16. November 2015 - Gemeinde Herrischried

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. November 2015
TOP 1 Bekanntgaben
1.
Mit einem Hinweis auf die erneute Verschiebung der kommenden
Sitzungstermine eröffnete Bürgermeister Berger die Sitzung. Der Sitzungstermin am
07.12.2015 solle nun doch nicht entfallen, sondern wie ursprünglich geplant
stattfinden. Dafür verzichte man auf die Sitzung am 22.12.2015. Die letzte Sitzung in
diesem Jahr mit Haushaltsberatung finde am 21.12.2015 statt.
2.
Für die Erstellung eines Strukturgutachtens im Rahmen des
Fremdwasserkonzeptes in Wehrhalden habe das Regierungspräsidium Freiburg nun
einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten von 17.800 € bewilligt, fuhr
Bürgermeister Berger fort.
3.
In der letzten Gemeinderatssitzung habe der Gemeinderat beschlossen, das
Buswartehäuschen bei der Tankstelle Saaler in Hogschür barrierefrei neu zu
errichten, verkündete Bürgermeister Berger. Dazu habe man die Inanspruchnahme
eines Sonderinvestitionsprogrammes vorgesehen. Zwischenzeitlich habe sich jedoch
herausgestellt, dass dieses Projekt dafür eher ungeeignet sei. Insbesondere seien
die Anforderungen an die Barrierefreiheit unklar. Die Errichtung des
Buswartehäuschens solle deshalb auf das nächste Jahr verschoben werden
4.
Weiter klärte Bürgermeister Berger über die Gründe auf, weshalb man das
Salzsilo für den Bauhof noch nicht aufgestellt habe. Vor der Beauftragung sei
festgestellt worden, dass die Maße des Salzsilos einschließlich des Trägergestells
von den angefragten Maßen abweichen würden. Seitdem stehe man in Kontakt mit
der Herstellerfirma um ein Salzsilo in der richtigen Größe zu erhalten.
5.
Erfreut berichtete Bürgermeister Berger den Gemeinderäten davon, dass man
mit dem gekündigten Mieter Janssen im ehemaligen Schulhaus in Rütte eine
Einigung herbeigeführt habe. Herr Janssen habe sich nun doch bereit erklärt, in die
ihm zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal angebotene Wohnung einzuziehen.
Daraufhin habe die Gemeinde die Räumungsklage zurück genommen.
6.
Am Ende der Bekanntgaben angelangt bedankte sich Bürgermeister Berger
bei den Gemeinderäten und Ortsvorstehern, die ihn beim gestrigen zentralen
Volkstrauertag begleitet hätten.
TOP
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Fragen
und
Bürgerfrageviertelstunde
Keine Wortmeldungen
Anregungen
aus
dem
Gemeinderat,
TOP 3 Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Herrischried
Die fünfjährige Amtszeit des Kommandanten Christian Dröse läuft zum Monatsende
aus. Deshalb hatten die Mitglieder der Feuerwehr am 14.11.2015 in der
Jahreshauptversammlung Herrn Dröse erneut zum Kommandanten gewählt.
Die neue Amtszeit beträgt wieder fünf Jahre und beginnt mit der Zustimmung durch
den Gemeinderat und der Bestellung durch den Bürgermeister. Der Gemeinderat
stimmte der Wahl von Christian Dröse zum Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Herrischried einstimmig zu.
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TOP 4 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Herrischried
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Herrn Marcus Berger zum stellvertretenden
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried einstimmig zu. Die neue
Amtszeit beträgt wieder fünf Jahre. Bürgermeister Berger gratulierte dem
stellvertretenden Kommandanten Marcus Berger und händigte ihm anschließend die
Bestellungsurkunde aus.
TOP 5 Zustimmung zur Wahl des zweiten stellvertretenden Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Herrischried
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Michael Allgaier zum zweiten
stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Herrischried einstimmig
zu. Bürgermeister Berger gratulierte dem zweiten stellvertretenden Kommandanten
Michael Allgaier und händigte ihm anschließend die Bestellungsurkunde aus.
TOP 6 Ergänzungssatzung und örtliche Bauvorschriften "Schellenberg",
Gemarkung Großherrischwand im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss aufgrund
von § 10 BauGB, § 74 LBO und § 4 GemO
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrischried hat am 27.07.2015 in öffentlicher
Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Schellenberg“ gebilligt und
beschlossen, eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 07.09.2015 bis einschließlich
12.10.2015 durchgeführt. Den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Bürgermeister Berger setzte darüber in Kenntnis, dass während der Offenlage keine
Einwendungen von Privatpersonen eingegangen seien. Seitens der öffentlichen
Belange habe das Landratsamt vorgebracht, dass die prägende Wirkung der
baulichen Nutzung am Ortsrand nicht ausreichend dargestellt sei. Man werde
deshalb eine Ergänzung in der Begründung vornehmen. Die naturschutzrechtliche
Prüfung habe ergeben, dass die Schutzgebiete sichtbar abzugrenzen seien. Beim
Wasserschutz würden Widersprüche zwischen der Satzung und den örtlichen
Bauvorschriften bestehen. Diese Korrektur und die redaktionellen Berichtigungen
werde man noch vornehmen.
Der Gemeinderat beschloss die Ergänzungssatzung "Schellenberg“ sowie die
örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 16.11.2015 nach § 10 BauGB
i.V.m. § 74 LBO und § 4 GemO einstimmig.
TOP 7 Teilsanierung der Heizungsanlage in der Schule
hier: Beschluss zum Austausch des „Dachs“ zur Stromerzeugung
Die Gemeinde betreibt seit Juni 2003 in der Nikolaus-Rombach-Schule eine kleine
KWK-Anlage (installierte Leistung 5,5 kW) des Fabrikates „Dachs“. Es handelt sich
dabei um eine Verbrennungsmotorenanlage (BHKW) der Firma Senertec, die -mit
Heizöl betrieben- elektrischen Strom erzeugt und deren Abwärme als Heizenergie
für das Schulgebäude und die Rotmooshalle genutzt wird.
In den ersten zehn Betriebsjahren wurde die Stromerzeugung nach den
Bestimmungen des KWK-Gesetzes gefördert. Neben der Einspeisevergütung von
ED erhielt die Gemeinde einen durch das KWK-Gesetz festgelegten Zuschlag. Im
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letzten vollen Jahr des geförderten Betriebs waren dies 0,1067 €/kWh.
(KWK-Vergütung: 0,05185 €, vermiedene Netzkosten 0,0037 €, Zuschlag für kleine
Anlagen bis 50 kW 0,0511 €, jeweils pro kWh).
Nach Auslaufen des Förderzeitraums im Juni 2013 hat sich die Vergütung des
eingespeisten Stromes auf 0,04 €/kWh reduziert, also auf unter 40 % der früheren
Beträge.Nach wie vor gilt, dass die Anlage umso wirtschaftlicher betrieben wird,
desto mehr sie den eigenen Strombedarf deckt und dessen externer Bezug, also der
Einkauf bei ED zum Preis von 0,246 €/kWh (2014) bzw. 0,26 €/kWh (2013)
vermieden werden kann. Die Firma Senertec GmbH, Schopfheim, ist mit einem
Angebot über die Erneuerung des Dachs und mit einer Nachkalkulation der
Wirtschaftlichkeit an die Gemeinde herangetreten.
Nach Kontrolle durch die Verwaltung und Abstimmung mit unseren Daten können
die Basisdaten dieser der Kalkulation (Erzeugungs-, Einspeisungs- und
Eigenverbrauchsmengen) so bestätigt werden.
Bürgermeister Berger begrüßte Herrn Basler, Firma Senertec, der dem Gemeinderat
die Gründe welche für einen Austausch des „Dachs“ sprechen würden, erläutert.
Die derzeitige KWK-Anlage sei im Jahr 2003 installiert worden, erklärte Herr Basler.
35 % des erzeugten Stroms würden in der Schule verwendet. Den restlichen Strom
verkaufe man an den Netzbetreiber. Die Anlage weise inzwischen 63.500
Betriebsstunden auf. Seit der Inbetriebnahme würden sich die Ausgaben für Heizöl
und Wartung auf 93.270 € belaufen. Bei einer Gegenüberstellung der gesamten
Einnahmen (Einsparung Heizkosten und Strom, Verkauf Stromüberschuss,
Rückerstattung Energiesteuer, staatliche Förderung bis 2014) in Höhe von 113.470
€ ergebe sich eine Ersparnis in Höhe von rd. 20 T€.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, ob mit dem „Dachs“ auch eine
Erweiterung des Schulgebäudes abgedeckt werden könnte. Laut Herrn Basler habe
man den Bestandskessel im Jahr 2003 nicht erneuert, sondern lediglich um den
„Dachs“, der 80 % abdecke, erweitert. Ein entstehender Mehrbedarf bedarf könne
somit über den Bestandskessel versorgt werden, der nicht ausgelastet sei.
Bürgermeister Berger erinnert an dieser Stelle, dass der geplante Neubau in
Passivhaus-Bauweise erstellt wird und deshalb der Heizbedarf nicht spürbar steigen
werde.Bei einer Erweiterung des Schulgebäudes würde sich auch der eigene
Stromverbrauch erhöhen, was zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit der Anlage
beitrage.
Die Kosten für die Teilsanierung würden sich auf 13.827 € belaufen, schilderte Herr
Basler weiter. Diese beinhalte auch eine neue Steuerungsanlage mit der die
Erzeugungs- und Verbrauchsmengen aufeinander abgestimmt werden können und
so eine bessere Wirtschaftlichkeit erreicht werden könne. Die staatliche Förderung
(KWK-Bonus) erhöhe sich ab dem 01.01.2016 minimal auf 5,41 Cent für jedes
eingespeiste KW Strom.
Bürgermeister Berger dankte Herrn Basler für dessen Ausführungen und stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Gemeinderat stimmte mit acht Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zu, die in
der Nikolaus-Rombach-Schule vorhandene KWK-Anlage „Dachs“ zu erneuern.
Die Firma Schäuble Regenerative Energiesysteme, Rickenbach-Hottingen,
erhält den Auftrag zur 50%-Modernisierung gem. Angebot vom 26.10.2015.
Mit der Firma Schäuble ist weiterhin ein Wartungsvertrag über die erneuerte
Anlage abzuschließen bzw. der bestehende Vertrag zu verlängern.
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TOP 8 Beschaffung und Errichtung einer Zaunanlage zur Absicherung des
Areals der alten Kläranlage „Rotmoos“ im Ortsteil Herrischried, Beschluss
Neben dem Sportplatz Herrischried befindet sich im Gewann Rotmoos die alte,
stillgelegte Kläranlage Rotmoos, deren Areal inzwischen nicht mehr ordnungsgemäß
gegen das Betreten durch Unbefugte abgesichert ist, was insbesondere auch wegen
der noch vorhandenen tiefen Klärbecken gefährlich ist und Handlungsbedarf schafft.
Im Haushaltsplan 2015 sind 12.000 € zur Umzäunung des Areals eingeplant
(Haushaltsstelle 2.7000.950000-190), wobei die Maßnahme als WVAB-Vorhaben
über Kredite finanziert werden darf. Die Kreditermächtigung wurde im Rahmen der
Haushaltsverfügung auch genehmigt.
Es wurden Angebote über Lieferung und Montage eines Doppelstabmattenzauns,
Zaunhöhe rd. 2 Meter, Länge 162,0 lfm von der Firma DCH, Draht-Center Hochrhein
GmbH, Laufenburg, sowie der Firma Andreas Eckert, Wehr, eingeholt.
Die Firma DCH ist billigster Bieter.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Areal der alten Kläranlage
Rotmoos mit einem ca. 162 lfm langen Doppelstabmattenzaun abzusichern.
Der Auftrag zur Lieferung und Montage wird der Firma DCH nach Angebot vom
05.11.2015 zum Bruttopreis von 11.163,70 € erteilt.
TOP 9 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014,
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2014
Ein ausführlicher Bericht über die Jahresrechnung 2014 folgt zu einem späteren
Zeitpunkt im Mitteilungsblatt.
Der Gemeinderat nahm Bezug auf den der Jahresrechnung 2014
vorangestellten Beschlussvorschlag und beschloss die in Ziffern 1 bis 9
dargestellten Ergebnisse einstimmig.
TOP 10 Vertragsregelung über kommunalen Strombezug ab 01.01.2017
Beteiligung an der 15. Bündelausschreibung des Gemeindetages, Beschluss
Der Strombezug der Gemeinde ist zur Zeit durch den Stromliefervertrag mit
Energiedienst AG vom Dezember 2011 geregelt, der mit Ablauf des 31.12.2016
enden wird, ohne dass es einer Kündigung eines der Vertragspartner bedarf.
Dem
Vertrag
lag
eine
Bündelausschreibung
der
Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gtservice) zugrunde.
Gt-service hat sich im Oktober 2015 mit den daran beteiligten Gemeinden in
Verbindung gesetzt und zur Teilnahme an einer neuen Bündelausschreibung (15.
Bündelausschreibung 2017-2018 für den kommunalen Strombedarf) eingeladen.
Interessierte Gemeinden müssen sich bis 05.02.2016 verbindlich gegenüber der GtService erklären.
Wir haben uns nun zu entscheiden, ob wir an diesem Verfahren teilnehmen wollen;
dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stromlieferleistungen in jedem Fall nach den
Regeln der VOL öffentlich auszuschreiben sind.
Die bisherigen Erfahren mit Gt-Service sind absolut positiv; die Kommunikation ist
gut, die Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Auswertung sind professionell
ausgearbeitet, so dass das Unternehmen aus Sicht der Verwaltung auch für die
weitere Vergaberunde vorrangig geeignet ist. Außerdem wird kaum ein anderes
privates Dienstleistungsunternehmen eine solche Vielzahl von Gemeinden bündeln,
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wie das Tochterunternehmen des Gemeindetages Baden-Württemberg. Die Kosten,
die für diese Dienstleistung anfallen, sind nur 3 % höher als beim letzten Mal (16,50
€/Abnahmestelle, 2011 = 16,00 €/Abnahmestelle) , ca. 1.350 €, wir halten sie für der
Leistung angemessen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an der 15. Bündelausschreibung der
Gt-service des Gemeindetages Baden-Württemberg für die Jahre 2017 und
2018 teilzunehmen.
Die „Sondervertragsabnahmestellen“ (Mittel- und Niederspannung mit
Leistungsmessung) sollen wie bisher im Los für Normalstrom ausgeschrieben
werden.
Die „Tarifabnahmestellen“ (Niederspannung ohne Leistungsmessung) und die
„Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen“
soll
in
den
entsprechenden
„Ökostromlosen ohne Neuanlagenquote“ ausgeschrieben werden.
TOP 11 Bauanträge
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur Errichtung bzw. Aufbau
einer Dachgaube auf der Südseite des Gebäudes „Im Bugenmoos 15“, Flst.-Nr.
2140 der Gemarkung Herrischried.
TOP 12 Verschiedenes
Unter Verschiedenes meldete sich Gemeinderat Gottschalk zu Wort und berichtet,
dass er vor der Gemeinderatssitzung an einer Besprechung im Landratsamt zum
Thema Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) teilgenommen
habe. Die Gemeinde werde sich ebenfalls mit diesem Thema auseinandersetzen
müssen. Bürgermeister Berger gab zur Auskunft, dass die Gemeinde sich damit
bereits beschäftigt habe. Durch RobA werde die Abstimmung der Gemeinde mit den
Jagdpächtern zur Abschussplanung intensiviert.
Weiterhin erkundigte sich Herr Gottschalk, ob bekannt sei, welches Vorhaben auf
dem Grundstück des früheren Sägewerks Hofmann geplant sei. Bürgermeister
Berger bestätigte, dass dort ein Projekt geplant sei. Dieses werde in der nächsten
Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Zuletzt brachte Gemeinderat Kühnel vor, dass ihm bei der Beschilderung der Loipen
aufgefallen sei, dass einige Pfosten der Waldwegebeschilderungen abgefault und
abgebrochen seien. Bürgermeister Berger werde dies an Herrn Förster Behringer
weitergeben. Es wäre wünschenswert, dass die Beschilderung erhalten bleibe,
ansonsten würden irgendwann auch die Namen der Waldwege verloren gehen.
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