Lehrveranstaltungen und Prüfungen Anerkennung

Hochschulstudiengang für das Lehramt
für Islamische Religion an Pflichtschulen
Lehrveranstaltungen und Prüfungen Anerkennung
Familienname, Vorname(n):
Geburtsdatum:
Staatsbürgerschaft:
Telefonnummer:
Zustelladresse:
eMail-Adresse:
Ich ersuche um Anerkennung der absolvierten Studienrichtung:
Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen an der
Universität/Hochschule:
§8 Anrechnungen (Hochschulstudiengesetz)
An anderen Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen anerkannten postsekundären
Bildungseinrichtungen erfolgreich absolvierte Studien (Teile von Studien) sind gemäß
§56 Abs. 1 HSG 2005 auf Antrag auf die vorgesehene Ausbildungsdauer unter
Anerkennung der entsprechenden Prüfungen anzurechnen, wenn die absolvierten Studien
mit dem vorliegenden Studiengang oder seinen Teil gleichwertig sind.
Bei Anrechnung von im Ausland absolvierten Studien (Teilen von Studien) bzw. bei im Ausland
erworbenen beruflichen Vorkenntnissen ist zumindest das letzte Semester dieses Studienganges zu
inskribieren. Über den Antrag auf Anrechnung entscheidet das für die studienrechtlichen
Angelegenheiten zuständige Organ.
Bachelorarbeiten, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung positiv beurteilt wurden, sind vom Studienrechtlichen Angelegenheiten
zuständigen Organ auf Antrag anzuerkennen, wenn sie die Anforderungen einer Bachelorarbeit
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Bitte alle Dokumente im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten sind überdies beglaubigte Übersetzungen notwendig.
Für alle Dokumente bitte Kopien mitbringen; diese werden sofort (intern) beglaubigt und Sie
können Ihre Originale gleich wieder mitnehmen.
Datum
Unterschrift der/des Studierenden
Eitnergasse 6, 1230 Wien – Telefon: 01/ 867 44 00 – Fax: 01/ 867 44 00 17 – www.irpa.ac.at – [email protected]
IBAN: AT70 1200 0516 0720 0301 – BIC: BKAUATWW