herrn Basler habe man den Bestandskessel im Jahr 2003 nicht erneuert, sondern lediglich um den „Dachs“, der 80 % abdecke, erweitert. Ein entstehender Mehrbedarf bedarf könne somit über den Bestandskessel versorgt werden, der nicht ausgelastet sei. Bürgermeister Berger erinnert an dieser Stelle, dass der geplante Neubau in Passivhaus-Bauweise erstellt wird und deshalb der Heizbedarf nicht spürbar steigen werde.Bei einer Erweiterung des Schulgebäudes würde sich auch der eigene Stromverbrauch erhöhen, was zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit der Anlage beitrage. Die Kosten für die Teilsanierung würden sich auf 13.827 € belaufen, schilderte Herr Basler weiter. Diese beinhalte auch eine neue Steuerungsanlage mit der die Erzeugungs- und Verbrauchsmengen aufeinander abgestimmt werden können und so eine bessere Wirtschaftlichkeit erreicht werden könne. Die staatliche Förderung (KWK-Bonus) erhöhe sich ab dem 01.01.2016 minimal auf 5,41 Cent für jedes eingespeiste KW Strom. Bürgermeister Berger dankte Herrn Basler für dessen Ausführungen und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Gemeinderat stimmte mit acht Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zu, die in der Nikolaus-Rombach-Schule vorhandene KWK-Anlage „Dachs“ zu erneuern. Die Firma Schäuble Regenerative Energiesysteme, Rickenbach-Hottingen, erhält den Auftrag zur 50%-Modernisierung gem. Angebot vom 26.10.2015. Mit der Firma Schäuble ist weiterhin ein Wartungsvertrag über die erneuerte Anlage abzuschließen bzw. der bestehende Vertrag zu verlängern. 3 TOP 8 Beschaffung und Errichtung einer Zaunanlage zur Absicherung des Areals der alten Kläranlage „Rotmoos“ im Ortsteil Herrischried, Beschluss Neben dem Sportplatz Herrischried befindet sich im Gewann Rotmoos die alte, stillgelegte Kläranlage Rotmoos, deren Areal inzwischen nicht mehr ordnungsgemäß gegen das Betreten durch Unbefugte abgesichert ist, was insbesondere auch wegen der noch vorhandenen tiefen Klärbecken gefährlich ist und Handlungsbedarf schafft. Im Haushaltsplan 2015 sind 12.000 € zur Umzäunung des Areals eingeplant (Haushaltsstelle 2.7000.950000-190), wobei die Maßnahme als WVAB-Vorhaben über Kredite finanziert werden darf. Die Kreditermächtigung wurde im Rahmen der Haushaltsverfügung auch genehmigt. Es wurden Angebote über Lieferung und Montage eines Doppelstabmattenzauns, Zaunhöhe rd. 2 Meter, Länge 162,0 lfm von der Firma DCH, Draht-Center Hochrhein GmbH, Laufenburg, sowie der Firma Andreas Eckert, Wehr, eingeholt. Die Firma DCH ist billigster Bieter. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Areal der alten Kläranlage Rotmoos mit einem ca. 162 lfm langen Doppelstabmattenzaun abzusichern. Der Auftrag zur Lieferung und Montage wird der Firma DCH nach Angebot vom 05.11.2015 zum Bruttopreis von 11.163,70 € erteilt. TOP 9 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014, Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2014 Ein ausführlicher Bericht über die Jahresrechnung 2014 folgt zu einem späteren Zeitpunkt im Mitteilungsblatt. Der Gemeinderat nahm Bezug auf den der Jahresrechnung 2014 vorangestellten Beschlussvorschlag und beschloss die in Ziffern 1 bis 9 dargestellten Ergebnisse einstimmig. TOP 10 Vertragsregelung über kommunalen Strombezug ab 01.01.2017 Beteiligung an der 15. Bündelausschreibung des Gemeindetages, Beschluss Der Strombezug der Gemeinde ist zur Zeit durch den Stromliefervertrag mit Energiedienst AG vom Dezember 2011 geregelt, der mit Ablauf des 31.12.2016 enden wird, ohne dass es einer Kündigung eines der Vertragspartner bedarf. Dem Vertrag lag eine Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gtservice) zugrunde. Gt-service hat sich im Oktober 2015 mit den daran beteiligten Gemeinden in Verbindung gesetzt und zur Teilnahme an einer neuen Bündelausschreibung (15. Bündelausschreibung 2017-2018 für den kommunalen Strombedarf) eingeladen. Interessierte Gemeinden müssen sich bis 05.02.2016 verbindlich gegenüber der GtService erklären. Wir haben uns nun zu entscheiden, ob wir an diesem Verfahren teilnehmen wollen; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stromlieferleistungen in jedem Fall nach den Regeln der VOL öffentlich auszuschreiben sind. Die bisherigen Erfahren mit Gt-Service sind absolut positiv; die Kommunikation ist gut, die Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Auswertung sind professionell ausgearbeitet, so dass das Unternehmen aus Sicht der Verwaltung auch für die weitere Vergaberunde vorrangig geeignet ist. Außerdem wird kaum ein anderes privates Dienstleistungsunternehmen eine solche Vielzahl von Gemeinden bündeln, 4 wie das Tochterunternehmen des Gemeindetages Baden-Württemberg. Die Kosten, die für diese Dienstleistung anfallen, sind nur 3 % höher als beim letzten Mal (16,50 €/Abnahmestelle, 2011 = 16,00 €/Abnahmestelle) , ca. 1.350 €, wir halten sie für der Leistung angemessen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an der 15. Bündelausschreibung der Gt-service des Gemeindetages Baden-Württemberg für die Jahre 2017 und 2018 teilzunehmen. Die „Sondervertragsabnahmestellen“ (Mittel- und Niederspannung mit Leistungsmessung) sollen wie bisher im Los für Normalstrom ausgeschrieben werden. Die „Tarifabnahmestellen“ (Niederspannung ohne Leistungsmessung) und die „Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen“ soll in den entsprechenden „Ökostromlosen ohne Neuanlagenquote“ ausgeschrieben werden. TOP 11 Bauanträge Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Errichtung bzw. Aufbau einer Dachgaube auf der Südseite des Gebäudes „Im Bugenmoos 15“, Flst.-Nr. 2140 der Gemarkung Herrischried. TOP 12 Verschiedenes Unter Verschiedenes meldete sich Gemeinderat Gottschalk zu Wort und berichtet, dass er vor der Gemeinderatssitzung an einer Besprechung im Landratsamt zum Thema Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) teilgenommen habe. Die Gemeinde werde sich ebenfalls mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Bürgermeister Berger gab zur Auskunft, dass die Gemeinde sich damit bereits beschäftigt habe. Durch RobA werde die Abstimmung der Gemeinde mit den Jagdpächtern zur Abschussplanung intensiviert. Weiterhin erkundigte sich Herr Gottschalk, ob bekannt sei, welches Vorhaben auf dem Grundstück des früheren Sägewerks Hofmann geplant sei. Bürgermeister Berger bestätigte, dass dort ein Projekt geplant sei. Dieses werde in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt. Zuletzt brachte Gemeinderat Kühnel vor, dass ihm bei der Beschilderung der Loipen aufgefallen sei, dass einige Pfosten der Waldwegebeschilderungen abgefault und abgebrochen seien. Bürgermeister Berger werde dies an Herrn Förster Behringer weitergeben. Es wäre wünschenswert, dass die Beschilderung erhalten bleibe, ansonsten würden irgendwann auch die Namen der Waldwege verloren gehen. 5
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