BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HOLLABRUNN Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen 2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24 Beilagen E-Mail: [email protected] Fax: 02952/9025-27631 Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0016047 HLL2-J-086/009 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Bezug BearbeiterIn (0 2952) 9025 Durchwahl Datum Monika Schüftner 27638 09. Februar 2016 Betrifft Hegeschauen im Verwaltungsbezirk Hollabrunn, Verordnung Verordnung Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ordnet zur Besprechung der jagdwirtschaftlichen Situation in den einzelnen Hegeringen und zur Überprüfung der getätigten Abschüsse im Jagdjahr 2015 die Durchführung der unter § 2 genannten öffentlichen Hegeschauen an: §1 Die Erleger der der Abschussplanung unterliegenden Schalenwildstücke - ausgenommen Muffelschafe und Gamskitze - sind verpflichtet, die Trophäen und/oder andere zur Altersbestimmung tauglichen Teile des Wildkörpers der Wildstücke, die sie im Jagdjahr 2015 im Verwaltungsbezirk Hollabrunn erlegt haben, bei der vom NÖ Landesjagdverband veranstalteten, unter § 2 genannten Hegeschau jenes Hegeringes vorzulegen, in dem das Jagdgebiet, in dem sie den Abschuss getätigt haben, einliegt. Bei Geweihträgern, mit Ausnahme der Rehböcke, muss darüber hinaus der linke Unterkieferast vorgelegt werden. Bei Rotwildhirschen der Altersklasse I und II ist die Trophäe im ungekappten Zustand (ganzer Schädel mit Oberkiefer) vorzulegen. Die Trophäen sind vom Erleger mit den vom NÖ Landesjagdverband aufgelegten Trophäenanhängern zu versehen. Bei Trophäen, die nach der ordnungsgemäßen Prüfung durch den Trophäenrichter sofort ins Ausland verbracht wurden, müssen die Trophäenanhänger vorgelegt werden. -2§2 Hegeschauen finden statt: Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Haugsdorf: Grenzlandhalle in Hadres Ort: 2061 Hadres Tag: 27.2.2016 Trophäenanlieferung bis 13.00 Uhr durch die Jagdleiter: Eröffnung: 15.00 Uhr Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Ravelsbach: Gasthaus BERGER Ort: 3472 Zemling 54 Tag: 5.3.2016 Trophäenanlieferung bis 9.00 Uhr durch die Jagdleiter: Eröffnung: 15.00 Uhr Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Retz: Schlossgasthaus BRAND Ort: 2070 Retz, Schlossplatz 5 Tag: 12.3.2016 Trophäenanlieferung bis 9.00 Uhr durch die Jagdleiter: Eröffnung: 15.00 Uhr Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Hollabrunn (Bezirksjägertag): Ort: Tag: Trophäenanlieferung durch die Jagdleiter: Eröffnung: Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn Turnsaal, Sonnleitenweg 2, 2020 Hollabrunn 10.4.2016 am 9.4.2016, 13.00 Uhr 8.00 Uhr (Einlass 7.30 Uhr) §3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und nach der Beendigung der zeitlich letzten Hegeschau außer Kraft. -3Hinweis: Wer trotz Verpflichtung die Trophäen nicht oder nur mangelhaft vorlegt, macht sich strafbar. Rechtsgrundlagen: § 85 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 §§ 27, 27a und 27b NÖ Jagdverordnung, LGBl. 6500/1 Ergeht an: 21. Marktgemeinde Wullersdorf, z. H. des Bürgermeisters, Bahnstraße 255, 2041 Wullersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen -----------------------------------------------1. Gemeinde Alberndorf im Pulkautal z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 97, 2054 Alberndorf im Pulkautal mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 2. Marktgemeinde Göllersdorf z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 10, 2013 Göllersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 3. Marktgemeinde Guntersdorf z. H. des Bürgermeisters, F.W.Raiffeisen Platz 3, 2042 Guntersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 4. Marktgemeinde Hadres z. H. des Bürgermeisters, Hadres 367, 2061 Hadres mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 5. Stadtgemeinde Hardegg z. H. des Bürgermeisters, Pleissing 2, 2083 Pleissing mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 6. Marktgemeinde Haugsdorf z. H. des Bürgermeisters, Laaer Straße 12, 2054 Haugsdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 7. Gemeinde Heldenberg z. H. des Bürgermeisters, Wimpffen-Gasse 5, 3704 Kleinwetzdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 8. Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a. M. z. H. des Bürgermeisters, Hohenwarth 67, 3472 Hohenwarth-Mühlbach a. M. mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 9. Stadtgemeinde Hollabrunn z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 2020 Hollabrunn mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 10. Marktgemeinde Mailberg z. H. des Bürgermeisters, Mailberg 153, 2024 Mailberg mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen -411. Stadtgemeinde Maissau z. H. des Bürgermeisters, Franz Gilly-Gasse 7, 3712 Maissau mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 12. Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf z. H. des Bürgermeisters, Kammersdorf 58, 2033 Kammersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 13. Marktgemeinde Pernersdorf z. H. des Bürgermeisters, Pfaffendorf 60, 2052 Pernersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 14. Stadtgemeinde Pulkau z. H. des Bürgermeisters, Rathausplatz 1, 3741 Pulkau mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 15. Marktgemeinde Ravelsbach z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 5, 3720 Ravelsbach mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 16. Stadtgemeinde Retz z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 30, 2070 Retz mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 17. Gemeinde Retzbach z. H. des Bürgermeisters, Dorfstraße 2, 2074 Unterretzbach mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 18. Stadtgemeinde Schrattenthal z. H. des Bürgermeisters, Obermarkersdorf 36, 2073 Obermarkersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 19. Marktgemeinde Seefeld-Kadolz z. H. des Bürgermeisters, Seefeld 39, 2062 Seefeld mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 20. Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 20, 3714 Sitzendorf an der Schmida mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 22. Marktgemeinde Zellerndorf z. H. des Bürgermeisters, Zellerndorf 288, 2051 Zellerndorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 23. Marktgemeinde Ziersdorf z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 3710 Ziersdorf mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 24. Marktgemeinde Grabern z. H. des Bürgermeisters, Schöngrabern 172, 2020 Schöngrabern mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen 25. NÖ Landesjagdverband, Wickenburggasse 3, 1080 Wien mit dem Ersuchen die Verordnung im Weidwerk zu verlautbaren 26. Bezirksgeschäftsstelle Hollabrunn z.Hd. Bezirksjägermeister Karl Wittmann, Mühlgasse 24, 2020 Hollabrunn 27. Herrn Robert Donner, Hohenwarth 43, 3472 Hohenwarth, Manhartsberg mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 28. Herrn Franz Ganzberger, Rossau 167, 2020 Aspersdorf -5mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 29. Herrn Josef Gehringer, Sportplatzgasse 300, 2042 Guntersdorf mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 30. Herrn Dipl.-Ing. Johann Geist, Retzer Weg 18, 3741 Pulkau mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 31. Herrn Herbert Heller, Drasche-Gasse 3, 3704 Grosswetzdorf mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 32. Herrn Karl Miedinger, Quergasse 148, 2014 Breitenwaida mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 33. Herrn Johann Pfeifer, Schloßberg 18, 2031 Weyerburg mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 34. Herrn Franz Poinstingl, Urtelnweg 1, 2070 Unternalb mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 35. Herrn Franz Rothmayer, Obergrub 1, 2013 Obergrub mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 36. Herrn Karl Scharinger, Grübern 42, 3712 Maissau mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 37. Herrn Franz Schieh, Pillersdorf 80, 2073 Schrattenthal mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 38. Herrn Franz Schleinzer, Immendorf 77, 2022 Immendorf, NÖ mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 39. Herrn Edmund Schöbinger, 2052 Pernersdorf 207 mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 40. Herrn Manfred Schrenk, Riegersburg 143, 2092 Riegersburg, NÖ mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 41. Herrn Ing. Wolfgang Strobl, 2062 Großkadolz 100 mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 42. Herrn Karl Weber, 2033 Kleinsierndorf 1 mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 43. Herrn Karl Wittmann, Pernersdorf 117, 2052 Pernersdorf mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 44. Herrn Franz Wolf, 2020 Schöngrabern 59 mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 45. Herrn Franz Zeitlberger, Baierdorf 12, 3720 Ravelsbach mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 46. Herrn Josef Zeitlberger, Radlbrunn 137, 3710 mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 47. Herrn Erich Zöchmann, Roseldorf 81, 3714 Sitzendorf an der Schmida mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren 48. BH Hollabrunn - Bürodirektion mit dem Ersuchen um Veröffentlichung in den regionalen Printmedien. Der Bezirkshauptmann Mag. G r u s c h Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur
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