Offener Brief - GI

GI-BEIDER BASEL
Kanton Basel-Stadt
Regierungsrat
Rathaus
Marktplatz 9
Postfach 844
CH-4001 Basel
Basel, 19.01.2016
Offener Brief: Kein Zahlungsstopp bei nicht rechtzeitiger Erneuerung von
Staatsbeitragsverhältnissen
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Die GI beider Basel (www.gi-basel.ch) vertritt 40 gemeinnützige Institutionen die, unter anderem im
Auftrag des Kantons, für die Bevölkerung bedarfsorientierte Dienstleistungen erbringen. Der Vereinsvorstand begrüsst es, dass der Kanton Basel-Stadt mit dem Staatsbeitragsgesetz jüngst ein Gesetz
verabschiedet hat, das die Zusammenarbeit vom Kanton mit gemeinnützigen Institutionen auf eine
gute rechtliche Basis stellt.
Bei Erneuerungen bestehender Staatsbeitragsverhältnissen kam es in letzter Zeit oft zu Verzögerungen, für die die betroffenen Institutionen nicht verantwortlich sind. Die Beschlussfassung durch den
Grossen Rat (respektive die Rechtskraft des Beschlusses) erfolgt erst nach Ablauf des zu
erneuernden Vertrages. Dies führt dazu, dass für Zahlungen durch den Kanton für eine gewisse Zeit
die Rechtsgrundlage fehlt.
Wie jeder Betrieb, erstellen gemeinnützigen Organisationen für ihre Arbeit ein Budget und haben
monatliche Fixkosten wie Miete oder Löhne. Sie verfügen im Allgemeinen nur über geringe Liquiditätsreserven. Es kann nicht sein, dass wegen ausbleibenden Zahlungen, Leistungen, die unbestritten
sind, nicht mehr erbracht werden können oder Löhne nicht ausbezahlt werden. Zudem sind Rückstellungen für solche Fälle, z. Bsp. seitens Swiss Gaap FER 21, sowie vom Staatsbeitragsgesetz her
kaum machbar.
Wir sind der Meinung, dass der Kanton in der Lage sein muss, Beschlüsse über die Erneuerung von
Staatsbeitragsverhältnissen so rechtzeitig zu fassen, dass kein vertragsloser Zustand entsteht.
Wir bitten deshalb die Basler Regierung:
a) In Zusammenarbeit mit dem Grossen Rat die Abläufe so zu optimieren, dass Beschlüsse über
Erneuerungen von Staatsbeitragsverhältnissen rechtzeitig gefasst werden;
b) Für den Fall einer Verzögerung trotz vorstehender Optimierung eine Rechtsgrundlage für die
Weiterentrichtung von Zahlungen unter dem abgelaufenen Vertrag zu schaffen,
Gerne erläutern wir Ihnen im Gespräch unser Anliegen genauer und erwarten mit Interesse Ihre
Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen,
GI beider Basel
Stefan Kaune
Präsident
Aeschenplatz 2
Jakob Clement
Geschäftsführer
4052 Basel
061 271 74 77
[email protected]