Donnerstag, 25. Juni 2015 20.00 Uhr Hotel Bären, Lachen

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GEMEINDE LACHEN SZ
LA CH E N B E W E G T
Ausserordentliche
Gemeinde­­versammlung
2015
Donnerstag, 25. Juni 2015
20.00 Uhr
Hotel Bären, Lachen
Gutenberg Druck AG, Lachen
Inhaltsverzeichnis
Seite
Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung
1
Berichte und Anträge des Gemeinderates
an die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2015
2
Traktandum 1
Wahl der Stimmenzählerinnen / Stimmenzähler
2
Traktandum 2
Gesuch von Martin Matthäus Aicher
um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
3
Traktandum 3
Gesuch von Anastasia Chernysheva
um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
4
Traktandum 4
Gesuch von Martin Friedrich Schreiber und Csilla Schreiber-Orosz
um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
5
Traktandum 5
Genehmigung eines Nachkredits von CHF 150 000.00
zulasten der Investitionsrechnung 2015
6
Bericht der Rechnungsprüfungskommission
an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 5)
7
Traktandum 6
Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 1 985 000.00
für die Aussensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen
8
Traktandum 7
Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 465 000.00
für die Innensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen
13
Bericht der Rechnungsprüfungskommission
an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 6 und 7)
17
Traktandum 8
Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer
18
Bericht der Rechnungsprüfungskommission
an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 8)
19
1
Einladung zur Gemeindeversammlung
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen am
Donnerstag, 25. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Hotel Bären, Lachen,
zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein.
Zur Behandlung gelangen die nachstehenden Traktanden:
Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
1. Wahl der Stimmenzählerinnen / Stimmenzähler
2. Gesuch von Martin Matthäus Aicher um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
von Lachen
3. Gesuch von Anastasia Chernysheva um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
von Lachen
4. Gesuch von Martin Friedrich Schreiber und Csilla Schreiber-Orosz um Erteilung
des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
5. Genehmigung eines Nachkredits von CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015
Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:
6. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 1 985 000.00
für die Aussensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen
7. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 465 000.00
für die Innensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen
8. Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer
Am 18. Oktober 2015 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen
findet die Urnenabstimmung über die Sachgeschäfte Ziffern 6–8 statt.
Die Berichte und Anträge zu den vorstehenden Traktanden werden den Stimmberechtigten im Druck zugestellt. Sie liegen überdies auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht
öffentlich auf.
Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. Zum
Informa­tionsaustausch und zur Kontaktpflege laden wir Sie gerne zum gemeinsamen
Apéro nach der Versammlung ein.
Gemeinderat Lachen
2
Berichte und Anträge des Gemeinderates
an die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2015
Traktandum 1
Wahl der Stimmenzählerinnen / Stimmenzähler
3
Traktandum 2
Gesuch von
Martin Matthäus Aicher
um Erteilung des
Gemeindebürgerrechtes
von Lachen
Martin Matthäus Aicher
Seestrasse 2
8853 Lachen
Geburtsdatum:
Geboren in:
Wohnhaft in Lachen:
28. November 1970
Spaichingen, Baden-Württemberg, Deutschland
seit 26. September 2009
in der Schweiz seit 1. September 1999
Zivilstand:ledig
Eltern:
Marzell Aicher und Gerda Agathe Aicher
Nationalität:Deutschland
Ausbildung: Grundschule in der Heimat
Mittelstufe, Zeppelin Gewerbeschule in Konstanz, Deutschland
Fachgymnasium, Steinbeis Gewerbeschule in Tuttlingen, Deutschland
Chirurgiemechaniker, Steinbeis Gewerbeschule und Landesinnung in Tuttlingen, Deutschland
Dipl. Ing (FH) Medizintechniker, Fachhochschule in Ulm, Deutschland
Master of Science Medical Engineering, Technische Universität in München, Deutschland
Master Thesis in Medical Engineering, ETH Zürich
Heutige berufliche Tätigkeit:
Hobbys:
Leumund:
Dipl. Ingenieur ETH in der Funktion als Projektleiter bei der
SWAN Analytische Instrumente AG, Hinwil
Segeln, Radfahren, Langlauf, Wandern, Fitnesscenter, Fotographie, Bibelstunde
Über den Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt.
Publikation:
Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. 5
vom 30. Januar 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen
keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen.
Einbürgerungskommission:
Die Anhörung hat am 9. Februar 2015 stattgefunden.
Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt.
ANTRAG:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
1.Martin Matthäus Aicher, geb. 28. November 1970, ledig, von Deutschland, wohnhaft in Lachen SZ, Seestrasse 2, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen
aufgenommen.
2.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 3
Gesuch von
Anastasia Chernysheva
um Erteilung des
Gemeindebürgerrechtes
von Lachen
Anastasia Chernysheva
Seidenstrasse 4
8853 Lachen
Geburtsdatum:
Geboren in:
Lachen SZ
Wohnhaft in Lachen:
seit Geburt
5. März 2002
Zivilstand:ledig
Eltern:
Oleg Chernyshev Vladimirovich und Tatyana Chernysheva Viktorovna
Nationalität:Russland
Ausbildung:
Heutige berufliche Tätigkeit:
Hobbys:
Leumund:
Primarschule in Lachen SZ
Schülerin an der Sek 1 March, Lachen SZ
Ballett, Theater spielen, Lesen, Reisen, Fotografieren
Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt.
Publikation:
Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. 5
vom 30. Januar 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen
keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen.
Einbürgerungskommission:
Die Anhörung hat am 9. Februar 2015 stattgefunden.
Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt.
ANTRAG:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
1.Anastasia Chernysheva, geb. 5. März 2002, ledig, von Russland, wohnhaft in
Lachen SZ, Seidenstrasse 4, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen.
2.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
5
Traktandum 4
Gesuch von
Martin Friedrich Schreiber
und Csilla Schreiber-Orosz
um Erteilung des
Gemeindebürgerrechtes
von Lachen
Martin Friedrich Schreiber
und Csilla Schreiber-Orosz
Alpenblickstrasse 8
8853 Lachen
Martin Friedrich Schreiber
Geburtsdatum:
Geboren in:
Wohnhaft in Lachen:
26. Mai 1976
24. Februar 1978
Würzburg, Bayern, Deutschland
Subotica, Serbien
seit 1. Dezember 2008
in der Schweiz seit 2. August 2002
seit 25. August 2008
in der Schweiz seit 23. Oktober 2007
Zivilstand:verheiratet
Eltern:
Csilla Schreiber-Orosz
Fritz Gerhard Schreiber und Sabine Schreiber
Nationalität:Deutschland
verheiratet
István Orosz und Rozalija Boni
Deutschland
Ausbildung: Grundschule und Gymnasium in der Heimat;
Betriebswirtschaft u. OV an der Fachhoch-
schule Heilbronn, Deutschland; Software
Engineering an der Fachhochschule Luzern
Grundschule, Gymnasium und Bankausbildung in der Heimat; Betriebswirtschaft
an der Fachhochschule Heilbronn,
Deutschland; Master of Finance an der
Texas A & M University, Texas, USA
Heutige berufliche Tätigkeit:
Leiter Vertrieb bei der CIDEON Schweiz AG, Basel Underwriter bei der Swiss Re, Zürich
Hobbys:
Bergsteigen, Skifahren, Organisation von Gruppenreisen im In- / Ausland
Singen im Kirchenchor, Skifahren, Wandern,
Reisen
Leumund:
Über den Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. Über die Gesuchstellerin ist nichts
Nachteiliges bekannt.
Publikation:
Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amts-
blatt des Kantons Schwyz Nr. 13 vom 27. März 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen.
Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. 13 vom
27. März 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen
Frist sind beim Gemeinderat Lachen keine
Einwände oder Bemerkungen eingegangen.
Einbürgerungskommission: Die Anhörung hat am 13. April 2015 stattge-
funden. Es sind alle erforderlichen Voraus-
setzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt.
ANTRAG:
Die Anhörung hat am 13. April 2015 stattgefunden. Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt.
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
1.Martin Friedrich Schreiber, geb. 26. Mai 1976, und dessen Ehefrau Csilla
Schreiber-Orosz, geb. 24. Februar 1978, beide von Deutschland und wohnhaft
in Lachen SZ, Alpenblickstrasse 8, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde
Lachen aufgenommen.
2.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 5
Genehmigung eines Nachkredits von CHF 150 000.00
zulasten der Investitionsrechnung 2015
Gemäss § 36 des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes für
die Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 (FHG-BG,
SRSZ 153.100) ist durch die Gemeindeversammlung ein
Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit
fehlt oder dieser für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vorschrift unterbreitet der
Gemeinderat folgenden Nachkredit zulasten der Investi­
tionsrechnung 2015:
Konto-Nr.
246
503.30
Kontobezeichnung
Voraussichtlicher
Aufwand
2015
in CHF
Bewilligter
Voranschlag
2015
in CHF
Erforderlicher
Nachkredit
2015
in CHF
150 000
0
150 000
Begründung
Schulhausanlage Seefeld,
Seestrasse 36/38
Planung Schulhauserweiterung Seefeld
ANTRAG:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Der vorstehend erwähnte Nachkredit im Betrag von
CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015
wird genehmigt.
Infolge des absehbaren
Weiterverbleibs der Sek 1
March in Lachen müssen
der Schulpavillon und das
36er-Schulhaus abgebrochen
werden und aus diesem
Grund muss das Schulhaus
Seefeld zusätzlich erweitert
werden.
7
Bericht der Rechnungsprüfungskommission
an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen
(Traktandum 5)
Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, nach Prüfen
der Detailunterlagen, der Gemeindeversammlung einstimmig:
Die Rechnungsprüfungskommission
1.Wir erachten es als sinnvoll, die Schulraumplanung so
rasch als möglich zu starten.
Luzi Schnidrig, Präsident
Gisela Hauser, Aktuarin
Jocelyne Burnens
Thomas Held
2.Dem Planungsnachtragskredit Schulhaus Seefeld Lachen über CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015 zuzustimmen.
Lachen, 20. Mai 2015
8
Traktandum 6
Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit
von CHF 1 985 000.00 für die Aussensanierung des
Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen
Ausgangslage
Das unmittelbar neben der Lachner Pfarrkirche stehende
Gebäude wurde in den Jahren 1838 bis 1840 als erste offizielle Gemeindeschule erbaut. Nach mehreren Nutzungsänderungen dient die zentral gelegene Liegenschaft heute als
Verwaltungsgebäude der Gemeinde Lachen. Das Objekt ist
unter der Nummer 17.011 im kantonalen Inventar der
geschützten Bauten und Objekte (KIGBO) eingetragen und
wird als klassisches Vorzeigeobjekt von lokaler Bedeutung
aus dem 19. Jahrhundert taxiert.
In den 1960er- und 1970er-Jahren wurde der ursprüngliche
Charakter der proportional eingeteilten Fassadenansichten
durch verschiedene Eingriffe grösstenteils zerstört. Denkmalpflegerische Aspekte wurden dabei ausser Acht gelassen. Unter anderem wurden die Fenstereinfassungen inklusive die dazugehörenden Gesimsverdachungen entfernt.
Der geschosshohe Sockelbereich im Erdgeschoss mit der
markanten Putzquadereinteilung wurde stark vereinfacht
und verkleinert. Das umlaufende prägnante Kranzgesims
des Vordaches wurde durch eine einfache Holzschalung
ersetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die Fenster
im Erdgeschoss aus Sicherheitsgründen vergittert und mit
Rollläden ausgerüstet.
Die verwitterten Fensterläden aus Holz mussten 2010
demontiert und entsorgt werden. Eine Neuausstattung mit
Fensterläden wurde zu diesem Zeitpunkt aus verschiedenen
Gründen nicht mehr in Betracht gezogen. Die über 50 Jahre
alten Holzfenster mit Doppelverglasung sind undicht und
erfüllen die notwendigen Kriterien bezüglich Dichtigkeit,
Wärme- und Schallschutz nicht mehr. Dies gilt auch für das
Dach. Auf Grund des fehlenden Unterdaches drang in den
letzten Jahren wiederholt Wasser ein. Zudem sind die alten
Biberschwanzziegel infolge intensiver Wettereinflüsse mit
den Jahren brüchig geworden. Der bestehende Verputz
weist Risse auf und bröckelt von der Fassade ab.
Eine im Jahr 2002 geplante Aussen- und Innensanierung
haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt.
Heute, 13 Jahre später, wird das Gebäude Alter Schulhausplatz 1 vermehrt als «Schandfleck» im Dorfkern von Lachen
empfunden. Auf Grund des sehr schlechten Zustandes der
gesamten Gebäudehülle hat der Gemeinderat entschieden,
die dringend notwendigen Sanierungsmassnahmen nicht
mehr länger aufzuschieben. Dabei sollen die denkmalpflegerischen Aspekte und Auflagen berücksichtigt werden.
Projektbeschrieb
Der beschriebene Zustand des Gebäudes erfordert nunmehr eine umfassende und gesamtheitliche Sanierung. In
Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege ist ein
historisch abgestütztes Sanierungskonzept ausgearbeitet
worden. Dabei wird bei den technisch notwendigen Massnahmen die grösstmögliche Rücksicht auf den ursprünglichen historischen Zustand genommen. Die Projektierung
basiert auf den zur Verfügung stehenden Planunterlagen aus
dem Jahr 1909. Der zu einem späteren Zeitpunkt abgeänderte Eingangsbereich – ursprünglich mit einem eingefassten Türportal ausgestattet – wurde in den 50er-Jahren mit
einem eingeschobenen und tiefer angesetzten Betonvordach versehen. Mit der Renovation soll auch der Eingangsbereich dem Originalzustand näher gebracht werden. Das
Vordach wird abgebrochen. Der Sturzbereich der Portaleinfassung wird um ca. 35 cm höher auf die ehemalige Höhe
gesetzt. Dadurch wird der Lichteinfall in den Innenbereich
der Eingangshalle verbessert.
Mit einer Aussenrampe ab dem Alten Schulhausplatz wird
ein hindernisfreier und behindertengerechter Zugang
geschaffen. Ab dem Kirchplatz wird der Höhenunterschied
von rund 75 cm zum Gebäudeinnern mit einer Aussentreppe
überbrückt.
Mit einer neuen automatischen Türe und der erwähnten
Aussenrampe wird ein hindernisfreier und behindertengerechter Zugang zu den Schaltern im Erdgeschoss realisiert.
Die vorgesehenen Massnahmen sind benutzerfreundlich,
und für Anlieferungen ergibt sich eine deutliche Verbesserung.
An den Fassadenflächen werden die zahlreich vorhandenen
Schäden, d.h. Risse und Abplatzungen, umfassend saniert,
und es wird ein neuer Verputz aufgebracht. Im Erdgeschoss
erhält der geschosshohe Sockelverputz eine profilierte
Struktur gemäss historischen Ansichten. Für den Schutz vor
Witterungs- und sonstigen Einflüssen werden die Fassaden
mit den dazu benötigten Anstrichen versehen.
Die alten Holzfenster mit Doppelverglasung werden durch
neue Fensterelemente aus Holz ersetzt, welche dem heutigen wärme- und schalltechnischen Standard entsprechen
und somit zu Einsparungen beim aktuellen Energieverbrauch
verhelfen. Im Erdgeschoss sind alle Fenster zusätzlich als
einbruchshemmende Konstruktion vorgesehen, da die
bestehenden Fenstergitter demontiert und nicht mehr eingesetzt werden.
Die in den 1960er-Jahren entfernten Fenstereinfassungen
werden wie ursprünglich vorhanden mit profilierten Gewänden und im 1. und 2. Obergeschoss mit einer zusätzlichen
Verdachung aus Bollinger Sandstein rekonstruiert. Die alten
Lamellenstoren werden entfernt und durch Fensterläden aus
Holz ersetzt. Als zusätzliche Beschattung sind im Innenbereich gut bedienbare Fenster-Rollos vorgesehen.
Auf der Nordseite sind zum Teil Rundbogenfenster vorhanden. Bei diesen Fenstern wird der vorhandene Naturstein
wieder sichtbar gemacht, und die schadhaften Stellen werden bei Bedarf aufmodelliert.
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10
11
Der bestehende Dachaufbau inklusive Rinnen wird bis auf
den sehr gut erhaltenen Dachstuhl mit der ursprünglichen
Sparrenlage abgebrochen und durch einen neuen zeitge­
mäs­sen Aufbau mittels Dachschalung, einer wasserdichten
Abdecklage sowie einer Konter- und Ziegellattung ersetzt.
Bei Bedarf ist als Option eine Wärmedämmung geplant. Die
Eindeckung erfolgt mit Biberschwanzziegeln. Die Dachkonstruktion wird somit insgesamt dem gleichen Gesamtbild
wie bis anhin entsprechen.
Den Untersichten des Vordachs, die zugleich den Abschluss
der Fassade und den Übergang zum Walm- / Schrägdach
bilden, wird ein spezielles Augenmerk gewidmet. Anstelle
der bestehenden geraden Untersichtschalung aus Holz wird
ein stilvolles Kranzgesims angebracht. Die zweiseitig verschieden gewölbten Elemente werden nach historischen
Planvorlagen nachgebaut.
Es ist ein erklärtes Ziel des Gemeinderates, dass das markante Gebäude aus dem 19. Jahrhundert, an zentraler und
attraktiver Lage und in unmittelbarer Nähe der Pfarrkirche
und Seeanlagen gelegen, wieder seiner ursprünglichen
Bedeutung in der Gemeinde Lachen gerecht wird.
Kostenvoranschlag
BKP-Nr.
Arbeitsgattung/en
(Kosten jeweils zusammengefasst)
1
Vorbereitungsarbeiten
(Bestandesaufnahmen, Vorbereitung Sachgeschäft)
2
4
Kostenvoranschlag
CHF
30 000.00
Baukosten nach BKP 2
(Sanierungs- und Umbauarbeiten inklusive Zusatzarbeiten)
1 792 000.00
Umgebungsarbeiten
(Zugang mit Aussenrampe und Treppe, Anpassungen entlang Gebäude, Anschlüsse Vorplatz)
87 000.00
5
Baunebenkosten
31 000.00
6
Reserve / Unvorhergesehenes / Aufrundung
45 000.00
Total Baukosten für Aussensanierung Alter Schulhausplatz 1
1 985 000.00
Das Gebäude «Alter Schulhausplatz 1» ist im kantonalen Inventar geschützter Bauten und Objekte mit der Nummer 17.011 aufgeführt. Es kann deshalb mit einer Subvention durch den Kanton Schwyz im Betrag von ca.
CHF 243 000.00 gerechnet werden (18% der Baukosten
von ca. CHF 1 350 000.00 für die historische Rekonstruk­
tion).
Investitions- und Folgekostenberechnung (in CHF)
Investitionskosten
2016
Fassaden- und Dachsanierung
1 985 000
Total Investitionen (brutto)
1 985 000
Folgekostenrechnung Laufende Rechnung
2016
2017
2018
2019
2020
–
27 393
25 202
23 185
21 331
8% Abschreibung auf Buchwert Ende Jahr
158 800
146 096
134 408
123 656
113 763
Total Folgekosten
158 800
173 489
159 610
146 841
135 094
1 826 200
1 680 104
1 545 696
1 422 040
1 308 277
1.5% interne Verzinsung
(Verrechnung jeweils per Ende Jahr)
Buchwert per 31.12. (nach Amortisation)
12
Terminplan
ANTRAG:
Für die Aussensanierung des Gemeindehauses sind nachfolgende Grobtermine vorgesehen:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
∙ Behandlung des Sachgeschäfts an Gemeinde­
versammlung
25. Juni 2015
∙ Gemeindeabstimmung über das Sachgeschäft
18. Oktober 2015
∙ Baubewilligungs- und Submissionsverfahren
November 2015 – Februar 2016
1.Dem vorliegenden Projekt für die Aussensanierung des
Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen,
wird zugestimmt.
2.Für die Realisierung dieses Projekts wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 1 985 000.00 (Stand Zürcher
Baukostenindex 102.3 Punkte per April 2014, Basis
2010) bewilligt.
3.Der Verpflichtungskredit wird der Investitionsrechnung
und die Amortisation und Verzinsung werden der ordent∙
Baubeginn lichen Verwaltungsrechnung belastet.
März 2016
4.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er
∙
Fertigstellung hat den Baubeginn festzulegen und die Arbeiten zu verJuli 2016
geben.
Finanzierung
Das bestehende Gebäude «Alter Schulhausplatz 1» ist in der
Buchhaltung der Gemeinde Lachen vollständig abgeschrieben.
Mit der geplanten Aussensanierung der gesamten Gebäudehülle werden die dringend notwendigen Instandstellungsund somit Werterhaltungsmassnahmen umgesetzt. Gleichzeitig soll der ursprüngliche Zustand soweit wie möglich
wieder hergestellt werden. Unter Berücksichtigung der Auflagen der kantonalen Denkmalpflege wird im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien die Instandstellung
nach historischem Vorbild mit einem Beitrag unterstützt.
Der voraussichtliche Kantonsbeitrag beträgt dabei ca.
CHF  240 000.00.
Empfehlung des Gemeinderates
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern, dem vorliegenden Projekt für die Aussensanierung des Gemeindehauses zuzustimmen. Mit den geplanten Renovationsarbeiten wird die dringend notwendige
Sanierung der gesamten Gebäudehülle, d.h. der Fassaden
und Bedachung, realisiert. Gleichzeitig soll das markante
Gebäude unter Miteinbezug der denkmalpflegerischen
Aspekte den ursprünglichen Glanz aus dem 19. Jahrhundert
wieder aufleben lassen. Im Weiteren wird mit der geplanten
Aussenrampe ein hindernisfreier und behindertengerechter
Zugang zu den Schaltern im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung geschaffen.
Zusammen mit der beantragten Innenrenovation erhält die
Gemeinde Lachen ein zeitgemässes Verwaltungsgebäude,
das auch in naher Zukunft den erforderlichen Ansprüchen
von heute genügt.
13
Zielsetzung
Traktandum 7
Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit
von CHF 465 000.00 für die Innensanierung des
Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen
Ausgangslage
Das «Alte Schulhaus» hat eine wechselvolle Nutzung hinter
sich. Es diente ursprünglich als Gemeindeschule, später als
Gewerbeschule und Kaufmännische Berufsschule. Ab 1993
wurde das Gebäude nach und nach zum Verwaltungszentrum der Gemeinde Lachen.
Zunächst wurden im Erdgeschoss Büros für das Kassierund Steueramt eingebaut. Seit 1994 sind im ersten Obergeschoss die Bau- und Liegenschaftenverwaltung und im
zweiten Obergeschoss das Sozialamt untergebracht. Ende
2003 folgten die Gemeindekanzlei und das Einwohneramt.
In den letzten Jahren wurden im Gebäudeinnern immer wieder kleinere Umbauarbeiten vorgenommen. Das Treppenhaus und die Toiletten, die inzwischen veraltet sind, blieben
davon ausgenommen.
In absehbarer Zeit ist ein Umzug der Gemeindeverwaltung
weg vom heutigen, zentral gelegenen Standort nicht vorgesehen. Da eine Aussensanierung dringend ansteht, soll die
Gelegenheit benutzt werden, auch im Gebäudeinnern notwendige Sanierungen vorzunehmen.
Gleichzeitig soll durch Umdispositionen und neue Schalter
der Kundenservice optimiert werden. Die wichtigste Änderung dabei ist die Verlegung des Einwohneramts vom zweiten Obergeschoss ins Erdgeschoss. Eine Erhebung der
Kundenfrequenzen hat ergeben, dass das Einwohneramt
mit deutlichem Abstand am meisten Kundinnen und Kunden
der Gemeindeverwaltung aufweist.
Kundenfrequenzen der Gemeindeverwaltung
Durchschnittliche
Kundenfrequenz
pro Jahr
Total Kundenfrequenzen vom
6. Februar
bis 6. März
2015 (19 Arbeitstage)
Durchschnittliche
Kundenfrequenz
pro Tag
Einwohneramt
579
30.5
6948
Steueramt
253
13.3
3036
Sozialamt
210
11.1
2520
Liegenschaftenverwaltung
53
2.8
636
AHV-Zweigstelle
51
2.7
612
Bauamt
45
2.4
540
Abteilung /
Schalter
Mit diesem Projekt werden folgende Ziele angestrebt:
∙ Verbesserung des Kundenservices, indem möglichst viel
Schalterverkehr im Erdgeschoss erledigt werden kann
(kurzer und barrierefreier Zugang zu den Schaltern). Gehbehinderten Kundinnen und Kunden steht nach wie vor
die Möglichkeit offen, das Anliegen von zu Hause aus zu
erledigen (der / die zuständige Mitarbeitende kommt zu
der Kundin oder zum Kunden) oder den Kundenschalter
im Erdgeschoss zu benützen;
∙ Zusammenlegung der Finanzabteilung (Buchhaltung und
Steueramt) in ein Büro und dadurch Optimierung der
internen Kommunikation;
∙ Anpassung der WC-Anlagen an die heutigen Bedürfnisse;
∙ Werterhaltung des Gebäudes.
Projektbeschrieb
Die geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten sind in drei
Hauptbereiche aufgeteilt:
1.Für die Verbesserung des Kundenservices wird bei der
Eingangshalle, auf der Seite des heutigen Kassieramtes,
ein Direktschalter in die Trennwand eingebaut. Zusätzlich
ist der Einbau eines Diskretschalters vorgesehen. Beim
heutigen Steueramt erfolgt der Einbau einer zusätzlichen
Türe, die den direkten Zugang zu den beiden Büroräumen
ermöglicht. Diese Büroräume werden zukünftig zusammen mit dem Kassieramt benützt.
2.Die über 40-jährigen WC-Anlagen inklusive den alten Installationen mit teilweise sichtbaren Gussleitungen werden
in allen fünf Nasszellen komplett erneuert. Die bestehenden aufgesetzten Schwellenübergänge bei den Türen
werden abgespitzt.
3.Abschliessend wird das Treppenhaus saniert. Die bestehenden Kunststeinbeläge werden nach einer gründlichen
Reinigung mittels Abschleifen aufpoliert und mit einer
Schutzschicht imprägniert. Ab dem Erdgeschoss bis in
das 2. Obergeschoss werden die mit einem PVC-Belag
versehenen Treppentritte mit einem neuen Nutzbelag aus
Linoleum oder ähnlich belegt und neu verkleidet. Zusätzlich sind diverse notwendige Malerarbeiten geplant. Als
Option ist der Ersatz des Geländers vorgesehen.
Die Arbeiten im Innenbereich können nicht alle gleichzeitig
erledigt werden. Dies, um Störungen des ordentlichen
Betriebs der Gemeindeverwaltung auf ein Minimum zu
re­duzieren. Die Ausführung ist analog den drei Hauptbereichen in einzelnen Arbeitsetappen vorgesehen. Unter anderem werden diese auch mit der geplanten Umstrukturierung
von einzelnen Abteilungen abgestimmt. Diese Umstrukturierung ist auf Grund der festgestellten Bedürfnisse wie folgt
vorgesehen:
14
∙Im Erdgeschoss wird die Buchhaltung in den Bürobereich
neben dem heutigen Steueramt integriert.
∙
Das sich heute im 2. Obergeschoss befindende Einwohneramt übernimmt nach den erfolgten Umbauarbeiten im
Erdgeschoss den Bürobereich der heutigen Buchhaltung.
Das Besprechungszimmer im Erdgeschoss bleibt bestehen.
∙
Die Kanzlei (heute im 2. OG) und die Personalleitung
(heute im 3. Obergeschoss) beziehen neu die zwei Büroräume der Abteilung Liegenschaften im 1. Obergeschoss.
∙Die Abteilung Liegenschaften disloziert in das 2. Obergeschoss und übernimmt die Büroräume des Einwohneramtes und der Kanzlei.
Von der Umstrukturierung ausgenommen sind die Abteilungen Bau und Umwelt im 1. Obergeschoss und Sozialwesen
mit AHV-Zweigstelle im 2. Obergeschoss sowie das Büro
des Zweckverbands Abfallentsorgung March (ZAM) im
3. Obergeschoss.
Terminplan
Für die Innensanierung des Gemeindehauses sind nach­
folgende Grobtermine vorgesehen:
∙ Behandlung des Sachgeschäfts an Gemeindeversammlung
25. Juni 2015
∙ Gemeindeabstimmung über das Sachgeschäft
18. Oktober 2015
∙ Baubewilligungs- und Submissionsverfahren
November 2015 – Februar 2016
∙ Baubeginn
März 2016
∙ Fertigstellung
Juli 2016
15
16
Kostenvoranschlag
BKP-Nr.
Arbeitsgattung/en
(Kosten jeweils zusammengefasst)
1
Vorbereitungsarbeiten
(Bestandesaufnahmen, Vorbereitung Sachgeschäft usw.)
2
Kostenvoranschlag
CHF
25 000.00
Baukosten nach BKP 2
(Sanierungs- und Umbauarbeiten inklusive Zusatzarbeiten)
345 000.00
5
Baunebenkosten
13 000.00
6
Reserve / Unvorhergesehenes / Aufrundung
10 000.00
9
Ausstattung
(Ergänzung / Erneuerung Büromöbel und Beleuchtung)
72 000.00
Total Baukosten für Innensanierung Alter Schulhausplatz 1
465 000.00
Investitions- und Folgekostenberechnung (in CHF)
Investitionskosten
2016
Teilumbau und Sanierungsarbeiten Innenbereich
465 000
Total Investitionen (brutto)
465 000
Folgekostenrechnung Laufende Rechnung
2016
2017
2018
2019
2020
–
6 417
5 904
5 431
4 997
8% Abschreibung auf Buchwert Ende Jahr
37 200
34 224
31 486
28 967
26 650
Total Folgekosten
37 200
40 641
37 390
34 398
31 647
427 800
393 576
362 090
333 123
306 473
1.5% interne Verzinsung
(Verrechnung jeweils per Ende Jahr)
Buchwert per 31.12. (nach Amortisation)
Finanzierung
ANTRAG:
Das bestehende Gebäude Alter Schulhausplatz 1 ist in der
Buchhaltung der Gemeinde Lachen vollständig abgeschrieben.
Mit der geplanten Innensanierung werden die Infrastrukturen
verbessert und gleichzeitig die dringend notwendigen Instandstellungs- und somit Werterhaltungsmassnahmen umgesetzt.
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Empfehlung des Gemeinderates
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern, dem vorliegenden Projekt für die Innensanie­
rung des Gemeindehauses zuzustimmen. Der Innenbereich
des Gebäudes wird mit diesem Sachgeschäft deutlich aufgewertet. Einerseits werden notwendige Sanierungsarbeiten
(Toiletten und Treppenhaus) vorgenommen und anderseits
kann der Kundenservice dank den internen Umdispositionen
wesentlich verbessert werden.
Mit der gleichzeitig vorgesehenen Aussenrenovation erhält
die Gemeinde Lachen ein zeitgemässes Verwaltungsgebäude, das auch künftigen Ansprüchen entspricht.
1.Dem vorliegenden Projekt für die Innensanierung des
Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen,
wird zugestimmt.
2.Für die Realisierung dieses Projekts wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 465 000.00 (Stand Zürcher
Baukostenindex 102.3 Punkte per April 2014, Basis
2010) bewilligt.
3.Der Verpflichtungskredit wird der Investitionsrechnung
und die Amortisation und Verzinsung werden der ordentlichen Verwaltungsrechnung belastet.
4.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er hat
den Baubeginn festzulegen und die Arbeiten zu vergeben.
17
Bericht der Rechnungsprüfungskommission
an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen
(Traktandum 6 und 7)
Die Rechnungsprüfungskommission anerkennt, dass die
Innen- und Aussensanierung Alter Schulhausplatz 1, Lachen,
notwendig ist. Die Rechnungsprüfungskommission hat die
Sachgeschäfte zur Sanierung in formeller und materieller
Hinsicht geprüft. Die Folgekosten der Projekte sind korrekt
und transparent ausgewiesen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt die Geschäfte zur Annahme.
Die Rechnungsprüfungskommission
Luzi Schnidrig, Präsident
Gisela Hauser, Aktuarin
Jocelyne Burnens
Thomas Held
Lachen, 20. Mai 2015
18
Traktandum 8
Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer
Im Kanton Schwyz regelt das Gesetz über das Halten von
Hunden vom 23. Juni 1983 (HuG, SRSZ 546.100) die Hundehaltung und die Hundesteuer. Die Hundesteuer wird dabei
in den §§ 5 bis 8 festgelegt. Nach § 5 Abs. 1 HuG hat der
Halter seiner Wohngemeinde für jeden im Kanton Schwyz
gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund die Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer beträgt gemäss § 5
Abs. 2 HuG CHF 20.00 für einen Nutzhund und CHF 50.00
für einen andern Hund pro Jahr. Bei anderen Hunden gilt
zudem, dass für jeden weiteren Hund pro Haushalt die
­Steuer je CHF 100.00 mehr als die Grundsteuer beträgt. Bei
mehreren Hunden kommt somit ein progressiver Tarif zur
Anwendung. Diese Ansätze gelten in der Gemeinde Lachen
seit vielen Jahren.
Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, die Hundesteuer
(Grundsteuer) für Nutzhunde auf CHF 40.00 und für an­
dere Hunde auf CHF 100.00 pro Jahr zu erhöhen. Bei den
«anderen Hunden» beträgt der Tarif aufgrund des kantonalen Hundegesetzes CHF 200.00 für jeden zusätzlichen
Hund. Die jährlichen Einnahmen für die Gemeinde Lachen
können damit von derzeit ca. CHF 16 000.00 auf ungefähr
CHF 28 500.00 gesteigert werden.
Empfehlung des Gemeinderates
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern, der beantragten Erhöhung der Hundesteuer
zuzustimmen. Der Deckungsgrad des von den Hunden
verursachten Aufwandes kann damit deutlich verbessert
­
werden.
Nach § 5 Abs. 3 HuG können die Stimmberechtigten der
Gemeinde die Hundesteuer auf höchstens CHF 40.00 für
Nutzhunde und auf höchstens CHF 100.00 für andere
Hunde erhöhen.
Die Gemeinde Lachen unterhält für die Entsorgung des Hundekots rund 45 Robidogs. Diese werden wöchentlich geleert
und mit neuen Hundekotbeuteln versehen. Die Kosten für
den Unterhalt der Robidogs und die Entsorgung des Kots
haben sich im Jahr 2014 auf total ca. CHF 41 000.00 belaufen. Dazu kommen noch die Kosten für die Administration
der Hundekontrolle (An- und Abmeldungen, Vollständigkeitskontrolle, Rechnungsstellung, usw).
In der Gemeinde Lachen sind rund 230 Hunde registriert.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen pro Jahr ca.
CHF 16 000.00, womit der Aufwand lediglich mit knapp
40% gedeckt ist.
ANTRAG:
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
1.Die Hundesteuer (Grundsteuer) wird für Nutzhunde von
CHF 20.00 auf CHF 40.00 und für andere Hunde von
CHF 50.00 auf CHF 100.00 pro Jahr erhöht.
2. Die neuen Ansätze treten per 1. Januar 2016 in Kraft.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
19
Bericht der Rechnungsprüfungskommission
an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen
(Traktandum 8)
Die Erhöhung der Hundesteuer wird von der Rechnungs­
prüfungskommission gutgeheissen, nach dem Verursacherprinzip sollen Hundehalter für die entstehenden Kosten aufkommen.
Die Rechnungsprüfungskommission
Luzi Schnidrig, Präsident
Gisela Hauser, Aktuarin
Jocelyne Burnens
Thomas Held
Lachen, 20. Mai 2015
20
NOTIZEN:
Viele nützliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Lachen: www.lachen.ch
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