Grundlagen der Patenschaft - Deutsche Humanitäre Stiftung

Grundlagen der Patenschaft;
und häufig gestellte Fragen:
1. Wir danken Ihnen recht herzlich, dass Sie sich dafür entschieden haben
einem Kind die Chance auf ein besseres Leben zu geben.
Sie sind mit Ihrer Patenschaft in guter Gesellschaft. Zusammen mit rund 800
weiteren Patinnen und Paten, wie ehrenamtlichen Helfer/innen und Spendern,
bilden Sie die Grundlage dafür, dass den Kindern in den DHS-Projekten geholfen
wird.
Ihre Patenschaft ist hierbei eine direkte Form der Hilfe für Ihr Patenkind. Im
Vordergrund der Hilfe steht die Bildung und Hilfe zur Selbsthilfe. Zusätzlich wird
Ihr Patenkind, wie das Umfeld des Kindes durch Ihre Patenschaft mit
Lebensmitteln-, Hygienematerial und in besonderen Notlagen, soweit möglich, mit
medizinischen- und weiteren Hilfen unterstützt.
2. Patenschaften als ehrliche Hilfe.
Eine Patenschaft bei der DHS ist eine ehrliche und bedingungslose Förderung
eines Kindes. Es entsteht kein Anspruch auf das Kind oder gegenüber der
Familie. Eine Patenschaft gibt einem Kind die Chance auf eine bessere Zukunft.
3. Werden Patenschaften auch 10-15 Mal oder mehr vermittelt?
Bei der DHS gibt es keine Massenpatenschaften und Sie fördern ein bestimmtes
Kind wirklich direkt. In der Regel werden pro Kind 1-2 Patenschaften vergeben, in
seltenen Fällen werden 3 Patenschaften benötigt. Wer möchte, kann auch eine
Patenschaft für ein Kind komplett übernehmen (soweit nicht schon andere Paten
vorhanden sind). Eine Anfrage ans Büro genügt ([email protected], oder
Tel. (+49) 0 6337/ 20 99 132.
4. Wann beginnt die Patenschaft, wann wird Geld abgebucht?
Patenschaften beginnen mit dem nächsten Monat, soweit nichts anderes
schriftlich abgesprochen ist. Die Beiträge werden in der Regel zwischen dem 02.
Und 08. Tag im Monat per Lastschriftverfahren abgebucht. Wenn Sie selbst
überweisen möchten, bitten wir die entsprechenden Beträge bis zum 05. Tag im
Monat zu überweisen.
5. Schnelle Kommunikation, Informationen und eigener Postversand:
A) Kommunikation:
Schreiben Sie Ihrem Patenkind, wann immer Sie möchten. Ideal ist das zu
Weihnachten, Ostern, bei anderen Feiertagen, zu Geburtstag, bei guten
Noten, etc.
Früher hatten wir 2 x im Jahr Briefe zentral eingesammelt, da aber weniger als
25% der Paten zurückschrieben, haben wir das System umgestellt. Es wäre
gut, wenn Sie mit dem Briefeschreiben anfangen. Wir übersetzen die Briefe
und geben Sie ausgedruckt zu den Kindern. Die Kinder freuen sich und
eigentlich schreiben fast alle Kinder zurück.
Briefe kann man ganz einfach als Anlage einer E-Mail schicken ([email protected]), maximal 12 MB mit Text und Bildern. Wir leiten das in das
entsprechende Projekt weiter, wo es kostenfrei ausgedruckt, übersetzt und an
die Kinder übergeben wird.
Ein Brief kann bis 2 DIN A 4 Seiten enthalten, nicht kleiner als Arial 12. Bis zu
4 Briefe kann man im Jahr kostenfrei schicken. Das reicht in mehr als 99%
aller Fälle aus. Wer mehr schreiben möchte, kann das natürlich auch. Nur
dann sind die Übersetzungs- und Verwaltungskosten selbst zu tragen.
Die Kinder können natürlich kostenfrei und so oft schreiben wie Sie möchten.
Patenpost darf aus Gründen des Kinderschutzes keine persönlichen
Adressen, E-Mailangaben, etc. enthalten und keinen Inhalt außer Briefpapier
und Fotos (Zoll).
Wer keinen Computer oder Scanner hat, schickt einfach die Post an:
Deutsche Humanitäre Stiftung, Projekte- und Ausbildung, Zweibrücker Str. 3,
66482 Zweibrücken. Wir scannen die Post für Sie und leiten sie weiter.
B) Informationen und steuerlicher Nachweis:
Sie erhalten automatisch folgende Informationen:
-Nach Abschluss des Schuljahres neue Datenblätter mit Noten und Bildern
Ihres Patenkindes (neu, ab Ende Schuljahr 2016).
-Jahresrechenschaftsbericht der Deutschen Humanitären Stiftung.
-Informationen per E-Mail oder Mitgliederrundschreiben (je nach Wunsch).
-Jahresspendenquittung
C) Eigener Postversand ins Projektland:
Post und Briefe selbst ins Projekt schicken: Soll ich selbst ein Paket mit DHL
und Co ins Projekt schicken?
Hiervon raten wir ausdrücklich ab.
Erfahrungsgemäß kann Post mehrere Wochen bis Monate unterwegs sein und
nicht jedes Paket kommt an oder kommt problemfrei durch den Zoll. Das Porto
für Pakete ist auch relativ teuer. Bis 20 Kg nach Georgien ca. 50 €, bis 20 Kg
nach Mexiko und Philippinen ca. 100 Euro.
Wir haben in Absprache mit den Projekten und dem Patenrat einen
Spendenshop eingerichtet. Hier kann man bis 4 x im Jahr etwas für sein
Patenkind bestellen. Das geht schneller, sicherer und deutlich günstiger als
ein Paketversand. Zusätzlich unterstützt man die Wirtschaft vor Ort.
Der Spendenshop ist passwortgeschützt und steht nur Paten der DHS zur
Verfügung. Das Passwort wurde an alle Paten per Mail verschickt, bzw. wird
mit der neuen Patenschaft verschickt. Aktuell ist das Passwort: „gemeinsam“.
Erreichbar ist der Spendenshop via unsere Homepage oder
www.spendenshop.dhs-kinderhilfe.de. Wer sein Passwort verloren hat, kein
Problem. Eine E-Mail oder ein Anruf genügen.
Wer unbedingt möchte, kann natürlich auch ein Paket ins Projekt schicken.
Die Adressen der Projektbüros können unsere Paten in unserem Büro
erhalten (per Mail anfordern: [email protected] oder Tel. (+49) 06337/
20 99 132).
Wichtiger Hinweis, damit es später keine Probleme gibt: Wir übernehmen bei
einem privaten Paketversand keine Haftung, holen keine Pakete am Zoll ab
und übernehmen keine evtl. anfallenden Zollkosten (auch wenn z.B. in
Deutschland alles bezahlt wurde, können im Empfängerland noch Zollkosten
und andere Gebühren anfallen). Das muss der Absender selbst klären.
Der Versand privater Pakete erfolgt auf eigenes Risiko, eigene Kosten
und auf eigene Haftung.
Wenn jemand ein Paket ins Projekt abschickt (bis 4 Pakete pro Jahr sind
möglich), kann er bei der Stiftung nachfragen, ob das Paket ankam. Bis zu 2
Anfragen sind kostenfrei. Das reicht in der Regel aus. Darüber hinaus wird für
jede Anfrage eine Verwaltungskostenpauschale von 5 € berechnet. Wir bitten
generell vor dem Ablauf von mindestens 4 Wochen nach dem Versand keine
Anfragen ans Büro zu richten.
6. Projektbesuche:
Projektbesuche sind bei der DHS möglich. Wir empfehlen den ersten Besuch
frühestens, nachdem die Patenschaft seit mindestens 1 Jahr besteht und
nachdem bereits ein Schriftverkehr mit dem Patenkind aufgebaut wurde. Im
Schnitt machen aktuell ca. 2% der Patinnen und Paten von der Möglichkeit eines
Projektbesuchs Gebrauch.
Projektbesuche können in allen Projekten zum jährlichen „Tag der Offenen Tür“
stattfinden. In Mexiko und Georgien können die Patenkinder nach einer
Anmeldung im Projekt auch zu individuell abgesprochenen Zeiten besucht
werden (mindestens 3 Monate vorher schriftlich absprechen unter Vorlage eines
erweiterten polizeiliches Führungszeugnisses). Auf den Philippinen ist aktuell aus
Sicherheitsgründen nur ein Besuch zum jährlichen „Tag der Offenen Tür“ möglich.
Ein Projektbesuch geht am Tag der „Offenen Tür“ über 2 Arbeitstage, bei einem
individuellen Besuch über 1 Arbeitstag. Bei Projektbesuchen sind immer
Mitarbeiter der DHS oder des Jugendamtes dabei.
Projektbesuche finden immer auf eigenes Risiko, eigene Kosten, wie auf eigene
Haftung statt.
Weitere Informationen zu Projektbesuchen kann man im Büro anfordern
([email protected] oder Tel. (+49) 0 6337/ 20 99 132.
7. Kontoänderung, was tun?:
Bitte teilen Sie uns Kontoänderungen sowie Adressänderungen zeitnah mit. Wird
eine Lastschrift mehr als einmal in den letzten zwölf Monaten nicht eingelöst, wird
die Ablehnungsgebühr der Bank (in der Regel drei Euro) an den Kontoinhaber
weiter gereicht. Sie helfen uns Zeit und Verwaltungskosten zu sparen, wenn Sie
Adressänderungen und Kontoänderungen zeitnah mitteilen. Das ist Geld, das
sonst in den Projekten fehlt!
8. Wann endet meine Patenschaft?
Die Patenschaft endet, wenn:
a. ein Schulbesuch oder eine Berufsausbildung nicht mehr stattfinden.
b. die Patin/der Pate kündigt (immer zum Ende des Folgemonats ohne
Angaben von Gründen möglich). In der Regel trägt die DHS die
Patenschaft dann bis zur Neuvermittlung weiter.
c. die Situation sich so verändert hat, dass eine Hilfe nicht mehr nötig,
sinnvoll oder möglich ist.
d. das Projekt aufgelöst wird (z.B. wenn sich die Lage vor Ort deutlich
verbessert hat).
e. der Kinderschutz bedenken anmeldet.
f. mehr als zwei Monatsbeiträge geschuldet werden (was nicht von der
Pflicht zur Zahlung der bereits geschuldeten Beiträge entbindet).
g. durch die Patenschaft ein Zeit- und Kostenaufwand verursacht wird, der
nicht mehr im Verhältnis zur geleisteten Hilfe steht.
9. Mit dem Ende der Patenschaft endet der Service der Stiftung.
10. Zusätzlich zur Patenschaft, oder auch ohne Patin/Pate zu sein, kann ich Mitglied
im Freundeskreis „Gemeinsam ohne Grenzen“ der Stiftung werden. Der Beitrag
liegt bei 1,50/Monat. http://www.dhs-kinderhilfe.de/engagieren/mitglied-werden/
Die vorstehenden Regeln sind für alle Patenschaften bei der Deutschen
Humanitären Stiftung gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform,
mündliche Absprachen sind nichtig. Aktueller Stand: 27. September
2015.
Kontakt:
Gerne können Sie die Deutsche Humanitäre Stiftung direkt kontaktieren. Wir freuen
uns über Ihre Fragen und Anregungen.
Deutsche Humanitäre Stiftung
Projekt- und Ausbildungshaus, Zweibrücker Str. 3, 66482 Zweibrücken, Deutschland
Mail: [email protected]
Internet: Rund um die Uhr erreichbar: www.dhs-kinderhilfe.de
Telefonisch erreichbar:
-Verwaltung: Montag bis Freitag: 7.30 – 18.30 Uhr, Tel.: (+49) 0 6337 / 20 99 132
-DHS Projekthaus, Ehrenamtlicher Dienst, nach Absprache besetzt.:
(+49) 0 6337 / 20 99 134
DHS-Spendenkonto:
IBAN: DE70 5929 1200 2182 4800 13, BIC: GENODE51BEX
Kto. Nr.: 21 824 800 13; BLZ: 592 912 00, VB-Bank Saarpfalz
Humanitäre Hilfe seit 1991; mildtätig/gemeinnützig anerkannt.
Pate werden, Zukunft sichern!