Der Zoll gegen Arzneimittelkriminalität

Der Zoll gegen Arzneimittelkriminalität –
Zum Schutz des Verbrauchers vor Risiken
und Nebenwirkungen
Weltweit boomt der Handel mit Arzneimitteln. Die Weltgesundheits­
organisation WHO warnt davor, dass ein Teil der angebotenen
Arzneimittel qualitativ minderwertig oder gefälscht ist. Neben Verun­
reinigungen enthalten solche Produkte häufig keine oder sogar
gesundheitsschädigende Wirkstoffe.
Das Risiko dieses für die Verkäufer lukrativen Geschäfts trägt dabei der
Verbraucher, wenn er seine Gesundheit bewusst oder unbewusst
minderwertigen Arzneimitteln anvertraut.
Das Internet als Apotheke
– Gefahren der bequemen Schnäppchenjagd
Schlankheitsmittel aus Fernost, billige Nahrungsergänzungsmittel aus Über­
see, diskrete Versendung von Potenz­ oder Dopingmitteln: Das Internet hat
alles zu bieten. Mit einigen Mausklicks kann in wenigen Minuten vermeint­
lich günstig bestellt und bezahlt werden.
Doch diese Schnäppchen bergen Risiken:
Internetseiten werden professionell gestaltet, um Seriosität vorzutäu­
schen. Tatsächlich werden Arzneimittel unbekannter Herkunft und
Zusammensetzung verkauft.
Vermeintliche Markenprodukte werden günstig angeboten, stellen sich
aber als qualitativ minderwertige Fälschungen heraus.
In anderen Ländern frei verkäufliche Produkte, etwa Nahrungsergän zungsmittel, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und werden
daher zur Überprüfung angehalten.
Scheinbare Internetschnäppchen können so zu Bußgeldern oder strafrechtli­
chen Konsequenzen führen.
Stand: April 2016
Der Zoll gegen Arzneimittelkriminalität
Stand: April 2016
Der Zoll greift ein
Mit der Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels leistet der Zoll nicht
nur einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz, auch Industrie und
Handel werden vor wirtschaftlichem Schaden bewahrt und somit Arbeits­
plätze erhalten.
Da die private Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg verboten ist,
hält der Zoll diese Waren an und informiert die zuständige Arzneimittel­
überwachungsbehörde.
Der Zoll stellt sicher, dass die in der EU geltenden Qualitätsstandards auch
bei gewerblich importierten Medikamenten eingehalten werden. Eine
Einfuhr ist nur mit den erforderlichen Dokumenten und Genehmigungen
zulässig.
Mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit klärt der Zoll über die Gefahren von
qualitativ minderwertigen Arzneimittelfälschungen und die Vorschriften
bei der Einfuhr auf.
Bekämpfung der Arznei- und Dopingmittel-​
kriminalität
Der Zollfahndungsdienst ermittelt u. a. gegen Schmuggler, illegale Her­
steller und Händler von pharmazeutischen Präparaten und Wirkstoffen.
Die Produkte werden meist über ausgedehnte Personennetzwerke ano­
nym im Internet angeboten und vertrieben.
Die Gewinnspanne der Täter in diesem Deliktsbereich übersteigt z. T. die
der Betäubungsmittelkriminalität.
Im Jahr 2015 wurden von allen deutschen Zollfahndungsämtern insgesamt
1.280 Strafverfahren in diesem Deliktsbereich neu eingeleitet.
Mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Anti­Doping­Gesetz hat die
Bundesregierung alle Verstöße und Straftaten des Deliktsbereiches der Do­
pingmittel aus dem Arzneimittelgesetz in eine eigene Strafnorm überführt
und verschärft.
In Zusammenarbeit mit den Arzneimittelüberwachungsbehörden bzw.
Staatsanwaltschaften verhindert der Zoll so, dass Deutschland zum Absatz­
markt für minderwertige, gefälschte und illegale Arznei­ oder Dopingmittel
wird und trägt dazu bei, dass die Verbraucher den hier im legalen Handel
erhältlichen Produkten vertrauen können.