In Klimaschutz investieren – auch bei angespannter Haushaltslage I nvestitionen in den kommunalen Klimaschutz rechnen sich. Nicht nur die regionale Wertschöpfung lässt sich durch die Einbindung lokaler Unternehmen in Klimaschutzaktivitäten erhöhen, auch Ihre Verwaltung kann von vielen Aktivitäten profitieren. Zum Beispiel wenn Sie in eine energieeffiziente Beleuchtung investieren und in Ihren kommunalen Liegenschaften langfristig weniger Strom verbraucht wird. Mit Klimaschutzkonzepten lassen sich Energieeffizienz und Kostenbewusstsein in der kommunalen Verwaltung zielgerichtet vorbereiten und verankern. Damit sich auch finanzschwache Kommunen aktiv am Klimaschutz beteiligen können, wurden für diese Kommunen erhöhte Förderquoten mit bis zu 91 Prozent Förderung eingeführt. Lassen Sie sich in Ihrem Engagement für den Klimaschutz also auch bei knappen Kassen nicht bremsen und nutzen Sie die speziellen Fördermöglichkeiten. Die Kommunalrichtlinie – Finanzschwache Kommunen werden zusätzlich gefördert! © Digitalpress (fotolia.com) Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ein Förderprogramm etabliert, das Kommunen ganz gezielt entsprechend ihrer jeweiligen Ausgangssituation und Bedürfnisse unterstützt: Von der Einstiegsberatung für Kommunen, die noch am Anfang ihres Engagements für den Klimaschutz stehen, über die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung durch die Förderung sogenannter „Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager“ in den Kommunalverwaltungen bis hin zu Zuschüssen für konkrete investive Maßnahmen zeigt die Kommunalrichtlinie ein attraktives Spektrum an Handlungsmöglichkeiten auf. In den meisten Förderbereichen können finanzschwache Kommunen eine deutlich höhere Förderung erhalten – ausgenommen sind lediglich die Klimaschutzteilkonzepte „Industrie- und Gewerbegebiete“ und „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ sowie die Förderung einer ausgewählten Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements. Voraussetzungen für eine erhöhte Förderquote Die Inanspruchnahme einer erhöhten Förderquote ist an eine der folgenden Voraussetzungen gebunden: • Vorlage eines genehmigten Haushaltssicherungskonzepts • Teilnahme an länderspezifischen Hilfsprogrammen • ausgewiesener Fehlbedarf in den vergangenen und folgenden zwei Haushaltsjahren und Bestätigung der Finanzknappheit durch die Kommunalaufsicht • Vorlage eines von der Kommunalaufsicht abgelehnten Haushalts bzw. Konzepts zur Haushaltssicherung Eine höhere Förderquote kann für folgende Förderschwerpunkte zur Anwendung kommen: • Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz, • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, • Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement, • Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen sowie das Starterpaket für Energiesparmodelle, • Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen, • Förderung von Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine erhöhte Förderquote besteht! Seite 1/4 >> Förderquoten für die einzelnen Förderschwerpunkte im Überblick Förderschwerpunkt Regelförderung* Finanzschwache Kommunen* Einstiegsberatung sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte (TK) Einstiegsberatung 65 % 91 % Integrierte Klimaschutzkonzepte 65 % 91 % Klimaschutzteilkonzepte 50 % 70 %** Umsetzung integrierter Klimaschutzkonzepte 65 % 91 % Umsetzung TK Anpassung, TK Liegenschaften, TK Mobilität & TK Industrie- und Gewerbegebiete*** 65 % 91 % Anschlussvorhaben KSM 40 % 56 % Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des KSM**** 50 % 50 % Energiesparmodelle 65 % 91 % Starterpaket für Energiesparmodelle 50 % 62,5 % 20–25 % 25–31,25 % LED-Lichtsignalanlagen 30 % 37,5 % LED-Innen- und -Hallenbeleuchtung 30 % 37,5 % Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen 25 % 31,25 % Nachhaltige Mobilität & Klimaschutz bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien 50 % 62,5 % LED-Außenbeleuchtung 30 % 39 % LED-Innen- und -Hallenbeleuchtung 40 % 52 % Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen 35 % 45,5 % Weitere ausgewählte investive Maßnahmen 40 % 52 % Klimaschutzmanagement (KSM) Investive Klimaschutzmaßnahmen LED-Außen- und -Straßenbeleuchtung Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten * Bei den angegebenen Förderquoten handelt es sich jeweils um die maximale, förderfähige Zuwendung. Wenn Drittmittel, Zuschussförderungen und Förderkredite zur Vorhabensfinanzierung eingebracht werden, gelten die Förderquoten-Obergrenzen nach Abschnitt VIII.3 der Kommunalrichtlinie. ** Die Klimaschutzteilkonzepte „Industrie- und Gewerbegebiete“ und „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ sind von der erhöhten Förderquote ausgenommen. Hier gilt die Regelförderung. *** Die Förderung der Umsetzung eines Teilkonzepts „Industrie- und Gewerbegebiete“ ist grundsätzlich nur als De-Minimis-Förderung möglich. Die maximale Förderquote liegt hier bei 91%, sofern De-Minimis-Höchstgrenze des Antragstellers durch diese Förderung nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der Höchstgrenze ist die Förderquote anzupassen. **** Ausnahmen bilden Maßnahmenumsetzungen des Klimaschutzteilkonzepts „Industrie- und Gewerbegebiete“ mit einer maximalen Förderquote von 30 Prozent. Seite 2/4 >> © Kara (fotolia.com) Es gibt weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Klimaschutzprojekt Selbst wenn Ihre Kommune die Voraussetzungen für die Beantragung einer erhöhten Förderquote nicht erfüllt, bestehen Möglichkeiten, die Höhe der nötigen Eigenmittel zu beschränken: Kumulieren mit weiteren Förderprogrammen Grundsätzlich ist es im Rahmen der Kommunalrichtlinie möglich, den kommunalen Eigenanteil durch Kumulierung mit Drittmitteln, anderen Förderprogrammen oder Zuschussförderungen auf bis zu 15 Prozent zu reduzieren. Hierfür infrage kommen EU-Programme, Landesprogramme, Förderkredite oder auch Sponsorengelder. Nicht möglich ist dagegen eine Mitfinanzierung über KfW-Programme, die sich aus Bundesmitteln speisen, Programme der Städtebauförderung oder andere Bundesförderprogramme. Kooperieren mit anderen Kommunen Sie können den Anteil an den Projektkosten für Ihre Kommune auch verringern, indem Sie mit einer benachbarten Kommune kooperieren. Eine gemeinsame Planung und Beantragung kann auch inhaltlich sinnvoll sein, etwa wenn es darum geht regionale Verkehrsverbindungen zu optimieren oder wenn das Potenzial der Nutzung Erneuerbarer Energien eine gemeindeübergreifende Betrachtung erfordert. Diese Vorgehensweise bietet sich insbesondere für kleine Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern an, denn ihr Handlungsspielraum ist häufig durch personelle und finanzielle Engpässe zusätzlich eingeschränkt. Es gibt viele Gründe, Klimaschutzprojekte im Verbund mit anderen Kommunen voranzutreiben – in der Kommunalrichtlinie sind solche Kooperationen ausdrücklich erwünscht! Förderprogramme kombinieren Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen in Ihrem Projekt mit zusätzlicher Hilfe durch verschiedene KfW-Programme sowie Bundes- oder Länderprogramme zu finanzieren. Haben Sie beispielsweise mit Ihrem Teilkonzept „Eigene Liegenschaften“ die Sanierung kommunaler Gebäude vorbereitet, kann im Anschluss ein Kredit mit den bundesverbilligten KfW-Programmen „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Nr. 217, 218) eine Komplettsanierung oder geplante Einzelmaßnahmen ermöglichen. Gleichermaßen erhalten Kommunen KfW-Kredite für energieeffiziente Wärme-, Wasser- und Abwassersysteme oder für die Gewinnung Erneuerbarer Energien. Sollte sich kein geeignetes Programm für Ihre Kommune finden, können Sie eine Entlastung auch über finanzielle Beteiligungsformen für die Bevölkerung oder Contracting-Modelle erreichen. Diese und viele weitere Anregungen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auch im Infoblatt „Klimaschutz finanzieren“ des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK). Seite 3/4 >> Finanzierungsmöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz Vorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie Weitere Vorhaben Kumulierbarkeit Reduzierung der Eigenmittel Kombinierbarkeit Finanzierung zusätzlicher Projekte EU-Programme Programme des Bundes Länderprogramme Länderprogramme Drittmittel Sonstiges Spenden, Sponsoring, Kooperation etc. Contracting, Beteiligung etc. Drittmittel Spenden, Sponsoring, Kooperation etc. Zahlreiche Kommunen haben bereits von einer erhöhten Förderquote profitiert! Trotz schwieriger Haushaltslage gehen bereits viele Kommunen mit gutem Beispiel voran, indem sie die ihnen zustehende Unterstützung für Klimaschutzprojekte nutzen. Werden auch Sie aktiv und lassen Sie sich inspirieren von der Vielzahl und Vielfalt der Projekte, die das SK:KK auf seiner Informationsplattform (www.klimaschutz.de/kommunen) für Sie zusammengestellt hat. Oder schauen Sie doch einmal bei der Klimaschutz-Community auf der SK:KK-Internetseite vorbei. Hier gibt es Gelegenheit, sich mit anderen Kommunen auszutauschen. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch zu den Förderbereichen der Kommunalrichtlinie oder geben Orientierung bei Länderprogrammen und KfW-Krediten. : Die aktuellen Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie ausführliche MerkblätterhierzufindenSieunter www.klimaschutz.de/kommunen/ kommunalrichtlinie Infos zur Nationalen Klimaschutzinitiative findenSieunterwww.klimaschutz.de Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH www.klimaschutz.de/kommunen Beratungshotline: 030/39001-170 Redaktion: Greta Link • Dezember 2015 • Seite 4/4 Durchführung: Kooperationspartner: :
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