Hegeschauen im Verwaltungsbezirk Hollabrunn, Verordnung

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HOLLABRUNN
Fachgebiet Jagd und Fischerei, Agrarwesen
2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24
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Fax: 02952/9025-27631
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HLL2-J-086/009
Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)
Bezug
BearbeiterIn
(0 2952) 9025
Durchwahl
Datum
Monika Schüftner
27638
09. Februar 2016
Betrifft
Hegeschauen im Verwaltungsbezirk Hollabrunn, Verordnung
Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ordnet zur Besprechung der jagdwirtschaftlichen
Situation in den einzelnen Hegeringen und zur Überprüfung der getätigten Abschüsse im
Jagdjahr 2015 die Durchführung der unter § 2 genannten öffentlichen Hegeschauen an:
§1
Die Erleger der der Abschussplanung unterliegenden Schalenwildstücke - ausgenommen
Muffelschafe und Gamskitze - sind verpflichtet, die Trophäen und/oder andere zur
Altersbestimmung tauglichen Teile des Wildkörpers der Wildstücke, die sie im Jagdjahr
2015 im Verwaltungsbezirk Hollabrunn erlegt haben, bei der vom NÖ Landesjagdverband
veranstalteten, unter § 2 genannten Hegeschau jenes Hegeringes vorzulegen, in dem das
Jagdgebiet, in dem sie den Abschuss getätigt haben, einliegt.
Bei Geweihträgern, mit Ausnahme der Rehböcke, muss darüber hinaus der linke
Unterkieferast vorgelegt werden.
Bei Rotwildhirschen der Altersklasse I und II ist die Trophäe im ungekappten Zustand
(ganzer Schädel mit Oberkiefer) vorzulegen.
Die Trophäen sind vom Erleger mit den vom NÖ Landesjagdverband aufgelegten
Trophäenanhängern zu versehen.
Bei Trophäen, die nach der ordnungsgemäßen Prüfung durch den Trophäenrichter sofort
ins Ausland verbracht wurden, müssen die Trophäenanhänger vorgelegt werden.
-2§2
Hegeschauen finden statt:
Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Haugsdorf:
Grenzlandhalle in Hadres
Ort:
2061 Hadres
Tag:
27.2.2016
Trophäenanlieferung
bis 13.00 Uhr
durch die Jagdleiter:
Eröffnung:
15.00 Uhr
Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Ravelsbach:
Gasthaus BERGER
Ort:
3472 Zemling 54
Tag:
5.3.2016
Trophäenanlieferung
bis 9.00 Uhr
durch die Jagdleiter:
Eröffnung:
15.00 Uhr
Hegeschau
für den ehemaligen Gerichtsbezirk Retz:
Schlossgasthaus BRAND
Ort:
2070 Retz, Schlossplatz 5
Tag:
12.3.2016
Trophäenanlieferung
bis 9.00 Uhr
durch die Jagdleiter:
Eröffnung:
15.00 Uhr
Hegeschau für den ehemaligen Gerichtsbezirk Hollabrunn (Bezirksjägertag):
Ort:
Tag:
Trophäenanlieferung
durch die Jagdleiter:
Eröffnung:
Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn Turnsaal, Sonnleitenweg 2, 2020 Hollabrunn
10.4.2016
am 9.4.2016, 13.00 Uhr
8.00 Uhr (Einlass 7.30 Uhr)
§3
Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und nach der Beendigung der
zeitlich letzten Hegeschau außer Kraft.
-3Hinweis:
Wer trotz Verpflichtung die Trophäen nicht oder nur mangelhaft vorlegt, macht sich
strafbar.
Rechtsgrundlagen:
§ 85 Abs. 1 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500
§§ 27, 27a und 27b NÖ Jagdverordnung, LGBl. 6500/1
Ergeht an:
21. Marktgemeinde Wullersdorf, z. H. des Bürgermeisters, Bahnstraße 255, 2041
Wullersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
-----------------------------------------------1. Gemeinde Alberndorf im Pulkautal z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 97, 2054
Alberndorf im Pulkautal
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
2. Marktgemeinde Göllersdorf z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 10, 2013 Göllersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
3. Marktgemeinde Guntersdorf z. H. des Bürgermeisters, F.W.Raiffeisen Platz 3, 2042
Guntersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
4. Marktgemeinde Hadres z. H. des Bürgermeisters, Hadres 367, 2061 Hadres
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
5. Stadtgemeinde Hardegg z. H. des Bürgermeisters, Pleissing 2, 2083 Pleissing
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
6. Marktgemeinde Haugsdorf z. H. des Bürgermeisters, Laaer Straße 12, 2054 Haugsdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
7. Gemeinde Heldenberg z. H. des Bürgermeisters, Wimpffen-Gasse 5, 3704
Kleinwetzdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
8. Marktgemeinde Hohenwarth-Mühlbach a. M. z. H. des Bürgermeisters, Hohenwarth 67,
3472 Hohenwarth-Mühlbach a. M.
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
9. Stadtgemeinde Hollabrunn z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 2020 Hollabrunn
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
10. Marktgemeinde Mailberg z. H. des Bürgermeisters, Mailberg 153, 2024 Mailberg
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
-411. Stadtgemeinde Maissau z. H. des Bürgermeisters, Franz Gilly-Gasse 7, 3712 Maissau
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
12. Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf z. H. des Bürgermeisters, Kammersdorf 58,
2033 Kammersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
13. Marktgemeinde Pernersdorf z. H. des Bürgermeisters, Pfaffendorf 60, 2052
Pernersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
14. Stadtgemeinde Pulkau z. H. des Bürgermeisters, Rathausplatz 1, 3741 Pulkau
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
15. Marktgemeinde Ravelsbach z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 5, 3720 Ravelsbach
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
16. Stadtgemeinde Retz z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 30, 2070 Retz
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
17. Gemeinde Retzbach z. H. des Bürgermeisters, Dorfstraße 2, 2074 Unterretzbach
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
18. Stadtgemeinde Schrattenthal z. H. des Bürgermeisters, Obermarkersdorf 36, 2073
Obermarkersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
19. Marktgemeinde Seefeld-Kadolz z. H. des Bürgermeisters, Seefeld 39, 2062 Seefeld
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
20. Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 20,
3714 Sitzendorf an der Schmida
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
22. Marktgemeinde Zellerndorf z. H. des Bürgermeisters, Zellerndorf 288, 2051 Zellerndorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
23. Marktgemeinde Ziersdorf z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 3710 Ziersdorf
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
24. Marktgemeinde Grabern z. H. des Bürgermeisters, Schöngrabern 172, 2020
Schöngrabern
mit der Einladung die Verordnung an den Amtstafeln der Gemeinde anzuschlagen und bis zur Beendigung der letzten Hegeschau zu belassen
25. NÖ Landesjagdverband, Wickenburggasse 3, 1080 Wien
mit dem Ersuchen die Verordnung im Weidwerk zu verlautbaren
26. Bezirksgeschäftsstelle Hollabrunn z.Hd. Bezirksjägermeister Karl Wittmann, Mühlgasse
24, 2020 Hollabrunn
27. Herrn Robert Donner, Hohenwarth 43, 3472 Hohenwarth, Manhartsberg
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
28. Herrn Franz Ganzberger, Rossau 167, 2020 Aspersdorf
-5mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
29. Herrn Josef Gehringer, Sportplatzgasse 300, 2042 Guntersdorf
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
30. Herrn Dipl.-Ing. Johann Geist, Retzer Weg 18, 3741 Pulkau
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
31. Herrn Herbert Heller, Drasche-Gasse 3, 3704 Grosswetzdorf
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
32. Herrn Karl Miedinger, Quergasse 148, 2014 Breitenwaida
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
33. Herrn Johann Pfeifer, Schloßberg 18, 2031 Weyerburg
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
34. Herrn Franz Poinstingl, Urtelnweg 1, 2070 Unternalb
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
35. Herrn Franz Rothmayer, Obergrub 1, 2013 Obergrub
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
36. Herrn Karl Scharinger, Grübern 42, 3712 Maissau
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
37. Herrn Franz Schieh, Pillersdorf 80, 2073 Schrattenthal
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
38. Herrn Franz Schleinzer, Immendorf 77, 2022 Immendorf, NÖ
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
39. Herrn Edmund Schöbinger, 2052 Pernersdorf 207
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
40. Herrn Manfred Schrenk, Riegersburg 143, 2092 Riegersburg, NÖ
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
41. Herrn Ing. Wolfgang Strobl, 2062 Großkadolz 100
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
42. Herrn Karl Weber, 2033 Kleinsierndorf 1
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
43. Herrn Karl Wittmann, Pernersdorf 117, 2052 Pernersdorf
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
44. Herrn Franz Wolf, 2020 Schöngrabern 59
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
45. Herrn Franz Zeitlberger, Baierdorf 12, 3720 Ravelsbach
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
46. Herrn Josef Zeitlberger, Radlbrunn 137, 3710
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
47. Herrn Erich Zöchmann, Roseldorf 81, 3714 Sitzendorf an der Schmida
mit dem Ersuchen, die Jagdausübungsberechtigten zu informieren
48. BH Hollabrunn - Bürodirektion
mit dem Ersuchen um Veröffentlichung in den regionalen Printmedien.
Der Bezirkshauptmann
Mag. G r u s c h
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.
Hinweise finden Sie unter:
www.noe.gv.at/amtssignatur