In Klimaschutz investieren - auch bei angespannter Haushaltslage

In Klimaschutz investieren – auch
bei angespannter Haushaltslage
I
nvestitionen in den kommunalen Klimaschutz rechnen
sich. Nicht nur die regionale Wertschöpfung lässt sich
durch die Einbindung lokaler Unternehmen in Klimaschutzaktivitäten erhöhen, auch Ihre Verwaltung kann von
vielen Aktivitäten profitieren. Zum Beispiel wenn Sie in
eine energieeffiziente Beleuchtung investieren und in Ihren kommunalen Liegenschaften langfristig weniger Strom
verbraucht wird. Mit Klimaschutzkonzepten lassen sich
Energieeffizienz und Kostenbewusstsein in der kommunalen Verwaltung zielgerichtet vorbereiten und verankern.
Damit sich auch finanzschwache Kommunen aktiv am
Klimaschutz beteiligen können, wurden für diese Kommunen erhöhte Förderquoten mit bis zu 91 Prozent Förderung
eingeführt. Lassen Sie sich in Ihrem Engagement für den
Klimaschutz also auch bei knappen Kassen nicht bremsen
und nutzen Sie die speziellen Fördermöglichkeiten.
Die Kommunalrichtlinie – Finanzschwache
Kommunen werden zusätzlich gefördert!
© Digitalpress (fotolia.com)
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
ein Förderprogramm etabliert, das Kommunen ganz gezielt entsprechend ihrer jeweiligen Ausgangssituation
und Bedürfnisse unterstützt: Von der Einstiegsberatung
für Kommunen, die noch am Anfang ihres Engagements
für den Klimaschutz stehen, über die Erarbeitung von
Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung durch die
Förderung sogenannter „Klimaschutzmanagerinnen und
Klimaschutzmanager“ in den Kommunalverwaltungen
bis hin zu Zuschüssen für konkrete investive Maßnahmen
zeigt die Kommunalrichtlinie ein attraktives Spektrum an
Handlungsmöglichkeiten auf. In den meisten Förderbereichen können finanzschwache Kommunen eine deutlich
höhere Förderung erhalten – ausgenommen sind lediglich
die Klimaschutzteilkonzepte „Industrie- und Gewerbegebiete“ und „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ sowie die
Förderung einer ausgewählten Maßnahme im Rahmen des
Klimaschutzmanagements.
Voraussetzungen für eine erhöhte Förderquote
Die Inanspruchnahme einer erhöhten Förderquote ist an
eine der folgenden Voraussetzungen gebunden:
• Vorlage eines genehmigten Haushaltssicherungskonzepts
• Teilnahme an länderspezifischen Hilfsprogrammen
• ausgewiesener Fehlbedarf in den vergangenen und
folgenden zwei Haushaltsjahren und Bestätigung der
Finanzknappheit durch die Kommunalaufsicht
• Vorlage eines von der Kommunalaufsicht abgelehnten
Haushalts bzw. Konzepts zur Haushaltssicherung
Eine höhere Förderquote kann für folgende Förderschwerpunkte zur Anwendung kommen:
• Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz,
• Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
• Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement,
• Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen sowie das Starterpaket für Energiesparmodelle,
• Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen,
• Förderung von Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Sportstätten und Schwimmhallen.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine erhöhte Förderquote besteht!
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Förderquoten für die einzelnen Förderschwerpunkte im Überblick
Förderschwerpunkt
Regelförderung*
Finanzschwache
Kommunen*
Einstiegsberatung sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte (TK)
Einstiegsberatung
65 %
91 %
Integrierte Klimaschutzkonzepte
65 %
91 %
Klimaschutzteilkonzepte
50 %
70 %**
Umsetzung integrierter Klimaschutzkonzepte
65 %
91 %
Umsetzung TK Anpassung, TK Liegenschaften, TK Mobilität & TK Industrie- und Gewerbegebiete***
65 %
91 %
Anschlussvorhaben KSM
40 %
56 %
Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des KSM****
50 %
50 %
Energiesparmodelle
65 %
91 %
Starterpaket für Energiesparmodelle
50 %
62,5 %
20–25 %
25–31,25 %
LED-Lichtsignalanlagen
30 %
37,5 %
LED-Innen- und -Hallenbeleuchtung
30 %
37,5 %
Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen
25 %
31,25 %
Nachhaltige Mobilität & Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
50 %
62,5 %
LED-Außenbeleuchtung
30 %
39 %
LED-Innen- und -Hallenbeleuchtung
40 %
52 %
Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen
35 %
45,5 %
Weitere ausgewählte investive Maßnahmen
40 %
52 %
Klimaschutzmanagement (KSM)
Investive Klimaschutzmaßnahmen
LED-Außen- und -Straßenbeleuchtung
Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten
* Bei den angegebenen Förderquoten handelt es sich jeweils um die maximale, förderfähige Zuwendung. Wenn Drittmittel, Zuschussförderungen und Förderkredite zur Vorhabensfinanzierung eingebracht werden, gelten die
Förderquoten-Obergrenzen nach Abschnitt VIII.3 der Kommunalrichtlinie.
** Die Klimaschutzteilkonzepte „Industrie- und Gewerbegebiete“ und „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ sind von der erhöhten Förderquote ausgenommen. Hier gilt die Regelförderung.
*** Die Förderung der Umsetzung eines Teilkonzepts „Industrie- und Gewerbegebiete“ ist grundsätzlich nur als De-Minimis-Förderung möglich. Die maximale Förderquote liegt hier bei 91%, sofern De-Minimis-Höchstgrenze des
Antragstellers durch diese Förderung nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der Höchstgrenze ist die Förderquote anzupassen.
**** Ausnahmen bilden Maßnahmenumsetzungen des Klimaschutzteilkonzepts „Industrie- und Gewerbegebiete“ mit einer maximalen Förderquote von 30 Prozent.
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Es gibt weitere Finanzierungsmöglichkeiten
für Ihr Klimaschutzprojekt
Selbst wenn Ihre Kommune die Voraussetzungen für die
Beantragung einer erhöhten Förderquote nicht erfüllt, bestehen Möglichkeiten, die Höhe der nötigen Eigenmittel
zu beschränken:
Kumulieren mit weiteren Förderprogrammen
Grundsätzlich ist es im Rahmen der Kommunalrichtlinie
möglich, den kommunalen Eigenanteil durch Kumulierung mit Drittmitteln, anderen Förderprogrammen oder
Zuschussförderungen auf bis zu 15 Prozent zu reduzieren.
Hierfür infrage kommen EU-Programme, Landesprogramme, Förderkredite oder auch Sponsorengelder. Nicht möglich ist dagegen eine Mitfinanzierung über KfW-Programme, die sich aus Bundesmitteln speisen, Programme der
Städtebauförderung oder andere Bundesförderprogramme.
Kooperieren mit anderen Kommunen
Sie können den Anteil an den Projektkosten für Ihre Kommune auch verringern, indem Sie mit einer benachbarten
Kommune kooperieren. Eine gemeinsame Planung und
Beantragung kann auch inhaltlich sinnvoll sein, etwa
wenn es darum geht regionale Verkehrsverbindungen zu
optimieren oder wenn das Potenzial der Nutzung Erneuerbarer Energien eine gemeindeübergreifende Betrachtung
erfordert. Diese Vorgehensweise bietet sich insbesondere
für kleine Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern
an, denn ihr Handlungsspielraum ist häufig durch personelle und finanzielle Engpässe zusätzlich eingeschränkt.
Es gibt viele Gründe, Klimaschutzprojekte im Verbund mit
anderen Kommunen voranzutreiben – in der Kommunalrichtlinie sind solche Kooperationen ausdrücklich erwünscht!
Förderprogramme kombinieren
Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen in
Ihrem Projekt mit zusätzlicher Hilfe durch verschiedene
KfW-Programme sowie Bundes- oder Länderprogramme
zu finanzieren. Haben Sie beispielsweise mit Ihrem Teilkonzept „Eigene Liegenschaften“ die Sanierung kommunaler Gebäude vorbereitet, kann im Anschluss ein Kredit
mit den bundesverbilligten KfW-Programmen „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Nr. 217, 218) eine Komplettsanierung oder geplante Einzelmaßnahmen ermöglichen. Gleichermaßen erhalten Kommunen KfW-Kredite
für energieeffiziente Wärme-, Wasser- und Abwassersysteme oder für die Gewinnung Erneuerbarer Energien.
Sollte sich kein geeignetes Programm für Ihre Kommune
finden, können Sie eine Entlastung auch über finanzielle Beteiligungsformen für die Bevölkerung oder Contracting-Modelle erreichen. Diese und viele weitere Anregungen zu
Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auch im Infoblatt
„Klimaschutz finanzieren“ des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).
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Finanzierungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz
Vorhaben im Rahmen
der Kommunalrichtlinie
Weitere Vorhaben
Kumulierbarkeit
Reduzierung der Eigenmittel
Kombinierbarkeit
Finanzierung zusätzlicher Projekte
EU-Programme
Programme
des Bundes
Länderprogramme
Länderprogramme
Drittmittel
Sonstiges
Spenden, Sponsoring,
Kooperation etc.
Contracting, Beteiligung etc.
Drittmittel
Spenden, Sponsoring,
Kooperation etc.
Zahlreiche Kommunen haben bereits von
einer erhöhten Förderquote profitiert!
Trotz schwieriger Haushaltslage gehen bereits viele
Kommunen mit gutem Beispiel voran, indem sie die
ihnen zustehende Unterstützung für Klimaschutzprojekte nutzen. Werden auch Sie aktiv und lassen
Sie sich inspirieren von der Vielzahl und Vielfalt der
Projekte, die das SK:KK auf seiner Informationsplattform (www.klimaschutz.de/kommunen) für Sie zusammengestellt hat. Oder schauen Sie doch einmal
bei der Klimaschutz-Community auf der SK:KK-Internetseite vorbei. Hier gibt es Gelegenheit, sich mit
anderen Kommunen auszutauschen. Gerne beraten
wir Sie auch telefonisch zu den Förderbereichen der
Kommunalrichtlinie oder geben Orientierung bei
Länderprogrammen und KfW-Krediten. 
:
Die aktuellen Förderbedingungen der
Kommunalrichtlinie sowie ausführliche
MerkblätterhierzufindenSieunter
www.klimaschutz.de/kommunen/
kommunalrichtlinie
Infos zur Nationalen Klimaschutzinitiative
findenSieunterwww.klimaschutz.de
Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz
beim Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH
www.klimaschutz.de/kommunen
Beratungshotline: 030/39001-170
Redaktion: Greta Link • Dezember 2015 • Seite 4/4
Durchführung:
Kooperationspartner:
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