Für geeignete Maßnahmen zur Förderung von Mitarbeiterinnen insbesondere in wissenschaftsstützenden Tätigkeitsbereichen verleiht die Universität Trier in diesem Jahr den 11. Frauenförderpreis. Mit dem Frauenförderpreis kann ein Vorschlag ausgezeichnet werden, der geeignet erscheint, geschlechtsspezifische Benachteiligungen an der Universität Trier abzubauen. Das Preisgeld, das auf Grund des doppelten Jahrgangs 5.000 Euro beträgt, kann wie folgt eingesetzt werden: a) 4.500 Euro für die Realisierung des ausgezeichneten Vorschlags. Vorschläge im Sinne des Frauenförderpreises können sich beispielsweise beziehen auf Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im wissenschaftsstützenden Bereich Verbesserung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten dieser Beschäftigtengruppe Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen, die im Gleichstellungs- und Frauenförderplan der Universität Trier vorgesehen sind Maßnahmen, die zur Erhöhung der Beschäftigung von Frauen im gewerblichtechnischen und EDV-Bereich sowie auf Positionen mit Führungsaufgaben führen. b) Mit 500 Euro soll das Engagement der Person bzw. der Gruppe gewürdigt werden, deren Vorschlag mit dem Frauenförderpreis ausgezeichnet wird. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Universität Trier. Es können sowohl einzelne Mitglieder, Gruppen von Mitgliedern oder Einrichtungen der Universität ausgezeichnet werden. Der Vorschlag soll eine Beschreibung der Maßnahme hinsichtlich des beabsichtigten Zieles und der Umsetzungsmöglichkeiten enthalten. Geeignete Vorschläge, die bei den vorangegangenen Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden konnten, können erneut eingereicht werden. Vorschläge sind bis zum 04.05.2016 schriftlich an die Gleichstellungsbeauftragte des Senats der Universität Trier zu richten. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Präsident auf Vorschlag der Senatskommission für Gleichstellungsfragen. Senatsgleichstellungsbeauftragte der Universität Trier DM-Gebäude Raum 38 Tel. 201-3196
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