Warndienst Baumschulen 16/2015

PFLANZENSCHUTZ-WARNDIENST
für die Baumschulen
Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt
Ausgabe 16
30.09.2015
Thiensen 22
25373 Ellerhoop
Telefon: 04120/7068-200
Telefax: 04120/7068-212
Zulassungsablauf von Pflanzenschutzmitteln
Von Ende November 2015 bis Ende Februar 2016 laufen die Zulassungen für eine große Anzahl
wichtiger Pflanzenschutzmittel zur Anwendung in Baumschulen, Ziergehölzen und Weihnachtsbaumkulturen aus. Es erfolgen nicht immer direkte Anschlusszulassungen. Nach der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 gilt für diese eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten
ab dem Zulassungsende in den zugelassenen Indikationen. Restmengen von Pflanzenschutzmitteln mit
einer Zulassung zur Anwendung in Zier-, Laub- und Nadelgehölzen sowie Zierpflanzen oder einer
Zulassungserweiterung nach Artikel 51 der o.a. Verordnung in den genannten Indikationen, dürfen in den
in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fristen aufgebraucht werden. Für Pflanzenschutzmittel mit
einzelbetrieblicher Genehmigung nach § 22.2 PflSchG gilt keine Aufbrauchfrist.
Handelsbezeichnung (Wirkstoff)
Zulassungsende
Bemerkungen
1. Herbizide
BASTA
Boxer
Butisan
Fenikan
Finalsan
Kontakt 320 SC
Spectrum
Touchdown Quattro u.a. Glyphosate
U 46 D-Fluid
31.12.2015
29.02.2016
30.12.2015
31.12.2015
30.12.2015
31.12.2015
31.01.2016
31.12.1515
31.12.2015
Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zul. Art 51, Aufbrauchfrist bis 31.08.2017
Zulassungsverl. bzw. Anschlusszul. wird erwartet
Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zulassungsverl. bzw. Anschlusszul. wird erwartet
Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 31.07.2017
Evtl. Zulassungsverlängerung für 6 Monate
Genehmigung § 22, keine Aufbrauchfrist
29.02.2016
31.12.2015
31.12.2015
30.11.2015
30.11.2015
31.01.2016
31.12.2015
31.12.2015
31.12.2015
Gen. § 22, keine Aufbrauchfrist
Aliette WG
Delan WG
31.12.2015
31.12.2015
Flint
Fonganil Gold
Switch
30.11.2015
31.12.2015
31.01.2015
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zul. bzw. Zulassungserweiterung Art. 51 in Obstgehölzen, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 31.05.2017
Zul. unter Glas, Aufbrauchfrist bis 30.06.2015
Genehmigung § 22, keine Aufbrauchfrist
4. Nematizide
Nemathorin 10G
31.12.2015
Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
2. Insektizide/Akarizide
Bulldock
Calypso
Danadim Progress u.a. Dimethoate
Floramite 240 SC
Micula
Movento OD 150
Ordoval
Plenum 50 WG
Spruzit Neu
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 31.05.2017
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 31.05.2017
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 31.07.2017
Zulassungsverl. bzw. Anschlusszul. wird erwartet
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
3. Fungizide
Pflanzenschutz in Weihnachtsbaumkulturen
Unkrautbekämpfung in Herbst-Neupflanzungen
Im Spätsommer bis zum Frühherbst gepflanzte Sämlinge wachsen bei guter Bodenfeuchte gut an und
haben gegenüber einer Frühjahrspflanzung einen Wachstumsvorsprung. Das Risiko von möglichen
Winterschäden, insbesondere das Erfrieren von Terminalknospen und Frosttrocknis geht allerdings auf
den Weihnachtsbaumanbauer über.
Neupflanzungen sollten auf gut vorbereiteten, möglichst feinkrümeligen Böden erfolgen. Je nach
Vorkultur sind vor der Bodenbearbeitung gegen vorhandene Wurzelunkräuter und Gemeine Quecke
geeignete Blattherbizide anzuwenden. Zweckmäßig sind Glyphosate, falls notwendig in Kombination mit
U 46 M-Fluid (§ 18a) zur Verbesserung der Breitenwirkung. In den Herbstpflanzungen ist immer starker
Neuauflauf von Unkräutern und Ungräsern zu erwarten, insbesondere nach Niederschlägen. Bei warmem
Wetter im September/Oktober kann es so noch zu flächendeckenden Verunkrautungen kommen. Sobald
der Boden sich nach der Pflanzung abgesetzt hat, sollte die Ausbringung von Bodenherbiziden erfolgen.
Bei der Wahl des Präparates ist das auf den Flächen zu erwartende Unkrautspektrum zu beachten.
Wirkungslücken der Herbizide sind durch Mischungspartner auszugleichen. Dabei sind die jeweiligen
max. Aufwandmengen/ha zu reduzieren. Die längste Dauerwirkung wird durch Katana oder Vorox F
erzielt. Sind bereits Unkräuter aufgelaufen, sollte mit Blattherbiziden kombiniert werden, z. B. Lentagran
WP 1,5 – 2,0 kg/ha (§ 22) u.a..
Bodenherbizide für Neupflanzungen im August/Oktober
Herbizid
Artist
Fenikan
Aufwandmenge/ha
Mittelkosten
ca. €/ha
ohne MwSt.
2,0 kg
66
N, Xn, B4, NW 605, NW 606, NW 609
Wirkungslücken: Knöterich-Arten, Schwarzer
Nachtschatten. Nur in Abies-Arten einsetzen.
3,0 l
55
N, Xn, B4, NW 468, NW 605, NW 606, NG 405
keine Anwendung auf dränierten Flächen.
1 Anw./Jahr. Nur für Picea-Arten, nicht in AbiesArten einsetzen!
Wirkungslücken: Klettenlabkraut
Art. 51
N, B4, NW 468, NW 605, NW 606, NG 405 keine
Anwendung auf dränierten Flächen, 1 Anw./Jahr.
Wirkungslücken: Schwarzer Nachtschatten,
vorhandene Gräser. In Fichten-Arten nur 100 g/ha.
Art. 51
Xn, B4, NW 468, NW 605, NW606, max.
1 Anw./Vegetationsperiode.
Wirkungslücken: Ackerstiefmütterchen, Windender
Knöterich, Storchenschnabel
Art. 51
Anwendungstatus
§ 22 PflSchG
Katana, Chikara
100 - 150 g
MaisTer flüssig
1,0-1,5 l
36 - 54
Sencor Liquid
0,9 l
39
N, B4, NW 468, NW 605, NW 606, max. 1 Anw./
Vegetationsperiode.
Wirkungslücken: Schwarzer Nachtschatten,
Klettenlabkraut, Windender Knöterich
§ 22 PflSchG
Stomp Aqua,
Stomp Raps
3,5 l
55
N, Xn, B4, NW 468, NW 605-607, 1 Anw./Jahr.
Wirkungslücken: Kamille-Arten, Franzosenkraut,
Gemeines Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Schwarzer
Nachtschatten
Art. 51
0,2 - 0,3 kg
78 - 117
N, T, B4, NW 468, NW 605, NW 606, NW 607,
NG 405 keine Anwendung auf dränierten Flächen,
max. 1 Anw./Jahr.
Wirkungslücken: Bereits aufgelaufene Gräser,
Beifuß, Storchenschnabel, Vogelknöterich,
Windender Knöterich
Zulassung in Ziergehölzen.
Vorox F
91 - 137
Besondere Hinweise
Wichtige Auflagen
Dieser Hinweis entbindet den Anwender nicht, die jeweilige Zulassungssituation und die Gebrauchsanleitung genau zu beachten. Die
Vervielfältigung oder ungekürzte oder unveränderte Veröffentlichung dieses Warndienstes ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
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