Textkatalog der Eidgenössischen Invalidenversicherung Ziel Mittels einem einheitlichen und kundenfreundlichen Auftritt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des einheitlichen Vollzuges zu leisten. Dies wird durch kundenfreundliche, gleiche Texte in allen drei Landessprachen erreicht. Inhalt Der Textkatalog umfasst Entscheidvorlage-Texte der Eidgenössischen Invalidenversicherung, d.h. Vorlagen für die Vorbescheide, Zwischenentscheide , Mitteilungen und Verfügungen. Die Texte werden ohne Kopf zu Verfügung gestellt, damit alle IV-Stellen ihre Adressen aus den verschiedenen EDV-Systemen einfügen können. Er entbindet nicht davon, in Einzelfällen eine passende Begründung einzusetzen. Textaufbau Siehe „Goldene Regeln zum IV-Textkatalog“ Organisation Auf der Basis eines Leistungsvertrages mit dem BSV bereitet zur Zeit die IV-Stelle Zürich mit ihren Mitarbeitenden und externen Kommunikationsfachpersonen die Texte vor. Der Projektausschuss (hier sind die 4 Regionalkonferenzen vertreten und das BSV) entscheidet über die definitive Aufnahme oder Änderung eines Textes. Die Texte werden auf Deutsch inhaltlich abgesegnet. Dem BSV obliegt die Kontrolle der rechtlichen Korrektheit. Die definitive deutsche Fassung wird anschliessend auf Französisch und Italienisch übersetzt. Technische Umsetzung Die Mitarbeitenden der IV-Stelle Zürich bereiten die Texte als dreisprachigen Textkatalog auf. Anschliessend wird er über die IGS den EDV-Pools zugestellt. Die Umsetzung erfolgt in den drei Anwendungssystemen (Gilai, Osiv, IV-Word). Änderungsvorschläge Jede IV-Stelle kann direkt über ihre textverantwortliche Person im Internet unter http://www.iv-textkatalog.ch Änderungsvorschläge oder neue Texte eingeben. Dort kann auch nachgesehen werden, was an der nächsten Sitzung jeweils traktandiert wird. Information über den aktuellsten Stand Jederzeit ersichtlich unter http://www.iv-textkatalog.ch Zusätzlich wird nach jeder Projektausschusssitzung ein Kurzmail an alle IV-Stellen gesandt. Formulare der Eidgenössischen Invalidenversicherung Ziel Mittels einheitlichen und kundenfreundlich gestalteten Formularen will die Invalidenversicherung einen neuen Kundenauftritt erwirken. Insbesondere sollen die Formulare elektronisch ausfüllbar, adressierbar, versendbar und in einer späteren Phase elektronisch lesbar sein, um damit die Administration der IV-Stellen zu erleichtern. Ein Druck der Formulare ist nicht mehr vorgesehen. Inhalt Folgende Formulare stehen zur Zeit zur Verfügung:Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Massnahmen/Rente Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel/Medizinische Massnahmen Fragebogen für Arbeitgebende Fragebogen für Arbeitgebende: Staroperation Arztbericht: Berufliche Massnahmen/Rente Arztbericht: Hilfsmittel/Medizinische Massnahmen Ärztlicher Verlaufsbericht: Berufliche Massnahmen/Rente Aufbau Siehe „Leitfaden zu den Schweizerischen IV-Formularen“ (Link setzen) Organisation Wie beim Textkatalog bereitet die IV-Stelle Zürich mit ihren Mitarbeitenden und externen Kommunikationsfachpersonen die Formulare vor auf der Basis eines Leistungsvertrages mit dem BSV. Der Projektausschuss (hier sind die 4 Regionalkonferenzen vertreten und das BSV) entscheidet über die definitive Aufnahme oder Änderung eines Formulars. Sie werden auf Deutsch inhaltlich abgesegnet und durch das BSV auf rechtliche Korrektheit geprüft. Die definitive deutsche Fassung wird anschliessend auf Französisch und Italienisch übersetzt. Technische Umsetzung Die Mitarbeitenden der IV-Stelle Zürich bereiten die Formulare als Word-Vorlagen auf. Dieses werden den verschiedenen EDV-Pools zugestellt und dort technisch umgesetzt. Änderungsvorschläge Jede IV-Stelle kann direkt über ihre textverantwortliche Person im Internet unter http://www.iv-textkatalog.ch Änderungsvorschläge oder neue Formulare eingeben. Dort kann auch nachgesehen werden, was an der nächsten Sitzung jeweils traktandiert wird. Information über den aktuellsten Stand IJederzeit ersichtlich unter http://www.iv-textkatalog.ch Zusätzlich wird nach jeder Projektausschusssitzung ein Kurzmail an alle IV-Stellen gesandt. Die goldenen Regeln zum IV-Textkatalog x = Anzahl Zeilenschaltungen Individueller Adresskopf x-Vers. – Nr.-x .300 x-Adresszeile1-x x-Adresszeile2-x x-Adresszeile3-x x-Adresszeile4-x x-Adresszeile5-x Mitteilung vom: x--Datum--x Rückfragen an: x--Name/ Tel.-Nr.--x Gesuch vom: Kind/ Mündel--x x--Datum/ Revision--x x--Name Mitteilung: Kostengutsprache für medizinische Massnahmen Zweizeiliger Betreff 1) „Was ist Zeile“:Worum geht es? Was ist das Thema? 2) „Aha-Zeile“:Die zweite Betreffzeile konkretisiert das Thema so, dass ein Aha-Effekt entsteht. Was wurde entschieden? 2x Anrede Guten Tag Frau Muster 1x Einleitung / Begründung Wir haben den Anspruch auf xx Massnahmen geprüft. Die Voraussetzungen für eine Kostengutsprache sind erfüllt. – 1. Gesetzliche Grundlagen bekannt geben, 2. Wieso kommen wir zu diesem Ergebnis? – Bei Zusprachen mit Kurzbegründung. – Bei Ablehnungen mit gesetzlichen Grundlagen und einer ausführlicheren Begründung. (Darstellung des rechtserheblichen Sachverhalts und der rechtlichen Erwägungen) – Die rechtliche Begründung wird wegen der Verständlichkeit möglichst kurz gefasst. – Auf eine wörtliche Zitierweise der Gesetzesartikel wird - ausser, wo es sinnvoll ist verzichtet. Der Hinweis auf den Gesetzesartikel wird in Klammern hinzugefügt. 1x Dispositiv Wir teilen Ihnen deshalb mit: 2521 Wir übernehmen die Kosten für x--Art der Massnahme--x vom x--Beginn Leistung--x bis x-Befristet bis--x. 32 Die Vergütung erfolgt nach IV-Tarif. Bei Spitalaufenthalt übernehmen wir die Kosten der allgemeinen Abteilung. 5.2006 Die goldenen Regeln zum IV-Textkatalog – Der Entscheid wird bekannt gegeben. 1x Hinweise an den Kunden Diese Eingliederungsmassnahmen Wohnsitzes in der Schweiz gewährt. werden während des Aufenthaltes/ zivilrechtlichen – Falls nötig folgen hier Hinweise an die Kunden, z. B. separate Taggeldverfügung folgt von der zuständigen Ausgleichskasse. 1x Wichtige Hinweise Meldepflicht xx. Rechnungsstellung xx. Rechtsmittelbelehrung xx. – Unter diesem Textblock sind unter anderem enthalten: die individuelle Meldepflicht pro Leistungsart, Rechtsmittelbelehrung, Hinweise an Durchführungsstellen, Rechnungsstellung 1x Grussformel Wir grüssen Sie freundlich. IV-Stelle Zürich 3x • • • • Beilage Merkblatt Reisekosten Rechnungsformular 1x Verteiler Durchführungsstellen xx 1x Kopie xx 5.2006 Leitfaden zu den Schweizerischen IV-Formularen 1. Ziel Die Formulare sind arbeitgeber-, ärzte- und versichertenfreundlich. Sie sind einheitlich und in drei Sprachen erhältlich. Die Formulare können im Internet ausgefüllt resp. beantwortet werden. Fernziel ist das automatische, elektronische Übernehmen der ausgefüllten Daten in die kantonalen EDV-Systeme. 2. > Erscheinungsbild 2.1 > 2.2 > 2.3 > 2.4 > 2.5 > 2.6 > 2.7 > 2.8 > 2.9 > 2.10 3. Technische Anforderungen 3.1 > Formulartitel als Überschrift Formularkopf: Kantonaler Absender, Adressat (Arzt, Arbeitgeber), Retouradresse (=kantonaler Absender) Diese Angaben werden aus den kantonalen EDV-Systemen generiert. Angaben zur versicherten Person (Kundendaten bei Rückantwortfragen an Arbeitgebende oder Lieferanten. Diese Angaben werden aus den EDV-Systemen generiert) Doppelbetreff: Verwendungszweck des Formulars Begrüssung und Kurzerklärung des Formulars auf der ersten Seite Materielle Fragen. Diese sind numeriert und in Abschnitte unterteilt. Am linken Rand befinden sich grafische Blickfangelemente. Erklärungstexte sind (sofern notwendig) am rechten Rand (Randspalte) bei der jeweiligen Frage zu finden. Falls vorhanden, muss das Vollmachtsfeld inklusive der notwendigen, kundenverbindlichen Hinweistexte (z.B. Anmeldung) durch die versicherte Person oder die Vertretung unterzeichnet sein. Weitere Hinweise (falls vorhanden) Beilagen (falls vorhanden) Jedes Formular sieht im Internet wie auch als Ausdruck gleich aus (notfalls sind handausgefüllte Anmeldungen zulässig), d.h. jedes Formular muss sowohl schwarzweiss als auch farbig ausdruckbar sein. Von Pop-ups und dergleichen im Internet wird deshalb abgesehen. > 3.2 Die Randabstände sind für allfällige Barcodes der verschiedenen EDV-Systeme genügend gross. > 3.3 Alle Felder sind elektronisch befüllbar und beliebig erweiterbar mit Zusatzzeilen. > 3.4 Zukunftssicht: Bei Gestaltungsfragen wird zugunsten künftiger elektronischer Form entschieden (Einzelfelder z.B. Adressen, Namen usw. automatisch lesbar durch Systeme) > 3.5 Fusszeile: Anzahl Seiten, Gesamtseitenzahl, Eidgenössische Invalidenversicherung, Kurzbezeichnung des Formulars, Angabe der Formularnummer, Sprache, Datum Version > 3.6 Formularkopf: Der Kopf ist frei befüllbar von den kantonalen EDV-Systemen (Adressen evtl. Codierungen aus Grossystemen übernehmen) > 3.7 Lieferformat: Elektronisch in Word, Schriftart Arial Seite 1 von 1 Eidgenössische Invalidenversicherung, Leitfaden, D, O
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