1 GEMEINDE LACHEN SZ LA CH E N B E W E G T Ausserordentliche Gemeindeversammlung 2015 Donnerstag, 25. Juni 2015 20.00 Uhr Hotel Bären, Lachen Gutenberg Druck AG, Lachen Inhaltsverzeichnis Seite Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung 1 Berichte und Anträge des Gemeinderates an die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2015 2 Traktandum 1 Wahl der Stimmenzählerinnen / Stimmenzähler 2 Traktandum 2 Gesuch von Martin Matthäus Aicher um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen 3 Traktandum 3 Gesuch von Anastasia Chernysheva um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen 4 Traktandum 4 Gesuch von Martin Friedrich Schreiber und Csilla Schreiber-Orosz um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen 5 Traktandum 5 Genehmigung eines Nachkredits von CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015 6 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 5) 7 Traktandum 6 Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 1 985 000.00 für die Aussensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen 8 Traktandum 7 Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 465 000.00 für die Innensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen 13 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 6 und 7) 17 Traktandum 8 Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer 18 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 8) 19 1 Einladung zur Gemeindeversammlung Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen am Donnerstag, 25. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Hotel Bären, Lachen, zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein. Zur Behandlung gelangen die nachstehenden Traktanden: Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen: 1. Wahl der Stimmenzählerinnen / Stimmenzähler 2. Gesuch von Martin Matthäus Aicher um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen 3. Gesuch von Anastasia Chernysheva um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen 4. Gesuch von Martin Friedrich Schreiber und Csilla Schreiber-Orosz um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen 5. Genehmigung eines Nachkredits von CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015 Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen: 6. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 1 985 000.00 für die Aussensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen 7. Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 465 000.00 für die Innensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen 8. Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer Am 18. Oktober 2015 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Urnenabstimmung über die Sachgeschäfte Ziffern 6–8 statt. Die Berichte und Anträge zu den vorstehenden Traktanden werden den Stimmberechtigten im Druck zugestellt. Sie liegen überdies auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht öffentlich auf. Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. Zum Informationsaustausch und zur Kontaktpflege laden wir Sie gerne zum gemeinsamen Apéro nach der Versammlung ein. Gemeinderat Lachen 2 Berichte und Anträge des Gemeinderates an die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2015 Traktandum 1 Wahl der Stimmenzählerinnen / Stimmenzähler 3 Traktandum 2 Gesuch von Martin Matthäus Aicher um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen Martin Matthäus Aicher Seestrasse 2 8853 Lachen Geburtsdatum: Geboren in: Wohnhaft in Lachen: 28. November 1970 Spaichingen, Baden-Württemberg, Deutschland seit 26. September 2009 in der Schweiz seit 1. September 1999 Zivilstand:ledig Eltern: Marzell Aicher und Gerda Agathe Aicher Nationalität:Deutschland Ausbildung: Grundschule in der Heimat Mittelstufe, Zeppelin Gewerbeschule in Konstanz, Deutschland Fachgymnasium, Steinbeis Gewerbeschule in Tuttlingen, Deutschland Chirurgiemechaniker, Steinbeis Gewerbeschule und Landesinnung in Tuttlingen, Deutschland Dipl. Ing (FH) Medizintechniker, Fachhochschule in Ulm, Deutschland Master of Science Medical Engineering, Technische Universität in München, Deutschland Master Thesis in Medical Engineering, ETH Zürich Heutige berufliche Tätigkeit: Hobbys: Leumund: Dipl. Ingenieur ETH in der Funktion als Projektleiter bei der SWAN Analytische Instrumente AG, Hinwil Segeln, Radfahren, Langlauf, Wandern, Fitnesscenter, Fotographie, Bibelstunde Über den Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. Publikation: Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. 5 vom 30. Januar 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen. Einbürgerungskommission: Die Anhörung hat am 9. Februar 2015 stattgefunden. Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt. ANTRAG: Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.Martin Matthäus Aicher, geb. 28. November 1970, ledig, von Deutschland, wohnhaft in Lachen SZ, Seestrasse 2, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen. 2.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 4 Traktandum 3 Gesuch von Anastasia Chernysheva um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen Anastasia Chernysheva Seidenstrasse 4 8853 Lachen Geburtsdatum: Geboren in: Lachen SZ Wohnhaft in Lachen: seit Geburt 5. März 2002 Zivilstand:ledig Eltern: Oleg Chernyshev Vladimirovich und Tatyana Chernysheva Viktorovna Nationalität:Russland Ausbildung: Heutige berufliche Tätigkeit: Hobbys: Leumund: Primarschule in Lachen SZ Schülerin an der Sek 1 March, Lachen SZ Ballett, Theater spielen, Lesen, Reisen, Fotografieren Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. Publikation: Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. 5 vom 30. Januar 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen. Einbürgerungskommission: Die Anhörung hat am 9. Februar 2015 stattgefunden. Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt. ANTRAG: Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.Anastasia Chernysheva, geb. 5. März 2002, ledig, von Russland, wohnhaft in Lachen SZ, Seidenstrasse 4, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen. 2.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 5 Traktandum 4 Gesuch von Martin Friedrich Schreiber und Csilla Schreiber-Orosz um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen Martin Friedrich Schreiber und Csilla Schreiber-Orosz Alpenblickstrasse 8 8853 Lachen Martin Friedrich Schreiber Geburtsdatum: Geboren in: Wohnhaft in Lachen: 26. Mai 1976 24. Februar 1978 Würzburg, Bayern, Deutschland Subotica, Serbien seit 1. Dezember 2008 in der Schweiz seit 2. August 2002 seit 25. August 2008 in der Schweiz seit 23. Oktober 2007 Zivilstand:verheiratet Eltern: Csilla Schreiber-Orosz Fritz Gerhard Schreiber und Sabine Schreiber Nationalität:Deutschland verheiratet István Orosz und Rozalija Boni Deutschland Ausbildung: Grundschule und Gymnasium in der Heimat; Betriebswirtschaft u. OV an der Fachhoch- schule Heilbronn, Deutschland; Software Engineering an der Fachhochschule Luzern Grundschule, Gymnasium und Bankausbildung in der Heimat; Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Heilbronn, Deutschland; Master of Finance an der Texas A & M University, Texas, USA Heutige berufliche Tätigkeit: Leiter Vertrieb bei der CIDEON Schweiz AG, Basel Underwriter bei der Swiss Re, Zürich Hobbys: Bergsteigen, Skifahren, Organisation von Gruppenreisen im In- / Ausland Singen im Kirchenchor, Skifahren, Wandern, Reisen Leumund: Über den Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. Publikation: Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amts- blatt des Kantons Schwyz Nr. 13 vom 27. März 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen. Das Einbürgerungsgesuch wurde im Amtsblatt des Kantons Schwyz Nr. 13 vom 27. März 2015 publiziert. Innert der 20-tägigen Frist sind beim Gemeinderat Lachen keine Einwände oder Bemerkungen eingegangen. Einbürgerungskommission: Die Anhörung hat am 13. April 2015 stattge- funden. Es sind alle erforderlichen Voraus- setzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt. ANTRAG: Die Anhörung hat am 13. April 2015 stattgefunden. Es sind alle erforderlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Lachen erfüllt. Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.Martin Friedrich Schreiber, geb. 26. Mai 1976, und dessen Ehefrau Csilla Schreiber-Orosz, geb. 24. Februar 1978, beide von Deutschland und wohnhaft in Lachen SZ, Alpenblickstrasse 8, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Lachen aufgenommen. 2.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 6 Traktandum 5 Genehmigung eines Nachkredits von CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015 Gemäss § 36 des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 (FHG-BG, SRSZ 153.100) ist durch die Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder dieser für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vorschrift unterbreitet der Gemeinderat folgenden Nachkredit zulasten der Investi tionsrechnung 2015: Konto-Nr. 246 503.30 Kontobezeichnung Voraussichtlicher Aufwand 2015 in CHF Bewilligter Voranschlag 2015 in CHF Erforderlicher Nachkredit 2015 in CHF 150 000 0 150 000 Begründung Schulhausanlage Seefeld, Seestrasse 36/38 Planung Schulhauserweiterung Seefeld ANTRAG: Die Gemeindeversammlung beschliesst: Der vorstehend erwähnte Nachkredit im Betrag von CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015 wird genehmigt. Infolge des absehbaren Weiterverbleibs der Sek 1 March in Lachen müssen der Schulpavillon und das 36er-Schulhaus abgebrochen werden und aus diesem Grund muss das Schulhaus Seefeld zusätzlich erweitert werden. 7 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 5) Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, nach Prüfen der Detailunterlagen, der Gemeindeversammlung einstimmig: Die Rechnungsprüfungskommission 1.Wir erachten es als sinnvoll, die Schulraumplanung so rasch als möglich zu starten. Luzi Schnidrig, Präsident Gisela Hauser, Aktuarin Jocelyne Burnens Thomas Held 2.Dem Planungsnachtragskredit Schulhaus Seefeld Lachen über CHF 150 000.00 zulasten der Investitionsrechnung 2015 zuzustimmen. Lachen, 20. Mai 2015 8 Traktandum 6 Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 1 985 000.00 für die Aussensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen Ausgangslage Das unmittelbar neben der Lachner Pfarrkirche stehende Gebäude wurde in den Jahren 1838 bis 1840 als erste offizielle Gemeindeschule erbaut. Nach mehreren Nutzungsänderungen dient die zentral gelegene Liegenschaft heute als Verwaltungsgebäude der Gemeinde Lachen. Das Objekt ist unter der Nummer 17.011 im kantonalen Inventar der geschützten Bauten und Objekte (KIGBO) eingetragen und wird als klassisches Vorzeigeobjekt von lokaler Bedeutung aus dem 19. Jahrhundert taxiert. In den 1960er- und 1970er-Jahren wurde der ursprüngliche Charakter der proportional eingeteilten Fassadenansichten durch verschiedene Eingriffe grösstenteils zerstört. Denkmalpflegerische Aspekte wurden dabei ausser Acht gelassen. Unter anderem wurden die Fenstereinfassungen inklusive die dazugehörenden Gesimsverdachungen entfernt. Der geschosshohe Sockelbereich im Erdgeschoss mit der markanten Putzquadereinteilung wurde stark vereinfacht und verkleinert. Das umlaufende prägnante Kranzgesims des Vordaches wurde durch eine einfache Holzschalung ersetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die Fenster im Erdgeschoss aus Sicherheitsgründen vergittert und mit Rollläden ausgerüstet. Die verwitterten Fensterläden aus Holz mussten 2010 demontiert und entsorgt werden. Eine Neuausstattung mit Fensterläden wurde zu diesem Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen nicht mehr in Betracht gezogen. Die über 50 Jahre alten Holzfenster mit Doppelverglasung sind undicht und erfüllen die notwendigen Kriterien bezüglich Dichtigkeit, Wärme- und Schallschutz nicht mehr. Dies gilt auch für das Dach. Auf Grund des fehlenden Unterdaches drang in den letzten Jahren wiederholt Wasser ein. Zudem sind die alten Biberschwanzziegel infolge intensiver Wettereinflüsse mit den Jahren brüchig geworden. Der bestehende Verputz weist Risse auf und bröckelt von der Fassade ab. Eine im Jahr 2002 geplante Aussen- und Innensanierung haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt. Heute, 13 Jahre später, wird das Gebäude Alter Schulhausplatz 1 vermehrt als «Schandfleck» im Dorfkern von Lachen empfunden. Auf Grund des sehr schlechten Zustandes der gesamten Gebäudehülle hat der Gemeinderat entschieden, die dringend notwendigen Sanierungsmassnahmen nicht mehr länger aufzuschieben. Dabei sollen die denkmalpflegerischen Aspekte und Auflagen berücksichtigt werden. Projektbeschrieb Der beschriebene Zustand des Gebäudes erfordert nunmehr eine umfassende und gesamtheitliche Sanierung. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege ist ein historisch abgestütztes Sanierungskonzept ausgearbeitet worden. Dabei wird bei den technisch notwendigen Massnahmen die grösstmögliche Rücksicht auf den ursprünglichen historischen Zustand genommen. Die Projektierung basiert auf den zur Verfügung stehenden Planunterlagen aus dem Jahr 1909. Der zu einem späteren Zeitpunkt abgeänderte Eingangsbereich – ursprünglich mit einem eingefassten Türportal ausgestattet – wurde in den 50er-Jahren mit einem eingeschobenen und tiefer angesetzten Betonvordach versehen. Mit der Renovation soll auch der Eingangsbereich dem Originalzustand näher gebracht werden. Das Vordach wird abgebrochen. Der Sturzbereich der Portaleinfassung wird um ca. 35 cm höher auf die ehemalige Höhe gesetzt. Dadurch wird der Lichteinfall in den Innenbereich der Eingangshalle verbessert. Mit einer Aussenrampe ab dem Alten Schulhausplatz wird ein hindernisfreier und behindertengerechter Zugang geschaffen. Ab dem Kirchplatz wird der Höhenunterschied von rund 75 cm zum Gebäudeinnern mit einer Aussentreppe überbrückt. Mit einer neuen automatischen Türe und der erwähnten Aussenrampe wird ein hindernisfreier und behindertengerechter Zugang zu den Schaltern im Erdgeschoss realisiert. Die vorgesehenen Massnahmen sind benutzerfreundlich, und für Anlieferungen ergibt sich eine deutliche Verbesserung. An den Fassadenflächen werden die zahlreich vorhandenen Schäden, d.h. Risse und Abplatzungen, umfassend saniert, und es wird ein neuer Verputz aufgebracht. Im Erdgeschoss erhält der geschosshohe Sockelverputz eine profilierte Struktur gemäss historischen Ansichten. Für den Schutz vor Witterungs- und sonstigen Einflüssen werden die Fassaden mit den dazu benötigten Anstrichen versehen. Die alten Holzfenster mit Doppelverglasung werden durch neue Fensterelemente aus Holz ersetzt, welche dem heutigen wärme- und schalltechnischen Standard entsprechen und somit zu Einsparungen beim aktuellen Energieverbrauch verhelfen. Im Erdgeschoss sind alle Fenster zusätzlich als einbruchshemmende Konstruktion vorgesehen, da die bestehenden Fenstergitter demontiert und nicht mehr eingesetzt werden. Die in den 1960er-Jahren entfernten Fenstereinfassungen werden wie ursprünglich vorhanden mit profilierten Gewänden und im 1. und 2. Obergeschoss mit einer zusätzlichen Verdachung aus Bollinger Sandstein rekonstruiert. Die alten Lamellenstoren werden entfernt und durch Fensterläden aus Holz ersetzt. Als zusätzliche Beschattung sind im Innenbereich gut bedienbare Fenster-Rollos vorgesehen. Auf der Nordseite sind zum Teil Rundbogenfenster vorhanden. Bei diesen Fenstern wird der vorhandene Naturstein wieder sichtbar gemacht, und die schadhaften Stellen werden bei Bedarf aufmodelliert. 9 10 11 Der bestehende Dachaufbau inklusive Rinnen wird bis auf den sehr gut erhaltenen Dachstuhl mit der ursprünglichen Sparrenlage abgebrochen und durch einen neuen zeitge mässen Aufbau mittels Dachschalung, einer wasserdichten Abdecklage sowie einer Konter- und Ziegellattung ersetzt. Bei Bedarf ist als Option eine Wärmedämmung geplant. Die Eindeckung erfolgt mit Biberschwanzziegeln. Die Dachkonstruktion wird somit insgesamt dem gleichen Gesamtbild wie bis anhin entsprechen. Den Untersichten des Vordachs, die zugleich den Abschluss der Fassade und den Übergang zum Walm- / Schrägdach bilden, wird ein spezielles Augenmerk gewidmet. Anstelle der bestehenden geraden Untersichtschalung aus Holz wird ein stilvolles Kranzgesims angebracht. Die zweiseitig verschieden gewölbten Elemente werden nach historischen Planvorlagen nachgebaut. Es ist ein erklärtes Ziel des Gemeinderates, dass das markante Gebäude aus dem 19. Jahrhundert, an zentraler und attraktiver Lage und in unmittelbarer Nähe der Pfarrkirche und Seeanlagen gelegen, wieder seiner ursprünglichen Bedeutung in der Gemeinde Lachen gerecht wird. Kostenvoranschlag BKP-Nr. Arbeitsgattung/en (Kosten jeweils zusammengefasst) 1 Vorbereitungsarbeiten (Bestandesaufnahmen, Vorbereitung Sachgeschäft) 2 4 Kostenvoranschlag CHF 30 000.00 Baukosten nach BKP 2 (Sanierungs- und Umbauarbeiten inklusive Zusatzarbeiten) 1 792 000.00 Umgebungsarbeiten (Zugang mit Aussenrampe und Treppe, Anpassungen entlang Gebäude, Anschlüsse Vorplatz) 87 000.00 5 Baunebenkosten 31 000.00 6 Reserve / Unvorhergesehenes / Aufrundung 45 000.00 Total Baukosten für Aussensanierung Alter Schulhausplatz 1 1 985 000.00 Das Gebäude «Alter Schulhausplatz 1» ist im kantonalen Inventar geschützter Bauten und Objekte mit der Nummer 17.011 aufgeführt. Es kann deshalb mit einer Subvention durch den Kanton Schwyz im Betrag von ca. CHF 243 000.00 gerechnet werden (18% der Baukosten von ca. CHF 1 350 000.00 für die historische Rekonstruk tion). Investitions- und Folgekostenberechnung (in CHF) Investitionskosten 2016 Fassaden- und Dachsanierung 1 985 000 Total Investitionen (brutto) 1 985 000 Folgekostenrechnung Laufende Rechnung 2016 2017 2018 2019 2020 – 27 393 25 202 23 185 21 331 8% Abschreibung auf Buchwert Ende Jahr 158 800 146 096 134 408 123 656 113 763 Total Folgekosten 158 800 173 489 159 610 146 841 135 094 1 826 200 1 680 104 1 545 696 1 422 040 1 308 277 1.5% interne Verzinsung (Verrechnung jeweils per Ende Jahr) Buchwert per 31.12. (nach Amortisation) 12 Terminplan ANTRAG: Für die Aussensanierung des Gemeindehauses sind nachfolgende Grobtermine vorgesehen: Die Gemeindeversammlung beschliesst: ∙ Behandlung des Sachgeschäfts an Gemeinde versammlung 25. Juni 2015 ∙ Gemeindeabstimmung über das Sachgeschäft 18. Oktober 2015 ∙ Baubewilligungs- und Submissionsverfahren November 2015 – Februar 2016 1.Dem vorliegenden Projekt für die Aussensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen, wird zugestimmt. 2.Für die Realisierung dieses Projekts wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 1 985 000.00 (Stand Zürcher Baukostenindex 102.3 Punkte per April 2014, Basis 2010) bewilligt. 3.Der Verpflichtungskredit wird der Investitionsrechnung und die Amortisation und Verzinsung werden der ordent∙ Baubeginn lichen Verwaltungsrechnung belastet. März 2016 4.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er ∙ Fertigstellung hat den Baubeginn festzulegen und die Arbeiten zu verJuli 2016 geben. Finanzierung Das bestehende Gebäude «Alter Schulhausplatz 1» ist in der Buchhaltung der Gemeinde Lachen vollständig abgeschrieben. Mit der geplanten Aussensanierung der gesamten Gebäudehülle werden die dringend notwendigen Instandstellungsund somit Werterhaltungsmassnahmen umgesetzt. Gleichzeitig soll der ursprüngliche Zustand soweit wie möglich wieder hergestellt werden. Unter Berücksichtigung der Auflagen der kantonalen Denkmalpflege wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien die Instandstellung nach historischem Vorbild mit einem Beitrag unterstützt. Der voraussichtliche Kantonsbeitrag beträgt dabei ca. CHF 240 000.00. Empfehlung des Gemeinderates Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem vorliegenden Projekt für die Aussensanierung des Gemeindehauses zuzustimmen. Mit den geplanten Renovationsarbeiten wird die dringend notwendige Sanierung der gesamten Gebäudehülle, d.h. der Fassaden und Bedachung, realisiert. Gleichzeitig soll das markante Gebäude unter Miteinbezug der denkmalpflegerischen Aspekte den ursprünglichen Glanz aus dem 19. Jahrhundert wieder aufleben lassen. Im Weiteren wird mit der geplanten Aussenrampe ein hindernisfreier und behindertengerechter Zugang zu den Schaltern im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung geschaffen. Zusammen mit der beantragten Innenrenovation erhält die Gemeinde Lachen ein zeitgemässes Verwaltungsgebäude, das auch in naher Zukunft den erforderlichen Ansprüchen von heute genügt. 13 Zielsetzung Traktandum 7 Beschlussfassung über einen Verpflichtungskredit von CHF 465 000.00 für die Innensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, Lachen Ausgangslage Das «Alte Schulhaus» hat eine wechselvolle Nutzung hinter sich. Es diente ursprünglich als Gemeindeschule, später als Gewerbeschule und Kaufmännische Berufsschule. Ab 1993 wurde das Gebäude nach und nach zum Verwaltungszentrum der Gemeinde Lachen. Zunächst wurden im Erdgeschoss Büros für das Kassierund Steueramt eingebaut. Seit 1994 sind im ersten Obergeschoss die Bau- und Liegenschaftenverwaltung und im zweiten Obergeschoss das Sozialamt untergebracht. Ende 2003 folgten die Gemeindekanzlei und das Einwohneramt. In den letzten Jahren wurden im Gebäudeinnern immer wieder kleinere Umbauarbeiten vorgenommen. Das Treppenhaus und die Toiletten, die inzwischen veraltet sind, blieben davon ausgenommen. In absehbarer Zeit ist ein Umzug der Gemeindeverwaltung weg vom heutigen, zentral gelegenen Standort nicht vorgesehen. Da eine Aussensanierung dringend ansteht, soll die Gelegenheit benutzt werden, auch im Gebäudeinnern notwendige Sanierungen vorzunehmen. Gleichzeitig soll durch Umdispositionen und neue Schalter der Kundenservice optimiert werden. Die wichtigste Änderung dabei ist die Verlegung des Einwohneramts vom zweiten Obergeschoss ins Erdgeschoss. Eine Erhebung der Kundenfrequenzen hat ergeben, dass das Einwohneramt mit deutlichem Abstand am meisten Kundinnen und Kunden der Gemeindeverwaltung aufweist. Kundenfrequenzen der Gemeindeverwaltung Durchschnittliche Kundenfrequenz pro Jahr Total Kundenfrequenzen vom 6. Februar bis 6. März 2015 (19 Arbeitstage) Durchschnittliche Kundenfrequenz pro Tag Einwohneramt 579 30.5 6948 Steueramt 253 13.3 3036 Sozialamt 210 11.1 2520 Liegenschaftenverwaltung 53 2.8 636 AHV-Zweigstelle 51 2.7 612 Bauamt 45 2.4 540 Abteilung / Schalter Mit diesem Projekt werden folgende Ziele angestrebt: ∙ Verbesserung des Kundenservices, indem möglichst viel Schalterverkehr im Erdgeschoss erledigt werden kann (kurzer und barrierefreier Zugang zu den Schaltern). Gehbehinderten Kundinnen und Kunden steht nach wie vor die Möglichkeit offen, das Anliegen von zu Hause aus zu erledigen (der / die zuständige Mitarbeitende kommt zu der Kundin oder zum Kunden) oder den Kundenschalter im Erdgeschoss zu benützen; ∙ Zusammenlegung der Finanzabteilung (Buchhaltung und Steueramt) in ein Büro und dadurch Optimierung der internen Kommunikation; ∙ Anpassung der WC-Anlagen an die heutigen Bedürfnisse; ∙ Werterhaltung des Gebäudes. Projektbeschrieb Die geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten sind in drei Hauptbereiche aufgeteilt: 1.Für die Verbesserung des Kundenservices wird bei der Eingangshalle, auf der Seite des heutigen Kassieramtes, ein Direktschalter in die Trennwand eingebaut. Zusätzlich ist der Einbau eines Diskretschalters vorgesehen. Beim heutigen Steueramt erfolgt der Einbau einer zusätzlichen Türe, die den direkten Zugang zu den beiden Büroräumen ermöglicht. Diese Büroräume werden zukünftig zusammen mit dem Kassieramt benützt. 2.Die über 40-jährigen WC-Anlagen inklusive den alten Installationen mit teilweise sichtbaren Gussleitungen werden in allen fünf Nasszellen komplett erneuert. Die bestehenden aufgesetzten Schwellenübergänge bei den Türen werden abgespitzt. 3.Abschliessend wird das Treppenhaus saniert. Die bestehenden Kunststeinbeläge werden nach einer gründlichen Reinigung mittels Abschleifen aufpoliert und mit einer Schutzschicht imprägniert. Ab dem Erdgeschoss bis in das 2. Obergeschoss werden die mit einem PVC-Belag versehenen Treppentritte mit einem neuen Nutzbelag aus Linoleum oder ähnlich belegt und neu verkleidet. Zusätzlich sind diverse notwendige Malerarbeiten geplant. Als Option ist der Ersatz des Geländers vorgesehen. Die Arbeiten im Innenbereich können nicht alle gleichzeitig erledigt werden. Dies, um Störungen des ordentlichen Betriebs der Gemeindeverwaltung auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ausführung ist analog den drei Hauptbereichen in einzelnen Arbeitsetappen vorgesehen. Unter anderem werden diese auch mit der geplanten Umstrukturierung von einzelnen Abteilungen abgestimmt. Diese Umstrukturierung ist auf Grund der festgestellten Bedürfnisse wie folgt vorgesehen: 14 ∙Im Erdgeschoss wird die Buchhaltung in den Bürobereich neben dem heutigen Steueramt integriert. ∙ Das sich heute im 2. Obergeschoss befindende Einwohneramt übernimmt nach den erfolgten Umbauarbeiten im Erdgeschoss den Bürobereich der heutigen Buchhaltung. Das Besprechungszimmer im Erdgeschoss bleibt bestehen. ∙ Die Kanzlei (heute im 2. OG) und die Personalleitung (heute im 3. Obergeschoss) beziehen neu die zwei Büroräume der Abteilung Liegenschaften im 1. Obergeschoss. ∙Die Abteilung Liegenschaften disloziert in das 2. Obergeschoss und übernimmt die Büroräume des Einwohneramtes und der Kanzlei. Von der Umstrukturierung ausgenommen sind die Abteilungen Bau und Umwelt im 1. Obergeschoss und Sozialwesen mit AHV-Zweigstelle im 2. Obergeschoss sowie das Büro des Zweckverbands Abfallentsorgung March (ZAM) im 3. Obergeschoss. Terminplan Für die Innensanierung des Gemeindehauses sind nach folgende Grobtermine vorgesehen: ∙ Behandlung des Sachgeschäfts an Gemeindeversammlung 25. Juni 2015 ∙ Gemeindeabstimmung über das Sachgeschäft 18. Oktober 2015 ∙ Baubewilligungs- und Submissionsverfahren November 2015 – Februar 2016 ∙ Baubeginn März 2016 ∙ Fertigstellung Juli 2016 15 16 Kostenvoranschlag BKP-Nr. Arbeitsgattung/en (Kosten jeweils zusammengefasst) 1 Vorbereitungsarbeiten (Bestandesaufnahmen, Vorbereitung Sachgeschäft usw.) 2 Kostenvoranschlag CHF 25 000.00 Baukosten nach BKP 2 (Sanierungs- und Umbauarbeiten inklusive Zusatzarbeiten) 345 000.00 5 Baunebenkosten 13 000.00 6 Reserve / Unvorhergesehenes / Aufrundung 10 000.00 9 Ausstattung (Ergänzung / Erneuerung Büromöbel und Beleuchtung) 72 000.00 Total Baukosten für Innensanierung Alter Schulhausplatz 1 465 000.00 Investitions- und Folgekostenberechnung (in CHF) Investitionskosten 2016 Teilumbau und Sanierungsarbeiten Innenbereich 465 000 Total Investitionen (brutto) 465 000 Folgekostenrechnung Laufende Rechnung 2016 2017 2018 2019 2020 – 6 417 5 904 5 431 4 997 8% Abschreibung auf Buchwert Ende Jahr 37 200 34 224 31 486 28 967 26 650 Total Folgekosten 37 200 40 641 37 390 34 398 31 647 427 800 393 576 362 090 333 123 306 473 1.5% interne Verzinsung (Verrechnung jeweils per Ende Jahr) Buchwert per 31.12. (nach Amortisation) Finanzierung ANTRAG: Das bestehende Gebäude Alter Schulhausplatz 1 ist in der Buchhaltung der Gemeinde Lachen vollständig abgeschrieben. Mit der geplanten Innensanierung werden die Infrastrukturen verbessert und gleichzeitig die dringend notwendigen Instandstellungs- und somit Werterhaltungsmassnahmen umgesetzt. Die Gemeindeversammlung beschliesst: Empfehlung des Gemeinderates Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem vorliegenden Projekt für die Innensanie rung des Gemeindehauses zuzustimmen. Der Innenbereich des Gebäudes wird mit diesem Sachgeschäft deutlich aufgewertet. Einerseits werden notwendige Sanierungsarbeiten (Toiletten und Treppenhaus) vorgenommen und anderseits kann der Kundenservice dank den internen Umdispositionen wesentlich verbessert werden. Mit der gleichzeitig vorgesehenen Aussenrenovation erhält die Gemeinde Lachen ein zeitgemässes Verwaltungsgebäude, das auch künftigen Ansprüchen entspricht. 1.Dem vorliegenden Projekt für die Innensanierung des Gemeindehauses, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen, wird zugestimmt. 2.Für die Realisierung dieses Projekts wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 465 000.00 (Stand Zürcher Baukostenindex 102.3 Punkte per April 2014, Basis 2010) bewilligt. 3.Der Verpflichtungskredit wird der Investitionsrechnung und die Amortisation und Verzinsung werden der ordentlichen Verwaltungsrechnung belastet. 4.Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er hat den Baubeginn festzulegen und die Arbeiten zu vergeben. 17 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 6 und 7) Die Rechnungsprüfungskommission anerkennt, dass die Innen- und Aussensanierung Alter Schulhausplatz 1, Lachen, notwendig ist. Die Rechnungsprüfungskommission hat die Sachgeschäfte zur Sanierung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Die Folgekosten der Projekte sind korrekt und transparent ausgewiesen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt die Geschäfte zur Annahme. Die Rechnungsprüfungskommission Luzi Schnidrig, Präsident Gisela Hauser, Aktuarin Jocelyne Burnens Thomas Held Lachen, 20. Mai 2015 18 Traktandum 8 Beschlussfassung über die Erhöhung der Hundesteuer Im Kanton Schwyz regelt das Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Juni 1983 (HuG, SRSZ 546.100) die Hundehaltung und die Hundesteuer. Die Hundesteuer wird dabei in den §§ 5 bis 8 festgelegt. Nach § 5 Abs. 1 HuG hat der Halter seiner Wohngemeinde für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund die Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer beträgt gemäss § 5 Abs. 2 HuG CHF 20.00 für einen Nutzhund und CHF 50.00 für einen andern Hund pro Jahr. Bei anderen Hunden gilt zudem, dass für jeden weiteren Hund pro Haushalt die Steuer je CHF 100.00 mehr als die Grundsteuer beträgt. Bei mehreren Hunden kommt somit ein progressiver Tarif zur Anwendung. Diese Ansätze gelten in der Gemeinde Lachen seit vielen Jahren. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, die Hundesteuer (Grundsteuer) für Nutzhunde auf CHF 40.00 und für an dere Hunde auf CHF 100.00 pro Jahr zu erhöhen. Bei den «anderen Hunden» beträgt der Tarif aufgrund des kantonalen Hundegesetzes CHF 200.00 für jeden zusätzlichen Hund. Die jährlichen Einnahmen für die Gemeinde Lachen können damit von derzeit ca. CHF 16 000.00 auf ungefähr CHF 28 500.00 gesteigert werden. Empfehlung des Gemeinderates Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der beantragten Erhöhung der Hundesteuer zuzustimmen. Der Deckungsgrad des von den Hunden verursachten Aufwandes kann damit deutlich verbessert werden. Nach § 5 Abs. 3 HuG können die Stimmberechtigten der Gemeinde die Hundesteuer auf höchstens CHF 40.00 für Nutzhunde und auf höchstens CHF 100.00 für andere Hunde erhöhen. Die Gemeinde Lachen unterhält für die Entsorgung des Hundekots rund 45 Robidogs. Diese werden wöchentlich geleert und mit neuen Hundekotbeuteln versehen. Die Kosten für den Unterhalt der Robidogs und die Entsorgung des Kots haben sich im Jahr 2014 auf total ca. CHF 41 000.00 belaufen. Dazu kommen noch die Kosten für die Administration der Hundekontrolle (An- und Abmeldungen, Vollständigkeitskontrolle, Rechnungsstellung, usw). In der Gemeinde Lachen sind rund 230 Hunde registriert. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen pro Jahr ca. CHF 16 000.00, womit der Aufwand lediglich mit knapp 40% gedeckt ist. ANTRAG: Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.Die Hundesteuer (Grundsteuer) wird für Nutzhunde von CHF 20.00 auf CHF 40.00 und für andere Hunde von CHF 50.00 auf CHF 100.00 pro Jahr erhöht. 2. Die neuen Ansätze treten per 1. Januar 2016 in Kraft. 3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. 19 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen (Traktandum 8) Die Erhöhung der Hundesteuer wird von der Rechnungs prüfungskommission gutgeheissen, nach dem Verursacherprinzip sollen Hundehalter für die entstehenden Kosten aufkommen. Die Rechnungsprüfungskommission Luzi Schnidrig, Präsident Gisela Hauser, Aktuarin Jocelyne Burnens Thomas Held Lachen, 20. Mai 2015 20 NOTIZEN: Viele nützliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Lachen: www.lachen.ch Zum Beispiel: • • • • • • • • • Fotoalbum Zahlen/Fakten Notfallnummern Ortsplan Anlässe/Agenda Dorfnews Immobilienmarkt Gästebuch Verwaltung • • • • • • • • • Online-Schalter Dienstleistungen SBB-Tageskarten Stellenangebote Behördenmitglieder Gemeinderat Kommissionen Gemeindeversammlung Parteien • • • • • • • • • Arbeitsgruppen Abstimmungen Wahlresultate Steuerfuss Finanzkennzahlen Ferienplan Erwachsenenbildung Firmenverzeichnis Handel/Gewerbe • • • • • • • • Soziale Dienste Vereinsliste Sport/Kultur Sehenswürdigkeiten Hotels/Unterkünfte Restaurants Verkehrsverein Chilbi/Märkte
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