Störfallverordnung - VAG

Kanton Basel-Stadt
Störfallverordnung: Vollzug auf Strasse
und Schiene
Schweizer Gefahrguttag, 18. September 2015
Hans Bossler, Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit, Basel-Stadt
Übersicht
Umweltrecht in der Schweiz
Störfallverordnung
Beispiele Strasse und Schiene
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Umweltschutzgesetz (USG)
 Beschlossen vom Parlament 1983 – definiert Umgang mit den
«neuen Themen»
 Ziel: Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, deren
Lebensgemeinschaften und Lebensräumen vor schädlichen und
lästigen Einwirkungen
 Abgrenzung: Gesundheitsschutz, ADR, GGBV,…
 Überblick zum Umweltrecht: Panorama des Umweltrechts
http://www.sib.admin.ch/de/dokumentation/publikationenbiodiversitaet/2005/panorama-des-umweltrechts/
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Umweltschutzgesetz: Grundprinzipien
 Vorsorgeprinzip
• Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, sind
frühzeitig zu begrenzen
• Prinzip der Bekämpfung von Umweltbelastungen an der Quelle
 Verursacherprinzip
• Der Verursacher trägt die Kosten, auch für Kontrollen,
Bewilligungen.
 Bei Grossprojekten Mitwirkungsrechte für Öffentlichkeit und
Verbände (Umweltverträglichkeitsprüfungen)
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Störfallverordnung (StFV): Ziel und Grundsätze
 Grundlage: Katastrophenschutz vor technologischen Risiken (USG
Art. 10)
 Ziel: Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor schweren
Schädigungen infolge von Störfällen
 StFV konkretisiert USG Art. 10 für Anlagen mit chemischen und
biologischen Gefahren, für Verkehrswege mit gefährlichen Güter
und für Rohrleitungsanlagen
 Kontrollierte Eigenverantwortung der Inhaber
 Stand der Sicherheitstechnik
 Tragbarkeit des Risikos
 Behörde ist zuständig für die Information der Öffentlichkeit
(Gefahren- bzw. Risikokataster) und alarmiert im Störfall
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Geltungsbereich der StFV (I)
 Eisenbahnanlagen: gesamte Streckenlänge des Netzes 3263 km,
Güterverkehrsanlagen (Basel, Limmattal, Lausanne, Genf, Chiasso)
und relevante Anschlussgleise
 Untersuchtes
Netz: 1398 km
(Quelle: Screening
Personenrisiken
2014, BAV)
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Geltungsbereich der StFV (II)
 Durchgangsstrassen nach der Durchgangstrassenverordnung, auf
denen gefährliche Güter gemäss SDR transportiert werden
 Screening ASTRA
(Quelle: ASTRA)
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Geltungsbereich der StFV (III)
 Rhein bis Rheinfelden (real bis Auhafen Muttenz)
 Betriebe, in denen die Mengenschwellen überschritten werden
 Rohrleitungsanlagen, die bestimmte Druck-Durchmesser-Kriterien
erfüllen
 Inhaber von Verkehrswegen: SBB, BLS, DB, ASTRA, Tiefbauämter
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Kontroll- und Beurteilungsverfahren (I)
Stufe 1
Stufe 2
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Kontroll- und Beurteilungsverfahren (II)
Beurteilungskriterien für Verkehrswege
 Erste Stufe
• Schwere Schädigung:
•
•
•
•
≥ 10 Tote
≥ 10 km Flusslänge kontaminiert
≥ 1 km2 Seefläche kontaminiert
Ausfall von Grundwasserfassungen im Ausmass von 10000
Personenmonaten
• Hinreichend kleine Wahrscheinlichkeit:
• < 5 . 10-6 pro 100 m und Jahr
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Kontroll- und Beurteilungsverfahren (III)
 Zweite Stufe
(Risikoermittlung):
Ist das Risiko tragbar?
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Aufgaben der Inhaber von Verkehrswegen (I)
 Kurzbericht erstellen für die 1. Stufe des behördlichen
Beurteilungsverfahren
• Bauliche und technische Gestaltung des Verkehrsweges
• Verkehrsaufkommen, -struktur und Unfällen
• Sicherheitsmassnahmen
• Wahrscheinlichkeit eines Störfalles mit schweren Schädigungen
der Bevölkerung oder der Umwelt
 Allenfalls Risikoermittlung erstellen für die 2. Beurteilungsstufe
• Detailierungsgrad richtet sich nach dem Umständen
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Aufgaben der Inhaber von Verkehrswegen (II)
 Treffen von vorsorglichen Sicherheitsmassnahmen
• Massnahmen zur Herabsetzung des Gefahrenpotenzials:
z.B. keine Phosgentransporte mit der Bahn (Kesselwagen),
Beschränkungen in Tunnels
• Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen:
z.B. Ausrüsten des Verkehrsweges mit sicherheitstechnischen
Einrichtungen
• Massnahmen zur Begrenzung der Einwirkungen von Störfällen:
z.B. Einsatzplanungen
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Aufgaben der Inhaber von Verkehrswegen (III)
 Störfallbewältigung
• Störfall bekämpfen und der Meldestelle melden, Einwirkungen
verhindern und entstandene Einwirkungen baldmöglichst
beseitigen
• Störfallbericht erstellen
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Netzweites Screening von Personen- und Umweltrisiken
 Zweck: Erkennung von Risiko-Hotspots im Bahn- und Strassennetz
 Methode: Störfallszenarien anhand von definierten Leitstoffen mit
unterschiedlichen Freisetzungsarten
 Eintretenswahrscheinlichkeit
 Ausmassabschätzung
 Berechnung und Darstellung des Risikos
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Netzweites Screening von Personenrisiken
z.B. Bahn: Quelle BAV, Bericht Screening Personenrisiken 2014
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Beispiel Badischen Bahnhof: Personenrisiken
 Gefahrgut: ca. 8 Mio. t/Jahr (2013)
 Resultat der Risikoermittlung (2011, 5.7 Mio. t/Jahr)
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Beispiel Badischen Bahnhof: Massnahmen
 Kanton beantragte beim BAV Massnahmen, wie
• Eine Separierung des Güter- und Personenverkehrs für das
Teilprojekt Basel der Aus-/Neubaustrecke Karlsruhe-Basel
• Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h im Bereich
des Badischen Bahnhofs
• Optimiertes Brandschutz- und Evakuierungskonzept für den
Badischen Bahnhof
• …
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Beispiel: Umschlag-/Container-Terminals
 Teil der Beförderungskette (ADR) oder stationäre Anlage?
 Nutzung im Sinne des Transportrechts (keine Lagerung): Terminal
als Teil des Verkehrsweges
 Nutzung mit Lagerung: Terminal als stationäre Anlage
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Terminals unter Transportrecht: Anforderungen der
Störfallvorsorge
 Einschränkungen für bestimmte Gefahrenklassen, insb. Kl. 1 und 2.3
 Standzeitenerfassung und -kontrolle
 Stellplätze Gefahrgut-Container mit überwachten Rückhaltebecken
 Schirmmauern und/oder andere Brandschutzmassnahmen
 Betriebs- und Sicherheitskonzept (Gefahrgutseparierung)
 Einsatzplanung
 Notfallzufahrt
 Arealsicherung
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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