Die TVA Revision aus Sicht des VBSA Schweizer Sonderabfalltag, Spreitenbach, 09.06.2015 Robin Quartier, VBSA Sebastian Müster, Porträt von Christoph Amberger, um 1550 R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 2 R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 3 Bild aus «il Millione», Marco Polo, 1298 R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 4 Cosmographia der totalrevidierten Technische Verordnung über Abfälle alles mit Figuren und schönen Landttafeln erklärt Weiter ist diese Cosmographia durch gemelten Robin Quartier allenthalben fast seer gemeret und gebessert Spreitenbach, Anno MM XV R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 5 Der Entwurf zur neuen TVA (E‐TVA): fünf interessante Merkmale 1. Ausdehnung des Geltungsbereichs 2. Verschiebung des Fokus 3. Ausblendung des globalen Abfallmarktes 4. Dynamisierung des technischen Standards 5. Steigerung des Vollzugsaufwands R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 6 Ausdehnung des Geltungsbereichs Die neue Auslegung des Begriffs „Abfallanlage“ umfasst Zementwerke, Sortieranlagen, Kompostieranlagen, Vergärungsanlagen, Zerlegungsbetriebe, … grundsätzlich alle Anlagen, in denen jährlich mehr als 100 Tonnen Abfälle behandelt, verwertet, abgelagert oder zwischengelagert werden. R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 7 Verschiebung des Fokus weg von Immissionsschutz, hin zur Ressourcenschonung E‐TVA Art. 1 Zweck Diese Verordnung soll: a. Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie die Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden; b. die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen; c. eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen als Ersatzrohstoffe fördern. R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 8 Gesetzliche Grundlage der «nachhaltigen Nutzung der natürlichen Rohstoffe“ ? USG Art. 1 Zweck 1 Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten. 2 Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen. R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 9 Ausgewählte Beispiele zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Rohstoffen • Biogene Abfälle sind als Dünger stofflich zu verwerten (Art. 14 E‐TVA), • Aus phosphorreichen Abfällen ist Phosphor zurückzugewinnen (Art. 15 E‐TVA) • Ober‐ und Unterboden müssen im Gartenbau oder in der Land‐ oder Waldwirtschaft verwertet werden (Art. 18 E‐TVA) • Aushub ist zu verwerten. Verwertbare Sand‐ oder Kiesanteile sind zurückzugewinnen (Art. 19 E‐TVA) • Mineralische Bauabfälle sind als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen zu verwerten (Art. 20 E‐TVA) • Kunststofffolien sind stofflich zu verwerten (Art 21 E‐TVA) • Der mineralische Anteil von Strassensammlerschlämmen und Strassenwischgut ist abzutrennen und stofflich zu verwerten • Aus Filteraschen von Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen sind Metalle zurückzugewinnen (Art. 33 E‐TVA) R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 10 Ausgewählte Beispiele zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Rohstoffen • Biogene Abfälle sind als Dünger stofflich zu verwerten (Art. 14 E‐TVA), • Aus phosphorreiche Abfälle ist Phosphor zurückzugewinnen (Art. 15 E‐TVA) • Ober‐ und Unterboden muss im Gartenbau oder in der Land‐ oder Waldwirtschaft verwertet werden (Art. 18 E‐TVA) • Aushub ist zu verwerten. Verwertbare Sand‐ oder Kiesanteile sind zurückzugewinnen (Art. 19 E‐TVA) • Mineralische Bauabfälle sind als Rohstoff für die Hestellung von Baustoffen zu verwerten (Art. 20 E‐TVA) • Kunststofffolien sind stofflich zu verwerten (Art 21 E‐TVA) • Der mineralische Anteil von Strassensammlerschlämmen und Strassenwischgut ist abzutrennen und stofflich zu verwerten • Aus Filteraschen von Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen sind Metalle zurückzugewinnen (Art. 33 E‐TVA) R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 11 Ausblendung der Globalisierung • Der Abfallmarkt ist eine Tatsache • Dieser Markt ist global und liberalisiert Die Möglichkeit, Abfälle aus der Schweiz zu exportieren, um damit die schweizer Standards zu umgehen, wird in der E‐TVA komplett ausgeblendet. R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 12 Exporte von ausgewählten Abfällen: Knochen sowie Mehl und Abfall davon (Warencode 0506) Tonnen pro Jahr 60'000'000 50'000'000 40'000'000 30'000'000 20'000'000 10'000'000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 13 Exporte von ausgewählten Abfällen: Kunststoffabfälle (Warencode 3915) 120'000'000 Tonnen pro Jahr 100'000'000 80'000'000 60'000'000 40'000'000 20'000'000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 14 Dynamisierung des technischen Standards: Verweis auf den Stand der Technik E‐TVA Art. 3 Begriffe h. Stand der Technik (neu): der aktuelle Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der: 1. bei vergleichbaren Anlagen oder Tätigkeiten im In‐ oder Ausland erfolgreich erprobt ist oder bei Versuchen erfolgreich eingesetzt wurde und nach den Regeln der Technik auf andere Anlagen oder Tätigkeiten übertragen werden kann; und 2. für einen mittleren und wirtschaftlich gesunden Betrieb der betreffenden Branche wirtschaftlich tragbar ist. 15 Stand der Technik: Reger Gebrauch in E‐TVA • «Stand der Technik» bei der Ausbildung des Personals von Abfallanlagen (Art.8) • «Stand der Technik» bei der Abfallvermeidung (Art.11) • «Stand der Technik» bei der Abfallverwertung In der allgemeinen Verwertungspflicht (Art.12) Für biogene Abfälle (Art. 14) Für phosphorreiche Abfälle (Art. 15) Für Aushubmaterial (Art. 19) Für mineralische Abfälle (Art. 20) Für Kunststofffolien (Art. 21) Für Strassensammlerschlämme und –wischgut (Art. 23) • «Stand der Technik» bei der Errichtung und beim Betrieb von Abfallanlagen ( Art. 27) • Insbesondere bei der Metallrückgewinnung aus Filteraschen (Art. 33 ) oder aus Schlacke (Anhang 3 Ziff.4 ) • «Stand der Technik» bei Messungen (z.B. Art.33, Anhang 3) 16 Stand der Technik: Vorschlag VBSA Art. 3 Begriffe h. Stand der Technik (neu): der aktuelle Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der: 1. bei vergleichbaren Anlagen oder Tätigkeiten im In‐ oder Ausland in industriellem Massstab erfolgreich erprobt ist oder bei Versuchen erfolgreich eingesetzt wurde und nach den Regeln der Technik auf andere Anlagen oder Tätigkeiten übertragen werden kann; und 2. auf dem Markt verfügbar und 3. wirtschaftlich verhältnismässig ist. 17 Erarbeitung des Standes der Technik E‐TVA Art. 47 Vollzugshilfe des BAFU Das BAFU erarbeitet zur Anwendung dieser Verordnung, insbesondere zum Stand der Technik der Abfallentsorgung, eine Vollzugshilfe. Es arbeitet dabei mit den betroffenen Bundesstellen, den Kantonen und den betroffenen Organisationen der Wirtschaft zusammen. Wann wird diese Vollzugshilfe vorliegen? Wer wird sich dabei durchsetzen? Wie oft wird sie revidiert? Ist der Verweis auf den Stand der Technik eine Dynamisierung oder eine institutionalisierte Rechtsunsicherheit? R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 18 Steigerung des Vollzugsaufwands Die Kantone müssen neu • bei der Erarbeitung des Standes der Technik mitwirken • die Umsetzung der Recycling‐gebote » für biogene Abfälle, Oberboden, Plastikfolien, Tiermehl, Aushub….sicherstellen • alle Abfallanlagen kontrollieren, in denen mehr als 100t pro Jahr entsorgt werden, • …und darüber jährlich Bericht erstatten • für die Aus‐ und Weiterbildung von Personal von Abfallanlagen sorgen, • Entsorgungskonzepte für Bauabfälle prüfen. R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 19 Steigerung des Vollzugsaufwands Die Kantone müssen neu • bei der Erarbeitung des Standes der Technik mitwirken • Die Umsetzung der Recycling‐gebote » für biogene Abfälle, Oberboden, Plastikfolien, Tiermehl, Aushub….sicherstellen Werden die Kantone die nötigen Ressourcen bereitstellen? •Wie alle Abfallanlagen kontrollieren, in denen mehr als 100t pro sollen grosse Unterschiede im Vollzug vermieden werden? Jahr entsorgt werden, Es besteht die Gefahr eines interkantonalen Öko‐Dumpings! • …und darüber jährlich Bericht erstatten • für die Aus‐ und Weiterbildung von Personal von Abfallanlagen sorgen, • Entsorgungskonzepte für Bauabfälle prüfen. … R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit R. Quartier/ Die TVA‐Revision aus Sicht des VBSA/ Schweizer Sonderabfalltag 2015, Spreitenbach 21
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