Ehrenamt Info Folder_Scheckkarte 16.07.13 12:32 Seite 1 Welche Vergünstigungen gibt es mit der Ehrenamtskarte? Mit der Ehrenamtskarte können attraktive Vergünstigungen im ganzen Land Brandenburg in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise ermäßigte Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten. Hinzu kommen Sonderangebote des Handels und exklusive Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Eine Übersicht über alle engagierten Partner und die von ihnen angebotenen Vergünstigungen ist im Internet unter der Adresse www.ehrenamtskarte.brandenburg.de veröffentlicht. Die Kooperationspartner der Ehrenamtskarte sind durch einen Aufkleber mit dem Motiv der Ehrenamtskarte erkennbar, der beispielsweise am Eingang oder an der Kasse der teilnehmenden Partner auf das Angebot hinweist. Wo erhalte ich weitere Informationen? Für weitergehende Auskünfte stehen die Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement in der Staatskanzlei sowie die regionalen und lokalen Freiwilligenagenturen und Engagementträger zur Verfügung. Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement: Staatskanzlei - Referat 14.2 Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefon: 0331 8661008 Fax: 0331 8661133 E-Mail: [email protected] www.ehrenamtskarte.brandenburg.de INFORMATIONEN ZUR EHRENAMTSKARTE ANERKENNUNG FÜR IHR ENGAGEMENT IN BRANDENBURG Ehrenamt Info Folder_Scheckkarte 16.07.13 12:32 Seite 2 Engagiert für Brandenburg Ein Drittel der Bevölkerung des Landes Brandenburg setzt sich auf vielfältige und kreative Art und Weise ehrenamtlich für ihre Mitmenschen ein. Unter dem Motto „Engagiert für Brandenburg“ würdigt die Landesregierung mit der Ehrenamtskarte in einer Gemeinschaftsaktion mit Freiwilligenagenturen, Kreisen und Kommunen, Unternehmen und Geschäften, Kammern, Institutionen, Vereinen, Verbänden und Initiativen alle Freiwilligen, die sich besonders für das Gemeinwesen einsetzen. EHRENAMTSKARTE Gemeinschaftsaktion des Landes Brandenburg mit Freiwilligenagenturen, Kreisen und Kommunen, Unternehmen und Geschäften, Kammern und Institutionen, Vereinen, Verbänden und Iniativen. www.ehrenamtskarte.brandenburg.de Warum gibt es die Ehrenamtskarte? Bestimmt ist die Ehrenamtskarte für Bürgerinnen und Bürger, die sich in herausragendem Maße ehrenamtlich im und für das Land Brandenburg engagieren. Hierbei soll besonders der hohe zeitliche und organisatorische Aufwand, den diese Tätigkeiten mit sich bringen, gewürdigt werden. Sind alle Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte erfüllt, kann diese bei der Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement in der Staatskanzlei beantragt werden. Die Ehrenamtskarte soll die hohe Wertschätzung zum Ausdruck bringen, die den vielen ehrenamtlich tätigen Menschen im Land Brandenburg entgegen gebracht wird. Als „Dankeschön“ für ihre Arbeit sollen die Inhaber der Ehrenamtskarte neben der gesellschaftlichen Anerkennung zusätzlich auch materiell von ihrem Engagement profitieren. Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen? Die Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg wird an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die sich in herausragendem Maße im Gemeinwesen engagieren. Die Inhaber der Karte gelangen landesweit in den Genuss von Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Anbietern. Die Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg kann beantragen, wer sich – drei Jahre lang im Umfang von monatlich 20 und mehr Stunden bzw. 240 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert hat oder – fünf Jahre lang im Umfang von monatlich 10 und mehr Stunden bzw. 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und – das Ehrenamt in Brandenburg ausübt und – die Absicht hat, das Engagement fortzusetzen. Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung verbunden sein, das über die Erstattung von Auslagen hinausgeht. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird. Wie lange gilt die Ehrenamtskarte? Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig. Freiwillige, die die Voraussetzungen weiterhin erfüllen, können die Karte jedoch erneut beantragen.
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