Textkatalog der Eidgenössischen

Textkatalog der Eidgenössischen Invalidenversicherung
Ziel
Mittels einem einheitlichen und kundenfreundlichen Auftritt einen wesentlichen Beitrag zur
Sicherstellung des einheitlichen Vollzuges zu leisten. Dies wird durch kundenfreundliche,
gleiche Texte in allen drei Landessprachen erreicht.
Inhalt
Der Textkatalog umfasst Entscheidvorlage-Texte der Eidgenössischen
Invalidenversicherung, d.h. Vorlagen für die Vorbescheide, Zwischenentscheide ,
Mitteilungen und Verfügungen. Die Texte werden ohne Kopf zu Verfügung gestellt, damit alle
IV-Stellen ihre Adressen aus den verschiedenen EDV-Systemen einfügen können. Er
entbindet nicht davon, in Einzelfällen eine passende Begründung einzusetzen.
Textaufbau
Siehe „Goldene Regeln zum IV-Textkatalog“
Organisation
Auf der Basis eines Leistungsvertrages mit dem BSV bereitet zur Zeit die IV-Stelle Zürich mit
ihren Mitarbeitenden und externen Kommunikationsfachpersonen die Texte vor. Der
Projektausschuss (hier sind die 4 Regionalkonferenzen vertreten und das BSV) entscheidet
über die definitive Aufnahme oder Änderung eines Textes. Die Texte werden auf Deutsch
inhaltlich abgesegnet. Dem BSV obliegt die Kontrolle der rechtlichen Korrektheit. Die
definitive deutsche Fassung wird anschliessend auf Französisch und Italienisch übersetzt.
Technische Umsetzung
Die Mitarbeitenden der IV-Stelle Zürich bereiten die Texte als dreisprachigen Textkatalog
auf. Anschliessend wird er über die IGS den EDV-Pools zugestellt. Die Umsetzung erfolgt in
den drei Anwendungssystemen (Gilai, Osiv, IV-Word).
Änderungsvorschläge
Jede IV-Stelle kann direkt über ihre textverantwortliche Person im Internet unter
http://www.iv-textkatalog.ch Änderungsvorschläge oder neue Texte eingeben. Dort kann
auch nachgesehen werden, was an der nächsten Sitzung jeweils traktandiert wird.
Information über den aktuellsten Stand
Jederzeit ersichtlich unter http://www.iv-textkatalog.ch
Zusätzlich wird nach jeder Projektausschusssitzung ein Kurzmail an alle IV-Stellen gesandt.
Formulare der Eidgenössischen Invalidenversicherung
Ziel
Mittels einheitlichen und kundenfreundlich gestalteten Formularen will die
Invalidenversicherung einen neuen Kundenauftritt erwirken. Insbesondere sollen die
Formulare elektronisch ausfüllbar, adressierbar, versendbar und in einer späteren Phase
elektronisch lesbar sein, um damit die Administration der IV-Stellen zu erleichtern. Ein Druck
der Formulare ist nicht mehr vorgesehen.
Inhalt
Folgende Formulare stehen zur Zeit zur Verfügung:Anmeldung für Erwachsene: Berufliche
Massnahmen/Rente
Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel/Medizinische Massnahmen
Fragebogen für Arbeitgebende
Fragebogen für Arbeitgebende: Staroperation
Arztbericht: Berufliche Massnahmen/Rente
Arztbericht: Hilfsmittel/Medizinische Massnahmen
Ärztlicher Verlaufsbericht: Berufliche Massnahmen/Rente
Aufbau
Siehe „Leitfaden zu den Schweizerischen IV-Formularen“ (Link setzen)
Organisation
Wie beim Textkatalog bereitet die IV-Stelle Zürich mit ihren Mitarbeitenden und externen
Kommunikationsfachpersonen die Formulare vor auf der Basis eines Leistungsvertrages mit
dem BSV. Der Projektausschuss (hier sind die 4 Regionalkonferenzen vertreten und das
BSV) entscheidet über die definitive Aufnahme oder Änderung eines Formulars. Sie werden
auf Deutsch inhaltlich abgesegnet und durch das BSV auf rechtliche Korrektheit geprüft. Die
definitive deutsche Fassung wird anschliessend auf Französisch und Italienisch übersetzt.
Technische Umsetzung
Die Mitarbeitenden der IV-Stelle Zürich bereiten die Formulare als Word-Vorlagen auf.
Dieses werden den verschiedenen EDV-Pools zugestellt und dort technisch umgesetzt.
Änderungsvorschläge
Jede IV-Stelle kann direkt über ihre textverantwortliche Person im Internet unter
http://www.iv-textkatalog.ch Änderungsvorschläge oder neue Formulare eingeben. Dort kann
auch nachgesehen werden, was an der nächsten Sitzung jeweils traktandiert wird.
Information über den aktuellsten Stand
IJederzeit ersichtlich unter http://www.iv-textkatalog.ch
Zusätzlich wird nach jeder Projektausschusssitzung ein Kurzmail an alle IV-Stellen gesandt.
Die goldenen Regeln zum IV-Textkatalog
x = Anzahl Zeilenschaltungen
Individueller Adresskopf
x-Vers. – Nr.-x
.300
x-Adresszeile1-x
x-Adresszeile2-x
x-Adresszeile3-x
x-Adresszeile4-x
x-Adresszeile5-x
Mitteilung vom:
x--Datum--x
Rückfragen an:
x--Name/ Tel.-Nr.--x
Gesuch vom:
Kind/ Mündel--x
x--Datum/ Revision--x x--Name
Mitteilung:
Kostengutsprache für medizinische Massnahmen
Zweizeiliger Betreff
1) „Was ist Zeile“:Worum geht es? Was ist das Thema?
2) „Aha-Zeile“:Die zweite Betreffzeile konkretisiert das Thema so, dass ein Aha-Effekt
entsteht. Was wurde entschieden?
2x
Anrede
Guten Tag Frau Muster
1x
Einleitung / Begründung
Wir haben den Anspruch auf xx Massnahmen geprüft. Die Voraussetzungen für eine
Kostengutsprache sind erfüllt.
– 1. Gesetzliche Grundlagen bekannt geben, 2. Wieso kommen wir zu diesem Ergebnis?
– Bei Zusprachen mit Kurzbegründung.
– Bei Ablehnungen mit gesetzlichen Grundlagen und einer ausführlicheren Begründung.
(Darstellung des rechtserheblichen Sachverhalts und der rechtlichen Erwägungen)
– Die rechtliche Begründung wird wegen der Verständlichkeit möglichst kurz gefasst.
– Auf eine wörtliche Zitierweise der Gesetzesartikel wird - ausser, wo es sinnvoll ist verzichtet.
Der Hinweis auf den Gesetzesartikel wird in Klammern hinzugefügt.
1x
Dispositiv
Wir teilen Ihnen deshalb mit:
2521 Wir übernehmen die Kosten für x--Art der Massnahme--x vom x--Beginn Leistung--x bis x-Befristet bis--x.
32 Die Vergütung erfolgt nach IV-Tarif. Bei Spitalaufenthalt übernehmen wir die Kosten der
allgemeinen Abteilung.
5.2006
Die goldenen Regeln zum IV-Textkatalog
– Der Entscheid wird bekannt gegeben.
1x
Hinweise an den Kunden
Diese Eingliederungsmassnahmen
Wohnsitzes in der Schweiz gewährt.
werden
während
des
Aufenthaltes/
zivilrechtlichen
– Falls nötig folgen hier Hinweise an die Kunden, z. B. separate Taggeldverfügung folgt von
der zuständigen Ausgleichskasse.
1x
Wichtige Hinweise
Meldepflicht
xx.
Rechnungsstellung
xx.
Rechtsmittelbelehrung
xx.
– Unter diesem Textblock sind unter anderem enthalten: die individuelle Meldepflicht pro
Leistungsart, Rechtsmittelbelehrung, Hinweise an Durchführungsstellen, Rechnungsstellung
1x
Grussformel
Wir grüssen Sie freundlich.
IV-Stelle Zürich
3x
•
•
•
•
Beilage
Merkblatt Reisekosten
Rechnungsformular
1x
Verteiler
Durchführungsstellen
xx
1x
Kopie
xx
5.2006
Leitfaden zu den Schweizerischen IV-Formularen
1.
Ziel
Die Formulare sind arbeitgeber-, ärzte- und versichertenfreundlich. Sie sind einheitlich und in drei Sprachen
erhältlich. Die Formulare können im Internet ausgefüllt resp. beantwortet werden. Fernziel ist das automatische, elektronische Übernehmen der ausgefüllten Daten in die kantonalen EDV-Systeme.
2.
>
Erscheinungsbild
2.1
>
2.2
>
2.3
>
2.4
>
2.5
>
2.6
>
2.7
>
2.8
>
2.9
>
2.10
3.
Technische Anforderungen
3.1
>
Formulartitel als Überschrift
Formularkopf:
Kantonaler Absender, Adressat (Arzt, Arbeitgeber), Retouradresse (=kantonaler Absender)
Diese Angaben werden aus den kantonalen EDV-Systemen generiert.
Angaben zur versicherten Person (Kundendaten bei Rückantwortfragen an Arbeitgebende oder Lieferanten.
Diese Angaben werden aus den EDV-Systemen generiert)
Doppelbetreff:
Verwendungszweck des Formulars
Begrüssung und Kurzerklärung des Formulars auf der ersten Seite
Materielle Fragen. Diese sind numeriert und in Abschnitte unterteilt. Am linken Rand befinden sich grafische
Blickfangelemente.
Erklärungstexte sind (sofern notwendig) am rechten Rand (Randspalte) bei der jeweiligen Frage zu finden.
Falls vorhanden, muss das Vollmachtsfeld inklusive der notwendigen, kundenverbindlichen Hinweistexte (z.B.
Anmeldung) durch die versicherte Person oder die Vertretung unterzeichnet sein.
Weitere Hinweise (falls vorhanden)
Beilagen (falls vorhanden)
Jedes Formular sieht im Internet wie auch als Ausdruck gleich aus (notfalls sind handausgefüllte Anmeldungen zulässig), d.h. jedes Formular muss sowohl schwarzweiss als auch farbig ausdruckbar sein. Von Pop-ups
und dergleichen im Internet wird deshalb abgesehen.
> 3.2
Die Randabstände sind für allfällige Barcodes der verschiedenen EDV-Systeme genügend gross.
> 3.3
Alle Felder sind elektronisch befüllbar und beliebig erweiterbar mit Zusatzzeilen.
> 3.4
Zukunftssicht:
Bei Gestaltungsfragen wird zugunsten künftiger elektronischer Form entschieden (Einzelfelder z.B. Adressen,
Namen usw. automatisch lesbar durch Systeme)
> 3.5
Fusszeile:
Anzahl Seiten, Gesamtseitenzahl, Eidgenössische Invalidenversicherung, Kurzbezeichnung des Formulars,
Angabe der Formularnummer, Sprache, Datum Version
> 3.6
Formularkopf:
Der Kopf ist frei befüllbar von den kantonalen EDV-Systemen
(Adressen evtl. Codierungen aus Grossystemen übernehmen)
> 3.7
Lieferformat: Elektronisch in Word, Schriftart Arial
Seite 1 von 1 Eidgenössische Invalidenversicherung, Leitfaden, D, O