Hochschulstudiengang für das Lehramt für Islamische Religion an Pflichtschulen Lehrveranstaltungen und Prüfungen Anerkennung Familienname, Vorname(n): Geburtsdatum: Staatsbürgerschaft: Telefonnummer: Zustelladresse: eMail-Adresse: Ich ersuche um Anerkennung der absolvierten Studienrichtung: Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen an der Universität/Hochschule: §8 Anrechnungen (Hochschulstudiengesetz) An anderen Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen erfolgreich absolvierte Studien (Teile von Studien) sind gemäß §56 Abs. 1 HSG 2005 auf Antrag auf die vorgesehene Ausbildungsdauer unter Anerkennung der entsprechenden Prüfungen anzurechnen, wenn die absolvierten Studien mit dem vorliegenden Studiengang oder seinen Teil gleichwertig sind. Bei Anrechnung von im Ausland absolvierten Studien (Teilen von Studien) bzw. bei im Ausland erworbenen beruflichen Vorkenntnissen ist zumindest das letzte Semester dieses Studienganges zu inskribieren. Über den Antrag auf Anrechnung entscheidet das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ. Bachelorarbeiten, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung positiv beurteilt wurden, sind vom Studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ auf Antrag anzuerkennen, wenn sie die Anforderungen einer Bachelorarbeit Bitte alle Dokumente im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Bei fremdsprachigen Dokumenten sind überdies beglaubigte Übersetzungen notwendig. Für alle Dokumente bitte Kopien mitbringen; diese werden sofort (intern) beglaubigt und Sie können Ihre Originale gleich wieder mitnehmen. Datum Unterschrift der/des Studierenden Eitnergasse 6, 1230 Wien – Telefon: 01/ 867 44 00 – Fax: 01/ 867 44 00 17 – www.irpa.ac.at – [email protected] IBAN: AT70 1200 0516 0720 0301 – BIC: BKAUATWW
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