Protokoll - Gemeinde Tegernheim

9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Auszug aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses am 10. Dezember 2015 um 19.30 Uhr im
Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau 5 Fam. Haus mit 2 Garagen und 8
Stellplätzen Donaustraße, Fl.Nr. 25
4. Bauantrag auf Neubau eines Drei- Familienwohnhauses mit Garagen und
Stellplätzen, Wiedmannstraße, Fl.Nr. 2908
5. Informationen zum Antrag auf Vorbescheid mit Stichstraße Adlerseige
6. Informelle Anfrage auf Neubau von zwei Drei-Familienhäuser, Hauptstraße,
Fl.Nr. 243/1
7. Bauantrag zum Neubau Einfamilienhaus mit Garagen, Tegernheimer
Kellerstraße, Fl.Nr. 253/2
8. Informationen und Anfragen
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
Mit 10 : 0 Stimmen genehmigt der Ausschuss die Niederschrift der letzten
öffentlichen Sitzung vom 12.11.2015.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am
12.11.2015 wurden keine Beschlüsse gefasst
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines 5 Familienhauses, Donaustraße, Fl.Nr. 25
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück in der Donaustraße, Fl.Nr. 25, ein
Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten errichten. Das Grundstück liegt
innerhalb des festgesetzten Misch/ Dorfgebiets (MD) im Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Bachstraße“, die Festsetzungen können nicht vollständig
eingehalten werden.
Gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans werden folgende Befreiungen
beantragt:
1. Kniestock 50 cm (bei E+1 ist kein Kniestock erlaubt)
2. Dachgeschossausbau (somit E+1+D)
Der Bebauungsplan sieht keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl
Wohneinheiten vor. Das Dachgeschoss soll nicht als Vollgeschoss ausgebaut
werden.
Mit 10 : 0 Stimmen erteilt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag auf
Vorbescheid zum Neubau eines Fünf-Familien Wohnhauses mit zwei Garagen und
acht Stellplätzen und den Befreiungen auf Dachgeschossausbau und Kniestock in
der Donaustraße auf Fl.Nr. 25 das gemeindliche Einvernehmen unter der
Voraussetzung dass die Stellplatzsituation im Kreuzungsbereich entschärft wird und
die Balkontiefe um 1 m zurückgenommen wird.
Bauantrag auf Neubau eines Drei-Familien Wohnhauses
mit Garagen und Stellplätzen, Wiedmannstraße, Fl.Nr. 2908
(Teilfläche)
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2908 Teilfläche ein DreiFamilienhaus mit Garagen und Stellplätzen errichten.
Über den Antrag auf Vorbescheid wurde am 23.07.2015 und als Änderungsantrag
zuletzt am 12.11.2015 beraten, der Bauherr beantragte zuletzt die Änderung der
Firstrichtung und andere Anordnung der Stellplätze. Dem Antrag auf Vorbescheid
wurde am 23.07.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, zur Änderung der
Firstrichtung wurde durch den Bau-und Umweltausschuss eine Zustimmung
signalisiert, jedoch war die Stellplatzanbringung noch unklar. Der nun vorliegende
Bauantrag versucht die Forderungen auf Anbringung der Stellplätze entsprechend
umzusetzen.
Es werden insgesamt sechs Stellplätze, davon drei Garagen errichtet. Die Stellplätze
wurden im Gegensatz zum Antrag auf Vorbescheid auf dem Grundstück mit einem
Stauraum zur Straße angeordnet. Jedoch möchte der Bauherr nur eine Einfahrt in
das Grundstück führen, deshalb wollte er die Stellplätze nicht westlich vom
Trafogebäude anordnen.
Mit 10 : 0 Stimmen erteilt der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag auf
Neubau eines Drei-Familienwohnhauses in der Wiedmannstraße das gemeindliche
Einvernehmen.
Antrag auf Vorbescheid Neubau Einfamilienwohnhaus,
Information zur Stichstraße, Zur Adlerseige, Fl.Nr. 3469/5
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück Zur Adlerseige, Fl.Nr. 3469/5 vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am HangWeinbergstraße“, auf dem Grundstück befindet sich ein verfallenes Wohngebäude.
Vor Behandlung des Antrags auf Vorbescheid musste zunächst eine
ordnungsgemäße Erschließung geklärt werden, da zu dem Grundstück bisher nur ein
Fußweg führt. Durch den Bebauungsplan ist eine Stichstraße mit Wendehammer
eingeplant, diese wurde jedoch bisher nicht umgesetzt.
Das Ingenieurbüro EBB hat bei einem Ortstermin eine Einschätzung der Situation mit
einer groben Kostenschätzung abgegeben. Zur Umsetzung der geplanten Straße ist
es zunächst nötig oder empfehlenswert, umfangreiche Beweissicherungen
anzufertigen. Weiterhin sind aufgrund des Geländes und Bestands, Gutachten
(Statiken) zu den angrenzenden bestehenden Hangsicherungen (privaten Mauern)
und zum Untergrund nötig. Zur Hangsicherung müssten bereits während den
Baumaßnahmen und bei Betrieb der Straße ca. 50 lfd. Meter Mauer/ oder geeignete
Sicherungsmaßnahmen jeweils links und rechts der Straße erstellt werden. Ebenfalls
würde laut dem Ingenieur die Erstellung des Wendehammers sehr aufwendig, vor
allem durch Stützmaßnahmen und Aufschüttungen. Durch diese Maßnahmen
entstehen für das geringe Straßenstück erhebliche Kosten. Die Straße weißt gem.
Planung eine Länge von ca. 70 m auf, deshalb ist hier von einer unselbständigen
Stichstraße auszugehen, wodurch die Kosten auf alle Eigentümer der Straße zur
Adlerseige umgelegt werden.
Die Verwirklichung des Bauvorhabens hängt wesentlich von der Umsetzung der
Straße ab, es konnte noch nicht geklärt werden, ob eine private Zufahrt zu dem
Grundstück ausreichend wäre. Bereits für den Bau des Hauses, mit
Geländemodellierung und Hangsicherung wäre die Anfahrt mit schweren Maschinen
nötig, welche aufgrund der Vor-Ort Situation nicht problemlos zufahren können.
Informelle Anfrage auf Neubau von zwei Dreifamilienhäusern, Hauptstraße, Fl.Nr. 243/1
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 243/1 an der Hauptstraße zwei
Dreifamilienhäuser mit Stellplätzen und zwei Garagen errichten. Die Wohnhäuser
sollen in E+1+D mit einem Kniestock von 50 cm und einer Dachneigung von 38°
errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt 6,40 m, die Gesamthöhe 10,06 m.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der
Ortsbereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) angegeben, zulässig ist
hier eine GRZ von 0,6. In der näheren Umgebung finden sich bereits
Mehrfamilienhäuser in dieser Bauweise. Es werden zwölf Stellplätze, davon zwei
Garagen geplant, diese Stellplätze sollen zwischen den beiden Häusern und die
Garagen im Norden angeordnet werden.Die Abstandsflächen können bei dieser
Planung eingehalten werden.
Mit 6 : 4 Stimmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss, dass entsprechend
der Voranfrage ein Bauantrag gestellt werden kann.
Bauantrag auf Neubau Einfamilienhaus mit Garagen,
Tegernheimer Kellerstraße, Fl.Nr. 253/2
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 253/2 in der Tegernheimer
Kellerstraße ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, es ist
im Flächennutzungsplan als Mischgebiet angegeben und hat eine Größe von 358
qm. Die gesamte GRZ beträgt einschließlich der Nebenanlagen 0, 51 Im Mischgebiet
ist eine GRZ von 0,6 zulässig.
Das Gebäude wird entgegen der Voranfrage in Bauweise E+1 mit Flachdach
errichtet. Die nötigen Stellplätze können nachgewiesen werden, jedoch wurde die
nötige Grunddienstbarkeit (Geh-Fahrt- und Leitungsrechte) nicht nachgewiesen. Das
Geh-und Fahrtrecht wird bei Erwerb des Grundstücks eingetragen.
Mit 10 : 0 Stimmen erteilt der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag auf
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 253/2 das gemeindliche
Einvernehmen.