Der Zoll gegen Arzneimittelkriminalität – Zum Schutz des Verbrauchers vor Risiken und Nebenwirkungen Weltweit boomt der Handel mit Arzneimitteln. Die Weltgesundheits organisation WHO warnt davor, dass ein Teil der angebotenen Arzneimittel qualitativ minderwertig oder gefälscht ist. Neben Verun reinigungen enthalten solche Produkte häufig keine oder sogar gesundheitsschädigende Wirkstoffe. Das Risiko dieses für die Verkäufer lukrativen Geschäfts trägt dabei der Verbraucher, wenn er seine Gesundheit bewusst oder unbewusst minderwertigen Arzneimitteln anvertraut. Das Internet als Apotheke – Gefahren der bequemen Schnäppchenjagd Schlankheitsmittel aus Fernost, billige Nahrungsergänzungsmittel aus Über see, diskrete Versendung von Potenz oder Dopingmitteln: Das Internet hat alles zu bieten. Mit einigen Mausklicks kann in wenigen Minuten vermeint lich günstig bestellt und bezahlt werden. Doch diese Schnäppchen bergen Risiken: Internetseiten werden professionell gestaltet, um Seriosität vorzutäu schen. Tatsächlich werden Arzneimittel unbekannter Herkunft und Zusammensetzung verkauft. Vermeintliche Markenprodukte werden günstig angeboten, stellen sich aber als qualitativ minderwertige Fälschungen heraus. In anderen Ländern frei verkäufliche Produkte, etwa Nahrungsergän zungsmittel, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und werden daher zur Überprüfung angehalten. Scheinbare Internetschnäppchen können so zu Bußgeldern oder strafrechtli chen Konsequenzen führen. Stand: April 2016 Der Zoll gegen Arzneimittelkriminalität Stand: April 2016 Der Zoll greift ein Mit der Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels leistet der Zoll nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz, auch Industrie und Handel werden vor wirtschaftlichem Schaden bewahrt und somit Arbeits plätze erhalten. Da die private Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg verboten ist, hält der Zoll diese Waren an und informiert die zuständige Arzneimittel überwachungsbehörde. Der Zoll stellt sicher, dass die in der EU geltenden Qualitätsstandards auch bei gewerblich importierten Medikamenten eingehalten werden. Eine Einfuhr ist nur mit den erforderlichen Dokumenten und Genehmigungen zulässig. Mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit klärt der Zoll über die Gefahren von qualitativ minderwertigen Arzneimittelfälschungen und die Vorschriften bei der Einfuhr auf. Bekämpfung der Arznei- und Dopingmittel- kriminalität Der Zollfahndungsdienst ermittelt u. a. gegen Schmuggler, illegale Her steller und Händler von pharmazeutischen Präparaten und Wirkstoffen. Die Produkte werden meist über ausgedehnte Personennetzwerke ano nym im Internet angeboten und vertrieben. Die Gewinnspanne der Täter in diesem Deliktsbereich übersteigt z. T. die der Betäubungsmittelkriminalität. Im Jahr 2015 wurden von allen deutschen Zollfahndungsämtern insgesamt 1.280 Strafverfahren in diesem Deliktsbereich neu eingeleitet. Mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen AntiDopingGesetz hat die Bundesregierung alle Verstöße und Straftaten des Deliktsbereiches der Do pingmittel aus dem Arzneimittelgesetz in eine eigene Strafnorm überführt und verschärft. In Zusammenarbeit mit den Arzneimittelüberwachungsbehörden bzw. Staatsanwaltschaften verhindert der Zoll so, dass Deutschland zum Absatz markt für minderwertige, gefälschte und illegale Arznei oder Dopingmittel wird und trägt dazu bei, dass die Verbraucher den hier im legalen Handel erhältlichen Produkten vertrauen können.
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