Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9

DER LANDRAT
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt des Kreises Recklinghausen
Nr. 2/2016 vom 04.01.2016
Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das
Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)
70.5 G 562.0008/15/1.6.2 (A3)
70.5 G 562.0012/15/1.6.2 (B2)
70.5 G 562.0013/15/1.6.2 (B3)
70.5 G 562.0014/15/1.6.2 (B4)
70.5 G 562.0015/15/1.6.2 (B5)
Die Untere Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen
hat der WWU Wind GmbH mit Datum vom 21.12.2015 fünf
Genehmigungen mit jeweils folgendem verfügenden Teil erteilt:
„Hiermit erteile ich Ihnen auf Ihren Antrag vom 16.03.2015 gemäß §§ 4 und
6 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - in
Verbindung mit §§ 1 und 2 sowie Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs
der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV – die
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage
(WEA) vom Typ Nordex N 131 in 45721 Haltern am See, mit einer
Nennleistung von 3.000 kW, Nabenhöhe 134,00 m, Rotordurchmesser 131
m.
Die Anlage A3 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See,
Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 29, Flurstück: 1 errichtet und
betrieben werden.“
Die Anlage B2 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See,
Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 29, Flurstück: 8 errichtet und
betrieben werden.“
Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Die Anlage B3 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See,
Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 29, Flurstück: 40 errichtet und
betrieben werden.“
Die Anlage B4 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See,
Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 27, Flurstück: 3 errichtet und
betrieben werden.“
Die Anlage B5 darf auf dem Grundstück 45721 Haltern am See,
Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 27, Flurstück: 16 errichtet und
betrieben werden.“
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Anforderungen von
Exemplaren beim
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 10
Personalservice, Organisation
und Zentrale Aufgaben
Telefon: 02361 53-3090
Telefax: 02361 53-3290
Das Amtsblatt des Kreises Recklinghausen kann als Email im Acrobat-Format (PDF-Datei) oder
gegen Beteiligung an den Portokosten von 30,00 Euro jährlich abonniert werden. (siehe Herausgeber)
[email protected]
www.kreis-re.de
Der Genehmigungsbescheid ist unter Auflagen zum Baurecht und vorbeugenden
Brandschutz, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Wasserrecht, Landschaftsschutz und
Flugsicherheit und zur Archäologie ergangen.
Die Genehmigung wurde nach Maßgabe der eingereichten Antragsunterlagen erteilt,
soweit in den Nebenbestimmungen keine abweichende Regelung getroffen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung für betroffene Dritte:
Gegen diesen Bescheid können betroffene Dritte innerhalb eines Monats nach dieser
Bekanntgabe Widerspruch beim Kreis Recklinghausen, Untere Immissionsschutzbehörde,
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, erheben.
Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des
Kreises Recklinghausen zu erklären.
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine Ausfertigung der Genehmigungsbescheide
in der Zeit vom 11.01.2016 bis einschließlich 25.01.2016
während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden ausliegt:
1.
Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1,
45657 Recklinghausen, 3. Etage, Zimmer 3.3.01 bei Herrn Stoll während der
Dienstzeiten
Montag bis Donnerstag
Freitag
2.
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:15 Uhr bis 16:00 Uhr
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Haltern am See, Fachbereich Bauen und Planen, Verwaltungsgebäude
Rochfordstraße 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, im 1. Obergeschoss,
an der Pinnwand „Beteiligungen“ auf dem Flur des Bereiches Planung sowie bei Frau
Gerdes im Zimmer 1.67 des Bereiches Planung, während der Dienstzeiten:
montags
dienstags - donnerstags
freitags
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.30 – 16:00 Uhr
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Vorstehendes wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gelten die Bescheide auch gegenüber Dritten, die keine
Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Recklinghausen, 04. Januar 2016
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
I.A.
gez. Reckert
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