PFLANZENSCHUTZ-WARNDIENST für die Baumschulen Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Ausgabe 16 30.09.2015 Thiensen 22 25373 Ellerhoop Telefon: 04120/7068-200 Telefax: 04120/7068-212 Zulassungsablauf von Pflanzenschutzmitteln Von Ende November 2015 bis Ende Februar 2016 laufen die Zulassungen für eine große Anzahl wichtiger Pflanzenschutzmittel zur Anwendung in Baumschulen, Ziergehölzen und Weihnachtsbaumkulturen aus. Es erfolgen nicht immer direkte Anschlusszulassungen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gilt für diese eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauchfrist von 18 Monaten ab dem Zulassungsende in den zugelassenen Indikationen. Restmengen von Pflanzenschutzmitteln mit einer Zulassung zur Anwendung in Zier-, Laub- und Nadelgehölzen sowie Zierpflanzen oder einer Zulassungserweiterung nach Artikel 51 der o.a. Verordnung in den genannten Indikationen, dürfen in den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fristen aufgebraucht werden. Für Pflanzenschutzmittel mit einzelbetrieblicher Genehmigung nach § 22.2 PflSchG gilt keine Aufbrauchfrist. Handelsbezeichnung (Wirkstoff) Zulassungsende Bemerkungen 1. Herbizide BASTA Boxer Butisan Fenikan Finalsan Kontakt 320 SC Spectrum Touchdown Quattro u.a. Glyphosate U 46 D-Fluid 31.12.2015 29.02.2016 30.12.2015 31.12.2015 30.12.2015 31.12.2015 31.01.2016 31.12.1515 31.12.2015 Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zul. Art 51, Aufbrauchfrist bis 31.08.2017 Zulassungsverl. bzw. Anschlusszul. wird erwartet Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zulassungsverl. bzw. Anschlusszul. wird erwartet Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 31.07.2017 Evtl. Zulassungsverlängerung für 6 Monate Genehmigung § 22, keine Aufbrauchfrist 29.02.2016 31.12.2015 31.12.2015 30.11.2015 30.11.2015 31.01.2016 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 Gen. § 22, keine Aufbrauchfrist Aliette WG Delan WG 31.12.2015 31.12.2015 Flint Fonganil Gold Switch 30.11.2015 31.12.2015 31.01.2015 Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zul. bzw. Zulassungserweiterung Art. 51 in Obstgehölzen, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 31.05.2017 Zul. unter Glas, Aufbrauchfrist bis 30.06.2015 Genehmigung § 22, keine Aufbrauchfrist 4. Nematizide Nemathorin 10G 31.12.2015 Zul. Art. 51, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 2. Insektizide/Akarizide Bulldock Calypso Danadim Progress u.a. Dimethoate Floramite 240 SC Micula Movento OD 150 Ordoval Plenum 50 WG Spruzit Neu Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zulassung, Aufbrauchfrist bis 31.05.2017 Zulassung, Aufbrauchfrist bis 31.05.2017 Zulassung, Aufbrauchfrist bis 31.07.2017 Zulassungsverl. bzw. Anschlusszul. wird erwartet Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Zulassung, Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 3. Fungizide Pflanzenschutz in Weihnachtsbaumkulturen Unkrautbekämpfung in Herbst-Neupflanzungen Im Spätsommer bis zum Frühherbst gepflanzte Sämlinge wachsen bei guter Bodenfeuchte gut an und haben gegenüber einer Frühjahrspflanzung einen Wachstumsvorsprung. Das Risiko von möglichen Winterschäden, insbesondere das Erfrieren von Terminalknospen und Frosttrocknis geht allerdings auf den Weihnachtsbaumanbauer über. Neupflanzungen sollten auf gut vorbereiteten, möglichst feinkrümeligen Böden erfolgen. Je nach Vorkultur sind vor der Bodenbearbeitung gegen vorhandene Wurzelunkräuter und Gemeine Quecke geeignete Blattherbizide anzuwenden. Zweckmäßig sind Glyphosate, falls notwendig in Kombination mit U 46 M-Fluid (§ 18a) zur Verbesserung der Breitenwirkung. In den Herbstpflanzungen ist immer starker Neuauflauf von Unkräutern und Ungräsern zu erwarten, insbesondere nach Niederschlägen. Bei warmem Wetter im September/Oktober kann es so noch zu flächendeckenden Verunkrautungen kommen. Sobald der Boden sich nach der Pflanzung abgesetzt hat, sollte die Ausbringung von Bodenherbiziden erfolgen. Bei der Wahl des Präparates ist das auf den Flächen zu erwartende Unkrautspektrum zu beachten. Wirkungslücken der Herbizide sind durch Mischungspartner auszugleichen. Dabei sind die jeweiligen max. Aufwandmengen/ha zu reduzieren. Die längste Dauerwirkung wird durch Katana oder Vorox F erzielt. Sind bereits Unkräuter aufgelaufen, sollte mit Blattherbiziden kombiniert werden, z. B. Lentagran WP 1,5 – 2,0 kg/ha (§ 22) u.a.. Bodenherbizide für Neupflanzungen im August/Oktober Herbizid Artist Fenikan Aufwandmenge/ha Mittelkosten ca. €/ha ohne MwSt. 2,0 kg 66 N, Xn, B4, NW 605, NW 606, NW 609 Wirkungslücken: Knöterich-Arten, Schwarzer Nachtschatten. Nur in Abies-Arten einsetzen. 3,0 l 55 N, Xn, B4, NW 468, NW 605, NW 606, NG 405 keine Anwendung auf dränierten Flächen. 1 Anw./Jahr. Nur für Picea-Arten, nicht in AbiesArten einsetzen! Wirkungslücken: Klettenlabkraut Art. 51 N, B4, NW 468, NW 605, NW 606, NG 405 keine Anwendung auf dränierten Flächen, 1 Anw./Jahr. Wirkungslücken: Schwarzer Nachtschatten, vorhandene Gräser. In Fichten-Arten nur 100 g/ha. Art. 51 Xn, B4, NW 468, NW 605, NW606, max. 1 Anw./Vegetationsperiode. Wirkungslücken: Ackerstiefmütterchen, Windender Knöterich, Storchenschnabel Art. 51 Anwendungstatus § 22 PflSchG Katana, Chikara 100 - 150 g MaisTer flüssig 1,0-1,5 l 36 - 54 Sencor Liquid 0,9 l 39 N, B4, NW 468, NW 605, NW 606, max. 1 Anw./ Vegetationsperiode. Wirkungslücken: Schwarzer Nachtschatten, Klettenlabkraut, Windender Knöterich § 22 PflSchG Stomp Aqua, Stomp Raps 3,5 l 55 N, Xn, B4, NW 468, NW 605-607, 1 Anw./Jahr. Wirkungslücken: Kamille-Arten, Franzosenkraut, Gemeines Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Schwarzer Nachtschatten Art. 51 0,2 - 0,3 kg 78 - 117 N, T, B4, NW 468, NW 605, NW 606, NW 607, NG 405 keine Anwendung auf dränierten Flächen, max. 1 Anw./Jahr. Wirkungslücken: Bereits aufgelaufene Gräser, Beifuß, Storchenschnabel, Vogelknöterich, Windender Knöterich Zulassung in Ziergehölzen. Vorox F 91 - 137 Besondere Hinweise Wichtige Auflagen Dieser Hinweis entbindet den Anwender nicht, die jeweilige Zulassungssituation und die Gebrauchsanleitung genau zu beachten. Die Vervielfältigung oder ungekürzte oder unveränderte Veröffentlichung dieses Warndienstes ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. 2
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