DER LANDRAT AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt des Kreises Recklinghausen Nr. 2/2016 vom 04.01.2016 Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) 70.5 G 562.0008/15/1.6.2 (A3) 70.5 G 562.0012/15/1.6.2 (B2) 70.5 G 562.0013/15/1.6.2 (B3) 70.5 G 562.0014/15/1.6.2 (B4) 70.5 G 562.0015/15/1.6.2 (B5) Die Untere Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen hat der WWU Wind GmbH mit Datum vom 21.12.2015 fünf Genehmigungen mit jeweils folgendem verfügenden Teil erteilt: „Hiermit erteile ich Ihnen auf Ihren Antrag vom 16.03.2015 gemäß §§ 4 und 6 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - in Verbindung mit §§ 1 und 2 sowie Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV – die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ Nordex N 131 in 45721 Haltern am See, mit einer Nennleistung von 3.000 kW, Nabenhöhe 134,00 m, Rotordurchmesser 131 m. Die Anlage A3 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 29, Flurstück: 1 errichtet und betrieben werden.“ Die Anlage B2 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 29, Flurstück: 8 errichtet und betrieben werden.“ Herausgeber: Kreis Recklinghausen Die Anlage B3 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 29, Flurstück: 40 errichtet und betrieben werden.“ Die Anlage B4 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 27, Flurstück: 3 errichtet und betrieben werden.“ Die Anlage B5 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 27, Flurstück: 16 errichtet und betrieben werden.“ Der Landrat Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Anforderungen von Exemplaren beim Kreis Recklinghausen Fachdienst 10 Personalservice, Organisation und Zentrale Aufgaben Telefon: 02361 53-3090 Telefax: 02361 53-3290 Das Amtsblatt des Kreises Recklinghausen kann als Email im Acrobat-Format (PDF-Datei) oder gegen Beteiligung an den Portokosten von 30,00 Euro jährlich abonniert werden. (siehe Herausgeber) [email protected] www.kreis-re.de Der Genehmigungsbescheid ist unter Auflagen zum Baurecht und vorbeugenden Brandschutz, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Wasserrecht, Landschaftsschutz und Flugsicherheit und zur Archäologie ergangen. Die Genehmigung wurde nach Maßgabe der eingereichten Antragsunterlagen erteilt, soweit in den Nebenbestimmungen keine abweichende Regelung getroffen ist. Rechtsbehelfsbelehrung für betroffene Dritte: Gegen diesen Bescheid können betroffene Dritte innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch beim Kreis Recklinghausen, Untere Immissionsschutzbehörde, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, erheben. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Kreises Recklinghausen zu erklären. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine Ausfertigung der Genehmigungsbescheide in der Zeit vom 11.01.2016 bis einschließlich 25.01.2016 während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden ausliegt: 1. Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, 3. Etage, Zimmer 3.3.01 bei Herrn Stoll während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag Freitag 2. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Stadt Haltern am See, Fachbereich Bauen und Planen, Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, im 1. Obergeschoss, an der Pinnwand „Beteiligungen“ auf dem Flur des Bereiches Planung sowie bei Frau Gerdes im Zimmer 1.67 des Bereiches Planung, während der Dienstzeiten: montags dienstags - donnerstags freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.30 – 16:00 Uhr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Vorstehendes wird hiermit bekannt gemacht. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gelten die Bescheide auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Recklinghausen, 04. Januar 2016 Kreis Recklinghausen Der Landrat I.A. gez. Reckert 2
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