GI-BEIDER BASEL Kanton Basel-Stadt Regierungsrat Rathaus Marktplatz 9 Postfach 844 CH-4001 Basel Basel, 19.01.2016 Offener Brief: Kein Zahlungsstopp bei nicht rechtzeitiger Erneuerung von Staatsbeitragsverhältnissen Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Die GI beider Basel (www.gi-basel.ch) vertritt 40 gemeinnützige Institutionen die, unter anderem im Auftrag des Kantons, für die Bevölkerung bedarfsorientierte Dienstleistungen erbringen. Der Vereinsvorstand begrüsst es, dass der Kanton Basel-Stadt mit dem Staatsbeitragsgesetz jüngst ein Gesetz verabschiedet hat, das die Zusammenarbeit vom Kanton mit gemeinnützigen Institutionen auf eine gute rechtliche Basis stellt. Bei Erneuerungen bestehender Staatsbeitragsverhältnissen kam es in letzter Zeit oft zu Verzögerungen, für die die betroffenen Institutionen nicht verantwortlich sind. Die Beschlussfassung durch den Grossen Rat (respektive die Rechtskraft des Beschlusses) erfolgt erst nach Ablauf des zu erneuernden Vertrages. Dies führt dazu, dass für Zahlungen durch den Kanton für eine gewisse Zeit die Rechtsgrundlage fehlt. Wie jeder Betrieb, erstellen gemeinnützigen Organisationen für ihre Arbeit ein Budget und haben monatliche Fixkosten wie Miete oder Löhne. Sie verfügen im Allgemeinen nur über geringe Liquiditätsreserven. Es kann nicht sein, dass wegen ausbleibenden Zahlungen, Leistungen, die unbestritten sind, nicht mehr erbracht werden können oder Löhne nicht ausbezahlt werden. Zudem sind Rückstellungen für solche Fälle, z. Bsp. seitens Swiss Gaap FER 21, sowie vom Staatsbeitragsgesetz her kaum machbar. Wir sind der Meinung, dass der Kanton in der Lage sein muss, Beschlüsse über die Erneuerung von Staatsbeitragsverhältnissen so rechtzeitig zu fassen, dass kein vertragsloser Zustand entsteht. Wir bitten deshalb die Basler Regierung: a) In Zusammenarbeit mit dem Grossen Rat die Abläufe so zu optimieren, dass Beschlüsse über Erneuerungen von Staatsbeitragsverhältnissen rechtzeitig gefasst werden; b) Für den Fall einer Verzögerung trotz vorstehender Optimierung eine Rechtsgrundlage für die Weiterentrichtung von Zahlungen unter dem abgelaufenen Vertrag zu schaffen, Gerne erläutern wir Ihnen im Gespräch unser Anliegen genauer und erwarten mit Interesse Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüssen, GI beider Basel Stefan Kaune Präsident Aeschenplatz 2 Jakob Clement Geschäftsführer 4052 Basel 061 271 74 77 [email protected]
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