9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Auszug aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10. Dezember 2015 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung 2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse 3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau 5 Fam. Haus mit 2 Garagen und 8 Stellplätzen Donaustraße, Fl.Nr. 25 4. Bauantrag auf Neubau eines Drei- Familienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen, Wiedmannstraße, Fl.Nr. 2908 5. Informationen zum Antrag auf Vorbescheid mit Stichstraße Adlerseige 6. Informelle Anfrage auf Neubau von zwei Drei-Familienhäuser, Hauptstraße, Fl.Nr. 243/1 7. Bauantrag zum Neubau Einfamilienhaus mit Garagen, Tegernheimer Kellerstraße, Fl.Nr. 253/2 8. Informationen und Anfragen Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit 10 : 0 Stimmen genehmigt der Ausschuss die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.11.2015. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.11.2015 wurden keine Beschlüsse gefasst Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines 5 Familienhauses, Donaustraße, Fl.Nr. 25 Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück in der Donaustraße, Fl.Nr. 25, ein Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten errichten. Das Grundstück liegt innerhalb des festgesetzten Misch/ Dorfgebiets (MD) im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bachstraße“, die Festsetzungen können nicht vollständig eingehalten werden. Gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans werden folgende Befreiungen beantragt: 1. Kniestock 50 cm (bei E+1 ist kein Kniestock erlaubt) 2. Dachgeschossausbau (somit E+1+D) Der Bebauungsplan sieht keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl Wohneinheiten vor. Das Dachgeschoss soll nicht als Vollgeschoss ausgebaut werden. Mit 10 : 0 Stimmen erteilt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Fünf-Familien Wohnhauses mit zwei Garagen und acht Stellplätzen und den Befreiungen auf Dachgeschossausbau und Kniestock in der Donaustraße auf Fl.Nr. 25 das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung dass die Stellplatzsituation im Kreuzungsbereich entschärft wird und die Balkontiefe um 1 m zurückgenommen wird. Bauantrag auf Neubau eines Drei-Familien Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen, Wiedmannstraße, Fl.Nr. 2908 (Teilfläche) Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2908 Teilfläche ein DreiFamilienhaus mit Garagen und Stellplätzen errichten. Über den Antrag auf Vorbescheid wurde am 23.07.2015 und als Änderungsantrag zuletzt am 12.11.2015 beraten, der Bauherr beantragte zuletzt die Änderung der Firstrichtung und andere Anordnung der Stellplätze. Dem Antrag auf Vorbescheid wurde am 23.07.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, zur Änderung der Firstrichtung wurde durch den Bau-und Umweltausschuss eine Zustimmung signalisiert, jedoch war die Stellplatzanbringung noch unklar. Der nun vorliegende Bauantrag versucht die Forderungen auf Anbringung der Stellplätze entsprechend umzusetzen. Es werden insgesamt sechs Stellplätze, davon drei Garagen errichtet. Die Stellplätze wurden im Gegensatz zum Antrag auf Vorbescheid auf dem Grundstück mit einem Stauraum zur Straße angeordnet. Jedoch möchte der Bauherr nur eine Einfahrt in das Grundstück führen, deshalb wollte er die Stellplätze nicht westlich vom Trafogebäude anordnen. Mit 10 : 0 Stimmen erteilt der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag auf Neubau eines Drei-Familienwohnhauses in der Wiedmannstraße das gemeindliche Einvernehmen. Antrag auf Vorbescheid Neubau Einfamilienwohnhaus, Information zur Stichstraße, Zur Adlerseige, Fl.Nr. 3469/5 Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Zur Adlerseige, Fl.Nr. 3469/5 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am HangWeinbergstraße“, auf dem Grundstück befindet sich ein verfallenes Wohngebäude. Vor Behandlung des Antrags auf Vorbescheid musste zunächst eine ordnungsgemäße Erschließung geklärt werden, da zu dem Grundstück bisher nur ein Fußweg führt. Durch den Bebauungsplan ist eine Stichstraße mit Wendehammer eingeplant, diese wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Das Ingenieurbüro EBB hat bei einem Ortstermin eine Einschätzung der Situation mit einer groben Kostenschätzung abgegeben. Zur Umsetzung der geplanten Straße ist es zunächst nötig oder empfehlenswert, umfangreiche Beweissicherungen anzufertigen. Weiterhin sind aufgrund des Geländes und Bestands, Gutachten (Statiken) zu den angrenzenden bestehenden Hangsicherungen (privaten Mauern) und zum Untergrund nötig. Zur Hangsicherung müssten bereits während den Baumaßnahmen und bei Betrieb der Straße ca. 50 lfd. Meter Mauer/ oder geeignete Sicherungsmaßnahmen jeweils links und rechts der Straße erstellt werden. Ebenfalls würde laut dem Ingenieur die Erstellung des Wendehammers sehr aufwendig, vor allem durch Stützmaßnahmen und Aufschüttungen. Durch diese Maßnahmen entstehen für das geringe Straßenstück erhebliche Kosten. Die Straße weißt gem. Planung eine Länge von ca. 70 m auf, deshalb ist hier von einer unselbständigen Stichstraße auszugehen, wodurch die Kosten auf alle Eigentümer der Straße zur Adlerseige umgelegt werden. Die Verwirklichung des Bauvorhabens hängt wesentlich von der Umsetzung der Straße ab, es konnte noch nicht geklärt werden, ob eine private Zufahrt zu dem Grundstück ausreichend wäre. Bereits für den Bau des Hauses, mit Geländemodellierung und Hangsicherung wäre die Anfahrt mit schweren Maschinen nötig, welche aufgrund der Vor-Ort Situation nicht problemlos zufahren können. Informelle Anfrage auf Neubau von zwei Dreifamilienhäusern, Hauptstraße, Fl.Nr. 243/1 Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 243/1 an der Hauptstraße zwei Dreifamilienhäuser mit Stellplätzen und zwei Garagen errichten. Die Wohnhäuser sollen in E+1+D mit einem Kniestock von 50 cm und einer Dachneigung von 38° errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 6,40 m, die Gesamthöhe 10,06 m. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der Ortsbereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) angegeben, zulässig ist hier eine GRZ von 0,6. In der näheren Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser in dieser Bauweise. Es werden zwölf Stellplätze, davon zwei Garagen geplant, diese Stellplätze sollen zwischen den beiden Häusern und die Garagen im Norden angeordnet werden.Die Abstandsflächen können bei dieser Planung eingehalten werden. Mit 6 : 4 Stimmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss, dass entsprechend der Voranfrage ein Bauantrag gestellt werden kann. Bauantrag auf Neubau Einfamilienhaus mit Garagen, Tegernheimer Kellerstraße, Fl.Nr. 253/2 Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 253/2 in der Tegernheimer Kellerstraße ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, es ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet angegeben und hat eine Größe von 358 qm. Die gesamte GRZ beträgt einschließlich der Nebenanlagen 0, 51 Im Mischgebiet ist eine GRZ von 0,6 zulässig. Das Gebäude wird entgegen der Voranfrage in Bauweise E+1 mit Flachdach errichtet. Die nötigen Stellplätze können nachgewiesen werden, jedoch wurde die nötige Grunddienstbarkeit (Geh-Fahrt- und Leitungsrechte) nicht nachgewiesen. Das Geh-und Fahrtrecht wird bei Erwerb des Grundstücks eingetragen. Mit 10 : 0 Stimmen erteilt der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 253/2 das gemeindliche Einvernehmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc